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Plenarprotokoll 8/5

22.01.2025 · 280 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (34)SPD (25)CDU (24)BSW (16)

Ulrike Liedtke

Einen schönen, guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich begrüße Sie ganz herzlich zur nun schon 5. Sitzung des Landtages Brandenburg. Ich begrüße alle Damen und Herren Abgeordneten, den Ministerpräsidenten, die Vertreter der Landesregierung und natürlich auch die Pressevertreter, die uns während unserer Sitzung begleiten. Und ich begrüße ganz herzlich all diejenigen, die unsere Sitzung am Bildschirm verfolgen. Meine Damen und Herren, ich hatte Sie bereits in unserer letzten Sitzung über die Wahl von Herrn Abgeordneten Björn Lüttmann zum Fraktionsvorsitzenden der SPD-Fraktion und über die Wahl von Herrn Abgeordneten Ludwig Scheetz zum Parlamentarischen Geschäftsführer informiert. Ergänzend dazu möchte ich Sie heute darüber informieren, dass ebenfalls am 12. Dezember 2024 die Damen und Herren Abgeordneten Melanie Balzer, Nadine Graßmel, Katja Poschmann, Wolfgang Roick, Sebastian Rüter, Martina Maxi Schmidt und Erik Stohn zu Stellvertreterinnen und Stellvertretern des Fraktionsvorsitzenden gewählt wurden. (Unruhe) Die CDU-Fraktion hat auf ihrer Fraktionssitzung am 13. Januar 2025 die Damen und Herren Kristy Augustin, Frank Bommert und Nicole Walter-Mundt zu den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden gewählt. Darüber hinaus wurde Herr Abgeordneter Danny Eichelbaum als Fraktionsjustiziar gewählt und ist damit ebenfalls Mitglied des Vorstandes. (Vereinzelt Pfeifen AfD, SPD und BSW) – Ich habe gefragt, was das ist. Da wurde mir geantwortet: Die CDU-Fraktion hat alles. Weiterhin informiere ich Sie über die Konstituierung der weiteren Ausschüsse des Landtages Brandenburg und die erfolgten Wahlen bzw., bezogen auf den Hauptausschuss, die Nachwahl. Ich nenne Ihnen immer den Ausschuss, das Datum der Wahl, den Abgeordneten und das Amt: Hauptausschuss, Nachwahl am 15.01.2025 – Vorsitzender: Björn Lüttmann Petitionsausschuss, 17.01.2025 – Vorsitzender: Udo Wernitz, Stellvertreter: Michael Hanko Ausschuss für Inneres und Kommunales, 14.01.2025 – Vorsitzende: Nicole Walter-Mundt, Stellvertreter: Sven Hornauf Ausschuss für Recht und Digitalisierung, 09.01.2025 – Vorsitzender: Danny Eichelbaum, Stellvertretung: André von Ossowski Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport, 15.01.2025 – Stellvertretende Vorsitzende: Annemarie Wolff Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur, 15.01.2025 – Vorsitzender: Reinhard Simon, Stellvertretung: Prof. Dr. Michael Schierack 2025 5 Ausschuss für Gesundheit und Soziales, 16.01.2025 – Vorsitz: Dr. Jouleen Gruhn, Stellvertretung: Ellen Fährmann Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, 15.01.2025 – Vorsitz: Britta Kornmesser, Stellvertretung: Steffen Kubitzki Ausschuss für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, 15.01.2025 – Vorsitz: Lars Hünich, Stellvertretung: Wolfgang Roick Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung, 16.01.2025 – Vorsitz: Norbert Rescher, Stellvertretung: Ines Seiler Ausschuss für Haushalt und Finanzen, 16.01.2025 – Vorsitz: Falk Gerd Janke, Stellvertretung: Jörg Vogelsänger Ausschuss für Haushaltskontrolle, 14.01.2025 – Vorsitz: Andreas Galau, Stellvertretung: Andreas Noack Ausschuss für Europaangelegenheiten und Entwicklungspolitik, 16.01.2025 – Vorsitz: Johannes Funke, Stellvertretung: Steffen Kubitzki Sonderausschuss Bürokratieabbau, 17.01.2025 – Vorsitz: Marcel Penquitt, Stellvertretung: Felix Teichner Außerdem habe ich am gestrigen Tag die neu gewählten Mitglieder des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden Marcus Koinzer, Delia E. Münch, Dieter Freihoff, Měto Nowak und Michael Apel in ihr Amt berufen und die ausscheidenden Mitglieder verabschiedet. Im Anschluss wählte der Rat in seiner konstituierenden Sitzung Marcus Koinzer als Vorsitzenden sowie Delia E. Münch als seine Stellvertreterin. Ich wünsche allen, die gewählt worden sind, viel, viel Glück und Erfolg in ihren Ämtern. Herzlichen Glückwunsch! (Allgemeiner Beifall) Meine Damen und Herren, die Zuschauertribüne hat sich gefüllt, und ich darf ganz herzlich Schülerinnen und Schüler der Maxim-Gorki-Gesamtschule Kleinmachnow begrüßen. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall) Jetzt bitte ich Sie, auf die Tagesordnung zu schauen. Gibt es von Ihrer Seite Bemerkungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über die Tagesordnung abstimmen. Wer der Tagesordnung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Tagesordnung einstimmig beschlossen. Ergänzend teile ich Ihnen mit, dass die Tagesordnungspunkte 1, 2 und 4 in Gebärdensprache übersetzt werden. Für den heutigen Sitzungstag wurde die teilweise oder ganztägige Abwesenheit der Damen und Herren Abgeordneten Dr. Berndt, Günther, Hanko, Hohloch, Hünich, Janke, Simon und Zimmermann angezeigt. Ich eröffne Tagesordnungspunkt 1. TOP 1: Aktuelle Stunde Thema: Die Grüne Woche 2025: Schaufenster und Seismograph der Brandenburger Agrar- und Ernährungswirtschaft Antrag auf Aktuelle Stunde der SPD-Fraktion Drucksache 8/341 Entschließungsantrag der CDU-Fraktion Drucksache 8/369 Entschließungsantrag der SPD-Fraktion und der BSW-Fraktion Drucksache 8/382 in Verbindung damit: Erhalt der regionalen Klein- und stationären Hofschlachtung – Deckelung der Gebührenordnung für die Erhebung von Fleischhygienegebühren Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/161 Wir beginnen die Aussprache. Herr Abgeordneter Funke hat das Wort für die SPD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall SPD und BSW)

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Johannes Funke SPD

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Schülerinnen und Schüler aus Kleinmachnow! Ich erlaube mir, in die erste Agrardebatte des 8. Brandenburger Landtages ganz traditionell mit einem durchaus bekannten Zitat einzusteigen: „Die Landwirtschaft ist die erste aller Künste. Ohne sie gäbe es keine Kaufleute, Dichter und Philosophen. Nur das ist wahrer Reichtum, was die Erde hervorbringt.“ (Beifall SPD und BSW) Der Mann, der das einst gesagt hat, hat einige Zeit in diesem Gebäude gelebt oder, sagen wir besser, in dem Gebäude davor, dem Potsdamer Stadtschloss. Die Rede ist von Friedrich dem Großen bzw., ganz einfach, dem Alten Fritz. Und einige Preußenkenner unter Ihnen mögen in der Aussage den Einfluss des Philosophen Voltaire erkannt haben, der zur gleichen Zeit in Potsdam lebte und auch hier im Schloss zugegen war. Aber warum hebe ich heute ausgerechnet dieses Zitat hervor? Ich möchte damit an den Deutschen Bauerntag erinnern, der im Juni 2024, also vor nicht einmal einem Jahr, in Cottbus stattgefunden hat. Und in Cottbus hat unser Ministerpräsident genau diesen Satz vor fast 1 000 versammelten Landwirtinnen und Landwirten aus der Bundesrepublik Deutschland vorgetragen. Was soll ich Ihnen sagen? Die Bauern aus Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern und von sonst wo aus Deutschland haben sich vor Begeisterung gar nicht mehr eingefangen. Allerdings hatte der Ministerpräsident das Zitat – sagen wir mal – kreativ verändert. Er hat nämlich gesagt: Ohne Landwirtschaft gäbe es keine Kaufleute, keine Dichter und Philosophen; ohne Landwirtschaft gäbe es natürlich auch keine Landwirtschaftsminister und keine Ministerpräsidenten. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das wäre schön! – Gegenrufe von der SPD) Die Landwirte applaudierten stehend, jubelten, pfiffen vor Freude und wollten sich gar nicht mehr einkriegen. So eine gute Aussage zur Landwirtschaft hatten die in Cottbus Versammelten offenbar schon lange nicht mehr gehört. Kurzum: Der Alte Fritz hat uns eine tiefe Wahrheit hinterlassen, die bis heute Bestand hat, und in Cottbus wurde da noch eins draufgesetzt. Wer am Montag auf dem Brandenburg-Tag der Grünen Woche war, hat vielleicht gespürt, dass sich die gute Stimmung von Cottbus bis nach Berlin herumgesprochen hat. (Beifall SPD und BSW) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, aus heutiger Sicht gehört zur Wahrheit natürlich, dass man den hohen Stellenwert der Landwirtschaft Tag für Tag hart und ordentlich erarbeiten muss. Genau das tun wir – nicht nur auf der Grünen Woche –, und das werden wir auch in Zukunft tun. Der Koalitionsvertrag, den SPD und BSW gemeinsam beschlossen haben, gibt uns die erforderlichen Leitplanken, damit die Landwirtschaft auch in Zukunft die erste aller Künste bleibt. (Beifall SPD und BSW) Verehrte Damen und Herren, die Maul- und Klauenseuche stand natürlich nicht im Koalitionsvertrag. Für eine wirklich fundierte Bewertung ist es heute sicherlich noch zu früh. Trotzdem lässt sich schon heute sagen, dass wir im Land Brandenburg sehr leistungsstarke Strukturen haben, durch die wir mit Tierseuchen, die ja immer überraschend daherkommen, sehr gut umzugehen wissen. Genau deswegen möchte ich dem Landestierarzt Dr. Stephan Nickisch, stellvertretend für alle Beteiligten in den zuständigen Veterinärämtern, ausdrücklich dafür danken, dass zur Eindämmung und Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche sehr, sehr schnell alles Notwendige in die Wege geleitet wurde. Danken möchte ich natürlich auch Ministerin Hanka Mittelstädt, die ohne Verzug die zuständigen Verwaltungen des Landes, der Kreise, aber auch die relevanten Fachverbände zusammengezogen hat. Auch mit einem Blick auf die vergangene Wahlperiode will ich heute sagen: Genau so muss Krisenmanagement aussehen: (Beifall SPD und BSW) schnell zusammen mit den richtigen Leuten darüber beraten und imstande sein, auch harte Entscheidungen zu fällen und diese umzusetzen. An dieser Stelle sage ich also schon einmal: Danke, Hanka, und weiter so! (Beifall SPD und BSW) Die aktuellen Probleme liegen in der Vermarktung von Schweinen und Kälbern; das werden wir im zuständigen Ausschuss sicherlich noch auf die Tagesordnung setzen. Die jetzt vom Land Brandenburg bestellten Impfdosen verstehe ich – ich persönlich – als eine Staatsreserve, die hoffentlich nie zum Einsatz kommen muss. Nun zum Koalitionsvertrag von SPD und BSW: Ich möchte eigentlich nicht so sehr auf die Details eingehen; nachlesen kann das jeder für sich. Für mich steht eher die grundsätzliche Frage im Raum: Warum beschäftigen wir uns überhaupt so intensiv mit der Landwirtschaft? Da hilft aus meiner Sicht ein Blick auf die weltweite Lage, denn die ist nun einmal mit vielen Unsicherheiten behaftet. Derzeit könnte man meinen, die Unsicherheiten in der Welt nehmen sogar täglich zu. Da sehe ich eine immer noch viel zu hohe Zahl schlecht ernährter und hungernder Menschen, von denen die meisten ausgerechnet im ländlichen Raum leben, also dort, wo die Nahrungsmittelerzeugung eigentlich immer möglich sein sollte. Ich sehe, dass derzeit Kriege stattfinden, die inzwischen sogar starke Agrarländer, wie die Ukraine und Russland, empfindlich treffen. Ich sehe einen Klimawandel, der eine immer größere Herausforderung auch für unsere Landwirtschaft bedeutet, und ich sehe demnächst vielleicht sogar noch Zölle und eine Abschottung, die den weltweiten Handel mit Agrarrohstoffen deutlich erschweren werden. Bei diesen vielen Unsicherheitsfaktoren, die über kurz oder lang uns alle treffen könnten, ist es aus meiner Sicht nur richtig und wichtig, für eine leistungsfähige und flächendeckende heimische Landwirtschaft einzustehen. Satt zu sein ist eben keine Selbstverständlichkeit, auch in unserer Zeit nicht. (Beifall SPD und BSW) Verehrte Damen und Herren, „Resilienz“ ist ja ein Modewort geworden und meint sicherlich die Widerstandskraft, die Fähigkeit, aus Krisen gestärkt hervorzugehen. Ich sehe hier gewisse Parallelen zum Ausbau der erneuerbaren Energien, die uns in Brandenburg auch einen sicheren Weg in die Zukunft ebnen. Genau diesen Weg sollten wir auch in der Land- und Ernährungswirtschaft gehen. Auf der anderen Seite weiß ich natürlich auch, dass sich immer irgendwo auf der Welt jemand finden wird, der einen Apfel, eine Gurke, ein Steak oder einen Liter Milch noch preiswerter anbieten kann. Und trotzdem – wenn man es global sieht – gehören wir immer noch zu den Begünstigten auf der Nordhalbkugel dieser Welt, die überhaupt imstande sind, unter freiem Himmel Landwirtschaft und Gartenbau zu betreiben. Das ist ein Privileg, das viele andere auf der Welt gerne hätten. Dessen sollten wir uns immer bewusst sein. Das bedeutet am Ende auch, Verantwortung für eine sichere Lebensmittelversorgung bei uns im Land Brandenburg zu übernehmen und diese aufrechtzuerhalten. 2025 7 Verehrte Damen und Herren, wenn Sie mir bis hierhin folgen mochten und sich jetzt noch einmal Kapitel 9 des Koalitionsvertrages vornehmen, werden Sie einige Punkte vielleicht mit anderen Augen lesen; denn genau aus den genannten Gründen ist es doch so wichtig, sich für eine tragfähige Zukunft der jungen Landwirtinnen und Landwirte einzusetzen, der Tierhaltung im Land eine Perspektive zu geben, sich für eine gute Positionierung des Landes Brandenburg bei der nächsten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union starkzumachen und sich umfassend mit Bürokratieabbau zu beschäftigen. Es kann doch nicht sein, dass nur noch der Bauer Geld verdient, der zwölf Stunden im Büro sitzt. Der Bauer hat aufs Feld zu gehen, der hat in den Stall zu gucken. Die Schäfer können doch nicht jeden Tag danach schauen, ob der Wolf wieder Schaden angerichtet hat. (Lars Hünich [AfD]: Ihr seid doch die Regierung!) Das kann so nicht weitergehen! Zum Bürokratieabbau werden wir heute sicherlich noch einige Sätze sagen müssen. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Der Koalitionsvertrag verweist auch auf die Klimaanpassung. Wir wissen, dass wir die Menschen im Land dabei besser mitnehmen müssen. Das gilt für die Zukunft des ländlichen Raums insgesamt. Unser Anspruch muss es am Ende doch sein, die sichere Versorgung von etwa 6 bis 7 Millionen Menschen in der Region Berlin/Brandenburg mit gesunden Lebensmitteln im Blick zu behalten und dabei die Nachhaltigkeit im Umgang mit Natur und Umwelt, die biologische Vielfalt in der offenen Landschaft, stabile Wälder und den maßvollen Umgang mit Wasser nicht aus den Augen zu verlieren. Darum muss es doch gehen. Ich will jetzt nicht versäumen, etwas aus europäischer Perspektive zu sagen, und ich adressiere meine Aussagen ganz deutlich an die AfD. Erstens. Für mich ist klar: Eine Schwächung der Europäischen Union bedeutet eben auch, eine sichere Nahrungsmittelversorgung für 450 Millionen Menschen leichtfertig infrage zu stellen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das ist doch ein Unsinn!) Die Bildung gemeinsamer Agrarmärkte war doch einst die zentrale Triebfeder dafür, dass die europäischen Staaten in der Nachkriegsordnung zusammengerückt sind. (Abgeordneter Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD] meldet sich zu einer Zwischenfrage.) Seitdem wurde doch in Europa kaum mehr gehungert, und das ist eine historische Errungenschaft, zu der wir stehen müssen. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten André von Ossowski [BSW])

