Volker Schebesta
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Anfang Juni konnte ich gemeinsam mit der parlamentarischen Staatssekretärin Deligöz vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend den Vertrag des Landes mit dem Bund zur Umsetzung des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes unterzeichnen – nach der Vorbereitung auf den Arbeitsebenen in den beiden Häusern. Das ist die Grundlage dafür, dass wir in Baden-Württemberg in den Jahren 2023 und 2024 die Gelder aus dem KiTa-Qualitätsgesetz erhalten. Es wurde in Aussicht gestellt, dass der Vorbehalt, gemäß dem alle Länder einen solchen Vertrag unterschrieben haben müssen, im Monat Juli zu seiner Erfüllung kommt, und wir werden dann den Mittelzufluss vom Bund erhalten. Mit der Zweiten Beratung heute im Landtag schaffen wir die Grundlage dafür, dass wir dann den unmittelbaren Fortlauf der Unterstützung der Träger bei der Gewährung von pädagogischer Leitungszeit gewährleisten können, und deshalb haben wir Sie in der Ersten Beratung auch um Unterstützung für diesen Gesetzentwurf gebeten. Die Kindertageseinrichtungen, das gesamte Feld der frühkindlichen Bildung, stehen aktuell vor großen Herausforderungen; diese sind auch jetzt in der Zweiten Beratung angesprochen worden. Gerade deshalb ist es wichtig, auf die Herausforderungen zu reagieren, aber auch auf die Qualität der Arbeit in den Kindertageseinrichtungen zu achten, gerade wenn die Herausforderungen so groß sind. Deshalb stellen wir für die Qualitätsentwicklung in den Kindertageseinrichtungen die Unterstützung für die Gewährung von pädagogischer Leitungszeit zur Verfügung, damit gewährleistet ist, dass Leitungen diese Zeit – und wenn der Träger weitere Stunden drauflegt, auch weitere Zeit – neben der Erfüllung der administrativen Aufgaben zur Verfügung haben, um sich um die Qualitätsentwicklung in den Einrichtungen zu kümmern. Gerade vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Veränderungen, vor dem Hintergrund der Personalsituation, vor dem Hintergrund der steigenden Kinderzahlen und der Herausforderungen mit Kindern, die auch aus den Flüchtlingsfamilien in den Einrichtungen sind, ist dies notwendig. In der frühkindlichen Bildung wird die Grundlage für erfolgreiche Bildungsbiografien gelegt. Teilhabechancen von Kindern aus einem schwächeren Umfeld werden damit gewährleistet, und dazu erbringt dieser Beitrag der Unterstützung der Träger seinen Anteil, dass wir damit umgehen können. Die Mittel, die dafür zur Verfügung stehen, sind der Zahl nach angesprochen worden, und die Umsetzung mit der entsprechenden Zahl von Stunden, die damit verbunden sind, ist erläutert worden. Auch weil es im Entschließungsantrag der SPD heißt: „die Leitungszeit an den Kindertageseinrichtungen ... zu erhöhen“, will ich noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass mit dieser Zahl, die in dem Gesetz jetzt steht, nicht die maximale Zahl gemeint ist. Vielmehr definieren wir damit das, was (Staatssekretär Volker Schebesta) wir als pädagogische Mindestleitungszeit sehen, und stellen dafür auch finanzielle Mittel zur Verfügung. Es ist von Anfang an so gewesen, dass Träger unterschiedlich Leitungszeit gewährt haben und wir dafür mit den Mitteln aus dem Gute-Kita-Gesetz – jetzt KiTa-Qualitätsgesetz – eine Unterstützung geben. Frau Steinhülb-Joos hat kritisiert, wir würden damit nur den Status quo halten. Dazu ist zu sagen, dass das für diesen Bereich gilt, aber natürlich ein erheblicher Mittelaufwuchs in anderen Bereichen erfolgt, auch im Bereich des Ausbaus von PiA-Plätzen mit