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Plenarprotokoll 17/68

28.06.2023 · 174 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (16)GRÜNE (15)AfD (14)FDP (13)CDU (12)

Dr. Wolfgang Reinhart

Meine Damen und Herren, ich wünsche Ihnen zunächst einen wunderschönen guten Morgen! Ich eröffne die 68. Sitzung des 17. Landtags von Baden-Württemberg. Ich gebe bekannt: Von der Teilnahmepflicht befreit sind heute Herr Abg. Dr. Balzer, Herr Abg. Herkens, Herr Abg. Hockenberger, Herr Abg. Klos, Herr Abg. Köhler und Herr Abg. Schoch. Seitens der Regierung haben sich aus dienstlichen Gründen entschuldigt: Frau Staatsrätin Bosch, Herr Staatssekretär Hoogvliet sowie von 13:30 Uhr bis 17 Uhr Frau Ministerin Schopper. Aus dienstlichen Gründen entschuldigt sind Herr Abg. Cuny und Herr Abg. Teufel, die Herrn Staatssekretär Hoogvliet auf seiner Delegationsreise nach Burundi begleiten. Wir treten damit in die Tagesordnung ein. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf: Große Anfrage der Fraktion der CDU und Antwort der Landesregierung – Zukunft des Ländlichen Raums in Baden-Württemberg – Drucksache 17/2561 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion und für das Schlusswort der die Große Anfrage stellenden Fraktion eine zusätzliche Redezeit von fünf Minuten festgelegt. Ich erteile jetzt das Wort für die CDU-Fraktion dem Abgeordnetenkollegen Klaus Burger. – Bitte sehr, Herr Kollege Burger. (Abg. Raimund Haser CDU: Guter Mann!)

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Klaus Burger CDU

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Drucksache vom Mai 2022 umfasst 54 Seiten. Vielen Dank an das Ministerium für diese ausführliche Beantwortung. Ländliche Räume: Für manche ist der Begriff abgedroschen, veraltet, antiquiert, andere verbinden damit das Gefühl von Tradition und Brauchtum. Wieder andere denken an Landwirtschaft oder an naturbelassene Flächen, Seen und Wälder. Für mich ist es ganz einfach: Heimat. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) periode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 tokoll ng vom 28. Juni 2023 10:01 Uhr Selbst diejenigen, die in Ballungszentren wie z. B. Stuttgart leben und wohnen, schätzen den ländlichen Raum. Denn nur wenige Kilometer hinter der Stadtgrenze finden sie Naherholung und Wellness, finden sie Hightech und Produktivität nebeneinander. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen – Zuruf von der AfD: Und Windräder!) Im Gegensatz zu anderen Bundesländern ist in Baden-Württemberg der ländliche Raum in der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, bei den Arbeitsplätzen und den Einrichtungen der Daseinsvorsorge auf Augenhöhe mit den urbanen Räumen. Die ländlichen Räume bilden das Rückgrat unseres Landes. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Dies ist den vielen innovativen kleinen und mittleren Betrieben zu verdanken, die als Hidden Champions teilweise ganz weit vorn mitspielen und attraktive Arbeitsplätze bieten. Es ist aber auch dem besonderen Engagement der Bürgerinnen und Bürger zu verdanken, die ihren Wohnort, ihre Heimat aktiv gestalten. Wir leben in bewegten Zeiten. Corona ist vorbei; aber der Krieg in der Ukraine, der demografische Wandel, die Stadt-Land-Bewegung, die Strukturveränderungen in der Landwirtschaft, auch im Handwerk und in der Industrie, die Mobilitätswende, die Nahversorgung oder der allgegenwärtige Fachkräftemangel stellen auch den ländlichen Raum vor besondere Herausforderungen. Damit der ländliche Raum auf Dauer attraktiv bleiben kann und die vielen kleinen und mittleren Betriebe, die häufig Familienbetriebe sind, weiterhin erfolgreich arbeiten können, fordern wir, die CDU, die notwendigen Rahmenbedingungen abzusichern. Dazu gehören nicht nur Gewerbeflächen, Wirtschaftsförderung und Verkehrsinfrastruktur, sondern es braucht auch eine sichere Energieversorgung und schnelles Internet. Für die dringend benötigten Arbeitskräfte braucht es Wohnungen, eine gute Nahversorgung beispielsweise mit Apotheken, Kinderbetreuung und Schulen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist kein „Nice to have“; dieses Ziel der gleichwertigen Lebensverhältnisse ist als Staatsziel in der Landesverfassung verankert. – Da solltet ihr auch klatschen. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) (Klaus Burger) In den letzten 70 Jahren wurde viel umgesetzt und angestoßen. Minister Peter Hauk hat den Kabinettsausschuss „Ländlicher Raum“ als ressortübergreifendes Gremium etabliert. Das war vorausschauend und ist wertvoll. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Für mich steht im Fokus, die ärztliche Grundversorgung im ländlichen Raum flächendeckend zu erhalten. Eine neue Idee ist das genossenschaftliche Hausärztemodell mit größerer Flexibilität. Das Landärzteprogramm hat sich als echter Erfolg erwiesen und müsste schon wieder aufgestockt werden. Das Gleiche gilt für die Primärversorgungszentren. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Der Mercedes unter den Strukturförderungen ist das ELR. Seit 1995 wurden über 30 000 Projekte mit einem Zuschussvolumen von 2 Milliarden € gefördert, unterstützt. Dadurch entstand ein Investitionsvolumen von 15 Milliarden €. 17 000 Wohnungen wurden neu geschaffen oder renoviert. Ja, meine sehr verehrten Damen und Herren, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi treibt derzeit den digitalen Bauantrag nach vorn. Er wird uns helfen, diesen Ausbau zu verstetigen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) 44 000 neue Arbeitsplätze sind im ländlichen Raum geschaffen worden. Direktvermarktung, regionale Versorgung sind gefördert worden. Hinzu kommen wichtige Programme als Fundament für die ländliche Infrastruktur, und der Breitbandausbau – zusammen mit dem Bund – weist einen Invest seit 2016 von 4,89 Milliarden € auf – eine riesige Summe. Aber wir sind noch nicht am Ziel. Ich nenne weiter: Städtebauförderung, den Edelstein in der Innenstadt- und Quartiersentwicklung, den Ausgleichsstock zur Unterstützung leistungsschwacher Gemeinden, der ein mächtiger Beitrag für die Solidargemeinschaft ist. Mit der Denkmalförderung wird die Geschichte unseres Landes konserviert. Tourismusförderung öffnet die Schatztruhe zur Kultur, zur Landschaft, zur Gastronomie. LEADER fördert viele kleine Projekte mit großer Wirkung. Flurneuordnung verbessert die Bewirtschaftungseffizienz der Landwirtschaft und schafft Lebensräume für Flora und Fauna. Flächendeckendes Mobilfunknetz und schnelles Internet? Fehlanzeige. Hier gibt es noch viel zu tun. Aber das können wir nicht allein leisten, da brauchen wir auch den Bund als Mitspieler. Ich erkenne aber derzeit nicht, dass die Ampel in Berlin die Notwendigkeit erfasst hat. Die ländlichen Räume sind weiblich. Da fragt man sich: Warum? Nun, Frauen sind multitaskingfähig. Genauso ist es der ländliche Raum. Er kann viele verschiedene Dinge zur gleichen Zeit leisten. Die Landwirtschaft versorgt die Menschen mit regionalen Lebensmitteln, nachwachsenden Rohstoffen – Stichwort Bioenergie. Gleichzeitig leisten die Bauern im ländlichen Raum Landschaftspflege. Das ist wiederum ein wichtiger Beitrag für den Klimaschutz und die Artenvielfalt. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) riode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 Künftig wird die Doppelnutzung der Flächen – oben Strom, unten Nahrungsmittel – eine große Rolle spielen. Wir müssen die Flächennutzung sorgsamer überdenken. 6,2 ha Umnutzung pro Tag sind einfach zu viel. Denn ländliche Räume sind Arbeitsgrundlage für die Landwirte, aber sie sind auch Lebensräume von Tieren und Pflanzen. Die Gelbbauchunke schützt man nicht in den Ballungsräumen, dazu braucht man den ländlichen Raum. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Mehr dazu im zweiten Teil meiner Rede. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich jetzt das Wort der Kollegin Cindy Holmberg. – Bitte sehr, Frau Kollegin.

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Cindy Holmberg GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Der ländliche Raum in Baden-Württemberg ist einzigartig großartig. Er zeichnet sich aus durch grüne Landschaften und Wälder, durch eine hohe grüne Lebensqualität, wirtschaftliche Stärke und Innovationskraft, gesundes Essen – regional und bio – und Menschen, die gestalten und sich engagieren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Warum muss uns der ländliche Raum so wichtig sein? Ich gebe euch zwei Gründe: Donald Trump und Brexit – (Zuruf von der AfD: Sehr gut!) beides entschieden von ländlichen Räumen, die zum Unwohl der ganzen Gesellschaft regiert haben. Genau deshalb entwickeln wir hier in Baden-Württemberg eine Gesamtstrategie für den ländlichen Raum. Denn die Frage ist doch: Wie wollen wir uns entwickeln? Was fehlt? Aber auch: Was geht? Deshalb haben wir auch ein großes Fachgespräch durchgeführt und alle Akteure in den ländlichen Räumen eingeladen, sich zu beteiligen. Auch das Ministerium mit unserem Minister Hauk hat hier ein großes Zusammenkommen organisiert, um sich Ideen zur strategischen Entwicklung der ländlichen Räume einzuholen. Denn Baden-Württemberg zeichnet aus: Wir sind nah an den ländlichen Räumen, und wir sind nah an den Bürgern, den Menschen, die dieses Land gestalten. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wir sind das Ländle der Macher*innen und Schaffer*innen. Wir begleiten dieses Land bei der Transformation. Denn auch der ländliche Raum steht hier vor großen Herausforderungen. Deshalb ist es wichtig und auch richtig, dass wir einen Kabinettsausschuss haben, an dem alle Ministerien beteiligt sind. Denn wir müssen vernetzen, wir müssen alle Ministerien zusammen denken, um unser Land in der ganzen Breite stark zu machen, Menschen hier willkommen zu heißen und auch den Menschen, die wir hier in unserem Land haben, die richtigen Angebote zu machen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) (Cindy Holmberg) Denn was ist bei unseren Anhörungen herausgekommen? Herausgekommen ist: Die Menschen fühlen sich nicht unbedingt abgehängt, wie es durchaus in anderen ländlichen Regionen im Bund der Fall ist; nein, die Menschen wünschen sich Erreichbarkeit und Anbindung. Sie wünschen sich mehr ÖPNV. (Abg. Anton Baron AfD: Wirtschaftliche Sicherheit!) Sie wünschen sich eine gute Nahversorgung mit heimischen Produkten. Sie wünschen sich medizinische Versorgung. Sie wünschen sich wirtschaftliche Sicherheit, digitale Anbindung und telefonische Erreichbarkeit. Sie wünschen sich Anerkennung. Wir alle sind aufgerufen, dies dem ländlichen Raum zukommen zu lassen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Gabriele Rolland SPD: Ja, warum tun Sie es nicht?) – Ja, das tun wir. Denn wir unterstützen unseren ländlichen Raum seit vielen, vielen Jahren. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Wo denn?) Und diese Unterstützung trägt, seitdem wir mitregieren, eine deutliche grüne Handschrift und Unterschrift. (Lachen bei Abgeordneten der SPD – Abg. Andreas Stoch SPD: Breisgau-S-Bahn! – Abg. Gabriele Rol- land SPD: Breisgau-S-Bahn 2020! Die Leute stehen auf der Straße!) Die Kommunen müssen wir stärken. Wir brauchen mehr Flexibilität in der Gestaltung für unsere Kommunen. Wir müssen sie befähigen, die Transformation mitzugestalten. Unsere Kommunen haben es in der Hand, Wind zu Gold zu machen. Mit diesem Gold, mit diesem Geld können sie ihre Schulen sanieren und ihren Hallenbadbetrieb aufrechterhalten. Sie können sich an dem wirtschaftlichen Erfolg Baden-Württembergs beteiligen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Dies unterstützen wir ganz konkret mit den Fördermitteln aus den Programmen ELR und LEADER. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Wo kommt das Geld her?) – „Wo kommt das Geld her?“ Es kommt z. B. aus der Energiewende. (Lachen bei Abgeordneten der AfD – Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Denn tatsächlich können Kommunen hier Großartiges leisten, nicht nur, um die Stromversorgung – wie hier gern behauptet – für die Städter zu sichern, sondern auch, um sich selbst voranzubringen. Ich sage einmal: In meinem Wahlkreis gab es gerade einen Bürgerentscheid. Dort haben sich die Menschen eindeutig und klar zur Energiewende bekannt. Das ist endlich einmal ein richtiges Zeichen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Thomas Poreski GRÜNE: 70 %! Ganz ge- nau!) periode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 Die Energiewende in den Dörfern gestaltet sich eigentlich sogar einfacher. Denn viele Dörfer haben Abwärme, die sie nutzen können – von den Hidden Champions, von den Biogasanlagen. Wir können unsere ländlichen Räume schnell unabhängig machen. (Zuruf des Abg. Joachim Steyer AfD) Tourismus ist ein weiterer Bereich, den wir stärken wollen. Wir, die grüne Landesregierung, haben bewiesen, dass dies nicht nur ein Wirtschafts- und Arbeitsmotor ist – – (Abg. Andreas Stoch SPD: Grüne Landesregierung? – Abg. Gabriele Rolland SPD: Grüne Landesregie- rung? So schnell kann es gehen!) – Grüner Tourismus ist nachhaltig. (Abg. Nikolai Reith FDP/DVP: Die CDU stimmt zu!) – „Die CDU stimmt zu.“ Sehen Sie? So einfach geht das. – Wir brauchen neue Wohnformen, generationsübergreifende Wohnformen. Wir brauchen Angebote für alte und junge Menschen. Lassen Sie uns aufhören, zu spalten. (Lachen bei Abgeordneten der AfD) Ich fordere alle demokratischen Fraktionen hier auf, von deren Parteimitgliedern viele in unterschiedlichen verantwortlichen Positionen sitzen und Regierungen angehören, zusammenzuarbeiten und gemeinsam etwas gegen diese Spaltung zu tun, die stattfindet und von außen an uns herangetragen wird. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wir müssen zusammenarbeiten: Bund und Land, Stadt und Land, Land und Leute. Wir machen das Land modern und zukunftsfest. (Zuruf von der AfD: Oje!) Baden-Württemberg ist im Grünen daheim. Wir sorgen dafür, dass das auch so bleibt. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnetenkollege Jonas Weber.

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Jonas Weber SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist wichtig, dass wir heute Morgen hier über die Zukunft des ländlichen Raums sprechen – eine Debatte, die in dieses Hohe Haus gehört, weil dies die Lebenswirklichkeit für viele Millionen Menschen in unserem Land ist. Wenn ich Ihnen so zuhöre, Herr Kollege Burger und Frau Kollegin Holmberg, dann erinnert mich das Bild des ländlichen Raums, das Sie zeichnen, eher an „Die Fallers“ und Bullerbü. Ja, es gibt die schönen Schwarzwalddörfer. Es gibt die Hidden Champions im ländlichen Raum. (Zuruf des Abg. Reinhold Pix GRÜNE) Und ja, wegen der hohen Mietkosten und Immobilienpreise in den Städten sind einige Menschen in den vergangenen Jahren aufs Land gezogen. Aber wir müssen uns bewusst machen, (Jonas Weber) dass unser ländlicher Raum vor großen Herausforderungen steht. In den vergangenen zehn Jahren haben 5 100 Landwirte ihren Betrieb eingestellt. Viele Menschen im ländlichen Raum spüren den Fachkräftemangel, weil sie beispielsweise in immer weniger Gemeinden eine Arztpraxis oder eine Pflegeeinrichtung vorfinden. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: So ist es!) Aber auch Angebote für den alltäglichen Bedarf verschwinden aus unseren Gemeinden nach und nach: Kaum Einzelhandel, wenig Lebensmittelmärkte und spürbar weniger Gastronomie – all das ist feststellbar. Der Verzicht auf das eigene Auto ist für viele unvorstellbar, weil es kaum Busverbindungen gibt, in die sie umsteigen könnten. Spätestens seit der Pandemie wissen wir alle, wie wichtig eine gute Breitbandversorgung für uns alle ist. Zukünftig reichen 50 Mbit/s nicht aus, um verlässlich Arbeiten und Leben zu Hause zu verknüpfen. Aber gerade einmal 60 % aller Haushalte in Baden-Württemberg verfügen über 100 Mbit/s. Bei mehr Leistung wird es noch dunkler. Die schlechteren 50 Mbit/s erreichen gerade mal 79 %. Ein Beispiel aus dem ländlichen Raum: Der Landkreis Freudenstadt kommt gerade mal auf 70 %. Da, lieber Kollege Burger, hilft der digitale Bauantrag nicht. Denn wenn ich das Netz nicht habe, um ihn einzustellen, helfen mir die ganzen Lösungen nicht. (Beifall bei der SPD und des Abg. Daniel Karrais FDP/DVP) Aber nicht nur die Breitbandversorgung lässt zu wünschen übrig. Auch beim Mobilfunk werden die Funklöcher eher größer als kleiner. Ich will jetzt nicht über die Rettungsversorgung und Notrufabsetzung sprechen, aber Sie alle kennen die Problematik, die damit verbunden ist. Dabei wissen wir längst, dass Digitalisierung ein Megatrend unserer Zeit ist. Wir dürfen nicht zulassen, dass ein beachtlicher Teil unseres Landes davon schlicht abgehängt ist. Die Stärkung des ländlichen Raums ist eine große Aufgabe. Die Große Anfrage der CDU-Fraktion, die die Grundlage für diese Debatte bildet, hat pflichtschuldig alle Modellprojekte abgefragt. Dabei wurden Sie nicht müde, sich heute Morgen selbst zu loben. Aber die Herausforderungen sind zu groß, um ihnen mit ein paar Modellprojekten gerecht werden zu können. Richtigerweise haben Sie nach der Versorgung mit Wohnraum gefragt. Die Antwort des Ministeriums ist glasklar: Die Versorgung mit Wohnraum hat sich flächendeckend verschlechtert, und es wird zu wenig gebaut. Sie haben unter CDU-Führung ein Ministerium für Wohnen – in Klammern: auch für Wohnungsbau? – statt einer Landeswohnungsbaugesellschaft geschaffen. Wir Sozialdemokraten haben Ihnen immer wieder (Zuruf des Ministers Peter Hauk) – Herr Hauk, Sie haben gleich das Wort – ins Stammbuch geschrieben, dass es genau diese Landeswohnungsbaugesellschaft braucht, um mehr zu bauen, liebe Kolleginnen und Kollegen. riode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 (Beifall bei der SPD) Die eklatanten Lücken im Mobilfunknetz etwa können durch nationales Roaming geschlossen werden. Kollege Hoffmann hat dazu einen Vorschlag gemacht. Gemeinsam müssen wir uns dafür starkmachen, dass die Landwirte in unserem Land von ihrer Arbeit gut leben können und der Absatz regionaler Lebensmittel besser wird. Aber im Kern ist es ganz einfach: Wenn wir den ländlichen Raum wirklich stärken wollen, dann braucht es keine Modellprojekte, sondern eine Strategie und gemeinsames Anpacken. Packen Sie es bitte endlich an! (Beifall bei der SPD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die FDP/DVP-Fraktion spricht als erster Redner Herr Abg. Rudi Fischer.

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Rudi Fischer FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Fehlender Glasfaserausbau, schlechte Verkehrsinfrastruktur, zu wenig medizinische Versorgung, mangelnde Bildungsmöglichkeiten, keine guten Verkehrsanbindungen – das ist die Realität im ländlichen Raum. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der SPD und der AfD) Kein Wunder also, wenn es junge Menschen in die Stadt zieht. Die Folgen: Dorfläden verlieren ihre Kundschaft und müssen schließen, landwirtschaftliche Betriebe finden immer schwerer einen Nachfolger und müssen aufgeben. Mittelständischen Betrieben fehlen die Arbeitskräfte, Handwerkern fehlen die Auszubildenden, Vereinen fehlt der Nachwuchs. All diese Herausforderungen bestehen allerdings nicht erst seit gestern; sie existieren schon seit Jahren, auch schon in der Zeit vor Corona. (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf von der FDP/DVP: So ist es!) Ich wünschte mir, dass die Liste der Lösungen, die Sie zu bieten haben, genauso lang wäre wie die Liste der Herausforderungen. Doch Fehlanzeige. Die heutige Debatte zeigt klar: Sie haben heute nicht mehr parat als leere Floskeln und Aufzählungen von Wünschen. Dadurch hängen Sie den ländlichen Raum ab und gefährden den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Joachim Steyer AfD) Im Vergleich sind mehr Menschen aus dem ländlichen Raum in die Verdichtungsräume gezogen als umgekehrt. Diese Bildungswanderung sorgt für eine zunehmende Überalterung des ländlichen Raums und damit einhergehend zu einer beschleunigten Abschmelzung seines Potenzials. Denn insbesondere der in den ländlichen Regionen herrschende Fachkräfteengpass ist ein massives Zukunftsrisiko. Wir müssen gerade im ländlichen Raum die kleineren allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen stärken. Sie sind das Rückgrat der Wirtschaft vor Ort und sorgen für einen hohen Grad an Bildungsgerechtigkeit. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: So ist es!) (Rudi Fischer) Sie wollen – und müssen – sicherstellen, dass die Menschen überall im Land dieselbe Lebensqualität und dieselben Entwicklungsmöglichkeiten haben. Dann müssen Sie für eine gute Erreichbarkeit der Güter des täglichen Bedarfs sorgen, für attraktiven Wohnraum, für zukunftsfähige Arbeitsplätze, für Entwicklungsmöglichkeiten der Mittelständler und Familienunternehmen in unserem Land, für eine moderne Landwirtschaft. Dazu braucht es aber als Voraussetzung eine gut ausgebaute und funktionierende Infrastruktur – vor allem: keine Funklöcher. Ein Schlüssel dazu ist die Digitalisierung, meine Damen und Herren. Doch von einer flächendeckenden Versorgung mit Internet auf der Basis von Glasfaser und 5G-Mobilfunktechnik sind wir in Baden-Württemberg weit entfernt. Bis heute wartet das ganze Land auf den neuen Landesentwicklungsplan. Die bisher angekündigten Maßnahmen können kaum als Arbeitsnachweis durchgehen. Sie schränken die Kommunen massiv ein. Wer planen will, hat dafür keine verlässliche Grundlage. Wenn Sie die Transformation schaffen wollen, müssen Sie jetzt handeln und nicht erst nach der Fertigstellung des Landesentwicklungsplans. (Beifall bei der FDP/DVP) Die Aufgaben liegen vor Ihnen, auf 54 Seiten von Ihnen beschrieben unter Mitwirkung aller Ministerien. Ja, dann müsste doch endlich etwas gehen. Nutzen Sie diese Gelegenheit der demonstrativen Einigkeit. Nutzen Sie die Chance zur Umsetzung. Denn der ländliche Raum muss ein wirtschaftliches Kraftzentrum bleiben. Die Digitalisierung ist dabei ein Schlüssel, das riesige Potenzial, das der ländliche Raum bietet, zu heben. Wer das nicht nutzt, verspielt unsere Zukunft. Bleiben Sie nicht weiter im „Wir wollen, wir müssen“, werden Sie konkret. Kein anderes Bundesland kann so gute ländliche Strukturen vorweisen wie Baden-Württemberg. (Abg. Klaus Burger CDU: Hört, hört!) Die Frage ist jetzt, ob Grün-Schwarz auch diese Spitzenposition wie so viele andere verzockt oder, wie gesagt, die Chancen zur Umsetzung nutzt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die AfD-Fraktion spricht jetzt Herr Abg. Bernhard Eisenhut. (Zuruf von der AfD: Sehr gut! Guter Mann!)

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Bernhard Eisenhut AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die bestehenden Probleme auch im ländlichen Raum kommen nicht von allein, sie kommen übrigens auch nicht von Corona, vom Klimawandel oder von sonstigen Konflikten. Die Ursache liegt bei praxisfernen und inkompetenten Politikern, die glauben, von Stuttgart oder von Berlin aus entscheiden zu können, was für die Menschen im ländlichen Raum am besten ist. (Beifall bei der AfD) Sie verdrehen die Fakten und versuchen, sich hier vom Brandstifter zum Feuerwehrmann zu machen. periode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 (Heiterkeit und Beifall bei der AfD) Sie schreiben beispielsweise, dass sich die Menschen wegen der sogenannten Coronapandemie nicht hätten treffen können und die Vereinsarbeit massiv erschwert gewesen sei. Corona hat gar nichts verhindert, sondern der totalitäre Wahn des Herrn Kretschmann und des Herrn Lucha. (Beifall bei der AfD – Abg. Miguel Klauß AfD: Sehr gut!) Sie haben verhindert, dass die Menschen ihr Leben wie gewohnt führen konnten. (Minister Manfred Lucha: Herr Präsident!) Dass Sie die Test- und die Impfkampagne als Erfolg bezeichnen, zeugt von einem völligen Realitätsverlust. Unzuverlässige Tests und eine Impfung, bei der man sich sechsmal spritzen lassen muss, die dann aber auch nicht verhindert, dass man erkrankt oder das Virus übertragen kann, dafür aber die Möglichkeit schwerer Impfschäden besteht, ist für uns kein Erfolg. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Ich glaube, bei Ih- nen gibt es auch einen Impfschaden!) Sie haben es geschafft, dass Betriebe jeder Größenordnung schließen mussten, und haben damit die Versorgung gerade im ländlichen Raum nachhaltig beschädigt – und das eben nicht erst seit Corona, wie Sie es hier offensichtlich als Ausrede anführen wollen. Denn schon vor 2020 ging die Anzahl von Bäckereien, Metzgereien, Gasthäusern und Einzelhandelsgeschäften massiv zurück. Viele hatten sich allen Widrigkeiten zum Trotz noch gehalten, bis Sie ihnen mit der Coronapolitik vollends den Garaus gemacht haben – und das, wie wir heute wissen, völlig unbegründet. Aufgrund völlig unverhältnismäßiger Maßnahmen wurden Existenzen und Lebenswerke zerstört. (Beifall bei der AfD) Der Selbstversorgungsgrad geht in Deutschland seit 1990 stetig zurück. Die EU-Agrarpolitik für 2023 bis 2027 unter Berücksichtigung des Green Deals ist eine Farce. Eine weitere Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln schützt nicht die Umwelt, sondern verhindert die Produktion von regionalen Lebensmitteln. (Beifall bei der AfD) Durch weitere Regularien nimmt das Höfesterben seinen Lauf. Mehr Vorschriften, die dem Tierwohl nur vermeintlich dienen, und weniger Pflanzenschutzmittel sind hier nicht die Lösung. Vernünftige Preise, sodass Bauern von den von ihnen erzeugten Lebensmitteln leben können, und vor allem der Stopp dieses Stallumbau-Chaos, das ist der eigentliche Weg. Durch die Stärkung der Familienbetriebe erhalten wir unsere Kulturlandschaft, fördern die Biodiversität und sichern unsere Grundnahrung. (Beifall bei der AfD) Das stärkt unseren ländlichen Raum und gibt ihm eine Zukunft. Ohne Bauern kein ländlicher Raum. (Bernhard Eisenhut) Und was machen Sie? Sie verschärfen die ohnehin strengen EU-Auflagen noch weiter. Der polnische Bauer ist in der Lage, mit den in der EU zugelassenen Spritzmitteln zu arbeiten, wohingegen dies dem deutschen Obstbauern verwehrt wird. Ab nächstem Jahr wird es in Deutschland keine Pflaumen und Kirschen mehr geben. Was soll das? Wo es nur geht, schaffen Sie in Baden-Württemberg Wettbewerbsnachteile und sorgen dafür, dass die hiesigen Betriebe immer weniger konkurrenzfähig sind. (Beifall bei der AfD) Dass eine flächendeckende Versorgung mit Ärzten für die Menschen in diesem Land und vor allem im ländlichen Raum zur Grundversorgung gehört, ist nichts Neues. Erst in der letzten Woche haben es die Ärzte auf der Demo vor dem Schlossplatz bestätigt: schlecht gemachte Digitalisierungen, Lösungen, die zu spät kommen, und Politiker, die sich erst dann wichtig machen, wenn es zu spät ist und wenn die Ärzte schon weg sind. (Zuruf von der AfD: Vor dem Wahlkampf!) 38 % der Hausärzte in Baden-Württemberg sind über 60 Jahre alt und werden in den kommenden Jahren in Rente gehen. Das wissen Sie. Gehandelt haben Sie aber auch hier nicht. Der ländliche Raum hat weiterhin Potenzial für eine positive Zukunft – aber ganz sicher nicht mit einer grün-schwarzen Landesregierung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Ich weise Sie nur darauf hin, dass es der Würde des Parlaments entspricht, eine angemessene Sprache zu verwenden, und ich ermahne Sie deshalb. Denn die Formulierung „totalitärer Wahn des Ministerpräsidenten und des Sozialministers“, bezogen auf Corona, ist unangemessen. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Lachen bei der AfD – Abg. Anton Baron AfD: Das liegt eher im Auge des Betrachters!) Für die Landesregierung erteile ich das Wort dem Herrn Landwirtschaftsminister. Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal vielen Dank an die CDU-Fraktion, insbesondere an den Arbeitskreis „Ländlicher Raum“ und an den Kollegen Burger, für die Beantragung der Debatte. Sie haben ja, genauso wie die Kollegin Holmberg, schon trefflich gezeichnet, wie der ländliche Raum befasst ist und wie er sich in Baden-Württemberg darstellt. Wir haben nämlich einen guten Ausgangszustand, Herr Kollege Fischer. Von Niedergang ist nichts zu spüren. Aber wir haben natürlich bedrohliche Anzeichen – das ist ja überhaupt keine Frage –, und da muss man reagieren. Aber der Zustand ist gut; ich gehe so weit, zu behaupten: Er ist der beste weltweit. (Beifall bei der CDU) riode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 Während wir weltweit – nicht nur innerhalb der Europäischen Union, sondern weltweit – einen Trend in die Ballungsräume, in die Städte hinein haben, geht der Trend in Baden-Württemberg in eine andere Richtung. Er geht nämlich raus in die ländlichen Räume. Es gibt keinen Landkreis in Baden-Württemberg, der unter Bevölkerungsverlusten leidet. Alle wachsen – unterschiedlich stark, aber alle wachsen. Was noch wichtiger ist: Das Bruttosozialprodukt ist entlang der Bevölkerungsanteile etwa gleich verteilt. Das heißt: In Ballungsräumen, in denen etwa zwei Drittel der Bevölkerung leben, sind rund zwei Drittel des Bruttosozialprodukts, und im ländlichen Raum, in dem etwa ein Drittel der Bevölkerung lebt, ist etwa ein Drittel des Bruttosozialprodukts. Man muss eines sagen: Die wachstumsstärksten, aber auch die wirtschaftsstärksten Landkreise sind eben nicht nur Stuttgart, Böblingen, Karlsruhe, (Abg. Anton Baron AfD: Hohenlohe!) sondern es sind Landkreise im ländlichen Raum, es ist Ravensburg, es ist Schwäbisch Hall, es ist der Hohenlohekreis. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Dort haben wir die wachstumsstärksten Landkreise in Baden-Württemberg, und das ist nicht selbstverständlich. Ich will ausdrücklich noch einmal sagen, Herr Kollege Fischer: Das negative Bild, das Sie zeichnen, ist falsch. Wenn Sie auf das Thema Breitbandversorgung abheben und sagen, dass alles so schwierig sei – ich glaube, der im Bund zuständige Minister ist Herr Wissing; der könnte im Prinzip einiges ändern, wenn er denn wollte. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Abg. Cindy Holmberg GRÜNE) Ich kann nur sagen: Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat seit der letzten Legislaturperiode in dieser Frage gehandelt. Wir haben 2 Milliarden € in Stadt und Land investiert, weil wir wollten, dass die Baden-Württemberger – ich gebe den stellvertretenden Ministerpräsidenten Strobl wieder – bis in jeden Hof hinein auch breitbandlich erschlossen werden. Das ist das, was wir in der Summe brauchen. Wir wollen jede Familie, jeden Hof, jeden Wohnort, jeden Arbeitsplatzstandort breitbandmäßig erschließen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Das ist die Zielsetzung, und wir kommen voran. Wenn Sie die Antwort auf die Anfrage, Herr Kollege Fischer, genau lesen: Dort stehen die Zahlen drin. Wie Sie darauf kommen, es sei alles so schwierig, frage ich mich schon. Wir haben über 50 Mbit/s bei 80 % der Haushalte im ländlichen Raum. Wir haben über 100 Mbit/s bei über 60 % der Haushalte im ländlichen Raum. Das sind die Zahlen des Jahres 2021. Ich bin überzeugt, Ende dieses Jahres werden wir sie noch einmal gesteigert haben, und wir nähern uns der Zielsetzung. Wir haben immer gesagt: Mitte des Jahrzehnts in etwa wollen wir 100 % erreichen. Das werden wir auch, und da werden die Unkenrufe von Ihnen auch nichts nützen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) (Minister Peter Hauk) Meine sehr verehrten Damen und Herren, natürlich haben wir dort auch die Probleme, die die gesamte Wirtschaft und die die gesamte Gesellschaftsstruktur haben. Es stimmt ja, Herr Kollege Weber: Die Zahl der Landwirte nimmt ab, die Ansprüche der Gesellschaft an die Landwirte steigen. Ehrlich gesagt, ich habe bisher aus Ihrer Partei noch keine Rezepte gehört, wie wir das verbessern könnten – also: bisher Fehlanzeige. Wenn Sie sagen: „Die Zahl der Fachkräfte nimmt ab“, dann ist auch das wahr. Diese nimmt aber überall ab. Es nimmt aber nicht nur die Zahl der Fachkräfte ab, sondern auch die der Hilfskräfte. Ich sage ganz offen: Als ich mich gestern mit einem Bäckermeister von der Schwäbischen Alb unterhalten habe, sagte der, das größte Problem, das er habe, sei nicht der Fachkräfte-, sondern sei der Arbeitskräftemangel generell. Das größte Problem dabei ist das Bürgergeld, weil die Leute lieber Bürgergeld beziehen, als einem Minijob nachzugehen. Das ist die Tatsache. (Beifall bei der CDU – Zurufe von der SPD, u. a.: Gehen Sie mal in die Arbeitsagentur, und reden Sie mit den Menschen! – Unruhe – Abg. Andreas Deuschle CDU: Getroffene Hunde bellen! – Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Der Herr Minister hat das Wort. Ich bitte entsprechend – – Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Der Zugang zu staatlichen Transferleistungen wurde vielen Bürgerinnen und Bürgern zu leicht gemacht, und Leistung lohnt sich in dieser Frage im Verhältnis zum Nichtstun nicht mehr, (Zurufe von der SPD) weil das einfach lukrativer ist. Das müssen sich die Ampelkoalitionäre hinter die Ohren schreiben lassen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der AfD) Sie alle tragen zur Verschärfung des Arbeitskräftemangels in der Bundesrepublik Deutschland bei. Das ist Faktum, und es trifft die ländlichen Räume genauso wie die Ballungsräume. Herr Kollege Weber, zu lamentieren über das Thema Wohnen und dass es keine Landeswohnungsbaugesellschaft gibt – Entschuldigung, wer war denn Finanzminister, der die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft verkauft hat, die es bei der LBBW gab? Wer war das denn, wer hat das denn für einen Apfel und ein Ei verkauft? Und wer ist die Heuschrecke gewesen, (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) die jetzt Tausende von Wohnungen in Baden-Württemberg besitzt? Das wäre der Nukleus für eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft gewesen. Aber Sie haben sie damals verkauft – interessanterweise. (Beifall bei der CDU) Und anschließend weinen Sie Krokodilstränen über die Einrichtung eines Wohnungsbauministeriums, das Sie auch im periode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 Bund eingerichtet haben. Ihre Parteifreundin Geywitz ist die Bundesbauministerin. (Abg. Andreas Deuschle CDU: 400 000 Wohnungen jedes Jahr!) Und dieser Koalition vorzuwerfen, dass wir ein Wohnungsbauministerium hätten: Ja, mein Gott, (Abg. Manuel Hagel CDU: Scheinheilig!) wo ist denn das Problem? Das ist eines der drängendsten Probleme. Sie haben es zu Recht gesagt. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Und wir brauchen in den Städten wie auch im ländlichen Raum ein zukunftsfähiges Wohnen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Wohnen ist natürlich – da kommen der Volksantrag und das Thema Flächenverbrauch ins Spiel – eine Raumfrage. Zu sagen: „Wir wollen die Null erreichen“, passt damit dann nicht zusammen, (Abg. Gabriele Rolland SPD: Steht aber in Ihrem Ko- alitionsvertrag!) wenn die Individualansprüche an den Wohnraum stets und ständig wachsen. Wir haben mittlerweile einen Wohnraumbedarf von über 45 m2 pro Person im Durchschnitt in Baden-Württemberg – Tendenz weiter zunehmend, in den ländlichen Räumen genauso wie in den städtischen Räumen. (Abg. Jonas Hoffmann SPD: Woran liegt das denn?) – Das liegt natürlich an der (Abg. Anton Baron AfD: Migration!) Individualisierung der Gesellschaft. Das ist völlig klar. Es liegt an den Alterungsprozessen, (Abg. Anton Baron AfD: Migration!) weil immer mehr ältere Alleinstehende in Wohnungen wohnen, die zu groß für sie sind. Es liegt auch an mangelnden Alternativangeboten. Deshalb wird es auch in der Zukunft notwendig sein, Wohnungen gerade auch in ländlichen Räumen anzubieten, die eine Verkleinerung beinhalten, wenn Menschen noch rüstig sind. Das heißt nicht eine Abkehr vom Einfamilienhausbau. Aber das heißt natürlich schon, klar, mehr Wohnraum in die Höhe zu bauen, Mehrfamilienhäuser, auch mehr Höhenaufstockungen, auch in den Städten. Ehrlich gesagt, da sind auch die Kommunen am Zug. Denn Wohnungsbau und Bausatzungen sind kommunale Aufgaben. Da erwarte ich eigentlich von den Städten, dass sie dafür sorgen, dass Satzungen geändert werden, dass Wohnungsbau, dass auch Aufstockungen in die Höhe ermöglicht werden. Das alles ist nämlich machbar. Der Bau mit klimaneutralem Rohstoff, nämlich mit Holz, ist auch statisch unbedenklich und unproblematisch. Das ist, glaube ich, die Herausforderung der Zukunft, vor der wir stehen. Damit könnten wir das eine oder andere Problem beim Thema Wohnen lösen. (Beifall des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE) (Minister Peter Hauk) Wir können auch das eine oder andere Problem einfach dadurch lösen, dass wir ungenutzten potenziellen Wohnraum nutzen. Das ELR ist ein gutes Beispiel dafür, dass wir derzeit Jahr für Jahr – da bin ich den Koalitionsfraktionen sehr dankbar, auch für die Aufstockung und die Ausrichtung – Mittel für 1 500 private Wohneinheiten bereitstellen, die private Investoren umnutzen, und zwar ohne Flächenverbrauch, indem einfach Wohnraum oder alte Ställe, alte Fabrikgebäude etc. in den ländlichen Räumen umgenutzt werden. Da wird kein Quadratmeter zusätzlich versiegelt, sondern ausschließlich Wohnraum umgenutzt. (Glocke des Präsidenten) Das ist, glaube ich, eine der Leistungen, die für Baden-Württemberg bezeichnend sind, dass wir damit auch eine Innenentwicklung der Städte und Gemeinden im ländlichen Raum befördern, die nachhaltig ist. (Beifall bei Abgeordneten der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Kenner? Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Gern.

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Andreas Kenner SPD

Vielen Dank, Herr Minister, für das Zulassen der Zwischenfrage. – Ich teile Ihre Überzeugung, dass man durch Aufstockung sehr viel Fläche sparen kann. Bloß frage ich mich immer, wenn ich, wie wir ja alle, in unserem wunderschönen Bundesland unterwegs bin: Wo sind denn die ganzen aufgestockten Wohnungen? (Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) Ich sage immer: In geplanten Wohnungen lässt sich schlecht wohnen. Ich sehe keine. Vielleicht fahre ich ja auch durch den Landesteil, in dem es keine gibt. Aber mich würde interessieren: (Unruhe bei der AfD – Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD – Glocke des Präsidenten) Wann stocken wir auf? Danke. Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Herr Kollege Kenner, die Frage müssen Sie den Verantwortlichen in der Kommunalpolitik stellen, wann sie denn die Satzungen ändern, damit aufgestockt werden kann. Ich sage einmal: In Stuttgart ist das Wohnraumproblem eigentlich am gravierendsten, und Stuttgart verliert auch Einwohner. Da würde ich mir als Kommunalverantwortlicher – ob im Gemeinderat, als Bürgermeister, als Oberbürgermeister – schon überlegen, ob ich nicht zumindest mal modellhaft in einigen Stadtbezirken die Satzungen ändere und Aufstockungen ermögliche, damit Dächer und Speicher ausgebaut und aufgestockt werden. Da war in den acht Jahren unter Fritz Kuhn Fehlanzeige. Beim Oberbürgermeister Nopper geht auch nicht gerade etwas voran. (Abg. Nicolas Fink SPD: Junge, Junge! – Unruhe) Das muss man ganz realistisch sehen. Das wären Paradebeispiele. riode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 Übrigens ist es auch mit seinem Berater, der ja, glaube ich, aus Ihrer Partei ist, nicht gerade besser geworden. (Abg. Nicolas Fink SPD: Ich kann Ihnen nicht fol- gen! Und ich bin nicht der Einzige, dem das so geht!) Ich will nur festhalten: Das wären Paradebeispiele, wie man etwas tun kann, ohne zusätzliche Flächen zu verbrauchen. (Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Schweickert? Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Herr Schweickert.