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Johannes Funke SPD

Die Aktuelle Stunde sieht ausreichend Redezeit für die AfD vor. (Beifall SPD – Zuruf von der AfD: Feige!) Zweitens. Ein Austritt Deutschlands aus der Europäischen Union bedeutete die Einführung von … (Lars Hünich [AfD]: Ich kann auf so viel Blödsinn gar nicht so lange eingehen!) – Das Wort habe jetzt ich. (Lars Hünich [AfD]: Ja, alles gut! Machen Sie!) Ein Austritt Deutschlands aus der Europäischen Union bedeutete die Einführung von Grenzkontrollen, die den freien Warenverkehr völlig unnötig beschränken würden. Das wiederum träfe dann auch unsere Landwirte und die Land- und Lebensmittelwirtschaft; denn auch Brandenburger Unternehmen verdienen Geld in den Niederlanden, in Italien, in Polen. Selbst nach Großbritannien werden – trotz Brexit – märkische Lebensmittel in Größenordnungen ausgeführt. Unsere Brandenburger Bauern brauchen den europäischen Handel; das muss hier klar sein. Drittens. Ein Austritt aus dem Euro und die Wiedereinführung einer nationalen Währung würden unweigerlich zu Wechselkurs- und Preisschwankungen führen, die viele Akteure gar nicht abfedern könnten. (Andreas Galau [AfD]: Und deswegen ist die Schweiz verarmt!) Preisschwankungen machen schon heute vielen Unternehmen sehr schwer zu schaffen. Ein Austritt aus dem Euro träfe dann also alle: Unternehmen aller Branchen und natürlich uns, die Verbraucher. Kurzum: Was die AfD uns da zur Zukunft Europas anbietet, treibt die Lebensmittelpreise in die Höhe und die Bauern in den Ruin. So einfach sehe ich das. (Beifall SPD sowie der Abgeordneten Melanie Matzies-Köhler [BSW] – Vereinzelt Lachen bei der AfD – Zuruf von der AfD: Blödsinn! – Andreas Galau [AfD]: Die Hungerepidemie in der Schweiz ist unübersehbar!) Verehrte Damen und Herren, es liegen Ihnen drei Anträge vor. Zum Entschließungsantrag von SPD und BSW habe ich ausgeführt. Der Kollege Gunnar Lehmann vom BSW wird die Ausführungen gleich noch fortführen. Meinerseits bitte ich jetzt schon um Zustimmung. Zum Entschließungsantrag der CDU möchte ich folgende Einschätzung abgeben: Die Verbraucherkommunikation darf sich nicht auf die Brandenburg-Halle bei der Grünen Woche beschränken. Da geht es eindeutig um mehr. Die vorgeschlagene Ergänzung der Landesverfassung durch das Staatsziel „Ernährungssicherheit“ ist mir natürlich bekannt, aber eine Verfassungsänderung muss von einer breiten Mehrheit getragen werden. (Lars Hünich [AfD]: Das hat euch doch auch nicht interessiert in der letzten Legislatur!) Dafür braucht man, kurz gesagt, Butter bei die Fische, und das ist mit diesem Schnellschuss heute nicht zu machen. Zum Antrag der AfD zum Erhalt der regionalen Klein- und stationären Hofschlachtung möchte ich Folgendes anmerken: Das Gebot der Stunde unmittelbar nach der Feststellung der MKS-Seuchenlage muss es doch sein, gemeinsam mit dem Bund, mit der EU, aber auch mit den Schlachtunternehmen und mit dem Handel die Vermarktung von Rind- und Schweinefleisch aus dem Land Brandenburg wieder in den Normalzustand zu überführen. Nur darum kann es im Moment gehen. Über die angesprochenen Veterinärkosten im Zusammenhang mit Schlachtungen sollten wir zu einem späteren Zeitpunkt im zuständigen Ausschuss sprechen, und zwar dann, wenn sich die Lage am Markt für Nutztiere und tierische Produkte wieder erholt hat. Von daher empfehle ich heute die Ablehnung. (Lachen des Abgeordneten Peter Drenske [AfD]) Verehrte Damen und Herren, mit unserer heutigen Debatte endet ja die Grüne Woche noch nicht. Bis Sonntag sind die Hallen unterm Funkturm in Berlin noch geöffnet. Ich empfehle denen, die noch nicht da waren, hinzugehen. Es lohnt sich. – Ich danke fürs Zuhören. (Beifall SPD und BSW)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Eine Kurzintervention wurde angemeldet. Herr Abgeordneter Berndt, bitte schön.

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Hans-Christoph Berndt AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Funke, es ist natürlich so eine Sache, wenn man versucht, eine Provokation zu erzielen, und dann nicht das Format hat, wenigstens mal eine Frage zu beantworten. (Beifall AfD) Aber, Herr Funke, Sie sind ein junger Mensch; das kann ja alles noch werden. Lassen Sie mich Ihnen aufgrund meines Alters mal einiges in Erinnerung rufen. Sie setzen die EU mit Europa gleich. Das ist so, als ob man den Parteienstaat, auch genannt „unsere Demokratie“, mit einer wirklichen Demokratie gleichsetzen würde. Totaler Unsinn! (Zuruf von der SPD) Ich habe noch Erinnerungen an die 50er-, 60er- und 70er-Jahre in Europa. Da gab es keinen Hunger, schon gar nicht im Westen. Da gab es aber auch keine EU, da gab es die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft. Das hat viel besser funktioniert als das, was jetzt die EU macht. Denn die EU, Herr Funke, ist in Wirklichkeit die Verneinung Europas. Europa besteht aus realer Vielfalt – Vielfalt der Völker, Vielfalt der Regionen –, und die EU ist ein zentralistischer Moloch, der alles einebnen will. Darum ist die EU das Gegenteil von Europa. (Beifall AfD) Die EU ist natürlich auch ein riesiges Problem für die Bauern. Wir waren doch im vorigen Jahr bei den Bauern- und Mittelstandsprotesten; Sie waren auch dabei. Die leiden enorm unter den ganzen Auflagen der EU und sind abhängig von den Subventionen, weil die EU sie mit unsinnigen Auflagen quält und traktiert. Wenn es in Europa – was wir nicht hoffen wollen, Herr Funke – noch einmal dazu kommt, dass wir Hunger und Not haben, dann ist das die Frucht der EU-Bürokraten, die jede Initiative und jede Freiheit in Europa ersticken. Darüber sollten Sie mal nachdenken. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter Funke, möchten Sie auf die Kurzintervention reagieren? – Nein. Gut. (Lars Hünich [AfD]: Was soll er denn sagen?) Dann kommen wir zu einer ersten Rede, von Herrn Abgeordneten Jank für die AfD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall AfD)

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Fabian Jank AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Ich will die Gelegenheit der heutigen Aktuellen Stunde nutzen, um auf den Ernst der Lage hinzuweisen. Was die SPD hier abliefert, ist eine Frechheit. (Beifall AfD) Denn wer hat in den letzten 30 Jahren unseren Bauernstand an die Wand gefahren? (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ja, wer?) Es war die SPD mit den anderen Kartellparteien. (Beifall AfD) Und ausgerechnet diese Parteien wollen uns jetzt erklären, wie es besser werden soll. Damit jedoch wird der Bock zum Gärtner. Doch zunächst: Der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Brandenburg hat insbesondere für Schockwellen auf den Rind- und Schweinefleischmärkten gesorgt. Auch wenn sich der zweite Verdachtsfall zum Glück nicht bestätigt hat: Solange unklar ist, wie das Virus nach Hönow in eine Wasserbüffelherde gelangte, 2025 9 bleibt die Seuchengefahr bestehen. Die Folgen gehen weit über Brandenburg hinaus. Dieser Vorfall zeigt, ähnlich wie die Afrikanische Schweinepest, wieder einmal, wie verwundbar unsere Ernährungswirtschaft ist – ein wichtiger Grund für uns, weiterhin die Ernährungssouveränität auf Grundlage einer regionalen Lebensmittelproduktion zu fordern. (Beifall AfD) Dabei könnten die Ausgangsbedingungen für regionale Wertschöpfungsketten nicht besser sein: Das Land Brandenburg hat mit der Millionenstadt Berlin einen großen Absatzmarkt direkt in seiner Mitte. Wie aber hat sich die Landwirtschaft in Brandenburg in den vergangenen Jahrzehnten unter sozialdemokratischer Führung entwickelt? Der Rinderbestand befindet sich mit 424 000 Stück auf dem absoluten Tiefpunkt der letzten Jahrzehnte. Insgesamt ist die Mark Brandenburg durch stetig sinkenden Viehbesatz gekennzeichnet. Im Vergleich zum Jahr 2001 waren unsere Nutztierbestände im Jahr 2023 um mehr als 160 000 Großvieheinheiten niedriger. Die Zahl der in der Landwirtschaft Beschäftigten ist seit 2003 um 19 % gesunken, die Zahl landwirtschaftlicher Betriebe im selben Zeitraum um mehr als 30 %. Der Bestand an Baum- und Beerenobst sank im Vergleichszeitraum um ein Drittel. Erschwerend kommt hinzu, dass außerlandwirtschaftliche Investoren mit heimischen Landwirten um unsere Ackerflächen konkurrieren. Der Wahn des Ausbaus sogenannter erneuerbarer Energien verschärft die Lage zusätzlich, denn im Jahr 2023 standen zwei Drittel der Photovoltaikanlagen in Brandenburg nicht auf Gebäuden, sondern auf Freiflächen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Hört, hört!) Neben dieser Entwicklung, die man uns als „Strukturwandel“ verkauft, sind es die hohen Energiekosten, aber auch die ausufernde Bürokratie, die unseren Bauern das Genick brechen. Vor diesem Hintergrund erwarten wir von der Landesregierung nicht, dass sie zu wirklichen Lösungen beiträgt. (Beifall AfD) Es klingt gut, wenn die neue Ministerin Frau Mittelstädt sich für den Abbau der Bürokratie einsetzt. Jedoch ist eine umfassende und dauerhaft spürbare Entlastung der Landwirte im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union auch zukünftig als unrealistisch einzuschätzen. Vielmehr ist zu befürchten, dass die bürokratischen Belastungen noch weiter zunehmen werden. (Beifall AfD) Jede zusätzliche EU-Verordnung drängt unsere Bauern weiter in die Enge. Bürokratie, utopische Klimaziele und der Ausverkauf der Heimat ruinieren unsere Landwirtschaft. (Beifall AfD) Daher ist es doch bezeichnend, dass Ministerpräsident Woidke zusammen mit Cem Özdemir beim Brandenburg-Empfang auf der Grünen Woche am Montag ein Loblied auf Brüssel anstimmte und vor den bösen europakritischen Populisten warnte. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ja, die lernen nix dazu!) Eine Verbesserung für unsere Landwirte, eine Verbesserung der Versorgung mit regionalen Lebensmitteln wird es nur mit der AfD geben. (Beifall AfD) Für uns gilt „Unser Land zuerst!“ – für unsere Bauern, für regionale Wertschöpfung, für den Erhalt unserer Kulturlandschaft, für Brandenburg! (Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Uwe Adler [SPD]) Dabei ist eines ganz klar: Es wird einige Zeit dauern, das zu korrigieren, was die Kartellparteien seit Jahrzehnten angerichtet haben. Aber die Bürger werden erst dann neues Vertrauen fassen und neuen Optimismus finden, wenn sie sehen, dass die Landesregierung wirklich Ernst macht mit einer Landwende, die den Namen auch verdient. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Wir haben noch eine allererste Rede, von Herrn Abgeordneten Lehmann für das BSW. Bitte schön. (Beifall BSW und SPD)

