Dr. Andre Baumann
Vielen Dank, Herr Karrais, für die beiden Fragen. – Die Frage nach einer Novellierung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes hat sich auch in der letzten Legislaturperiode gestellt. Ich kann mich noch gut an die Ausführungen des früheren Umweltministers erinnern, die auch noch heute gelten. Wenn der Bund damals ein Gebäudeenergiegesetz vorgelegt hätte, hätten wir uns diese Fragen gar (Staatssekretär Dr. Andre Baumann) nicht stellen müssen, dann wäre eine vorbildliche Planung auf Bundesebene vorhanden gewesen. Man hat sich in der Großen Koalition nicht dazu durchringen können, ein ambitioniertes und zukunftweisendes Gebäudeenergiegesetz zu verabschieden. Das Land Baden-Württemberg hatte sich mit Vorschlägen in die Debatte eingebracht. Wenn das Gebäudeenergiegesetz in Verbindung mit dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes vorliegt, werden wir uns auch unser Erneuerbare-Wärme-Gesetz anschauen und dann entscheiden, wie wir damit umgehen. Aber lassen Sie uns jetzt die paar Tage noch abwarten. Die Zeitläufe sind ja so, dass nach der Expertenanhörung auch zeitnah eine Beschlussfassung erfolgen wird, damit das Gesetz zum 1. Januar nächsten Jahres in Kraft treten kann. Dann werden wir uns unsere eigenen Gesetze sehr genau anschauen. Auch damals war die Aussage, dass man sich das eigene Erneuerbare-Wärme-Gesetz noch mal genau anschauen wird, wenn ein ambitioniertes GEG vorliegt. Zu der Länderöffnungsklausel oder möglichen Länderöffnungsklauseln werden wir uns dann, wenn konkretere Vorschläge vorliegen, an geeigneter Stelle gegenüber der Bundesregierung äußern, um – ich wiederhole es noch mal – unsere Länderinteressen zu wahren sowie unsere Erfahrung und unser Wissen einzuspeisen. Das werden wir entsprechend machen. Wir haben als Musterknabe der Energiewende vor, uns möglichst intensiv, möglichst gut für das Land, aber auch den Bund in die Gesetzgebung einzumischen.
