Dr. Michael Preusch
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Knapp zwei Millionen Behandlungen finden pro Jahr in unseren rund 240 Kliniken in Baden-Württemberg statt. Neue Behandlungsverfahren und 24/7-Vorhaltungen zur Notfallversorgung von elf Millionen Menschen sind nicht zum Selbstkostenpreis erhältlich. Lassen Sie mich zunächst einmal klarstellen, dass für uns, die CDU-Fraktion, die duale Finanzierung der Krankenhäuser – Investitionskosten durch das Land, Betriebskosten durch die Krankenkassen – ein essenzieller Hebel für die bedarfsgerechte stationäre Versorgung in Baden-Württemberg ist. Ohne die klare Aufgabenverteilung zwischen Bund und Land hätte der Bundesgesundheitsminister im Zuge der laufenden Reformdiskussionen von Berlin aus Strukturentscheidungen für die Krankenhauslandschaft in Baden-Württemberg über unsere Köpfe hinweg treffen können. Der erste Aufschlag der Reform hätte zu einem Desaster der stationären Versorgung, insbesondere auch der Akut- und Notfallversorgung, geführt. Vom Verkehrsunfall über den Schlaganfall bis zum Herzinfarkt wäre eine Versorgung in der Fläche nicht mehr möglich gewesen. Die landesseitige Finanzierung ist damit eine konkrete Prävention des „Morbus Lauterbach“ in Baden-Württemberg. (Beifall bei der CDU) Die Sicherstellung einer bedarfsgerechten stationären Versorgung ist uns, der CDU-Fraktion, wichtig. Im Jahr 2022, also dem Jahr, in dem der Antrag der AfD-Fraktion eingebracht wurde, standen so viele Investitionsmittel für die Kliniken im Land zur Verfügung wie noch nie: 450 Millionen € pauschale Programmförderung, 5 Millionen € Sonderprogramm Digitalisierung, 155 Millionen € Kofinanzierung der Bundesprogramme, 240 Millionen € Pandemierücklage, 280 Millionen € Bundesförderung. In diesem Jahr sind es insgesamt 488 Millionen €, und wir reden folglich für die Jahre 2022 und 2023 über insgesamt 1,6 Milliarden €. Das Ministerium weist darauf hin, dass ein wesentlicher Grund für die schwierige finanzielle Situation vieler baden-württembergischer Kliniken in der unzureichenden Betriebskostenfinanzierung liegt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Entgeltatlas zeigt, dass Baden-Württemberg auf Platz 2 der Bruttolöhne des Klinikpflegepersonals liegt. Für diese Strukturverbesserung des Arbeitsplatzes Krankenhaus erhalten wir keinen Ausgleich. Auch das Thema „Weiterbildung von ärztlichem und pflegerischem Personal“ sehe ich in den Betriebskosten derzeit unzureichend abgebildet. Wer die ambulante Versorgung in der Fläche will – und wir sehen die Notwendigkeit gerade in der Allgemeinmedizin und der Kinderheilkunde –, muss der Ausbildung im stationären Bereich auch eine entsprechende finanzielle und personelle Grundlage einräumen. Außer Frage steht, dass wir das Niveau der Förderungen auch in den kommenden Jahren mindestens halten müssen. Für die Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Versorgung der Bevölkerung werden allerdings zusätzliche Mittel notwendig sein. periode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 Wir können und wollen uns daher nicht auf dem im Vergleich zu anderen Bundesländern Erreichten ausruhen, sondern müssen weiter an der Optimierung unseres medizinischen und pflegerischen Systems arbeiten. Dazu gehört, die strikte Trennung von stationärer und ambulanter Versorgung zu überwinden und die Heterogenität des Landes hinsichtlich seiner medizinischen Strukturen zu berücksichtigen, beginnend beim Rettungsdienst und endend in der Rehabilitation oder der Palliativversorgung. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Regionale Strukturgespräche, wie wir, die CDU-Fraktion, sie schon lange fordern, sollen Versorgung gemeinsam, neu und transparent definieren. Die Menschen sollen vor Ort entscheiden, wie ihre Versorgung in Zukunft aussieht. Lassen Sie mich abschließend noch etwas zur Pauschalförderung sagen. Durch die Verknüpfung von Bettenzahlen und Pauschalförderung führen mit einem Bettenabbau verbundene Restrukturierungsmaßnahmen automatisch zu einem unmittelbaren Wegfall von Pauschalfördermitteln. Diese werden vielfach gerade für diese Restrukturierungen weiter benötigt. Man könnte Krankenhäuser, die notwendige Maßnahmen zum Kapazitätsabbau vornehmen, statt sie unmittelbar durch die Absenkung der Pauschalförderung zu bestrafen, belohnen und zur weiteren Optimierung anreizen, indem die Pauschalförderung mit zeitlichem Verzug und schrittweise abgesenkt wird. Alternativ könnte ein entsprechender Umstrukturierungsfonds, gespeist von Krankenkassen, Bund und Ländern, aufgelegt werden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das Thema „Krankenhausstruktur und deren Finanzierung“ ist zu komplex, um es in einem Vierpunkteantrag der AfD abzuhandeln nach dem Motto „Koste es, was es wolle“, Frau Wolle. (Heiterkeit – Zuruf: Na ja!) Wir lehnen daher den Antrag der AfD-Fraktion, der neu erklärten alternativen Demokraten, ab. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
