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Dr. Andre Baumann

28.06.2023 Sitzungen 17/68

Wir fördern jetzt als Land Baden-Württemberg und haben da eben auch einen Förderzeitraum definiert. Das ist unser gutes Recht und unsere (Staatssekretär Dr. Andre Baumann) Pflicht, dass wir auch festhalten und festschreiben, in welchem Zeitraum wir fördern. Jetzt gibt es eine Bundesförderung, die dann andere Förderzeiträume hat. Und jetzt ist die große Frage – ich wiederhole mich – nach der Qualität der Wärmeplanungen, die dann am Ende auch gelten. Sie haben mit Bezug auf die Vorschrift zur Kommunalen Wärmeplanung auch dargestellt, welche Qualität die freiwilligen Wärmeplanungen haben. Sie haben in der Beantwortung der Frage Ihres Fraktionskollegen Karrais auch mitbekommen, dass qualitative Unterschiede bestehen zwischen dem, was bei der freiwilligen Wärmeplanung auch gefordert wird, und dem, was auf Bundesebene – ich finde, nicht ganz zu Unrecht – gefordert wird, was auch hilfreich ist. Das sehen wir z. B. bei der Stadt Mannheim. Da hat im Rahmen des sogenannten Mannheimer Wegs die MVV einen sogenannten digitalen Zwilling erstellt für die Wärmeversorgung der Stadt im Jahr 2030/2040 mit einem straßenscharfen Hinweis: Geht man eher in dezentrale oder in zentrale Wärmeversorgung? Deswegen wird jetzt die große Frage sein, in welche Richtung sich dann auch das Gebäudeenergiegesetz entwickelt, welche Möglichkeiten es gibt. Soweit ich weiß, ist in den nächsten Tagen eine Expertenanhörung im Bundestag zum GEG vorgesehen. Dann wird es eine weitere Konkretisierung geben. Aber ich werde mich jetzt nicht auf Spekulationen einlassen, in welche Richtung wir zu gehen haben. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Braucht es ei- nen Beschluss?)

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