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Gunnar Lehmann BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Schüler! Liebe Gäste! Liebe Bürger! Einen Seismografen nennt die SPD-Fraktion die Grüne Woche in ihrem Antrag auf die heutige Aktuelle Stunde. Ich denke, dieser Seismograf hat angesichts der Maul- und Klauenseuche in diesem Jahr sehr starke Erschütterungen aufgezeichnet. Noch ist die Gefahr nicht gebannt. Der Dank der BSW-Fraktion gilt auch unserer Tierärzteschaft, die alles Nötige tut, um die Ausbreitung der Seuche zu stoppen. (Beifall des Abgeordneten Niels-Olaf Lüders [BSW]) Hoffen wir, dass dieser Kelch an unseren Bauern vorübergeht. (Beifall BSW und SPD) – Ich freue mich auch über Einzelapplaus. (Vereinzelt Heiterkeit) Schon im vergangenen Jahr stand die Grüne Woche unter einem besonderen Stern. Wir erinnern uns – Sie haben darauf hingewiesen, Kollege Jank – an die gewaltigen Demonstrationen der deutschen Bauernschaft. Die deplatzierten Entscheidungen der Bundesregierung als Auslöser dieser landesweiten Proteste waren jedoch nur der sprichwörtliche Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte. Die Ursache für die Unzufriedenheit lag tiefer. Die ökonomische Situation der Bauern war schlecht, und sie ist leider heute auch nicht viel besser. (Beifall AfD sowie vereinzelt BSW) Im Koalitionsvertrag haben wir uns deshalb darauf geeinigt, das Fass stärker in den Blick zu nehmen als den Tropfen. Die Landwirtschaft ist – der Kollege Funke hat Friedrich den Großen zitiert – tatsächlich die erste aller Künste. Aber sie ist eben keine Kunstform, auf die man je nach Geschmack verzichten könnte. Denn sie ist der Garant unserer Ernährungssicherheit, und wir können es uns nicht leisten, dass diese Ernährungssicherheit bedroht wird (Beifall BSW und SPD sowie vereinzelt AfD) und der Selbstversorgungsgrad gerade bei Grundnahrungsmitteln weiter abnimmt. Landwirtschaft darf auch keine brotlose Kunst sein. Unsere Landwirte verdienen nicht nur Respekt und Anerkennung, sondern doch in erster Linie eine auskömmliche Bezahlung für die harte Arbeit, mit der sie der Erde unser täglich Brot abtrotzen. Dafür müssen wir die Stellung der Landwirte in der Wertschöpfungskette stärken und – ich muss es so deutlich sagen – auch das Oligopol im Lebensmitteleinzelhandel in den Blick nehmen. (Vereinzelt Beifall BSW) Ich habe vom Kartell heute schon etwas gehört, aber Sie haben nur vom Parteienkartell gesprochen. Es wäre schön, wenn wir auch einmal von dem Kartell auf diesen Märkten sprächen. (Lars Hünich [AfD]: Da haben Sie recht!) Wenn ein Landwirt vom Endverbraucherpreis im Durchschnitt nur 20 % erhält, auf der anderen Seite die Tafeln Aufnahmestopps verhängen müssen, weil Millionen Deutsche nicht genug Geld haben, um sich gesund zu ernähren, und zur gleichen Zeit die Eigentümer von Aldi, von Lidl, von Wiesenhof, von Tönnies und von Müller zu den Reichsten in diesem Lande gehören, dann liegt das Problem ganz offensichtlich nicht beim Konsumenten oder beim Produzenten allein, wie man manchmal glauben machen möchte. (Beifall BSW und SPD sowie vereinzelt AfD) An Aldi kann man noch ein anderes Problem illustrieren: Die Familienstiftung der Familie Albrecht gehört zu den größten Landeigentümern Deutschlands und hat insbesondere in Ostdeutschland beachtliche Latifundien zusammengekauft, während sich ein einfacher Landwirt kaum noch die steigenden Pachten leisten kann. Das zeigt: Wer von Ernährungssicherheit spricht, der darf bei Konzernmacht und bei der Bodenfrage nicht schweigen – dies auch als Hinweis auf den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion. Wir treten an für eine umfassende Stärkung des brandenburgischen Agrarsektors, und mit dem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen schlagen wir hier die ersten Pflöcke ein. Lassen Sie uns als Politiker gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Landwirte wieder hoffnungsfroh in die Zukunft blicken können und zumindest die Brandenburger Landwirte künftig einige Gründe weniger haben, auf die Straße zu gehen! (Beifall BSW und SPD) Ich möchte in der verbleibenden Zeit noch die Gelegenheit nutzen, auf den Antrag der AfD-Fraktion einzugehen. Ich möchte Ihnen zunächst einmal für diese parlamentarische Initiative danken, denn Sie adressieren zu Recht die prekäre Lage unserer Fleischer. In der Diagnose sind wir uns da auch einig. Die Unterschiede liegen eher im therapeutischen Ansatz; so möchte ich das mal bezeichnen. Wir stimmen nämlich heute nicht über das bayerische Modell ab, was Sie uns hier vorlegen und empfehlen, sondern über einen konkreten Antrag, der leider einige entscheidende Schwachstellen aufweist. Erstens fordern Sie den Erhalt der regionalen Klein- und stationären Hofschlachtung. Die mobile Schlachtung, die ja als besonders tierfreundlich gilt, schließen Sie von Ihrem Fördermodell also aus und weichen damit auch vom bayerischen Gesetz ab, welches diese Schlachtmethode ausdrücklich berücksichtigt. Sie fordern zweitens die Deckelung der Gebührenordnung für die Erhebung von Fleischhygienegebühren. Es gibt aber leider gar nicht diese eine Gebührenordnung, die man deckeln könnte. Jeder Landkreis hat seine eigene, mit teils sehr unterschiedlichen Tarifsätzen. Eine Deckelung dieser einzelnen Gebührenordnungen würde bei einem Ausgleich der Differenz aus dem Landeshaushalt zu einer extremen Ungleichbehandlung der Kreise führen. Besser wäre eine einheitliche Kalkulation, welche durch die Landesverwaltung vorgenommen und beispielsweise auf dem Wege eines Erlasses als Richtschnur für die Veterinärämter vorgegeben werden könnte. Das würde dann auch zu einer Harmonisierung und mehr Rechtssicherheit beitragen. Sie fordern drittens eine Neuordnung der einschlägigen europäischen Verordnung, bleiben uns aber die Auskunft schuldig, worin diese Änderung bestehen soll. Ganz abgesehen davon, dass der Einfluss des Landtags auf EU-Ebene bedauerlicherweise begrenzt ist, sind auch die bayerischen Kollegen im Übrigen ohne eine solche Änderung ausgekommen.

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Gunnar Lehmann BSW

Bevor Sie von der AfD sich wieder beschweren, gerne. (Vereinzelt Heiterkeit BSW und AfD)

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Ulrike Liedtke

Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Berndt.

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Hans-Christoph Berndt AfD

Vielen Dank, Herr Kollege Lehmann, dass Sie die Frage zulassen. Auch vielen Dank dafür, dass Sie sozusagen gewürdigt haben, dass wir einen Antrag zur Schlachtung eingebracht haben. – Sie haben verschiedene Kritikpunkte vorgebracht. Können Sie sich denn vorstellen, den Antrag in der Ausschussbefassung durch Änderungen so zu verbessern, dass er auch für Sie zustimmungsfähig ist?

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Gunnar Lehmann BSW

Danke für die Frage. Ich schließe mich der Einschätzung des Kollegen Funke an, dass wir zu gegebener Zeit über dieses Thema wieder sprechen können. Aber zur aktuellen Situation hat 2025 11 Herr Funke, denke ich, ausreichend ausgeführt. Unsere Landwirte, unsere Fleischer und die Ernährungswirtschaft stehen aktuell unter einem ganz anderen Druck, der von der Maul- und Klauenseuche ausgeht. (Beifall BSW und SPD) Aber die Sympathie für das bayerische Modell habe ich hoffentlich auch deutlich gemacht. Wobei: Wenn wir ernsthaft über eine Entlastung des Lebensmittelhandwerks und damit mittelbar unserer Viehhalter sprechen wollen, müsste an erster Stelle sicherlich eine Strukturerhebung hinsichtlich der Schlachtstätten in Brandenburg stehen. Dann, wie gesagt, könnte auch über eine Harmonisierung der Gebühren diskutiert werden und schließlich unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit – das ist vielleicht auch noch ein gutes Argument, denn wir haben ja noch gar keinen Haushalt – eine Deckelung geprüft werden. Kurzum: Ihr Antrag macht einen Schritt vorwärts und gleichzeitig zwei Schritte zurück. Deshalb können wir ihm leider nicht zustimmen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall BSW und SPD sowie des Abgeordneten Lars Hünich [AfD])

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Herr Abgeordneter Hoffmann hat das Wort für die Fraktion der CDU. Bitte sehr.

