Dr. Andre Baumann
Vielen Dank für die beiden Fragen. – Wir gehen davon aus, dass zum Jahresende 230 Kommunen die kommunalen Wärmeplanungen vorlegen werden. 104 müssen es. Sie sind Mathematiker. Es sind 230 minus 104. Dann haben Sie die Antwort für Städte mit unter 20 000 Einwohnern. Das zur Frage 1. Vielen Dank für die Frage zur Umsetzungsfrist. Wir befinden uns in einem laufenden Gesetzgebungsverfahren. Für das Wärmeplanungsgesetz des Bundes gibt es einen Referentenentwurf, der gerade diskutiert wird. Im Rahmen der Länderanhörung wurde uns auch Folgendes mitgeteilt: Beide Bundesministerien haben darauf hingewiesen – Herr Präsident, lassen Sie mich kurz zitieren –, ... dass der Gesetzentwurf innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt ist, sodass mit Änderungen in allen Teilen zu rechnen ist. Das bei dem Gesetz, bei dem zumindest einmal ein Referentenentwurf vorliegt. Zum GEG gibt es einen Referentenentwurf, der im Rahmen der Leitplanken durchaus kräftig verändert wird. Da noch keine Konkretisierung der Leitplanken und noch keine Änderungsanträge der Regierungsfraktionen vorliegen, können wir zu manchen Fragen noch nicht seriös antworten. Wir bereiten uns auf verschiedene Fälle vor. Wir bringen uns seitens des Landes Baden-Württemberg intensiv in die Debatte ein, damit wir unsere Ziele in Baden-Württemberg mit den Bürgerinnen und Bürgern und den Kommunen in unserem Land möglichst gut und fünf Jahre vor dem Bund erreichen. riode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 Deswegen ist es schön, dass wir jetzt hier eine Regierungsbefragung zu diesem Thema machen. Sie kommt aber eigentlich ein bisschen zu früh. Denn manches ist auf der Bundesebene noch nicht hinreichend konkret. Sie alle können Zeitung lesen wie wir und lesen auch die Ticker. Manchmal nutzen wir dieselben Quellen und stellen dieselben Spekulationen an. Deswegen will ich mich an dieser Stelle entsprechend vorsichtig äußern.
