Nikolai Reith
Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der hier vorliegende Gesetzentwurf über die Versorgungsverwaltung zentralisiert die Zuständigkeit für die Leistungen nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch. Das bedeutet, dass zukünftig alle Aufgaben im SGB XIV – die Kriegsopferfürsorge und -versorgung etc. – in die Zuständigkeit der Landratsämter kommen. Leistungen aus einer Hand – das erhöht die Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land, und es reduziert zusätzlich Bürokratie. Wann haben wir schon mal die Möglichkeit, ein Gesetz zu verabschieden, das zwei alte Gesetze abschafft, drei Vorschriften beinhaltet? Wir sind also gern mit dabei. Wir begrüßen das ausdrücklich. Allerdings stellt das für unsere Landkreise als untere Verwaltungsbehörden auch eine zusätzliche Arbeitsbelastung dar. In Zeiten, in denen auch die Landratsämter zunehmend Schwierigkeiten haben, Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten, wird die Übertragung weiterer Aufgaben die zeitnahe Umsetzung vor Ort nicht beschleunigen. Hier fordere ich Sie auf, Herr Minister Lucha, eng im Austausch mit den Landkreisen zu bleiben und weitere Prozessverbesserungen zu erzielen, um die Mehrarbeit wirklich leisten zu können. Digitalisierung ist hier ein Stichwort, das für mich entscheidend ist. Es darf nicht bei diesem Stichwort bleiben. Mit der Aufgabenübertragung müssen wir die Chance nutzen, von Anfang an digitale Arbeitsabläufe zu etablieren. Wir müssen endlich den Bummelzug, mit dem wir momentan das Onlinezugangsgesetz umsetzen, verlassen und in den virtuellen ICE umsteigen, um bei der Verwaltungsdigitalisierung wirklich und richtig Tempo aufzunehmen. (Beifall bei der FDP/DVP) Gleichzeitig wird diese Aufgabenübertragung die Landkreise auch finanziell belasten. Sie selbst beziffern die zusätzlichen Kosten im Jahr 2024 auf stattliche 749 100 €, ab dem Jahr 2025 sind es 631 700 €. Hier wird es wichtig sein, dass wir die dargestellte Kompensation durch den demografiebedingten Fallzahlenrückgang bei den Rentenberechtigten und durch das Bundesversorgungsgesetz im Blick behalten. (Nikolai Reith) Es wäre nicht das erste Mal, dass unser Sozialministerium bei Aufgabenübertragungen an die Kommunen Mehrkosten ignoriert oder nicht ausreichend kompensiert. Das müssen wir verhindern. Dies würde sonst einmal mehr zulasten der Landkreise gehen. Das dürfen wir nicht zulassen. Herr Minister Lucha, ich habe Sie auf diesen Punkt bereits im Ausschuss hingewiesen. Sie haben uns versichert, dass sich Ihr Haus darüber im Klaren sei, und haben bestätigt, dass den Landkreisen dabei kein Nachteil entstehe. Vielen Dank für diese Zusage. Mir ist es wichtig, das auch hier im Plenum noch einmal zu betonen. (Beifall bei der FDP/DVP) Ich versichere Ihnen, dass unsere Fraktion dies ebenfalls im Auge behalten wird. Erlauben Sie mir, Herr Minister Lucha, nun noch eine Frage zu Artikel 4 des Gesetzentwurfs – es ist schon angesprochen worden –: Hier verschafft sich das Sozialministerium einen Sitz im Aufsichtsrat der Unikliniken. Für uns ist der Vorteil nicht offensichtlich, und auch die Ausführungen des Kollegen Knopf haben uns jetzt nicht überzeugt. Ich bin gespannt auf Ihre plausible Erklärung. Zum Schluss komme ich an den Anfang meiner Rede zurück: Dieses Gesetz leistet einen echten Beitrag zur Bürokratieentlastung. Deshalb stimmen wir, die FDP/DVP-Fraktion, diesem Gesetz zu. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP)
