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Dr. Andre Baumann

28.06.2023 Sitzungen 17/68

Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Karrais, für die Fragen, die gerade auch sehr aktuell auf Bundesebene diskutiert werden und die auch in den vergangenen Wochen und Monaten bei der Diskussion um das Gebäudeenergiegesetz intensiv diskutiert wurden. Lassen Sie mich, bevor ich zur Beantwortung Ihrer konkreten Fragen komme, sagen, dass wir sehr froh sind, dass sich die Ampelregierung in den letzten Tagen in intensiven Beratungen endlich darauf geeinigt hat, den Referentenentwurf des Gebäudeenergiegesetzes mit Leitplanken nochmals zu verändern, und dass diese intensive Debatte, die öffentlich ausgetragen wurde und die in den vergangenen Wochen und Monaten zu einer starken Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger beigetragen hat, nun endet. Deshalb ist es gut, dass dieser öffentlich ausgetragene Streit zu Ende ist und wir eine größere Konkretisierung bekommen. Ich bin auch sehr dankbar, dass es nun einen konkreten Fahrplan gibt, wie der Wärmesektor in den nächsten 20 Jahren Schritt für Schritt, aber am Ende vollständig dekarbonisiert wird. Wir Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger sind sehr dankbar, dass auch eine Kopplung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes, das kommen wird, das noch nicht final ausformuliert ist, an kommunale Wärmeplanungen kommt. Deswegen bin ich dankbar, dass man Baden-Württemberg als Vorbild genommen hat, weil wir – das haben Sie in Ihren Fragen, in Ihren Ausführungen auch dargestellt – in unserem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz auch eine Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung eingeführt haben. Ich konkretisiere das noch mal für Baden-Württemberg: Bis zum Ende dieses Jahres müssen die Gemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnerinnen und Einwohnern diese bei den Regierungspräsidien vorlegen. Das haben bislang sechs Gemeinden getan; sechs Städte haben das getan. Wir gehen davon aus, dass rund 230 Kommunen am Ende des Jahres diese Planung vorlegen. Uns ist wichtig, dass diese Kommunen nicht die Gekniffenen sind – im Gegenteil. Ich bin sehr froh, dass wir in den letzten Stunden und Tagen auch die eine oder andere Konkretisierung bekommen haben. Für uns ist wichtig, dass wir als Vorbild, als Musterknabe der Energiewende zu den Gewinnern zählen. Ich will aber auch noch mitteilen, dass es durch die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, die noch nicht abgeschlossen ist, die aber durch die Leitplanken konkretisiert wird, jetzt nicht um das Verschieben des Scharfschaltens – ich drücke es mal flapsig aus – des Gebäudeenergiegesetzes geht, sondern um eine Kopplung an die Wärmeplanung. Es geht nicht dar- (Staatssekretär Dr. Andre Baumann) um, dass Zeit geschunden wird. Es geht darum, dass mit der Wärmeplanung den Bürgerinnen und Bürgern sowie auch den Kommunen eine konkrete fachliche Grundlage bereitgestellt wird, damit die Bürgerinnen und Bürger besser entscheiden können, ob sie in eine zentrale oder in eine dezentrale Heizungsversorgung gehen, ob sie das strombasiert machen, ob sie in eine Fernwärme gehen oder ob sie andere Erfüllungsoptionen – Wasserstoff, Holz etc. – nutzen. Ich glaube, das muss uns auch einen: dass es nicht darum geht, dass diejenigen dann Verlierer sind, die sehr frühzeitig in eine sogenannte Scharfschaltung des GEG gehen. Es geht darum, dass man eine gute Planungsgrundlage hat, und das werden in Baden-Württemberg zum Jahresende mindestens 104 Gemeinden sein müssen. Das sind die Großen Kreisstädte und kreisfreien Städte. Aber wir gehen davon aus, dass weitere Gemeinden folgen. Wir gehen davon aus: Über 200, 230 werden das haben. Jetzt ist fraglich, welche Kriterien auf der Bundesebene für die kommunalen Wärmeplanungen festgelegt werden. Bei uns in Baden-Württemberg beinhalten sie keine