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Dr. Wolfgang Reinhart

28.06.2023 Sitzungen 17/68

Ich erteile jetzt für die Landesregierung das Wort Herrn Minister Lucha. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bundesgesetzgeber hat zur Krankenhausfinanzierung ein duales Finanzierungssystem gesetzlich verankert. Die Finanzierung der Betriebskosten erfolgt derzeit nach dem Modell der DRG-Vergütung, nach diagnosebezogenen Fallgruppen; die Investitionskosten für den Krankenhausbau sind Aufgabe der Länder, dies wird aus Landesmitteln gefördert. Wir haben – Kollege Wahl hat es angesprochen – ab 2011 von einem tatsächlich extrem niedrigen Sockel kommend die Investitionen sprunghaft angehoben und haben in den Mitteln der Jahre 2020 bis 2024 mit zwischen 450 und 452 Millionen €, variiert immer je nach Programmatik, eine hohe stabile Basisinvestition. (Minister Manfred Lucha) Erlauben Sie mir, darauf hinzuweisen: Allein mit dem, was wir noch zusätzlich an Bundesprogrammen mitfinanziert haben mit dem Strukturfonds II, mit dem Zukunftsfonds, mit der Beteiligung an Ausgleichszahlungen und Organisation, mit Bundesmitteln, Landesmitteln, Versorgungszuschlägen und nicht zuletzt eigenen Landeshilfen – auch die Landeshilfen für Corona in den Jahren 2020 bis 2022 –, waren wir bundesweit spitze. Bei der Höhe der Investitionskostenförderung ist es in der Tat so: Wir achten darauf, dass wir zwischen 98 % und 100 % der förderfähigen Kosten fördern können. Es sind in der Regel 60 % der Gesamtkosten angestrebt. Wenn Sie sich mal die letzten Jahre anschauen und sehen, was wir geleistet haben: Baden-Württemberg hat mit fast 10 000 € – nageln Sie mich jetzt bitte nicht auf den letzten Euro fest – die mit Abstand höchste Investitionsfördersumme pro Bett aller Länder. Wir haben unter allen Ländern die geringste Bettendichte. Sie wissen es eigentlich besser, argumentieren aber nun so, als seien Sie tatsächlich ein bisschen ahnungslos: Natürlich ist Krankenhausplanung schon seit Langem ein dynamischer Prozess. Dass wir bei einem Gesetz aus dem Jahr 2010 nicht einfach stehen bleiben – – Schauen Sie sich allein die badenwürttembergische Zentrenbildung an. Die dreistufige Schlaganfallversorgung in Baden-Württemberg deckt 92 % aller Schlaganfallpatientinnen und -patienten ab. Das ist qualitätsgesicherte, direkte, gut gesteuerte Patientinnen- und Patientenversorgung. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Unsere Umsetzung der G-BA-Notfallstufen ist gemeinsam mit der BWKG erarbeitet worden. Diese erfolgt absolut flächendeckend. – Und so geht es eigentlich weiter. Das Kernproblem ist in der Tat – da bin ich bei Ihnen –: Das DRG-System ist vor allem in Zeiten der Krise, durch die Krise, enorm unter Druck geraten. Die Ausfälle durch deutlich geringere Behandlungszahlen, durch weniger betreibbare Betten konnten aufgrund dieser rein mengenorientierten Finanzierung nicht ausgeglichen werden. Deswegen ist es erforderlich – wir sind da mit dem Bund wirklich in Gesprächen –, dass, bevor eine weitere Krankenhausfinanzstruktur kommt, erst einmal die Betriebsmittel für die Kliniken bereitgestellt werden, sodass die Defizite die Betriebe nicht dauerhaft gefährden. Wir sind tagtäglich im Gespräch mit der BWKG – ich habe heute Morgen erst wieder mit dem Präsidenten telefoniert –, damit wir Hinweise bekommen, wenn es Standorte gibt, die gefährdet sind, um sofort reagieren zu können. Das heißt, die Zukunftsfähigkeit wird davon abhängen, dass die Medizin, die an den richtigen Standorten betrieben wird, auch vergolten wird. Deswegen haben wir jetzt vonseiten Baden-Württembergs als Vorsitzland einen Prozess moderiert. Wir haben heute dem Bundesminister eine einheitliche Länderposition übersandt, die wir morgen mit ihm besprechen. Kern wird sein, dass wir natürlich – – Die 64 Leistungsgruppen aus NRW, wie sind die zustande gekommen? NRW hat eine Bettenstruktur, die doppelt so hoch riode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 ist wie bei uns. Der Kollege muss jetzt steuern, weil er natürlich Kannibalisierungseffekte hatte. Wir haben diese Grundstruktur – – Nur mal für Sie zur Erinnerung: Bayern hat 13 Millionen Einwohner und 473 plangenehmigte Krankenhäuser, für Baden-Württemberg mit seinen elf Millionen Einwohnern liegt diese Zahl bei 209. Wir haben in den letzten Jahren zudem überall Strukturdialoge mit den Landkreisen, finanziert aus Mitteln unseres Hauses, durchgeführt. Die besten Beispiele sind der Ortenaukreis – „Aus neun mach fünf“ – und, mit zusätzlichen Mitteln, der Landkreis Lörrach – „Aus vier mach eins“ –, um Leistung zu strukturieren. Gleichzeitig ist es uns jetzt in diesen Debatten mit dem Bundesminister gelungen, die Primärversorgung – die wir in dieser Form, glaube ich, wirklich lehrbuchhaft entwickelt haben, auch mit unserem Modellprogramm der sektorenübergreifenden Versorgung – leistungs- und ordnungsrechtlich tatsächlich auch mit eigenen Einnahmen generieren zu können. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Dazu gehört übrigens auch, dass wir jetzt zur Steuerung tatsächlich die Community Health Nurse implementieren. – Also, da sind wir auf einem guten Weg. Ich sehe tatsächlich im Augenblick, wenn wir die Strukturreform umsetzen – – Ich kann Ihnen drei Sätze sagen, Herr Haußmann: Wir sind noch gar nicht im parlamentarischen Beratungsprozess. Ab dem Zeitpunkt, zu dem ein Gesetzentwurf vorliegt, ist es doch selbstverständlich, dass wir in den parlamentarischen Beratungs- und Beteiligungsprozess gehen. Ich kann Ihnen zusichern: Die Länder – – Es wird keine Level mit Bindungswirkung geben. Das wird es mit den Ländern nicht geben. Denn wir sind darauf angewiesen, unsere Strukturen, unsere Regionalstrukturen so zu konstruieren, dass am richtigen Ort das richtige Angebot ist. Da sind wir in Baden-Württemberg im Übrigen schon sehr weit; da haben andere Flächenländer wesentlich mehr Hausaufgaben. Dafür benötigen wir vom Bund natürlich Konversionshilfen für die Investitionen. Das handeln wir derzeit aus. Ich lade Sie ein: Sprechen Sie mit Ihrem Bundesfinanzminister. Er ist derzeit nicht bereit, für die Krankenhausreform weitere notwendige Konversions- und Umgestaltungsmittel bereitzustellen. Wir sehen dies als unabdingbar. Erlauben Sie mir zum Schluss noch zwei Bemerkungen. (Glocke des Präsidenten)

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