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Dr. Erik Schweickert FDP

Herr Minister, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. – Was unternimmt denn die Landesregierung, damit die von Ihnen angesprochenen Kommunen vielleicht einen Anreiz haben, Satzungen zu ändern? Wird die Landesbauordnung entschlackt? Was haben Sie denn da beim Thema Aufstockungen umgesetzt? Wenn Sie es nicht wissen: Was wären denn Ihre Vorschläge, was man da tun könnte? Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Wir haben hierzu schon einiges getan. So ist z. B. das Thema Stellplatzverpflichtung bei Aufstockungen entfallen. Das ist eine veritable Hürde gewesen. Damit haben wir schon mal eine Hürde beseitigt, die Aufstockungen bisher wirkungsvoll verhindert hat. Denn in bebauten Bereichen ist das Bereitstellen von Stellplätzen ja schwieriger. Weitere Themen sollten Sie vielleicht mit der Wohnungsbauministerin erörtern. (Abg. Nicolas Fink SPD: Guter Rat! – Abg. Gabriele Rolland SPD: Das ist der Schwarze Peter!) Wahr ist doch aber, Herr Schweickert, dass wir die Umnutzung und übrigens auch die Aufstockung in ländlichen Räumen fördern. Das tun wir aktiv. Das wird auch genutzt. Das muss man mal festhalten. 1 500 Wohneinheiten jedes Jahr sind ja nicht nichts – und das alles ohne zusätzlichen Flächenverbrauch. In einer Legislaturperiode sind das über 7 000 Wohnungen. Das läuft auch in Zeiten, in denen die Konjunktur schwierig ist oder die Zinsen hoch sind. Wir merken dieses Jahr bei den Anträgen, dass bei Privaten der Drang, Wohnraum umzunutzen, nach wie vor vorhanden ist. Da gibt es keinen Abbruch. Darüber bin ich auch froh, weil zumindest an dieser Baustelle nicht genutzter Wohnraum offensichtlich kontinuierlich genutzt wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Große Anfrage beschäftigt sich aber nicht nur mit dem Thema Wohnraum. Vielmehr sind da noch eine ganze Reihe anderer Themen mit dabei. Das Thema Flächenverbrauch habe ich kurz gestreift und habe darauf hingewiesen, dass wir gerade im ELR wirkungsvoll darauf hinwirken, dass Flächen genutzt werden. Ein Problem, das auch im Volksantrag und in Beratungen deutlich wurde, ist der Entzug produktiver Flächen. Wir können es uns auf Dauer nicht leisten, dass wir Schutzflächen, (Minister Peter Hauk) Wohnbauflächen, Gewerbeflächen, Produktionsflächen der Landwirtschaft und Produktionsflächen der Forstwirtschaft ständig parallel sehen. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Vielmehr müssen wir dahin kommen, dass wir verstärkt hybride Formen der Landnutzung entwickeln. Das gilt insbesondere auch für die Land- und Forstwirtschaft. Bei der Forstwirtschaft ist das kein Thema. Da ist es mittlerweile nahezu akzeptiert, weil wir in der Forstwirtschaft locker den Nachweis erbringen können, dass wir die biodiversesten Wälder haben. Diesen Nachweis müssen wir in der Landwirtschaft noch erbringen. Aber das wird uns nicht schwerfallen, weil wir durch unser Pflanzenschutzmittelreduktionsprogramm einen veritablen Beitrag dazu leisten, dass wir letztlich auch die biodiverseste Landwirtschaft in Deutschland haben und es verstehen, ökonomische und ökologische Kriterien in der Produktion umzusetzen – und zwar nicht, indem man ständig neue Schutzgebiete produziert, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das halte ich für wichtig. (Beifall bei der CDU) Ein weiterer Punkt: Die Potenziale der Energiewende und der Klimawende liegen im ländlichen Raum. Es ist unbestritten, dass ohne die ländlichen Räume die Klimawende und die Energiewende nicht zu erreichen sind. Die Windräder werden nicht in Stuttgart-Stadtmitte gebaut, sondern in ländlichen Räumen. Biogasanlagen werden nicht in Stuttgart-Stadtmitte gebaut, sondern in ländlichen Räumen. Bei Fotovoltaikanlagen ist Stuttgart nahezu negativer Anführer der Städte, weil diese nicht auf den Dächern von Stuttgart entstehen, sondern in den ländlichen Räumen. Die ländlichen Räume sind dort die Spitzenreiter. Meine sehr verehrten Damen und Herren, man braucht, glaube ich, die ländlichen Räume, damit man die Energiewende überhaupt gestalten kann. Und man braucht dazu mittelständische Unternehmen im Energiesektor, nämlich beispielsweise Landwirte, die Biogasanlagen betreiben. Das ist eben nicht die Großindustrie. Leider stellen wir auch fest, dass Mittelständler das Gehör der deutschen Bundesregierung nur bedingt finden. Es bedurfte erst einmal großer Anstrengungen, bis das Thema „Biogas, biogene Gase“ bei der Energiewende überhaupt wieder hoffähig wurde. Ich wünsche mir einfach, dass das Potenzial, das Biogas und biogene Gase entfalten – die einzige Möglichkeit der regenerativen Energien, Strom zu speichern und bedarfsgerecht einzuspeisen –, von der Bundesregierung vollkommen erkannt wird und nicht durch eine überbordende Bürokratie, die gerade wieder die kleinen Unternehmen trifft, zerstört wird. Das ist ein wichtiger Teil. Beim GEG ist beim Thema „Nachwachsende Rohstoffe“ jetzt, Gott sei Dank, auch das Holz wieder drin. Ich sage ganz offen: Natürlich ist es so, dass wir in der Holzverwendung eine Kaskadennutzung brauchen. Aber solange die Bäume nicht eckig wachsen wie die Bretter, Stühle und Bänke, wird es immer Abfallholz geben. Es ist mir allemal lieber, dass ein nachwachsender Rohstoff für die Wärme verwendet wird als ein fossiler. periode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Deshalb darf man nicht ständig Ausschließeritis betreiben. Ich bin froh, dass der massive Protest dazu geführt hat, das GEG entsprechend zu ändern. Ein Wachstumstreiber für die ländlichen Räume wird auch die Bioökonomie sein, nämlich die Nutzung nachwachsender, regenerativer Kohlenstoffe und deren Transformation. Wir haben uns über hundert Jahre darauf kapriziert, fossile Rohstoffe und fossile Kohlenstoffe zu allen möglichen Produkten – Kunststoff, Plastik und dergleichen mehr – zu transformieren. Jetzt ist es, glaube ich, an der Zeit, dass es nachwachsende Rohstoffe sind. Die Produzenten der nachwachsenden Rohstoffe sitzen überwiegend in den ländlichen Räumen. Das sind nämlich die Landwirtinnen und Landwirte. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will noch einen Punkt ansprechen, nämlich nach der Breitbandversorgung auch die Mobilfunkversorgung. (Abg. Anton Baron AfD: Oje! Ich habe gestern wie- der nicht telefonieren können!) – Was heißt „oje“? (Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Herr Minister, ich möchte Sie auf die Redezeit hinweisen. Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Ich komme gleich zum Ende. – Die AfD hat in dieser Frage bisher noch gar keinen substanziellen Vorschlag gemacht, null. Mir ist keiner bekannt. (Abg. Anton Baron AfD: Jetzt aber! Ich habe gestern mehrere Kleine Anfragen gestellt! Das können Sie nachprüfen!) Sie sind immer nur gegen alles und beklagen, aber substanzielle Vorschläge kommen nicht. Diese Landesregierung hat vor wenigen Wochen beschlossen, den Bau von Mobilfunkmasten, was das Baurecht angeht, deutlich zu erleichtern. Das ist meines Erachtens ein deutlicher Fortschritt. Das ist das, was wir tun können. (Abg. Daniel Lindenschmid AfD: „Deutlich“ war das jetzt nicht! – Abg. Anton Baron AfD: Nicht übertrei- ben!) Heute und morgen ist die Verbraucherschutzministerkonferenz in Konstanz. Dort steht auf der Tagesordnung, das nationale Roaming verpflichtend einzuführen. Ich bin mal gespannt, wie die deutsche Bundesregierung darauf reagiert. Denn bisher war es so, dass man die großen Konzerne – das sind ja nur drei: Telekom, Vodafone und E-Plus – geschützt hat, und zwar immer mit der Ausrede, der Impetus, neue Mobilfunkmasten zu bauen, würde nachlassen. Aber wahr ist doch: Wir könnten 70 % der Probleme lösen, wenn nationales Roaming verpflichtend wäre, (Zuruf von der SPD: Meine Rede!) (Minister Peter Hauk) so, wie es bei jedem Grenzübergang normal ist: dass in ein anderes Netz eingewählt wird. Das ist ja technisch möglich, es ist abrechnungstechnisch möglich. Also sollte dies für die Verbraucher und insbesondere für die Menschen im ländl ichen Raum, weil dort die Versorgungslücken am größten sind, nutzbar sein. (Abg. Anton Baron AfD: Die CDU war 16 Jahre in der Bundesregierung!) Ich bin einmal gespannt, wie sich die deutsche Bundesregierung damit am Ende auch geriert. (Glocke des Präsidenten) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will mich jetzt noch einmal ausdrücklich für die gute Zusammenarbeit mit den Regierungsfraktionen und innerhalb der Landesregierung bedanken. Wir haben mit dem Kabinettsausschuss ein wirkungsvolles Instrument, mit dem wir auch ressortübergreifende Themen für die ländlichen Räume beleuchten. Das funktioniert prima, das funktioniert gut. Ich wünsche mir einfach, dass diese an der Sache orientierte Arbeit auch so fortgesetzt wird. Davon werden die Menschen in Baden-Württemberg profitieren, und damit werden wir unserem Anspruch, dass wir die beste Verzahnung zwischen ländlichen Räumen und Ballungsräumen haben, auch in der Zukunft weiter erfüllen. Vielen Dank.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Hoffmann? Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Nein.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Nicht. Okay. Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Ich bin ja fertig. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Wir treten in die zweite Runde ein. Aufgrund der Redezeit, die die Regierung in Anspruch genommen hat, werde ich jedem Redner eine Minute mehr Redezeit bewilligen. Ich frage, ob noch Wortmeldungen vorliegen. – Zunächst Kollege Burger von der CDU-Fraktion. Bitte sehr.

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Klaus Burger CDU

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kunst einer guten Politik liegt darin, mit den zur Verfügung stehenden Investitionsmitteln das Machbare zu erreichen. Wir haben in der Gegenrede durchaus das eine oder andere Mal gehört, dass man sich vieles wünscht. Aber genau das lässt mich nahtlos an den ersten Teil meiner Rede anknüpfen: Das Ehrenamt ist im Besonderen im ländlichen Raum präsent. Es umfasst das bürgerschaftliche Engagement in Musik- und Brauchtumsvereinen genauso wie in den sozialen und kirchlichen Einrichtungen oder dem großen Blaulichtbereich. Das wollen wir auch weiterhin unterstützen, und das muss auch gefördert werden. riode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 Im Bereich von Bildungs- und Hochschulstandorten bedarf es noch großer Anstrengungen, um mit Blick auf den Fachkräftemangel Entspannung zu erreichen. Ein richtiger Schritt ist, dass das MINT-Exzellenzgymnasium, welches im ländlichen Raum verankert wurde, auch dezentral errichtet ist. Die Menschen und die Unternehmen brauchen differenzierte Verkehrskonzepte und eine Mobilitätsgarantie. Bis 2026 ist noch ein weiter Weg. Aber wir müssen konkret anfangen. (Beifall des Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE) Es ist nicht alles gut, und es gibt noch viel zu tun. Mut macht uns aber die IREUS-Studie. Sie attestiert Baden-Württemberg im Vergleich zu allen anderen Bundesländern eine gute Chance für den ländlichen Raum. (Beifall bei der CDU und des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE) Abschließend: Der CDU geht es nicht darum, Stadt und Land gegeneinander auszuspielen. Dafür sind wir in Baden-Württemberg viel zu eng miteinander verzahnt, (Abg. Andreas Deuschle CDU: Genau!) miteinander verwoben, miteinander verbunden. Das ist unsere Stärke. Schon immer war der ländliche Raum Teil der CDU-DNA, und das wird auch weiterhin so sein. (Beifall bei der CDU – Abg. Andreas Deuschle CDU: Jawohl!) Aber wir sind in unserem Denken nicht verkrustet. Denn neue Herausforderungen brauchen auch neue Anreize und keine Verbote. Das ist unsere Strategie, das ist die Strategie der CDU. So packen wir es an. Ich lade euch dazu ein: Ärmel hoch! Los geht’s! (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Andreas Deuschle CDU: Genau!)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Es geht weiter, und zwar mit dem Beitrag des Kollegen von der SPD. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Cindy Holmberg!) – Ja, gut. Dann gebe ich ihr jetzt eine Minute Redezeit. Sie hatte vorhin schon eine Minute überzogen, und es lag zunächst auch keine Wortmeldung von ihr vor. (Heiterkeit) – Langsam! Ich habe extra darauf hingewiesen, dass eine Minute Redezeit zusätzlich gewährt wird, und nach Wortmeldungen gefragt. Diese Minute bewillige ich jetzt in der Reihenfolge erst der Kollegin Holmberg. Sie hatte sich bisher nicht gemeldet. (Abg. Andreas Stoch SPD: Schuldbewusst nicht ge- meldet! – Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Bitte sehr, Frau Kollegin.

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Cindy Holmberg GRÜNE

Vielen herzlichen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin manchmal schon etwas schockiert, was für ein schlechtes Bild von unseren ländlichen Räumen zu zeichnen versucht wird. Tatsächlich sind wir in Baden-Württemberg hier wirklich gut aufgestellt. Die Menschen fühlen sich wohl in unseren ländlichen Räumen. Wir müssen einfach das Angebot schaffen, um diese Räume zu stärken. Deshalb bin ich auch besonders froh, dass ich hier als Sprecherin für ländlichen Raum und als Sprecherin für Bauen und Wohnen vom Wandel zu neuen Wohnformen auch in den ländlichen Räumen höre. Denn ich glaube tatsächlich, das brauchen wir. Der demografische Wandel zeigt: Die graue Wohnungsnot kann zuschlagen, wenn wir es zulassen. Aber wir müssen es nicht zulassen. Ich denke, das gelingt, wenn wir generationsübergreifende Wohnformen, auch alternative Wohnformen in den Zentren der Dörfer und auch der größeren Kommunen in den ländlichen Räumen anbieten. Ich glaube, das wird den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Es wird Wohnformen für Fachkräfte bieten, und es wird den Menschen erlauben, (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) würdevoll in ihrem eigenen Heimatdorf zu altern. Ich glaube, genau das ist es, was wir zur Verfügung stellen müssen. Wenn ich jetzt in das Publikum schaue, sehe ich viele junge Menschen. Die Jugendstudie hat gezeigt: Auch junge Menschen wollen gern wieder zurück in den ländlichen Raum; auch sie suchen nach Wohnformen. Die Handwerksbetriebe in unserem Land suchen Wohnformen für Auszubildende. (Glocke des Präsidenten) Hier müssen wir Alternativen bieten. Vielen herzlichen Dank. Daran setzen wir uns, und wir machen Baden-Württemberg modern und zukunftsfest. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Jetzt der Kollege Weber.

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Jonas Weber SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Holmberg, wenn ich hier die Daten und Fakten, die die Antwort der Landesregierung betreffen, darstelle, dann rede ich den ländlichen Raum nicht schlecht, sondern ich argumentiere mit den Daten und Fakten der Landesregierung. Das muss man anerkennen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP – Zuruf: Richtig!) Ich frage beide Regierungsfraktionen: Wenn Ihnen der ländliche Raum so am Herzen liegt: Am Freitag hat in Offenburg der Zukunftsdialog ländlicher Raum stattgefunden. Ich war dort, Sie waren nicht da. Wo waren Sie beim Gespräch mit den Stakeholdern, mit den Dialogpartnern? (Abg. Raimund Haser CDU: Im ländlichen Raum! – Vereinzelt Heiterkeit) periode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 – Ja, aber offensichtlich haben Sie sich nicht dafür interessiert, Herr Kollege Haser, dort mitzudiskutieren. (Abg. Raimund Haser CDU: Das brauchen wir uns von Ihnen nicht sagen zu lassen! – Zuruf des Abg. Thomas Dörflinger CDU) – Das sage ich Ihnen schon gern, wenn Sie nicht dort waren. (Abg. Raimund Haser CDU: Das brauchen wir uns von Ihnen nicht sagen zu lassen! – Zuruf der Abg. Cindy Holmberg GRÜNE) Aber passen Sie auf: Wenn Ihr Minister hier das Koalitionsziel – – Rede ich jetzt, oder reden – – (Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Herr Kollege Weber, Sie haben das Wort.

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Jonas Weber SPD

Wenn der Minister hier einfach mal die Nettonull einkassiert, dann bin ich auf die Reaktionen der Naturschutzverbände und der Bauernverbände gespannt. Die Nettonull beim Flächenverbrauch ist im Koalitionsvertrag ein erklärtes Ziel der Landesregierung, Herr Hauk. Es geht gerade so weiter: Sie stellen sich hier vorn hin und machen das Bürgergeld für den Fachkräftemangel verantwortlich – das Bürgergeld, dem diese Landesregierung im Bundesrat zugestimmt hat, dem die CDU-Ministerpräsidenten zugestimmt haben. (Anhaltender Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Andreas Deuschle CDU) Sie machen hier billigen Populismus auf dem Rücken der Schwächsten dieser Gesellschaft. Schämen Sie sich dafür, Herr Hauk! Wenn ich gerade bei Ihren Äußerungen bin, Herr Hauk: Sie erklärten in Ditzingen bei den Öko-Feldtagen vor einigen Tagen, dass Sie am liebsten 3 000 Lehrerstellen streichen würden, um den Bioanteil in den Kantinen auszubauen. In Offenburg, beim Strategiedialog, erklärten Sie als Minister – Sie haben vorhin gesagt, es gebe in der CDU keine Spaltung zwischen ländlichem Raum und Städten –: „Das Leben in der Stadt ist totes Leben.“ – Zitat aus Ihrer Rede. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Unglaublich!) Herr Hauk, überlegen Sie sich besser, was Sie sagen, wenn Sie in diesem Land unterwegs sind. Das passt nicht zu einer solchen Debatte. (Beifall bei der SPD – Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Unglaublich!) An dieser Stelle will ich zum Schluss aber sagen: Diese hitzige Debatte zeigt, dass es Probleme und Herausforderungen gibt, die wir gemeinsam lösen müssen und die wir – klare Zusage der SPD-Fraktion – auch gemeinsam lösen wollen. Ich komme noch mal zurück auf den Beginn meiner Rede: Bullerbü und „Die Fallers“ sind schön, aber sie beschreiben nicht die Lebenswirklichkeit. Wir müssen gemeinsam hier in diesem Haus über diese Themen diskutieren und an Lösungen (Jonas Weber) arbeiten. Wir haben Vorschläge parat. Diskutieren Sie mit uns, und setzen Sie Lösungen für den ländlichen Raum um. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

In der zweiten Runde erteile ich jetzt für die FDP/DVP-Fraktion dem Kollegen Heitlinger das Wort. – Bitte sehr, Herr Kollege.

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Georg Heitlinger FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank, dass ich noch kurz sprechen darf. – Die Debatte am heutigen Morgen war schon ein bisschen skurril. Wenn ich höre, jeder Schwarzwaldhof solle mit schnellem Internet versorgt werden: Diese Aussage kam von unserem Innenminister Strobl – allerdings schon im Jahr 2016, und es sollte bis zum Jahr 2021 erreicht sein. (Abg. Anton Baron AfD: Der redet immer wirres Zeug!) Stand heute, 2023, sind wir erst bei 11 %. Heute hieß es jetzt plötzlich: vielleicht bis Mitte des Jahrzehnts, wenn wir Glück haben. So geht es nicht. Ich kann nicht im Jahr 2016 etwas ankündigen und dann auf Sankt Nimmerlein verschieben. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Dr. Rainer Podeswa AfD) Herr Hauk, Sie haben auch die Nettonull angesprochen und ausgeführt, wie wertvoll unsere Böden seien. Gleichzeitig lässt es die Landesregierung aber zu, dass wertvollstes Ackerland mit über 80 Bodenpunkten mit Freiflächenfotovoltaik belegt wird, und zwar nicht nur 1 oder 2 ha, sondern gleich 30, 40 oder 50 ha. Damit wird dieses wertvolle Ackerland der Nahrungsmittelproduktion entzogen. Dies kann so nicht sein. Das ist der falsche Weg. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD) Dann zum Schluss noch eine Anmerkung: Die Ampel in Berlin hat dreimal so viel Geld für den Breitbandausbau ausgegeben wie die Vorgängerregierung im Bund unter Führung der CDU, von Frau Merkel. (Zuruf des Abg. Klaus Burger CDU) Dazu der Hinweis: Diese Fördermittel kann man auch abrufen. Danke. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die AfD-Fraktion spricht jetzt abschließend Frau Abg. Wolle. – Bitte sehr, Frau Kollegin.

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Carola Wolle AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Hier habe ich manchmal den Eindruck, dass Menschen über das Land reden, die keine Ahnung haben oder gar nicht wissen, welche Politik wir betreiben. (Zuruf des Abg. Manuel Hagel CDU) riode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 Wenn man in einem kleinen Dorf auf dem Land wohnt, dann hat man beim Nahverkehr keinen Stundentakt, dann hat man vielleicht einen Tagestakt. Man kommt morgens weg und abends wieder zurück. Das nennen Sie dann „gute Versorgung“. Medizinische Versorgung: Wir haben wenig Apotheken. Das Apothekensterben nimmt zu. Ebenso wird die Versorgung insbesondere mit Hausärzten immer schlechter. Da haben Sie auch kein Konzept. Herr Lucha möchte jetzt die Krankenhäuser insbesondere in den Städten konzentrieren. Krankenhäuser im ländlichen Raum werden geschlossen. Ganz toll! Das ist auch so ein Konzept. Daran sieht man auch, wie Arbeitskreise und Ministerien zusammenarbeiten, um ein Land zu zerstören. Die Jugendlichen zieht es inzwischen in die Stadt, weil sie auf dem Land keine Chancen mehr haben. Die Zahl der Arbeitsplätze auf dem Land geht zurück. Sorgen Sie deshalb dafür, dass das Land wieder attraktiv ist, genauso attraktiv wie die Städte. Danke schön. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Große Anfrage besprochen und Punkt 1 der Tagesordnung erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf: Aktuelle Debatte – Die finanzielle Situation der sozialen Einrichtungen in Baden-Württemberg in der Zeit der Krise – beantragt von der Fraktion der SPD Ich erteile der Kollegin Dr. Dorothea Kliche-Behnke das Wort. – Bitte sehr, Frau Kollegin.

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Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Wohnungslosenhilfe, Sozialberatung, Schuldnerberatung, Suchthilfe und viele andere Angebote haben in diesem Land ein Wesentliches gemeinsam: Sie leisten hoch professionelle Arbeit, soziale Arbeit, die nicht geringzuschätzen ist, sie leisten Prävention, sie schützen vulnerable Gruppen, und sie leisten einen wichtigen Beitrag zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Gleichzeitig haben sie aber in diesen Tagen noch etwas anderes gemeinsam – deshalb führen wir heute diese Debatte –: Sie alle sind derzeit unter immensem finanziellen Druck. Woran liegt das? Das hat ganz einfache Ursachen: Die Aufgaben in diesen Bereichen sind seit einiger Zeit immens gestiegen, insbesondere nach Corona. Während Corona waren viele Beratungsangebote in der sozialen Infrastruktur gekappt. Jetzt, nachdem diese Beratungsangebote wieder geöffnet sind, sind die Bedarfe enorm. Wir können insbesondere bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Zunahme von psychischen Erkrankungen feststellen. Wir wissen, dass es einen Zusammenhang zwischen Angststörungen und Sucht- (Dr. Dorothea Kliche-Behnke) erkrankungen gibt, und bekanntermaßen nehmen Ängste und Angststörungen auch in Baden-Württemberg seit einigen Jahren zu. Die Bedarfe sind also enorm, die Aufgaben wachsen, und gleichzeitig steigen die Kosten in diesen Bereichen. Es ist bekannt: Das sind in allererster Linie die Energiekosten, es sind auch Mietkosten. Da schlägt jetzt aber auch noch insbesondere die Zunahme der Kosten durch die Steigerung der Tarife ins Kontor; aktuell im TVöD, im Herbst sind dann die Tarifsteigerungen im TV-L zu erwarten. Verstehen Sie mich nicht falsch: Der deutliche Anstieg der Löhne in diesen Bereichen ist bei dem Fachkräftemangel und angesichts der wahnsinnig wichtigen Arbeit, die dort geleistet wird, absolut richtig. Dort braucht es diese klaren Lohnerhöhungen, aber die können nicht bei den Trägern hängen bleiben. (Beifall bei der SPD) Deshalb kommen wir nun zur Einnahmeseite. Die ist in diesem Bereich das große Problem. Denn während die Kosten und auch die Bedarfe deutlich ansteigen, sind die Einnahmen im Wesentlichen gleich geblieben. Insbesondere die Verantwortung des Landes ist da der große, entscheidende Faktor, der dazu führt, dass wir mittlerweile in vielen Bereichen eine Schieflage haben. Es ist ja nicht so, dass wir das nicht haben kommen sehen. Im letzten Jahr haben wir davor gewarnt. Im Herbst, spätestens mit dem Doppelhaushalt hatten wir die Debatten. Die SPD hat hier auch die entsprechenden Mehrausgaben beantragt. Man muss sagen: Ministerpräsident Kretschmann hat durchaus gewisse Hoffnungen bei vielen Verbänden geweckt, als er von einem 30-Millionen-€-Paket für den Sozialbereich gesprochen hat. Aber bei näherer Betrachtung stellte sich heraus: Es ging überwiegend um die Weiterfinanzierung sonst auslaufender Mittel und leider nicht um zusätzliche finanzielle Mittel, die es in diesem Bereich dringend braucht. (Beifall bei der SPD) Wir haben das kommen sehen, und jetzt stehen wir vor dieser Situation, vor der auch viele gewarnt haben. Ganz besonders hart trifft es die Suchthilfe. Deshalb muss man dazu einige Worte verlieren. Man muss sagen, mein geschätzter Kollege Andreas Kenner war, glaube ich, einer der Ersten, der hier schon im letzten Jahr darauf aufmerksam gemacht hat, in welche Situation die Suchtberatungen hier rutschen werden. Was ich wirklich ausdrücklich loben will: Viele Kolleginnen und Kollegen – nicht nur meiner Fraktion, sondern auch der anderen Fraktionen, auch der Regierungsfraktionen – waren mittlerweile in den letzten Monaten vor Ort in Suchtberatungsstellen, die dazu eingeladen hatten. Aufgrund der immensen Dramatik hat sich nun das Aktionsbündnis „Suchtberatung retten!“ gegründet. Ich muss schon sagen, ich freue mich, wenn insbesondere CDU-Abgeordnete vor Ort in den Beratungsstellen sitzen und dort Versprechungen machen und sagen: „Ja, wir sehen die Problematik. Dafür werde ich mich einsetzen.“ periode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 (Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) Aber ich weiß nicht, ob es Ihnen bewusst ist: Sie sind in der Regierung, da sitzt Ihre Regierungskoalition. Wenn Sie vor Ort solche Versprechen machen, dann sollten Sie das als Regierung dann auch einhalten. (Beifall bei der SPD) Auf die Suchtberatungsstellen und die ambulante Suchthilfe kommen im Moment besonders viele Aufgaben zu. Sie sind sowieso schon lange professionell dabei, vor Ort zu unterstützen, damit sich Suchterkrankungen nicht chronifizieren. Sie helfen mit, dass Arbeitslosigkeit und Wohnungslosigkeit vermieden werden. Und natürlich kommen – das muss man auch sagen – durch die anstehende Legalisierung von Cannabis durch die Bundesregierung auch noch mal zusätzliche Aufgaben hinzu. (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) Die Suchthilfe hat ein wahnsinnig breites Aufgabenfeld und ist ganz entscheidend in der Prävention. Bei mir vor Ort in Tübingen hat jüngst die Suchthilfe mit dazu beigetragen, dass die Abipartys nicht eskaliert sind. Und wenn Sie jetzt fragen: „Ist das deren Aufgabe?“, dann lautet die Antwort: Ja, tatsächlich. Suchtprävention an den Schulen, ganz besonders auch an den Gymnasien, ist eine wichtige Aufgabe. Die braucht es mehr und mehr. Aber das alles muss auch finanziert werden. Das Aktionsbündnis fordert das sehr eindeutig. An rund 100 Suchtberatungsstellen im Land werden über 50 000 Menschen jährlich versorgt. Diese Situation ist gefährdet. Ich habe mit einer Geschäftsführerin in einer größeren Stadt gesprochen. Sie hat erklärt, dass in ihrem Drogencafé niedrigschwellige Angebote stattfinden. Sie hat gesagt: Meine beiden Mitarbeiter dort sind seit über zehn Jahren da, sie kennen annähernd jeden Klienten und jede Klientin in der gesamten Stadt. Sie halten die niedrigschwelligen Angebote vor, sie sind die Anlaufstelle, und sie schützen viele Leute in der Stadt am Ende tatsächlich auch vor größeren Problemen. Es ist völlig klar: Wenn solche Angebote jetzt durch die Gefährdung, in die Sie sie bringen, wegbrechen – das ist so; allmählich werden sich Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter natürlich wegbewerben, weil der Druck in diesen Bereichen so immens ist –, werden sie aufgrund der Fachkräftesituation nicht mehr so schnell wieder aufzubauen sein. Wir werden eine richtige Lücke in diesem Sozialbereich bekommen. Deshalb ist es jetzt Zeit zu handeln. (Beifall bei der SPD) Für uns ist völlig klar, dass jetzt Folgendes zu tun ist: In einem ersten Schritt ist es dringend notwendig, dass Sie einen eigenen Topf bilden, um schnell Mittel zur Verfügung zu stellen. Dafür gibt es Haushaltsreste. Ich möchte ausdrücklich sagen, Herr Sozialminister Lucha: Uns, die SPD-Fraktion, haben Sie an Ihrer Seite – nennen Sie es Energiekostenpauschale; mir ist völlig egal, was der Titel des Topfes ist, den Sie überlegen, einzurichten –; da unterstützen wir Sie. Man muss auch sagen: In anderen Bereichen ging das auch sehr fix. Wir sehen, dass 15 Millionen € – das ist übrigens ei- (Dr. Dorothea Kliche-Behnke) ne Summe, die sicherlich notwendig ist – bei der Polizei ohne Probleme zur Verfügung gestellt werden konnten. Dann wird es doch wohl der Sozialbereich auch schaffen. Ich kann natürlich dem Innenminister sagen: Alle Probleme lösen Sie nicht mit Geld. Aber im Sozialbereich wäre es dringend nötig. In einem zweiten Schritt brauchen wir eine bessere strukturelle Finanzierung dieser unterfinanzierten Sozialbereiche. Worum geht es also heute in dieser Aktuellen Debatte? Es geht tatsächlich darum, als wie menschenwürdig sich unsere Gesellschaft in Baden-Württemberg erweist, wie sie vulnerable Gruppen schützt. Es geht natürlich auch um finanzielle Nachhaltigkeit; denn wir wissen – in Studien zigfach belegt –, dass jeder – z. B. in die Suchthilfe – investierte Euro gesellschaftlich um ein Mehrfaches zurückkommt. Es ist absolut richtig, hier zu investieren. Jeder Euro ist hier richtig angelegt. Es geht um etwas, was wir in der Enquetekommission sehr gern miteinander diskutieren, nämlich um Krisenfestigkeit. Es gibt einen Begriff, in den manche hier ganz besonders verliebt sind, nämlich den der Resilienz. Das finde ich auch ganz wunderbar. Aber ich muss Ihnen wirklich sagen: Sie können sich Ihre Resilienz sonst wohin stecken, wenn Sie es nicht schaffen, diese Sozialbereiche wirklich auskömmlich zu finanzieren. (Beifall bei der SPD) Eine Sache muss abschließend noch erwähnt werden; denn es geht dabei auch um knallharte Verteilungsfragen und Verteilungspolitik innerhalb der Landesregierung, und es geht darum, wie sehr sich ein Sozialminister hier durchsetzen kann. Deshalb wende ich mich mit meiner Rede, wenden wir uns mit unserer Aktuellen Debatte heute nicht nur an den Sozialminister, sondern natürlich auch an den Finanzminister und an Ministerpräsident Kretschmann: Machen Sie den Weg frei! Geben Sie Mittel für diesen Bereich frei! Es geht hier um die Stärke Baden-Württembergs und um die soziale Stärke, die nicht gefährdet werden darf. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, bevor ich weiter das Wort erteile, möchte ich sagen: Liebe Frau Abg. Dr. Kliche-Behnke, Sie sind nicht dafür bekannt, dass Sie parlamentsunwürdige Sätze formulieren oder anwenden. Ich finde, einer Ihrer Sätze war grenzwertig. Ich fände es schön, wenn wir es weiterhin dabei belassen, solch eine Formulierung nicht zu verwenden. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Jetzt erteile ich Frau Abg. Krebs für die Fraktion GRÜNE das Wort.

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Petra Krebs GRÜNE

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuallererst möchte ich mich bei der SPD für diese Debatte bedanken. Ich glaube, das Thema ist für uns alle wichtig genug, um heute darüber zu sprechen. Es geht um die Bedürfnisse der sozialen Einriode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 richtungen. Ich möchte zu Beginn zumindest erwähnen, dass das Themenfeld „Soziale Einrichtungen“, über das wir sprechen, riesengroß ist. Es geht los bei Kindern, Familien, Jugendlichen, Migrantinnen und Migranten sowie Suchtberatung – Sie haben sich jetzt auf dieses Thema verlegt. Ich komme darauf noch zu sprechen. Ich glaube, man muss das ein bisschen breiter diskutieren. So war die Debatte ja auch angemeldet. Für mich ist immer wichtig, in solchen Debatten zu erwähnen, von welcher Bedeutung die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Feld sind und mit welch großer Expertise, breitem Wissen und Qualität sie in diesem Land dafür sorgen, dass mehr Gerechtigkeit, Fürsorge und Teilhabe herrschen. Da sind wir uns im Ausschuss immer einig. Daher kann man nie genug darüber reden, wie wichtig dieses Thema ist. Ganz klar – es ist nicht von der Hand zu weisen –: Die Auswirkungen der Pandemie sind in diesem Bereich noch immer zu spüren. Ich möchte hier ausdrücklich sagen: Das ist kein Sich-darauf-Berufen, dass es immer nur die Pandemie ist. Ja, die Pandemie war da. Sie hat die Einrichtungen wirklich zurückgeworfen. Sie mussten so viel aushalten und so viel für uns, in dieser Gesellschaft richten. Es ist absolut wichtig, ihnen immer wieder Anerkennung dafür zu zollen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Gerade diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben wirklich versucht, uns bestmöglich durch die Krise zu manövrieren. Es ist ihnen auch gelungen. In keinem Land ist es so gut gelungen wie bei uns. Dafür waren sie wirklich auch wichtig. Gleichzeitig müssen wir jetzt aber natürlich aufpassen, dass die soziale Infrastruktur in Baden-Württemberg durch die vielen Krisen nicht selbst zur Krisenpatientin wird. Eine nachhaltig wirksame soziale Infrastruktur ist in unser aller Interesse; denn Investitionen in diese Infrastruktur bringen vor allem einen großen Return. Das haben Sie, liebe Frau Kliche-Behnke, ja angesprochen: Dieser sogenannte Social Return on Investment ist schon ein Thema, mit dem man sich beschäftigen muss. Es gilt ganz einfach: Jeder Euro, den wir da investieren, kommt mehrfach zurück – analog zum Klimaschutz. Auch das haben Sie angesprochen: In der Enquetekommission „Krisenfeste Gesellschaft“ unterhalten wir uns viel über diese Strukturen, und zwar in allen Handlungsfeldern, die wir aufrufen, angefangen bei Gesundheit über Verwaltung und jetzt Gesellschaft, und dann wird es auch beim Thema Wirtschaft so sein. Bei der Frage, wie eine Gesellschaft krisenfester zu machen ist, hat sich uns schon gezeigt, dass eine krisenfeste Gesellschaft nur dann gelingen kann, wenn die Gesellschaft auch gesünder ist und da mitmacht. Da muss ich einfach sagen: Die Teilhabe in unserem Land ist nicht gleich verteilt. Es gibt sehr große Unterschiede. Ein Bürgergeld dient einfach dazu, diese Teilhabe für alle zu ermöglichen. Das möchte ich einfach sagen. Das Bürgergeld ist eine immens wichtige Einrichtung, und ich halte es für sehr grenzwertig, die Leute, die Bürgergeld beziehen, zu verunglimpfen. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU) (Petra Krebs) Wir sind also schon gut beraten, den sozialen Einrichtungen hinsichtlich ihrer Bedürfnisse genau zuzuhören und ganz konkret zu fragen. Über Krisensicherheit haben wir im Ausschuss ja schon im vergangenen Jahr diskutiert; Kollege Haußmann hat dazu einen guten Antrag eingereicht; wir haben darüber diskutiert. Seitdem ist aber auch viel passiert: Wir hatten Haushaltsberatungen – auch das wurde erwähnt –, wir haben wirklich auch dafür gekämpft, uns dafür starkgemacht, da noch mehr Geld reinzubringen. Man kann leider nicht alles finanzieren. Auch ich hätte dabei gern mehr Schubkraft gehabt, aber ich bin schon stolz darauf, diese 35 Millionen €, die es dann waren, auf den Weg gebracht zu haben. Denn ohne die würde es schlechter ausschauen. Auch der Bund hat natürlich viel für die Einrichtungen gemacht; das muss man hier auch erwähnen. Es gab verschiedene Sonderhilfen, und da gibt es auch eine Kaskade. Es wurde ja immer wieder auch von den Einrichtungen angefragt: Was tut das Land? Wie nimmt das Land unsere Einrichtungen mit, wenn sie in finanzielle Nöte kommen? Das tun wir, aber bisher gibt es, soweit ich informiert bin, einfach noch keine konkreten Antragstellungen aus den Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg, auf die das Landesministerium für Finanzen und auch das für Soziales dann reagieren könnten. Dieser Mechanismus wurde von uns im Haushalt verankert – für die Jahre 2023 und 2024 –, und das halte ich für enorm wichtig. Die Botschaft muss sein: Keine einzige Einrichtung, die tatsächlich die Kriterien erfüllt, wird von uns liegen gelassen. Wir werden sie unterstützen, und darauf sind wir auch großartig stolz. Hierfür wurde eine Rücklage von 1 Milliarde € im Haushalt verankert. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Bei den 35 Millionen € geht es konkret um Hilfen für Wohnungslose, Familien in schwierigen Lagen, Angebote für finanziell überforderte Menschen, Tafeln. Das halten wir für etwas, was sehr, sehr wichtig ist. Es geht ja, wie gesagt, heute um alle sozialen Einrichtungen – so habe ich es zumindest verstanden – und auch Präventionsnetzwerke gegen Armut. Das ist etwas, bei dem wir uns in der Verpflichtung sehen – auch als Christenmenschen hier in diesem Land –, etwas zu tun. Für diese zwei Jahre wurden außerdem über 86 Millionen € für das Integrationsmanagement bereitgestellt. Auch dafür kann ich mich bei Ihnen, den Haushaltsgesetzgeberinnen und Haushaltsgesetzgebern, bedanken, dass Sie dafür gestimmt haben. Das Integrationsmanagement – das wissen wir alle – ist eine zukunftsfördernde Perspektive; denn aus diesem Integrationsmanagement werden wir auch zukünftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für diesen Bereich generieren können. Nur dann, nämlich wenn wir sie von Anfang an auch so mitnehmen, dass sie sich als Mitbürgerinnen und Mitbürger sehen, die Sprache lernen und sich mit den Gegebenheiten des Landes vertraut machen, werden sie sich auch in diesem Arbeitsmarkt integrieren können, und da brauchen wir sie unbedingt. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Anton Baron AfD: Das sieht man!) Zur Krise, die jetzt herrscht, und der von Ihnen angesprochenen Suchtberatung: Liebe Frau Kliche-Behnke, Sie wissen, periode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 dass ich keine der Abgeordneten bin, die sagen: „Ich werde das tun“, es dann aber nicht tun. Sie haben damit eigentlich den Dorn im Fuß getroffen. Das stimmt: Das ist ein Bereich, der einfach unterversorgt ist. Das Einzige, um was ich Sie alle jetzt hier bitten kann, ist, bei den nächsten Haushaltsverhandlungen dafür dann auch Verantwortung zu übernehmen und das zu sehen. Denn das ist wirklich ein wichtiger Zweig, und da gilt natürlich auch dieser Social Return on Investment. Daher bin ich dankbar, dass wir alle der gleichen Meinung sind. Also müssen wir es gemeinsam hinbekommen. Für all diese Einrichtungen gibt es aber ein großes finanzielles Dilemma. Wenn ich sie frage: „Was sollten wir tun, um diesen Fachkräftemangel zu bewältigen?“, kommt eigentlich von allen immer folgende Botschaft: Beendet endlich diese Zeitarbeit! Die Zeitarbeit in Baden-Württemberg kostet die Einrichtungen bis zu dreimal so viel für Personalmaßnahmen. Das ist eine Institution, die sicherlich in ihrem Ursprung mal gerechtfertigt war, aber im Moment Auswüchse hat, die die Einrichtungen in den Ruin treiben. Darum müssen wir im Bund dafür sorgen – da bin ich Minister Lucha auch dankbar, dass er sich dafür einsetzt –, dieses Instrument zu beenden oder mindestens zu regulieren. Da kann ich natürlich auch die Botschaft an die SPD senden: Sorgen Sie bei Ihren Ministerien dafür, dass die dem auch zustimmen. Soviel ich weiß, sind es diejenigen, die es im Moment nicht möchten. Aber was nicht ist, kann ja noch werden. Daher glaube ich, dass es wichtig ist, dort auch etwas zu machen. Denn nur so können wir für eine resiliente Care-Arbeit in diesem Land sorgen. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort, vor allem auch in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, würden sich freuen, wenn endlich wieder feste Kolleginnen und Kollegen kommen und nicht immer wieder andere. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Zum Abschluss ist es mir wichtig, dass dieses Haus – daher nochmals danke für die Debatte – und ebenso auch alle Bürgerinnen und Bürger da draußen einfach ehrlich bereit sein müssen, dafür einzustehen und wahrzunehmen, wie wichtig diese gesellschaftliche Debatte ist: Was muss uns Care-Arbeit wert sein? Wollen wir immer nur auf die Barmherzigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern setzen, die das anscheinend für Gotteslohn tun? Nein, es gehören gute Löhne her, und dafür müssen wir auch Geld investieren. Aber eine Gesellschaft muss für sich definieren, dass dieses Thema wichtig ist. Da kann ich nur appellieren, das auch immer wieder in diesem Hohen Haus zu diskutieren, aber genauso draußen zu sagen: Die gibt es, diese vulnerablen Gruppen. Die Gruppen, die am Rande der Gesellschaft stehen, die Leute, die eine Suchtproblematik haben, die von Armut bedroht sind, Obdachlose, Wohnungslose – das sind alles unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger. Über die müssen wir immer und immer wieder sprechen und versuchen, sie in unsere Gesellschaft zu integrieren. Dann werden wir es auch hinbekommen. Vielen Dank, dass Sie dies tun. Vielen Dank fürs Zuhören. Bleiben Sie gesund! (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Beifall bei der SPD)

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Muhterem Aras

Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Mayr.

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Ansgar Mayr CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein wichtiger Punkt in der Sozialpolitik ist sicherlich, dass diejenigen Einrichtungen, die den Schwächsten in unserer Gesellschaft helfen, ihre Arbeit verlässlich und gut machen können. Dazu zählen z. B. die Krankenhäuser, soziale Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen und ganz allgemein die sozialen Dienste. Auch die sozialen Einrichtungen waren und sind von den Auswirkungen der verschiedenen Krisen stark betroffen. Schon die Coronapandemie und die Bewältigung der Folgen haben viele Einrichtungen und damit auch Menschen, die dort arbeiten und die von diesen Diensten abhängig sind, an die Grenzen der Belastbarkeit geführt. Die Auswirkungen und Folgen des Krieges Russlands gegen die Ukraine und die zunehmende Unsicherheit, wie es ganz allgemein mit der Sicherheit in Europa weitergeht, sind noch gar nicht abschließend zu beurteilen. Klar ist aber schon heute, dass sich die Inflation und die Verteuerung der Energiepreise ganz unmittelbar auf die ohnehin angespannte wirtschaftliche Lage aller Menschen und somit auch aller sozialen Einrichtungen auswirken. Regelmäßig bin ich z. B. im Kontakt mit den Tafelläden in meinem Wahlkreis und darüber hinaus. (Abg. Miguel Klauß AfD: Warum brauchen wir Ta- felläden? – Abg. Anton Baron AfD: Wir sind doch so ein reiches Land!) Immer wieder höre ich von ähnlichen Problemen: Die Zahl der Kunden steigt, gleichzeitig gehen die Lebensmittelspenden zurück, und die Kosten für Strom, Kühlung und Benzin steigen ebenfalls. (Abg. Anton Baron AfD: Ergebnis Ihrer Politik!) Für die Helferinnen und Helfer und die vielen Ehrenamtlichen ist es frustrierend, wenn die Schere zwischen den Bedürfnissen der Kunden und dem Angebot immer weiter auseinandergeht. Deshalb war ich sehr froh, dass wir neben der institutionellen Förderung im April dieses Jahres ein Sonderprogramm auflegen und die Läden mit insgesamt 730 000 € in der schwierigen Lage unterstützen konnten. Wenn dann aber vor Ort zu hören ist, dass von den ca. 140, 150 Tafelläden, die wir im Land haben, weniger als 20 Einrichtungen diese Förderung beantragen konnten, dann müssen wir uns selbstkritisch fragen, ob hier nicht etwas schiefgelaufen ist. Waren die Förderrichtlinien zu streng, oder waren sie zu kompliziert? Es ist einfach bedauerlich, wenn eine hohe Spendenbereitschaft nun dazu führt, dass die überwiegende Mehrzahl der Tafeln keine Förderung aus diesen 730 000 € erhält. Da bitte ich das Sozialministerium um Nachbesserung, damit wir es möglichst schaffen, alle Tafeln im Land in den Genuss dieser wichtigen Förderung kommen zu lassen. Denn die Tafelläden stehen exemplarisch für die vielen sozialen Einrichtungen, die von den multiplen Krisen hart getroffen sind. Wir, das Land, müssen an der Seite dieser Einrichriode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 tungen und an der Seite der Menschen stehen, die sich für unsere Gesellschaft einsetzen. Das sind in den Tafelläden ganz überwiegend Ehrenamtliche, die tagtäglich dafür arbeiten. (Beifall bei der CDU, den Grünen und der SPD so- wie Abgeordneten der FDP/DVP) Im Fachbeirat beim Paritätischen Wohlfahrtsverband diskutieren wir in den letzten Jahren intensiv über multiple Krisen, über deren Auswirkungen und mögliche Lösungsansätze. Gerade vor wenigen Tagen hat der Verband davor gewarnt, dass einige Organisationen ihre Angebote zurückfahren müssen oder sogar von Schließungen bedroht sind – nicht etwa, weil der gesellschaftliche Bedarf kleiner geworden wäre, sondern weil die Gemengelage aus knapper werdenden finanziellen Mitteln und Arbeitskräftemangel bei steigenden Leistungserwartungen dazu führt, dass die Bedarfe nicht mehr erfüllt werden können. Auch stationäre Einrichtungen in der Pflege warnen vor einer Pleitewelle. Angesichts stark steigender Energiekosten und der Lohnkostenentwicklung, aber auch angesichts des Arbeitskräftemangels kann es zu der Situation kommen, dass zwar Betten und Zimmer frei wären, aber das Personal nicht da ist, um die Pflege letztlich zu leisten. Bundesweit ist es bereits zu ersten Insolvenzen gekommen, sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Pflege. Das sind einige Beispiele, die uns sehr nachdenklich stimmen. Ganz realistisch betrachtet müssen wir davon ausgehen, dass diese Problemlagen in den nächsten Jahren zunehmen werden. Angesichts knapper Kassen werden in allen Kommunen die Ausgaben genau unter die Lupe genommen, und es wird überall dort eingespart, wo entsprechende rechnerische und gesetzliche Möglichkeiten bestehen. Auch Bund und Land werden in den nächsten Jahren schwierige finanzielle Entscheidungen treffen müssen. Umso wichtiger ist es, dass wir mit den Menschen darüber sprechen, dass wir unsere Politik und unsere Entscheidungen zum Wohl unserer gesamten Gesellschaft treffen. Für uns, die CDU-Fraktion, ist es wichtig, dass wir die Menschen und dass wir insbesondere die sozialen Einrichtungen mit ihren existenziellen Sorgen nicht alleinlassen – weder finanziell noch ideell. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Im Doppelhaushalt 2023/2024 haben wir gemeinsam mit den Grünen ein Gesamtpaket von zusätzlich 35 Millionen € geschnürt, u. a. für die Schulsozialarbeit und für die Armutsbekämpfung. Ich bin da voll bei Petra Krebs: Auch wir sind froh, dass es die 35 Millionen € geworden sind, und auch wir wünschen uns für die Zukunft mehr. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der SPD) Mein Dank geht an dieser Stelle aber auch an Sozialminister Lucha, der sich tagtäglich dafür einsetzt, dass wir an dieser Stelle stark vorankommen. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Wir haben eine Rücklage gebildet, um Inflationsrisiken begegnen zu können. Klar ist aber, dass die föderale Kompe- (Ansgar Mayr) tenzverteilung zwischen Land und Bund und auch die Kompetenzverteilung in Richtung der Kommunen in finanzieller Hinsicht auch künftig funktionieren muss und wir gemeinsam für die sozialen Einrichtungen einstehen müssen. Neben der finanziellen Ausstattung geht es aber auch um Entbürokratisierung und um Arbeitskräftegewinnung. Insbesondere bei der Entbürokratisierung sind mutige Schritte notwendig, und zwar zügig. Selbstverständlich sind hohe Standards wünschenswert; wenn wir aber einen entsprechenden Personalschlüssel nicht bieten können, müssen wir, ob wir wollen oder nicht, darüber nachdenken, was wünschenswert und was unbedingt notwendig ist. Für mich bietet auch die Digitalisierung weitere Chancen, die wir ergreifen müssen. Hier stehen wir erst am Anfang. Wir brauchen Neugierde und Mut, um die digitalen Methoden und Unterstützungsmöglichkeiten auch in die Praxis umsetzen zu können. (Beifall bei der CDU und des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE) Wir müssen die Bedingungen so gestalten, dass die Menschen gern und erfüllt arbeiten können. Dies können wir ein Stück weit auch gestalten, ohne viel zusätzliches Geld in die Hand nehmen zu müssen. Nichtsdestotrotz wird es ohne zusätzliches Geld in der Zukunft nicht gehen. Auch das ist vorab bei Frau Krebs schon angeklungen. Aber der Fingerzeig der SPD beim Titel der heutigen Aktuellen Debatte darf nicht nur für das Land Baden-Württemberg gelten, sondern auch und insbesondere für den Bund. Sie haben, Frau Dr. Kliche-Behnke, das Stichwort Suchthilfe angesprochen. Wenn ich mit der Suchthilfe spreche, sei es im Wahlkreis oder darüber hinaus, höre ich auch sehr häufig, dass die Mittel für die Suchthilfe in der Zukunft höher sein müssen als heute. Begründet wird dies u. a. mit der Legalisierung von Cannabis. Das haben Sie vorhin selbst angesprochen. Da bin ich ganz klar und deutlich der Meinung: Wer Cannabis legalisiert – das ist die Ampel –, muss auch die Folgen tragen und die notwendigen Mittel für diese Kostensteigerungen bereitstellen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE)

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Muhterem Aras

Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Reith.