dem, was an Mitteln im „Pakt für gute Bildung und Betreuung“ und in der Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes in Baden-Württemberg verankert ist. Aber wir werden uns ja darüber morgen am späteren Nachmittag bei einer weiteren Debatte noch einmal austauschen. Die Mittel aus dem „Pakt für gute Bildung und Betreuung“ wachsen auf – auf am Ende 80 Millionen € – und sind dann dauerhaft gewährleistet. Wir haben einen Aufwuchs der Mittel im FAG. Wir sind jetzt bei rund 1 Milliarde € im Bereich der über Dreijährigen und bei rund 1,2 Milliarden € bei den unter Dreijährigen. Die Mittel wachsen wegen des Betriebskostenanteils, der definiert ist, mit jedem Platz im Bereich der unter Dreijährigen, in den letzten Jahren aber auch im Bereich der über Dreijährigen auf. Wir geben also mehr und halten nicht nur den Status quo. Wenn wir das in diesem Bereich halten, tun wir damit aber schon mehr als das, was der Bund tut. Er hält den Status quo nämlich nicht. Deshalb wäre ich mit der Bewertung, das sei ja nichts, wenn man den Status quo halten würde, mal sehr vorsichtig. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Zuruf der Abg. Katrin Steinhülb-Joos SPD) Ich will nur daran erinnern, dass man auf Bundesseite aus den Sprachkitas ausgestiegen ist und gesagt hat: Das können ja die Länder aus dem KiTa-Qualitätsgesetz machen. – Ja, prima. (Zurufe von der SPD, u. a. Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei: Das war ja auch so avisiert!) – Ich komme nachher darauf, was in der Qualitätsentwicklung gemeinsam zwischen Bund und Ländern formuliert worden ist. Deshalb lasse ich den Zwischenruf jetzt einfach mal so stehen. Ich komme noch darauf. Der Bund ist ausgestiegen und hat gesagt: „Das könnt ihr ja aus dem KiTa-Qualitätsgesetz machen.“ Ja, aber wenn der Mittelumfang dort gleich bleibt, heißt das natürlich, dass andere Maßnahmen dort nicht finanziert werden können. Ich will auch darauf hinweisen, dass die Investitionskostenförderung im Programm 2020/2021 für die Kindertageseinrichtungen nicht weitergeführt wird – obwohl im Koalitionsvertrag auf Bundesebene steht, dass sie weitergeführt wird – und wir deshalb nicht auf dem Status quo sind, was der Bund in diesem Bereich macht. Also wäre ich da mal ganz, ganz vorsichtig. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Zuruf der Abg. Katrin Steinhülb-Joos SPD) riode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 Wenn das dann noch aus der parteipolitischen Richtung der SPD kommt, muss ich sagen: Ich kann mich noch erinnern: Als ich 2016 Staatssekretär geworden bin, war bei jeder Veranstaltung der frühkindlichen Bildung mit Trägern das Thema: Wann kommt endlich die Finanzierung von Leitungszeit durch das Land? Wir haben sie gemacht. Bis 2016 wurde das Kultusministerium von der SPD geführt – in dem hat das nicht stattgefunden. (Abg. Klaus Burger CDU: Hört, hört!) Auch deshalb wäre ich vorsichtig. Und dann wäre ich noch mal vorsichtig, denn wahrscheinlich wäre das, wenn Sie noch die Verantwortung getragen hätten, als das Gute-Kita-Gesetz umgesetzt worden ist, genauso gelaufen wie in einigen anderen SPD-geführten Ländern. Dann hätten Sie damit wahrscheinlich nicht die Qualitätsverbesserung finanziert, sondern die Gebührenfreiheit von Kindertageseinrichtungen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Das findet nicht mal mehr der Bund witzig, weil er jetzt sagt: Damit ist jetzt Schluss. Die alten Beitragsfreistellungen können noch finanziert werden, soweit sie nicht mehr als 50 % der Mittel ausmachen. Aber neue solche Maßnahmen machen wir nicht mehr mit. Es geht eigentlich um die Qualitätsentwicklung. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Da wäre ich an Ihrer Stelle also ganz vorsichtig. Herr Birnstock, Sie sagen, die Ministerin sei eine Antwort schuldig, wie es ab 2025 aussieht. Ich bin schon entsetzt, dass Sie in Ihren Entschließungsantrag schreiben: „trotz des Auslaufens der Finanzierung durch das KiTa-Qualitätsgesetz“. Es sollte unser gemeinsames Interesse sein, dass das, was einmal zwischen Bund und Ländern vereinbart war, nämlich dass die Qualitätsentwicklung ein langfristiger Prozess ist, der vom Bund unterstützt wird, aufrechterhalten wird. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen – Zuruf des Abg. Dennis Birn- stock FDP/DVP) Dass es eine dauerhafte Zurverfügungstellung der Mittel geben soll, dass wir die Beträge an die Entwicklungsbedarfe anpassen und dynamisieren, ist nicht nur eine Forderung eines CDUlers, der mit in der JFMK sitzt, sondern ist ein 16:0-Beschluss in der Jugend- und Familienministerkonferenz, und zwar nicht nur jetzt im Mai, sondern auch schon zu der Zeit, als noch FDP-Minister in der JFMK mit vertreten gewesen sind. Warum Sie dann in Baden-Württemberg sagen: „Für uns steht schon fest, dass das ausläuft“, das kann ich nicht nachvollziehen. (Zuruf des Abg. Dennis Birnstock FDP/DVP) Es sollte unser gemeinsames Interesse sein, dass wir nach dreieinhalb Jahren Gute-Kita-Gesetz, jetzt ab Juli eigentlich eineinhalb Jahren KiTa-Qualitätsgesetz mal zu einer tatsächlich dauerhaften und nachhaltigen Grundlage dafür kommen, wie das weitergeht. Ich bitte Sie, dazu beizutragen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) (Staatssekretär Volker Schebesta) Nur um das noch mal zu sagen: Das ist keine Position, die irgendwie durch die Landesbrille bezogen wird, sondern das ist der Ausgangspunkt; das ist das, was 2014 zwischen der JFMK und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vereinbart worden ist – unterschrieben von der damaligen Bundesministerin Manuela Schwesig. (Zuruf von der SPD: Gute Frau!) In diesem Kommuniqué steht: Die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren der Länder und die Bundesministerin werden die Ziele dieses Kommuniqués mit hohem Engagement vorantreiben. ... Dieser – gemeint ist der Prozess – wird getragen von der gemeinsamen Zielsetzung aller Beteiligten, ein hohes Maß an Qualität in der Kindertagesbetreuung ... und eine solide Finanzierungsgrundlage dauerhaft sicherzustellen. Ich hoffe auf Unterstützung vonseiten der FDP und ihrem Finanzminister im Bund, dass es dem BMFSFJ auch gelingt, dafür zu sorgen, dass wir 2025 weiterhin Mittel aus diesem Prozess erhalten und am besten nicht erst Mitte Dezember 2024 entschieden wird, sondern mit einem weiteren Vorlauf, damit wir die Schwierigkeiten, die es bei so einer hektischen Umsetzung auch gibt, im Weiteren nicht haben. Ich habe Ihnen dargestellt, was wir von Landesseite zusätzlich leisten: dass wir in diesem Bereich mit einem großen Schwerpunkt auf das Thema Leitungszeit eingegangen sind und dass das auch gedankt wird. Dass die Träger immer gern mehr sehen würden, ist auch klar. (Zuruf der Abg. Katrin Steinhülb-Joos SPD) Jedenfalls besteht aber in Baden-Württemberg große Zustimmung dazu, dass wir im Unterschied zu anderen Ländern den Schwerpunkt auf die Qualitätsentwicklung gesetzt haben. Deshalb bitte ich Sie noch mal um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf für die Grundlage der Finanzierung von pädagogischer Leitungszeit. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)