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Gordon Hoffmann CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir waren ja vermutlich fast alle – oder zumindest die meisten – in den letzten Tagen bei der Grünen Woche. Herr Funke hat gesagt, sie dauert noch ein paar Tage. Wer also noch nicht da war, der sollte die Gelegenheit ruhig einmal nutzen und hingehen. Denn wer es nicht macht, der verpasst etwas. Ähnlich wie die Grüne Woche eine lange Geschichte und Tradition hat, hat auch die Aktuelle Stunde zur Grünen Woche hier schon fast eine Tradition. Ich finde das richtig und bin der SPD dankbar, dass sie diese Aktuelle Stunde angemeldet hat. (Beifall CDU, SPD und BSW) Aber ich hätte ganz ehrlich gesagt von der Koalition ein bisschen mehr erwartet, denn sie ist ja in diesem Bereich durchaus mit hohen Erwartungen von unserer Seite gestartet. Neben den vielen Bekenntnissen, die die meisten von uns auch am Montagabend beim Brandenburg-Tag auf der Grünen Woche gehört haben, gilt es eben auch, Fakten zu schaffen und klare Signale zu senden. Der Entschließungsantrag der Koalition bleibt um einiges hinter diesen Erwartungen zurück. Da hätten wir uns etwas mehr Mut und Klarheit gewünscht. Sie haben es ja angesprochen: Bei der Seuchenbekämpfung wird natürlich momentan gute Arbeit geleistet; das finden wir auch richtig. Ich finde es allerdings merkwürdig, dass wir im Rahmen Ihres Entschließungsantrags beschließen sollen, dass diese Seuchenbekämpfung fortgeführt werden soll. Das erweckt den Eindruck, als würden, wenn wir das nicht beschließen, die Leute dort die Hände in den Schoß legen und nichts mehr tun. Das ist natürlich Quatsch. Insofern: Es ist ein Entschließungsantrag. Er tut keinem weh, aber er hilft auch niemandem. Die Grüne Woche und die Gespräche dort haben mir allerdings eine Sache ganz deutlich vor Augen geführt, und zwar: Die Landwirtschaft und die Landnutzung haben in Brandenburg eine Perspektive. Allerdings haben sie nur dann eine echte Perspektive, wenn wir es auch wirklich schaffen, dafür zu sorgen, dass die Betriebe mit ihrer Arbeit, mit ihrer Leistung auch genug Geld verdienen können. Die Gesellschaft hat natürlich einige Erwartungen, eine ganze Menge Erwartungen, an die Landwirtschaft: Umweltschutz, Naturschutz, Tierschutz, Tierwohl, Insektenschutz, Klimaschutz. Das sind alles absolut berechtigte Erwartungen, und ich habe den Eindruck, dass unsere Bauern diesen Erwartungen auch sehr gern gerecht werden wollen. Aber das geht natürlich nur, wenn es am Ende wirtschaftlich auskömmlich ist. Das ist in den letzten Jahren immer schwieriger geworden. Dabei, meine Damen und Herren, hat eben auch die gescheiterte Bundesregierung, dabei hat auch die gescheiterte Ampel kräftig mitgeholfen. Das müssen Sie sich einfach gefallen lassen. Wir erinnern uns alle noch an die Proteste der Bauern vor einem Jahr: Demos mit Hunderten, mit Tausenden Traktoren, Demos und Proteste, die niemand in Deutschland übersehen konnte, Proteste, die ganz Deutschland lahmgelegt haben. Und trotzdem haben sich wahnsinnig viele Menschen mit diesen Protesten, mit den Bauern identifiziert und solidarisiert. Sogar unser Ministerpräsident Dietmar Woidke hat sich – zumindest verbal – mit unseren Landwirten solidarisiert. Es gab ja im Prinzip in ganz Brandenburg kaum einen Trecker, auf den er nicht geklettert ist, um den Landwirten zu erzählen, dass die Kürzungen beim Agrardiesel falsch wären. Das Problem ist nur, dass alle neun Bundestagsabgeordneten der SPD dann im Bundestag den Kürzungen trotzdem zugestimmt haben. Meine Damen und Herren, wenn die Politik in Brandenburg das eine verspricht und in Berlin das andere macht, ist das Ergebnis natürlich, dass Vertrauen verloren geht. Da darf man sich dann nicht wundern. Das ist eine Leistung, die Sie sich auf die Fahnen zu schreiben haben, meine Damen und Herren. (Beifall CDU – Vereinzelt Unmut bei der SPD – Ludwig Scheetz [SPD]: Wir reden da noch mal!) Ich glaube aus tiefster Überzeugung, dass es auch unsere gemeinsame Aufgabe ist, dieses Vertrauen zurückzugewinnen. Deshalb brauchen wir neben einer konsequenten Entbürokratisierung und einer Stärkung des Berufsstandes auch ein klares gesellschaftliches Signal, nämlich: Wir stehen an der Seite der Landwirtschaft.

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Gordon Hoffmann CDU

Selbstverständlich.

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter Dr. Berndt, bitte.

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Hans-Christoph Berndt AfD

Vielen Dank, dass Sie die Frage gestatten, Herr Hoffmann. Erinnere ich mich richtig, dass es im vergangenen Jahr, als die Bauernproteste aufkamen, hier in Brandenburg eine Koalition gab, der auch die CDU angehörte? Ich frage Sie: Was hat die CDU damals getan, um den Ministerpräsidenten dazu zu bringen, es nicht nur bei Worten zu belassen, sondern zu versuchen, auch etwas gegen die Erhöhung der Besteuerung des Agrardiesels zu tun? Was war der Beitrag der CDU, um das zu erreichen?

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Gordon Hoffmann CDU

Sehr geehrter Herr Dr. Berndt, Sie erinnern sich richtig. Wir waren in der letzten Legislaturperiode in der Landesregierung. Die Kürzungen, die Sie ansprechen, hat die Bundesregierung besprochen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ja!) Wir haben natürlich an allen Stellen versucht, darauf hinzuwirken, dass Brandenburg dort entsprechend Einfluss nimmt. Das war in der damaligen Konstellation leider nicht möglich, aber es ändert nichts daran, dass die Kürzungen falsch waren, dass wir das immer deutlich gemacht haben und dass wir an jeder Stelle gegen diese Kürzungen gekämpft haben, Herr Dr. Berndt. (Beifall CDU – Zuruf des Abgeordneten Daniel Münschke [AfD]) Wenn wir das Signal senden wollen, dass wir an der Seite unserer Landwirtschaft stehen, gehört dazu, dass wir anerkennen, dass es zumindest jetzt am Anfang auch Schritte in die richtige Richtung gibt, beispielsweise das Ministerium so zuzuschneiden, dass die Forstwirtschaft und die Jagd wieder bei der Landwirtschaft angegliedert sind – das finde ich gut. (Beifall CDU) Ich habe auch den Eindruck, dass die im Ministerium angestoßene Neuorganisation durchaus zielführend ist. Ich bleibe trotzdem gespannt, welche Schritte, welche Maßnahmen die neue Hausleitung zur Chefsache machen will. Denn das, was wir bis jetzt erleben, reicht noch nicht. Deshalb ist es auch wichtig, dass wir jetzt ein Zeichen für die Landwirtschaft und die Ernährungswirtschaft setzen. Deshalb unterbreiten wir mit unserem Entschließungsantrag einen Vorschlag. Wir haben es schon gehört: Wir wollen, dass wir der Landwirtschaft, der Ernährungswirtschaft einen angemessenen Stellenwert geben – und zwar auch in der Landesverfassung. Lassen Sie uns die Ernährungssicherheit als Staatsziel in die Verfassung aufnehmen – Herr Lehmann, Sie haben die Ernährungssicherheit selbst angesprochen. Gerade vor dem Hintergrund der wachsenden internationalen Herausforderungen, der zunehmenden Abhängigkeiten ist das, glaube ich, sinnvoll. Das kann indirekt auch dazu führen, dass zum Beispiel unnötiges Gold-Plating von europäischen und bundesrechtlichen Vorgaben nachhaltig verboten wird, zum Beispiel beim Einsatz von Düngemitteln, weil die politischen Entscheidungen dieser und der folgenden Landesregierungen dann einer Abwägung folgen, die den Zugang zu bezahlbaren und regional sicher verfügbaren Lebensmitteln langfristig sicherstellt. Mir ist schon klar, dass eine Verfassungsänderung keine Sache ist, die man im Vorübergehen macht, deshalb haben wir gesagt: Wir wollen darüber reden, die Landesregierung soll einen entsprechenden Vorschlag vorlegen. – Mir ist auch klar: Für eine Verfassungsänderung braucht es eine Zweidrittelmehrheit. An der sind wir als CDU bei der letzten Wahl knapp vorbeigeschrammt. (Zuruf des Abgeordneten Björn Lüttmann [SPD]) Doch die im Entschließungsantrag formulierten Ziele sind, soweit ich das einschätzen kann, durchaus Ziele, die alle hier vertretenen Parteien stets eingefordert haben. Insofern wäre es zusätzlich zu den positiven Auswirkungen für unsere Landwirtschaft ein gutes Signal dahin gehend, dass die Bekenntnisse zur Landwirtschaft nicht nur Lippenbekenntnisse bleiben, sondern dass wir die Thematik tatsächlich verstanden haben und auch bereit sind, danach zu handeln. Meine Zeit ist leider um. Ich kann nur sagen: Beim Antrag der AfD gibt es tatsächlich den einen oder anderen Punkt, über den man noch einmal reden müsste – der Kollege Lehmann hat es angesprochen. Ich bin allerdings der Auffassung, dass es gerade angesichts der Herausforderungen und der Aufgabe, den Landwirten Signale zu senden, ein gutes Zeichen wäre, das im Ausschuss zu tun. Deshalb werden wir der Überweisung zustimmen. – Vielen Dank. Ich freue mich auf die Debatte. (Beifall CDU sowie vereinzelt BSW und AfD)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Mittelstädt. Als Ministerin ist es ihre erste Rede, als Abgeordnete hat sie natürlich schon mehrfach in diesem Hause gesprochen. Bitte schön. (Beifall SPD) Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Landtages! Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne oder am Livestream! Als Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz freue ich mich, zu Beginn der ersten Plenarwoche im Jahr 2025 in der Aktuellen Stunde über die Landwirtschaft in Brandenburg berichten zu können. Der Antrag auf Aktuelle Stunde der SPD-Fraktion hat eine schöne positive Botschaft – „Die Grüne Woche 2025: Schaufenster und Seismograph der Brandenburger Agrar- und Ernährungswirtschaft“. Sie können mir glauben, dass ich mich seit meinem Amtsantritt sehr auf den 17.01.2025 gefreut habe, auf die brandenburgischen Festtage zwischen landwirtschaftlichem Fachdialog und kulinarischer Entdeckungstour durch die Regionen unseres wundervollen Landes. Sicherlich können Sie sich vorstellen, dass meine Vorfreude am Morgen des 10. Januar 2025 deutlich eingetrübt war. Die Nachricht von einem bestätigten Befund der Maul- und Klauenseuche im Landkreis Märkisch-Oderland überlagerte abrupt alle anderen Planungen. Sie können sich vorstellen, dass wir im Ministerium 2025 13 gleich auf Krisenmodus umgestellt und die erforderlichen Maßnahmen ergriffen haben. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Die Vorplanungen zu Gesprächsterminen und Mediendialogen zu regionalen Wertschöpfungsketten, regionalen Spezialitäten, Landtourismusangeboten und weiteren Highlights liefen natürlich im Hintergrund weiter, aber die Prioritäten hatten sich doch etwas verschoben. Die Überschrift einer großen Tageszeitung im Land titelte nach dem Ausstellerrundgang am 16. Januar 2025: Der Spagat ist gelungen! – Dem möchte ich uneingeschränkt zustimmen. Ich will deutlich betonen: Es war ein Spagat und eine ungeheure Kraftanstrengung – und sie hat sich gelohnt. Lassen Sie mich meinen heutigen Beitrag dennoch nicht mit der Grünen Woche beginnen, sondern mit einem wichtigen Befund: Das Landeskrisenzentrum unter der Leitung von Herrn Dr. Nickisch hat in den vergangenen zwölf Tagen hervorragende Arbeit geleistet. (Beifall SPD, BSW und CDU sowie vereinzelt AfD) Die Koordinierung mit den betroffenen Landkreisen verlief professionell, kooperativ und jederzeit zielführend. Die hohen Anforderungen der EU und des Bundesministeriums an Seuchenbekämpfung und Informationstransparenz sind zu jeder Zeit auf höchstem Niveau erfüllt worden. Das Krisenmanagement ist nicht nur beim Kontrollbesuch der EU-Veterinärkommission vor Ort in Potsdam von internationalen Experten gelobt worden, nein, auch am Rande der Grünen Woche haben mir viele landwirtschaftliche Verbände, viele Unternehmerinnen und Unternehmer der Landwirtschaft signalisiert, dass das Krisenmanagement in unserem Hause und der nachgelagerte Bereich unglaublich gut funktioniert haben. Für dieses Votum aus der Land- und Ernährungswirtschaft unseres Landes bin ich sehr dankbar, und ich gebe es demütig an die Expertinnen und Experten weiter, die in den letzten zwölf Tagen hervorragende Arbeit geleistet haben. (Beifall SPD, BSW und CDU) Welchen Status quo darf ich heute mit Ihnen teilen? Die Rechtsverordnung der Transportbeschränkung, also den sogenannten Standstill, konnten wir glücklicherweise auslaufen lassen. Seit den ersten Stunden der Seuchenbekämpfung wurde durch eine angemessene und faktenbasierte Medienarbeit verhindert, dass Hysterie und Panik ausbrechen. Das ist wichtig und richtig, denn alle Bürgerinnen und Bürger wollen vollumfänglich aufgeklärt werden – das ist sehr hilfreich beim Ausbruch einer Tierseuche. Bereits zwei Tage nach Bekanntwerden des Ausbruchs der MKS hat die Taskforce innerhalb des Ministeriums begonnen, auf Basis der Notwendigkeiten im Hinblick auf mögliche Hilfsleistungen für betroffene landwirtschaftliche Betriebe zu unterstützen. Nach ressortübergreifender Abstimmung und unter direkter Beteiligung der Staatskanzlei wurden und werden verschiedene Modelle entwickelt und auf rechtssichere Durchführbarkeit geprüft. Lassen Sie mich nun aber auf das bereits genannte Zitat zurückkommen – der Spagat ist gelungen. Trotz der vorhin geschilderten Anstrengungen bei der bisherigen, erfolgreichen Bekämpfung der MKS ist es gelungen, das Schaufenster und den Seismografen der Brandenburger Agrar- und Ernährungswirtschaft, die Brandenburg-Halle auf der Grünen Woche, der Situation angemessen zu gestalten – mit viel Mehrwert für Besucherinnen und Besucher, das Fachpublikum, internationale Partner und unsere engagierten Aussteller. Sicherlich haben es auch Ihre Gespräche mit den Besuchern gezeigt: Die Aussteller waren und sind zufrieden. Sie erkennen an, dass uns gemeinsam die nicht ganz einfache Balance zwischen Marktnähe, freundlicher Atmosphäre und Unbeschwertheit und dem alles überschattenden Thema MKS gelungen ist. Und da wir beschlossen haben, die Teilnahme an der Grünen Woche auch in den nächsten Jahren als zentrales Element der Verbraucherkommunikation beizubehalten, können wir mit Glück und Verstand ab 2026 auch wieder ganz unbeschwert die Festtage der Land- und Ernährungswirtschaft Brandenburgs begehen. (Beifall SPD und BSW) Auch in Zukunft runden wir jedes Jahr emotionale Begegnungen, erlebbaren Genuss und fachlichen Austausch mit wichtigen Plattformen wie der Brandenburger Landpartie und dem landesweiten Dorf- und Erntefest ab. Die BraLa kann und muss weiterhin – sicherlich auch in zweijährigem Rhythmus – insbesondere die Innovationsfähigkeit der praktischen Landwirtschaft für die breite Bevölkerung übersetzen. Nicht unerwähnt lassen möchte ich an dieser Stelle die Kampagne „Deine Wahl ist regional“. Mit dieser crossmedialen Kampagne wurden von August bis Ende 2024 in Brandenburg und Berlin über 20 Millionen Nettokontakte erzielt – in TV, Radio und auch auf Kinoleinwänden, in Bahnhöfen, Regionalbahnen, U- und S-Bahnen liefen Infospots, und an Verkehrsknotenpunkten hingen große Plakate. Die Vernetzung und Emotionalisierung der Aussage „Deine Wahl ist regional“ erfolgte mit einer mehrteiligen Bewegtbild-Reportage über Landwirte und lebensmittelverarbeitende Betriebe aus den Regionen Brandenburgs – Regionalität zum Anfassen, quasi als Hintergrund-Wissenstransfer. Via YouTube, Instagram und Facebook ist es erstmalig gelungen, regionale Emotionalisierung auch im digitalen Raum zu verankern. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Auch auf X?) Lassen Sie mich auf weitere wichtige Aspekte der künftigen Zielsetzung des Ministeriums eingehen. In der zweiten Januarwoche haben wir in ersten Sondierungsgesprächen mit dem Landesbauernverband, dem Arbeitskreis ökologischer Landbauverbände und den wichtigsten Naturschutzverbänden den Austausch über ihre Erwartungen und Anforderungen an unsere zukünftige Zusammenarbeit vertieft. Bereits im Februar werden wir dem Sonderausschuss Bürokratieabbau konkrete Bereiche benennen, um bürokratische Hürden und Hemmnisse direkt und umgehend abzubauen. Zudem wird ein Mitarbeiter der Hausleitung als Sonderbeauftragter Bürokratieabbau benannt. (Beifall SPD und BSW) Für mich als Ministerin mit unternehmerischer Erfahrung liegt es in meiner DNA, bei der Schaffung von Impulsen zur Stärkung von Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft den richtigen Weg einzuschlagen. Mein Haus unterstützt vielfältige Formen der Beratung und Vernetzung; ebenso fördern wir Investitionen und Vermarktung. Es braucht aber immer die Initiative und Innovationsbereitschaft der Wirtschaft. Die Fortführung des Runden Tisches Ernährungswirtschaft in der ersten Jahreshälfte unter Beteiligung unseres Wirtschaftsministeriums beinhaltet die klare Botschaft, gemeinsam zu denken und zu handeln. Sie sehen, auch zukünftig lassen sich gemeinsam – im ressortübergreifenden Dialog – Weichen stellen. Kommen wir zum Punkt 5 des Entschließungsantrags. Die Ost-Agrarminister haben sich auch anlässlich der Grünen Woche getroffen und ein Positionspapier der ostdeutschen Länder zur Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2028 abgestimmt. Das Positionspapier, welches auch auf unsere Initiative entstanden ist, haben wir nach Abstimmung eines gemeinsamen Briefes umgehend an den EU-Agrarkommissar, Christophe Hansen, gesandt – natürlich mit der Einladung verbunden, sich die aktuelle Situation der Betriebe insbesondere in Ostdeutschland anzuschauen. Bei der Erarbeitung der Positionen waren sowohl der konsequente Bürokratieabbau bei der europäischen Landwirtschaftsförderung als auch die Besonderheiten der landwirtschaftlichen Strukturen östlicher Bundesländer ein Schwerpunkt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, für die Weiterentwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft in Brandenburg sind motivierte Unternehmer und ihre guten Fachkräfte und Mitarbeiter unerlässlich. Schon heute begegnen wir in unseren Betrieben hervorragend ausgebildeten Managern – häufig mit exzellentem akademischem Hintergrund und immer mit einer überragenden fachpraktischen Kompetenz. Erfreulich ist, dass hier mittlerweile viele junge Menschen, im Alter zwischen 30 und 45 Jahren, tätig sind. Unsere Aufgabe wird es weiterhin sein, Programme zu unterstützen, die Junglandwirtinnen und Junglandwirte offensiv dabei begleiten, Verantwortung zu übernehmen und landwirtschaftliche Betriebe in die nächste Generation zu überführen. Erfreulicherweise vermeldet der Landesbauernverband einen erheblichen Zuwachs an Ausbildungsverträgen im landwirtschaftlichen Bereich. Das ist eine frohe Botschaft! (Beifall SPD und BSW) Die Thematik des Fach- und Arbeitskräftemangels geht aber über diese Programme weit hinaus. Wir wissen um die Sorgen gerade auch in den Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Die gemeinsame Erarbeitung einer praxisorientierten Strategie mit den Unternehmen wird einer meiner wichtigsten Punkte beim nächsten Runden Tisch der Ernährungswirtschaft sein. Meine sehr geehrten Damen und Herren, all diese komplexen Aktivitäten bilden die Basis für die Umsetzung von Umwelt-, Natur- und Klimaschutzprojekten im ländlichen Raum, denn ohne wirtschaftliche Kraft im ländlichen Raum wird uns bei der Verfolgung der ambitionierten Ziele zu den wichtigen Fragen der Transformationen die Luft ausgehen. Die letzten Jahre haben uns deutlich gezeigt: Wenn bei den Menschen der Geldbeutel leer ist, sinkt die Motivation, unsere Zukunftsvisionen mitzutragen und auch umzusetzen. Schon im Sinne der nächsten Generation wollen wir den Klimaplan weiterhin sehr ernst nehmen – wir müssen aber die Menschen im ländlichen Raum mitnehmen. Wir müssen ihren Lebensraum als hohes Gut anerkennen.