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Nikolai Reith FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie überaus dringend es ist, dass wir in diesen Tagen über die Finanzierung sozialer Einrichtungen sprechen, das hat erst gestern das in den „Stuttgarter Nachrichten“ erschienene Interview von Uta-Micaela Dürig vom Paritätischen Wohlfahrtsverband gezeigt. Ich zitiere ihre Antwort auf die Frage, ob kleine Träger sozialer Dienste in ihrer Existenz bedroht sind: Tatsächlich müssen derzeit einige unserer 900 Mitgliedsorganisationen ihre Angebote zurückfahren. Manche hören sogar ganz auf. In Rottweil musste kürzlich ein Verein, der Geflüchtete und Migranten berät, Insolvenz anmelden. periode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 Es ist also wichtig und richtig, dass wir heute darüber sprechen. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen der SPD an dieser Stelle für die Aktuelle Debatte. Leider sieht der zuständige Minister Manne Lucha diese Notwendigkeit offensichtlich nicht. Warum sage ich das? Ich will es Ihnen an einigen konkreten Beispielen zeigen. Die Zahl der Drogentoten ist in Baden-Württemberg stark gestiegen. Im vergangenen Jahr gab es 179 Drogentote und damit 49 mehr als im Vorjahr – eine alarmierende Zahl. Auch Frau Dürig weist im Interview deshalb zu Recht darauf hin: Die Zuwendungen des Landes für die Träger der Suchtberatung wurden seit 1999 nicht mehr angepasst. Da war noch lange nichts von Corona und der kriegsgetriebenen Inflation zu spüren. Dass die allgemeinen Kosten seit 1999 aber deutlich gestiegen sind, dürfte selbst Ihnen, Herr Minister, klar sein; so hoffe ich es zumindest. Nun sind wir Freien Demokraten nicht die Mahner unbegrenzter Förderung. Aber die Förderung der Suchthilfe ist sehr klar und transparent messbar. Jede präventive Maßnahme und jede Suchtberatung erzeugt einen direkten, messbaren Social Return on Investment. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD) Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Krebs, dass Sie darauf hingewiesen haben, wie wichtig eine Evaluation mit dieser Zielrichtung ist. Genau diese Herangehensweise wünschen wir uns von Ihnen und Ihrem Haus, Herr Minister Lucha. Aber leider ist dies momentan nicht festzustellen. Was passiert stattdessen? Sie lehnen sich regelmäßig lieber zurück – lieber Kollege Mayr, Sie sind dieser Versuchung auch erlegen –, weisen nach Berlin und warten darauf, dass die Bundesregierung es für Sie regelt. Das ist ja auch komfortabler. Das ist aber der falsche Weg. Wir haben im Land auch unsere Verantwortung zu übernehmen. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD) Dabei fällt mir als ein unrühmliches Beispiel der erst vor wenigen Monaten von der Landesregierung abgelehnte Gesetzentwurf zur landesweiten Regelung der Frauenhausfinanzierung ein. Die Frauenhäuser geraten nicht zuletzt durch den stärkeren Zustrom Geflüchteter immer mehr unter Druck. Die Vertreterinnen der Frauenhäuser selbst berichteten in der entsprechenden Anhörung im Sozialausschuss von immer stärkeren Finanzierungslücken und damit steigendem Druck auf die Akteure vor Ort. Das erschwert nicht nur die ohnehin schon sehr anspruchsvolle Arbeit, sondern frustriert zusätzlich, und zur Gewinnung von Fachkräften trägt dies ebenfalls nicht bei. Auch Sie, Herr Minister, haben das von den Vertretern aus der Praxis direkt gehört und handeln dennoch nicht. Vielmehr warten Sie auf die bundesweite Regelung und riskieren so den Bankrott sozialer Strukturen in unserem Land, wohl wissend, dass sich das Land in diesem Bereich letztlich in jedem Fall wird beteiligen müssen. Das ist aus Sicht der FDP/DVP-Fraktion nicht akzeptabel. (Beifall bei der FDP/DVP) Viel lieber üben Sie sich in Projektitis und verwalten Projekte, die seit Jahren nicht evaluiert werden und bei denen wir (Nikolai Reith) nicht darauf schauen, wie sich der Social Return on Investment darstellt. (Abg. Petra Krebs GRÜNE: Zum Beispiel?) Solch ein Beispiel habe ich Ihnen ebenfalls mitgebracht. (Abg. Petra Krebs GRÜNE: Schön! – Gegenruf des

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Jochen Haußmann FDP

Er hat mit dem Zwischenruf gerechnet!) Sie erhalten vom Bund Mittel für die Demokratieförderung. Das Demokratiezentrum Baden-Württemberg, dessen Steuerung Ihr Haus 2021 übernommen hat, zeichnet sich aber entweder durch wenig Aktivitäten oder durch schlechte Dokumentation aus – oder auch beides. In jedem Fall fehlt hier neben der Evaluation auch der Dialog mit den Akteuren vor Ort. Wenn Sie diesen suchen würden, Herr Minister – das empfehle ich Ihnen dringend –, würden Sie hören, dass man beispielsweise eine Neustrukturierung hin zu einer mobilen Extremismusberatung für effizienter hielte. Gerade in Zeiten einer offensichtlichen Demokratiekrise ist es fahrlässig, die Chancen nicht zu nutzen, die uns eine Anpassung der vorhandenen Strukturen an die aktuellen Entwicklungen bietet. Aber den Status quo zu verwalten ist natürlich viel bequemer. Selbst im Bereich Pflege setzen Sie auf einen Flickenteppich von einzelnen, befristeten Projekten und erarbeiten kein ganzheitliches Konzept zur Sicherung einer qualitativ guten und nachhaltig finanzierbaren Pflegelandschaft, und das, obwohl die Enquetekommission „Pflege“ die Handlungsempfehlungen bereits vor sechs Jahren vorgelegt hat. (Beifall bei der FDP/DVP) Ein letztes Beispiel, bei dem ebenfalls der Social Return on Investment ein positives Bild zeichnen würde, sofern man ihn evaluiert: Die Förderung der Mehrgenerationenhäuser hat Ihr Haus selbst als positiv bewertet, und das ist gut so. Die zugehörige Geschäftsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft, die 61 Mehrgenerationenhäuser im Land koordinieren soll, ist aber von einer jährlichen Projektförderung Ihres Hauses abhängig. Da stellt sich also schon die Frage nach einem ganzheitlichen Denkansatz und einer stringenten Finanzierung. Davon sind Sie, Herr Minister Lucha, aber leider weit entfernt. Und es erscheint uns, dass die Umsetzungsgeschwindigkeit eher abnimmt als zulegt, meine Damen und Herren. Daher können wir die Ängste der Träger, ob groß oder klein, sehr gut nachvollziehen und fordern Sie auf, die Finanzierungen aller Maßnahmen auf den Prüfstand zu stellen und die Effizienz deutlich zu steigern. Es geht schließlich um die Menschen in unserem Land, und zwar sowohl um die Betroffenen, die von den wertvollen Leistungsangeboten der Träger profitieren, als auch um die vielen Mitarbeitenden und oft auch ehrenamtlich Tätigen. Und es geht um eine Stärkung unserer Gesellschaft insgesamt, um für künftige Krisen jeglicher Art besser gerüstet zu sein. riode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 Die bisherigen Anhörungen in der Enquetekommission „Krisenfeste Gesellschaft“ haben schon jetzt deutlich gemacht, dass eine erfolgreiche Arbeit der sozialen Einrichtungen, über die wir heute sprechen, einen wesentlichen Beitrag zu einer krisenfesten Gesellschaft leistet. Deshalb zählt jeder Tag. Also handeln Sie endlich, Herr Minister. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD)

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Muhterem Aras

Für die AfD-Fraktion erteile ich Frau Abg. Wolle das Wort.

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Carola Wolle AfD

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Spricht man im Allgemeinen über soziale Einrichtungen im Land, so reicht das Spektrum von den Tafeln über Schülersozialarbeit, von Behindertenunterstützung bis zum Kinderschutz, von Seniorenbetreuung bis zur Suchthilfe. Für die Aktuelle Debatte hätte es gern etwas konkreter sein dürfen. Was verstehen Sie unter „Zeit der Krise“? Unsere Gesellschaft befindet sich weder in Zeiten der Krise noch eilt sie von einer Krise zur nächsten. Nein, diese Krisen überlagern sich. Es gibt die Energiekrise, die Migrationskrise, die Bildungskrise, die Wirtschaftskrise und – nicht zu vergessen – den Fachkräftemangel. Sicher gibt es noch mehr Krisen. Aber nun zu unseren Standpunkten: Der Sozialstaat ist eine der großartigsten Errungenschaften unserer Gesellschaft, und so soll es auch bleiben. Wenn er unter der Vielzahl von Belastungen und Ansprüchen nicht zusammenbrechen soll, dann muss er weiterentwickelt werden. Dies erfordert allerdings klare politische Weichenstellungen. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Welche soziale Einrichtung soll ohne Wenn und Aber erhalten bleiben, oder wer soll von den sozialen Einrichtungen profitieren? Machen wir es ganz konkret. Gemeinsam mit meinen Kollegen war ich zum familienpolitischen Gespräch zum Thema „Krisenfeste Familie“ eingeladen. Zahlreiche Vertreter sozialer Einrichtungen haben uns Abgeordneten klar geschildert, wie schwer ihnen ihre wertvolle Arbeit sowohl von der Bundes- als auch von der Landespolitik gemacht wird. Ich greife drei Fragen heraus: Erstens: Warum sind die Personalkostenzuschüsse für die Träger der sozialen Einrichtungen immer auf wenige Jahre beschränkt? Das erlaubt keine Planungssicherheit – weder für Träger, aber insbesondere nicht für die Mitarbeiter. Zweitens: Warum steigen in vielen Kitas in Baden-Württemberg die Gebühren? Wieso werden sie nicht abgeschafft? Vor dem Hintergrund der frühkindlichen Bildung, die heutzutage notwendiger denn je ist – Stichwort Sprachkompetenz –, ist das eine berechtigte Frage. Warum findet die Sorgearbeit von Eltern mit schwerbehinderten Kindern so wenig Aufmerksamkeit und Unterstützung? Hat man diese Menschen vergessen? (Carola Wolle) Nach Meinung der AfD-Fraktion verdienen alle genannten Themen die volle Unterstützung und Förderung. Wir hoffen, dass die Diskussionsteilnehmer aus den Regierungsfraktionen aufmerksam zugehört haben und diese Fragen auch ernst nehmen. (Beifall bei der AfD) Das Land Baden-Württemberg fördert soziale Einrichtungen und trägt zur Abfederung sozialer Schieflagen bei. Wir sind uns sicherlich einig, dass in den meisten Fällen darauf nicht verzichtet werden kann. Die AfD-Fraktion steht grundsätzlich hinter unserem Sozialstaat. Notwendig sind Hilfen, die Schwache, Abgehängte und auch deren Familien mit dem Ziel, dass sie wieder auf die Beine kommen, unterstützen. Mittel, die für die Kinder- und Jugendarbeit bereitgestellt werden, sind zukunftsgerichtet und unterstützen die nächste Generation bei ihrer Entwicklung. Wir sagen aber auch – Frau Kliche-Behnke, das ist eben nicht nur ein Verteilungsproblem –, dass diese Hilfen zuvor erst einmal erwirtschaftet werden müssen. (Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) Das erfordert eine florierende Wirtschaft und Menschen, die es für lohnenswert halten, sich in unserem Land als Unternehmer zu engagieren. Denn weder fällt wie in Grimms Märchen der Euro vom Himmel noch verstopft wie in Annalena Baerbocks Märchen der Atomstrom die Leitungen. Mitarbeiter in sozialen Einrichtungen sind oft Idealisten und arbeiten zumeist professionell und sehr engagiert – oft bis zu ihrer Erschöpfung. Leider wird das in vielen sozialen Einrichtungen inzwischen sichtbar. Denn soziale Arbeit kann schon lange nicht mehr dem Anspruch gerecht werden, dass sich ihre Klienten aus Schieflagen befreien können. Mitunter muss sich Sozialarbeit darauf beschränken, das Schlimmste zu verhindern. Oft gelingt nicht einmal das. Und warum? Weil viele soziale Einrichtungen überlastet sind – immer weniger Personal muss immer mehr Arbeit stemmen –, weil die Arbeit für die Beschäftigten psychisch immer belastender und gefährlicher wird, weil immer mehr Menschen betreut werden müssen, die nicht bereit sind, sich in unsere Gesellschaft zu integrieren, aber auch weil engagierte Mitarbeiter aus den genannten Gründen ihren Beruf aufgeben. Die sozialen Einrichtungen müssen mit vielen gesellschaftlichen Entwicklungen kämpfen: mit den Auswirkungen zerbrochener Familien auf Kinder und Eltern, mit der Überlastung durch die Überalterung der Gesellschaft, mit den Folgen von Corona und der Coronapolitik, mit der unkontrollierten und ungebremsten Massenmigration. Die AfD wiederholt schon lange und nahezu gebetsmühlenhaft: Wer die sozialen Einrichtungen krisenfest und wirksam erhalten möchte, der darf sie nicht permanent überlasten, (Beifall bei der AfD) der muss dafür sorgen, dass eine Migration gestoppt wird, die soziale Problemlagen vervielfacht und so zur Überlastung der sozialen Einrichtungen führt. Die Hoffnung, dass Grüne und CDU das endlich erkennen und eine politische Kehrtwende periode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 einleiten, haben viele Menschen im Land aufgegeben. Immer mehr erkennen, dass Sie, meine Damen und Herren des Regenbogenspektrums, auf einem völlig falschen Weg sind. (Beifall bei der AfD) Es ist unverantwortlich, den Sozialstaat immer stärker zu belasten und zeitgleich eine wirtschaftliche Situation herbeizuführen, die die finanzielle Ausstattung des Sozialstaats gefährdet. Meine Damen und Herren der Regierung, die größte Gefahr für die Fortexistenz der zahlreichen sozialen Einrichtungen hier in Baden-Württemberg besteht in Ihrer Wirtschafts-, Verkehrs- und Energiepolitik. Grün-Schwarz erschwert die Arbeit der Unternehmen in Baden-Württemberg bis hin zur Existenzvernichtung. Grün-Schwarz macht die Menschen im Land Jahr für Jahr ärmer. (Beifall bei der AfD) Leider wird diese Gefahr durch Rot-Grün-Gelb im Bund noch verschärft. Ein paar Beispiele gefällig? Die Abschaffung der Kernkraftwerke führt zur Verteuerung der Strompreise. Das Heizungsgesetz verteuert, auch mit Ihrem faulen Kompromiss, Wohnen und Heizen. Jeder, der sich mit Sozialdaten und Problemlagen in Bund und Land auseinandersetzt, muss folgende Lieblingssätze der Politik des Regenbogenspektrums als Lüge erkennen: „Wir sind ein reiches Land“, „Wir haben Platz und können jedem helfen.“ Diese Aussagen entfernen sich durch Ihre Politik Jahr für Jahr von der Realität. Ich fasse zusammen: Wir brauchen eine Umkehr bei der Wirtschafts- und der Energiepolitik. Die unkontrollierte Zuwanderung muss sofort gestoppt werden. Gelingt das nicht, könnte die aktuelle Krisenüberlagerung gesellschaftliche Konflikte auslösen, deren Folgen niemand absehen kann. Das bedeutet letztendlich das Ende unserer wertvollen sozialen Einrichtungen. Danke schön. (Beifall bei der AfD)

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Muhterem Aras

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Lucha das Wort. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ganz herzlichen Dank für die Aktuelle Debatte. Ich glaube, es ist immer wieder geboten, dass wir die wichtigen Punkte der gesellschaftlichen Daseinsvorsorge und -fürsorge gemeinsam beleuchten. Allgemein gilt, dass die Situation unserer sozialen Dienstleister und Angebote durch unterschiedliche Problemlagen beeinflusst wird. Im Jahr 2022 sind die allgemeinen Kosten, vor allem auch Energie- und Wärmekosten, überproportional stark gestiegen. Auslöser war – das muss man immer wieder betonen – der unrechtmäßige brutale Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Hier sitzen welche, die damit sympathisieren. (Abg. Carola Wolle AfD: Was?) (Minister Manfred Lucha) Ein weiterer Preisanstieg ist für 2023 ebenfalls in Sicht, auch wenn er nicht mehr so hoch sein wird. Diese besondere Situation belastet die Menschen im Land, aber auch die jeweiligen sozialen Dienstleister und deren Angebote. Sie haben in Ihrer differenzierten Debatte wirklich herausgestellt, dass die aktuelle Finanzlage vielfache und unterschiedliche Ursachen hat, die sich tatsächlich nicht über einen Kamm scheren lassen. Personalmangel und Personalkostensteigerungen sind Prozesse über Jahre und Jahrzehnte. Sie wissen um die gute Ordnung der Dinge. Bei der Bekämpfung und Behebung dieser Sachlagen muss immer geschaut werden, wer wofür Verantwortung hat und an welcher Stelle. Auch bei Kostenträgern und in der Selbstverwaltung müssen die entsprechenden Strukturen verbessert werden. Ich komme mit einer kleinen Replik an den Kollegen Reith noch darauf zu sprechen. Dann gibt es natürlich die Kostensteigerungen durch die Inflation und die Steigerung der Energiekosten; das haben Sie erwähnt. Auch die Coronapandemie hat vielfältige Folgen. Auf diese Situation trifft eben eine erhöhte Zahl von leistungsberechtigten Menschen, die Hilfen oder Unterstützungen in Anspruch nehmen müssen, z. B. in der Sozial-, Familien- und Schuldnerberatung. Aufgrund der multiplen Problemlagen trifft das Finanzierungsproblem die sozialen Dienstleister und Angebote sehr unterschiedlich. Sie wissen: Bei einigen wurden die Energieabschläge noch nicht oder nur geringfügig erhöht, während andere schon bedroht waren. Das hängt mit den unterschiedlichen Verträgen zusammen. Und natürlich – ich habe es erwähnt –: Durch die unterschiedlichen Finanzierungsmodelle mit verschiedenen Zuständigkeiten war die Entlastung nicht immer zeitnah. Da haben wir vom ersten Tag an genau hingeschaut – im Übrigen sowohl im Ausschuss als auch in unserem Beirat für Armutsprävention, in dem auch die Kolleginnen und Kollegen – ich sehe den Kollegen Hildenbrand; Herr Kenner ist heute auch da, ebenso Herr Mayr – vertreten sind. Da sind wir, denke ich, sehr aktiv. Wir haben, glaube ich, sechsmal getagt und haben auch konkrete Vorschläge gemacht. Einer dieser konkreten Vorschläge war das 35-Millionen-€- Paket für die Haushaltsdebatte. Da wird nicht nur etwas weitergeführt, sondern sehr genau hingeschaut. Wir sehen z. B.: Unsere Präventionsnetzwerke entfalten Wirkung. Wir verstetigen sie. Im Übrigen haben wir das Integrationsmanagement verstetigt. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Ja! Sehr richtig!) Das hat diese Regierungskoalition auf höchstem Niveau verstetigt, sodass 1 200 Fachleute dauerhaft arbeiten können. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Das zahlt sich aus!) Wir haben das Förderprogramm „Überschuldung von Familien“, wir setzen die Förderung der Tafeln fort. Lieber Kollege Mayr, weil vor Ort ein bisschen Verunsicherung war, möchte ich einfach noch mal sagen: Wir haben hier gemeinsam mit riode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 Ihnen beschlossen, dass die 146 Tafeln in Baden-Württemberg förderfähig sind. Wir haben jetzt FAQs aufgestellt, weil wir natürlich schon auch haushaltsrechtlichen Grundsätzen genügen müssen. Wir sind mit dem Landesverband bei der Umsetzung. Bis zum 23. Oktober wird diese Förderung möglich werden. Ich gehe fest davon aus, dass diese 5 000 € an diese 146 Tafeln in einem wirklich schmalen Verfahren gewährt werden können. Aber es sind ja Steuermittel der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Die müssen natürlich auch entsprechend zweckgenau nachgewiesen werden. Da haben wir ein sehr einfaches Begleitschreiben mit FAQs erstellt mit dem Landesverband, den wir ja zum ersten Mal dauerhaft über die Länge auch institutionell fördern. Ich glaube, da sind wir auf einem guten Weg. Aber noch mal danke an Sie alle aus der Praxis für die Hinweise. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) We are always in the doing, und wir wollen besser werden. Wir haben den Masterplan Kinderschutz, wir haben zusätzliche Angebote aus dem Programm STÄRKE für Kinder und Jugendliche gemacht. Wir haben die Jugendhilfe und sonstige Träger. Wir haben die Schulsozialarbeit weiter in einem Ausmaß aus Freiwilligkeitsleistungen des Landes ausgebaut, wie dies vorher nicht der Fall war. Wir haben die Strukturförderung des bürgerschaftlichen Engagements verbessert und am Ende die Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahrs. Wie gesagt: Im Ganzen haben wir 35 Millionen € zusätzlich für diese Unterstützung bereitgestellt. Ich möchte mich an dieser Stelle ganz ausdrücklich beim Bund bedanken. Der Bund hat sehr viele schnelle Maßnahmen ergriffen. Und auch – Kollege Kenner, Kollege Hildenbrand – die Briefe mit unseren Hinweisen, die wir zu diesen Punkten geschrieben haben – nicht nur aus der Praxis, sondern auch aus unserer Präventionsarbeit und unserer Beiratsarbeit –, haben Wirkung gezeigt. Natürlich, die Hilfen – die Dezemberhilfe, die Energiepreisbremsen – haben kurzfristig gewirkt. Aber der Bund hat wirklich gute Programme aufgelegt. Beispielsweise wurden für vollstationäre Pflegeeinrichtungen insgesamt bis zu 2 Milliarden € bereitgestellt. Da war Baden-Württemberg als BLAG-Vorsitzland tatsächlich federführend dabei. Auch der Hilfsfonds Rehabilitation über die Rentenversicherung ist tatsächlich segensreich. Lieber Kollege Reith, zur Wahrheit gehört halt auch, dass der Bundesfinanzminister die Vorschläge aus der BLAG zur Stärkung, auch zur finanziellen Stärkung der sozialen Pflegeversicherung, SPV, einfach abgelehnt hat. Für die kommunale Struktur konnte noch ein bisschen was zurückgeholt werden. Mittlerweile investieren wir. Wir haben die Mittel für die Kommunalen Pflegekonferenzen erhöht, und wir werden sie in Baden-Württemberg über den Anteil von 60 Millionen € gesamt – dafür danke ich noch einmal den Bundestagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD, da sie es gegenüber Herrn Lindner herausgehandelt haben – den Kommunalen zukommen lassen. Herr Lindner hat daran aber kein Interesse. (Minister Manfred Lucha) Wenn Sie Krokodilstränen über die Gesundheitsversorgung weinen: Wir haben gemeinsam – wir drei – in den Koalitionsvertrag hineingeschrieben: 11 Milliarden € Entlastung der GKV, weil wir die Versicherungsbeiträge der Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld über Steuern finanzieren. Da zeigt Herr Lindner uns allen die kalte Schulter und gibt lieber über die kalte Progression Steuergeschenke, und uns fehlen die programmatischen Ansätze. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Steuergeschenke über kalte Progression – das ist eine interessante Aus- sage!) Das ist die Wirklichkeit, das muss sich ändern. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Ansgar Mayr CDU) Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, dass wir im Jahr 2021 die sozialen Dienstleister auch mit Pandemiehilfen ordentlich unterstützt haben und sie auch durch das SodEG, durch das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz des Bundes, wirklich begleitet wurden. Ich kann Ihnen zum aktuellen Stand des Arbeitsauftrags berichten – noch einmal herzlichen Dank an die SPD-Fraktion, dass sie diese Debatte am heutigen Tag beantragt hat; Sie haben uns im Ausschuss und im Beirat ja den Auftrag gegeben, zu schauen, wer welche Hilfe wirklich braucht –: Wir haben jetzt konkrete Rückmeldungen aus den einzelnen Trägerstrukturen. Es wird eine Summe zusammenkommen, die wir Ihnen, dem Haushaltsgesetzgeber, und dem Kabinett vorstellen werden. Auch den Beschluss, wie wir es dann auskleiden werden, werden wir Ihnen darstellen. Aber es wird eine Summe zusammenkommen. Wir haben jetzt genau die Träger herausgefiltert, die die Hilfen tatsächlich benötigen, bei denen die Kriterien ansetzbar und anwendbar sind. Das werden wir tun. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Ansgar Mayr CDU) Die Gespräche mit der Liga werden wirklich ganz intensiv geführt. Erlauben Sie mir noch einen Satz zur Suchthilfe. Die Suchthilfe haben wir in den letzten Jahren in der Menge tatsächlich gestärkt, aber wir haben die Freiwilligkeitsleistung des Landes – das ist Daseinsvorsorge – über die Pauschalen, wie in vielen anderen Bereichen auch. Erinnern Sie sich an die Sozialpsychiatrien, offene Hilfen oder die Schulsozialarbeit: Da waren die Pauschalen über Jahrzehnte eingefroren. Wir haben – Kollege Hildenbrand – im letzten Jahr die Mittel für Digitalisierungsprogramme der Suchthilfe für zwei Jahre gestärkt. Natürlich wissen wir, dass es gerade durch die Legalisierung bzw. durch das sogenannte Cannabiskontrollgesetz – im besten Sinn des Wortes – neue Herausforderungen gibt. Wir sind uns bewusst – wir sind gerade auch intern in Gesprächen –, dass wir die Suchthilfe unterstützen müssen. Es gilt jetzt der Haushaltsbeschluss. Es ist bekannt, dass wir für diesen Bereich mehr Mittel angemeldet hatten, aber es gibt halt Haushaltskonkurrenzen. Die Welt ist nicht immer ein „Wünsch dir was“. In diesem Sinn ist es aber, glaube ich, bei uns allen angekommen, dass wir Konzepte erarbeiten müssen, periode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 um die Zukunftsaufgabe der Suchthilfe zu stärken, und sie dabei nicht im Stich lassen dürfen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)

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Muhterem Aras

Wenn ich es richtig sehe, gibt es keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet. Punkt 2 unserer Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf: Verpflichtung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sehr geehrter Herr Professor Dr. Keber, der Landtag hat Sie nach § 22 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes zum Landesbeauftragten für den Datenschutz gewählt, und Sie haben die Wahl erfreulicherweise angenommen. Nach § 22 Absatz 2 des Landesdatenschutzgesetzes wird der Gewählte von der Landtagspräsidentin ernannt und vor dem Landtag auf das Amt verpflichtet. Sie erhalten gleich die Urkunde, die folgenden Wortlaut hat: Ich ernenne Herrn Professor Dr. Tobias Keber mit Wirkung vom 1. Juli 2023 für die Dauer von sechs Jahren zum Landesbeauftragten für den Datenschutz des Landes Baden-Württemberg. Nun darf ich Sie zu mir bitten, Herr Professor Dr. Keber. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.) Die Urkunde übergebe ich Ihnen nachher. Wir kommen jetzt zur Verpflichtung: Herr Professor Dr. Tobias Keber, Sie geloben Treue gegenüber dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Baden-Württemberg. Sie geloben, die Gesetze sowie die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu wahren und Ihre Amtspflichten als Landesbeauftragter für den Datenschutz gewissenhaft zu erfüllen. Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Dr. Tobias Keber: Ich gelobe es.

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Muhterem Aras

Vielen Dank. – Ich wünsche Ihnen im Namen des ganzen Hauses viel Erfolg und Kraft für diese verantwortungsvolle, wichtige Aufgabe. (Präsidentin Muhterem Aras übergibt die Urkunde. – Beifall bei allen Fraktionen und auf der Regierungs- bank – Die Anwesenden nehmen ihre Plätze wieder ein.) Meine Damen und Herren, damit ist Tagesordnungspunkt 3 erledigt. Wir treten jetzt in die Mittagspause ein und setzen unsere Sitzung um 13:30 Uhr fort. (Unterbrechung der Sitzung: 12:06 Uhr) * (Wiederaufnahme der Sitzung: 13:31 Uhr)

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Daniel Born

Liebe Kolleginnen und Kollegen, einen schönen Nachmittag! Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf: Regierungsbefragung Die erste Fraktion, die ein Thema angemeldet hat, ist die Fraktion GRÜNE. Das Thema lautet G r e e n B o n d s Ich darf dem Kollegen Markus Rösler das Wort erteilen.

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Dr. Markus Rösler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Finanzminister! Ich habe hier stellvertretend für die Fraktion GRÜNE ganz kurz, in maximal drei Minuten inklusive Fragen, das Thema „Green Bonds“ einzuführen. Es wird den hier Anwesenden sicherlich bekannt sein, dass das Land im Jahr 2023 – ganz aktuell, jetzt im Juni 2023 – bereits zum dritten Mal einen Green Bond aufgelegt hat. Der erste Green Bond wurde im Jahr 2021 aufgelegt, der zweite – weil man gesehen hat, die Nachfrage ist da, das läuft – im Jahr 2022, der dritte jetzt, im Jahr 2023 – bereits im dritten Jahr direkt hintereinander. Daraus darf man mit gutem Gewissen ableiten: Es scheint eine erfolgreiche Angelegenheit zu sein, sonst hätten wir sie nicht erneut wiederholt, wie jetzt im Juni 2023. Der Name sagt es schon: Es handelt sich hier um nachhaltige Geldanlagen und um die Möglichkeit für das Land selbst, bei diesem Thema mit einzusteigen, dort auch Investitionen zu – ich sage mal – erleichtern und anzubieten, sodass Interessenten in die Finanzierung von nachhaltigen Projekten im Land Baden-Württemberg einsteigen können. Insofern vielleicht doch noch mal ganz grundsätzlich und auch, da der Finanzminister ja immer einen guten Blick auch über das Land Baden-Württemberg hinaus hat, die Fragen: Warum hat das Land überhaupt ein Green-Bonds-Programm aufgelegt? Was waren denn die Hintergründe, auch schon im Jahr 2021? Und wie bewertet die Landesregierung nach der jetzt dritten Emission dieses Programm, auch im Kontext dessen, wie groß eigentlich die Emission ist? Waren Überzeichnungen da? Wie groß ist die Nachfrage? Wie groß sind die Mindestsummen, die man dort anlegen muss? Und damit verbunden natürlich die Frage – da ich auch im Umweltbereich mit unterwegs bin, wie, glaube ich, jeder weiß –: Was bringt der Green Bond für die Umwelt? Manchmal wird öffentlich der Vorwurf erhoben, das sei alles nur Greenwashing oder das sei alles gar nicht wirklich gut. Insofern stelle ich schon die Frage an den Minister: Wie sieht das mit dem Programm aus? Wie bewerten Sie dieses Programm? Wie gesagt, das kann man inzwischen mit der dritten Auflage ja schon sagen. Wie sehen die Umwelteffekte aus? Das würde uns, die Fraktion GRÜNE, interessieren. Vielen Dank.

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Daniel Born

Vielen Dank. – Ich darf den Herrn Minister um die Beantwortung der Fragen bitten. riode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kollege Dr. Rösler, meine Damen und Herren! Vielen Dank für die Gelegenheit und für die Frage zu diesem wichtigen Thema. Es ist ein aktuelles Thema. Gerade in der letzten Woche haben wir, wie Sie schon völlig zu Recht gesagt haben, den dritten Green Bond des Landes Baden-Württemberg am Kapitalmarkt emittiert. Dieses Mal sind es 600 Millionen €. Der Zinssatz beträgt 3 % und die Laufzeit zehn Jahre. Ich komme manchmal in die Situation, nach Investmenttipps gefragt zu werden. Als Finanzminister halte ich mich sehr zurück. Das ist auch nicht meine Aufgabe. Aber wenn es ein Investment gibt, das ich jedem ans Herz legen kann, dann ist es natürlich eine baden-württembergische Staatsanleihe und vor allem eine mit einem Green-Bond-Stempel. Ich glaube, wir können schon ein erstes Fazit ziehen, nämlich dass der Green Bond Baden-Württemberg schon fast ein eigener Markenname geworden ist. Er ist bei vielen Investoren weit über Baden-Württemberg hinaus bekannt. Dazu gehören die klassischen Investoren wie die Sparkassen, die wir alle kennen, aber darüber hinaus auch Pensionskassen aus Skandinavien. Deswegen können wir zum jetzigen Zeitpunkt sagen: Wir sind sehr zufrieden damit, wie sich das Programm entwickelt und wie es sich etabliert hat. Lassen Sie mich, sehr geehrte Damen und Herren, vielleicht kurz die Gelegenheit nutzen, einen Schritt zurückzugehen. Sie hatten sich danach erkundigt: Warum machen wir das eigentlich? Die vormalige Landesregierung hat im Jahr 2020 mit der ersten Auflage der Green Bonds vereinbart, mit diesem Programm vier Ziele zu verfolgen. Ich will das kurz noch einmal in Erinnerung rufen. Das war erstens, dass das Land Baden-Württemberg als staatlicher Akteur mit Green-Bond-Emissionen zur Etablierung dieses Produktsegments beitragen möchte. Das ist ein neuer Markt. Er war in einer Nische. Er kommt allmählich aus der Nische heraus. Aber dazu muss es natürlich auch Investmentgelegenheiten geben. Um diesen Markt weiter zu expandieren und zu kultivieren, war es wichtig, einen Referenzpunkt festzulegen, der übrigens neuere Entwicklungen wie die EU-Taxonomie berücksichtigt. Zweitens erhofft man sich – ich glaube, diese Hoffnung ist erfüllt – das politisches Signal, dass die ökologischen Aktivitäten – auch des Landes – am Kapitalmarkt größere Beachtung finden. Dieses Signal ist angekommen, gerade auch im internationalen Bereich. Das merken wir am großen Investoreninteresse. Wir sehen auch, dass viele Ratingagenturen, die auch Ratings für Nachhaltigkeit geben, die Kreditwürdigkeit insgesamt sehr positiv bewerten. Ein Blick auf die Webseite www.green-bond-bw.de ist sehr empfehlenswert. Da gibt es weitere Informationen zu genau diesem Punkt. Drittens: Es ging um eine regionale Vorbildfunktion, um auch andere Emittenten dazu zu motivieren, mitzumachen. Natürlich tauschen wir, die Länder, uns untereinander intensiv aus. Es hat uns erfreut, zu sehen, dass nach der Emission durch das Land Baden-Württemberg viele Länder – Hessen, Berlin, Sachsen-Anhalt – mit Anleiheprogrammen, die auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sind, nachgezogen haben. (Minister Dr. Danyal Bayaz) Viertens – last, but not least –: Es geht auch um eine Lenkungswirkung in die eigene Verwaltung hinein. Wir müssen in unseren Bereichen durchaus Kompetenz aufbauen im Bereich Taxonomie. Also: Was ist taxonomiekonform? Welche Kriterien werden zugrunde gelegt? Das müssen wir auch in unserem eigenen Bereich erst einmal etablieren. Da ist jede Menge passiert. Die Wirkungsberichterstattung, die in diesem Kontext oft angeschaut wird, bietet neue Erkenntnisse in den jeweiligen Ressorts. Insofern sind wir mit Blick auf diese vier Ziele insgesamt ganz zufrieden. Herr Kollege Dr. Rösler, Sie hatten gefragt: Wie sieht der Track-Record aus? Sie hatten das erwähnt. Das ist jetzt die dritte Emission. Wir hatten vorher 300 Millionen € und danach 350 Millionen €. Jetzt sind wir in der dritten Tranche bei 600 Millionen €. Das zeigt noch einmal das Gewicht, was sich auch in den Ausgaben im Landeshaushalt mit Blick auf ökologische, nachhaltige Wirkung abbildet. Aber es zeigt auch, dass das Interesse am Markt unheimlich groß ist. 130 Investoren haben knapp 5 Milliarden € geboten. Wir hätten quasi 5 Milliarden € an Green Bonds emittieren können, wenn wir so viele Projekte gehabt hätten. Eine achtfache Überzeichnung zeigt an dieser Stelle das sehr große Interesse. Vielleicht noch als Ergänzung: Was kostet uns das Ganze eigentlich? In den letzten beiden Tranchen konnten wir am Markt etwa 0,01 bzw. 0,02 Prozentpunkte besser verzinsen. Wenn man das mal grob umlegt auf die 300 Millionen € in der ersten Tranche – „zweite Auflage“ ist eigentlich der richtige Begriff; erste Auflage 300 Millionen € – und 350 Millionen € in der zweiten Auflage, sind das irgendwas zwischen 300 000 und 600 000 bzw. 350 000 und 750 000 €. Wenn wir mal die Unterkante nehmen – 0,01 %, gerechnet jetzt auf die 600 Millionen € –, dann sind das ungefähr 600 000 € pro Jahr, die wir quasi einsparen. Dagegen müssen wir rechnen – weil das natürlich auch Kapazitäten bei uns im Haus bindet, weil sich Leute damit beschäftigen, das großartige Team; zumindest die Spitzen davon sitzen hier auf der Regierungsbank; ich möchte den Kollegen auch ganz herzlich danken –: Es sind ungefähr 150 000 €, die wir dafür aufwenden müssen. Aber wenn man das gegenrechnet, kann sich das sehen lassen. Letzte Bemerkung, Herr Kollege Rösler, zum Thema Greenwashing: Wir lesen immer mal wieder in der Zeitung, dass es am Finanzmarkt auch Skandale in diesem Bereich gibt. Das ist natürlich misslich, weil das auch das Vertrauen in die Finanzmärkte, was das Thema Nachhaltigkeit, was ESG-Konformität angeht, beeinträchtigt. Bei uns ist es schon so, dass wir sehr transparent vorgehen. Wir ordnen die Ausgaben, die wir im Landeshaushalt tätigen, ganz klar den EU-Taxonomiekriterien zu, und deswegen sind wir auch sehr transparent, was mit dem jeweiligen Geld finanziert wird. Ich glaube, das ist auch wichtig, um das Vertrauen der Investoren an dieser Stelle zu gewinnen. Diesbezüglich gibt es eine Wirkungsberichterstattung vom Wuppertal Institut, das uns dabei unterstützt und uns sozusagen wissenschaftlich das Prüfsiegel gibt. Deswegen können wir auch klar sagen, dass wir kein Greenwashing machen. Vielmehr entspricht das, was wir im Green Bond finanzieren, auch wirklich den hohen Ansprüchen an dieser Stelle. periode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023

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Daniel Born

Herr Kollege Wald.

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Tobias Wald CDU

Herzlichen Dank, Herr Minister, für Ihre Ausführungen. – Seit der zweiten Auflage des Green Bonds ist ja auch ein Erwerb durch Privatanleger möglich. Wie sieht die Aufteilung zwischen Privatanlegern und Investoren bei der zweiten und dritten Auflage des Green Bonds aus? Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Also, erst einmal vielen Dank für die Nachfrage, lieber Kollege Wald. – Es ist schon so, dass der Großteil – die genaue Zahl liefere ich Ihnen gern noch einmal nach, weil es nicht immer ganz trennscharf ist, über welche Form von Investoren wir sprechen; auch hinsichtlich Inland/Ausland gibt es ganz interessante Statistiken; das stellen wir Ihnen gern noch einmal zur Verfügung – in der Regel professionelle Investoren sind, die diese Anleihe zeichnen. Oft ist es natürlich so, dass hinter diesen Pensionskassen dann wiederum Kleinanleger stehen, was wir aber nicht ganz sehen. Aber wir haben natürlich auch Wert darauf gelegt, dass auch der Bürger, die Bürgerin, egal, ob er oder sie aus Baden-Württemberg kommt oder nicht, in der Lage sein muss, direkt ein Papier zu zeichnen. Deswegen werden sie in 1 000-€-Größenordnungen gestückelt. Ich kann also 1 000 € in einen Green Bond investieren. Das passiert vereinzelt auch, und ich kann nur noch einmal den Tipp geben – wie gesagt: normalerweise gibt es keine Investmenttipps –, dass man die eigene Sparkasse, Genossenschaftsbank oder Privatbank fragen kann, die sicherlich eher weiß, wie das dann administrativ genau funktioniert.

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Daniel Born

Herr Kollege Fink.

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Nicolas Fink SPD

Herr Minister, wir haben ja jetzt doch ein Stück weit Anlageberatung erlebt. Zu einer umfassenden Anlageberatung gehört auch der Hinweis auf die Risiken. Welche Risiken sind denn mit den Green Bonds verbunden, und seien sie auch nur theoretischer Natur? Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Vielen Dank für die Frage. – Sie haben völlig recht. Rendite und Risiko muss man immer ins Verhältnis zueinander setzen. Das war ja durchaus auch eine berechtigte Diskussion im Rahmen der Finanzanlagerichtlinien – oder bei unserem Finanzanlagegesetz, welches wir hier im Parlament ja auch intensiv diskutiert haben –, wo die Frage gestellt wird, die auch die Wissenschaft sich stellt: Bringen nachhaltige Investments eigentlich höhere oder niedrigere Renditen? Ich glaube, langfristig werden sie eher niedrigerer Natur sein, weil sie auch mit weniger Risiken verbunden sind. Sie kennen die Diskussion um Divestment: Können die Ölunternehmen, die am Kapitalmarkt notiert sind, eigentlich das ganze Öl fördern, das in den Aktienkursen eingepreist ist, und wenn nicht – und in vielen Fällen darf es nicht passieren, um das 1,5-Grad-Ziel zu halten –, gibt es da eine Korrektur? Deswegen vielen Dank für die Frage. Rendite und Risiko müssen immer ins Verhältnis zueinander gesetzt werden. Wir hatten das ja diese Woche noch von Moody’s, einer der drei großen Ratingagenturen, zertifizieren lassen und haben dort ein AAA-Rating. Andere geben uns eine Stufe weniger, aber auch ein sehr, sehr gutes Rating, eine sehr gute Bonität. Jedes In- (Minister Dr. Danyal Bayaz) vestment – auch Staatsanleihen; das hat uns die Vergangenheit, Stichwort Eurokrise, gezeigt – ist nie völlig risikolos; das ist am Finanzmarkt gar nicht möglich. Aber ich würde sagen: Da müsste schon, wenn ich das ein bisschen flapsig sagen darf, eine kleine Welt zusammenbrechen, dass ein Investor, eine Investorin ihr Geld nicht mehr sieht. Ich glaube, jeder kann gut und guten Gewissens schlafen, wenn er dieses Investment an dieser Stelle tätigt.

