Muhterem Aras
Wenn ich es richtig sehe, gibt es keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet. Punkt 2 unserer Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf: Verpflichtung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sehr geehrter Herr Professor Dr. Keber, der Landtag hat Sie nach § 22 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes zum Landesbeauftragten für den Datenschutz gewählt, und Sie haben die Wahl erfreulicherweise angenommen. Nach § 22 Absatz 2 des Landesdatenschutzgesetzes wird der Gewählte von der Landtagspräsidentin ernannt und vor dem Landtag auf das Amt verpflichtet. Sie erhalten gleich die Urkunde, die folgenden Wortlaut hat: Ich ernenne Herrn Professor Dr. Tobias Keber mit Wirkung vom 1. Juli 2023 für die Dauer von sechs Jahren zum Landesbeauftragten für den Datenschutz des Landes Baden-Württemberg. Nun darf ich Sie zu mir bitten, Herr Professor Dr. Keber. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.) Die Urkunde übergebe ich Ihnen nachher. Wir kommen jetzt zur Verpflichtung: Herr Professor Dr. Tobias Keber, Sie geloben Treue gegenüber dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Baden-Württemberg. Sie geloben, die Gesetze sowie die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu wahren und Ihre Amtspflichten als Landesbeauftragter für den Datenschutz gewissenhaft zu erfüllen. Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Dr. Tobias Keber: Ich gelobe es.