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Ulrike Liedtke

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage? Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Nein. – Der neue Zuschnitt des Ressorts bildet die Brücke zwischen der Wertschöpfungsgemeinschaft zwischen Land und Stadt nahezu idealtypisch ab: vom Urproduzenten über die Bereitstellung regionaler Lebens- und Nahrungsmittel bis hin zum Verbraucherschutz – das alles in die Verantwortung für Natur, Umwelt und Lösungen für einen verantwortungsvollen Klimaschutz eingebettet. Sehr geehrte Abgeordnete, um aus dem Ministerium zukünftig die herausfordernde, systemrelevante Wertschöpfungsgemeinschaft zu gestalten, benötigen wir allerdings auch ausreichende Finanzmittel. Diese wichtige Aussage bitte ich bereits heute für unsere wichtige, bevorstehende Haushaltsdebatte zu durchdringen und auch ernst zu nehmen. Von den Demokraten dieses Landes, von uns als Landesregierung und von uns als gewählten Vertreterinnen und Vertretern dieses Parlaments erwarten unsere Bürgerinnen und Bürger, dass wir handeln – nein, noch viel wichtiger: dass wir liefern. Unser Haus zählt auf Ihre Unterstützung. Nun abschließend meine Ausführungen zum Antrag der AfD-Fraktion. Bevor wir zur fachlichen Einschätzung des Antrags kommen, möchte ich betonen: Staatssekretär Beyer und ich persönlich nehmen diese Sache natürlich sehr ernst. Mit der Initiative der Landschlachtereien und Fleischfachbetriebe hat auf der Grünen Woche bereits ein intensiver Austausch begonnen, und die Fachabteilungen Verbraucherschutz und Landwirtschaft haben daran teilgenommen. Ich selbst plane auch einen Besuch beim Kollegen Jaschinski in Elbe-Elster, um mich vor Ort über die Sachlage zu informieren. Parallel werden wir uns mit anderen Landkreisen zu den aufgeworfenen Fragen beraten. Das Anliegen des Landkreises Elbe-Elster ist grundsätzlich nachvollziehbar; es bedarf jedoch einer detaillierten Prüfung etwaiger finanzieller und struktureller Auswirkungen. Es muss zumindest grundlegend geklärt werden, wie die kommunalen Mindereinnahmen, die durch die Deckelung der Gebühren auf der Landesebene entstünden, durch das Land Brandenburg ausgeglichen werden könnten. Gegebenenfalls wäre hierbei sogar das EU-Beihilferecht zu beachten. Die jährliche Gesamtsumme der kommunalen Mindereinnahmen ließe sich in Brandenburg erst nach einer detaillierten Strukturerhebung der Schlachtbetriebe beziffern. Hierfür müssten wir zunächst die Kapazitäten der Schlachtbetriebe ermitteln. Im zweiten Schritt müssten wir bzw. die zuständigen Behörden die jeweils kalkulierten Gebühren erfassen und auswerten. Sie merken: Das wäre also ein Bürokratiemonster, das wieder auf uns zurollt. Die Umsetzung einer einheitlichen Regelung auf der Landesebene erscheint daher zum jetzigen Zeitpunkt kaum realisierbar. Es ist daher zu empfehlen, ein Votum des Landkreistages einzuholen, bevor wir darüber beschließen, und auf dessen Basis über eine – grundsätzlich mögliche – Landesinitiative zu beraten. 2025 15 Aus fachlicher Sicht kann dem Vorschlag der Deckelung der Fleischhygienegebühren für Schlachtbetriebe mit geringem Durchsatz auf Landesebene nach dem bayerischen Modell gegenwärtig nicht zugestimmt werden. Deshalb empfehlen wir die Ablehnung des Antrags der AfD-Fraktion. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und BSW)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Herr Abgeordneter Funke möchte am Ende der Debatte sprechen. Also kommen wir schon zu Herrn Abgeordneten Drenske, der für die AfD-Fraktion spricht. Bitte schön. (Beifall AfD)