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Daniel Born

Herr Kollege Dr. Hellstern.

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Dr. Uwe Hellstern AfD

Herr Minister, Sie haben vorhin schon selbst die Problematik in Bezug auf das Greenwashing erwähnt. Inwieweit werden bei den Projekten die Lieferketten überprüft? Denn es muss auch gewährleistet sein, dass in den ganzen Lieferketten die Standards eingehalten werden. Man hat schon öfter erfahren, dass es bei Projekten, die über Grenzen hinweg greifen, vor allem ins nicht europäische Ausland, Probleme geben kann. Ist die Einhaltung der Standards gewährleistet? Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Vielen Dank, Herr Kollege, für diese Frage. – Es ist tatsächlich so, dass wir uns an den strengen Vorgaben der Taxonomie, die u. a. auch Lieferketten in Betracht nimmt, orientieren. Das ist nicht bei jedem Unternehmen in dieser Form darstellbar. Das ist ein Datenthema. Sie kennen die Diskussion um das Lieferkettengesetz. Nicht jedes Unternehmen, geschweige denn jeder Mittelständler ist in der Lage, zu zeigen, welche Lieferketten tangiert sind. Wir sind ja hier im staatlichen Bereich. Es sind vor allem staatliche Investitionen, die damit getätigt werden. Das heißt, der grenzüberschreitende und damit auch lieferkettenbasierte Bereich hält sich dadurch in Grenzen. Deswegen ist das hier in der konkreten Fassung kein besonderes Thema. Ich will Ihnen ein anderes Beispiel geben, wo wir uns durchaus mit diesen Abgrenzungsfragen sehr intensiv auseinandersetzen. Nehmen wir mal das Thema Landeswohnraumförderung. Auch diese wird über den Green Bond finanziert. Da kann man sich erst einmal die Fragen stellen: Warum steckt das da eigentlich drin? Ist das ein Neubau? Muss das denn sein? Ist das ökologisch sinnvoll? Auch hier orientieren wir uns an den Vorgaben der EU-Taxonomie. Hier ist es so, dass z. B. nur konkret der Anteil der Landeswohnraumförderung, der die strengen Vorgaben der Taxonomie erfüllt, über den Green Bond refinanziert werden kann. Um es ganz konkret zu machen: Hier geht es z. B. um den Primärenergieverbrauch. Dieser muss an den Referenzwerten der Energieeinsparverordnung und des fast schon legendären Gebäudeenergiegesetzes, das gerade novelliert wird, gemessen werden. Wenn man die um mindestens 10 % unterschreitet, dann ist das Green-Bond-fähig. Das ist vielleicht mal ein Beispiel, wie wir auch in Wertschöpfungsketten versuchen, eine sehr genaue Differenzierung zu bewerkstelligen. Das ist nicht in jedem Nachkommabereich möglich, aber bei den großen Themen geben wir uns größte Mühe, arbeiten da auch mit Daten aus den jeweiligen Häusern, aber auch mit Daten, die wir am Kapitalmarkt beziehen, um das auch bestmöglich zu gewährleisten. riode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023

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Daniel Born

Herr Kollege Seimer.

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Peter Seimer GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich muss das Mikrofon noch immer hochheben. (Heiterkeit) Ich habe gelesen, Sie finanzieren über die Emission von Green Bonds auch die Breitbandförderung. Mich würde interessieren, was das Ganze mit Ökologie zu tun hat. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Gute Frage. Ich muss zugeben, die Frage habe ich mir auch gestellt und habe dann Antworten gefunden, die mich überzeugt haben, dass es durchaus einen Zusammenhang gibt. Zunächst einmal ist Breitbandförderung natürlich gerade in ländlichen Gebieten, wo Menschen pendeln, unter den Gesichtspunkten Homeoffice und Telemedizin, also im Hinblick auf Verkehrsträger und damit auch eingesparte CO -Emissionen auch ein Nachhaltigkeitsthema. Aber – das hat mich dann doch überrascht; das war mir so nicht bewusst; manchmal lohnt es sich, genauer hinzuschauen –: Es ist so, dass Glasfaserverbindungen auch einen anderen CO -Footprint als beispielsweise herkömmliche Kupferkabel haben. Wenn man das mal in CO -Äquivalente umlegt, reden wir für das Jahr 2021 von 150 t CO , die durch neu geschaffene Glasfaserverbindungen eingespart wurden. Im Wirkungsbericht zum zweiten Green Bond wurde auch die Energieeinsparung im Vergleich zu herkömmlichen Anschlüssen berechnet. So konnten im Jahr 2021 ungefähr 150 MWh eingespart werden. Also ja, Breitband hat wirklich weniger CO -Emissionen, nicht nur im indirekten Sinn, was das Mobilitätsverhalten angeht, sondern auch im direkten CO -Footprint, was das Verlegen der Kabel angeht.

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Daniel Born

Herr Kollege Dr. Schütte.

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Dr. Albrecht Schütte CDU

Vielen herzlichen Dank. – Mich hätte interessiert: Wenn die Green Bonds derart überzeichnet sind, warum gehen wir nicht einfach mit dem Zinssatz so lange runter, bis sie weniger überzeichnet sind, und sparen mehr Geld? Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Das sage ich mit größtem Respekt: eine typische Albrecht-Schütte-Frage, eine gute Frage, Käpsele-Frage. (Heiterkeit) Lieber Herr Kollege, es ist natürlich so, dass wir am Markt im Wettbewerb stehen. Ich würde sagen: Angesichts des großen Interesses – es zeigt schon, dass der Zinssatz niedrig ist – haben wir schon das herausgeholt, was man rausholen kann. Wenn Sie natürlich zu „schwäbisch“ beim Zins sind – um es mal ein bisschen flapsig zu sagen –, dann gehen Investoren irgendwann zu einem anderen Anbieter. Denn wir sind ja nicht die einzigen, die Anleihen emittieren. Insofern freuen wir uns über das große Interesse. Dieses darf gern noch weiter wachsen, dann sparen wir vielleicht auch noch bei den Zinsen an der einen oder anderen Nachkommastelle. Aber an dieser Stelle haben wir, glaube ich, das herausgeholt, was geht.

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Daniel Born

Herr Kollege Dr. Hoffmann. (Vereinzelt Heiterkeit) – Entschuldigung. Den Doktor entziehe ich Ihnen. (Heiterkeit – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Und mir haben Sie ihn vorhin nicht zugestanden!)

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Jonas Hoffmann SPD

Den Doktortitel habe ich leider noch nie besessen. (Heiterkeit) Damit kann ich leben. – Vielen Dank. Herr Minister, ich war gerade sehr beeindruckt auch von den Zertifizierungen, von den Ratings, von denen Sie gesprochen haben. Jetzt gibt es diese Ratings ja nicht kostenfrei; man muss sie gegen Bezahlung bei den Ratingagenturen einfordern. Wie viel hat denn die Landesregierung ausgegeben, um diese Zertifizierungen, diese Ratings zu bekommen? Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Die genaue Zahl wüsste wahrscheinlich mein Kollege dort auf der Bank. Ich habe sie nicht parat; nach meiner Schätzung reden wir über einen fünfstelligen Betrag. – Darf der Kollege dazu etwas sagen?

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Daniel Born

Nein. Das kann nachgetragen werden. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Dann liefern wir das nach. Ich kann Ihnen aber aus der Erfahrung Folgendes sagen: Es gibt ja Nachhaltigkeitsratings, und es gibt die gewöhnlichen Ratings. Es ist ganz interessant: Was die Bonität angeht, machen viele der großen, der bekannten Agenturen, vor allem die großen drei – es gibt ja mittlerweile auch den einen oder anderen europäischen Akteur –, dies sowieso. Wenn man dies nutzen möchte, ob als Land oder als Bank – wer auch immer –, so muss man dafür natürlich bezahlen; ansonsten darf man es nur intern verwenden. Wir werden natürlich auch immer wieder angesprochen, ob wir nicht möglicherweise Interesse haben, ein neues Rating zu erwerben. Mir ist da erinnerlich, dass wir für ein solches Rating fünfstellige Beträge pro Jahr bezahlen. Was nun im konkreten Fall die Nachhaltigkeit angeht, werden wir Ihnen diese Zahl gern nachliefern. Aber ich gehe davon aus, dass diese in den genannten 150 000 € Gesamtaufwendungen enthalten ist.

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Daniel Born

Herr Kollege Joukov.

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Michael Joukov GRÜNE

Herr Minister, Sie haben die Anlehnung an die Taxonomie-Verordnung erwähnt. Jetzt wissen wir aus den politischen Debatten auch, dass die EU-Taxonomie-Verordnung auch Gas und Atomkraft als nachhaltig einstuft. Was heißt das für den Green Bond? Heißt das, dass da möglicherweise neue Reaktoren mitfinanziert werden? Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Vielen Dank für die Frage, Herr Kollege. – Jetzt könnte ich es mir einfach machen und sagen: Na ja, wir finanzieren ja überhaupt keine AKWs aus dem Landeshaushalt, also stellt sich diese Frage nicht. Aber sie ist natürlich wiederum für uns als Investor – periode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 wir sind ja nicht nur Emittenten und Schuldner, wir sind auch Investor mit unseren 17 Milliarden €, die wir am Kapitalmarkt anlegen – interessant; da stellt sich dann genau diese Frage. Sie haben völlig recht, es gab damals einen sogenannten delegierten Rechtsakt auf europäischer Ebene zu der EU-Taxonomie, wo ganz gezielt – – Sie kennen die politischen Diskussionen und auch die Hintergründe, mit Blick auf Frankreich, dass man Gas und Atomkraft aus der Taxonomie ausgeklammert hat insofern, als dies nun nicht mehr taxonomiekonform ist. Wir haben uns bei unserem Finanzanlagegesetz – das gilt auch für unseren Green Bond – ganz bewusst entschieden, die anspruchsvollsten Standards zu wählen. Deswegen ist in diesem Kontext beispielsweise Kernenergie, aber auch Gas ausgeschlossen. Das spiegelt sich genauso auch in diesem Green-Bond-Ansatz wider.

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Daniel Born

Herr Kollege Seimer.

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Peter Seimer GRÜNE

Vielen Dank. – Eines der Debattenthemen oder Streitthemen in der Politik ist ja immer wieder das liebe Geld. Für was gibt man es am Ende aus? Auch im Wahlkreis wird man immer wieder angesprochen; da heißt es etwa: Ihr als Land emittiert ja so etwas wie Bonds, ob das jetzt Green Bonds oder andere sind. Warum macht ihr nicht einfach mehr davon? Deshalb stelle ich jetzt sozusagen stellvertretend die Frage: Werden durch die Emission von Bonds oder Green Bonds denn mehr Haushaltsmittel generiert? Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Es gibt das schöne Zitat, lieber Kollege Seimer, aus Goethes „Faust“: „Es fehlt das Geld. Nun gut, so schaff es denn!“ – So ungefähr jedenfalls. – Hier ist das aber ein bisschen anders gelagert. Natürlich generieren wir damit keine zusätzlichen Mittel. Wir haben aber natürlich den Anspruch, unseren Landeshaushalt, der ein Volumen von 123 Milliarden € aufweist, im Rahmen unseres Liquiditätsmanagements – – Wir emittieren ja dann Bonds, wenn wir Geld, wenn wir Cash brauchen, weil wir in die Kasse geschaut haben, weil Herr E., der hier sitzt, in die Kasse geschaut und gesagt hat: Es ist mal wieder Zeit, am Markt zu testen, ob wir eine Anleihe emittieren können. Damit generieren wir natürlich keine neuen Mittel, sondern wir refinanzieren die Projekte, die wir im Landeshaushalt hinterlegt haben. Die müssen dann aber auch taxonomie-, besser gesagt: Green-Bond-kompatibel sein. Das ist bei Unternehmen – das ist wirklich eine wichtige Frage – anders. Wenn ein Unternehmen, etwa ein Automobilhersteller hier aus der Region, der mit dem großen Stern, sagt: „Wir wollen jetzt mal im Bereich Elektromobilität, Wasserstoff“ – was auch immer – „ein zusätzliches Projekt generieren und brauchen dafür eine halbe Milliarde und platzieren die Anleihe am Kapitalmarkt“, dann ist das zusätzliches Geld, das der CFO in der Regel noch nicht verausgabt hat. Das ist bei uns im Land ein bisschen anders. Wir sehen aber auch durch die Größe der Emissionen – 300 Millionen €, 350 Millionen €, 600 Millionen € –, dass wir uns auch seitens der Landesregierung, auch Sie als Haushaltsgesetzgeber, immer mehr Mühe geben, mehr Projekte zu generieren, die auch Green-Bond-kompatibel sind. Das sieht man (Minister Dr. Danyal Bayaz) auch an der Größenordnung der Green Bonds. Aber kurze Antwort auf Ihre Frage: Nein, es sind keine zusätzlichen Mittel, die wir dort generieren.

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Daniel Born

Weitere Fragen sehe ich nicht. Ganz herzlichen Dank, Herr Minister, und vielen Dank an die Fraktion GRÜNE für das Einbringen des Themas. Wir kommen zum nächsten Themenbereich. Die FDP/DVP-Fraktion hat angemeldet: D i e Z u k u n f t d e r W ä r m e v e r s o r g u n g i n B a d e n - W ü r t t e m b e r g . V o r g e h e n d e r L a n d e s r e g i e r u n g z u r A n g l e i c h u n g d e r k o m m u n a l e n W ä r m e p l a n u n g a n d i e V o r h a b e n d e s B u n d e s . Das Thema bringt Herr Kollege Karrais ein. – Herr Abg. Karrais.

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Daniel Karrais FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Wärmeplanung gilt in Baden-Württemberg bereits seit mehreren Jahren verpflichtend für die Großen Kreisstädte und Stadtkreise. Sie muss bis Ende dieses Jahres erstellt werden. Jetzt können wir den Vorgängen im Bundestag entnehmen, dass nun auf Bundesebene flächendeckend für alle Kommunen verpflichtend kommunale Wärmeplanungen eingeführt werden sollen. Diese kommunalen Wärmeplanungen sollen dann als Grundlage dafür dienen, ab wann die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes in den jeweiligen Kommunen gelten. Wir begrüßen das ausdrücklich und wollen hier gleich klarstellen, dass wir erst einmal eine Pflicht beim Staat sehen, zu liefern, bevor auf die Bürgerinnen und Bürger Handlungsbedarfe zukommen. Das halten wir für richtig. Dennoch stellt sich aus unserer Sicht die dringende Frage, wie wir mit der Situation umgehen, dass bereits in diesem Jahr einige Wärmeplanungen fertiggestellt wurden bzw. andere voraussehbar fertiggestellt werden. Hier brauchen wir natürlich eine Harmonisierung. Dazu hat sich Frau Umweltministerin Walker positioniert und gesagt, der Bund müsse auf das Land Baden-Württemberg zugehen, um eine Harmonisierung zu erreichen. Wir möchten deshalb an dieser Stelle fragen, ob das noch immer die Haltung der Landesregierung ist oder ob es hier mittlerweile eine Kehrtwende im Denken gibt – auch aufgrund der neueren Äußerungen, die es auch auf Bundesebene gab – und wie die Landesregierung sich aufgrund der Aussage des Ministerpräsidenten verhalten möchte, der gesagt hat, Baden-Württemberg dürfe nicht dafür benachteiligt werden, dass das Land schon Schritte in Richtung kommunaler Wärmeplanung unternommen habe. Darüber hinaus ist es natürlich entscheidend, wie damit umgegangen wird, wenn jetzt beispielsweise Kommunen bereits in diesem Jahr eine fertiggestellte Wärmeplanung haben, ob da beispielsweise Bausteine fehlen, die der Bund fordert, und wie damit auch im Hinblick auf die Förderungen umgegangen wird, die es für die Kommunen gibt, die solche Wärmeplanungen freiwillig erstellen. Da sind noch viele Fragen offen, und deshalb ist es aus unserer Sicht sehr wichtig, dass wir jetzt darüber sprechen und auch Fragen stellen können, inwiefern wir in Baden-Württemriode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 berg mit dem bisher guten Voranschreiten im Bereich der kommunalen Wärmeplanung auf diese Situation reagieren und eine zukunftsfähige Wärmewende für Baden-Württemberg hinbekommen können. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und der Abg. Gabriele Rol- land SPD)

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Daniel Born

Herr Staatssekretär Dr. Baumann, ich darf um Beantwortung der Fragen bitten.

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Dr. Andre Baumann

Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Karrais, für die Fragen, die gerade auch sehr aktuell auf Bundesebene diskutiert werden und die auch in den vergangenen Wochen und Monaten bei der Diskussion um das Gebäudeenergiegesetz intensiv diskutiert wurden. Lassen Sie mich, bevor ich zur Beantwortung Ihrer konkreten Fragen komme, sagen, dass wir sehr froh sind, dass sich die Ampelregierung in den letzten Tagen in intensiven Beratungen endlich darauf geeinigt hat, den Referentenentwurf des Gebäudeenergiegesetzes mit Leitplanken nochmals zu verändern, und dass diese intensive Debatte, die öffentlich ausgetragen wurde und die in den vergangenen Wochen und Monaten zu einer starken Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger beigetragen hat, nun endet. Deshalb ist es gut, dass dieser öffentlich ausgetragene Streit zu Ende ist und wir eine größere Konkretisierung bekommen. Ich bin auch sehr dankbar, dass es nun einen konkreten Fahrplan gibt, wie der Wärmesektor in den nächsten 20 Jahren Schritt für Schritt, aber am Ende vollständig dekarbonisiert wird. Wir Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger sind sehr dankbar, dass auch eine Kopplung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes, das kommen wird, das noch nicht final ausformuliert ist, an kommunale Wärmeplanungen kommt. Deswegen bin ich dankbar, dass man Baden-Württemberg als Vorbild genommen hat, weil wir – das haben Sie in Ihren Fragen, in Ihren Ausführungen auch dargestellt – in unserem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz auch eine Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung eingeführt haben. Ich konkretisiere das noch mal für Baden-Württemberg: Bis zum Ende dieses Jahres müssen die Gemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnerinnen und Einwohnern diese bei den Regierungspräsidien vorlegen. Das haben bislang sechs Gemeinden getan; sechs Städte haben das getan. Wir gehen davon aus, dass rund 230 Kommunen am Ende des Jahres diese Planung vorlegen. Uns ist wichtig, dass diese Kommunen nicht die Gekniffenen sind – im Gegenteil. Ich bin sehr froh, dass wir in den letzten Stunden und Tagen auch die eine oder andere Konkretisierung bekommen haben. Für uns ist wichtig, dass wir als Vorbild, als Musterknabe der Energiewende zu den Gewinnern zählen. Ich will aber auch noch mitteilen, dass es durch die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, die noch nicht abgeschlossen ist, die aber durch die Leitplanken konkretisiert wird, jetzt nicht um das Verschieben des Scharfschaltens – ich drücke es mal flapsig aus – des Gebäudeenergiegesetzes geht, sondern um eine Kopplung an die Wärmeplanung. Es geht nicht dar- (Staatssekretär Dr. Andre Baumann) um, dass Zeit geschunden wird. Es geht darum, dass mit der Wärmeplanung den Bürgerinnen und Bürgern sowie auch den Kommunen eine konkrete fachliche Grundlage bereitgestellt wird, damit die Bürgerinnen und Bürger besser entscheiden können, ob sie in eine zentrale oder in eine dezentrale Heizungsversorgung gehen, ob sie das strombasiert machen, ob sie in eine Fernwärme gehen oder ob sie andere Erfüllungsoptionen – Wasserstoff, Holz etc. – nutzen. Ich glaube, das muss uns auch einen: dass es nicht darum geht, dass diejenigen dann Verlierer sind, die sehr frühzeitig in eine sogenannte Scharfschaltung des GEG gehen. Es geht darum, dass man eine gute Planungsgrundlage hat, und das werden in Baden-Württemberg zum Jahresende mindestens 104 Gemeinden sein müssen. Das sind die Großen Kreisstädte und kreisfreien Städte. Aber wir gehen davon aus, dass weitere Gemeinden folgen. Wir gehen davon aus: Über 200, 230 werden das haben. Jetzt ist fraglich, welche Kriterien auf der Bundesebene für die kommunalen Wärmeplanungen festgelegt werden. Bei uns in Baden-Württemberg beinhalten sie keine Wasserstoffnetze. Das wird auf der Bundesebene sehr wahrscheinlich so sein. Deswegen gibt es hier eine qualitative Diskrepanz. Wir verlangen von unseren Kommunen auch keine straßenscharfe kommunale Wärmeplanung. Auch hier gibt es eine Diskrepanz. Jetzt wird die große Frage sein, wie der konkrete Gesetzentwurf, das GEG, aussieht. Was wird von den kommunalen Wärmeplanungen auf der Bundesebene gefordert, damit eine Scharfschaltung des GEG erfolgt? Da gibt es verschiedene Optionen. Es kann sein, dass eine Wärmeplanung nach baden-württembergischem Vorbild ausreicht, damit das GEG bereits ab 2024 vollumfänglich gilt. Es kann sein, dass erst eine Wärmeplanung im Sinne des Bundesgesetzes vorliegen muss, damit die Regelungen des GEG dann auch gelten, inklusive Wasserstoff, inklusive einer straßenscharfen Planung. Oder es gibt auch Zwischenlösungen, Länderöffnungsklauseln. Es könnte eine Möglichkeit sein, dass Länderregelungen mit einer Stichtagsregelung gelten. Es ist müßig, darüber zu diskutieren. Wir setzen uns dafür ein, dass die Planungen unseres Landes Baden-Württemberg nicht obsolet sind, dass sie nicht für die Tonne erstellt worden sind, sondern auch genutzt werden können. Aber wichtig ist, dass wir in Baden-Württemberg auch davon profitieren. Vielleicht noch ein kleines Schmankerl, das uns vor wenigen Stunden, wenigen Tagen erreicht hat: Die Bundestagsfraktionen haben mitgeteilt, dass ein sogenannter Klimageschwindigkeitsbonus eingeführt wird. Bei der Förderung wird es so sein: Bei einer Modernisierung der Heizung gibt es eine pauschale Förderung von 30 %. Es gibt dann einen sozialen Bonus, wonach unterhalb eines Jahreseinkommens von 40 000 € 30 % obendrauf kommen, und wenn der Heizungstausch vor 2028 stattfindet, kann noch ein Geschwindigkeitsbonus obendrauf kommen – insgesamt maximal 70 %. So, wie wir das verstehen, ist dieser nicht an die Vorlage oder an das Vorhandensein einer kommunalen Wärmeplanung geknüpft. Weil wir, das Land Baden-Württemberg, mit den kommunalen Wärmeplanungen, die für die Großen Kreisstädte und periode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 kreisfreien Städte schon ab nächstem Jahr vorliegen müssen, eine gute fachliche Grundlage haben, ist das ein Vorteil für die Häuslebesitzerinnen und Häuslebesitzer in unserem Land. Dann haben diese eine gute fachliche Grundlage dafür, schon vorher in den Heizungstausch zu gehen und diese zusätzliche Förderung auch in Anspruch zu nehmen. Nicht ohne Grund hatten wir, das Land Baden-Württemberg, uns genau zu diesem Punkt erfolgreich eingesetzt. Die Idee des Geschwindigkeitsbonus kommt aus Baden-Württemberg. Damit ist auch eine weitere Frage von Ihnen beantwortet, nämlich ob wir uns bislang in die Verhandlungen eingeschaltet haben: Ja, das haben wir. Das tun wir und werden wir auch weiterhin bei beiden Gesetzen tun. Sowohl beim Wärmeplanungsgesetz als auch beim GEG wollen wir unsere Erfahrungen, unser Fachwissen, aber auch unsere Länderinteressen einbringen, damit wir in Baden-Württemberg möglichst gut profitieren, damit wir auch das Zieldatum 2040 in Baden-Württemberg erreichen. Sie wissen, Herr Karrais, dass der Bund für die Klimaneutralität das Zieldatum 2045 hat. Vielleicht noch ein letzter Punkt: Wir wollen auch erreichen, dass wir die Vorleistungen, die wir, das Land Baden-Württemberg, erbracht haben – wir haben an die Städte mit über 20 000 Einwohnerinnen und Einwohnern bereits Gelder gezahlt, damit sie die Wärmeplanungen erstellen; das Konnexitätsprinzip hat hier gegriffen – zu 100 % vom Bund zurückbekommen, weil wir als Musterknabe schon vorausgegangen sind. Andere kommen erst danach. Die sollen keinen Vorteil davon haben, dass sie hinterherbummeln oder erst später kommen. Insofern setzen wir uns intensiv dafür ein, dass wir, das Land Baden-Württemberg, möglichst gut dabei abschneiden und unsere Klimaziele möglichst gut erreichen.

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Daniel Born

Herr Kollege Dr. Schütte.

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Dr. Albrecht Schütte CDU

Vielen herzlichen Dank. – Ich hätte eine Frage. Es gibt die Städte mit über 20 000 Einwohnern, die diese Planung mit einem Enddatum verpflichtend machen müssen. Es gibt die Kommunen mit weniger Einwohnern, von denen es viele tun. Jetzt stellt sich für mich als Gemeinderat, der ich auch bin, die Frage: Wäre es dann unter Umständen nicht praktischer, die Wärmeplanung fertigzustellen, sie abzulegen – dann kennen wir sie und wissen, was wir tun müssen –, den Beschluss darüber aber erst 2028 zu fassen, damit erst dann irgendwelche Zwangsmaßnahmen oder Einschränkungen greifen? (Beifall des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) Das wäre für die Gemeinden in unserem Land das Beste. Wir wissen alles, wir können alles vorantreiben, aber wir haben jede Freiheit. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)

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Daniel Born

Herr Staatssekretär.

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Dr. Andre Baumann

Diese Überlegung hatten nicht nur Sie und nicht nur einzelne Gemeinden. Diese Überlegung hatten auch wir angestellt. Diese Frage hatten auch wir uns gestellt. Klimapolitisch wäre es fatal, wenn dies so passierte. Denn die kommunalen Wärmeplanungen sind eine sehr gute Grundlage dafür, dass Häuslebesitzerinnen und (Staatssekretär Dr. Andre Baumann) Häuslebesitzer dann auf fachlicher Grundlage entscheiden können, im Schulterschluss mit der Gemeinde etwas zu tun. Jetzt ist die Frage: Ist es denn von Nachteil, wenn man die Heizung erst später umstellen muss? Es geht bei der Gesetzesänderung, die jetzt angestrebt wird und die man in der Ampelregierung auch vereinbart hat, nicht darum, Zeit zu schinden, sondern darum, eine gute fachliche Grundlage zu haben. Ich habe eben auch dargestellt, dass es einen Geschwindigkeitsbonus gibt. Man hat dann also eine Planung, die scharfgeschaltet wird. Will man die dann für die Bürgerinnen und Bürger veröffentlichen, damit sie da hineinschauen können, obwohl sie noch nicht beschlossen ist? Es wäre fatal, wenn es hier einen großen Zeitverlust gäbe. Wir möchten, dass diese Planungen, die fast final sind, die wir, das Land Baden-Württemberg, auch zu 90 % mitfinanzieren, auch möglichst zeitnah erstellt und abgeschlossen werden und die Bürgerinnen und Bürger diese Planungen für eine kluge und gute Investition in die Zukunft nutzen können.

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Daniel Born

Herr Kollege Gruber.

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Gernot Gruber SPD

Herr Staatssekretär Dr. Baumann, ich habe folgende Frage: Wissen Sie schon, wie viele Städte und Gemeinden unter 20 000 Einwohnern in Baden-Württemberg die freiwillige Förderung für die Wärmeplanung in Anspruch nehmen? Und die Ergänzungsfrage zur Planung des Bundes: Haben Sie vom Bundeswirtschafts- und -klimaschutzminister schon ein Signal, ob zusätzlich zur Planung bis 2026 oder 2028 – je nach Größe – auch ein Umsetzungsziel ins Blickfeld genommen wird?

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Dr. Andre Baumann

Vielen Dank für die beiden Fragen. – Wir gehen davon aus, dass zum Jahresende 230 Kommunen die kommunalen Wärmeplanungen vorlegen werden. 104 müssen es. Sie sind Mathematiker. Es sind 230 minus 104. Dann haben Sie die Antwort für Städte mit unter 20 000 Einwohnern. Das zur Frage 1. Vielen Dank für die Frage zur Umsetzungsfrist. Wir befinden uns in einem laufenden Gesetzgebungsverfahren. Für das Wärmeplanungsgesetz des Bundes gibt es einen Referentenentwurf, der gerade diskutiert wird. Im Rahmen der Länderanhörung wurde uns auch Folgendes mitgeteilt: Beide Bundesministerien haben darauf hingewiesen – Herr Präsident, lassen Sie mich kurz zitieren –, ... dass der Gesetzentwurf innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt ist, sodass mit Änderungen in allen Teilen zu rechnen ist. Das bei dem Gesetz, bei dem zumindest einmal ein Referentenentwurf vorliegt. Zum GEG gibt es einen Referentenentwurf, der im Rahmen der Leitplanken durchaus kräftig verändert wird. Da noch keine Konkretisierung der Leitplanken und noch keine Änderungsanträge der Regierungsfraktionen vorliegen, können wir zu manchen Fragen noch nicht seriös antworten. Wir bereiten uns auf verschiedene Fälle vor. Wir bringen uns seitens des Landes Baden-Württemberg intensiv in die Debatte ein, damit wir unsere Ziele in Baden-Württemberg mit den Bürgerinnen und Bürgern und den Kommunen in unserem Land möglichst gut und fünf Jahre vor dem Bund erreichen. riode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 Deswegen ist es schön, dass wir jetzt hier eine Regierungsbefragung zu diesem Thema machen. Sie kommt aber eigentlich ein bisschen zu früh. Denn manches ist auf der Bundesebene noch nicht hinreichend konkret. Sie alle können Zeitung lesen wie wir und lesen auch die Ticker. Manchmal nutzen wir dieselben Quellen und stellen dieselben Spekulationen an. Deswegen will ich mich an dieser Stelle entsprechend vorsichtig äußern.

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Daniel Born

Herr Abg. Dr. Hellstern.

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Dr. Uwe Hellstern AfD

Sie haben jetzt betont, wie gut es doch ist, dass wir den anderen Bundesländern bei der kommunalen Wärmeplanung voraus sind und dass auch schon viel gemacht wurde. Es gibt aber über die Technik, die im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes eingesetzt wird, durchaus noch Streit, und dies vor allem auf europäischer Ebene. Bei den Wärmepumpen gibt es die sogenannten Wärmepumpen mit PFAS als Betriebsmittel, als Kältetauschmittel. In Brüssel wird jetzt gerade wieder intensiv über ein Verbot mittels der F-Gas-Verordnung ab 2030 diskutiert. Dies würde eventuell sogar bedeuten, dass ab 2030 diese Wärmepumpen wieder aus den Häusern entfernt werden müssen. Treiben Sie die baden-württembergischen Häuslebesitzer und Immobilienbesitzer (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: So ein Quatsch!) hier in eine Welle von Fehlinvestitionen, weil Sie vorauseilen wollen und bei Detailfragen auch auf europäischer Ebene eine Klärung noch gar nicht vorliegt, sodass wir hinterher eventuell gigantische Fehlinvestitionen haben, nur weil Sie hier als Primus dastehen wollen? (Vereinzelt Beifall bei der AfD)

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Dr. Andre Baumann

Herr Hellstern, Ihr Geschäftsmodell ist Verunsicherung und das Arbeiten mit interessanten Fakten. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Lesen Sie doch das In- ternet!) – In „dem Internet“? Sehr schön. Das ist genau das. Es ist in „dem Internet“. (Beifall des Abg. Daniel Karrais FDP/DVP) Herr Hellstern, das entlarvt doch sehr viel. Denn in „dem Internet“ steht doch relativ viel. Da steht etwas zu allem und nichts. Wenn man auf „das Internet“ in Gänze vertraut, hat man, glaube ich, verloren. (Zuruf von der AfD) Ich glaube, es ist hilfreich, sich die Vorlagen der Europäischen Union genau anzuschauen. Beim PFAS-Verbot und den Anstrengungen der Europäischen Kommission geht es darum, eine Produktgruppe von ungefähr 10 000 teilweise krebserregenden, toxischen, umweltschädlichen Verbindungen, die fluorhaltig sind – – (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: F-Gase!) – Lassen Sie mich ausreden; das habe ich auch getan.

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Daniel Born

Herr Abg. Dr. Hellstern, Sie haben jetzt Ihre Frage gestellt.

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Dr. Andre Baumann

Lassen Sie mich sie auch beantworten.

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Daniel Born

Der Herr Staatssekretär beantwortet Ihnen diese.

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Dr. Andre Baumann

Es geht darum, dass eine Ewigkeitschemikalie verboten wird, dass in dem Bereich, in dem es Alternativen gibt, diese Alternativen auch eingesetzt werden und dass PFAS-Verbindungen nicht in die Umwelt emittiert werden. Bei den Heizungspumpen, wie auch in anderen elektronischen Geräten, sind bislang oftmals auch PFAS-Verbindungen eingesetzt worden, weil diese Verbindungen gute chemische Eigenschaften haben. Auch in vielen Schaltanlagen sind PFAS-Verbindungen und andere schwierige Substanzen mit drin. Jetzt geht es darum, dass PFAS-Verbindungen substituiert werden, wenn es dann auch Alternativen gibt. Wichtig ist, dass sie nicht in die Umwelt kommen. Genau dies kann man bei den Heizungspumpen vermeiden, indem man sie richtig entsorgt. Man entsorgt eine Heizungspumpe nicht dadurch, dass man sie in den nächsten Wald hineinwirft. Das zu der Frage. Aber es gibt dann auch durchaus Alternativen zu PFAS-Verbindungen in den Heizungspumpen. Diese können teurer sein. Es gibt technische Entwicklungen. Es gibt lange Übergangsfristen, wenn es keine Alternativen gibt; auch das gehört zur Wahrheit dazu. Dass durch Regulierung auf europäischer Ebene im Rahmen des European Green Deals die Energiewende nicht möglich wäre, ist zum Glück falsch; das Gegenteil ist richtig. Es ist richtig, dass wir hochtoxische Verbindungen sukzessive aus der Umwelt drängen, dass wir alternative Substanzen einsetzen, und es ist auch möglich, auch in Deutschland in Richtung Wärmepumpen zu gehen. Aber es gehört auch zur Wahrheit, dass der Weg in Richtung Klimaneutralität im Wärmebereich ein durchaus steiniger und mühsamer ist. Wer etwas anderes behauptete, würde lügen. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Ich habe von der F-Gas- Verordnung gesprochen!) – Sie haben von PFAS gesprochen. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Nein, ich habe von F-Gasen gesprochen!) – Ich habe PFAS verstanden. (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Ich auch!) Ich weiß nicht, wie es anderen geht. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD)

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Daniel Born

Herr Abg. Dr. Hellstern, Sie können gern noch mal eine Frage nachreichen, auch schriftlich. Aber jetzt hat Herr Abg. Dr. Schweickert in der Regierungsbefragung das Wort. periode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023

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Dr. Erik Schweickert FDP

Herr Staatssekretär, ich möchte Ihnen massiv widersprechen. Die Regierungsbefragung ist nicht zu früh, sondern sie kommt gerade richtig. Denn es geht nicht darum, dass wir hier spekulieren, was am Ende eines Gesetzgebungsprozesses im Bundestag herauskommt, sondern es geht um die Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger und auch für die Gemeinden in Baden-Württemberg. Deswegen, Herr Staatssekretär, meine Frage – sie geht in die Richtung der Frage des Kollegen Schütte –: Sie haben vorhin das Wort „scharfschalten“ gewählt. Jetzt will ich das auch verwenden. Genau um das geht es nämlich. Es kann jeder nachher entscheiden, ob er schieben möchte oder nicht, aber es geht um den Begriff „scharfschalten“. Im Gesetz aus Ihrem Haus steht unter „Kommunale Wärmeplanung“: Inhalt eines kommunalen Wärmeplans sind erstens die Bestandsanalyse, zweitens die Potenzialanalyse, drittens die Zielszenarien und viertens die Darstellung möglicher Handlungsstrategien und Maßnahmen. Das ist eine freiwillige kommunale Wärmeplanung. Damit wir nicht im Ungewissen arbeiten, habe ich mal so einen Förderbescheid für eine konkrete Kommune in Baden-Württemberg mitgebracht. (Der Redner hält ein Papier hoch.) Jetzt meine Frage mit zwei Unterfragen an Sie: Was ist denn eine kommunale Wärmeplanung? Wenn sich eine Kommune im Rahmen eines solchen Förderbescheids auf den Weg gemacht hat – das begrüße ich ja, das begrüßen wir Freien Demokraten; das begrüßen, glaube ich, alle hier: dass den Bürgern gesagt wird, was in Zukunft bei ihnen in der Straße liegt – und die Verwaltung plant, ist das dann eine kommunale Wärmeplanung? Oder braucht diese kommunale Wärmeplanung einen Beschluss eines Gremiums, beispielsweise des Gemeinderats? Denn unter Punkt 3 steht ja: Zielszenarien. Irgendjemand muss ja diese Ziele festsetzen. Und wenn ja – wenn also tatsächlich die Scharfschaltung erfolgt, die kommunale Wärmeplanung vorliegt, nicht bloß die Planung im Rathaus, sondern ein Beschluss eines Gemeinderats –, dann die Frage an Sie: Müssen diese Beschlüsse innerhalb des Förderzeitraums getroffen werden, obwohl nicht klar ist, was vom Bund kommt und was durch die Scharfschaltung passiert? Ich glaube, um das geht es, Herr Staatssekretär. Es geht um Planungssicherheit für die Menschen. Dann kann man noch immer entscheiden, ob man schiebt oder nicht. Aber die Fragen müssen Sie und Ihr Haus beantworten. Denn die Vorschrift kommt aus Ihrem Haus, und die ist scharf. In dem Beispiel, das ich dabei habe, wird die Kommune, die das freiwillig gemacht hat, wenn es blöd läuft, bestraft, weil dort steht: „Der Förderzeitraum endet am 30. September 2023.“

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Daniel Born

Vielen Dank für die Fragen. – Herr Staatssekretär.

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Dr. Andre Baumann

Wir fördern jetzt als Land Baden-Württemberg und haben da eben auch einen Förderzeitraum definiert. Das ist unser gutes Recht und unsere (Staatssekretär Dr. Andre Baumann) Pflicht, dass wir auch festhalten und festschreiben, in welchem Zeitraum wir fördern. Jetzt gibt es eine Bundesförderung, die dann andere Förderzeiträume hat. Und jetzt ist die große Frage – ich wiederhole mich – nach der Qualität der Wärmeplanungen, die dann am Ende auch gelten. Sie haben mit Bezug auf die Vorschrift zur Kommunalen Wärmeplanung auch dargestellt, welche Qualität die freiwilligen Wärmeplanungen haben. Sie haben in der Beantwortung der Frage Ihres Fraktionskollegen Karrais auch mitbekommen, dass qualitative Unterschiede bestehen zwischen dem, was bei der freiwilligen Wärmeplanung auch gefordert wird, und dem, was auf Bundesebene – ich finde, nicht ganz zu Unrecht – gefordert wird, was auch hilfreich ist. Das sehen wir z. B. bei der Stadt Mannheim. Da hat im Rahmen des sogenannten Mannheimer Wegs die MVV einen sogenannten digitalen Zwilling erstellt für die Wärmeversorgung der Stadt im Jahr 2030/2040 mit einem straßenscharfen Hinweis: Geht man eher in dezentrale oder in zentrale Wärmeversorgung? Deswegen wird jetzt die große Frage sein, in welche Richtung sich dann auch das Gebäudeenergiegesetz entwickelt, welche Möglichkeiten es gibt. Soweit ich weiß, ist in den nächsten Tagen eine Expertenanhörung im Bundestag zum GEG vorgesehen. Dann wird es eine weitere Konkretisierung geben. Aber ich werde mich jetzt nicht auf Spekulationen einlassen, in welche Richtung wir zu gehen haben. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Braucht es ei- nen Beschluss?)

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Daniel Born

Herr Abg. Dr. Rösler, Sie sind als Nächster dran mit Ihrer Frage.

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Dr. Markus Rösler GRÜNE

Werter Herr Staatssekretär Dr. Baumann, der Kollege Gruber hat vorhin bezüglich der Gemeinden nachgefragt. Da haben Sie die Zahl 230 genannt. Abzüglich der 104 Großen Kreisstädte mit über 20 000 Einwohnern bleiben 126 übrig. Gibt es irgendein Kriterium? Geht es nach Einwohnerzahlen, oder nach welcher Liste? Gegebenenfalls kann man es auch gern – –

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Dr. Andre Baumann

Also – –

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Dr. Markus Rösler GRÜNE

Halt, halt, halt, halt! (Zuruf: Und Ruhe, Ruhe, Ruhe!) Man kann es auch gern nachreichen. Gehe ich recht in der Annahme, dass diese 230 Gemeinden es alle bis Ende 2023 einreichen müssen? Und: Wo müssen die ihre Wärmeplanungen einreichen?

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Dr. Andre Baumann

Vielen Dank. – Es gelten die Förderkriterien. Die Kommunen, die es machen müssen, müssen diese bis zum 31. Dezember dieses Jahres bei den Regierungspräsidien einreichen. Sie sind nicht beim Umweltministerium, sondern bei den Regierungspräsidien einzureichen. Es reicht die Einreichung; es ist kein Umsetzungszeitpunkt definiert. Das ist auch eine Frage, die gern gestellt wird. riode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 Die anderen Kommunen haben es auch dort einzureichen, obwohl dies freiwillig ist. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Ich habe eine Nachfrage!)

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Daniel Born

Nein, wir lassen jetzt im Moment keine Nachfragen zu. Es stehen so viele auf der Liste, dass ich wirklich darum bitten darf, es schriftlich zu machen. – Herr Abg. Haser von der CDU-Fraktion ist an der Reihe.

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Raimund Haser CDU

Herr Staatssekretär, ich kann keine Frage zu diesem Thema stellen, bevor ich nicht die Bemerkung mache, dass alles viel einfacher wäre, wenn wir einen Gesetzentwurf hätten, und zwar nicht nur für das GEG, sondern auch für das Wärmeplanungsgesetz des Bundes. Denn im Grunde wissen wir im Landtag von Baden-Württemberg nicht, was nächste Woche darin stehen wird. Dass man eine Anhörung macht, die nur eine Stunde dauert, und dass man danach den Laden zumacht und darauf hofft, es durchzubekommen, halte ich als Parlamentarier für einen unfassbaren Vorgang. Das muss ich an dieser Stelle auch einmal loswerden. Ich komme noch mal auf die Frage von Herrn Schütte zurück. Die derzeit größte Unsicherheit in der Bevölkerung betrifft die Frage, was der Auslösetatbestand für die Geltung ist, da wir Menschen, die in einem Gebiet wohnen, das potenziell mit einem Wärmenetz ausgestattet wird, anders behandeln als diejenigen, die außerhalb eines solchen Gebiets wohnen. Die Wärmeplanung, die wir gemacht haben, hat sozusagen die freiwillige Vorlage zum Ausdruck gebracht. Das heißt: Schau dir an, was du machen kannst. Dann müsste eigentlich immer ein Ausbaubeschluss im Gemeinderat kommen. Ich muss also die Wärmeplanung nehmen und sagen: Aufgrund der finanziellen Verhältnisse, dessen, was wir vielleicht auch tatsächlich umsetzen können, entscheiden wir politisch anhand dessen, was uns die Wärmeplanung vorgibt: Wir machen die Maßnahmen A, B und C und lassen die Maßnahmen D und E wegfallen. Meine Auffassung ist, dass nur ein solcher Gemeinderatsbeschluss ein Auslösetatbestand für das GEG sein kann; denn nur dann weiß ich als Bürger hundertprozentig: Das wird auf jeden Fall kommen. Die Frage ist, ob sich die Landesregierung in diesem Sinn im Bund für eine solche Lösung einsetzt; denn das würde sehr vieles befrieden, da dann nach wie vor die Handlungsoptionen beim Gemeinderat lägen und nicht per Bundesgesetz etwas in Kraft tritt, was eigentlich gar nie als Zwang, sondern nur als Beratungsinstrument gedacht war.

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Dr. Andre Baumann

Vielen Dank, Herr Haser, für die Darstellung und auch die Frage. – In diese Richtung plädieren wir auch. Auch wenn wir in diese Richtung plädieren und uns gegenüber der Bundesregierung so aussprechen, haben die Gemeinderäte bei den freiwilligen kommunalen Wärmeplanungen die Schwierigkeit, dass nicht straßenscharf geplant wird. Das ist der Unterschied zur Bundesebene. Deswegen kann der Teufel manchmal auch im Detail stecken. Aber am Ende ist entscheidend, auch für die Bürgerinnen und Bürger: Entscheidet sich die Gemeinde, in einem Quartier, in (Staatssekretär Dr. Andre Baumann) einem Straßenzug in Richtung Wärmenetzverlegung zu gehen, oder setzt man auf andere Optionen? Es gibt auch die Möglichkeit, ein klimaneutrales Gasnetz zu verlegen. Das ist nach den entstehenden Bundesgesetzen auch eine Erfüllungsoption. Das haben wir bislang noch nicht enthalten. Insofern: Ja, wir setzen uns dafür ein, dass eine Verbindlichkeit für die Bürgerinnen und Bürger da sein muss. Aber es gibt trotzdem noch die große Diskrepanz zwischen dem, was wir auf Landesebene in unseren Wärmeplanungen enthalten haben, und dem, was auf Bundesebene möglich ist und gefordert wird.

