Daniel Karrais
Vielen Dank. – Eine Anmerkung dazu: Wenn solch eine Verordnung kommt, dann wird ja nicht gleich eine Wärmepumpe herausgerissen. Also, hier betreibt die AfD einmal wieder unseriöse Politik (Lachen bei der AfD – Abg. Hans-Jürgen Goßner AfD: Frage!) und macht irgendwelche Unterstellungen, die nicht der Wirklichkeit entsprechen. Jetzt kommt die Frage: In Baden-Württemberg gibt es ja schon das Erneuerbare-Wärme-Gesetz. Das ist quasi ein Gebäudeenergiegesetz light. Wir wissen, dass vom Bund auf jeden Fall eine gesetzliche Regelung kommt. Die kennen wir zwar noch nicht exakt, aber wir kennen den Regelungsgehalt im Groben. Plant die Landesregierung, das Erneuerbare-Wärme-Gesetz dann noch einmal aufzumachen? Damit verbunden: Sie haben vorhin gesagt, dass Sie sich eine Länderöffnungsklausel vorstellen können. Da ist die Frage, wie die ausgestaltet sein soll. Also: Was sollte das Land dann regeln können, wenn es eine solche Länderöffnungsklausel gäbe?
