Dr. Andre Baumann
Vielen Dank, Frau Rolland, für die Fragen. – Sechs Kommunen haben die Wärmeplanung bereits abgegeben. Ich kann Ihnen hier nicht sagen, wie scharf, wie genau, wie detailliert diese Wärmeplanungen aussehen. Ich glaube, dass sie nicht straßenscharf sind, sondern den Anforderungen, die wir, das Land Baden-Württemberg, an die kommunale Wärmeplanung stellen, genügen. Aber ich irre mich da gern und würde mich darüber freuen, wenn die eine oder andere Planung straßenscharf wäre. Denn das sind dann weitere Informationen, die gerade für Bürgerinnen und Bürger noch einmal einen besonderen Erkenntnisgewinn bringen. Die zweite Frage war, wie es mit den landeseigenen Liegenschaften aussieht. Jetzt richtet sich die Pflicht zur Vorlage einer kommunalen Wärmeplanung nicht an den Gebäudebesitzer, an die Bürgerin oder den Bürger, sondern an die Kommunen. Deswegen freut sich das Land Baden-Württemberg, für seine Liegenschaften eine Aussage darüber zu bekommen, ob die in landeseigenen Liegenschaften in eine dezentrale oder zentrale Wärmelösung gehen. Aber ich glaube, da würden wir jetzt den zweiten Schritt vor dem ersten machen. Jetzt geht es darum, dass die Kommunen ihre Aufgaben machen und die Wärmeplanung vorlegen. Dann werden wir als Eigentümerin von Gebäuden in die Gespräche mit den Kommunen eintreten.