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Daniel Born

Frau Kollegin Rolland.

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Gabriele Rolland SPD

Vielen Dank. – Herr Staatssekretär, Sie haben mich jetzt auf eine Frage gebracht. Sie haben die MVV aus Mannheim angesprochen und gesagt, die hätten das schon straßenscharf gemacht. Das ist jetzt keine Kommune, sondern ein Unternehmen. Das bringt mich zu folgender Frage: Sind bei den sechs Wärmeplanungen, die, soweit ich weiß, den Regierungspräsidien jetzt schon vorliegen, welche dabei, bei denen das auch schon gemacht wurde, oder ist das alles relativ weitläufig, also nicht straßenscharf? Die zweite Frage, die ich da gern anschließen möchte, bezieht sich darauf, dass das Land Baden-Württemberg ja selbst Liegenschaften hat, Gebäude, die in diesen Wärmeplanungen berücksichtigt werden müssen: Wie stark sind diese involviert in den jetzt 106 Planungen, die bis zum 31. Dezember vorliegen müssen?

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Dr. Andre Baumann

Vielen Dank, Frau Rolland, für die Fragen. – Sechs Kommunen haben die Wärmeplanung bereits abgegeben. Ich kann Ihnen hier nicht sagen, wie scharf, wie genau, wie detailliert diese Wärmeplanungen aussehen. Ich glaube, dass sie nicht straßenscharf sind, sondern den Anforderungen, die wir, das Land Baden-Württemberg, an die kommunale Wärmeplanung stellen, genügen. Aber ich irre mich da gern und würde mich darüber freuen, wenn die eine oder andere Planung straßenscharf wäre. Denn das sind dann weitere Informationen, die gerade für Bürgerinnen und Bürger noch einmal einen besonderen Erkenntnisgewinn bringen. Die zweite Frage war, wie es mit den landeseigenen Liegenschaften aussieht. Jetzt richtet sich die Pflicht zur Vorlage einer kommunalen Wärmeplanung nicht an den Gebäudebesitzer, an die Bürgerin oder den Bürger, sondern an die Kommunen. Deswegen freut sich das Land Baden-Württemberg, für seine Liegenschaften eine Aussage darüber zu bekommen, ob die in landeseigenen Liegenschaften in eine dezentrale oder zentrale Wärmelösung gehen. Aber ich glaube, da würden wir jetzt den zweiten Schritt vor dem ersten machen. Jetzt geht es darum, dass die Kommunen ihre Aufgaben machen und die Wärmeplanung vorlegen. Dann werden wir als Eigentümerin von Gebäuden in die Gespräche mit den Kommunen eintreten.

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Daniel Born

Herr Kollege Steyer.

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Joachim Steyer AfD

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, ich frage Sie: Widersprechen Sie der Aussage, dass Deutschland in Zusammenarbeit mit der EU eine Verordnung erarbeitet, die alle F-Gase ab 2030 verbietet? periode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 Der ZDH-Chef erklärt, diese würde das Aus für zahlreiche bis dahin eingebaute Wärmepumpen und schlimmstenfalls sogar deren Ausbau und Ersatz durch andere Alternativen bedeuten.

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Dr. Andre Baumann

Vorhin wurde zu PFAS gesprochen – gemeint waren F-Gase –, jetzt stellen Sie eine Frage zu den F-Gasen. Um es nur noch einmal klarzustellen: Das ist etwas anderes, aber auch sehr umweltschädlich – ich sage das, weil sich vielleicht nicht alle im Umweltbereich auskennen –, denn F-Gase wie z. B. Schwefelhexafluorid können 25 000-fach klimaschädlicher sein als CO . Deswegen ist die Initiative der Europäischen Union sehr hilfreich, eine weitere Beschränkung von F-Gasen in der Europäische Union zu erreichen. Das Zentrale bei der F-Gas-Verordnung der Europäischen Union ist nicht, dass F-Gase nicht hergestellt und nicht irgendwo eingebaut werden, sondern zentral wichtig und Inhalt dieser Verordnung ist, dass sie nicht in die Umwelt gelangen. Wenn dann bei technischen Anlagen, in denen F-Gase enthalten sind, diese abgesaugt werden – es gibt viele private Anbieter von technischen Anlagen, die genau das machen –, dann ist das aus Umweltsicht völlig unschädlich. Aber es gibt manche F-Gase wie z. B. dieses Schwefelhexafluorid, das ich eben mit dieser 25 000-fachen Wirkung von CO erwähnt habe. Da spricht schon sehr viel dafür, es möglichst weitgehend zu verbieten.

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Daniel Born

Die letzte Frage hat Herr Abg. Karrais von der FDP/DVP-Fraktion.

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Daniel Karrais FDP

Vielen Dank. – Eine Anmerkung dazu: Wenn solch eine Verordnung kommt, dann wird ja nicht gleich eine Wärmepumpe herausgerissen. Also, hier betreibt die AfD einmal wieder unseriöse Politik (Lachen bei der AfD – Abg. Hans-Jürgen Goßner AfD: Frage!) und macht irgendwelche Unterstellungen, die nicht der Wirklichkeit entsprechen. Jetzt kommt die Frage: In Baden-Württemberg gibt es ja schon das Erneuerbare-Wärme-Gesetz. Das ist quasi ein Gebäudeenergiegesetz light. Wir wissen, dass vom Bund auf jeden Fall eine gesetzliche Regelung kommt. Die kennen wir zwar noch nicht exakt, aber wir kennen den Regelungsgehalt im Groben. Plant die Landesregierung, das Erneuerbare-Wärme-Gesetz dann noch einmal aufzumachen? Damit verbunden: Sie haben vorhin gesagt, dass Sie sich eine Länderöffnungsklausel vorstellen können. Da ist die Frage, wie die ausgestaltet sein soll. Also: Was sollte das Land dann regeln können, wenn es eine solche Länderöffnungsklausel gäbe?

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Dr. Andre Baumann

Vielen Dank, Herr Karrais, für die beiden Fragen. – Die Frage nach einer Novellierung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes hat sich auch in der letzten Legislaturperiode gestellt. Ich kann mich noch gut an die Ausführungen des früheren Umweltministers erinnern, die auch noch heute gelten. Wenn der Bund damals ein Gebäudeenergiegesetz vorgelegt hätte, hätten wir uns diese Fragen gar (Staatssekretär Dr. Andre Baumann) nicht stellen müssen, dann wäre eine vorbildliche Planung auf Bundesebene vorhanden gewesen. Man hat sich in der Großen Koalition nicht dazu durchringen können, ein ambitioniertes und zukunftweisendes Gebäudeenergiegesetz zu verabschieden. Das Land Baden-Württemberg hatte sich mit Vorschlägen in die Debatte eingebracht. Wenn das Gebäudeenergiegesetz in Verbindung mit dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes vorliegt, werden wir uns auch unser Erneuerbare-Wärme-Gesetz anschauen und dann entscheiden, wie wir damit umgehen. Aber lassen Sie uns jetzt die paar Tage noch abwarten. Die Zeitläufe sind ja so, dass nach der Expertenanhörung auch zeitnah eine Beschlussfassung erfolgen wird, damit das Gesetz zum 1. Januar nächsten Jahres in Kraft treten kann. Dann werden wir uns unsere eigenen Gesetze sehr genau anschauen. Auch damals war die Aussage, dass man sich das eigene Erneuerbare-Wärme-Gesetz noch mal genau anschauen wird, wenn ein ambitioniertes GEG vorliegt. Zu der Länderöffnungsklausel oder möglichen Länderöffnungsklauseln werden wir uns dann, wenn konkretere Vorschläge vorliegen, an geeigneter Stelle gegenüber der Bundesregierung äußern, um – ich wiederhole es noch mal – unsere Länderinteressen zu wahren sowie unsere Erfahrung und unser Wissen einzuspeisen. Das werden wir entsprechend machen. Wir haben als Musterknabe der Energiewende vor, uns möglichst intensiv, möglichst gut für das Land, aber auch den Bund in die Gesetzgebung einzumischen.

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Daniel Born

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Und auch vielen Dank an die FDP/DVP-Fraktion für das Einreichen des Themas. – Wir sind am Ende der einstündigen Regierungsbefragung angekommen. (Vereinzelt Lachen) Darum können wir das von der CDU – – (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) – Ja. – Darum können wir das von der CDU eingereichte Thema „Restrukturierungsprojekt Baden-Württemberg (RePro BW) – ein zukunftsfähiges Haushalts-, Kassen- und Zahlungssystem des Finanzministeriums für die gesamte Landesverwaltung“ nicht mehr hier besprechen, aber sicher noch mal an anderer Stelle. Ganz herzlichen Dank. Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der AfD – Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen an kommunalen Kriminalitätsschwerpunkten (Gesetz zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und des Polizeigesetzes) – Drucksache 17/4517 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen – Drucksache 17/4914 (Geänderte Fassung) Berichterstattung: Abg. Christian Gehring riode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Die Aussprache eröffnet für die Fraktion GRÜNE die Kollegin Fadime Tuncer.

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Fadime Tuncer GRÜNE

Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Heute beraten wir in der Zweiten Beratung erneut den diskriminierenden und menschenverachtenden Entwurf der AfD (Lachen bei Abgeordneten der AfD) zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und des Polizeigesetzes. Leider kann ich nur wiederholen, was ich bereits in meiner letzten Rede am 25. Mai gesagt habe. In den über vier Wochen hat sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf auch nichts geändert. (Zurufe von der AfD, u. a.: Haben Sie keine Lösung bereitgestellt?) Im Gegenteil: Er ist und bleibt menschenverachtend, diskriminierend, stigmatisierend und grenzt aus. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU, der SPD und der FDP/DVP) Er verhindert Integration, noch bevor sie beginnen kann. Er ist schlichtweg rassistisch und meines Erachtens auch rechtswidrig. (Vereinzelt Lachen bei der AfD – Abg. Dr. Uwe Hell- stern AfD: Was fehlt jetzt noch? – Gegenruf von der AfD: Homophobie fehlt noch!) Ich mag mir gar nicht vorstellen, wie und mit welchen Methoden – hören Sie genau zu! – Sie Ihren Gesetzentwurf auch umsetzen würden. Ich mag mir das gar nicht vorstellen. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU, der SPD und der FDP/DVP) Es ist hier so erkennbar: Sie sind mehr denn je eine Gefahr für unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Zuruf von der AfD) Für uns steht fest: Menschen, die strafrechtlich keinen Tatbestand erfüllen, werden in unserem demokratischen Land weder verurteilt noch in ihren elementaren Freiheitsrechten beschnitten. (Zuruf von der AfD) Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, lassen Sie uns bitte weiterhin gemeinsam für unsere demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien zusammenstehen und entschieden gegen Hass und Hetze vorgehen. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Zurufe von der AfD) (Fadime Tuncer) Wir haben eine große Verantwortung für unser soziales Miteinander und für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. (Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) Deshalb ist dieser Gesetzentwurf nicht einmal im Ansatz eines Rechtsstaats würdig. Deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Abg. Miguel Klauß AfD: Klimaschädlich und transphob haben Sie vergessen!)

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Daniel Born

Das Wort für die CDU-Fraktion erhält Herr Abg. Christian Gehring.

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Christian Gehring CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist vier Wochen her, dass das erste Mal über diesen unsäglichen Gesetzentwurf gesprochen wurde. (Abg. Miguel Klauß AfD: Der nächste Grüne!) Genauer gesagt: Sie hätten vier Wochen, fünf Tage und 23 Stunden Zeit gehabt, über diesen unsinnigen Entwurf nachzudenken. Ich habe damals die vage Hoffnung geäußert, dass einigen von Ihnen dieser Entwurf selbst peinlich ist. Aber Sie präsentieren ihn heute erneut für die Zweite Beratung. Sie haben es nicht geschafft oder nicht für nötig gehalten, das Mindestmaß an Anstand zu zeigen und den Gesetzentwurf zurückzuziehen. (Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Goßner AfD) Grundsätzlich möchte ich der AfD und diesem Thema keine große Aufmerksamkeit mehr schenken und mich kurzfassen. In der Ersten Beratung und im Ausschuss ist schon alles gesagt worden. (Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Goßner AfD) Sie würden vielen Menschen mit einer 500-m-Bannmeile kein Leben mehr ermöglichen, und Sie sprechen sich mit Ihrem Entwurf klar für eine Gettoisierung aus. Deshalb fasse ich mich kurz: Dieser Gesetzentwurf ist auch heute noch fremdenfeindlich, menschenverachtend und verfassungswidrig. Deshalb werden wir ihn ablehnen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen, der SPD und der FDP/DVP)

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Daniel Born

Der nächste Redner in der Debatte ist für die SPD-Fraktion Herr Abg. Sascha Binder.

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Sascha Binder SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Man hofft, wenn Gesetzentwürfe eingebracht werden, die völlig untauglich sind, immer, dass sie zurückgezogen werden. Das hat die AfD nicht gemacht. Sie hat noch nicht einmal mein Rechenbeispiel aus der ersten Lesung zum Anlass genommen, nachzurechnen, was die Zahlen, die sie in ihrem Gesetzentwurf verwendet, was periode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 den Radius um die genannten Einrichtungen für eine Stadt angeht, bedeuten. Nicht einmal das haben Sie zum Anlass genommen. Deshalb kann ich nur das wiederholen, was bereits gesagt worden ist: Dieser Gesetzentwurf ist völlig rechtswidrig und verfassungswidrig. Er ist völlig absurd. (Lachen bei Abgeordneten der AfD) – Deshalb gibt es eigentlich wenig zu lachen. – Dieser Gesetzentwurf ist das beste Beispiel dafür, dass Sie groß im Krakeelen sind, aber wenig Mittel und Wege haben, hier irgendetwas in diesem Land zu bewegen. Es ist an uns, das den Menschen draußen immer mehr deutlich zu machen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP – Abg. Miguel Klauß AfD: Können Sie auch etwas zur Sache sagen?)

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Daniel Born

Es folgt Frau Abg. Julia Goll für die FDP/DVP-Fraktion. (Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD – Unruhe)

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Julia Goll FDP

Es geht auch immer schneller. – Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es ist tatsächlich alles gesagt, und es lohnt sich gar nicht, noch mehr Worte darüber zu verlieren. Denn die Worte, die gesagt wurden, sollte bitte wirklich jeder auf sich wirken lassen. Vielen Dank, Frau Kollegin, vielen Dank an die anderen Kollegen. Dieser Gesetzentwurf ist absolut menschenverachtend, er ist ausländerfeindlich. (Zuruf) Nicht zuletzt wäre er sowieso völlig untauglich. Das ist ein System, das Sie versuchen, ein Prinzip, das einem schon sehr gegen den Strich geht. Sie präsentieren vermeintliche Patentlösungen, einfache Lösungen nach dem Motto „Macht es nur so, wie wir es vorschlagen, und alles wird besser laufen“, (Zuruf von der AfD: Genau!) doch so funktioniert es eben nicht. Das ist reiner Populismus. Wir lehnen das Gesetz ab. (Beifall bei der FDP/DVP, den Grünen und der SPD sowie Abgeordneten der CDU)

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Daniel Born

Das Wort für die AfD-Fraktion erhält Herr Abg. Emil Sänze.

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Emil Sänze AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! So, wie es aussieht, ist unser Versuch, Ihnen nahezubringen, im Umfeld von Asylbewerberunterkünften sowohl für die vorläufige Unterbringung als auch für die Anschlussunterbringung Voraussetzungen zu schaffen, gescheitert. Vielleicht fehlt auch der intellektuelle Zugang. (Beifall bei der AfD) (Emil Sänze) Nicht dass wir überrascht wären; denn Ihre Argumente sind an Einfältigkeit nicht zu überbieten. So meint mancher von Ihren Rednern, mit billigen Flächenberechnungen das berechtigte Schutzbedürfnis von Kindern und Jugendlichen vom Tisch wischen zu können. Manch einer oder manch eine meint, es reiche aus, die AfD, insbesondere mich, als Rassist, als Antisemit oder als Faschist beschimpfen zu können, aber glauben Sie mir: Wir halten auch dies aus; denn Ihre Tage in diesem Parlament sind gezählt. (Beifall bei der AfD) Allerdings werden wir es niemals zulassen, dass Sie fortgesetzt zum Schaden unserer Jugend handeln. Mögen Sie auch noch so laut brüllen; Ihr Gebrüll wird von der Bevölkerung zunehmend genauso wahrgenommen, wie es auch ist: Außer leeren Versprechungen nichts zu hören; es bleibt bei Regierungsunfähigkeit, Dauerbevormundung und Bürgerfeindlichkeit. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Sie sind nicht fähig, zu antizipieren, Sie sind nicht fähig, Ereignisse und Entwicklungen zu erkennen, Sie sind weder fähig, dieses Land zu steuern, noch, es zu regieren. (Abg. Hans-Jürgen Goßner AfD: Nicht willens!) Selbst wenn Ihnen die Probleme dieser Republik auf dem Präsentierteller sichtbar präsentiert werden, wollen Sie sie nicht erkennen. Sie nehmen billigend in Kauf, dass hierzulande Kinder und Jugendliche zum Spielball Ihrer Unfähigkeit gemacht werden. Dies wird nicht nur in diesem Landtag sichtbar, sondern in allen Regierungen, in denen Sie vertreten sind, egal, ob Landesregierungen oder Bundesregierung. Unfähigkeit so weit das Auge reicht, und bedauerlicherweise nimmt diese Unfähigkeit von Tag zu Tag zu – so auch hier und heute. Und da wundern Sie sich, dass Sie über Umfragewerte die Quittung präsentiert bekommen? Die Bürger haben es satt, von Ihnen mit Ihren kruden Ideologien und Lageeinschätzungen und frommen Sprüchen drangsaliert zu werden. Die Besten der jungen Deutschen reagieren schon: die einen mit Ablehnung Ihrer Politik, die anderen mit Auswanderung. So wanderten im Jahr 2022 rund 270 000 Deutsche aus. Die sind nicht deshalb ausgewandert, weil es ihnen hier zu gut geht, sondern deshalb, weil sie hier nicht zufrieden sind mit Ihrer Politik. Sie fliehen vor Ihnen – bedauerlich zum Schaden der anderen Bürger. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Darunter sind vor allem junge und hoch qualifizierte Menschen. Sie fliehen nicht nur vor Ihren Gängeleien, sondern auch vor Formen von Kriminalität auf unseren Straßen, die wir nie gekannt haben, wie Handgranatenattentate, Schießereien in Shishabars, (Unruhe) marodierende Jugendbanden und fast täglich Vergewaltigungen und Bankautomatensprengungen in unseren Städten. Das sollten Sie genau wissen – riode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 (Zurufe der Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE und Sa- scha Binder SPD) und das von Menschen, die unkontrolliert hierherkommen und unser Gemeinwesen in Anspruch nehmen. Zur Belohnung werden sie von Ihnen im Schnellverfahren noch zu Deutschen gemacht. Das ist Ihre Vorstellung von einer bunten, vielfältigen Gesellschaft. Unsere nicht. Das sage ich Ihnen klar und deutlich. Ich sage Ihnen: Genug ist genug, und auch immer mehr Wähler erkennen, dass Sie mit Ihrem übertriebenen Humanismus nichts erreichen außer überfüllte Justizvollzugsanstalten. (Zuruf: Oder geschlossene Anstalten! – Gegenruf von der AfD: Jesses Gott!) Sie erreichen mit Ihrer Politik nur eines: noch mehr Kriminalität, noch mehr Jugendgefährdung und – ja, man muss es bedauerlicherweise konstatieren – noch mehr Rückzug des Rechtsstaats aus dem öffentlichen Raum. Ihnen sei empfohlen, sich weniger mit uns, der AfD, zu beschäftigen, sondern mit den Interessen der deutschen Bevölkerung. Ich meine die deutsche Bevölkerung, für die die deutsche Verfassung geschrieben wurde und auf die Sie Ihren Amtseid geschworen haben. (Zurufe der Abg. Daniel Karrais FDP/DVP und Sa- scha Binder SPD) Aber wahrscheinlich haben Sie – halten Sie den Mund, Herr Karrais – (Zuruf des Abg. Daniel Karrais FDP/DVP) diesen Eid gleichfalls vergessen wie das Schutzbedürfnis unserer Jugend. (Beifall bei der AfD)

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Daniel Born

Einen Moment noch, Herr Staatssekretär. – Als nächstes folgt die Landesregierung. Ich darf Herrn Staatssekretär Lorek das Wort erteilen. Ich will aber darauf hinweisen, Herr Abg. Sänze, dass „Halt den Mund“ nicht der übliche Umgang in diesem Haus ist. Ich weise Sie darauf hin, künftig bitte anders zu formulieren. (Abg. Emil Sänze AfD: Ständig andere ausgrenzen oder sogar – –! – Gegenruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) – Es gibt eine Diskussionskultur in diesem Haus, und wir fauchen uns nicht mit „Halt den Mund“ an. Das Wort hat jetzt der Herr Staatssekretär.

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Siegfried Lorek

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Gesetzentwurf der AfD ist weder bei der Ersten Beratung noch heute geeignet, unser Land sicherer zu machen, definitiv nicht. (Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD) (Staatssekretär Siegfried Lorek) Es ist beim besten Willen überhaupt nicht nachvollziehbar, wie bei den jetzigen vorgeschlagenen Rechtsänderungen Straftaten verhindert werden sollen. Abgesehen davon – das wurde ja ausgeführt – ist es faktisch unmöglich, mit diesem Gesetzentwurf Flüchtlinge überhaupt noch im Land unterzubringen. Die Erste Beratung hat es gezeigt, jetzt aber auch die Ausführungen der Abg. Tuncer, Gehring, Binder und Goll. Es sind die Worte gefallen: „diskriminierend“, „fremdenfeindlich“, „rechtswidrig“, „absurd“. Das trifft genau für Ihren Gesetzentwurf zu und passt auch genau zu Ihrer Rede, Herr Abg. Sänze. Wenn Sie den anderen Parteien den intellektuellen Zugang absprechen, glaube ich, mangelt es Ihnen da einfach. Sonst hätten Sie spätestens nach den Erkenntnissen bei der Ersten Beratung diesen Gesetzentwurf zurückgezogen. So kann ich eigentlich nur empfehlen, diesen Gesetzentwurf klar abzulehnen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP)

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Daniel Born

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/4517. Der Ausschuss des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen empfiehlt Ihnen in der Beschlussempfehlung Drucksache 17/4914, den Gesetzentwurf abzulehnen. Sind Sie damit einverstanden, dass ich den Gesetzentwurf im Ganzen zur Abstimmung stelle? – (Abg. Anton Baron AfD: Aber mit unserer Zustim- mung, bitte!) Dies ist der Fall. Wer dem Gesetzentwurf mit der bereits genannten Drucksachennummer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke schön. Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt und Punkt 5 der Tagesordnung erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes – Drucksache 17/4621 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen – Drucksache 17/4915 Berichterstattung: Abg. Petra Häffner Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Die Aussprache eröffnet für die Fraktion GRÜNE Herr Abg. Oliver Hildenbrand. periode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023

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Oliver Hildenbrand GRÜNE

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Koalitionsvertrag für Baden-Württemberg haben Grüne und CDU vereinbart – ich zitiere –: Um das Vertrauen zwischen Bürgerschaft und Polizei weiter zu stärken, führen wir eine anonymisierte Kennzeichnung für geschlossene Einheiten der Polizei ein, die in Großlagen eingesetzt werden. Ich freue mich sehr, dass wir dieses Vorhaben heute umsetzen. Die Kennzeichnungspflicht, wie wir sie heute beschließen und einführen werden, wird bei geschlossenen Einheiten in Großlagen zum Tragen kommen, also in solchen Einsatzsituationen, in denen Polizeikräfte aufgrund ihrer Schutzausrüstung schwerer zu identifizieren sind, beispielsweise bei Demonstrationen. Für diese Einheiten wird es künftig neben einer taktischen Kennzeichnung auch eine individuelle pseudonymisierte Kennzeichnung geben. So können Vorwürfe über mögliches Fehlverhalten gezielt aufgeklärt werden, und gleichzeitig werden rechtmäßig handelnde Polizistinnen und Polizisten vor falschen Anschuldigungen geschützt. Ich finde, das ist im Interesse aller Beteiligten. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Christian Gehring CDU) Mit der Kennzeichnungspflicht stärken wir Verantwortung und Vertrauen im Verhältnis zwischen Bürgerschaft und Polizei. Gerade wenn es um die Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols geht, muss staatliches Handeln transparent, nachvollziehbar und auch überprüfbar sein. Rechtsstaatliche Kontrolle und Vertrauen in die Arbeit von staatlichen Institutionen sind kein Gegensatz, nein, sie bedingen einander. Darauf hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wiederholt und völlig zu Recht hingewiesen. Ich bin deshalb der Meinung: Die Kennzeichnungspflicht ist ein weiterer Schritt hin zu mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit und damit auch ein weiterer Schritt hin zu mehr Verantwortung und Vertrauen. Ich freue mich, dass wir diesen Schritt heute machen. Ich werbe bei Ihnen um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)

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Daniel Born

Es folgt für die CDU-Fraktion Herr Abg. Christian Gehring.

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Christian Gehring CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Zum heutigen Thema wurde vor fünf Wochen bereits alles Wesentliche vorgetragen. Allerdings: Es gibt zum vorangegangenen Tagesordnungspunkt dann doch einen großen Unterschied. Was hier vorliegt, ist ein durchdachter Gesetzentwurf mit Hand und Fuß. Wir haben das Thema Kennzeichnungspflicht im Koalitionsvertrag vereinbart, und wir haben es dann unaufgeregt, sachlich und in aller Gründlichkeit besprochen. Nun bringen wir es abschließend in Gesetzesform. (Christian Gehring) Bei alledem bestand bei uns große Einigkeit, und ich darf mich daher bei allen Beteiligten aus der CDU-Fraktion, der Fraktion GRÜNE und dem Innenministerium sehr herzlich für die überaus konstruktive Zusammenarbeit bedanken. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Ich wiederhole mich an dieser Stelle gern: Die jetzige Lösung ist in dieser differenzierten und ausbalancierten Form sehr gut. Denn der wichtigste Punkt ist doch: Für unsere Polizistinnen und Polizisten werden sich mit diesem Gesetzentwurf keine negativen Beeinträchtigungen bei ihrer täglichen Arbeit ergeben. Polizistinnen und Polizisten im Land fallen dann unter die neue Regelung, wenn sie bei besonderen Einsätzen wie Demonstrationen und Fußballspielen ihren Dienst tun und Ausschreitungen zu erwarten sind und wenn die Identifizierung durch die Ausrüstung, etwa Helme oder Flammschutzhauben, erschwert werden könnte. Zudem erfolgt die Kennzeichnung anonymisiert. Es können somit keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden; auch dies dient dem Schutz der Polizistinnen und Polizisten. Es handelt sich also um eine insgesamt überzeugende, weil pragmatische und vernünftige Lösung. Daher – ich wiederhole mich nochmals – bin ich dankbar, dass wir in Baden-Württemberg mit unserer ausgewogenen Umsetzung der Kennzeichnungspflicht eine kluge Lösung gefunden haben. Schließen möchte ich mit einem Dank an unsere Polizistinnen und Polizisten, die einen tollen und abwechslungsreichen Beruf haben, der aber auch sehr herausfordernd ist, und die damit einen essenziellen Beitrag für unser Leben in Frieden, Freiheit und Sicherheit leisten. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und den Grünen)

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Muhterem Aras

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Binder das Wort.

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Sascha Binder SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe bereits in der ersten Lesung darauf hingewiesen, dass wir froh sind, dass dieser jahrelange Streit um die Kennzeichnungspflicht jetzt endlich beigelegt ist, dass innerhalb der Polizei, aber auch hier im Parlament die Debatten etwas ruhiger geworden sind. Es ist richtig, das in der Weise zu tun, wie es die Koalition jetzt vorschlägt. Deshalb werden wir, wie ich es in der Ersten Beratung schon angekündigt habe, zustimmen. Ich möchte bei der Gelegenheit auch herzlich Dank sagen für das doch vorhandene Verständnis auch innerhalb der Polizei. Sicherlich stößt es nicht überall in der Polizei auf Zustimmung. Ich kann auch verstehen, warum es nicht auf Zustimmung stößt. Das hat meist gar nichts mit der Sache an sich zu tun, sondern vielmehr damit, wie ansonsten die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten gewürdigt, aber vor allem behandelt werden. Eine solche Kennzeichnungspflicht macht ja nur Sinn, wenn die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten die Möglichkeit haben, sich außerhalb des Präsidiums Einsatz überhaupt bewegen zu können. Dazu braucht man Sprit, dazu braucht man Betriebsmittel. Der Innenminister selbst hat ein Finanzierungsvolumen von 50 Milriode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 lionen € für diese Betriebsmittel definiert. Er hat gerade einmal 24 und ein paar zerquetschte Millionen bekommen. Er hat sie noch nicht einmal; das Kabinett hat sie zwar beschlossen, aber während andere Entnahmeanträge den Weg bereits in den Finanzausschuss gefunden haben und die Beschlussfassung dort schon stattgefunden hat, fehlt dieser Beschluss noch, der so groß angekündigt wurde und auch als großes Signal an die Polizei in Baden-Württemberg gemeint war. Aber er lässt auf sich warten. Wir sind gespannt, ob vor dem Sommer noch etwas außer Ankündigungen kommt. Erstens zu wenig Geld, zweitens bisher nicht da. Wie da ein Haushaltsvollzug im Jahr 2023 noch stattfinden soll, ist mir schleierhaft. Deshalb: Nicht nur Verantwortung bei den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten einfordern, sondern selbst der Verantwortung für die Polizei gerecht werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Das Gleiche gilt auch bei der Ausrüstung der Einsatzkräfte. Sie lässt zu wünschen übrig, auch da gibt es Bedarfe. Auch diesen könnte man jetzt mit Entnahmeanträgen aus der Rücklage für Haushaltsrisiken gerecht werden; da haben Sie ja 6,5 oder 7,5 Milliarden €, man kommt ja mit den großen Zahlen durcheinander, was Sie da auf der hohen Kante haben. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Die SPD schon!) – Ja, Sie nutzen es ja nicht. Sie nutzen es nicht da, wo es notwendig ist; Sie machen Ankündigungen, aber geben dann nichts. Die einen wollen keinen Nachtrag, die anderen wollen einen Nachtrag. Ich will noch einmal in Erinnerung rufen: Wenn die Landesregierung noch einmal einen Haushalt einbringt, auch wenn es ein Nachtrag ist, vergessen Sie die Einsatzkräfte nicht, von denen Sie jetzt in Bezug auf die Kennzeichnungspflicht Verantwortung erwarten. Vergessen Sie auch nicht, auch die Zulage für den lageorientierten Dienst endlich zu erhöhen. Das ist notwendig. Es braucht beide Signale: die Erinnerung an die Verantwortung, aber auch das Signal an die Polizei, dass wir sie nicht vergessen, vor allem nicht in diesen Zeiten, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Deshalb heute dieser Entschließungsantrag. Ich gehe davon aus, dass er hier auf große Zustimmung stößt; denn die Unterstützung für die Polizei findet ja immer in Sonntagsreden statt. Auch der Minister hat in der letzten Woche mit einem Brief an die Polizei angekündigt, das Kabinett habe jetzt beschlossen. Herr Minister, warum liegt der Antrag dem Finanzausschuss zwei Tage später nicht vor, während andere Ministerien ihre Anträge vorlegen? Können Sie uns sagen, wann das Geld für die Polizei in Baden-Württemberg zur Verfügung steht? Wann kann endlich wieder ordentlich ermittelt werden? Wann kann endlich wieder ordentlich gefahren werden ohne Rücksicht auf die zur Neige gehenden Betriebsmittel? Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)

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Muhterem Aras

Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Frau Abg. Goll.

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Julia Goll FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte in den geschlossenen Einheiten – eine lange Diskussion, geradezu ein Streit hier in diesem Haus über lange Zeit, mit unterschiedlicher Heftigkeit ausgetragen, gerade auch mit den beiden großen Polizeigewerkschaften. Seit vielen Jahren ist es Ihnen nicht gelungen, die zwei Polizeigewerkschaften von diesem Vorschlag zu überzeugen. Nein, nach wie vor stoßen Sie auf große Ablehnung. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: So ist es!) Sie sollten sich über Ihre Überzeugungskraft vielleicht mal Gedanken machen und an selbiger arbeiten. Ein Grund wird sein, dass zumindest ein Teil der Regierung selbst gar nicht so davon überzeugt ist, dass diese Kennzeichnungspflicht richtig ist. In einer Ausgabe der „Stuttgarter Nachrichten“ aus dem Jahr 2014 wird ein Abgeordneter zitiert, der hier noch immer Abgeordneter ist, der ganz klar ausführt: Es ist kein Fall belegt, in dem eine Tat nicht geahndet werden konnte, weil vielleicht ein Polizeibeamter nicht identifiziert werden konnte, und dass deshalb die Kennzeichnungspflicht überflüssig ist (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Hört, hört!) und die Kennzeichnungspflicht ein Misstrauensvotum gegen sämtliche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ist. Ich meine, derjenige, der das vor achteinhalb Jahren sinngemäß gesagt hat, wird selbst wissen, dass er es war, und seine Meinung würde mich interessieren. Übrigens ging es auch damals schon nur um eine Kennzeichnungspflicht für geschlossene Einheiten. Man hat überhaupt noch nie darüber geredet, dass es um alle Polizeibeamtinnen und -beamten gehen soll. Sie sollten also endlich die Frage beantworten, die Ihnen die Deutsche Polizeigewerkschaft auch seit acht Jahren stellt und worauf sie keine Antwort bekommen hat: Was wollen Sie eigentlich erreichen, oder was wollen Sie eigentlich verhindern? Bessere Aufklärung? Dazu habe ich Ihnen hier schon das letzte Mal im Einzelnen dargelegt, dass das nicht erforderlich ist. Eben gerade habe ich ausgeführt – auch der Kollege ist der Meinung –: Das ist nicht erforderlich. Übrigens hat auch der ehemalige Innenminister Gall selbst gesagt: Wir können aufklären, wir können identifizieren – auch ohne eine Kennzeichnung der Polizeibeamten. (Beifall bei der FDP/DVP) Höheres Vertrauen: Ich habe Ihnen in meiner letzten Rede im Einzelnen dargelegt, dass da überhaupt nicht das Problem liegt – zum Glück nicht. Denn das Vertrauen in unsere Polizeibeamtinnen, in unsere Polizeibeamten ist sehr hoch. Man könnte sich vielleicht auf den Standpunkt stellen, dem rechtschaffenen Polizeibeamten, der rechtschaffenen Polizeibeamtin schadet die Identifizierungsmöglichkeit durch eine individualisierte Rückennummer doch überhaupt gar nicht – könnte man. Man muss dabei aber auch das betrachten, was Sie erreicht haben: dass die Polizeibeamten eine Kennzeichnungspflicht nach wie vor als Misstrauensvotum ansehen. Bitte setzen Sie sich doch damit intensiv auseinander. Ich habe periode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 den Eindruck, dass Sie das nicht tun. Damit schwächen Sie unsere Polizei, und das können wir überhaupt nicht gebrauchen. (Beifall bei der FDP/DVP) Man hat es bei der Polizei verdient, dass man sich schneller um eine jederzeit angepasste und angemessene Ausstattung und Ausrüstung kümmert. Man hat es verdient, dass man endlich einen realistischen Blick auf die Haushaltsmittel der Polizeipräsidien wirft. Denn uns sagen die Polizeipräsidenten: „Ab Herbst können wir nicht mehr tanken.“ So nah im Leben liegt das derzeit. Nun versucht die SPD, das Ganze mit einem Entschließungsantrag einzusammeln. Also, da muss ich Ihnen sagen: Es ist ein reines Ablenkungsmanöver, (Abg. Sascha Binder SPD: Nein!) dies heute im Zusammenhang mit der Kennzeichnungspflicht zu bringen. Das, was Sie hier betreiben wollen, ist geradezu moderner Ablasshandel. (Beifall bei der FDP/DVP) An diesem Punkt haben wir viel Sympathie. Aber wir wollen diese Themen nicht mal eben so erledigen und dazu Beschlüsse fassen. Wir wollen im Einzelnen darüber diskutieren, damit nicht der Eindruck entsteht: Der Landtag diskutiert hauptsächlich über eine Kennzeichnungspflicht, und über die wesentlichen Fragen findet keine eingehende Diskussion statt. Deshalb werden wir uns dazu heute der Stimme enthalten. Danke. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Muhterem Aras

Für die AfD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Lindenschmid das Wort.

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Daniel Lindenschmid AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, werte Polizeibeamte Baden-Württembergs! Die Kennzeichnungspflicht ist ein weiteres Musterbeispiel dafür, wie die Regierungsparteien über die Köpfe betroffener Bürger hinweg entscheiden, und zwar nicht aus Versehen, sondern in voller Absicht. (Beifall bei der AfD) Im Vorfeld der Verabschiedung dieser Gesetzesänderung wurden Vertreter von Berufsverbänden und Gewerkschaften zu dem Vorhaben angehört. Namentlich waren das der BBW Beamtenbund Tarifunion, die Deutsche Polizeigewerkschaft, der Deutsche Gewerkschaftsbund sowie der Bund Deutscher Kriminalbeamter. Was war deren Meinung? Ich zitiere die Landesregierung selbst im Rahmen der Erläuterungen zur Begründung des Gesetzentwurfs. Da heißt es wörtlich: Gewerkschaften und Berufsverbände haben im Wesentlichen ihre bekannte ablehnende Auffassung zu dem Vorhaben aufrechterhalten. Nun: Wurde dieses Votum ernst genommen? Hat es zur Überarbeitung oder gar zur Rücknahme dieses Entwurfs geführt? Selbstverständlich nicht. (Zuruf von der AfD: Hört, hört!) (Daniel Lindenschmid) Ich zitiere weiter: Hinsichtlich einzelner Aspekte des Gesetzentwurfs wurden Änderungen vorgeschlagen. Die Änderungsvorschläge sind mit einem Votum der Landesregierung in der nachstehenden Übersicht zusammengefasst. Wie sieht die Antwort der Landesregierung auf jeden einzelnen dieser Änderungsvorschläge aus? Auch hier darf ich wieder zitieren. Sie lautet nämlich jeweils wörtlich: Im Gesetzentwurf nicht berücksichtigt. Liebe Kollegen, Ihre etablierten Parteien und die Medien diskutieren ja gerade etwas ratlos, wie die AfD in Umfragen auf mehr als 20 Prozentpunkte gelangen konnte. Ich sage es Ihnen: Das Verhalten der Landesregierung aus Grünen und CDU ist ein Teil der Antwort auf diese Frage. Wer tagein, tagaus eine gesellschaftlich relevante Gruppe nach der anderen vor den Kopf stößt – und ich rede dabei nicht von Dragqueens –, (Heiterkeit bei der AfD) der darf sich nicht wundern, wenn diese Wähler irgendwann trotz aller Diffamierungen durch das politisch mediale Establishment die AfD wählen. (Beifall bei der AfD) Wen soll denn ein betroffener Polizist in Zukunft wählen, wenn er für erst randalierende und danach herumopfernde Linksextremisten nicht persönlich identifizierbar sein will? Die CDU, die sich lange als politische Vertretung der Polizei aufspielte, kann es jedenfalls nicht sein. (Beifall bei der AfD) Denn eines ist klar: Wer CDU wählt, bekommt die Grünen. (Beifall bei der AfD) Oder nehmen Sie die Debatte um Claudia Pechstein, die kürzlich bei der CDU eine viel beachtete Rede gehalten hat. (Abg. Oliver Hildenbrand GRÜNE: Eine sehr schlech- te Rede gehalten hat! Eine unmögliche Rede gehal- ten hat!) Frau Pechstein ist Polizeihauptmeisterin der Bundespolizei, gehört also zur ehemaligen Kernklientel der CDU. Sie sagte dort: Allein die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen zu können, ohne ängstliche Blicke nach links und rechts werfen zu müssen, gehört zu den Alltagsproblemen, die viele, besonders ältere Menschen und Frauen, belasten. (Zuruf von der AfD) Hier für Verbesserungen zu sorgen sollte uns grundsätzlich hundertmal wichtiger sein, als darüber nachzudenken, ob wir ein Gendersternchen setzen oder ob ein Konzert noch „Deutscher Liederabend“ heißen darf oder ob es noch erlaubt ist, ein Zigeunerschnitzel zu bestellen. (Beifall bei der AfD) riode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 Und was waren die Reaktionen innerhalb der CDU? Hinterher hagelte es jede Menge Distanzierungen durch die eigenen Parteifreunde. (Lachen bei der AfD – Zuruf von der AfD: So sieht es aus!) Liebe Kollegen von der CDU, Frau Pechstein hat völlig recht. Was die große Mehrheit der Bürger da draußen interessiert, das ist die Sicherheit im öffentlichen Raum. Diese Sicherheit wird gefährdet durch importierte Kriminalität, die zu einem großen Teil auf das Konto Ihrer Politik geht. (Beifall bei der AfD) Sie wird nicht gefährdet durch Polizeibeamte, die unter Einsatz ihrer Gesundheit, ja unter Einsatz ihres Lebens ihren Dienst tun – Polizeibeamte, die Sie aber mit der Kennzeichnungspflicht unter Generalverdacht stellen, obwohl ja sogar Ihre eigenen Statistiken belegen, dass es praktisch keinen Fall gibt, in dem ein zu Recht eines Fehlverhaltens beschuldigter Beamter nicht identifiziert werden konnte. Mir ist klar, dass Sie für Sachargumente nicht mehr zugänglich sind – ob sie nun von den betroffenen Berufsverbänden oder von der AfD kommen. In der Sache bedaure ich das, aber ich freue mich, dass immer mehr Bürger – auch in Uniform – diese Verweigerungshaltung erkennen und daraus die notwendigen Konsequenzen ziehen. (Beifall bei der AfD) Denn nur mit einer starken Alternative für Deutschland besteht die Chance, dass es in Zukunft auch mal wieder Regierungen ohne Beteiligung von Grünen oder der SPD geben kann, auch wenn CDU und FDP das heute natürlich noch ausschließen. (Lachen bei der AfD) Aber: Sonneberg war erst der Anfang. Bald ist Sonneberg überall. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Bravo!)

