Dr. Uwe Hellstern
Herr Minister, Sie haben vorhin schon selbst die Problematik in Bezug auf das Greenwashing erwähnt. Inwieweit werden bei den Projekten die Lieferketten überprüft? Denn es muss auch gewährleistet sein, dass in den ganzen Lieferketten die Standards eingehalten werden. Man hat schon öfter erfahren, dass es bei Projekten, die über Grenzen hinweg greifen, vor allem ins nicht europäische Ausland, Probleme geben kann. Ist die Einhaltung der Standards gewährleistet? Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Vielen Dank, Herr Kollege, für diese Frage. – Es ist tatsächlich so, dass wir uns an den strengen Vorgaben der Taxonomie, die u. a. auch Lieferketten in Betracht nimmt, orientieren. Das ist nicht bei jedem Unternehmen in dieser Form darstellbar. Das ist ein Datenthema. Sie kennen die Diskussion um das Lieferkettengesetz. Nicht jedes Unternehmen, geschweige denn jeder Mittelständler ist in der Lage, zu zeigen, welche Lieferketten tangiert sind. Wir sind ja hier im staatlichen Bereich. Es sind vor allem staatliche Investitionen, die damit getätigt werden. Das heißt, der grenzüberschreitende und damit auch lieferkettenbasierte Bereich hält sich dadurch in Grenzen. Deswegen ist das hier in der konkreten Fassung kein besonderes Thema. Ich will Ihnen ein anderes Beispiel geben, wo wir uns durchaus mit diesen Abgrenzungsfragen sehr intensiv auseinandersetzen. Nehmen wir mal das Thema Landeswohnraumförderung. Auch diese wird über den Green Bond finanziert. Da kann man sich erst einmal die Fragen stellen: Warum steckt das da eigentlich drin? Ist das ein Neubau? Muss das denn sein? Ist das ökologisch sinnvoll? Auch hier orientieren wir uns an den Vorgaben der EU-Taxonomie. Hier ist es so, dass z. B. nur konkret der Anteil der Landeswohnraumförderung, der die strengen Vorgaben der Taxonomie erfüllt, über den Green Bond refinanziert werden kann. Um es ganz konkret zu machen: Hier geht es z. B. um den Primärenergieverbrauch. Dieser muss an den Referenzwerten der Energieeinsparverordnung und des fast schon legendären Gebäudeenergiegesetzes, das gerade novelliert wird, gemessen werden. Wenn man die um mindestens 10 % unterschreitet, dann ist das Green-Bond-fähig. Das ist vielleicht mal ein Beispiel, wie wir auch in Wertschöpfungsketten versuchen, eine sehr genaue Differenzierung zu bewerkstelligen. Das ist nicht in jedem Nachkommabereich möglich, aber bei den großen Themen geben wir uns größte Mühe, arbeiten da auch mit Daten aus den jeweiligen Häusern, aber auch mit Daten, die wir am Kapitalmarkt beziehen, um das auch bestmöglich zu gewährleisten. riode – 68. Sitzung – Mittwoch, 28. Juni 2023