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Peter Drenske AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Liebe Brandenburger! Liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream! Ich bin ein bisschen entsetzt, mit welch aberwitzigen Erklärungen die Koalition hier versucht, diesen Antrag abzulehnen, zumal die Ablehnung auch von Leuten kommt, die im Bauernverband aktiv mitarbeiten. Ein besseres Wahlkampfgeschenk können Sie uns gar nicht machen. (Beifall AfD) Regionale Schlachtstätten sind wichtige Partner vor Ort und Garanten für breit aufgestellte Absatzwege. Das stärkt die regionale Wertschöpfung und sichert die Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln auf kurzen Wegen; die Ministerin hat es gerade wunderbar beschrieben. Ziel ist es seit Jahren, die regionalen Schlachtstrukturen als Teil unserer Wertschöpfungsketten zu erhalten. Hochwertige Fleisch- und Wurstwaren aus der ländlichen Region werden so den Verbrauchern in der näheren und der weiteren Umgebung im Rahmen einer sicheren Versorgung zur Verfügung gestellt. Nicht zuletzt sind Schlachtbetriebe Partner für die Landwirtschaftsbetriebe und Partner in den Gemeinden. Sie stehen für den Erhalt unserer gesellschaftlichen Werte und Traditionen, zum Beispiel Hausschlachtungen. Sie sind sichere Zahler vieler Steuern – Lohnsteuer, Umsatzsteuer – und Sozialabgaben hier in der Region. Wir wollen die regionale Vielfalt erhalten. Wir setzen auf kurze Wege statt auf lange Lieferketten. Große Bedeutung haben die Entnahme von Wild aus der Natur und dessen Vermarktung. Es handelt sich um hochwertiges Fleisch, das gerade erst angesichts der ASP massenhaft vernichtet wurde. Bei Seuchenlagen entstehen ungeahnte Probleme, wie uns die ASP erst vor Kurzem wieder gelehrt hat. Schweine mussten per Ministerbescheid bis nach Schleswig-Holstein verbracht werden. Deshalb ist unser Antrag wichtiger denn je. Es gilt, jetzt zu entscheiden – von der Bürokratie einmal abgesehen –; die Entscheidung darf nicht auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Bei Schlachtungen sind grundsätzlich eine Beschau sowie eine Fleischuntersuchung vorzunehmen. Daneben sind für bestimmte Tierarten Trichinenuntersuchungen vorgesehen. Für diese Untersuchungen sind die Landkreise zuständig – richtig –, wobei sich diese in der Regel niedergelassener, für diese Aufgabe vom Landkreis bestellter Tierärzte bedienen. Diese Amtshandlungen sind durch Gebühren zu finanzieren. Da es sich bei den Untersuchungen nicht um Aufgaben handelt, die der Landkreis im Rahmen seines eigenen Wirkungskreises erfüllt, sondern um Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung im vom Land übertragenen Wirkungskreis, werden diese Gebühren nicht aufgrund einer vom Kreistag zu beschließenden Gebührenordnung erhoben, sondern auf der Grundlage der Verordnung des Landes Brandenburg über die Gebühren für öffentliche Leistungen. Die Gebührenordnung des MSGIV vom 19. April 2017, welche im Dezember 2023 grundlegend geändert wurde, gilt es für alle Landkreise umzusetzen. Grundsätzlich sind diese Gebühren kostendeckend zu erheben. Aufgrund der allgemeinen Haushaltslage hatte Elbe-Elster als erster Landkreis eine Neufassung der Fleischhygienegebühren ab dem 1. September 2024 angestrebt. Das Ergebnis ist eine massive Erhöhung der Gebührensätze um 20 bis 30 %, und bei Hausschlachtungen zum Beispiel kam es fast zu einer Verdoppelung, von 17,60 Euro auf 31,60 Euro. Im Landkreis Elbe-Elster gibt es noch zehn kleine Schlachtbetriebe, in denen Tiere aus der Region geschlachtet und verwertet werden. Viele Betriebe können eine solche Gebührensteigerung nicht stemmen und wollen die Schlachtung dann einstellen. Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für diese Betriebe haben sich in den letzten Monaten durch den Anstieg der allgemeinen Kosten – für Energie, Hygiene- und Reinigungsmittel, Löhne, Berufsgenossenschaften, Konfiskate und vieles mehr – erheblich verschlechtert, sodass ihre Wettbewerbsfähigkeit ernsthaft bedroht ist. Anfang Dezember letzten Jahres hat sich der Landrat des Landkreises Elbe-Elster, Herr Jaschinski, mit einem Schreiben an die Vorsitzenden der im Landtag vertretenen Fraktionen gewandt. Darin enthalten war der dringende Appell, die Gebührenordnung für die Fleischhygienegebühren zu überarbeiten und eine Deckelung nach dem in Bayern praktizierten Modell für Schlachtbetriebe mit geringem Durchsatz einzuführen. Als Fraktion der AfD haben wir diese Problematik aufgegriffen und unverzüglich nach Erhalt des Schreibens einen Antrag dazu eingebracht. Kern unserer Forderung: Die Landesregierung soll aufgefordert werden, sich dafür einzusetzen, die rechtlichen Grundlagen der Erhebung der Fleischhygienegebühren im Fall von Kleinschlachtungen so zu ändern, dass eine Deckelung der Kosten nach bayerischem Vorbild – und nur nach Vorbild – erreicht werden kann. Dabei ist Folgendes besonders wichtig: Landwirtschaftliche Produktion und Verarbeitung haben im Land Brandenburg Tradition; sie sind mühsam durch unzählige Förderprojekte der regionalen Wertschöpfung aufgebaut worden. Direktvermarktung und Hausschlachtungen sind die Grundpfeiler einer guten, regionalen Lebensmittelversorgung – nachhaltig, tierschutzgerecht und im Sinne der kulturellen Tradition. Das haben wir gerade wieder auf der Grünen Woche von allen Seiten ganz deutlich hören können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Schlachtbetriebe mit geringem Durchsatz, also solche mit maximal 1 000 Schlachtungen von Großvieheinheiten pro Jahr, sind im ländlichen Raum wichtiger Bestandteil unserer mittelständischen Wirtschaft. Brandenburg hat nur noch einen eigenen Schlachthof, den in Perleberg. Wir müssen unseren Mittelstand, also auch diese kleinen Betriebe, dringend entlasten, um sie zu erhalten. Denn was einmal weg ist, wird schwer wiederaufzubauen sein, Herr Funke. (Beifall AfD) Daher bitte ich Sie, die Beratung über diesen Antrag nicht zu verschieben, sondern schnellstens zu entscheiden. Wir wissen, unsere Mühlen mahlen langsam. Wir haben keine Zeit, noch lange auf eine Entscheidung zu warten. – Danke schön. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Es gibt noch Redezeit. Herr Abgeordneter Lehmann, möchten Sie diese nutzen? – Nein. Herr Abgeordneter Hoffmann, Sie hätten noch eine Minute. – Auch nicht. Frau Ministerin, möchten Sie noch einmal das Wort nehmen? – Nein. Herr Abgeordneter Hünich hat für die Fraktion der AfD das Wort. Bitte schön. (Beifall AfD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Jetzt wird es endlich normal!)

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Lars Hünich AfD

Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Brandenburger! Liebe Zuschauer am Livestream! Liebe Landwirte! Liebe Chefs der Ernährungswirtschaft! Seit 99 Jahren gibt es die Grüne Woche, und seit zehn Jahren verfolge ich aktiv die Anträge der SPD, die sie immer zur Grünen Woche einbringt, um über diese Messe, speziell auch über die Ernährungswirtschaft und über Wertschöpfungsketten reden zu können. Ich habe in der Parlamentsdokumentation unseres Landtags nachgeschaut – dort findet man ja sämtliche Unterlagen – und festgestellt, dass Sie schon länger als seit zehn Jahren entsprechende Anträge einbringen; aber ich verfolge diese, wie gesagt, erst seit dieser Zeit. Seit 31 Jahren gibt es auf der Grünen Woche eine eigene Brandenburg-Halle. Viel Geld ist dafür inzwischen ausgegeben worden. Angesichts dessen stellt sich mir bzw. uns die Frage: Was hat es gebracht? Was hat sich dadurch in den vergangenen 31 Jahren für unsere Brandenburger Betriebe der Ernährungswirtschaft verbessert? Denn dafür ist das Geld ja ausgegeben worden, und dafür ist die Grüne Woche da. Ziel ist die Vernetzung der regionalen Wirtschaft bzw. der regionalen Betriebe mit dem Handel. Insoweit leistet schon die „pro agro“ gute Arbeit. Aber was hat es tatsächlich gebracht außer schönen Worten und irgendwelchen Entschließungsanträgen von der SPD, die immer wieder eingebracht werden? Am Schluss komme ich noch einmal auf diese Anträge zurück. Nichts hat es gebracht – aus unserer Sicht. (Beifall AfD) Die Linken sind nicht mehr im Landtag vertreten – Gott sei Dank! Aber sie hatten vor 14 Jahren den Antrag, dass die Schulspeisung besser werden solle. Mittlerweile ist die Vernetzungsstelle geschaffen worden und, und, und. Aber letztlich ist da nichts herausgekommen – null! Wir reden heute über dasselbe wie vor 15 Jahren. Wir haben immer noch dasselbe Problem. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Tesla-Tempo!) – Ja, genau. – Aus unserer Sicht ächzen alle unter dieser Politik. Ja, auch Sie von der CDU waren an der Regierung beteiligt; Herr Hoffmann hat es gesagt. Es war mit Ihnen genauso schlimm wie mit den anderen. (Vereinzelt Beifall AfD – Lachen des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Damit wir uns nicht falsch verstehen: Wir reden teilweise über Schlachtbetriebe, in denen auch nur zwei Schweine geschlachtet werden, wenn ich sie als Privater dorthin bringe. – Abgesehen davon, dass Bürokratie Geld kostet – ich muss Leute einstellen –, besteht also auch das Problem der Energiekosten und dergleichen. Wenn Sie auf unserem Rundgang über die Grüne Woche aufmerksam waren, haben Sie einen Gartenbaubetrieb angetroffen, der ganz klar gesagt hat: Wir verlieren derzeit 50 % – 50 %! – unserer Fläche unter den Gewächshäusern. – Ich komme gleich noch einmal darauf zu sprechen. Dazu gab es nämlich eine gute Anfrage meiner Kollegen. Für uns ist ganz klar: Die Land- und die Ernährungswirtschaft sind die erste volkswirtschaftliche Größe in einem Land. Sie müssen nicht nur geschützt, sondern vor allen Dingen gestärkt und gefördert werden. (Vereinzelt Beifall AfD) Und ja: Angesichts der zunehmenden Störanfälligkeit der globalen Lieferketten – von ihr haben wir heute schon im Zusammenhang mit der MKS gehört; aber tun wir mal nicht so, als ob es nur um MKS geht – bin ich froh, dass das Ministerium, das seit vier Wochen im Amt ist, erst einmal gezeigt hat, wie Seuchenbekämpfung geht. Es ist nicht meine Aufgabe, die SPD zu loben. Aber wir haben zuvor gesehen, was das grüne Ministerium mit der ASP gemacht hat. Über sie sprechen wir heute auch noch, sie existiert heute auch noch. Ich bin froh, dass wir die MKS in dieser Schnelligkeit bekämpft haben. Wir brauchen vor allen Dingen Vorrang für regionale Lebensmittel und für die regionale Ernährungswirtschaft. „Regional statt global“ ist und muss das Motto sein. Das heißt, wir müssen den Selbstversorgungsgrad, also den Anteil heimischer Lebensmittel, erhöhen. (Vereinzelt Beifall AfD) Derzeit haben wir eine Unterversorgung zu verzeichnen, besonders bei der Produktion von Obst und Gemüse. Daher ist es kontraproduktiv, wenn – das sagte ich gerade –die Betriebe mit Gewächshäusern ihre Produktion aufgrund der hohen Energiekosten einstellen müssen. Noch einmal: Wir reden darüber, dass uns 50 % der Gewächshäuser wegfallen bzw. weggefallen sind. Meine Kollegin Muxel und mein Kollege Günther haben dazu eine Anfrage gestellt. Darin geht es um ein trauriges Beispiel, um die Havelia GmbH, eine Produktionsstätte für Gemüse bei Seelow. Warum erzähle ich das? Weil das Ministerium sagt – das will ich zitieren –: „Es ist davon auszugehen, dass jedes regionale Produkt durch ein Produkt aus entfernteren Regionen ersetzt werden kann.“ 2025 17 Allein dieses Zitat zeigt: Was wir in den letzten fünf oder zehn Jahren zu verzeichnen hatten, ist kontraproduktiv für unsere eigene, regionale Wirtschaft. (Beifall AfD) Man geht davon aus, dass ersetzt werden kann. Wir wollen nicht ersetzen. Insoweit greift der Entschließungsantrag der CDU zu kurz. – Ich hoffe, dass ich die Zeit habe, um auch auf ihn einzugehen. – Das lässt, wie gesagt, ernste Zweifel zu, ob die Altparteien die regionale Wirtschaft und die Wertschöpfungsketten wirklich wieder stärken wollen. Liebe Brandenburger, Fakt ist eines: Wir müssen da ran und diese Dinge inklusive der Energieversorgung vom Kopf auf die Füße stellen. (Beifall AfD) Dabei gibt es einige Herausforderungen. In meiner Redezeit kann ich nicht alle benennen. Deshalb habe ich mir ein paar herausgesucht. Erstens: Regional ist normal. Wir wollen die regionalen Lebensmittelerzeuger in der Wertschöpfungskette stärken. Es ist problematisch, dass die vier größten Einzelhandelsketten mittlerweile so marktmächtig sind, dass sie den landwirtschaftlichen Erzeugern die Preise diktieren können. Da haben Sie völlig recht. Das sind nicht nur Partei-Kartellgeschichten. Es ist auch das andere Kartell. Aber diese Parteien haben zugelassen, dass es so läuft. Das muss man auch ganz klar sagen. Das ist eben unser großes Problem. Ich habe es selbst erlebt. Ich habe selbst Lebensmittel hergestellt – und auch gegessen, leider Gottes. Erzeuger, Produzenten, Veredler und vor allen Dingen – das ist wichtig – auch der Handel müssen dringend an einen Tisch. Es gab Tausende von Gesprächsrunden, und jedes Mal fehlte der Handel. Aber ohne den Handel ist es überhaupt nicht möglich, die Direktvermarktung zu fördern und uns dafür einzusetzen, dass die Landwirte vor unlauteren Handelspraktiken geschützt werden. Das gilt zum Beispiel auch für Molkereien. Das will ich jetzt gar nicht erklären; aber auch für sie ist das ein Thema. Denkbar ist für uns übrigens auch, dass wir Erzeugergemeinschaften bilden und stärken. Diese fehlen hier in Brandenburg. In Sachsen gibt es sie beispielsweise mit der Heinrichsthaler Käserei. Weiterhin plädieren wir für eine Umkehr der Kennzeichnung von Lebensmitteln: Nicht das regionale Produkt sollte ausgewiesen werden, sondern das Produkt, das nicht aus Brandenburg, Berlin oder Deutschland kommt. (Beifall AfD) Als weiteren Ansatz werden wir uns dafür einsetzen, dass im Lebensmitteleinzelhandel zu bestimmten Zeiten Produkte aus anderen Ländern nicht gleichzeitig angeboten werden dürfen. Das betrifft – nur zwei Beispiele; man könnte mehrere nennen – Erdbeeren und Spargel. Wir haben Spargel selbst angebaut. (Zuruf von der CDU) – Dass Sie etwas dagegen haben, ist mir klar. Sie sind ja auch von der CDU. (Vereinzelt Heiterkeit und Beifall AfD) Wir bauen hier Spargel an, versuchen, ihn zu verkaufen, und verkaufen ihn im Lebensmitteleinzelhandel für 2,50 Euro das Pfund. Das macht kein anderes Land; das machen nur wir. – So dumm muss man sein! Weiterhin haben wir gesagt – das sage ich auch schon länger, ich sage das schon seit 20 Jahren –: Wir müssen die Vergabeordnung ändern, damit die Gemeinschaftsverpflegungen regionale Lebensmittel aufnehmen müssen, und dies als Minimumbedingung. (Vereinzelt Beifall AfD) In Berlin hat es funktioniert zu sagen, es darf bio sein. Dann hat man darüber nachgedacht und gesagt: Wir brauchen ein Siegel. – Vergesst das Siegel! Wir haben eine gute Marke, die sich „natürlich Brandenburg“ nennt. Dieses „natürlich Brandenburg“ ordentlich aufgesetzt und die Vergabeverordnung für Gemeinschaftsverpflegungen ändern! Das sind nur zwei Dinge. Allein in der Schulverpflegung – ich rede nur von der Schulverpflegung, nicht von der Verpflegung in Krankenhäusern und Kindergärten – werden in Brandenburg 125 000 Essen pro Tag ausgegeben. Die gleiche Anzahl kommt aus Berlin hinzu; denn Berlin ist mittendrin. Das ist ein riesiger Markt, der auch nicht dafür sorgen wird, dass morgen wieder alle Wertschöpfungsketten vorhanden sind; aber es wäre ein Anfang, und über drei, vier Jahre hinweg bauen wir dann diese Wertschöpfungsketten wieder auf. Dabei geht es um Schlachtereien, Zerlegebetriebe usw. Ich will gar nicht darauf eingehen, wie schlecht es zurzeit den Bäckern geht, wie schlecht es zurzeit den Fleischereien geht. Das wissen Sie alle. – Nun ja, bei einigen habe ich nicht das Gefühl, dass sie das wissen. Eigentlich habe ich noch mehr zu sagen, aber die Zeit rennt. Ich will einige Dinge zu den Entschließungsanträgen sagen. Numero eins: Es wäre gut, unseren Antrag an den Ausschuss zu überweisen, damit man ihn dort zumindest diskutieren kann. (Vereinzelt Beifall AfD) Numero zwei, zum Entschließungsantrag der SPD: Ich will Ihnen einen Satz vorlesen, Herr Funke. Sie schreiben: „Die Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft steht aktuell weiter vor großen Herausforderungen.“ (Oh! des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Allein das! – Es tut mir leid. Das ist doch eure Schuld, nicht meine. (Vereinzelt Beifall AfD) Dann geht es weiter: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 1. das erfolgreich begonnene Seuchenmanagement bei der Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche konsequent fortzusetzen […].“ (Lachen des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Ja, das macht sie doch. Es ist doch eure Ministerin. Macht es ihr doch nicht so schwer! Darin stehen noch mehr solcher Dinge. Es tut mir leid. Das kann man nur ablehnen. Es ist wie immer: Phrasen, Phrasen, Phrasen. (Beifall AfD) Ich habe manchmal das Gefühl, dass ihr in der Fraktion Skat spielt und denkt: Wer schreibt, der bleibt. – Die Leute da draußen haben die Schnauze voll von „Es bleibt und wird geschrieben“. Die wollen Taten sehen! Aber ihr habt bisher nichts getan. (Beifall AfD) Zum Entschließungsantrag der CDU. Wir enthalten uns, und das ist – Tatsache! – extrem nett. (Heiterkeit AfD) Sie schreiben: „Die Landesregierung stellt sicher, dass die Finanzierung der ‚Brandenburg Halle‘ […]“ Also na ja, bei allem Respekt: Es gab bisher gar keinen Grund, die Brandenburg-Halle zu schließen, und bislang hörte ich auch nur Positives. (Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) Aber das Gewichtigere ist: Sie schreiben, Sie wollen eine Verfassungsänderung, um die Ernährungssicherheit als Staatsziel festzuschreiben. Bei allem Respekt: Googeln Sie bitte einmal „Ernährungssicherheit“, und dann googeln Sie bitte vor allem einmal „Ernährungssouveränität“. Das, was Sie wollen, ist das, was wir haben. Die Leute haben Ernährungssicherheit, aus Polen, aus Marokko oder sonst woher …