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Muhterem Aras

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Innenminister Strobl das Wort. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Verehrte Frau Präsidentin! Zu bestimmten Ausflügen und Phrasen, was das Zigeunerschnitzel und Ähnliches angeht, werde ich nichts sagen. (Abg. Anton Baron AfD: Distanzieren Sie sich von Ihrem eigenen Parteitag? – Weitere Zurufe) Vielmehr werde ich mich dem widmen, worum es bei diesem Tagesordnungspunkt geht. – Ach, wissen Sie, diese Phrasendrescherei hilft doch nicht weiter. (Lachen des Abg. Anton Baron AfD – Abg. Anton Baron AfD: Das sagen gerade Sie, Herr Innenminis- ter! Da sind Sie spitze! – Weitere Zurufe) (Minister Thomas Strobl) Ich will vorneweg etwas Wichtiges zur Sache sagen. Ich möchte nämlich sagen, dass unsere Polizistinnen und Polizisten in Baden-Württemberg in der Bevölkerung ein hohes Vertrauen genießen, und das völlig zu Recht. Deswegen will ich – man kann es nicht oft genug wiederholen – ihnen für ihren täglichen Einsatz für unsere Demokratie, für unsere Freiheit und für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger ein herzliches Wort des Dankes sagen. Man kann es nicht oft genug sagen. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Meine sehr verehrten Damen und Herren, in den stehenden geschlossenen Einheiten haben unsere Polizistinnen und Polizisten bereits heute eine ziffernmäßige Kennzeichnung. Wir haben nun in der Koalition entschieden, dies zu individualisieren, sodass nicht eine Gruppe von Polizistinnen und Polizisten die gleiche Nummer hat, sondern diejenigen, die das betrifft, eine pseudonymisierte individuelle Kennzeichnung erhalten. Ich denke, es ist uns gelungen, innerhalb der Koalition, zwischen Grünen und CDU, dem Landespolizeipräsidium, dem Innenministerium einen guten Weg zu finden, der auf der einen Seite größtmögliche Transparenz sowie Bürgerfreundlichkeit und Bürgernähe gewährleistet, auf der anderen Seite aber auch die Persönlichkeitsrechte unserer Polizistinnen und Polizisten gut schützt. Das ist ein Abwägungsprozess. Wie es in unserer Koalition üblich ist, haben wir das mit Maß und Mitte und entlang von Sachargumenten – nicht von Phrasen – zu einem Ergebnis geführt. Bei der Ersten Beratung des Gesetzes im Mai habe ich Ihnen bereits ausführlich berichtet. Deswegen fasse ich es sehr kurz zusammen. Die pseudonymisierte individuelle Kennzeichnung gilt für rund 1 640 Polizisten. Insgesamt sind bei der Polizei Baden-Württemberg 35 000 Personen beschäftigt. Das ist also ein sehr, sehr kleiner Teil. Das sind die Polizistinnen und Polizisten, die in bestimmten Einsatzlagen aufgrund ihrer Ausrüstung oder aufgrund der unübersichtlichen Situationen schwer zu identifizieren sind. Wir machen das also nicht so, dass jeder Streifenpolizist ein Namensschild tragen muss, wie das beispielsweise im FDPmitregierten Rheinland-Pfalz oder in Sachsen-Anhalt der Fall ist. (Lachen bei der AfD) Vielmehr machen wir es für bestimmte Polizistinnen und Polizisten in bestimmten Einsatzlagen – im Übrigen für Polizistinnen und Polizisten, die schon heute gekennzeichnet sind, freilich nicht individuell. Es ist natürlich eine pseudonymisierte Kennzeichnung. Das heißt, Namensschilder werden in Baden-Württemberg allenfalls freiwillig getragen, nicht verpflichtend wie beispielsweise in Rheinland-Pfalz oder in Sachsen-Anhalt. Jeder Polizist erhält insgesamt drei verschiedene Kennzeichnungen, von denen sie bzw. er für jeden Einsatz frei eine wählen kann. Zudem kommt eine Abfrage der personenbezogenen Daten überhaupt nur in eng umgrenzten Fällen in Betracht. periode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 Nach alledem ist freilich klar, dass es bei der Einführung der pseudonymisierten individuellen Kennzeichnung um alles andere als um ein generelles Misstrauensvotum gegenüber den Polizistinnen und Polizisten in Baden-Württemberg geht. Ich kann Ihnen aus gutem Herzen und Gewissen auch sagen, dass das die Polizeiorganisation in ihrer Breite wirklich nicht so sieht. Das mögen Einzelne sein, die das daraus machen, Funktionäre und dergleichen mehr. Ich habe die feste Überzeugung, dass für die Breite der Polizistinnen und Polizisten dieser mittlere Weg, den wir in Baden-Württemberg jetzt gehen, genau der richtige ist und das Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern – zu Recht – in unsere Polizei noch einmal stärkt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Da hier bereits Kritik zu unnötigen Kosten und überflüssiger Bürokratie geäußert wurde, möchte ich betonen, dass wir beispielsweise für die Verwaltung der Kennzeichnungen eine bereits bei der Polizei Baden-Württemberg verwendete Anwendungssoftware modifizieren können, hier also ein äußerst geringer finanzieller Bedarf entsteht. Wir machen das natürlich auch sehr sparsam. Ebendiese Anwendung gestattet die Datenverarbeitung und die Datenpflege so einfach, aber auch so sicher wie möglich. Jetzt ist in diesem Zusammenhang das Thema „Betriebsmittel der Polizei“ angesprochen worden, und es ist unter großem Applaus der Kollegen von der SPD der Satz hier in den Raum gerufen worden: „Wann kann endlich wieder ordentlich ermittelt werden?“ (Abg. Sascha Binder SPD: Ja! – Abg. Gabriele Rol- land SPD: Ja, genau!) Damit unterstellen Sie den Kolleginnen und Kollegen bei der baden-württembergischen Landespolizei, dass sie im Augenblick nicht ordentlich ermitteln. (Abg. Sascha Binder SPD: Habe ich nicht! – Zurufe von der SPD: Nein!) Diesen Vorwurf weise ich mit Entschiedenheit zurück. In Baden-Württemberg wird top ermittelt – jeden Tag, 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Sascha Binder SPD: Zu wenig Geld! Die ha- ben nicht ausreichend Geld, das ist das Problem! –

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Martin Rivoir SPD

Keine Leute!) Damit das für den Rest des Jahres auch gesichert ist, haben wir im Kabinett aufgrund einer bereits eingeräumten Entnahmemöglichkeit aus der Rücklage für Inflations- und Energiepreisrisiken 24,7 Millionen € für diese Aufgabe beschlossen. (Abg. Sascha Binder SPD: Das reicht halt nicht!) – Ja, deswegen haben Sie ja auch – wahrscheinlich nicht ganz aus Versehen – unterlassen, zu erwähnen, dass dazu noch eine Freigabe aus der Globalsteuerungsreserve von rund 20 Millionen € kommt. Das haben Sie einfach mal so unterschlagen. (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) (Minister Thomas Strobl) Das ist die seriöse Art, wie Sie hier im Landtag auftreten. (Lachen des Abg. Sascha Binder SPD – Abg. Sascha Binder SPD: Über Seriosität müssen Sie mir nichts erklären!) Damit sind wir bei knapp 50 Millionen €. Sie haben eben einfach mal 20 Millionen € unter den Tisch fallen lassen. Verbreiten Sie keine Unwahrheiten hier im Landtag, (Abg. Sascha Binder SPD: Oh!) und verunsichern Sie nicht die Polizistinnen und Polizisten im Land. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Abg. Martin Rivoir SPD: Bleiben Sie beim Manuskript!) – Ja, das ist so. (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Deswegen wird für den Rest des Jahres auch sichergestellt sein – und das werden wir immer sicherstellen –, dass unsere Polizistinnen und Polizisten die Einsatzmittel und Betriebsmittel haben, die sie brauchen. Deswegen ist das im Ministerrat mit Unterstützung der Koalitionsfraktionen jetzt auch so entschieden worden. Es ist noch gesagt worden, dass für die Schutzkleidung und die Dienstkleidung Mittel fehlen würden. Dieser Mehrbedarf kann aus den anfangs erwähnten 24,7 Millionen € gedeckt werden. Die Aussage in Ihrem Antrag, wonach die Finanzierung der Kosten zur Umsetzung der Kennzeichnungspflicht zulasten der vorhandenen Haushaltsmittel für Dienst- und Schutzkleidung erfolgt sei, ist einfach auch unwahr und unzutreffend. Die Finanzierung erfolgte durch einen zusätzlich bereitgestellten Haushaltsmitteltitel gemäß dem Antrag 03/36 der Fraktionen GRÜNE und CDU in der Sitzung des Finanzausschusses. Also, sehen Sie doch davon ab, hier im Landtag falsche Dinge kundzutun. (Abg. Sascha Binder SPD: Oh! Da sind Sie leider nicht der Richtige, der uns Ratschläge geben sollte!) Ich bedanke mich für die Unterstützung bei den Koalitionsfraktionen. Ich bedanke mich dafür, dass die Betriebsmittel in diesem Jahr gesichert sind. Wenn es trotz eines sparsamen Umgangs unserer Polizistinnen und Polizisten mit diesen Betriebsmitteln doch nicht reichen sollte, dann werden wir das sicherstellen. Ich bedanke mich herzlich bei unseren Polizistinnen und Polizisten für den täglichen Einsatz und bei den Koalitionsfraktionen für die Unterstützung eines Weges mit Maß und Mitte bei der Kennzeichnung. Ich bedanke mich auch dafür, dass die Oppositionsfraktion der SPD freundlicherweise sogar dem Gesetzentwurf zustimmen wird – trotz der kritischen und teilweise falschen Bemerkungen. (Lachen bei Abgeordneten der SPD) Mit dem modernen Ablasshandel, den Ihnen die FDP vorwirft, müssen Sie leben. Aber dass sich die FDP entschlossen und riode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 geschlossen bei Ihrem Antrag enthält, das entspricht der Expertise und der Kompetenz dieser Partei in Sicherheitsfragen. (Vereinzelt Lachen) Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD)

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Muhterem Aras

Ich sehe keine Wortmeldungen für die zweite Runde. Daher kommen wir jetzt in der Zweiten Beratung zur A b - s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/4621. Abstimmungsgrundlage sind die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, Drucksache 17/4915. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich rufe auf Artikel 1 mit den Nummern 1 und 2. Ich stelle den Artikel insgesamt zur Abstimmung. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 1 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe jetzt auf Artikel 2 Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 2 ist mehrheitlich zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 28. Juni 2023 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Vielen Dank. Wir kommen jetzt zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Hierzu hat die AfD-Fraktion eine namentliche Abstimmung beantragt. Sie kennen das Verfahren. Bitte holen Sie die Stimmkarten ab. Wer dem Gesetzentwurf insgesamt zustimmt, der werfe seine „Ja“-Stimmkarte ein. Wer ihn ablehnt, der werfe seine „Nein“-Stimmkarte ein. Wer sich enthalten möchte, der werfe die Stimmkarte „Enthaltung“ ein. (Abgabe der Stimmkarten) Meine Damen und Herren, ist jemand im Saal, die oder der noch nicht abgestimmt hat? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Damit ist die Abstimmung geschlossen. Die Schriftführerin und der Schriftführer werden das Abstimmungsergebnis feststellen. In der Zwischenzeit fahren wir in der Tagesordnung fort. (Präsidentin Muhterem Aras) Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes, des Finanzausgleichsgesetzes und der Kindertagesstättenverordnung – Drucksache 17/4684 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultus, Jugend und Sport – Drucksache 17/4901 Berichterstattung: Abg. Katrin Steinhülb-Joos (Unruhe) – Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wäre nett, wenn Sie die Gespräche einstellen würden. Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Frau Abg. Wehinger.

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Dorothea Wehinger GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute zum zweiten Mal über die Fortsetzung der Finanzierung der Leitungszeit in Kindertageseinrichtungen, (Unruhe – Zuruf: Pst!) und zum zweiten Mal möchte ich dafür werben, dass dem Gesetzentwurf zugestimmt wird, wie es auch der Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport empfiehlt. Mit Mitteln des neuen KiTa-Qualitätsgesetzes – die Verträge zwischen dem Bund und dem Land wurden nun im Juni unterzeichnet – besteht die Möglichkeit, in Baden-Württemberg die Förderung der Leitungszeit bis Ende 2024 fortzusetzen. Dafür investiert die Landesregierung in diesem Jahr 160 Millionen € und 2024 rund 170 Millionen € aus diesen Mitteln. Das sind etwa zwei Drittel der Gesamtmittel. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Diese finanzielle Unterstützung ermöglicht es den Kitaleitungen, ihre Aufgaben weiterhin qualitätsorientiert wahrzunehmen und damit die frühkindliche Bildung weiterzuentwickeln. Denn um die Qualität der frühkindlichen Bildung sicherzustellen und weiter auszubauen, müssen die Leitungen die Umsetzung der pädagogischen Arbeit fortlaufend steuern und begleiten. Dafür benötigen sie ein angemessenes Zeitkontingent für ihre originären Aufgaben, das ihnen durch die Weiterführung der finanziellen Förderung der Leitungszeit nun weiter gewährt wird. Denn die Arbeit mit Kindern ist kein Kinderspiel. Kinder in den Mittelpunkt zu stellen, dafür Sorge zu tragen, dass sie heute für morgen gut aufwachsen können und sich gut entwickeln können, dafür liegt die Verantwortung bei der Leitung. Eine Leitungsvollfinanzierung ist aber nicht vorgesehen. Bereits jetzt besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Träger zusätzlich zum pädagogischen Personal auch Hauswirtschaftsund Verwaltungspersonal einstellen, um die Leitungen und periode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 das pädagogische Personal von nicht pädagogischen Arbeiten zu entlasten. Die Leitung einer Kita erfordert die Fähigkeit, ein diverses Team zu führen und die pädagogischen Mitarbeiterinnen zu fördern. Kitaleitungen sollten die Möglichkeit haben, ihre Teamführungskompetenzen regelmäßig weiterzuentwickeln und professionelles Feedback dafür zu bekommen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Dies kann durch Supervision, Coaching oder Fortbildungen im Bereich der Personalführung geschehen, was auch in der Praxis dringend notwendig ist. Außerdem brauchen die Leitungen Zeit, sich mit anderen Kitas auszutauschen. Der Aufbau eines Netzwerks und die regelmäßige Kooperation mit anderen Einrichtungen fördern den Erfahrungsaustausch und ermöglichen es den Leitungen, von bereits bewährten Praktiken zu profitieren. In der Arbeit mit Kindern und Familien ist die Anerkennung und Wertschätzung von Vielfalt von großer Bedeutung. Kitaleitungen haben die Verantwortung für eine inklusive und vielfältige pädagogische Praxis. Dies schließt auch den Umgang mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen, Sprachen, Fähigkeiten und Bedürfnissen ein. Es ist außerdem von großer Wichtigkeit, dass die Finanzierung der Leitungszeit auch über 2024 hinaus fortgesetzt wird und gegebenenfalls – dafür plädieren wir auch – ausgeweitet wird. Denn die Qualität der frühkindlichen Bildung steht im direkten Zusammenhang mit der Unterstützung, die den Kitaleitungen vonseiten der Politik und der kommunalen Verwaltung zur Verfügung steht. Daher sollten langfristige Finanzierungskonzepte entwickelt werden, um eine nachhaltige Qualitätssicherung zu gewährleisten. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP) Durch die Berücksichtigung dieser zusätzlichen Punkte können wir die Bedingungen für Kitaleitungen weiter verbessern und sicherstellen, dass sie ihre wichtige Rolle bei der Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder bestmöglich erfüllen können. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Muhterem Aras

Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Frau Abg. Staab.

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Christiane Staab CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jeden Tag werden rund 450 000 Kinder in ca. 9 600 Einrichtungen in Baden-Württemberg gebildet, betreut und erzogen. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir uns diese Zahl auch immer wieder vor Augen führen. Denn diese Zahl zeigt – Corona hat es noch mal durch das Brennglas aufgezeigt –, für wie viele Kinder gute Einrichtungen jeden Tag ein Garant dafür sind, dass ein guter Grundstein für lebenslanges Lernen gelegt wird. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) (Christiane Staab) Für 450 000 Kinder ist der Besuch dieser Einrichtungen – neben ihren Familien – ein Lebensraum, in dem sie auf die Schule vorbereitet werden, aber in dem sie auch den Umgang mit anderen Kindern erlernen können. Sie lernen soziales Lernen; sie lernen emotionales Lernen. Viele Kinder lernen Grundfertigkeiten – auch im Bereich der Sprachentwicklung. Sie lernen Naturbewusstsein. Bei mir in Walldorf haben Kinder Kindergärten besucht, die dann mit drei Jahren tatsächlich zum ersten Mal in einem Wald waren. Für uns ist das eine Selbstverständlichkeit – wir können uns das eigentlich gar nicht vorstellen –, aber auch das zeigt, wie wichtig der Besuch von Einrichtungen für Kinder ist, um ihren Lebensraum zu erfahren, zu erleben und ihn dadurch schätzen zu lernen. Das sind die grundlegenden Erfahrungen, die Kinder benötigen, damit sie später sorgsam im Umgang mit der Natur, sorgsam im Umgang mit anderen Menschen werden. Diese Qualität, die wir jeden Tag in den Einrichtungen erleben dürfen, wird durch hoch engagierte und professionelle Teams umgesetzt. Diese Teams leben davon, dass sie ebenso hoch engagierte und professionelle Leitungen haben. Die Leitung einer Einrichtung benötigt Zeit. Teambildung braucht Zeit. Elternarbeit braucht Zeit. Einige Kitas haben vier oder fünf Grundschulen im Einzugsbereich, an die sie ihre Kinder vertrauensvoll in die weiteren Hände geben. Aber diese „Abgabe“ der Kinder bedeutet auch, behutsam Übergänge herzustellen. Auch das wird durch Leitungen organisiert. Kitaleitungen sind mehr denn je aufgefordert, externe Menschen – Vereine, Experten – in die Kitas zu nehmen. Die Vereine müssen strukturiert und organisiert werden. Es muss sichergestellt werden, dass die Ballschule da ist, wenn sie gebraucht wird, dass die Musikschule die musikalische Früherziehung anbietet, wenn sie fällig ist. Die Kinder brauchen Verlässlichkeit. Auch diese Verlässlichkeit im Zusammenwirken mit den externen Partnern muss durch die Leitungen organisiert werden. Das heißt, das Berufsbild einer Kitaleitung hat sich in den letzten Jahren immens verändert und immens weiterentwickelt. Bei 9 600 Einrichtungen ist es aus meiner Sicht grundlegend für die Sicherung einer hohen Qualität, dass wir am Schluss nicht von einzelnen Trägern abhängig machen, wie die Leitungszeit organisiert wird und ob eine Leitung ausreichend Zeit für diese vielen Aufgaben bekommt, sondern dass wir gemeinsam mit dem Bund über das KiTa-Qualitätsgesetz einen sehr guten Weg gefunden haben, Mindeststandards festzusetzen, die eine Kitaleitung befähigen und es ihr ermöglichen, diesen Aufgaben gerecht zu werden, und zwar unabhängig von der Finanzlage eines einzelnen Trägers und unabhängig von der Finanzlage einer einzelnen Kommune. Es ist wichtig, dass die grundlegende Bildung von Kindern in den Städten und Gemeinden unseres Landes nicht ausschließlich davon abhängt, wie die Finanzkraft der Stadt oder der Gemeinde ist. Dazu trägt diese Förderung mit 160 Millionen € im Jahr 2023 und 170 Millionen € im Jahr 2024 bei. Wir danken an dieser Stelle dem Bund dafür, dass die Finanzmittel über das KiTa-Qualitätsgesetz verstetigt werden. Aber ich bin völlig bei Kollegin Wehinger: Auch wir haben eine riode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 Aufgabe, nämlich die Aufgabe, den Kitas die Sicherheit – auch die Planungssicherheit – zu geben, dass die Qualität der Leitungen nicht von Jahr zu Jahr quasi neu über die Sekundärmittel gesichert werden muss. Wir brauchen die Sekundärmittel. Aber wir wünschen uns hier seitens des Bundes eine Verstetigung. Die Erziehung von Kindern in unseren Kindertageseinrichtungen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu der sich der Bund, die Länder, die Kommunen, die Träger und die Eltern gemeinsam verpflichten müssen. Dieser Weg, den wir jetzt eingeschlagen haben, ist der richtige, aber er muss verstetigt werden, um den Einrichtungen die Sicherheit zu bieten, dass dieser Weg weitergegangen werden kann. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) An dieser Stelle ein herzlicher Dank an Staatssekretär Schebesta, der sich intensiv auf den Weg gemacht hat, die Verträge vorzubereiten und diese Verträge zu finalisieren. Wir, die CDU-Fraktion, werden der Gesetzesänderung zustimmen. Wir wünschen allen Erzieherinnen und Erziehern in unseren Kitas und ihren Leitungen eine erfüllende, beglückende Arbeit mit den Kindern und für die Kinder und hoffen, dass diese Arbeit gestärkt wird, indem wir jetzt diesen Schritt der Leitungszeitverlängerung gemeinsam gehen werden. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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Muhterem Aras

Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Frau Abg. Steinhülb-Joos.

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Katrin Steinhülb-Joos SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir wollen, dass die Kinder in den Kitas in unserem Land nicht nur aufbewahrt werden, sondern dass sie qualitätsvoll und ganzheitlich gebildet werden. (Beifall bei der SPD) Doch die derzeitige Situation an den Kindertagesstätten ist verheerend: zu wenig Personal und schwindende Qualität. Bereits in der ersten Lesung haben wir ja deutlich gemacht: Der Gesetzentwurf der grün-schwarzen Landesregierung reicht nicht aus. Das Kitapersonal arbeitet über seine Belastungsgrenze hinaus. Die Herausforderungen in den Kitas werden immer größer. Unter schwierigen Rahmenbedingungen muss das Personal immer noch komplexere Aufgaben erfüllen. Doch Sie halten mit diesem Gesetzentwurf lediglich den Status quo. (Beifall bei der SPD und des Abg. Dennis Birnstock FDP/DVP) Weil das eben in der jetzigen Situation nicht ausreicht, liebe Kolleginnen und Kollegen, was ja auch die Stellungnahmen zum Gesetzentwurf deutlich zeigen, haben wir heute einen Entschließungsantrag zur Erhöhung der Leitungszeit eingereicht. (Beifall bei der SPD) (Katrin Steinhülb-Joos) Das Land muss mehr Geld in die Hand nehmen. Sie lamentieren über schlechte Ergebnisse der Grundschulen in Bildungsstudien, wiederholen gebetsmühlenartig, auf den Anfang komme es an, doch den notwendigen finanziellen Investitionen in den frühkindlichen Bereich verweigern Sie sich. Dabei sind das Investitionen in unsere Zukunft, die doch doppelt und dreifach wieder zurückkommen werden. Der Grundstein für Bildungsgerechtigkeit, Teilhabegerechtigkeit, Chancengleichheit wird doch genau dort gelegt. Sie sagen, mehr Leitungszeit erfordere auch mehr Personal. Ja, aber meine Damen und Herren, hier gibt es doch auch noch andere Wege, um die Erzieherinnen und Erzieher in unserem Land zu unterstützen. Warum gibt es nicht längst mehr finanzielle Unterstützung bei der Einstellung von Verwaltungs- und Hauswirtschaftskräften, die sowohl den Leitungen als auch den pädagogischen Fachkräften sicherlich spürbar Entlastung bringen könnten? Warum wird nicht noch mehr in die Stärkung der PiA, der praxisintegrierten Ausbildung, investiert? Sie sagen immer, Sie investierten, aber die Realität zeigt doch: Es reicht nicht aus. Einen Brand in dieser Größenordnung kann man doch nicht mit einem Glas Wasser löschen. (Beifall bei der SPD und des Abg. Dennis Birnstock FDP/DVP) Ihre Fehler dürfen nicht dazu führen, dass die Kitaleitungen dauerhaft überlastet sind. Die Leitung einer Kita sollte eine Aufstiegsmöglichkeit darstellen, um qualifiziertes und interessiertes Personal zu halten und zu fördern. Stattdessen überlegen zahlreiche Erzieherinnen und Erzieher sowie Kitaleitungen, den Beruf aufzugeben. Ich sage es noch einmal: Es muss selbstverständlich sein, dass unseren Kitas ausreichend Leitungszeit zur Verfügung steht. Daher ist unsere Forderung ganz klar: Die Leitungszeit muss mit Landesmitteln verstetigt und ausgebaut werden. (Beifall bei der SPD und des Abg. Dennis Birnstock FDP/DVP) Umfang und Intensität der Aufgaben wachsen stetig. Mit Blick auf den Gesetzentwurf scheint es aber doch vielen Anwesenden noch nicht ganz klar zu sein: Kitaleitungen haben eine Schlüsselrolle im gesamten System. Sie sind zuständig für die Konzeption und die Organisationsentwicklung, für das Qualitätsmanagement, für die Erarbeitung und Evaluation pädagogischer Konzepte. Sie entwickeln die Teamarbeit. Multiprofessionelle Teams sowie Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger müssen integriert werden. Sie setzen Inklusion um und sind mitverantwortlich für den doch sehr, sehr wichtigen Kinderschutz mit allem, was dazugehört. Leitungen benötigen Zeit für Konzepte, zur Stärkung der Eltern. Eltern zeigen sich in vielen Erziehungsfragen, wie aus den Kitas berichtet wird, zunehmend ratlos. Fortbildungen, Beratungen, Themenabende, Schwerpunktbildungen sind hier notwendig. Für all diese Aufgaben reicht eben die angesetzte Leitungszeit nicht aus. Lieber Herr Staatssekretär Schebesta, wir konnten uns doch erst vor Kurzem beim gemeinsamen Kitabesuch in Stuttgart-Neugereut von der zunehmenden Aufgabenfülle überzeugen. Deshalb fordern wir Sie auf, die Leitungszeit im angemesseperiode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 nen und notwendigen Maß zu erhöhen und die dafür erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. (Beifall bei der SPD) Spielen Sie bitte Qualität und Quantität nicht gegeneinander aus. Wir müssen das pädagogische Fachpersonal und die Leiterinnen und Leiter an den Kitas stärken und unterstützen. Deshalb: Stimmen Sie unserem Entschließungsantrag heute zu. (Beifall bei der SPD) Wir erwarten von dieser Landesregierung dringend mehr Ambitionen, mehr Konzepte, mehr Einsatz für die frühkindliche Bildung. Das Kitapersonal, die Eltern und die Kinder und nicht zuletzt unsere Zukunft werden es Ihnen danken. Danke schön. (Beifall bei der SPD)

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Muhterem Aras

Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Birnstock.

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Dennis Birnstock FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Laut einem Jobportal sind die Aufgaben einer Führungskraft eine erfolgreiche und motivierende Mitarbeiterführung, das Treffen von Personalentscheidungen sowie das Planen strategischer Veränderungen. Zudem führen sie Mitarbeitergespräche, sie leiten wichtige Meetings und sind Ansprechpartner für Externe. Außerdem moderieren sie bei Konflikten, vermitteln Ziele und Visionen und sorgen dafür, dass diese Ziele auch erreicht werden. All das braucht Zeit. Ein kleines bis mittleres Unternehmen hat dafür im Normalfall extra Mitarbeiter, eine Team- oder Abteilungsleitung. In den Kitas in Baden-Württemberg sucht man für diese zahlreichen Aufgaben die nötigen Personalressourcen vergebens. Denn obwohl etwa die Hälfte der Kitas in Baden-Württemberg über 45 Kinder betreuen, über 60 % der Kitas drei oder mehr Gruppen aufweisen sowie im Durchschnitt über zwölf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben und damit schon einem kleinen Unternehmen gleichen, bekommen sie gerade mal sechs Stunden plus weitere zwei Stunden je Gruppe an Leitungszeit pro Woche gefördert. Das sind im schlechtesten Fall gerade mal 15 % einer Vollzeitstelle. Wir begrüßen es zwar, dass mit diesem Gesetzentwurf die aktuelle Förderung der Leitungszeit entsprechend der verlängerten Bundesförderung bis Ende 2024 verlängert wird. Deshalb stimmen wir auch diesem Gesetzentwurf zu. Der große Wurf ist das allerdings bei Weitem nicht. (Beifall bei der FDP/DVP) Denn zum einen sind diese sechs plus zwei Stunden keinesfalls ausreichend, wie auch die jüngste DKLK-Studie noch mal deutlich gemacht hat. Diese zeigt ganz klar, dass in Baden-Württemberg wesentlich weniger vertragliche Leitungszeit zur Verfügung steht als in anderen Bundesländern. Die Landesregierung scheint aber auch hiervor mal wieder einmal die Augen zu verschließen. Schlimmer noch: Sie ig- (Dennis Birnstock) norieren den offenkundigen Bedarf. Oder wie erklären Sie sonst, dass Sie in der Begründung des Gesetzentwurfs auf die Studie des Forums Frühkindliche Bildung verweisen und dazu schreiben – ich zitiere –?: Die Ergebnisse der Studie des Forums Frühkindliche Bildung belegen nicht, dass der über die KiTaVO festgelegte Sockel für eine pädagogische Leitungszeit zu niedrig bemessen ist. Die Mehrheit der befragten Leitungen (68 Prozent) und die Hälfte der befragten Träger (52 Pro- zent) sehen keinen Mehrbedarf. Tatsächlich steht in der Studie aber – ich zitiere noch mal –: Die Mehrheit der Leitungen (68 %) und die Hälfte der Träger (52 %) geben an, dass weniger Leitungszeit zur Bearbeitung von pädagogischen Leitungsaufgaben verwendet wird als gesetzlich vorgeschrieben. Das heißt meines Erachtens nicht, dass sie keinen Mehrbedarf sehen, sondern vielmehr, dass so viele nicht pädagogische Leitungsaufgaben anfallen, dass für den pädagogischen Teil einfach zu wenig Zeit bleibt. Dass Sie selbst dann in der Antwort auf den von uns vor Kurzem hierzu gestellten Antrag genau diese Studie disqualifizieren mit den Worten – ich zitiere –, „die Ergebnisse der Studie des Forums Frühkindliche Bildung können nicht als repräsentativ bewertet werden“, bedarf eigentlich keiner Kommentierung mehr. Außerdem bleibt uns die Ministerin die Antwort schuldig, was eigentlich nach 2024 mit der Leitungszeit passiert. Im ohnehin schon angespannten Kitasystem kann man doch nicht noch weiter für Verunsicherung sorgen, wie zuletzt schon bei der Finanzierung der Sprachkitas. Eine Finanzierung aber, die nur über die nächsten anderthalb Jahre reicht und zudem auch noch vom Bund abhängt, ist alles andere als verlässlich. Damit kommen wir zum nächsten Problem: Die Landesregierung macht nicht nur die Augen zu, sondern schmückt sich auch noch mit fremden Federn. Denn das Geld zur Finanzierung der Leitungszeit kommt komplett vom Bund. Laut der Stellungnahme zu unserem Antrag sieht die Landesregierung auch keinerlei Bedarf, zu handeln und hieran etwas zu ändern. Aber statt immer nur die Verantwortung auf die Träger zu schieben, sollte die Landesregierung ihrer eigenen Verantwortung in diesem wichtigen Bildungsbereich endlich nachkommen. (Beifall bei der FDP/DVP) Daher fordern wir in unserem Entschließungsantrag eine angemessene finanzielle Beteiligung, eine dauerhafte Sicherstellung der Finanzierung sowie eine Erhöhung der Leitungszeit auf mindestens den Bundesdurchschnitt. Denn nur wenn man ausreichend Zeit für die zahlreichen Aufgaben einer Kitaleitung zur Verfügung hat, kann man auch für ein gutes Betriebsklima und damit für die notwendigen guten Rahmenbedingungen für die dringend benötigten Fachkräfte sorgen. Abschließend noch ein paar Worte zu den Kolleginnen Wehinger und Staab: Wenn ich Ihnen folge, dann könnte man ja meinen, dass wir uns in all den auch von mir noch einmal aufgeriode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 führten Punkten komplett einig sind. Dann frage ich mich allerdings: Warum machen Sie da nichts? (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Genau!) Eine Möglichkeit wäre ja zumindest, den Entschließungsanträgen, die wir und die SPD heute eingebracht haben, zuzustimmen. Wenn Sie das nicht tun, dann wäre ich durchaus auf Ihre Begründung gespannt. Denn wir sind uns in der Sache doch eigentlich einig. Stimmen Sie deshalb den Entschließungsanträgen heute zu. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD)

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Muhterem Aras

Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Hörner.

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Hans-Peter Hörner AfD

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Was meinen eigentlich die Fachkräfte zu diesem Thema? Mehrere Verbände regen an, die Leitungszeit für pädagogische Aufgaben deutlich auszuweiten. Auch die Liga BW verweist diesbezüglich auf die Studie des Forums Frühkindliche Bildung, aus der ganz klar hervorgeht, dass eine Stärkung der pädagogischen Leitungen angesichts der stetig wachsenden Aufgaben dringend erforderlich ist. Auch die Stellvertretungen sollen zusätzliche Zeitdeputate für diese Aufgaben zur Verfügung gestellt bekommen. Die kommunalen Landesverbände merken in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf an, dass die Mittel für die volle Kompensation der Kosten nicht ausreichen, und fordern einen höheren Zuschlag als im Anhörungsentwurf enthalten. Als Grund verweisen sie auf die Entwicklung der Zahl der Einrichtungen und Gruppen sowie auf die tatsächlichen tariflichen Kostensteigerungen. Die kommunalen Landesverbände lehnen die Regelungen zur Erstattung der erstmals verbindlich einzuführenden Leitungszeiten im Finanzausgleichsgesetz ab, und dies insbesondere deshalb, weil sie die bislang vereinbarten Grundsätze zur Finanzierung der Leitungszeit als unzureichend umgesetzt ansehen. Was sagt die Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e. V.? Sie begrüßt zunächst die Fortschreibung der bestehenden Regelung, aber auch sie hält die Zahl der im Gesetzentwurf zur Verfügung gestellten Leitungsstunden pro Einrichtung für zu gering – was auch die Ergebnisse der Studie „Qualität durch Leitungszeit“ des Forums Frühkindliche Bildung belegt. Die Leitungen geben an, dass sie mindestens acht Stunden statt wie vorgegeben sechs Stunden in eingruppigen Kitas benötigen. Sie fordern für weitere Gruppierungen je drei Stunden; das sind bei sieben Gruppen statt der vorgegebenen 18 Stunden dann 21 Stunden, plus einen Sockel von sechs Stunden. Das sind mit 27 Stunden 50 % mehr. Verständlich ist für uns auch, dass ein hoher Verwaltungsaufwand in den Fokusgruppen von Kitaleitungen, Fachberatungen und Trägervertretungen als Stolperstein für die Umsetzung von pädagogischen Aufgaben – und das sind die hier wirklich wichtigen Aufgaben – gesehen wird. (Hans-Peter Hörner) Wir alternativen Demokraten sehen aufgrund der stetig wachsenden Aufgabenvielfalt der Leitungsebenen – – (Lachen bei der SPD) – Warum lacht man da? (Zurufe von der SPD: „Demokraten“!) Ich bin überzeugt, dass die Aufgaben in den Kindertagesstätten stetig wachsen. – Ich verstehe dieses Lachen nicht. Aber das ist egal. Wir sind davon überzeugt, dass aufgrund dieser Aufgabenvielfalt die zwingend notwendige Stärkung dieser Bereiche auch durch Erhöhung der zeitlichen Vorgabe unerlässlich ist, z. B. in den Bereichen Elternarbeit, Personalentwicklung, Teamführung, Vertretungsstunden, Konzeptionsentwicklung, Kinderschutz, Notfallplanung, vor allem auch „Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung“ sowie „Pädagogische Umsetzung des Orientierungsplans“. Was wir bisher nicht besprochen haben, ist der Inhalt. Welche Inhalte hat eigentlich diese pädagogische Arbeit? Ich habe in den letzten Tagen einige Anrufe bekommen und auch Leserbriefe gelesen, deren Inhalt mich sehr traurig gemacht hat, auch als Großvater, wenn ich bedenke, was da mit meinen Enkelkindern passiert. Wir wollen auf keinen Fall, dass diese pädagogischen Leitungszeiten für die Gestaltung in ganz bestimmten Bereichen verwendet werden dürfen, z. B. LGBTQ+. (Beifall bei der AfD – Zurufe aus der SPD) Es kann wohl nicht sein, dass man mit unseren Kindern so umgeht. Ich weiß, man unterstellt uns gleich etwas. Das weise ich aber zurück. Es kann nicht sein – und das will auch die Mehrzahl der Eltern nicht –, was hier allmählich zu laufen beginnt. Da gilt es, dagegen anzugehen. (Beifall bei der AfD – Abg. Florian Wahl SPD: Was meinen Sie denn?) Schon bei der ersten Lesung habe ich darauf verwiesen, dass 79 % der Leitungen in Baden-Württemberg diese pädagogischen Leitungsreserven nicht sehen. Bundesweit sind es zwar noch immer 59 %, aber zum Vergleich: in Hamburg 29 %, in Sachsen 33 %. Wir haben mal wieder einen traurigen Spitzenplatz. Ich schließe mit dem Zitat einer Kitaleiterin: Und da sehe ich gerade einfach schwarz, und ich glaube, in fünf Jahren ist es einfach noch viel schwärzer, weil ich einfach sehe, dass dann viele Erzieherinnen und Kolleginnen wieder aus dem Beruf aussteigen. Wir, die alternativen Demokraten, warnen vor dieser Prognose. Gehen wir dieses Problem in der pädagogischen Leitungszeit gemeinsam an. Wir haben die Verantwortung in diesem Hohen Haus, für unsere Kinder, für unsere Enkelkinder zu sorgen. Die Zukunft unserer Kinder ist das wert. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) periode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023

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Muhterem Aras

Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Staatssekretär Schebesta.

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Volker Schebesta

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Anfang Juni konnte ich gemeinsam mit der parlamentarischen Staatssekretärin Deligöz vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend den Vertrag des Landes mit dem Bund zur Umsetzung des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes unterzeichnen – nach der Vorbereitung auf den Arbeitsebenen in den beiden Häusern. Das ist die Grundlage dafür, dass wir in Baden-Württemberg in den Jahren 2023 und 2024 die Gelder aus dem KiTa-Qualitätsgesetz erhalten. Es wurde in Aussicht gestellt, dass der Vorbehalt, gemäß dem alle Länder einen solchen Vertrag unterschrieben haben müssen, im Monat Juli zu seiner Erfüllung kommt, und wir werden dann den Mittelzufluss vom Bund erhalten. Mit der Zweiten Beratung heute im Landtag schaffen wir die Grundlage dafür, dass wir dann den unmittelbaren Fortlauf der Unterstützung der Träger bei der Gewährung von pädagogischer Leitungszeit gewährleisten können, und deshalb haben wir Sie in der Ersten Beratung auch um Unterstützung für diesen Gesetzentwurf gebeten. Die Kindertageseinrichtungen, das gesamte Feld der frühkindlichen Bildung, stehen aktuell vor großen Herausforderungen; diese sind auch jetzt in der Zweiten Beratung angesprochen worden. Gerade deshalb ist es wichtig, auf die Herausforderungen zu reagieren, aber auch auf die Qualität der Arbeit in den Kindertageseinrichtungen zu achten, gerade wenn die Herausforderungen so groß sind. Deshalb stellen wir für die Qualitätsentwicklung in den Kindertageseinrichtungen die Unterstützung für die Gewährung von pädagogischer Leitungszeit zur Verfügung, damit gewährleistet ist, dass Leitungen diese Zeit – und wenn der Träger weitere Stunden drauflegt, auch weitere Zeit – neben der Erfüllung der administrativen Aufgaben zur Verfügung haben, um sich um die Qualitätsentwicklung in den Einrichtungen zu kümmern. Gerade vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Veränderungen, vor dem Hintergrund der Personalsituation, vor dem Hintergrund der steigenden Kinderzahlen und der Herausforderungen mit Kindern, die auch aus den Flüchtlingsfamilien in den Einrichtungen sind, ist dies notwendig. In der frühkindlichen Bildung wird die Grundlage für erfolgreiche Bildungsbiografien gelegt. Teilhabechancen von Kindern aus einem schwächeren Umfeld werden damit gewährleistet, und dazu erbringt dieser Beitrag der Unterstützung der Träger seinen Anteil, dass wir damit umgehen können. Die Mittel, die dafür zur Verfügung stehen, sind der Zahl nach angesprochen worden, und die Umsetzung mit der entsprechenden Zahl von Stunden, die damit verbunden sind, ist erläutert worden. Auch weil es im Entschließungsantrag der SPD heißt: „die Leitungszeit an den Kindertageseinrichtungen ... zu erhöhen“, will ich noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass mit dieser Zahl, die in dem Gesetz jetzt steht, nicht die maximale Zahl gemeint ist. Vielmehr definieren wir damit das, was (Staatssekretär Volker Schebesta) wir als pädagogische Mindestleitungszeit sehen, und stellen dafür auch finanzielle Mittel zur Verfügung. Es ist von Anfang an so gewesen, dass Träger unterschiedlich Leitungszeit gewährt haben und wir dafür mit den Mitteln aus dem Gute-Kita-Gesetz – jetzt KiTa-Qualitätsgesetz – eine Unterstützung geben. Frau Steinhülb-Joos hat kritisiert, wir würden damit nur den Status quo halten. Dazu ist zu sagen, dass das für diesen Bereich gilt, aber natürlich ein erheblicher Mittelaufwuchs in anderen Bereichen erfolgt, auch im Bereich des Ausbaus von PiA-Plätzen mit dem, was an Mitteln im „Pakt für gute Bildung und Betreuung“ und in der Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes in Baden-Württemberg verankert ist. Aber wir werden uns ja darüber morgen am späteren Nachmittag bei einer weiteren Debatte noch einmal austauschen. Die Mittel aus dem „Pakt für gute Bildung und Betreuung“ wachsen auf – auf am Ende 80 Millionen € – und sind dann dauerhaft gewährleistet. Wir haben einen Aufwuchs der Mittel im FAG. Wir sind jetzt bei rund 1 Milliarde € im Bereich der über Dreijährigen und bei rund 1,2 Milliarden € bei den unter Dreijährigen. Die Mittel wachsen wegen des Betriebskostenanteils, der definiert ist, mit jedem Platz im Bereich der unter Dreijährigen, in den letzten Jahren aber auch im Bereich der über Dreijährigen auf. Wir geben also mehr und halten nicht nur den Status quo. Wenn wir das in diesem Bereich halten, tun wir damit aber schon mehr als das, was der Bund tut. Er hält den Status quo nämlich nicht. Deshalb wäre ich mit der Bewertung, das sei ja nichts, wenn man den Status quo halten würde, mal sehr vorsichtig. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Zuruf der Abg. Katrin Steinhülb-Joos SPD) Ich will nur daran erinnern, dass man auf Bundesseite aus den Sprachkitas ausgestiegen ist und gesagt hat: Das können ja die Länder aus dem KiTa-Qualitätsgesetz machen. – Ja, prima. (Zurufe von der SPD, u. a. Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei: Das war ja auch so avisiert!) – Ich komme nachher darauf, was in der Qualitätsentwicklung gemeinsam zwischen Bund und Ländern formuliert worden ist. Deshalb lasse ich den Zwischenruf jetzt einfach mal so stehen. Ich komme noch darauf. Der Bund ist ausgestiegen und hat gesagt: „Das könnt ihr ja aus dem KiTa-Qualitätsgesetz machen.“ Ja, aber wenn der Mittelumfang dort gleich bleibt, heißt das natürlich, dass andere Maßnahmen dort nicht finanziert werden können. Ich will auch darauf hinweisen, dass die Investitionskostenförderung im Programm 2020/2021 für die Kindertageseinrichtungen nicht weitergeführt wird – obwohl im Koalitionsvertrag auf Bundesebene steht, dass sie weitergeführt wird – und wir deshalb nicht auf dem Status quo sind, was der Bund in diesem Bereich macht. Also wäre ich da mal ganz, ganz vorsichtig. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Zuruf der Abg. Katrin Steinhülb-Joos SPD) riode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 Wenn das dann noch aus der parteipolitischen Richtung der SPD kommt, muss ich sagen: Ich kann mich noch erinnern: Als ich 2016 Staatssekretär geworden bin, war bei jeder Veranstaltung der frühkindlichen Bildung mit Trägern das Thema: Wann kommt endlich die Finanzierung von Leitungszeit durch das Land? Wir haben sie gemacht. Bis 2016 wurde das Kultusministerium von der SPD geführt – in dem hat das nicht stattgefunden. (Abg. Klaus Burger CDU: Hört, hört!) Auch deshalb wäre ich vorsichtig. Und dann wäre ich noch mal vorsichtig, denn wahrscheinlich wäre das, wenn Sie noch die Verantwortung getragen hätten, als das Gute-Kita-Gesetz umgesetzt worden ist, genauso gelaufen wie in einigen anderen SPD-geführten Ländern. Dann hätten Sie damit wahrscheinlich nicht die Qualitätsverbesserung finanziert, sondern die Gebührenfreiheit von Kindertageseinrichtungen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Das findet nicht mal mehr der Bund witzig, weil er jetzt sagt: Damit ist jetzt Schluss. Die alten Beitragsfreistellungen können noch finanziert werden, soweit sie nicht mehr als 50 % der Mittel ausmachen. Aber neue solche Maßnahmen machen wir nicht mehr mit. Es geht eigentlich um die Qualitätsentwicklung. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Da wäre ich an Ihrer Stelle also ganz vorsichtig. Herr Birnstock, Sie sagen, die Ministerin sei eine Antwort schuldig, wie es ab 2025 aussieht. Ich bin schon entsetzt, dass Sie in Ihren Entschließungsantrag schreiben: „trotz des Auslaufens der Finanzierung durch das KiTa-Qualitätsgesetz“. Es sollte unser gemeinsames Interesse sein, dass das, was einmal zwischen Bund und Ländern vereinbart war, nämlich dass die Qualitätsentwicklung ein langfristiger Prozess ist, der vom Bund unterstützt wird, aufrechterhalten wird. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen – Zuruf des Abg. Dennis Birn- stock FDP/DVP) Dass es eine dauerhafte Zurverfügungstellung der Mittel geben soll, dass wir die Beträge an die Entwicklungsbedarfe anpassen und dynamisieren, ist nicht nur eine Forderung eines CDUlers, der mit in der JFMK sitzt, sondern ist ein 16:0-Beschluss in der Jugend- und Familienministerkonferenz, und zwar nicht nur jetzt im Mai, sondern auch schon zu der Zeit, als noch FDP-Minister in der JFMK mit vertreten gewesen sind. Warum Sie dann in Baden-Württemberg sagen: „Für uns steht schon fest, dass das ausläuft“, das kann ich nicht nachvollziehen. (Zuruf des Abg. Dennis Birnstock FDP/DVP) Es sollte unser gemeinsames Interesse sein, dass wir nach dreieinhalb Jahren Gute-Kita-Gesetz, jetzt ab Juli eigentlich eineinhalb Jahren KiTa-Qualitätsgesetz mal zu einer tatsächlich dauerhaften und nachhaltigen Grundlage dafür kommen, wie das weitergeht. Ich bitte Sie, dazu beizutragen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) (Staatssekretär Volker Schebesta) Nur um das noch mal zu sagen: Das ist keine Position, die irgendwie durch die Landesbrille bezogen wird, sondern das ist der Ausgangspunkt; das ist das, was 2014 zwischen der JFMK und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vereinbart worden ist – unterschrieben von der damaligen Bundesministerin Manuela Schwesig. (Zuruf von der SPD: Gute Frau!) In diesem Kommuniqué steht: Die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren der Länder und die Bundesministerin werden die Ziele dieses Kommuniqués mit hohem Engagement vorantreiben. ... Dieser – gemeint ist der Prozess – wird getragen von der gemeinsamen Zielsetzung aller Beteiligten, ein hohes Maß an Qualität in der Kindertagesbetreuung ... und eine solide Finanzierungsgrundlage dauerhaft sicherzustellen. Ich hoffe auf Unterstützung vonseiten der FDP und ihrem Finanzminister im Bund, dass es dem BMFSFJ auch gelingt, dafür zu sorgen, dass wir 2025 weiterhin Mittel aus diesem Prozess erhalten und am besten nicht erst Mitte Dezember 2024 entschieden wird, sondern mit einem weiteren Vorlauf, damit wir die Schwierigkeiten, die es bei so einer hektischen Umsetzung auch gibt, im Weiteren nicht haben. Ich habe Ihnen dargestellt, was wir von Landesseite zusätzlich leisten: dass wir in diesem Bereich mit einem großen Schwerpunkt auf das Thema Leitungszeit eingegangen sind und dass das auch gedankt wird. Dass die Träger immer gern mehr sehen würden, ist auch klar. (Zuruf der Abg. Katrin Steinhülb-Joos SPD) Jedenfalls besteht aber in Baden-Württemberg große Zustimmung dazu, dass wir im Unterschied zu anderen Ländern den Schwerpunkt auf die Qualitätsentwicklung gesetzt haben. Deshalb bitte ich Sie noch mal um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf für die Grundlage der Finanzierung von pädagogischer Leitungszeit. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/4684. Abstimmungsgrundlage sind die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Kultus, Jugend und Sport, Drucksache 17/4901. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich schlage Ihnen vor, über die einzelnen Artikel des Gesetzentwurfs insgesamt abzustimmen. – Sie sind damit einverstanden. Vielen Dank. periode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 Ich rufe auf Artikel 1 Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes mit den Nummern 1 bis 3. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 1 einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 2 Weitere Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes mit den Nummern 1 bis 3. Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 2 ist damit mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 3 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes mit den Nummern 1 bis 4. – Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 3 ist damit mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 4 Änderung der Kindertagesstättenverordnung Wer Artikel 4 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 4 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 5 Weitere Änderung der Kindertagesstättenverordnung mit den Nummern 1 und 2. Wer Artikel 5 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 5 ist mehrheitlich zugestimmt. Vielen Dank. Ich rufe auf Artikel 6 Inkrafttreten Wer Artikel 6 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 6 ist mehrheitlich zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 28. Juni 2023 das folgende Gesetz beschlossen:“. (Präsidentin Muhterem Aras) Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes, des Finanzausgleichsgesetzes und der Kindertagesstättenverordnung“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Vielen Dank. Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich jetzt zu erheben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist mehrheitlich zugestimmt. Wir haben jetzt noch über zwei Entschließungsanträge abzustimmen. Zunächst geht es um den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 17/5000-1. Wer dem Entschließungsantrag der FDP/DVP-Fraktion zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt. (Zuruf von der FDP/DVP: Aber knapp!) Jetzt kommen wir zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/5000-2. Wer dem Entschließungsantrag der SPD-Fraktion zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt. Punkt 7 der Tagesordnung ist damit erledigt. Vielen Dank. Ich rufe nochmals Tagesordnungspunkt 6 auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes – Drucksache 17/4621 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen – Drucksache 17/4915 Berichterstattung: Abg. Petra Häffner Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt: An der Abstimmung haben 136 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja haben 105 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 31 Abgeordnete gestimmt; enthalten haben sich keine Abgeordneten. Dem Gesetz ist damit mehrheitlich zugestimmt. * Mit J a haben gestimmt: GRÜNE: Gudula Achterberg, Muhterem Aras, Dr. Susanne Aschhoff, Theresia Bauer, Dr. Andre Baumann, Hans-Peter Behrens, Andrea Bogner-Unden, Sandra Boser, Martina Braun, Ayla Cataltepe, Daniela Evers, Silke Gericke, Martin Grath, Petra Häffner, Martina Häusler, Martin Hahn, Thomas Hentschel, Winfried Hermann, Oliver Hildenbrand, Cindy Holmberg, Michael Joukov, Hermann Katzenstein, Catherine Kern, Norbert Knopf, Petra Krebs, Daniel Lede Abal, Dr. Ute Leidig, Andrea Lindlohr, Manfred Lucha, Thomas Marwein, Bernd Mettenleiter, Ralf riode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 Nentwich, Jutta Niemann, Niklas Nüssle, Petra Olschowski, Reinhold Pix, Thomas Poreski, Dr. Markus Rösler, Barbara Saebel, Nadyne Saint-Cast, Alexander Salomon, Andrea Schwarz, Andreas Schwarz, Stefanie Seemann, Peter Seimer, Swantje Sperling, Tayfun Tok, Fadime Tuncer, Armin Waldbüßer, Thekla Walker, Dorothea Wehinger, Elke Zimmer. CDU: Dr. Alexander Becker, Thomas Blenke, Tim Bückner, Klaus Burger, Thomas Dörflinger, Konrad Epple, Arnulf Freiherr von Eyb, Christian Gehring, Marion Gentges, Manuel Hagel, Manuel Hailfinger, Sabine Hartmann-Müller, Peter Hauk, Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Isabell Huber, Sabine Kurtz, Dr. Reinhard Löffler, Siegfried Lorek, Ansgar Mayr, Dr. Matthias Miller, Christine Neumann-Martin, Dr. Natalie Pfau-Weller, Dr. Michael Preusch, Dr. Patrick Rapp, Nicole Razavi, Dr. Wolfgang Reinhart, Volker Schebesta, Katrin Schindele, August Schuler, Sarah Schweizer, Christiane Staab, Willi Stächele, Andreas Sturm, Tobias Vogt, Tobias Wald. SPD: Sascha Binder, Daniel Born, Nicolas Fink, Dr. Stefan Fulst-Blei, Gernot Gruber, Jonas Hoffmann, Andreas Kenner, Dr. Dorothea Kliche-Behnke, Klaus Ranger, Martin Rivoir, Jan-Peter Röderer, Gabriele Rolland, Katrin Steinhülb-Joos, Andreas Stoch, Hans-Peter Storz, Florian Wahl, Jonas Weber, Dr. Boris Weirauch. Mit N e i n haben gestimmt: FDP/DVP: Dennis Birnstock, Frank Bonath, Stephen Brauer, Alena Fink-Trauschel, Rudi Fischer, Julia Goll, Friedrich Haag, Jochen Haußmann, Georg Heitlinger, Klaus Hoher, Dr. Christian Jung, Daniel Karrais, Dr. Timm Kern, Nikolai Reith, Dr. Hans-Ulrich Rülke, Hans Dieter Scheerer, Dr. Erik Schweickert, Nico Weinmann. AfD: Anton Baron, Bernhard Eisenhut, Bernd Gögel, Hans-Jürgen Goßner, Dr. Uwe Hellstern, Hans-Peter Hörner, Miguel Klauß, Daniel Lindenschmid, Dr. Rainer Podeswa, Ruben Rupp, Emil Sänze, Joachim Steyer, Carola Wolle. * Mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzes wird die Regierung ermächtigt, im Einleitungssatz der Änderung der Lehrkräfte-ArbeitszeitVO, die morgen unter Punkt 16 auf der Tagesordnung des Landtags steht, die Fundstellenangabe entsprechend anzupassen. – Sie stimmen zu. Vielen Dank. Auch hierzu haben wir einen Entschließungsantrag vorliegen, den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/5001. Wer dem Entschließungsantrag der SPD-Fraktion zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag ist damit mehrheitlich abgelehnt und Punkt 6 unserer Tagesordnung damit erledigt. Vielen Dank. Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf: Antrag der Fraktion der AfD und Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration – Finanzierung der Krankenhäuser in Baden-Württemberg: Investitionskostenanteil des Landes – Drucksache 17/2217 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Begründung eine Redezeit von fünf Minuten und eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion für die Aussprache festgelegt. In der Aussprache erteile ich das Wort nun für die AfD-Fraktion Frau Abg. Wolle. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart übernimmt die Sitzungsleitung.)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Bitte sehr, Frau Abg. Wolle, Sie haben das Wort.

