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Carola Wolle

AfD 28.06.2023 Sitzungen 17/68

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wer sich mit der Krankenhauslandschaft von Baden-Württemberg beschäftigt, zweifelt nicht an der Notwendigkeit ihrer Reform. Messbar wird diese Notwendigkeit an der finanziellen Notlage der meisten Kliniken des Landes. Jeder, der sich mit dem Gesundheitswesen befasst und dort tätig ist, wurde durch die seit Monaten bekannte Aussage von Experten aufgeschreckt, dass rund ein Drittel der Krankenhäuser von Insolvenz bedroht sind. Der hier vorliegende Antrag vom März 2022 befasst sich mit der Frage, ob das Land seinen Verpflichtungen zur Finanzierung der Krankenhausinvestitionskosten angemessen nachkommt. Die AfD-Fraktion kommt zu dem Schluss, dass die grün-schwarze Landesregierung dieser Pflicht nicht im erforderlichen Umfang nachkommt. (Beifall bei der AfD) Bereits 2006 hat eine Expertenkommission in ihrem Bericht „Zukunft der Krankenhausstruktur Baden-Württemberg“ das Soll der Investitionskosten – also die Investitionskosten, die das Land aufbringen sollte – ermittelt. Gemessen an den gesamten Krankenhauskosten sind das 10 %. Bei der Bestandsaufnahme der Krankenhausplanung und der Investitionskostenfinanzierung der Bundesländer 2021 zeigt sich, dass Baden-Württemberg davon mit einem Investitionskostenanteil von gerade einmal 3,9 % weit entfernt ist. Die Situation ist heute nicht wesentlich besser, mit der Folge, dass die Krankenhäuser in unserem Land gezwungen sind, Teile ihrer Vergütung, die für den laufenden Betrieb vorgesehen sind, für Investitionen zu verwenden. Mit anderen Worten: Ein Teil der Mittel, die eigentlich für die Versorgung der Patienten vorgesehen sind, wird für dringend notwendige Maßnahmen zur Modernisierung und zum Erhalt der Gebäudesubstanz oder technische Ausstattungen zweckentfremdet verwendet. In dem vom Bundesgesundheitsministerium beauftragten RWI-Gutachten wurde bereits 2017 festgestellt, dass das inflationsbereinigte Fördervolumen innerhalb von 24 Jahren um 36 %, also um mehr als ein Drittel, gesunken war. Dies führt zwingend zu einem schleichenden Substanzverlust der Krankenhäuser hier in Baden-Württemberg. In diesem Zusammenhang ist der ungesunde Trend zu beobachten, dass bestehende Krankenhausaltbauten zugunsten von Krankenhausneubauten aufgegeben werden. Verfolgt wird damit das Ziel, Leistungen in Großkliniken zu konzentrieren und die Krankenhausdichte zu reduzieren. Beides birgt Chancen, aber auch die Gefahr einer absinkenden Versorgungsqualität, insbesondere im ländlichen Raum. Ein Beispiel hierfür ist der Neubau des Klinikums am Gesundbrunnen in Heilbronn. Diesem Neubau sind zwei Krankenhäuser im ländlichen Raum zum Opfer gefallen. periode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 Im oben angeführten Gutachten regen die Experten des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung eine präzise Ermittlung des tatsächlichen Investitionsbedarfs auf der Basis der Bilanzdaten der Krankenhäuser an. Eine Unternehmensbilanz enthält auch explizit Daten über das Anlagevermögen wie beispielsweise Gebäude. Auf der Basis dieser Daten hat das RWI ermittelt, dass die Länder nur wenig mehr als die Hälfte des tatsächlichen Investitionsbedarfs der Krankenhäuser zur Verfügung stellen. Nun zählen die Krankenhäuser hier in Baden-Württemberg im Bundesvergleich zu den besonders wirtschaftlich arbeitenden Einrichtungen. Die Krankenhäuser versorgen die Bürger des Landes mit einer um ein Fünftel geringeren Kapazität als im Bundesdurchschnitt. Und trotzdem