Dr. Erik Schweickert
Herr Staatssekretär, ich möchte Ihnen massiv widersprechen. Die Regierungsbefragung ist nicht zu früh, sondern sie kommt gerade richtig. Denn es geht nicht darum, dass wir hier spekulieren, was am Ende eines Gesetzgebungsprozesses im Bundestag herauskommt, sondern es geht um die Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger und auch für die Gemeinden in Baden-Württemberg. Deswegen, Herr Staatssekretär, meine Frage – sie geht in die Richtung der Frage des Kollegen Schütte –: Sie haben vorhin das Wort „scharfschalten“ gewählt. Jetzt will ich das auch verwenden. Genau um das geht es nämlich. Es kann jeder nachher entscheiden, ob er schieben möchte oder nicht, aber es geht um den Begriff „scharfschalten“. Im Gesetz aus Ihrem Haus steht unter „Kommunale Wärmeplanung“: Inhalt eines kommunalen Wärmeplans sind erstens die Bestandsanalyse, zweitens die Potenzialanalyse, drittens die Zielszenarien und viertens die Darstellung möglicher Handlungsstrategien und Maßnahmen. Das ist eine freiwillige kommunale Wärmeplanung. Damit wir nicht im Ungewissen arbeiten, habe ich mal so einen Förderbescheid für eine konkrete Kommune in Baden-Württemberg mitgebracht. (Der Redner hält ein Papier hoch.) Jetzt meine Frage mit zwei Unterfragen an Sie: Was ist denn eine kommunale Wärmeplanung? Wenn sich eine Kommune im Rahmen eines solchen Förderbescheids auf den Weg gemacht hat – das begrüße ich ja, das begrüßen wir Freien Demokraten; das begrüßen, glaube ich, alle hier: dass den Bürgern gesagt wird, was in Zukunft bei ihnen in der Straße liegt – und die Verwaltung plant, ist das dann eine kommunale Wärmeplanung? Oder braucht diese kommunale Wärmeplanung einen Beschluss eines Gremiums, beispielsweise des Gemeinderats? Denn unter Punkt 3 steht ja: Zielszenarien. Irgendjemand muss ja diese Ziele festsetzen. Und wenn ja – wenn also tatsächlich die Scharfschaltung erfolgt, die kommunale Wärmeplanung vorliegt, nicht bloß die Planung im Rathaus, sondern ein Beschluss eines Gemeinderats –, dann die Frage an Sie: Müssen diese Beschlüsse innerhalb des Förderzeitraums getroffen werden, obwohl nicht klar ist, was vom Bund kommt und was durch die Scharfschaltung passiert? Ich glaube, um das geht es, Herr Staatssekretär. Es geht um Planungssicherheit für die Menschen. Dann kann man noch immer entscheiden, ob man schiebt oder nicht. Aber die Fragen müssen Sie und Ihr Haus beantworten. Denn die Vorschrift kommt aus Ihrem Haus, und die ist scharf. In dem Beispiel, das ich dabei habe, wird die Kommune, die das freiwillig gemacht hat, wenn es blöd läuft, bestraft, weil dort steht: „Der Förderzeitraum endet am 30. September 2023.“