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Carola Wolle AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wer sich mit der Krankenhauslandschaft von Baden-Württemberg beschäftigt, zweifelt nicht an der Notwendigkeit ihrer Reform. Messbar wird diese Notwendigkeit an der finanziellen Notlage der meisten Kliniken des Landes. Jeder, der sich mit dem Gesundheitswesen befasst und dort tätig ist, wurde durch die seit Monaten bekannte Aussage von Experten aufgeschreckt, dass rund ein Drittel der Krankenhäuser von Insolvenz bedroht sind. Der hier vorliegende Antrag vom März 2022 befasst sich mit der Frage, ob das Land seinen Verpflichtungen zur Finanzierung der Krankenhausinvestitionskosten angemessen nachkommt. Die AfD-Fraktion kommt zu dem Schluss, dass die grün-schwarze Landesregierung dieser Pflicht nicht im erforderlichen Umfang nachkommt. (Beifall bei der AfD) Bereits 2006 hat eine Expertenkommission in ihrem Bericht „Zukunft der Krankenhausstruktur Baden-Württemberg“ das Soll der Investitionskosten – also die Investitionskosten, die das Land aufbringen sollte – ermittelt. Gemessen an den gesamten Krankenhauskosten sind das 10 %. Bei der Bestandsaufnahme der Krankenhausplanung und der Investitionskostenfinanzierung der Bundesländer 2021 zeigt sich, dass Baden-Württemberg davon mit einem Investitionskostenanteil von gerade einmal 3,9 % weit entfernt ist. Die Situation ist heute nicht wesentlich besser, mit der Folge, dass die Krankenhäuser in unserem Land gezwungen sind, Teile ihrer Vergütung, die für den laufenden Betrieb vorgesehen sind, für Investitionen zu verwenden. Mit anderen Worten: Ein Teil der Mittel, die eigentlich für die Versorgung der Patienten vorgesehen sind, wird für dringend notwendige Maßnahmen zur Modernisierung und zum Erhalt der Gebäudesubstanz oder technische Ausstattungen zweckentfremdet verwendet. In dem vom Bundesgesundheitsministerium beauftragten RWI-Gutachten wurde bereits 2017 festgestellt, dass das inflationsbereinigte Fördervolumen innerhalb von 24 Jahren um 36 %, also um mehr als ein Drittel, gesunken war. Dies führt zwingend zu einem schleichenden Substanzverlust der Krankenhäuser hier in Baden-Württemberg. In diesem Zusammenhang ist der ungesunde Trend zu beobachten, dass bestehende Krankenhausaltbauten zugunsten von Krankenhausneubauten aufgegeben werden. Verfolgt wird damit das Ziel, Leistungen in Großkliniken zu konzentrieren und die Krankenhausdichte zu reduzieren. Beides birgt Chancen, aber auch die Gefahr einer absinkenden Versorgungsqualität, insbesondere im ländlichen Raum. Ein Beispiel hierfür ist der Neubau des Klinikums am Gesundbrunnen in Heilbronn. Diesem Neubau sind zwei Krankenhäuser im ländlichen Raum zum Opfer gefallen. periode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 Im oben angeführten Gutachten regen die Experten des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung eine präzise Ermittlung des tatsächlichen Investitionsbedarfs auf der Basis der Bilanzdaten der Krankenhäuser an. Eine Unternehmensbilanz enthält auch explizit Daten über das Anlagevermögen wie beispielsweise Gebäude. Auf der Basis dieser Daten hat das RWI ermittelt, dass die Länder nur wenig mehr als die Hälfte des tatsächlichen Investitionsbedarfs der Krankenhäuser zur Verfügung stellen. Nun zählen die Krankenhäuser hier in Baden-Württemberg im Bundesvergleich zu den besonders wirtschaftlich arbeitenden Einrichtungen. Die Krankenhäuser versorgen die Bürger des Landes mit einer um ein Fünftel geringeren Kapazität als im Bundesdurchschnitt. Und trotzdem schreiben viele dieser Krankenhäuser rote Zahlen. Die Landesregierung erklärt diesen Widerspruch mit den vergleichsweise höheren Personalkosten und verspricht stärkere Bemühungen gegenüber dem Bund zur Abhilfe bei dieser Benachteiligung. Es wäre der AfD-Fraktion wichtig, von Minister Lucha zu erfahren, seit wann ihm dieser Umstand bekannt ist und wie sich seine konkreten Bemühungen und Erfolge als Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz der Länder darstellen. Minister Lucha beschreibt in der Stellungnahme zu unserem Antrag u. a. die Ursache der Lücke zwischen erforderlichen und notwendigen Investitionssummen. Darunter sind zahlreiche Aspekte der Förderfähigkeit und der Angemessenheit der Bedarfe der Kliniken dargelegt. Das ist sicherlich in jedem Detail irgendwie zu begründen, dafür gibt es aber u. a. das Landeskrankenhausgesetz. Aber all diese Bemessungs- und Ermessensgebote können die riesige Lücke zwischen den von den Experten ermittelten Investitionserfordernissen einerseits und der tatsächlichen Investitionskostenförderung des Landes Baden-Württemberg andererseits eben nicht erklären. Kluge Unternehmer können aus ihren Bilanzdaten die Möglichkeiten und die Notwendigkeiten von Investitionen ableiten. Krankenhäuser sind keine klassischen Erwerbsunternehmen; das ist klar. Aber die Investitionsnotwendigkeiten können auch aus den Bilanzen der Krankenhäuser abgeleitet werden. Was davon tatsächlich förderfähig ist, unterliegt dann dem Ermessen Ihrer Mitarbeiter, Herr Minister Lucha. – Alles in allem gibt es also keinen Grund, den Expertenrat zur Heranziehung der Bilanzen für Ihre Förderentscheidungen in den Wind zu schlagen. Aus aktuellem Anlass noch ein Wort zur Festbetragsförderung. Die Festbetragsförderung soll Anreize zur sparsamen Verwendung der Investitionskostenförderung bieten. Das ist grundsätzlich zu befürworten. Die AfD-Fraktion setzt sich jederzeit für den wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit Steuergeldern ein. (Beifall bei der AfD) Aber angesichts rasant steigender Baukosten, darunter die Folgekosten des grünen Heizungsgesetzes, stellt sich die Frage, wie künftig die Lücke zwischen Festbetragsförderung und den unverschuldeten Mehrkosten geschlossen werden soll. (Carola Wolle) Sehr geehrte Damen und Herren, in zahlreichen Bürgergesprächen werde ich mit der Angst vor weiteren Krankenhausschließungen konfrontiert. Ich antworte, dass ich diese Angst teile. Ich bin aber auch der Überzeugung, dass Krankenhäuser keinem Gewinnzwang unterliegen dürfen. Die AfD-Fraktion ist der Auffassung, dass Gesundheit zur Daseinsvorsorge gehört. Mit unserem Antrag wollen wir daher zum Erhalt der notwendigen Krankenhausstruktur bzw. Krankenhauslandschaft in Baden-Württemberg beitragen. Der Präsident des Verbands der Krankenhausdirektoren Deutschlands, VKD, Herr Dr. Josef Düllings, stellte dazu fest, dass die aktuelle Gesetzgebung zur Reduzierung stationärer Versorgungskapazitäten an den falschen Stellen ansetzt. Es sind daher im notwendigen Umgestaltungsprozess die vielfältigen Aufgaben und Funktionen zu beachten, die die Krankenhäuser neben ihrer Hauptaufgabe erfüllen. Hierzu gehört die Notfallversorgung ebenso wie die ambulante Versorgung der Menschen in unserem Land, aber auch die Ausbildung von Ärzten und Pflegekräften. Jede Krise hat ihre Väter. Die Krise der Investitionskostenfinanzierung der Kliniken in Baden-Württemberg ist ganz maßgeblich von Ihrer Landesregierung und im Namen von Herrn Minister Lucha zu verantworten. Danke. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Wir kommen zur Aussprache. Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort dem Kollegen Norbert Knopf. – Bitte sehr, Herr Kollege.

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Norbert Knopf GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Getragen von der Überzeugung, abgeleitet aus dem Sozialstaatsprinzip, dass die Vorhaltung von Krankenhäusern Aufgabe des Staates ist, wurde mit dem Krankenhausgesetz im Jahr 1972 das Zweigespann von Betriebs- und Investitionskosten eingeführt, ein System, das sich über Jahrzehnte bewährt hat und auf dessen Grundprinzipien wir nach wie vor stolz sein können. Nun, meine Damen und Herren, befinden wir uns in einer Lage, in der es vielen Krankenhäusern, auch in Baden-Württemberg, nicht gut geht. Hierin sind sich alle Beteiligten einig. Die Gründe sind mannigfaltig: Nachwehen der Pandemie, massive Energiepreissteigerungen samt Preisschocks durch Putins Krieg. Es begründet sich aber auch dadurch – das ist sicher auch kein Geheimnis –, dass in den Bundesländern die Aufwendungen für die Investitionskostenförderung nach dem KHG, gemessen am Bedarf, seit Langem unzureichend sind und sich im Krankenhausbereich mittlerweile ein spürbares Investitionsdefizit aufgestaut hat. Wir müssen in der Tat aufpassen, dass aus diesem Wolkenbruch keine Sturmflut wird. Denn die schützenden Deiche, meine Damen und Herren, waren schon lange vor diesem aufziehenden Unwetter alles andere als dicht. Ein wesentlicher Grund für die wirtschaftlichen Probleme liegt – da stimme ich unserem Minister Manne Lucha bei seiner Forderung auf Bundesebene voll und ganz zu – in der unzureichenden Betriebskostenfinanzierung. Hier macht sich insriode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 besondere die zu schwache Berücksichtigung regionaler Kostenunterschiede bei den Personal- und Sachkosten beim Landesbasisfallwert bemerkbar. Das ist ein Missstand, den es auf Bundesebene rasch zu beheben gilt. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der AfD) Was wir zusätzlich brauchen, sind wegweisende Initiativen. Es braucht gerade im Bereich der Investitionskosten ein Förderprogramm als Anreizsystem. Krankenhäuser zählen mit zu den Verursachern von klimaschädlichen Gasen und produzieren sehr viel Einwegabfall. Sogenannte Green-Hospital-Initiativen verfolgen den Ansatz, nicht nur den Einwegmüll und schädliche Gasemissionen zu minimieren. Vielmehr werden hier Krankenhäuser gezielt so gestaltet, dass der Aufenthalt selbst der Genesung der Patientinnen und Patienten dient. Das heißt, wir brauchen künftig in den Krankenhäusern klimaneutrale Gebäudestrukturen, ein Ernährungsmanagement, abgestimmt auf das jeweilige Krankheitsbild, und möglichst viele Grünanlagen. Wo die Natur erkrankt ist, ist auch der Mensch nicht gesund. Wenn wir hier nicht früh den richtigen Weg einschlagen, werden unsere Krankenhäuser auch dafür die Zeche zahlen müssen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Während wir uns hier besprechen, bereitet das Bundesgesundheitsministerium die Krankenhausreform vor. Auch hier teile ich die Ansicht unseres Ministers Manne Lucha: dass wir eine Reform brauchen, die das gesamte System stärkt. Ich unterstütze hier ausdrücklich unseren Minister auf Bundesebene, und jeder verantwortungsbewusste Landespolitiker, unabhängig von seinem Parteibuch, sollte dies auch tun. Denn wir, das Land, müssen in der Tat bei den Investitionen dringend aufstocken, und zwar in Klimaschutz, Fachkliniken und Ambulantisierung investieren. Einige Krankenhäuser im Land haben die letzten Jahre nicht überlebt. Weitere Schließungen müssen wir dringend verhindern. Es gilt, die Existenz von Krankenhäusern im ländlichen Raum ganz besonders zu sichern, indem sich diese spezialisieren und kooperieren. Wir brauchen vor allem auf dem Land fachspezifische Standorte, die auch ein überregionales Einzugsgebiet haben. Konkret meine ich etwa eine Fachklinik für Neurologie, die gleichzeitig auch problemlos die stationäre Grundversorgung in der Region übernehmen kann. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Die Krankenhausplanung liegt in der Landeshoheit unseres Sozialministeriums, meine Damen und Herren. Daher sage ich: Wir müssen jetzt Strukturveränderungen klug angehen und zukunftsgerichtet gestalten. Wir müssen jetzt Anreize für wegweisende Investitionen schaffen, und wir müssen jetzt wissen, wo wir langwollen. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Kollege Dr. Michael Preusch. – Herr Kollege, bitte sehr.

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Dr. Michael Preusch CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Knapp zwei Millionen Behandlungen finden pro Jahr in unseren rund 240 Kliniken in Baden-Württemberg statt. Neue Behandlungsverfahren und 24/7-Vorhaltungen zur Notfallversorgung von elf Millionen Menschen sind nicht zum Selbstkostenpreis erhältlich. Lassen Sie mich zunächst einmal klarstellen, dass für uns, die CDU-Fraktion, die duale Finanzierung der Krankenhäuser – Investitionskosten durch das Land, Betriebskosten durch die Krankenkassen – ein essenzieller Hebel für die bedarfsgerechte stationäre Versorgung in Baden-Württemberg ist. Ohne die klare Aufgabenverteilung zwischen Bund und Land hätte der Bundesgesundheitsminister im Zuge der laufenden Reformdiskussionen von Berlin aus Strukturentscheidungen für die Krankenhauslandschaft in Baden-Württemberg über unsere Köpfe hinweg treffen können. Der erste Aufschlag der Reform hätte zu einem Desaster der stationären Versorgung, insbesondere auch der Akut- und Notfallversorgung, geführt. Vom Verkehrsunfall über den Schlaganfall bis zum Herzinfarkt wäre eine Versorgung in der Fläche nicht mehr möglich gewesen. Die landesseitige Finanzierung ist damit eine konkrete Prävention des „Morbus Lauterbach“ in Baden-Württemberg. (Beifall bei der CDU) Die Sicherstellung einer bedarfsgerechten stationären Versorgung ist uns, der CDU-Fraktion, wichtig. Im Jahr 2022, also dem Jahr, in dem der Antrag der AfD-Fraktion eingebracht wurde, standen so viele Investitionsmittel für die Kliniken im Land zur Verfügung wie noch nie: 450 Millionen € pauschale Programmförderung, 5 Millionen € Sonderprogramm Digitalisierung, 155 Millionen € Kofinanzierung der Bundesprogramme, 240 Millionen € Pandemierücklage, 280 Millionen € Bundesförderung. In diesem Jahr sind es insgesamt 488 Millionen €, und wir reden folglich für die Jahre 2022 und 2023 über insgesamt 1,6 Milliarden €. Das Ministerium weist darauf hin, dass ein wesentlicher Grund für die schwierige finanzielle Situation vieler baden-württembergischer Kliniken in der unzureichenden Betriebskostenfinanzierung liegt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Entgeltatlas zeigt, dass Baden-Württemberg auf Platz 2 der Bruttolöhne des Klinikpflegepersonals liegt. Für diese Strukturverbesserung des Arbeitsplatzes Krankenhaus erhalten wir keinen Ausgleich. Auch das Thema „Weiterbildung von ärztlichem und pflegerischem Personal“ sehe ich in den Betriebskosten derzeit unzureichend abgebildet. Wer die ambulante Versorgung in der Fläche will – und wir sehen die Notwendigkeit gerade in der Allgemeinmedizin und der Kinderheilkunde –, muss der Ausbildung im stationären Bereich auch eine entsprechende finanzielle und personelle Grundlage einräumen. Außer Frage steht, dass wir das Niveau der Förderungen auch in den kommenden Jahren mindestens halten müssen. Für die Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Versorgung der Bevölkerung werden allerdings zusätzliche Mittel notwendig sein. periode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 Wir können und wollen uns daher nicht auf dem im Vergleich zu anderen Bundesländern Erreichten ausruhen, sondern müssen weiter an der Optimierung unseres medizinischen und pflegerischen Systems arbeiten. Dazu gehört, die strikte Trennung von stationärer und ambulanter Versorgung zu überwinden und die Heterogenität des Landes hinsichtlich seiner medizinischen Strukturen zu berücksichtigen, beginnend beim Rettungsdienst und endend in der Rehabilitation oder der Palliativversorgung. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Regionale Strukturgespräche, wie wir, die CDU-Fraktion, sie schon lange fordern, sollen Versorgung gemeinsam, neu und transparent definieren. Die Menschen sollen vor Ort entscheiden, wie ihre Versorgung in Zukunft aussieht. Lassen Sie mich abschließend noch etwas zur Pauschalförderung sagen. Durch die Verknüpfung von Bettenzahlen und Pauschalförderung führen mit einem Bettenabbau verbundene Restrukturierungsmaßnahmen automatisch zu einem unmittelbaren Wegfall von Pauschalfördermitteln. Diese werden vielfach gerade für diese Restrukturierungen weiter benötigt. Man könnte Krankenhäuser, die notwendige Maßnahmen zum Kapazitätsabbau vornehmen, statt sie unmittelbar durch die Absenkung der Pauschalförderung zu bestrafen, belohnen und zur weiteren Optimierung anreizen, indem die Pauschalförderung mit zeitlichem Verzug und schrittweise abgesenkt wird. Alternativ könnte ein entsprechender Umstrukturierungsfonds, gespeist von Krankenkassen, Bund und Ländern, aufgelegt werden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das Thema „Krankenhausstruktur und deren Finanzierung“ ist zu komplex, um es in einem Vierpunkteantrag der AfD abzuhandeln nach dem Motto „Koste es, was es wolle“, Frau Wolle. (Heiterkeit – Zuruf: Na ja!) Wir lehnen daher den Antrag der AfD-Fraktion, der neu erklärten alternativen Demokraten, ab. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Kollege Florian Wahl spricht jetzt für die SPD-Fraktion.

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Florian Wahl SPD

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe es nicht für möglich gehalten: In dieser Legislaturperiode sind wir hier seit nunmehr zweieinhalb Jahren – auch im Bereich Soziales – zusammen. Wir beraten heute den ersten Antrag der AfD-Fraktion ohne rassistisches Geschwurbel, ohne Verschwörungstheorien und das alles. Dass das möglich ist! (Oh-Rufe von der AfD – Zuruf von der AfD: Oje! –

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Daniel Lede Abal GRÜNE

Das sind die alternativen Demokraten!) Ich weiß nicht, wo Sie das gegoogelt haben. Denn von Ihnen kann es mit Blick auf die Sacharbeit, wie wir sie von Ihnen im Ausschuss kennen, nicht kommen. Aber sei’s drum. Reden wir über Krankenhäuser. (Unruhe bei der AfD – Glocke des Präsidenten) (Florian Wahl) – Jetzt seien Sie nicht so mimosenhaft. Sie teilen gegen alle möglichen Menschen aus, die schwächer sind als Sie. Und dann bekommen Sie einen Satz zu hören und flippen dann komplett aus. (Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Der Redner hat das Wort.

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Florian Wahl SPD

Bezeichnend ist auch, dass hier im Haus eine Debatte über die Investitionskosten von Krankenhäusern auf der Tagesordnung steht, Sie aber die ganze Zeit über die Betriebskostenfinanzierung reden. Das ist schon bezeichnend. Reden Sie mit den Vertretern der Krankenkassen, reden Sie mit den Vertretern der Krankenhäuser, reden Sie mit den Vertretern der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft, reden Sie mit den Bürgermeistern, reden Sie mit den Landräten – sie alle sagen Ihnen doch, wie die Situation bei der Investitionskostenfinanzierung hier im Land ist. Sie finanzieren 455 Millionen €. Die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft sagt, gebraucht würden 800 Millionen €, 850 Millionen €, um überhaupt über die Runden zu kommen. Sie lassen die Krankenhausstruktur hier in diesem Land allein und versuchen wieder, alles dem Bund zuzuschieben. Das ist nicht in Ordnung. (Beifall bei der SPD) Eigentlich müssten Sie es ja wissen, Herr Lucha. Ich habe da eine Frage an Sie, weil Sie in dem ersten Satz der Stellungnahme zum vorliegenden Antrag schreiben, das Problem sei nicht die Investitionskostenfinanzierung, sondern seien die Betriebskosten. Nehmen Sie die Situation – erstens – nicht wahr? Zweitens: Kämpfen Sie überhaupt für mehr Mittel hier bei Ihnen im Kabinett? Strengen Sie sich überhaupt an? Bis jetzt waren wir immer der Überzeugung, Sie seien nicht stark genug, um sich durchzusetzen, dass wir richtig in unsere Struktur investieren. Aber nach dem Lesen der Stellungnahme hat man das Gefühl, Sie kämpfen überhaupt nicht, Sie finden sich damit ab, dass es eine Mangelfinanzierung gibt. Damit lassen Sie die Beschäftigten in den Krankenhäusern, aber, ehrlich gesagt, auch unsere Struktur und die Kommunen komplett im Stich. (Beifall bei der SPD) Es geht weiter: Ich weiß noch, zwischen 2011 und 2016 haben wir zusammen regiert. Damals sind übrigens die Investitionskosten massiv gestiegen. (Abg. Andreas Stoch SPD: Richtig!) Damals gab es einen rührigen AK-Vorsitzenden für Soziales, der gesagt hat: „Wir müssen einerseits die Investitionskostenförderung hinbekommen“, und der andererseits die Regierung angetrieben hat: „Wir müssen das nutzen. Wir brauchen eine transparente, verbindliche Krankenhausplanung.“ Dieser AK-Vorsitzende hieß Manne Lucha. Das ist über zehn Jahre her. Und Sie hatten damals ja recht. riode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: 2016 ist nicht zehn Jahre her!) – Das war nicht 2016. Die Besprechungen, die wir hatten, waren 2012 und 2013. Wir hätten es ja 2016 gemacht, wenn wir noch die Möglichkeit gehabt hätten. Aber Sie haben es nicht gemacht, obwohl seit über zehn Jahren die Analyse vorliegt, dass wir da wirklich eine anständige Planung machen müssen. Sie sind es nicht angegangen. Seit fünf Jahren machen Sie Arbeitsgruppen – ehrlich gesagt, was man von den Beteiligten hört, ist nicht wirklich Mut machend –, ohne dass Sie eine weitere, verbindliche Planung machen. Das kann so nicht sein. Damit gestalten wir nicht die Strukturen, die wir brauchen: dass wir die Kliniken, dass wir die Strukturen in der Fläche hinbekommen. Das ist ein wirklich schweres Versäumnis. (Beifall bei der SPD) Sie machen es natürlich auch nicht. Denn, ehrlich gesagt, wenn Sie es täten, könnten Sie zu Ihrem Finanzminister gehen und sagen: „Wir haben Standards festgelegt. Wir haben eine Struktur. Dafür brauche ich das Geld.“ Dann müssten Sie nicht ständig mit der Lücke von über 350 Millionen € hierher kommen und sich von den Kommunen, von den Landkreisen immer wieder die gleichen Dinge anhören, dann würden Sie die Beschäftigten nicht alleinlassen. Jetzt ist morgen ein wichtiger Tag: Sie verhandeln – Sie sind da in einer wichtigen Funktion – mit den Ländern die Krankenhausreform. Da muss man sagen: Da haben Sie eine ganz, ganz wichtige Rolle, damit das auch gelingt. Die Sache ist, wie wir hören, momentan noch nicht in trockenen Tüchern. Da sind Sie wichtig. Denn es geht darum, dass Sie auch die Blockadehaltung einiger Unionsländer in den Griff bekommen und dass die Bayern nicht aus Wahlkampfgründen ausscheren. Ich glaube, darum geht es jetzt, dass wir das hinbekommen. Aber das entlässt Sie nicht aus der Verantwortung, hier Ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich jetzt das Wort dem Kollegen Jochen Haußmann.

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Jochen Haußmann FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das wichtige Thema „Klinische Strukturen und Krankenhausversorgung“ gibt mir zu Beginn die Möglichkeit, mich auch hier im Plenum bei allen zu bedanken, die sich Tag für Tag für unsere Gesundheitsversorgung einbringen, sei es im medizinischen Bereich, im ärztlichen Bereich, im pflegerischen Bereich oder auch in der Verwaltung von Kliniken. Bei all diesen Menschen, die sich – insbesondere auch in den letzten Jahren – jeden Tag aufs Neue für unsere Gesundheitsversorgung einsetzen, möchte ich mich ganz herzlich bedanken. Ganz herzlichen Dank für dieses Engagement! (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD) (Jochen Haußmann) Ich will Sie einige Jahre mit zurücknehmen. Kollege Wahl hat ja schon auf die vergangenen Legislaturperioden hingewiesen. Am 8. Mai 2014 – vor neun Jahren – fand auf Initiative des Sozialausschusses eine sehr umfangreiche öffentliche Anhörung statt. Ebenfalls vor fast genau neun Jahren hat die FDP/DVP-Landtagsfraktion ein Zehn-Punkte-Papier zur Neuausrichtung der Landeskrankenhausplanung aufgestellt. Wir haben schon damals Positionen formuliert und mit einem Gremium aus Expertinnen und Experten und einem wissenschaftlichen Gutachten die vorhandenen Strukturen analysiert und haben geschaut, wie wir Baden-Württemberg für die stationäre Versorgung hier im Land ausrichten, wie wir die medizinischen und pflegerischen Fachgesellschaften einbeziehen und regionale Strukturgespräche führen. Denn wir sehen immer stärker, wie wichtig es ist, auch die Regionen einzubinden. Wir brauchen einen ganzheitlichen Ansatz. Lieber Herr Kollege Preusch, die CDU hat bei ihrer Klausurtagung im letzten September in Freudenstadt ein Positionspapier erarbeitet. Ich fand das wirklich beeindruckend, weil es im Grunde genommen auch die Positionen, die wir bereits im Jahr 2014 formuliert haben, aufgreift. Sie haben dann formuliert – und wo die CDU recht hat, hat die CDU recht –, (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) der Landeskrankenhausplan aus dem Jahr 2010 werde dem Bedarf schon lange nicht mehr gerecht. Also, der Landeskrankenhausplan stammt aus dem Jahr 2010, und man darf dann schon fragen, lieber Herr Minister Lucha: Wo ist denn der Ansatz unserer Strukturplanung? Herr Kollege Knopf, Sie sagten, wir müssten jetzt beginnen. Ich glaube, wir haben in Baden-Württemberg wirklich einige Jahre verloren, um eine strukturierte Landeskrankenhausplanung zu machen. Unser Positionspapier ist, wie gesagt, fast auf den Tag genau neun Jahre alt. Es wird Zeit, dass wir in Baden-Württemberg mit diesem Thema beginnen. (Beifall bei der FDP/DVP) Wir halten Ihnen, Herr Minister Lucha, durchaus zugute, dass Sie, wenn es um einzelne Landkreise geht, die sich aufmachen, die Versorgung neu zu strukturieren, durchaus auch den Mut haben, darauf hinzuweisen, dass wir die Versorgungsstrukturen anders darstellen müssen. Aber es fehlt einfach das Gesamtkonzept. Es fehlt auch die Einbeziehung über die Landkreise hinweg und auch über unsere Landesgrenzen hinweg. Vom Ostalbkreis aus muss man eben auch schauen, wie die Versorgung in Bayern aussieht. Deswegen denke ich: Wir sind jetzt in einer ganz, ganz entscheidenden Phase, wenn es darum geht, wie wir unsere Strukturen in der klinischen Versorgung in Deutschland, aber insbesondere in Baden-Württemberg ausrichten. Es hätte nicht Nordrhein-Westfalens bedurft – die in der Umsetzung vielleicht noch gar nicht so weit sind wie wir –, es hätte nicht sein müssen, dass man jetzt den Landeskrankenhausplan von Nordrhein-Westfalen zur Grundlage nimmt. Wir hätten, denke ich, auch schon viel mehr aus Landessicht, aus der Sicht Baden-Württembergs bereitstellen können, um ebendiesen Prozess der Krankenhausstrukturreform entsprechend anzugehen. periode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 Es ist schon wichtig – vielleicht können Sie heute noch mal etwas dazu sagen –, wie die Fachkliniken denn in die Strukturplanungen einbezogen werden. Es herrscht ja auch eine große Verunsicherung. Wir wissen, es gibt Level-Strukturen in der neuen Ausrichtung. Es hat bereits jetzt Konsequenzen, dass Kliniken nicht sicher sind, wie es denn weitergeht. Deswegen sollten wir jetzt möglichst schnell in diesen Prozess hineingehen. Es macht Sinn, dass wir neben den Fallpauschalen Vorhaltepauschalen, Vorhaltestrukturen einführen, dass wir die sektorenübergreifende Versorgung sicherstellen. Aber ich glaube, wir haben nicht mehr viel Zeit, und es macht Sinn, mit dieser Krankenhausstrukturreform des Bundes in die Landeskrankenhausplanung einzutreten. Das ist eine der wichtigsten Aufgaben des Landes Baden-Württemberg. Deswegen wäre es uns wichtig, dass Sie auch den Landtag mitnehmen, sich nicht immer nur auf vertrauliche Gespräche berufen. Bei diesem ganz entscheidenden Thema, Herr Minister, müssen Sie den Landtag beteiligen. Wir brauchen eine gute Versorgung. Deswegen fordern wir Sie auf, uns im Ausschuss und im Landtag entsprechend zu beteiligen. Eines der wichtigsten zentralen Themen in Baden-Württemberg braucht die Beteiligung des Landtags von Baden-Württemberg. (Beifall bei der FDP/DVP) Ich will mit den Herausforderungen schließen: Wir hatten in der Enquetekommission Herrn Professor Boris Augurzky, einen der anerkanntesten Wissenschaftler in diesem Bereich, der uns auf die Herausforderungen hingewiesen hat – von der Demografie über die Digitalisierung, über die Prävention bis hin zu den Themenfeldern „Sektorenübergreifende Versorgung“, Ambulantisierung, Zentralisierung und Schwerpunktbildung. Baden-Württemberg darf sich nicht nur auf die Klinikreform des Bundes konzentrieren, sondern wir müssen es zur Grundlage machen, unseren Landeskrankenhausplan mit den Fachkliniken, mit den ambulanten Sektoren in regionalen Strukturgesprächen aufzugreifen. Es ist höchste Eisenbahn. Wir haben viele Jahre verloren. Starten wir jetzt damit! Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich erteile jetzt für die Landesregierung das Wort Herrn Minister Lucha. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bundesgesetzgeber hat zur Krankenhausfinanzierung ein duales Finanzierungssystem gesetzlich verankert. Die Finanzierung der Betriebskosten erfolgt derzeit nach dem Modell der DRG-Vergütung, nach diagnosebezogenen Fallgruppen; die Investitionskosten für den Krankenhausbau sind Aufgabe der Länder, dies wird aus Landesmitteln gefördert. Wir haben – Kollege Wahl hat es angesprochen – ab 2011 von einem tatsächlich extrem niedrigen Sockel kommend die Investitionen sprunghaft angehoben und haben in den Mitteln der Jahre 2020 bis 2024 mit zwischen 450 und 452 Millionen €, variiert immer je nach Programmatik, eine hohe stabile Basisinvestition. (Minister Manfred Lucha) Erlauben Sie mir, darauf hinzuweisen: Allein mit dem, was wir noch zusätzlich an Bundesprogrammen mitfinanziert haben mit dem Strukturfonds II, mit dem Zukunftsfonds, mit der Beteiligung an Ausgleichszahlungen und Organisation, mit Bundesmitteln, Landesmitteln, Versorgungszuschlägen und nicht zuletzt eigenen Landeshilfen – auch die Landeshilfen für Corona in den Jahren 2020 bis 2022 –, waren wir bundesweit spitze. Bei der Höhe der Investitionskostenförderung ist es in der Tat so: Wir achten darauf, dass wir zwischen 98 % und 100 % der förderfähigen Kosten fördern können. Es sind in der Regel 60 % der Gesamtkosten angestrebt. Wenn Sie sich mal die letzten Jahre anschauen und sehen, was wir geleistet haben: Baden-Württemberg hat mit fast 10 000 € – nageln Sie mich jetzt bitte nicht auf den letzten Euro fest – die mit Abstand höchste Investitionsfördersumme pro Bett aller Länder. Wir haben unter allen Ländern die geringste Bettendichte. Sie wissen es eigentlich besser, argumentieren aber nun so, als seien Sie tatsächlich ein bisschen ahnungslos: Natürlich ist Krankenhausplanung schon seit Langem ein dynamischer Prozess. Dass wir bei einem Gesetz aus dem Jahr 2010 nicht einfach stehen bleiben – – Schauen Sie sich allein die badenwürttembergische Zentrenbildung an. Die dreistufige Schlaganfallversorgung in Baden-Württemberg deckt 92 % aller Schlaganfallpatientinnen und -patienten ab. Das ist qualitätsgesicherte, direkte, gut gesteuerte Patientinnen- und Patientenversorgung. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Unsere Umsetzung der G-BA-Notfallstufen ist gemeinsam mit der BWKG erarbeitet worden. Diese erfolgt absolut flächendeckend. – Und so geht es eigentlich weiter. Das Kernproblem ist in der Tat – da bin ich bei Ihnen –: Das DRG-System ist vor allem in Zeiten der Krise, durch die Krise, enorm unter Druck geraten. Die Ausfälle durch deutlich geringere Behandlungszahlen, durch weniger betreibbare Betten konnten aufgrund dieser rein mengenorientierten Finanzierung nicht ausgeglichen werden. Deswegen ist es erforderlich – wir sind da mit dem Bund wirklich in Gesprächen –, dass, bevor eine weitere Krankenhausfinanzstruktur kommt, erst einmal die Betriebsmittel für die Kliniken bereitgestellt werden, sodass die Defizite die Betriebe nicht dauerhaft gefährden. Wir sind tagtäglich im Gespräch mit der BWKG – ich habe heute Morgen erst wieder mit dem Präsidenten telefoniert –, damit wir Hinweise bekommen, wenn es Standorte gibt, die gefährdet sind, um sofort reagieren zu können. Das heißt, die Zukunftsfähigkeit wird davon abhängen, dass die Medizin, die an den richtigen Standorten betrieben wird, auch vergolten wird. Deswegen haben wir jetzt vonseiten Baden-Württembergs als Vorsitzland einen Prozess moderiert. Wir haben heute dem Bundesminister eine einheitliche Länderposition übersandt, die wir morgen mit ihm besprechen. Kern wird sein, dass wir natürlich – – Die 64 Leistungsgruppen aus NRW, wie sind die zustande gekommen? NRW hat eine Bettenstruktur, die doppelt so hoch riode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 ist wie bei uns. Der Kollege muss jetzt steuern, weil er natürlich Kannibalisierungseffekte hatte. Wir haben diese Grundstruktur – – Nur mal für Sie zur Erinnerung: Bayern hat 13 Millionen Einwohner und 473 plangenehmigte Krankenhäuser, für Baden-Württemberg mit seinen elf Millionen Einwohnern liegt diese Zahl bei 209. Wir haben in den letzten Jahren zudem überall Strukturdialoge mit den Landkreisen, finanziert aus Mitteln unseres Hauses, durchgeführt. Die besten Beispiele sind der Ortenaukreis – „Aus neun mach fünf“ – und, mit zusätzlichen Mitteln, der Landkreis Lörrach – „Aus vier mach eins“ –, um Leistung zu strukturieren. Gleichzeitig ist es uns jetzt in diesen Debatten mit dem Bundesminister gelungen, die Primärversorgung – die wir in dieser Form, glaube ich, wirklich lehrbuchhaft entwickelt haben, auch mit unserem Modellprogramm der sektorenübergreifenden Versorgung – leistungs- und ordnungsrechtlich tatsächlich auch mit eigenen Einnahmen generieren zu können. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Dazu gehört übrigens auch, dass wir jetzt zur Steuerung tatsächlich die Community Health Nurse implementieren. – Also, da sind wir auf einem guten Weg. Ich sehe tatsächlich im Augenblick, wenn wir die Strukturreform umsetzen – – Ich kann Ihnen drei Sätze sagen, Herr Haußmann: Wir sind noch gar nicht im parlamentarischen Beratungsprozess. Ab dem Zeitpunkt, zu dem ein Gesetzentwurf vorliegt, ist es doch selbstverständlich, dass wir in den parlamentarischen Beratungs- und Beteiligungsprozess gehen. Ich kann Ihnen zusichern: Die Länder – – Es wird keine Level mit Bindungswirkung geben. Das wird es mit den Ländern nicht geben. Denn wir sind darauf angewiesen, unsere Strukturen, unsere Regionalstrukturen so zu konstruieren, dass am richtigen Ort das richtige Angebot ist. Da sind wir in Baden-Württemberg im Übrigen schon sehr weit; da haben andere Flächenländer wesentlich mehr Hausaufgaben. Dafür benötigen wir vom Bund natürlich Konversionshilfen für die Investitionen. Das handeln wir derzeit aus. Ich lade Sie ein: Sprechen Sie mit Ihrem Bundesfinanzminister. Er ist derzeit nicht bereit, für die Krankenhausreform weitere notwendige Konversions- und Umgestaltungsmittel bereitzustellen. Wir sehen dies als unabdingbar. Erlauben Sie mir zum Schluss noch zwei Bemerkungen. (Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Baron? Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Bitte, Herr Abgeordneter.

