Daniel Born
Es folgt die Landesregierung. Ich erteile Frau Ministerin Schopper das Wort. Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Theresa Schopper: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Vor drei Wochen hatten wir die erste Lesung, und ich glaube, auch die Ausschussdiskussion hat noch einiges an Klarheit gebracht, auch wenn es heute in den Reden mitunter in alte Blöcke gegossen ist. Wir haben zwei große Blöcke innerhalb dieses Schulgesetzes – zum einen die Digitalisierung, zum anderen den Ganztag –, und ich will noch ein bisschen was zur Digitalisierung sagen, weil dieser Punkt in der ersten Lesung aufgrund der Redezeit deutlich zu kurz kam. (Ministerin Theresa Schopper) Es ist wichtig, dass wir unsere Schulen für die Digitalisierung rüsten und das digitale Zeitalter in den Schulen wie auch in den schulgesetzlichen Änderungen nachvollziehen und entsprechend auf rechtssichere Beine stellen. Deswegen ist das im Schulgesetz auch der Bereich, der dort viel in Anspruch nimmt, weil wir den Bereich des analogen Schutzraums übertragen wollen, den wir im Klassenzimmer haben – weil dort die Tür zu ist und das, was an Gesprächen stattfindet, was Schülerinnen und Schüler dort mitteilen, was dort unterrichtet wird, im Klassenzimmer bleibt. Natürlich erzählen Kinder zu Hause auch etwas, aber es ist sozusagen der Schutzraum geboten. Diesen Schutzraum, den wir im analogen Klassenzimmer haben, wollen wir jetzt in den digitalen Raum übertragen. Das ist die große Überschrift an dieser Stelle. Da sind einerseits natürlich die Pandemieerfahrungen, die wir hatten. Im Zuge des Fernunterrichts kamen Fragen auf wie: Wer kann da noch zuhören? Steht da ein Elternteil hintendran? Wer bewertet das? Das ist genau der Punkt, den wir jetzt entsprechend mit regeln wollen. Aber eines will ich schon noch klarmachen: Wir regeln das jetzt, aber wir wissen sehr wohl, dass der Präsenzunterricht nach wie vor das ist, was den Kern der Schule ausmacht. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Genau!) Es ist auch nicht so, dass wir die Regelungen jetzt dazu nutzen wollten, um Lehrermangel plötzlich flächig auszugleichen. Sie wissen, für Fernunterricht gibt es drei Gründe, die sehr pragmatisch sind. Beispielsweise hatten wir einen Bahnstreik, und die Kinder kamen nicht mehr in die Schulen. Dann sollte es die Möglichkeit geben, auf Fernunterricht umzustellen, wenn wir entsprechende Regelungen haben. Auch Unwetter sind ein Beispiel. Oder wenn in einer Schule länger kein Unterricht gehalten werden kann – wie es im Ahrtal zum Teil der Fall war, weil die Schulgebäude bauliche Mängel hatten etc. –, dann sollte man ausweichen können. Natürlich kann es auch einmal sein, dass man z. B. eine Klasse, in der gerade kein Lehrer ist, in eine andere Klasse mit zuschaltet. Aber Sie wissen sehr wohl, dass wir im Präsenzunterricht nach wie vor die Grundlage sehen; das ist unser Ziel. Diesbezüglich stehen wir mit unserer Versorgungsquote bei den Lehrkräften nicht so schlecht da, wie Sie es zum Teil schwarzmalen und den Teufel an die Wand malen. Wir haben 106 % bei den Gymnasien, wir haben an die 100 % bei den Gemeinschaftsschulen, bei den Realschulen und bei den Werkrealschulen. Wir haben uns bei den Grundschulen stark verbessert. Ich sage selbst – da bin ich offen und habe nie einen Hehl daraus gemacht –, dass mir die Versorgungslage in den sonderpädagogischen Einrichtungen sehr wehtut, weil wir dort die Kinder haben, die Unterstützung brauchen. Aber wir arbeiten daran: mit einem Ausbau der Studienplätze etc. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wir schaffen natürlich Leitplanken, damit wir im Schulbereich datenschutzkonform sind. Mit den neuesten Entwicklungen und Innovationen wollen wir im Schulbereich nachvollziehen, de – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 dass der Lernraum Schule auch in die digitale Welt ausgeweitet werden kann. Ich glaube, da sind wir mittendrin. Schulunterricht wird sich ändern, er wird sich mit KI noch einmal mehr ändern. Da werden wir zum Teil wirklich große Änderungen im schulischen, auch im unterrichtlichen Bereich haben – für die Lehrkräfte wie auch für die Schülerinnen und Schüler. Dass wir das hier im Schulgesetz mit vollziehen, ist, glaube ich, ein notwendiger und richtiger Punkt. An dieser Stelle sind wir uns wohl alle einig. Ich meine, da haben wir sozusagen ein bisschen den Galopp in der Blase. Aber ansonsten sind wir da ja durchaus einer Meinung. Zur digitalen Bildungsplattform, die Sie jetzt kritisiert haben: Wenn die Gesamtlehrerkonferenz sagt: „Wir benutzen diese digitale Plattform“, dann ist es so, dass das natürlich auch für die Lehrkräfte gelten muss, die an dieser Stelle tatsächlich Schwierigkeiten haben. Natürlich müssen wir schauen, dass man sich innerhalb einer Schule auf ein gemeinsames System verständigt. Das halte ich für unabdingbar. Das ist auch so, wenn man sich z. B. in einem Ministerium – ich schätze mal, das gilt auch in allen Fraktionen – auf eine bestimmte Software einigt, auf eine entsprechende Hardware verständigt: Dann wird die auch benutzt. Wenn dann jemand lieber alles noch per Post machen möchte, werden Sie sagen: „Na ja, lieber Gott, dann muss er sich vielleicht doch etwas anderes suchen.“ Da sollten wir uns, denke ich, schon ein Stück weit in die Realität begeben, was die Arbeitsbedingungen anbetrifft. Digitale Medien sollen auch pädagogisch entsprechend benutzt und hinterlegt werden. Das ist doch eine Sache, die selbstredend ist. Daran, dass wir die Verbindlichkeit zum Einsatz dieser Techniken bei den Lehrkräften erhöhen, kann ich nichts Schlechtes finden; das muss ich ganz ehrlich sagen. Wir unterstützen ja auch Lehrkräfte, die diesbezüglich noch nicht so affin sind. Da hat man natürlich unterschiedliche Wissensstände. Aber genau dafür gibt es Fortbildungen und die Angebote des ZSL: damit man digitale Entwicklungen und deren pädagogischen Einsatz kennenlernen kann. Wir geben den Lehrkräften entsprechende Möglichkeiten dazu. Und trotzdem – ich sage es noch einmal, damit das ja nicht noch einmal aufkommt –: Es ist auch in § 1 hinterlegt, dass der Präsenzunterricht bei uns nach wie vor das Maß der Dinge ist, weil wir wissen: Vom Präsenzunterricht haben die Kinder und Jugendlichen in der Schule den absolut größten Nutzen, sowohl im Lebensraum als auch im Lernraum Schule. Deshalb ist das der Dreh- und Angelpunkt. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Der zweite Schwerpunkt dieser Gesetzesänderung ist der Ganztag. Darum hat sich auch der Großteil der Debatte gedreht. Ich will es auch noch einmal sagen: Natürlich müssen wir dort noch einmal mehr ausbauen. Bei den Zahlen, die Sie, Herr Birnstock, genannt haben, wo wir gern hingewollt hätten, was den Ganztag anlangt – das ist § 4a –, sind wir jetzt bei 20 %, aber insgesamt liegen die Betreuungsangebote, wo Kinder ganztags betreut werden, bei 57 %. Das muss man schon einmal der Form halber sagen. (Ministerin Theresa Schopper) Den Kommunen an die Hand zu geben, dass sie nach § 4a einen Antrag bei der Landesregierung stellen können, da gehen wir in der Tat den Schritt, dass wir auch auf Wunsch der kommunalen Familie sagen: Wir sind verpflichtet, diesen Rechtsanspruch zu gewährleisten. Wir sind diejenigen, die im Schulträgerausbau, -umbau etc. nachvollziehen müssen. Und wir sind dann auch diejenigen, wenn der Bedarf festgestellt ist – – Die Feststellung des Bedarfs ist die Grundlage. Wenn niemand einen Ganztag will, dann baut doch kein Schulträger einen Ganztag aus. Also, ich meine, so gescheit sind doch die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in jedem Fall, um genau das zu tun. Aber wenn der Bedarf da ist, hat die Schulkonferenz nicht mehr ein Vetorecht, sondern wird angehört. Das ist, finde ich, richtig; denn der Bedarf ist das Maßgebende, um das dann tatsächlich entsprechend zu machen. Das ist ein Wunsch, und dem sind wir nachgekommen, ähnlich zum Tagesordnungspunkt vorher, bei dem wir den kommunalen Wünschen ebenfalls nachgekommen sind. Denn das gute Miteinander, das wir haben – gerade in Zeiten, in denen wir wirklich schauen müssen, wie wir das schaffen; Stichwort Fachkräftemangel –, hängt doch auch davon ab, dass wir uns dort nicht noch einmal die Stöcke in die Speichen stellen, sondern gemeinsam an einem Strang ziehen, um das hinzubekommen. Deswegen ist das gemacht, und da steht nichts davon, dass wir sagen: Alle Kinder müssen in den Ganztag. Herr Hörner, ich weiß nicht: Das ist das, was ich mit dem Galopp in der Blase meine. Es kann jede Familie und jeder für sich entscheiden, ob das Kind in eine Ganztagsbetreuung soll oder nicht. Wenn es eine Ganztagsschule gibt, dann kann man dort – weil wir ja in den Grundschulen normalerweise eigentlich eine Sprengelzuweisung haben – sagen: „Ich möchte, dass mein Kind in den Ganztag geht“, und einen Antrag stellen, dass man dann in dieser Schule einen Platz bekommt. Soll das Kind nicht in den Ganztag, dann geht es eben nicht in diese Schule, sondern wird in einer der anderen Schulen beschult. Da müssen Sie jetzt nicht noch einmal aufbauen, dass wir da „Zwangsganztagisierungen“ – oder wie sich das dann auch nennen würde – anlegen würden. Überhaupt nicht! Eines finde ich ja auch nett – das bewundere ich schon fast bei Ihnen, Herr Birnstock –: dass Sie da mit einem doch sehr ausgeprägten Selbstbewusstsein sagen: „Die FDP/DVP sagt, das müssen wir machen, und dann erst ist die Landesregierung auf der Spur.“ Wir warten also sozusagen auf unseren Spindoktor, den Herrn Birnstock, damit wir da endlich zu Potte kommen. Sie wissen, ich schätze Sie, aber wir kommen schon allein auf die Ideen. (Abg. Sascha Binder SPD: Vielleicht deshalb!) Es ist schon so: Natürlich machen wir gemeinsame Runden – der runde Tisch, die Regionalkonferenzen –, aber natürlich arbeiten wir auch im Städtetag, im Bildungsausschuss an der Fortentwicklung. Überall haben wir Gespräche, damit wir das zu einem gemeinsamen Gelingen bekommen. Denn natürlich ist der ab 2026 aufwachsende Rechtsanspruch jetzt nicht einfach etwas, was wir den Kommunen auf den Nabel drücken. Natürlich unterstützen wir sie. Wir unterstützen sie finanziell, und wir unterstützen sie auch mit Regelungen, indem wir z. B. bei Einrichtungen nach § 4a das Vetorecht der Schulkonferenz in ein Anhörungsrecht umwandeln. ode – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 Dass das Kultusministerium die Betreuungsangebote unter Schulaufsicht stellt – das wissen Sie ja auch –, war schon unter dem Aspekt, dass wir überhaupt die Gelder aus Berlin bekommen, eine mehr oder weniger nachvollziehende Anforderung, weil das in den anderen Bundesländern alles unter schulaufsichtlicher Regelung steht. Also haben wir das auch nachvollzogen. Denn wie hätten Sie Zeter und Mordio geschrien, wenn wir die Schulaufsicht dort nicht gesetzlich geregelt hätten und diese 386 Millionen € in den Wind geschrieben hätten. Das war ja die letzte Schulgesetzänderung. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Wir schreien nie Zeter und Mordio! Wir haben sachliche Kritik!) Wir wollen aber diese Gelder natürlich für unsere Kommunen haben, damit wir dort den Ausbau auch gut voranbringen. Das ist der Grund, weshalb wir die Schulaufsicht bei uns im KM haben, eben deshalb, damit wir diesen Bereich in Abstimmung mit dem Bund so regeln, wie das in allen anderen Bundesländern der Fall ist. Daher glaube ich, dass wir da auf einem guten Weg sind. Wir regeln sowohl für den Ganztag wie auch für den digitalen Bereich die entsprechend notwendigen Maßnahmen im schulgesetzlichen Bereich. Darüber hinaus – Frau Saint-Cast hat es ja gesagt – haben wir noch im Rahmen der datengestützten Qualitätsentwicklung Maßnahmen im Gesetz, auch die Ermöglichung digitaler Schulanmeldungen und die Schaffung der Grundlage dafür, gemeinsam mit der Agentur für Arbeit für Schulabgänger ohne Abschluss und ohne konkrete berufliche Perspektive Maßnahmen entwickeln zu können, wie diese Kinder – nein, das sind dann ja schon junge Leute – noch einmal erreicht werden können. Das sind die entscheidenden Schritte. Dafür wollen wir den Rechtsrahmen darstellen, und dafür bedanke ich mich heute für Ihre Unterstützung. Danke schön. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
