Dorothea Wehinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute zum zweiten Mal über die Fortsetzung der Finanzierung der Leitungszeit in Kindertageseinrichtungen, (Unruhe – Zuruf: Pst!) und zum zweiten Mal möchte ich dafür werben, dass dem Gesetzentwurf zugestimmt wird, wie es auch der Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport empfiehlt. Mit Mitteln des neuen KiTa-Qualitätsgesetzes – die Verträge zwischen dem Bund und dem Land wurden nun im Juni unterzeichnet – besteht die Möglichkeit, in Baden-Württemberg die Förderung der Leitungszeit bis Ende 2024 fortzusetzen. Dafür investiert die Landesregierung in diesem Jahr 160 Millionen € und 2024 rund 170 Millionen € aus diesen Mitteln. Das sind etwa zwei Drittel der Gesamtmittel. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Diese finanzielle Unterstützung ermöglicht es den Kitaleitungen, ihre Aufgaben weiterhin qualitätsorientiert wahrzunehmen und damit die frühkindliche Bildung weiterzuentwickeln. Denn um die Qualität der frühkindlichen Bildung sicherzustellen und weiter auszubauen, müssen die Leitungen die Umsetzung der pädagogischen Arbeit fortlaufend steuern und begleiten. Dafür benötigen sie ein angemessenes Zeitkontingent für ihre originären Aufgaben, das ihnen durch die Weiterführung der finanziellen Förderung der Leitungszeit nun weiter gewährt wird. Denn die Arbeit mit Kindern ist kein Kinderspiel. Kinder in den Mittelpunkt zu stellen, dafür Sorge zu tragen, dass sie heute für morgen gut aufwachsen können und sich gut entwickeln können, dafür liegt die Verantwortung bei der Leitung. Eine Leitungsvollfinanzierung ist aber nicht vorgesehen. Bereits jetzt besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Träger zusätzlich zum pädagogischen Personal auch Hauswirtschaftsund Verwaltungspersonal einstellen, um die Leitungen und periode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 das pädagogische Personal von nicht pädagogischen Arbeiten zu entlasten. Die Leitung einer Kita erfordert die Fähigkeit, ein diverses Team zu führen und die pädagogischen Mitarbeiterinnen zu fördern. Kitaleitungen sollten die Möglichkeit haben, ihre Teamführungskompetenzen regelmäßig weiterzuentwickeln und professionelles Feedback dafür zu bekommen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Dies kann durch Supervision, Coaching oder Fortbildungen im Bereich der Personalführung geschehen, was auch in der Praxis dringend notwendig ist. Außerdem brauchen die Leitungen Zeit, sich mit anderen Kitas auszutauschen. Der Aufbau eines Netzwerks und die regelmäßige Kooperation mit anderen Einrichtungen fördern den Erfahrungsaustausch und ermöglichen es den Leitungen, von bereits bewährten Praktiken zu profitieren. In der Arbeit mit Kindern und Familien ist die Anerkennung und Wertschätzung von Vielfalt von großer Bedeutung. Kitaleitungen haben die Verantwortung für eine inklusive und vielfältige pädagogische Praxis. Dies schließt auch den Umgang mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen, Sprachen, Fähigkeiten und Bedürfnissen ein. Es ist außerdem von großer Wichtigkeit, dass die Finanzierung der Leitungszeit auch über 2024 hinaus fortgesetzt wird und gegebenenfalls – dafür plädieren wir auch – ausgeweitet wird. Denn die Qualität der frühkindlichen Bildung steht im direkten Zusammenhang mit der Unterstützung, die den Kitaleitungen vonseiten der Politik und der kommunalen Verwaltung zur Verfügung steht. Daher sollten langfristige Finanzierungskonzepte entwickelt werden, um eine nachhaltige Qualitätssicherung zu gewährleisten. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP) Durch die Berücksichtigung dieser zusätzlichen Punkte können wir die Bedingungen für Kitaleitungen weiter verbessern und sicherstellen, dass sie ihre wichtige Rolle bei der Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder bestmöglich erfüllen können. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