schreiben viele dieser Krankenhäuser rote Zahlen. Die Landesregierung erklärt diesen Widerspruch mit den vergleichsweise höheren Personalkosten und verspricht stärkere Bemühungen gegenüber dem Bund zur Abhilfe bei dieser Benachteiligung. Es wäre der AfD-Fraktion wichtig, von Minister Lucha zu erfahren, seit wann ihm dieser Umstand bekannt ist und wie sich seine konkreten Bemühungen und Erfolge als Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz der Länder darstellen. Minister Lucha beschreibt in der Stellungnahme zu unserem Antrag u. a. die Ursache der Lücke zwischen erforderlichen und notwendigen Investitionssummen. Darunter sind zahlreiche Aspekte der Förderfähigkeit und der Angemessenheit der Bedarfe der Kliniken dargelegt. Das ist sicherlich in jedem Detail irgendwie zu begründen, dafür gibt es aber u. a. das Landeskrankenhausgesetz. Aber all diese Bemessungs- und Ermessensgebote können die riesige Lücke zwischen den von den Experten ermittelten Investitionserfordernissen einerseits und der tatsächlichen Investitionskostenförderung des Landes Baden-Württemberg andererseits eben nicht erklären. Kluge Unternehmer können aus ihren Bilanzdaten die Möglichkeiten und die Notwendigkeiten von Investitionen ableiten. Krankenhäuser sind keine klassischen Erwerbsunternehmen; das ist klar. Aber die Investitionsnotwendigkeiten können auch aus den Bilanzen der Krankenhäuser abgeleitet werden. Was davon tatsächlich förderfähig ist, unterliegt dann dem Ermessen Ihrer Mitarbeiter, Herr Minister Lucha. – Alles in allem gibt es also keinen Grund, den Expertenrat zur Heranziehung der Bilanzen für Ihre Förderentscheidungen in den Wind zu schlagen. Aus aktuellem Anlass noch ein Wort zur Festbetragsförderung. Die Festbetragsförderung soll Anreize zur sparsamen Verwendung der Investitionskostenförderung bieten. Das ist grundsätzlich zu befürworten. Die AfD-Fraktion setzt sich jederzeit für den wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit Steuergeldern ein. (Beifall bei der AfD) Aber angesichts rasant steigender Baukosten, darunter die Folgekosten des grünen Heizungsgesetzes, stellt sich die Frage, wie künftig die Lücke zwischen Festbetragsförderung und den unverschuldeten Mehrkosten geschlossen werden soll. (Carola Wolle) Sehr geehrte Damen und Herren, in zahlreichen Bürgergesprächen werde ich mit der Angst vor weiteren Krankenhausschließungen konfrontiert. Ich antworte, dass ich diese Angst teile. Ich bin aber auch der Überzeugung, dass Krankenhäuser keinem Gewinnzwang unterliegen dürfen. Die AfD-Fraktion ist der Auffassung, dass Gesundheit zur Daseinsvorsorge gehört. Mit unserem Antrag wollen wir daher zum Erhalt der notwendigen Krankenhausstruktur bzw. Krankenhauslandschaft in Baden-Württemberg beitragen. Der Präsident des Verbands der Krankenhausdirektoren Deutschlands, VKD, Herr Dr. Josef Düllings, stellte dazu fest, dass die aktuelle Gesetzgebung zur Reduzierung stationärer Versorgungskapazitäten an den falschen Stellen ansetzt. Es sind daher im notwendigen Umgestaltungsprozess die vielfältigen Aufgaben und Funktionen zu beachten, die die Krankenhäuser neben ihrer Hauptaufgabe erfüllen. Hierzu gehört die Notfallversorgung ebenso wie die ambulante Versorgung der Menschen in unserem Land, aber auch die Ausbildung von Ärzten und Pflegekräften. Jede Krise hat ihre Väter. Die Krise der Investitionskostenfinanzierung der Kliniken in Baden-Württemberg ist ganz maßgeblich von Ihrer Landesregierung und im Namen von Herrn Minister Lucha zu verantworten. Danke. (Beifall bei der AfD)

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