Dr. Andre Baumann
Vielen Dank. – Es gelten die Förderkriterien. Die Kommunen, die es machen müssen, müssen diese bis zum 31. Dezember dieses Jahres bei den Regierungspräsidien einreichen. Sie sind nicht beim Umweltministerium, sondern bei den Regierungspräsidien einzureichen. Es reicht die Einreichung; es ist kein Umsetzungszeitpunkt definiert. Das ist auch eine Frage, die gern gestellt wird. riode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 Die anderen Kommunen haben es auch dort einzureichen, obwohl dies freiwillig ist. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Ich habe eine Nachfrage!)