Wasserstoffnetze. Das wird auf der Bundesebene sehr wahrscheinlich so sein. Deswegen gibt es hier eine qualitative Diskrepanz. Wir verlangen von unseren Kommunen auch keine straßenscharfe kommunale Wärmeplanung. Auch hier gibt es eine Diskrepanz. Jetzt wird die große Frage sein, wie der konkrete Gesetzentwurf, das GEG, aussieht. Was wird von den kommunalen Wärmeplanungen auf der Bundesebene gefordert, damit eine Scharfschaltung des GEG erfolgt? Da gibt es verschiedene Optionen. Es kann sein, dass eine Wärmeplanung nach baden-württembergischem Vorbild ausreicht, damit das GEG bereits ab 2024 vollumfänglich gilt. Es kann sein, dass erst eine Wärmeplanung im Sinne des Bundesgesetzes vorliegen muss, damit die Regelungen des GEG dann auch gelten, inklusive Wasserstoff, inklusive einer straßenscharfen Planung. Oder es gibt auch Zwischenlösungen, Länderöffnungsklauseln. Es könnte eine Möglichkeit sein, dass Länderregelungen mit einer Stichtagsregelung gelten. Es ist müßig, darüber zu diskutieren. Wir setzen uns dafür ein, dass die Planungen unseres Landes Baden-Württemberg nicht obsolet sind, dass sie nicht für die Tonne erstellt worden sind, sondern auch genutzt werden können. Aber wichtig ist, dass wir in Baden-Württemberg auch davon profitieren. Vielleicht noch ein kleines Schmankerl, das uns vor wenigen Stunden, wenigen Tagen erreicht hat: Die Bundestagsfraktionen haben mitgeteilt, dass ein sogenannter Klimageschwindigkeitsbonus eingeführt wird. Bei der Förderung wird es so sein: Bei einer Modernisierung der Heizung gibt es eine pauschale Förderung von 30 %. Es gibt dann einen sozialen Bonus, wonach unterhalb eines Jahreseinkommens von 40 000 € 30 % obendrauf kommen, und wenn der Heizungstausch vor 2028 stattfindet, kann noch ein Geschwindigkeitsbonus obendrauf kommen – insgesamt maximal 70 %. So, wie wir das verstehen, ist dieser nicht an die Vorlage oder an das Vorhandensein einer kommunalen Wärmeplanung geknüpft. Weil wir, das Land Baden-Württemberg, mit den kommunalen Wärmeplanungen, die für die Großen Kreisstädte und periode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023 kreisfreien Städte schon ab nächstem Jahr vorliegen müssen, eine gute fachliche Grundlage haben, ist das ein Vorteil für die Häuslebesitzerinnen und Häuslebesitzer in unserem Land. Dann haben diese eine gute fachliche Grundlage dafür, schon vorher in den Heizungstausch zu gehen und diese zusätzliche Förderung auch in Anspruch zu nehmen. Nicht ohne Grund hatten wir, das Land Baden-Württemberg, uns genau zu diesem Punkt erfolgreich eingesetzt. Die Idee des Geschwindigkeitsbonus kommt aus Baden-Württemberg. Damit ist auch eine weitere Frage von Ihnen beantwortet, nämlich ob wir uns bislang in die Verhandlungen eingeschaltet haben: Ja, das haben wir. Das tun wir und werden wir auch weiterhin bei beiden Gesetzen tun. Sowohl beim Wärmeplanungsgesetz als auch beim GEG wollen wir unsere Erfahrungen, unser Fachwissen, aber auch unsere Länderinteressen einbringen, damit wir in Baden-Württemberg möglichst gut profitieren, damit wir auch das Zieldatum 2040 in Baden-Württemberg erreichen. Sie wissen, Herr Karrais, dass der Bund für die Klimaneutralität das Zieldatum 2045 hat. Vielleicht noch ein letzter Punkt: Wir wollen auch erreichen, dass wir die Vorleistungen, die wir, das Land Baden-Württemberg, erbracht haben – wir haben an die Städte mit über 20 000 Einwohnerinnen und Einwohnern bereits Gelder gezahlt, damit sie die Wärmeplanungen erstellen; das Konnexitätsprinzip hat hier gegriffen – zu 100 % vom Bund zurückbekommen, weil wir als Musterknabe schon vorausgegangen sind. Andere kommen erst danach. Die sollen keinen Vorteil davon haben, dass sie hinterherbummeln oder erst später kommen. Insofern setzen wir uns intensiv dafür ein, dass wir, das Land Baden-Württemberg, möglichst gut dabei abschneiden und unsere Klimaziele möglichst gut erreichen.

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