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter, gestatten Sie …

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Lars Hünich AfD

… nur keine regionalen Produkte. Wir müssen aber den Selbstversorgungsgrad erhöhen. Da sind wir gern dabei. Dabei machen wir sehr gern mit. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter? – Nein. – Sie sind fertig?

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Lars Hünich AfD

Ja. – Danke, tschau!

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Es tut mir leid. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ein hervorragender Beitrag!) Das letzte Wort für die Fraktion der SPD hat aber jetzt ohnehin Herr Abgeordneter Funke. Bitte schön.

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Johannes Funke SPD

Verehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Vielen Dank für die Möglichkeit zu einer kleinen Reflexion. Ich möchte auf einige Ausführungen der AfD eingehen und zuallererst noch einmal auf die Bedeutung der Europäischen Union zu sprechen kommen. (Lars Günther [AfD]: Das ist aber sehr nett von Ihnen!) Die Europäische Union ist der Garant für Frieden, Wohlstand und sichere Ernährung. Das müssen auch Sie erkennen. (Beifall SPD und CDU) Genau das ist der Grund, warum immer noch Länder Mitglied der Europäischen Union werden wollen. (Daniel Münschke [AfD]: Welche Länder sind das denn?) Sie haben das Beispiel Schweiz genannt. Ich sage Ihnen: Fahren Sie einmal nach Basel. Auf der deutschen Seite, in Weil am Rhein, gibt es Supermärkte ohne Ende. Dorthin fahren die Schweizer jeden Tag zu Tausenden, weil Lebensmittel in Deutschland bezahlbar sind. Machen Sie die Augen auf! Das ist Europa! (Beifall SPD) 2025 19

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage? – Nein. (Zuruf von der AfD)

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Johannes Funke SPD

Herr Jank hat zum ersten Mal geredet. Vielen Dank dafür. Herr Jank, Sie haben die Bürokratie angesprochen. Ich will noch einmal daran erinnern: Wir haben hier im Landtag einen Sonderausschuss „Bürokratieabbau“ ins Leben gerufen. Das erste Thema, das dieser Sonderausschuss aufruft, ist die Landwirtschaft. Die Herren Abgeordneten Arndt, Teichner und Zimmermann sind Mitglied. Die erste Sitzung des Sonderausschusses findet am 21. Februar statt. Ich kann nur appellieren: Nehmen Sie an ihr teil, bringen Sie sich dort ein! Es geht um den Abbau der Bürokratie und um die Landwirtschaft. Dieser Termin ist enorm wichtig. Ich bin heilfroh, dass dies das erste Thema ist, mit dem sich der Ausschuss befasst. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)

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Ulrike Liedtke

Es gibt erneut den Wunsch, eine Zwischenfrage zu stellen, Herr Abgeordneter. – Nein.

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Johannes Funke SPD

Herr Hoffmann, ich will noch kurz auf die CDU und auf die Verfassung eingehen. Nur zum Verständnis – ich will heute gar nicht groß diskutieren –: Die Verfassung ist ein Papier, in dem das Wichtigste vom Wichtigen stehen muss. Nur diese Dinge gehören dort hinein. Wir haben in der letzten Legislaturperiode die Verfassung angefasst und den Schutz jüdischen Lebens darin verankert, weil uns das wichtig war. Wir haben die besondere Beziehung zu Polen dort eingebracht. Aber weil der Schutz jüdischen Lebens oder die Beziehung zu Polen dort verankert sind, sind sie noch keine Selbstläufer. Wir müssen jeden Tag dafür arbeiten. Deswegen müssen wir uns sehr gut überlegen, welcher besondere Umstand dazu führen könnte, auch die Lebensmittelsicherheit dort einzubringen. Aber das wäre ebenfalls kein Selbstläufer. Auch dafür müssten wir dann tagtäglich arbeiten. Aber ich will mich der Diskussion nicht entziehen, mich ihr sogar anschließen. Für sie haben wir noch ein bisschen Zeit. Die Legislaturperiode ist ja noch nicht so schnell zu Ende. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Ich möchte noch auf die Ministerin reagieren und sagen: Ich bin heilfroh, dass die Unternehmerperspektive jetzt in diesem Haus einen prominenten Stellenwert erhalten hat. Es geht ja nicht nur darum, unsere Unternehmen im Wettbewerb zu halten, der ja europäisch ist. Die Königsdisziplin dabei, europäisch wettbewerbsfähig zu sein, ist es, auch regional gut aufgestellt zu sein. Beides im Blick zu haben ist richtig und wichtig und toll. Deswegen: Weiter so! (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) In der Zwischenzeit haben mich Nachrichten auf dem Handy erreicht, in denen steht: Habt ihr das Thema Klima vergessen? – Es kam in der Tat nur ganz kurz vor. Ich möchte es noch einmal sagen: Der Koalitionsvertrag bekennt sich ganz klar zu dem Klimaplan, den die Landesregierung in der letzten Legislaturperiode verabschiedet hat. (Beifall SPD – Lars Günther [AfD]: Danke, dass Sie das noch einmal gesagt haben!) Darin geht es nicht nur um Wald und Moore, darin geht es auch um Mobilität, um das Bauen. (Zuruf des Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow [AfD]) Selbstverständlich ist das Thema Klima neu aufgestellt. Ein paar Dinge werden wir noch bezüglich der Frage, wie wir es organisieren, besprechen müssen. Aber das Thema Klima ist keineswegs hinten heruntergefallen. Das will ich an dieser Stelle noch einmal deutlich sagen. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Ich komme zum Schluss. (Lars Hünich [AfD]: Danke!) Bis zum Sonntag hat die Grüne Woche noch geöffnet. Am Freitag, Samstag und Sonntag gibt es auf der Hippologica hochkarätigen Pferdesport. Ich empfehle Ihnen: Gehen Sie hin, wenn Sie Zeit haben, und genießen Sie es. – In diesem Sinne vielen Dank fürs Zuhören. (Beifall SPD und BSW)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Hünich hat eine Kurzintervention angemeldet. Bitte schön. (Beifall AfD)

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Lars Hünich AfD

Frau Präsidentin! Erstens nur ganz kurz: Die Schweizer verdienen, glaube ich, 3,50 Mark mehr als wir. Die Lebensmittelpreise spielen eine Rolle. Aber andere Dinge, beispielsweise die Energie, spielen bei den Lebenshaltungskosten auch mit hinein. Das ist also Quatsch. (Steeven Bretz [CDU]: Das hätten Sie doch unter vier Augen klären können!) Zweitens. Danke, dass Sie davon angefangen haben. Ich kann jetzt – vorhin hatte ich keine Zeit dafür – sagen: In Ihrem Entschließungsantrag schreiben Sie unter 2.: „den begonnenen Prozess zum Bürokratieabbau auf der Grundlage …“ bla, bla, bla. – Das verstehe ich nicht. Sie haben doch einen Ausschuss gegründet. (Johannes Funke [SPD]: Sie sind da Mitglied!) Er hat sich konstituiert. Das ist doch super. Es ist also alles in Ordnung. Ich weiß gar nicht, warum Sie das hineingeschrieben haben. – Wahrscheinlich, weil Sie überhaupt etwas hineinschreiben wollten. (Vereinzelt Beifall AfD) Drittens – und da bin ich noch einmal bei diesem Thema –: die Umsetzung des Klimaplans. – Nein, das lehnen wir ab. (Beifall AfD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Richtig!) Das war übrigens etwas, das in der letzten Legislaturperiode auch von den Landwirten permanent gesagt worden ist: Das, was da drinsteht – ob es diese ganzen Moor-Geschichten sind oder etwas anderes; davon brauchen wir gar nicht anzufangen, es gibt tausend Sachen –, ist Mumpitz! (Beifall AfD) Abgesehen davon gehört das Thema Klimaplan überhaupt nicht mehr in diesen Ausschuss. Das ist jetzt bei Herrn Keller – der hat einen Bachelor, vielleicht weiß er da besser Bescheid. Das kann ja sein. (Lachen der Abgeordneten Birgit Bessin [AfD]) Ich will Ihnen auch noch einmal sagen: Die EU ist etwas anderes als Europa – und der Handel hat auch vorher funktioniert. (Beifall AfD) Ich sehe das – nein, nicht „ich“: Wir sehen das eben komplett anders als Sie. Sie haben gerade gesagt, die Königsdisziplin sei, zuerst europäisch aufgestellt zu sein und dann regional. – Nein, wir wollen regional aufgestellt sein! (Beifall AfD) Wenn wir dann eine kluge, funktionierende Wirtschaft haben, können wir gerne woandershin liefern, aber nicht andersrum. Wir verkaufen uns an die Weltmärkte, haben in Deutschland aber eine ganz andere Standortsituation: Wir haben viel höhere Lohnkosten, wir haben ganz andere Standards. (Vereinzelt Beifall AfD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Richtig!) Da brauche ich nichts davon zu erzählen, dass es um Eier von freilaufenden Hühnern oder von Hühnern aus Bodenhaltung geht. Wenn ich woanders einkaufe, ist das eine ganz andere Geschichte. (Zuruf) – Als wenn Sie Ahnung hätten! Bei allem Respekt vor Herrn Barthel: Es ist schon schlimm, wenn Sie zu Ihrem Thema sprechen, aber wenn nicht, wird es noch schlimmer. (Lachen und Beifall AfD) Also, die EU ist, was Herr Berndt gesagt hat: ein Moloch. (Beifall des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) – Sie brauchen sich nicht zu melden, Sie können mir ja gleich antworten. Die EU ist ein Moloch. Das Europäische ist absolut zu bejahen. Wir können gerne Handel führen – aber bitte erst, wenn wir unsere Wirtschaft in eine ordentliche Richtung entwickelt haben. Und ihr vernichtet sie gerade. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter Funke, Sie möchten gerne auf die Kurzintervention reagieren. Bitte schön.

