Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich Herrn Innenminister Strobl das Wort. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Verehrte Frau Präsidentin! Zu bestimmten Ausflügen und Phrasen, was das Zigeunerschnitzel und Ähnliches angeht, werde ich nichts sagen. (Abg. Anton Baron AfD: Distanzieren Sie sich von Ihrem eigenen Parteitag? – Weitere Zurufe) Vielmehr werde ich mich dem widmen, worum es bei diesem Tagesordnungspunkt geht. – Ach, wissen Sie, diese Phrasendrescherei hilft doch nicht weiter. (Lachen des Abg. Anton Baron AfD – Abg. Anton Baron AfD: Das sagen gerade Sie, Herr Innenminis- ter! Da sind Sie spitze! – Weitere Zurufe) (Minister Thomas Strobl) Ich will vorneweg etwas Wichtiges zur Sache sagen. Ich möchte nämlich sagen, dass unsere Polizistinnen und Polizisten in Baden-Württemberg in der Bevölkerung ein hohes Vertrauen genießen, und das völlig zu Recht. Deswegen will ich – man kann es nicht oft genug wiederholen – ihnen für ihren täglichen Einsatz für unsere Demokratie, für unsere Freiheit und für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger ein herzliches Wort des Dankes sagen. Man kann es nicht oft genug sagen. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Meine sehr verehrten Damen und Herren, in den stehenden geschlossenen Einheiten haben unsere Polizistinnen und Polizisten bereits heute eine ziffernmäßige Kennzeichnung. Wir haben nun in der Koalition entschieden, dies zu individualisieren, sodass nicht eine Gruppe von Polizistinnen und Polizisten die gleiche Nummer hat, sondern diejenigen, die das betrifft, eine pseudonymisierte individuelle Kennzeichnung erhalten. Ich denke, es ist uns gelungen, innerhalb der Koalition, zwischen Grünen und CDU, dem Landespolizeipräsidium, dem Innenministerium einen guten Weg zu finden, der auf der einen Seite größtmögliche Transparenz sowie Bürgerfreundlichkeit und Bürgernähe gewährleistet, auf der anderen Seite aber auch die Persönlichkeitsrechte unserer Polizistinnen und Polizisten gut schützt. Das ist ein Abwägungsprozess. Wie es in unserer Koalition üblich ist, haben wir das mit Maß und Mitte und entlang von Sachargumenten – nicht von Phrasen – zu einem Ergebnis geführt. Bei der Ersten Beratung des Gesetzes im Mai habe ich Ihnen bereits ausführlich berichtet. Deswegen fasse ich es sehr kurz zusammen. Die pseudonymisierte individuelle Kennzeichnung gilt für rund 1 640 Polizisten. Insgesamt sind bei der Polizei Baden-Württemberg 35 000 Personen beschäftigt. Das ist also ein sehr, sehr kleiner Teil. Das sind die Polizistinnen und Polizisten, die in bestimmten Einsatzlagen aufgrund ihrer Ausrüstung oder aufgrund der unübersichtlichen Situationen schwer zu identifizieren sind. Wir machen das also nicht so, dass jeder Streifenpolizist ein Namensschild tragen muss, wie das beispielsweise im FDPmitregierten Rheinland-Pfalz oder in Sachsen-Anhalt der Fall ist. (Lachen bei der AfD) Vielmehr machen wir es für bestimmte Polizistinnen und Polizisten in bestimmten Einsatzlagen – im Übrigen für Polizistinnen und Polizisten, die schon heute gekennzeichnet sind, freilich nicht individuell. Es ist natürlich eine pseudonymisierte Kennzeichnung. Das heißt, Namensschilder werden in Baden-Württemberg allenfalls freiwillig getragen, nicht verpflichtend wie beispielsweise in Rheinland-Pfalz oder in Sachsen-Anhalt. Jeder Polizist erhält insgesamt drei verschiedene Kennzeichnungen, von denen sie bzw. er für jeden Einsatz frei eine wählen kann. Zudem kommt eine Abfrage der personenbezogenen Daten überhaupt nur in eng umgrenzten Fällen in Betracht. periode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 Nach alledem ist freilich klar, dass es bei der Einführung der pseudonymisierten individuellen Kennzeichnung um alles andere als um ein generelles Misstrauensvotum gegenüber den Polizistinnen und Polizisten in Baden-Württemberg geht. Ich kann Ihnen aus gutem Herzen und Gewissen auch sagen, dass das die Polizeiorganisation in ihrer Breite wirklich nicht so sieht. Das mögen Einzelne sein, die das daraus machen, Funktionäre und dergleichen mehr. Ich habe die feste Überzeugung, dass für die Breite der Polizistinnen und Polizisten dieser mittlere Weg, den wir in Baden-Württemberg jetzt gehen, genau der richtige ist und das Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern – zu Recht – in unsere Polizei noch einmal stärkt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Da hier bereits Kritik zu unnötigen Kosten und überflüssiger Bürokratie geäußert wurde, möchte ich betonen, dass wir beispielsweise für die Verwaltung der Kennzeichnungen eine bereits bei der Polizei Baden-Württemberg verwendete Anwendungssoftware modifizieren können, hier also ein äußerst geringer finanzieller Bedarf entsteht. Wir machen das natürlich auch sehr sparsam. Ebendiese Anwendung gestattet die Datenverarbeitung und die Datenpflege so einfach, aber auch so sicher wie möglich. Jetzt ist in diesem Zusammenhang das Thema „Betriebsmittel der Polizei“ angesprochen worden, und es ist unter großem Applaus der Kollegen von der SPD der Satz hier in den Raum gerufen worden: „Wann kann endlich wieder ordentlich ermittelt werden?“ (Abg. Sascha Binder SPD: Ja! – Abg. Gabriele Rol- land SPD: Ja, genau!) Damit unterstellen Sie den Kolleginnen und Kollegen bei der baden-württembergischen Landespolizei, dass sie im Augenblick nicht ordentlich ermitteln. (Abg. Sascha Binder SPD: Habe ich nicht! – Zurufe von der SPD: Nein!) Diesen Vorwurf weise ich mit Entschiedenheit zurück. In Baden-Württemberg wird top ermittelt – jeden Tag, 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Sascha Binder SPD: Zu wenig Geld! Die ha- ben nicht ausreichend Geld, das ist das Problem! –