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Anton Baron AfD

Vielen Dank. Herr Minister. – Sie haben es gerade angesprochen, Sie wissen, bei uns gab es auch diese Umstrukturierung. Bei uns im Hohenlohischen herrschen jetzt natürlich Unruhe und Verunsicherung – ganz einfach aus dem Grund, dass unser Krankenhaus zwischen zwei großen liegt und in diesen Drei-Level-Stages, wie auch gerade angesprochen wurde, herunterfallen würde. Ich habe in der Zeitung gelesen, dass Sie, das Land, da Prioritäten setzen können. Können Sie dazu noch etwas sagen? (Anton Baron) Geben Sie bitte auch zeitnah an die Bevölkerung ein Signal, damit diese Unruhe verschwindet und man wieder etwas Ruhe hineinbringt. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Es ist schon mehrfach kommuniziert worden – vielleicht habe ich jetzt zu leise gesprochen –: Es wird keine Level-Einteilung mit Bindungswirkung geben. Das hat der Bundesminister jetzt schon zugesagt. Er selbst beharrt noch darauf, sie sozusagen als Qualitätsstandard zu definieren. Das wird es mit den Ländern nicht geben; denn Planung ist Länderhoheit. Gerade das Krankenhaus in Öhringen, das Sie ansprechen, haben wir mit Bundesmitteln finanziert. Ich sage noch einmal: Das ist der baden-württembergische Weg. Das Krankenhaus in Freudenstadt ist wie das in Öhringen mit einer geringeren Bettenzahl zwischen 200 und 350 ausgestattet und hat eine Bedeutung wie in einer Metropole ein 1 000-Betten-Haus. Da wird gute, qualifizierte, bedarfsgerechte Medizin gemacht. Das ist der baden-württembergische Weg, und den haben wir, Kollege Wahl, im Jahr 2011 eingeschlagen und haben ihn zu keinem Zeitpunkt verlassen. Zur Rechnung, es könnten noch ein paar Hundert Millionen Euro mehr sein: Fakt ist, dass es derzeit bewilligte Bescheide gibt, die schon länger liegen, und Bauten noch nicht angegangen wurden. Wir haben gerade im letzten Jahr mit Ihrer Unterstützung auch die Kliniken, die hohe Baukosten hatten, unterstützt, damit sie weitermachen konnten. Wenn jetzt das Ergebnis klar ist und wir mit dem Bund – wir sind jetzt an einem wichtigen Punkt – ausverhandelt haben, werden wir den Prozess der Novellierung des Landeskrankenhausgesetzes natürlich weiterentwickeln, aber dann wissen wir genau, auf welcher Leistungsgrundlage wir planen können. Die Vorhaltepauschalen – das ist keine Petitesse – sind so auszugestalten, dass sie tatsächlich den Bedarfen und den Ansprüchen Genüge leisten. Baden-Württemberg hat zwei große Nachteile – das kann ich der SPD jetzt nicht ersparen: Meine Vorgängerin wurde beim Landesbasisfallwert von der damaligen SPD-Gesundheitsministerin Dreyer, heute Mainzer Regierungschefin, und der Hamburger SPD über den Tisch gezogen. (Zuruf des Abg. Florian Wahl SPD – Unruhe – Glocke des Präsidenten) Wir haben einen zu niedrigen Landesbasisfallwert, und der Morbi-RSA ist in der Regierung Spahn/Merkel mit SPD-Beteiligung zulasten der starken Kassen, z. B. der AOK Baden-Württemberg, umstrukturiert worden. Wir werden jetzt darauf achten, dass wir bei Neuordnungen, bei neuen Ansatzpunkten, nach welchen Kriterien Finanzausgleichsströme laufen, diese zweite Benachteiligung nicht mehr erleiden. Denn wir werden für unsere moderne Strukturbildung benachteiligt. Sie sehen, wir sind außergewöhnlich gut aufgestellt. Übrigens haben meines Wissens in der Gemeinsamen Finanzkommission des Landkreistags die Landkreistagsvertreter gesagt, dass sie die Themen der Krankenhausfinanzierung zum nächsten Doppelhaushalt anmelden. Ich lade uns alle ein – auch den Kollegen Knopf –, wenn wir gute, präzise Vorgaben haben und dann unseren Modernisieperiode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 rungsbedarf – – Ich kenne ja die Anträge, die bei uns liegen. Kollege Stoch, die größte aktuelle Förderung geht in ein zukunftsfähiges Klinikum in Heidenheim auf der Ostalb. Im Ostalbkreis steht eben die Frage an, ein neues Klinikum zu machen. Das Wissenschaftsministerium und unser Haus stehen vor der ganz großen gemeinsamen Herausforderung im Raum Heidelberg. (Glocke des Präsidenten) Aber das haben wir alle im Blick, und wir können das mit den heutigen Planungen abbilden. Sie sehen also, (Glocke des Präsidenten) wir sind strukturiert und gut aufgestellt, und ich bedanke mich auch bei den Regierungsfraktionen für die gute Unterstützung. (Glocke des Präsidenten) Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage der Frau Abg. Wolle? Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Ich bin jetzt fertig. Danke.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Frau Abg. Wolle, ist das noch eine Wortmeldung? (Abg. Carola Wolle AfD: Ja!) Sie haben noch Redezeit. – Ja, okay. Eine Minute und 34 Sekunden.

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Carola Wolle AfD

Ja, geht schnell. Vielen Dank. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zum einen haben Sie ja mitbekommen: Es herrscht eine sehr große Verunsicherung in der Bevölkerung, und auch die SPD hat schon x-mal nach einem Landeskrankenhausplan gefragt. Es wäre schön, wenn Sie den mal vorlegen könnten. Dann würde die Bevölkerung auch eine gewisse Sicherheit bekommen, wo welches Krankenhaus zukünftig noch existiert. Ich denke, das ist das vordringlichste Ziel, das wir haben sollten. Was etwas merkwürdig ist: Unsere Krankenhäuser arbeiten mit 20 % weniger Personal. 20 % weniger Personal heißt: Wir haben viel weniger Kosten. Ich verstehe nicht, dass diese eingesparten Lohnkosten nicht ausreichen, um zu vermeiden, dass unsere Krankenhäuser in die Bredouille geraten und in die roten Zahlen kommen. Das ist für mich unglaublich. Das kann es ja wohl irgendwo nicht sein; denn unsere Krankenhäuser arbeiten am effizientesten in ganz Deutschland. Es genügt nicht, wenn Sie, Herr Dr. Preusch, da mit Millionen „herumhauen“ und darauf hinweisen, soundso viel werde ausgegeben. Es müssen Fakten her. Wenn Sie die 10 % jetzt aktuell erreichen oder kurz davor sind, können Sie ja ganz locker zustimmen. Danke schön. (Beifall bei Abgeordneten der AfD)

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Daniel Born

Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 17/2217. Abschnitt I des Antrags ist ein Berichtsteil und kann für erledigt erklärt werden. Abschnitt II des Antrags ist ein Beschlussteil, der vier Handlungsersuchen an die Regierung enthält. Wer Abschnitt II zustimmt, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Enthaltungen? – Damit ist Abschnitt II mehrheitlich abgelehnt. Tagesordnungspunkt 8 ist damit erledigt. Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf: Antrag der Fraktion der CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport – Sicherheitspolitik an Schulen in Zeiten der Zeitenwende – Drucksache 17/4733 Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Das Wort zur Begründung erteile ich dem Kollegen Andreas Sturm von der CDU-Fraktion.

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Andreas Sturm CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bis zum 24. Februar 2022 konnte bei Sonntagsreden jedes Mal gezählt werden, wie viele Jahre wir schon in Frieden, Freiheit und Wohlstand leben. Die viel zitierte Zeitenwende schlägt sich aber in vielen Bereichen nieder. Alte Gewissheiten haben sich geändert und müssen hinterfragt werden. Der völkerrechtswidrige russische Angriffskrieg gegen die Ukraine ist eine Zäsur, die den Handlungsrahmen deutscher Außen- und Sicherheitspolitik verschiebt. Die Notwendigkeit der Landes- und Bündnisverteidigung ist von einer abstrakten zu einer konkreten Aufgabe geworden. Zugleich verdeutlichen die Entwicklungen der vergangenen Monate, dass das Verständnis des politischen Geschehens in Europa und der Welt ohne grundlegende Kenntnisse von Außen- und Sicherheitspolitik kaum möglich ist. Dieser veränderten Realität müssen wir uns alle als gesamte Gesellschaft stellen. Dies betrifft auch die junge Generation und die Schulen. Die Erziehung der Schülerinnen und Schüler zu mündigen Staatsbürgern muss auch dazu befähigen, das weltpolitische Geschehen zu verstehen und einzuordnen. Es gibt dabei bereits gute Veranstaltungsformate, um in der Schule zu informieren. Dazu gehört die Einbeziehung der Jugendoffiziere der Bundeswehr mit ihrer sicherheits- und friedenspolitischen Kompetenz. Die Präsenz dieser Jugendoffiziere hat im Schuljahr 2021/2022 mit 717 Veranstaltungen den Höchststand erreicht. An dieser Stelle danke ich den Jugendoffizieren sowie den Lehrkräften für die Initiative. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP) riode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 Jugendoffiziere sind speziell ausgebildete Referentinnen und Referenten der Bundeswehr, die über die Herausforderungen einer bündnisorientierten Sicherheitspolitik sprechen. Welche Rolle spielen EU, NATO, Vereinte Nationen oder OSZE-Organisationen für die Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa? Wie wirken sich regionale Konflikte und Krisen weltweit aus? Was bedeutet deutsche und europäische Sicherheitspolitik für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land? Wichtige Hinweise auf die Informiertheit und die Informationsbedürfnisse der Jugendlichen gibt die aktuelle KIM-Studie – Kindheit, Internet, Medien – aus dem Jahr 2022. Dass in den Bildungseinrichtungen über den Ukrainekonflikt gesprochen wird, dem stimmten nur 13 % voll und 45 % eher zu. Das heißt im Umkehrschluss, dass der Ukrainekonflikt in 42 % der Fälle überhaupt nicht thematisiert wurde. Die #UseTheNews-Studie des Leibniz-Instituts hat herausgefunden, dass Nachrichten journalistischer Prägung immer weniger Relevanz bei Jugendlichen haben. Ihnen fehlt der Bezug zum Alltag, und sie orientieren sich eher an Influencern und Social Media. (Abg. Miguel Klauß AfD: Sehr gut!) Meine Damen und Herren, dies ist ein Grund, weshalb Wissen über die Sicherheitspolitik unbedingt in den Unterricht gehört. Denn das ist ein Beitrag zur Meinungsbildung, indem Informationen selbstbewusst eingeordnet werden, zur Medienbildung gegen Fake News, zur Demokratiebildung, zur Mündigkeit als Staatsbürger. Als Bildungspolitiker wissen wir, dass man vorsichtig dabei sein muss, zu viele einzelne Themen in das Curriculum der Schulen zu schreiben. Aber vielleicht kann von dieser Debatte am heutigen Tag ein Impuls ausgehen, Good-Practice-Modelle zu sammeln und darüber zu beraten, wie man Jugendliche fachlich fundiert, ansprechend und gelingend informieren kann. Mit Blick auf den verfassungsgemäßen Auftrag der Bundeswehr sehen wir, die CDU, die Jugendoffiziere als unverzichtbare Ansprechpartner für Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik an. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP) Für uns ist auch denkbar, dass beispielsweise ein Projekt- oder Aktionstag, gegebenenfalls in zeitlicher Nähe zum Europatag oder am Jahrestag des Überfalls auf die Ukraine, stattfinden könnte. Es ist wichtig, eine Haltung zu gesellschaftlichen und politischen Themen einzunehmen und dialogfähig zu sein. Die aktuelle Situation zeigt, dass wir unter veränderten Vorzeichen über die Sicherung von Frieden, Demokratie und Freiheit sprechen müssen. Die Schule ist der Ort, an dem wir die Grundlage für diese Diskussion legen können und an dem diese Diskussion angestoßen werden muss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP)

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Daniel Born

Es folgt für die Fraktion GRÜNE Frau Abg. Dr. Susanne Aschhoff.

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Dr. Susanne Aschhoff GRÜNE

Sehr verehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine markiert eine Zäsur in der europäischen Friedensarchitektur der Nachkriegszeit. Krieg, Leid, Flucht und Vertreibung sind seitdem sowohl geografisch als auch gedanklich wieder sehr nah an uns herangerückt – die auch vom Kollegen Sturm zitierte Zeitenwende. Aufgrund dieser äußerst angespannten Lage haben auch viele junge Menschen Angst vor einem Krieg und äußern einen hohen Bedarf an verlässlichen Informationen. Alle unsere Schulen, von der ersten bis zur letzten Klasse, sind der Ort, an dem sich die Kinder und Jugendlichen in unserem Land mit Krieg und Frieden auseinandersetzen. Hier wird über Menschenrechte und Völkerrecht gesprochen und über Formen von Konflikt- und Krisenbewältigung diskutiert. Ziel dabei ist, dass Schülerinnen und Schüler zu außen- und sicherheitspolitischen Themen und so auch zur aktuellen Situation des Krieges in der Ukraine Verständnis und Haltung entwickeln können. Die baden-württembergischen Bildungspläne bieten die Freiheit zum Aufgreifen von aktuellen Themen. Lehrkräfte können sich externe Expertise in den jeweiligen Fachunterricht einladen, zum einen über die Servicestelle Friedensbildung, zum anderen über die Jugendoffizierinnen und -offiziere der Bundeswehr. Sowohl die Bundeswehr als auch die Servicestelle Friedensbildung sind dabei den Grundsätzen des Beutelsbacher Konsenses verpflichtet. Das Überwältigungsverbot sagt, dass keine Inhalte aufgezwungen werden dürfen, damit eine eigene Urteilsbildung möglich bleibt. Das Kontroversitätsgebot sagt: Was in Politik, Wissenschaft, Gesellschaft als kontrovers gilt, muss auch im Unterricht kontrovers dargestellt und behandelt werden. Die Verpflichtung zur Schülerinnen- und Schülerorientierung soll zur Analyse einer Situation, zum Finden der eigenen Interessen befähigen und das Vertreten einer eigenen Meinung ermöglichen. Wie stark das Interesse an dieser Expertise ist, zeigen die Zahlen. Herr Kollege Sturm hat es erwähnt: Die 717 Veranstaltungen der Jugendoffiziere sind seit der Kooperationsvereinbarung im Jahr 2014 zwischen dem Kultusministerium und der Bundeswehr der bisherige Höchstwert. Die Jugendoffiziere bringen den Schülern die Rolle der Bundeswehr und die Bewahrung von Frieden, Sicherheit und Demokratie näher. Sie erklären die bündnispolitischen Verpflichtungen sowie den Charakter der Bundeswehr als demokratisch legitimierte Parlamentsarmee unter dem Primat der Politik. Werbung für den Beruf der Soldatin bzw. des Soldaten zu machen ist in diesem Setting klar untersagt. In den aktuellen Zeiten hat aber auch die Arbeit der Servicestelle Friedensbildung eine einzigartige Stellung. Gerade jetzt zeigt sich, wie wichtig es war, dass wir alle hier in diesem Landesparlament die finanziellen Mittel für die Servicestelle periode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 trotz der angespannten Haushaltslage erneut um 40 000 € pro Jahr erhöht haben. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Ich möchte mich ganz herzlich bei allen demokratischen Fraktionen des Landtags bedanken (Abg. Miguel Klauß AfD: Also allen!) und hoffe, dass wir diesen Weg so weiter gemeinsam gehen. Die Servicestelle berät und zertifiziert z. B. sogenannte Modellschulen für Friedensbildung. Erfolgreiche laufende Projekte konnten weitergeführt und aktualisiert werden. Es ist z. B. eine Erweiterung des Grundschulportfolios in Planung. Außerdem wird die Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung, dem ZSL, z. B. über einen E-Learning-Kurs Friedensbildung durchgeführt. Das ZSL ist ebenfalls ein wichtiger Akteur. Es unterstützt Lehrkräfte durch Fortbildungsangebote, Lehrgänge und Tagungen und bietet ihnen umfangreiche Unterrichtsmaterialien und auf seiner Homepage direkt abrufbare Publikationen und weiterführende Links. Die Entwicklungen der letzten Jahre und Monate in der Ukraine, aber auch in anderen Teilen der Welt haben ganz klar aufgezeigt, dass wir uns mit den Herausforderungen und den Dynamiken in der internationalen Politik intensiv auseinandersetzen müssen. Dies gilt nicht nur für uns Politikerinnen und Politiker, sondern auch für die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte in unserem Land. Der Sozialpsychologe Oskar Negt hat gesagt: „Demokratie ist die einzige Gesellschaftsform, die gelernt werden muss.“ (Abg. Miguel Klauß AfD: Ja!) Unsere Schulen übernehmen eine zentrale Rolle, indem sie die kommende Generation auf die sicherheitspolitischen Herausforderungen unserer Zeit vorbereiten und politisch mündige Erwachsene heranbilden. Denn diese jungen Menschen müssen das politische Geschehen in Europa und der Welt verstehen. Unser aller sichere und friedliche Zukunft hängt davon ab, dass die Jugend sie basierend auf den Werten von Frieden, Menschenrechten und Demokratie aktiv mitgestaltet. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Daniel Born

Es folgt für die SPD-Fraktion Herr Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei.

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Dr. Stefan Fulst-Blei SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herzlichen Dank an die CDU für den Antrag, der eigentlich Anlass für spannende fachpolitische Diskussionen bietet, aber zum Beratungsgegenstand im Plenum erhoben wurde. Das erinnert mich an eine Debatte, die wir vor vielen Jahren hier an dieser Stelle geführt haben, als es auch um das Thema Parlamentsarmee ging. Damals habe ich als Kriegsdienstverweigerer ausdrücklich ausgeführt – damals habe ich noch als Vertreter der Regierungsfraktion gesprochen –, dass es wich- (Dr. Stefan Fulst-Blei) tig ist, auf der einen Seite die Bundeswehr als Bürgerinnen und Bürger in Uniform zu verstehen und auf der andere Seite aber auch eine Ausgewogenheit herzustellen, gerade auch was das Thema „Frieden und Friedensbewegung“ betrifft. Kollege Sturm, Sicherheitspolitik ist mehr, als den Fokus auf Jugendoffiziere in Schulen zu richten. Es geht um die UNO, es geht um die Europäische Union, es geht um das Thema Friedensforschung. Da müssen wir aufpassen, dass wir nicht den ungerechten, völkerrechtswidrigen Krieg dazu benutzen, um den Fokus zu sehr auf das Thema Militär zu richten. Es muss auch um Prävention gehen. Sie sagen – das wird auch ausgeführt –, es gibt Freiheiten im Bildungsplan. In der Tat, der Bildungsplan gibt das her. Das setzt natürlich erst mal voraus, dass der Unterricht überhaupt stattfindet. Das setzt übrigens auch voraus, dass die Möglichkeit besteht, Fortbildungen wahrzunehmen. Ich höre von vielen Lehrkräften: „Mittlerweile ist die Lehrkräfteversorgung so eng, dass wir uns eigentlich gar nicht mehr trauen, diese Fortbildungen auch anzumelden.“ Ich habe auch ein praktisches Beispiel. Ich selbst habe Gemeinschaftskunde an Berufsschulen unterrichtet. Vorhin habe ich mal einen früheren Kollegen angerufen und ihn gefragt: „Wie ist denn das eigentlich? Ist das noch immer im dritten Ausbildungsjahr in der zweiten Hälfte, nämlich im Prüfungshalbjahr, angesiedelt?“ Darauf hat er gesagt: „Ja, nicht nur das, sondern man hat uns jetzt seitens des Kultusministeriums ausdrücklich freigestellt, ob wir das Thema UNO/Sicherheitskonstrukt überhaupt unterrichten. Es ist nämlich nicht mehr prüfungsrelevant.“ Wir alle wissen: Natürlich steht einerseits etwas im Lehrplan drin, aber andererseits orientieren sich die Lehrkräfte natürlich an den Prüfungen. Mein früherer Kollege hat gesagt, faktisch hat das dazu geführt, dass ausgerechnet in diesem Jahr das Thema UNO/Friedenskonstrukt überhaupt nicht mehr in diesem Ausmaß unterrichtet wurde. Das ist, denke ich, ein falsches Signal an dieser Stelle. (Beifall bei der SPD) Kollege Sturm, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie an einer Stelle weiter gegangen sind als die Antwort des Kultusministeriums. Mir ist auch aufgefallen, dass das Thema „Digitale Medien“ in dieser Zeit gar keine große Rolle spielt. Wir reden über Hate, wir reden über Fake News, wir wissen, dass Putin ganze Scharen von Leuten hat, die im Grunde nichts anderes zu tun haben, als Kontakte über Facebook und andere soziale Medien regelrecht zu beballern – so sage ich mal, um in dem Bild zu bleiben –, um im Grunde auch Gesellschaften zu destabilisieren, um auch Falschnachrichten zu transportieren, um Propaganda zu transportieren. Ich halte auch TikTok in diesem Zusammenhang für sehr anfällig, gerade was subkutane Propaganda aus Diktatorensicht heraus angeht. Ich glaube schon, dass wir da eine Art Schutzausrüstung durch Bildung brauchen – Thema Medienkompetenz. Frau Ministerin, vielleicht können Sie hierzu noch mal etwas sagen. Denn bei Ihrer Antwort ist mir echt unklar geblieben, ob dieser wichtige Aspekt bei Ihnen überhaupt so präsent ist. Der letzte Punkt, den ich in dieser kurzen Zeit noch herausgreifen will – wie gesagt, das Thema hätte es vielleicht auch riode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 verdient, dass wir es im Bildungsausschuss etwas intensiver diskutieren –, ist das Thema Ausgewogenheit. Wir haben in unserer Regierungszeit mit dem Kultusminister Andreas Stoch auch Vereinbarungen geschlossen, die diese Besuche der Jugendoffiziere in den Schulen sicherstellen. Wir haben in unserer Regierungszeit allerdings auch die Servicestelle Friedensbildung möglich gemacht, auch mit Ressourcen ausgestattet. Wir brauchen hier an dieser Stelle – vielleicht heute in der Tat ein wichtiges Signal, das von diesem Haus ausgehen kann – eine klare Zusage, was die dauerhafte finanzielle Absicherung angeht. Ich war schon überrascht, Kollegin Aschhoff, dass gerade Sie als Vertreterin der Grünen an einer bestimmten Position nicht den Finger in die Wunde gelegt haben. Das Verhältnis der Besuche – so wird in der Stellungnahme zu dem Antrag deutlich – zwischen Jugendoffizieren einerseits und der Servicestelle Friedensbildung andererseits beträgt 10 : 1. 10 : 1! Ob das wirklich noch der Ausgewogenheit, ob das wirklich noch dem Auftrag des Beutelsbacher Konsenses gerecht wird, dahinter würde ich ein dickes Fragezeichen setzen. Daher von meiner Stelle hier die ausdrückliche Aufforderung – verbunden mit der Bitte: vielleicht können Sie, Frau Ministerin, hier heute schon Zusagen machen –: Es sollte geprüft werden, die Servicestelle Friedensbildung personell stärker aufzustellen. Und, noch mal: Wir brauchen eine klare Aussage hinsichtlich einer dauerhaften finanziellen Absicherung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD)

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Daniel Born

Es folgt für die FDP/DVP-Fraktion Herr Abg. Hans Dieter Scheerer.

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Hans Dieter Scheerer FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! „Sicherheitspolitik an Schulen in Zeiten der Zeitenwende“ – aus unserer Sicht ein sehr wichtiges Thema. Die FDP/DVP-Fraktion hat zu dieser Thematik selbst zwei Anträge gestellt, einen sogar vor der CDU-Fraktion. Vielen Dank an die CDU, dass sie dieses Thema aufgegriffen und ins Plenum gebracht hat. Zunächst ist jedoch festzuhalten, dass Sicherheitspolitik an Schulen, insbesondere das Thema Bundeswehr, so gut wie gar nicht stattfindet. Es ist sogar so, dass es ein Werbeverbot der Bundeswehr an Schulen in Baden-Württemberg gibt. Lediglich die Arbeit von Jugendoffizieren ist an Schulen erlaubt – dies allerdings nur, wenn Lehrkräfte und Schulleitungen zustimmen und Jugendoffiziere an den Schulen den Kindern und Jugendlichen bündnisorientierte Sicherheitspolitik mit Bezug zur Bundeswehr näherbringen können. Seitens des Kultusministeriums sind unseres Wissens keine Anstrengungen geplant, diese Barriere, letztendlich diese Vorurteile, auch seitens der Lehrkräfte, gegenüber der Bundeswehr abzubauen. Wir sind also weit weg von einer landesweiten Regelung. Weiter ist festzuhalten – spätestens nach dem Angriffskrieg gegen die Ukraine –, dass wir die Bundeswehr benötigen, (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU) (Hans Dieter Scheerer) nämlich zur Verteidigung unserer Freiheit und auch unseres Wohlstands. In der Vergangenheit wurde versucht, vor allem von Teilen der grünen Partei, uns glaubhaft zu machen, dass wir auf die Bundeswehr verzichten könnten. Dies war schlichtweg ein Trugschluss. Der Krieg in Europa hat deutlich gezeigt, dass die von unseren – lassen Sie es mich einmal etwas dramatisch ausführen – Vorfahren durchaus mit Blut und Schweiß erkämpfte Freiheit verteidigt werden muss. Es bedarf einer Abschreckung, sodass ein Angriff erst gar nicht erfolgt. Ich selbst bin politisch aktiv geworden, als es den NATO-Doppelbeschluss gab – also schon vor ein paar Jahrzehnten – und über die Stationierung der Pershing-Raketen hier in Deutschland diskutiert wurde. Es war mir damals wichtig, zu signalisieren: Freiheit kann und muss verteidigt werden. Deshalb bin ich damals auch Mitglied der Freien Demokraten geworden. (Beifall bei der FDP/DVP) In Zeiten, als die Wehrpflicht noch nicht ausgesetzt war, (Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) war die Bundeswehr viel tiefer verankert. Die Wehrpflichtigen, die freitags die schmutzige Wäsche nach Hause gebracht und diese am Sonntag wieder mit zurück in die Kaserne genommen haben, sorgten dafür, dass die Bundeswehr regelmäßig auch in den Familien präsent war. Nach der Aussetzung der Wehrpflicht ist dieses verbindende Element weggefallen. Die Bundeswehr war aus den Augen, aus dem Sinn. Uns ging es ja auch gut. Warum sollten wir eine Bundeswehr brauchen? Der Frieden schien stabil. – Auch dies war ein Trugschluss. Es ist jetzt schön, dass die Bundesregierung mit einem Sondervermögen von 100 Milliarden € versucht, die Fehler der Vergangenheit zumindest materiell auszugleichen. Nichtsdestotrotz – das ist uns ein wichtiges Anliegen – muss die Bundeswehr wieder in die Köpfe der Menschen gebracht werden. Sie muss Anerkennung finden, sie muss wieder akzeptiert werden. Die Bundeswehr muss auch wieder als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen werden. Um dies zu leisten, ist es aus unserer Sicht dringend erforderlich, dass die Bundeswehr wieder in die Bildungspolitik aufgenommen wird, dass Jugendoffiziere ohne große Hürden in die Schulen dürfen. Es ist auch dringend erforderlich, dass hier eine landesweit einheitliche Regelung erfolgt. Frau Ministerin, ich kann Sie nur bitten und auffordern, hierzu eine landesweite Regelung einzuführen. (Beifall bei der FDP/DVP) Die Bundeswehr benötigt motivierte, gute Menschen, die dafür einstehen, unsere Freiheit zu verteidigen. Es reicht aber auch nicht, dass Jugendoffiziere nur an Gymnasien gehen. Vielmehr müssen sie auch an Realschulen, Werkrealschulen, berufliche Schulen und Gemeinschaftsschulen gehen sowie in die Referendarsausbildung und Lehrerausbildung integriert werden. Es muss möglich sein, dass die Bundeswehr überall wirbt, und die Bundeswehr muss wieder tiefer in der Gesellschaft verankert werden. periode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 Es ist dringend notwendig, dass wir die Bundeswehr insgesamt in der Gesellschaft verankern. Dazu gehört aus unserer Sicht die Einbindung in die Schulen. Die Bundeswehr muss wieder ein wesentlicher Bestandteil dieser Gesellschaft werden. Sie ist letztendlich auch Garant für unsere Freiheit. Lassen Sie mich mit einem Satz enden, der viel eingängiger ist als das, was ich Ihnen heute erzähle, nämlich mit einem Zitat von John F. Kennedy aus seiner Rede aus Berlin, in der die Freiheit noch einmal ausdrücklich beschrieben wird. (Zurufe, u. a. Abg. Anton Baron AfD: Ah!) Vor zwei Tagen haben wir ja das 60-Jahr-Jubiläum gefeiert. Er sagte – übertragen –: All free men, wherever they may live, are citizens of Berlin. Therefore, as a free man I take pride in the words: Ich bin ein Baden-Württemberger. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

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Daniel Born

Es folgt für die AfD-Fraktion Herr Abg. Hans-Peter Hörner.

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Hans-Peter Hörner AfD

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Meine beiden Großväter und mein Vater, der als 16-Jähriger von der Schulbank weg eingezogen wurde, waren im Zweiten Weltkrieg. Sie sind alle drei Gott sei Dank unversehrt zurückgekehrt und haben dann hier das Land wieder aufgebaut. Wir, die wir hier sitzen, waren einige Jahrzehnte nicht mehr kriegerischen Handlungen ausgesetzt. Das hat sich nun geändert. In nahen Kriegsgebieten sind Leib und Leben Unschuldiger bedroht, die Menschenwürde wird aus Gründen des Machterhalts und der Machtergreifung mit Füßen getreten. Mit solchem unwürdigen Geschehen setzen sich natürlich auch Schulen nicht erst jetzt auseinander. Die Erziehung zum mündigen Bürger, der dazu fähig ist, weltpolitische Ereignisse zu verstehen und objektiv zuzuordnen, ist wesentliche Aufgabe eines jeden Bildungsplans innerhalb des fächerübergreifenden Unterrichts. Wie Sie wissen, unterscheiden sich Bildungspläne von Lehrplänen im Grunde dadurch, dass sie nicht in erster Linie fachliche Inhalte vorschreiben, sondern auch eine Kompetenzorientierung aufweisen. Hier liegt eine wesentliche Chance, aber auch eine Gefahr. Den jeweiligen Lehrkräften wird nämlich damit einmal eine Freiheit eingeräumt, aber auch die Verpflichtung, eine Auswahl von Themen und Unterrichtsgegenständen vorzunehmen und damit in Verantwortung zu den verfassungsmäßigen Regeln auf Themen, auch auf Konflikte, einzugehen. Dabei, meine Damen und Herren, stehen im Vordergrund: erstens objektive Information, zweitens die Möglichkeit für jeden Schüler, sich selbst eine nachvollziehbare und begründete eigene Meinung zum Thema zu bilden, drittens die Möglichkeit des problemlösenden Denkens und viertens die Möglichkeit, in der Gesellschaft Verantwortung wahrzunehmen. (Hans-Peter Hörner) Jeglicher Indoktrination, zwingenden Vorgaben von Meinungen und Manipulationen darf dabei aber keinerlei Platz eingeräumt werden – egal, von wem. (Beifall bei der AfD) Fächer wie Gemeinschaftskunde, Geschichte, Religion und Ethik mögen dabei zunächst eine führende Rolle spielen. Auch Deutsch, Sprachen, Geografie, Naturwissenschaften – ich war Biologielehrer und erinnere an den Sozialdarwinismus – oder auch die wirtschaftlichen Fächer – ich nenne z. B. die internationale Ordnungspolitik, die Globalisierung der Märkte – stehen hier alle in der Verantwortung. Projektunterricht und freie Zeitfenster in den Bildungsplänen bieten eine umfangreiche und sehr interessante Gestaltungsmöglichkeit. Was mich besonders freut, was ich auch gern praktiziert habe, war, dass sich die Schulen immer gern mit der Vermittlung der Friedenserhaltung und der sicherheitspolitischen Bildung auseinandergesetzt haben, indem sie auch mit externen Fachkräften zusammengearbeitet haben. Das zeigt ja auch die hier schon erwähnte Tabelle auf Seite 4 der Drucksache 17/4733, die die Arbeit der Jugendoffiziere der Bundeswehr an unseren Schulen dokumentiert. In der Summe waren es 717 Veranstaltungen im Zeitraum 2021/2022, davon immerhin 350 an Gymnasien, 150 an Realschulen, 155 an beruflichen Schulen und – das bedaure ich – nur 23 an Haupt- und Werkrealschulen. Wie schon erwähnt, weist für die gleiche Zeit die Veranstaltungsstatistik der Servicestelle Friedensbildung für 2021 47 und für 2022 nur 45 und damit deutlich weniger Veranstaltungen aus. Ob damit die Ausgewogenheit verletzt ist, möchte ich aber bezweifeln. Denn in ihrer Ausrichtung unterliegen diese externen Fachkräfte dem Beutelsbacher Konsens, sodass eine objektive Gestaltung der Einheiten gewährleistet – ich sage es so – sein kann. Die Zahl der 717 Aktivitäten der Jugendoffiziere der Bundeswehr unterstreicht, dass ein hohes Bedürfnis vonseiten der Schulen bzw. der Schüler und Lehrkräfte nach Behandlung des Themas besteht. Dabei ist auch die berufliche Orientierung in den Abgangsklassen wichtig. Das wird von vielen Schülern dann überlegt, diskutiert und manchmal sogar ausgeführt. Ob sich jetzt aus den kriegerischen Handlungen auf unserem Kontinent, die ich anfangs erwähnt habe, im Rahmen der Diskussion eine Wiedereinsetzung der allgemeinen Wehrpflicht – in Klammern: mit Gewissensprüfung – ergeben sollte, möchten wir alternativen Demokraten (Abg. Georg Heitlinger FDP/DVP: „Alternative De- mokraten“!) im Rahmen der Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland unbedingt bejahen. Danke an die Lehrkräfte, die sich im Rahmen der fächerübergreifenden Unterrichtseinheiten einer objektiven und verantwortlichen Gestaltung der Friedenssicherung verpflichtet fühlen, und natürlich auch an die Jugendoffiziere der Bundeswehr, die ihre Aufgabe praxisnah an den Schulen erfüllen. riode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 Abschließend: Ich freue mich auch, dass es nun inzwischen möglich ist – – Mein Ältester war auch bei der Bundeswehr, zwölf Jahre Berufsoffizier, Hauptmann der Reserve – –

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Daniel Born

Bitte kommen Sie zum Schluss.

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Hans-Peter Hörner AfD

Ich bin sofort fertig. – Er wurde oft als „Punkt, Punkt, Punkt in Uniform“ beschimpft. Ich hoffe doch, dass das vorbei ist, vor allem auch vonseiten der Parteien, die hier im Haus sitzen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Abg. Anton Baron AfD: Sehr gut!)

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Daniel Born

Es folgt die Landesregierung. Ich darf Frau Ministerin Schopper das Wort erteilen. Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Theresa Schopper: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich glaube, eines ist aufgrund dieser Debatte nochmals deutlich geworden – wir wissen es eigentlich jeden Tag –: dass Frieden das Wertvollste ist, was wir haben, und dass es ein ungemein großes Geschenk und Privileg ist, dass wir zurzeit – und ich hoffe, das wird noch ein lang andauernder Prozess und Zeitraum sein – in einem freien und demokratischen und vor allem auch friedlichen Land leben. Wir alle müssen etwas dafür tun, dass dieser Zustand noch lange so bleibt, dass er bewahrt bleibt. Das ist, glaube ich, eine Aufgabe, die sich nicht nur aus der Debatte und aus den Anträgen ergibt. Wir haben ja zwei Anträge zu diesem Thema gehabt: letztes Mal im Ausschuss einen von der FDP/DVP und jetzt den Antrag vonseiten der CDU. Aber insgesamt glaube ich, dass diese Haltung, dass wir dafür arbeiten und werben, an jeder Stelle ein Teil unserer politischen Aufgabe sein wird. Ich glaube, es ist auch überall deutlich geworden, wie zerbrechlich und wie gefährdet dieser Zustand ist und wie nahe dies durch den Angriffskrieg Putins gegen die Ukraine auch an unser Land herangerückt ist, und dass die Zeiten, in denen man von einem friedlichen Europa und von einer Insel der Glückseligkeit reden konnte, auf absehbare Zeit erst mal vorbei sind. Ich glaube, dass – es ist auch schon erwähnt worden, ich glaube, von Frau Dr. Aschhoff – der Krieg und die Verunsicherungen, die dieser Krieg ausgelöst hat, bei den jungen Menschen deutlich zu spüren sind. Wir haben eine Jugendstudie gemacht, da war genau dieser Punkt, diese Verunsicherung bei den jungen Menschen ein deutliches Signal. Wir wissen auch: Frieden ist keine Selbstverständlichkeit. Das ist den jungen Menschen so nahe gerückt wie nie zuvor. Dass wir da viel Aufklärungsarbeit, aber auch viel Arbeit, viel Empathiearbeit haben, um diesen Frieden zu bewahren, und dass wir dafür mit unserer Politik sorgen, sicherheitspolitisch, aber auch insgesamt in unserem Zusammenleben, ist für uns ein ganz wichtiger Punkt. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Und was wird dazu in der Schule getan? Die Zeiten schreien ja förmlich danach, aber es war auch schon früher so. Herr (Ministerin Theresa Schopper) Scheerer hat seinen Eintritt in die FDP mit dem damaligen NATO-Doppelbeschluss begründet. Ich kann sagen, ich stand damals wahrscheinlich genau auf der entgegengesetzten Linie: „Frieden schaffen ohne Waffen“ war damals das Motto. (Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Abg. Anton Ba- ron AfD: Und jetzt schicken die Grünen Waffen in die Ukraine!) Auf jeden Fall ist die Vermittlung von Kompetenzen im Bereich der Demokratiebildung das, was wir innerhalb der Schule auch wirklich leisten müssen. Das ist sozusagen der wichtigste Punkt: dass die Friedensbildung, die außen- und sicherheitspolitische Bildung wichtiger ist als je zuvor. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Ich glaube, da sind wir uns einig. Ich bin froh, dass wir da an den Schulen auch wirklich viele gute und fundierte Angebote haben. Und wenn Sie sagen, dass das sozusagen wegrutscht: Eigentlich ist es im Lehrplan und innerhalb des Bildungsplans vorgesehen, dass auch in den beruflichen Schulen sicherheitspolitische Fragen nicht sozusagen durchrutschen, sondern dass sie damit genau auch aufgearbeitet werden. Ich finde, es ist wichtig, diese Grundlagen der Demokratiebildung in allen Schularten – nicht nur im beruflichen Bereich, an den allgemeinbildenden Gymnasien und den Gemeinschaftsschulen, sondern in allen Schularten – zu legen. Wir haben fundierte Angebote. Nicht nur die Lehrkräfte arbeiten das auf – ich bin wirklich sehr dankbar für alles, was die Lehrkräfte an dieser Stelle tun –, sondern wir tun das auch mit den vielen außerschulischen Partnern. Durch die Kompetenz der außerschulischen Partner findet eine Ergänzung und Unterstützung an den Schulen statt. Wie gesagt: Der Leitfaden Demokratiebildung, der den Lehrerinnen und Lehrern eine verlässliche Orientierung gibt, spielt nicht nur bei Anknüpfungspunkten in Fächern wie Gemeinschaftskunde oder Geschichte eine Rolle, sondern bietet generell eine Unterstützung bei der Vermittlung von Kompetenzen. Das ist eine Leitperspektive, die wir seit 2016 haben, und ich bin sehr dankbar, dass sie bei uns in den Bildungsplänen so hinterlegt und verankert ist. Das ZSL ist schon erwähnt worden; durch dieses Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung werden die Lehrkräfte mit vielfältigen Fortbildungsmaßnahmen und Materialien unterstützt, damit ihre Kompetenzen fachlich und didaktisch-methodisch noch ausgebaut werden können. Ab dem nächsten Schuljahr bieten wir für unsere Lehrkräfte einen Zertifikatskurs Demokratiebildung an. Damit haben wir ein passgenaues und bedarfsorientiertes Fortbildungskonzept zum Leitfaden Demokratiebildung auf den Weg gebracht. Die Schulen – es ist hier schon erwähnt worden – werden zudem von der Servicestelle Friedensbildung unterstützt, die 2016 gegründet wurde und in der Landeszentrale für politische Bildung angesiedelt ist. (Abg. Andreas Stoch SPD: 2015!) Die Landeszentrale für politische Bildung hat für die Servicestelle Friedensbildung im letzten Doppelhaushalt finanzielle Unterstützung bekommen, sodass das dort personell auch unterstützt wurde. Das ist diesem Hohen Haus in Einzelplan 01, periode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 in dem die Servicestelle Friedensbildung veranschlagt ist, gelungen. Auch dort werden Referendarinnen und Referendare – – Im Unterricht werden Veranstaltungen organisiert. Die Schulen werden gerade mit Blick auf das Thema Friedensbildung unterstützt. Es gibt sozusagen Modellschulen für Friedensbildung; erst letzte Woche hat Frau Kollegin Boser eine solche ausgezeichnet. Es gibt zudem Jugendoffiziere – das ist ein wichtiger Punkt; das wurde auch von allen schon erwähnt –, die aus erster Hand berichten und informieren, was Außen- und Sicherheitspolitik gerade in unruhigen Zeiten betrifft, aber auch die Fragen beantworten, die junge Menschen zu den Auslandseinsätzen haben. Diese sind auch in der Diskussion, und es gibt viel Pro und Kontra. Das gilt sowohl für den Einsatz in Afghanistan als auch für die Einsätze in Mali und im Sudan. Das Bundeswehrportfolio umfasst ein weit größeres Spektrum. Dieses wird von den Jugendoffizieren wirklich thematisiert und an den Schulen aufgegriffen, um die Diskussion und die politische Bildung an dieser Stelle entsprechend voranzutreiben. Ich bin überzeugt, dass die Themenfelder – sowohl die Demokratiebildung als auch die Friedensbildung und die außenund sicherheitspolitische Bildung – ganzheitlich und integrativ vermittelt werden müssen. Ich glaube, das ist ein wichtiger Bereich. Weil das alles eng zusammenhängt, ist sowohl das, was die externen Partner bieten, als auch das, was wir den Lehrkräften an Fortbildungsmaßnahmen zur Verfügung stellen, wichtig. Die Partner aus der Bundeswehr und der Friedensbildung sind an unseren Schulen in diesem Bereich sehr wichtig. Der Beutelsbacher Konsens wurde schon erwähnt. Er wurde in den Siebzigerjahren formuliert und beschreibt im Grunde die zentralen Prinzipien, wie außerschulische Partner an unseren Schulen agieren müssen. Ich glaube, was das Werbeverbot betrifft, das Sie angesprochen haben, gibt es an dieser Stelle keine Konkurrenz. Es gibt für die berufliche Orientierung, die Sie, Herr Scheerer, eingefordert haben – – Wenn es für die berufliche Orientierung in den Schulen gewünscht ist, besuchen die Karriereoffiziere die Schulen. Von der Bundeswehr sind an den Ständen auf Messen immer Karriereberater; so nennen sie sich. (Abg. Sascha Binder SPD: Karriereoffiziere?) – Sie heißen so, Herr Stoch. Das ist so. – Daher: Die Zahl hat zugenommen, und es wundert mich auch nicht, dass sie zugenommen hat, weil natürlich aufgrund des Ukrainekonflikts und aufgrund des Einsatzes der Bundeswehr genau die Fragen an die Jugendoffiziere adressiert werden, die sie den jungen Menschen dann entsprechend beantworten können. Daher hat die Schule, glaube ich, dies an dieser Stelle wirklich sehr gut mit hineingenommen. Wo die Jugendoffiziere angefordert werden, kommen sie. Es ist eher so, dass wir schauen müssen, dass sie den Bedarf auch entsprechend abdecken. Wo die Servicestelle Friedensbildung angefordert wird, kommt auch die Servicestelle Friedensbildung, und beide kommen zum Teil auch gemeinsam, was ja auch ein schönes Vorgehen ist, dass man sozusagen die beiden Seiten überzeugt. (Ministerin Theresa Schopper) Daher glaube ich, dass es umso wichtiger ist, dass junge Menschen in den Schulen bei uns darüber informiert werden, dass sie diese Themen grundsätzlich aufgearbeitet bekommen und gerade, was die Medienkompetenz anlangt, auch noch einmal eine Einordnung bekommen. Denn hinsichtlich Propaganda und Fake News – das gibt es leider – ist Schule ein wichtiger, verlässlicher Partner, damit man sich eine eigene Meinung, eine fundierte Meinung bilden kann und damit die kommenden Generationen – hoffentlich – daran arbeiten, als mündige Demokratinnen und Demokraten an dieser Stelle mitzuwirken, damit unser Frieden und der Frieden insgesamt – auch in der Ukraine – wieder entsprechend einkehrt. Wir müssen alles dafür tun, dies unseren jungen Leuten mit auf den Weg zu geben. Besten Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Schluss: 17 riode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023

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Daniel Born

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Dann kommen wir zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 17/4733. Der Antrag ist ein reiner Berichtsantrag und kann für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu. Punkt 9 der Tagesordnung ist damit erledigt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt. Die nächste Sitzung findet morgen, 29. Juni 2023, um 9:30 Uhr statt. Ich danke Ihnen und schließe die Sitzung. 7:41 Uhr

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