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Johannes Funke SPD

Vielen Dank, dass ich noch einmal die Gelegenheit bekomme, zu antworten. Ich werde mich auch ganz kurzfassen. Eine der wichtigsten politischen Entwicklungen, die uns in den nächsten Jahren bevorsteht, ist die Reform der europäischen Agrarpolitik. (Lars Hünich [AfD]: Ja!) Für uns Brandenburger hängt da ganz viel dran, (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ach?) und wenn Sie da jetzt schon so rumschlingern – wenn wir unsere Betriebsstrukturen, die wir jedes Mal aufs Neue erklären müssen, nicht blitzsauber darlegen, und sagen, warum auch unsere Betriebe gute Leistungen erbringen, die eine Unterstützung aus Brüssel rechtfertigen –, dann brauchen wir diesen Prozess mit Ihnen nicht anzugehen, dann meldet sich die AfD schon heute von einer fundamental wichtigen Diskussion ab, die wir ab dem nächsten Jahr ganz intensiv führen werden. (Beifall SPD, CDU und vereinzelt BSW – Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD])

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Ulrike Liedtke

Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Aussprache angekommen und stimmen ab – zuerst über den Entschließungsantrag der CDU, Drucksache 8/369, „Ergänzung der Landesverfassung zur Verankerung der Ernährungssicherheit als Staatsziel“. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit wurde der Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Es gab Enthaltungen. 2025 21 Ich komme zum Entschließungsantrag von SPD und BSW, Drucksache 8/382, „Landwirtschaft in Brandenburg stärken: Maul- und Klauenseuche konsequent bekämpfen, regionale Wirtschaftskreisläufe ausbauen, Selbstversorgungsgrad erhöhen“. Wer dem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit wurde der Entschließungsantrag mehrheitlich angenommen. Es gab … Wie war das jetzt, waren es Enthaltungen? – Es waren Enthaltungen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Gegenstimmen!) Es waren Gegenstimmen. Es gab keine Enthaltungen. Die AfD-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Antrags „Erhalt der regionalen Klein- und stationären Hofschlachtung – Deckelung der Gebührenordnung für die Erhebung von Fleischhygienegebühren“, Drucksache 8/161, an den Ausschuss für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Wer der Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit wurde die Ausschussüberweisung abgelehnt. Es gab eine Enthaltung. Ich komme zum Antrag der AfD, „Erhalt der regionalen Klein- und stationären Hofschlachtung – Deckelung der Gebührenordnung für die Erhebung von Fleischhygienegebühren“, Drucksache 8/161. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Es gab Enthaltungen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 1 und darf auf unserer Besuchertribüne Gäste begrüßen, nämlich Schülerinnen und Schüler des Ludwig-Leichhardt-Gymnasiums Cottbus. Seien Sie uns herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf. TOP 2: Fragestunde Drucksache 8/352 (Neudruck) Uns liegen 16 mündliche Anfragen vor. Ich erteile das Wort zuerst Herrn Abgeordneten Vogelsänger zur Formulierung seiner mündlichen Frage 1 (Mittel für Städtebauförderung im Land Brandenburg). Bitte schön.

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Jörg Vogelsänger SPD

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! Es ist mir eine große Ehre und Freude, in dieser Wahlperiode die erste mündliche Anfrage stellen zu dürfen. Es geht um Mittel für die Städtebauförderung im Land Brandenburg – die Frage betrifft also alle Wahlkreise. Die Städtebauförderung von Bund und Land ist seit 1991 eines der erfolgreichsten Förderprogramme für das Land Brandenburg. Historische Stadtkerne konnten vor dem endgültigen Verfall gerettet werden. Mehr noch, vielfach sind diese heute ein Touristenmagnet. Die Städtebauförderung ist und bleibt unverzichtbar für Wohn- und Lebensqualität der Menschen. Zudem sind die Mittel der Städtebauförderung ein Konjunkturprogramm für die Wirtschaft. Im Jahr 2025 gibt es weder beim Bund noch bei den Ländern Brandenburg, Sachsen und Thüringen einen beschlossenen Bundes- bzw. Landeshaushalt. Damit wird die vollständige Umsetzung der Förderprogramme in der Städtebauförderung eine noch größere Herausforderung im Jahr 2025. Um die Dimension und Bedeutung der Städtebauförderung zu verdeutlichen, frage ich die Landesregierung: Wie viele Mittel der Städtebauförderung von Bund und Land Brandenburg sind 2024 bewilligt worden?

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Tabbert, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung. Bitte schön. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Vogelsänger! Sehr geehrte Abgeordnete! Was könnte es Schöneres geben als eine Frage, die mit meiner ehemaligen Tätigkeit so viel zu tun hat wie die Städtebauförderung. Über mehr als drei Jahrzehnte seit dem Jahre 1991 ist die Städtebauförderung eine wichtige Finanzierungsgrundlage für die nachhaltige Stadterneuerung und -entwicklung in unserem Heimatland Brandenburg. Seit 1991 wurden im Rahmen der Bund-Länder-Städtebauförderprogramme und weiterer Landesbauprogramme rund 4 Milliarden Euro bewilligt, Stand 31. Dezember 2024. Im Programmjahr 2024 hat das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Bundes- und Landesmittel in Höhe von 38,98 Millionen Euro an 76 Kommunen für 111 städtebauliche Gesamtmaßnahmen, darunter fünf Neuaufnahmen, ausgereicht. Diese Mittel stehen bis 2030 in den drei Programmen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ zur Verfügung. Durch die Städtebaufördermittel werden zudem weitere Folgeinvestitionen ausgelöst. Wir gehen davon aus, dass ein Euro Städtebaufördermittel durchschnittlich rund sieben Euro weitere private oder öffentliche Investitionen bewirkt. Die Städtebauförderung ist auch in Zukunft unverzichtbar für die Bewältigung kommunaler Aufgaben und für eine nachhaltige Stadtentwicklung. Auch wenn durch die laufende Haushaltsaufstellung des Bundes das Fördervolumen für das Bund-Länder-Programm 2025 noch nicht feststeht und die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zur nächsten Vereinbarung Städtebauförderung derzeit noch laufen, wurde die Ausschreibung für das Programmjahr 2025 bereits am 23.05.2024 bekannt gemacht. Die Kommunen konnten ihre Anträge auf Neuaufnahmen und ihre Folgeanträge bis zum 30.11.2024 stellen, und sie haben dies auch sehr stark in Anspruch genommen. – Vielen Dank.

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Herr Abgeordneter, Sie haben eine Rückfrage?

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Jörg Vogelsänger SPD

Eine kurze Nachfrage: Es geht um das Jahr 2025. Wie viele Mittel sind von den Kommunen für das Jahr 2025 beantragt worden – sofern die Zahl entsprechend verfügbar ist? Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Momentan laufen die Haushaltsaufstellungen des Bundes und des Landes. Sie lassen noch keine Vorhersage für das Förderprogramm 2025 zu, aber wir wollen die entsprechenden Mittel zu Kofinanzierung der Bundesmittel in Höhe der letzten Jahre im Landesaushalt 2025 bereitstellen. Leider sind auch die Verhandlungen zur Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2025 zwischen Bund und Ländern ins Stocken geraten, da die derzeitige Bundesregierung eine solche nicht mehr abschließen möchte. Der bisherige Verhandlungsverlauf lässt jedoch darauf schließen – und hoffen –, dass der Bund seine bisherigen finanziellen Zusagen einhalten will. Weiterhin rechne ich nicht mit inhaltlichen Änderungen, sodass die bisherigen drei Programmbereiche „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ Bestand haben werden. Auch hoffe ich auf eine Rücknahme der im letzten Jahr einseitig vom Bund eingeführten Streckung der Städtebaufördermittel von vormals fünf auf sieben Jahre, da sonst wichtige Zukunftsinvestitionen in unseren Kommunen erheblich verzögert werden. Ich hoffe sehr, dass Vernunft und Realismus in einer neuen Bundesregierung zu einer Rücknahme der seit Jahren bewährten fünfjährigen Streckung führen werden. Konkret zu Ihrer Frage, Herr Vogelsänger: Die Kommunen konnten ihre Anträge für das kommende Programmjahr bis zum 30.11. letzten Jahres stellen. Insgesamt gingen bei der Bewilligungsbehörde, dem Landesamt für Bauen und Verkehr, 127 Anträge mit einem Antragsvolumen von rund 214 Millionen Euro für das Programmjahr 2025 ein. Zum Vergleich: Im Programmjahr 2024 standen rund 83,98 Millionen Euro bereit. Das zeigt: Der Bedarf an Städtebaufördermitteln ist unverändert hoch und übersteigt die vorhandenen finanziellen Mittel um ein Vielfaches. Es bedarf insoweit einer verlässlichen Kontinuität bezüglich der Bereitstellung dieser wichtigen Finanzhilfen für unsere Brandenburger Städte. Das bedeutet für das Jahr 2025, dass sowohl der Bundes- als auch der Landeshaushalt zügig beschlossen werden muss, damit die Städtebaufördermittel 2025 tatsächlich auch in diesem Jahr bewilligt werden können. – Vielen Dank. (Jörg Vogelsänger [SPD]: Vielen Dank!)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen stellt die Frage 6 (Unechte bzw. verfälschte Dokumente im Berufsanerkennungsverfahren von Personen, die ihre angegebene ärztliche Qualifikation in einem Drittstaat erworben haben) für die AfD-Fraktion. Bitte.

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Daniela Oeynhausen AfD

Am 27.12.2024 fragte die „Bild“-Zeitung mit Bezug auf ein Behandlungsverbot für einen angeblichen Psychiater in Teilen des Klinikums Bernburg (Saale): „Ist der Magdeburg-Attentäter mit dem Spitznamen ‚Dr. Google‘ überhaupt Arzt – oder nur ein Hochstapler, der gern den Doktor gab?“ Laut Deutschem Ärztetag stehen bei Ärzten aus dem Ausland die praktischen Kenntnisse häufig im Gegensatz zur behaupteten Qualifikation. Ich frage die Landesregierung: Wie viele verfälschte bzw. unechte Dokumente oder unrichtig bescheinigte medizinische Qualifikationen mit Bezug zu Berufsanerkennungsverfahren von ärztlich tätigen Ausländern konnten welche Behörden seit 2019 im Land Brandenburg feststellen? Bitte schlüsseln Sie sie jährlich nach Herkunftsland sowie nach Drittstaaten im Vergleich zu EU- bzw. EWR-Staaten und der Schweiz auf.

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Müller, Ministerium für Gesundheit und Soziales. Bitte schön.

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Britta Müller

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen, das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit – das LAVG – ist die zuständige Behörde für die Berufsanerkennungs- und Approbationsverfahren im Land Brandenburg. Im Zeitraum seit 2019 hat es keine verfälschten oder unechten Dokumente bzw. unrichtig bescheinigten medizinischen Qualifikationen oder Ähnliches mit Bezug zu Berufsanerkennungs- oder Approbationsverfahren von ärztlich tätigen Ausländern festgestellt.

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Ulrike Liedtke

Frau Dr. Oeynhausen hat eine Nachfrage. Bitte schön.

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Daniela Oeynhausen AfD

Das überrascht mich sehr, deswegen habe ich drei Nachfragen. Erstens: Könnten Sie mir schildern, wie viel Prozent der eingereichten Dokumente mit welchen Methoden auf Echtheit überprüft werden? Die zweite Frage: Welche Strafe droht ausländischen Ärzten, wenn sie auffliegen? Und die dritte Frage: Die Anerkennungsquote von Berufsabschlüssen ausländischer Ärzte liegt im Land Brandenburg bei unglaublichen 98 bis 100 %; man könnte also nahezu von einem Durchwinken sprechen. Was unternimmt die Landesregierung, um Patienten vor falschen ausländischen Ärzten zu schützen?

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Ulrike Liedtke

Frau Abgeordnete, Sie nehmen schon die zweite Frage, die Sie in der Fragestunde stellen wollen, vorweg. 2025 23

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Britta Müller

Genau. – Ich verweise auch auf die Reihenfolge der mündlichen Anfragen in der Tagesordnung. Sie stellen jetzt schon weitergehende Fragen, aber ich würde wie von der Präsidentin vorgeschlagen nach der Tagesordnung verfahren. – Danke. (Die Ministerin verlässt das Rednerpult.)

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Ulrike Liedtke

Die Frage kommt noch an die Reihe. (Zuruf der Abgeordneten Birgit Bessin [AfD]) Herr Abgeordneter Pardeik möchte eine Nachfrage stellen. Bezieht sie sich auf Frage 6? (Erik Pardeik [AfD]: Genau!) Bitte schön.

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Erik Pardeik AfD

Dokumente aus welchen Ländern wurden besonders unter die Lupe genommen? Anders formuliert: Dokumente aus welchen Ländern wurden verfälscht? Noch einmal die Frage: Wurde nichts festgestellt? (Zuruf von Ministerin Britta Müller)

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Ulrike Liedtke

Ich habe es so verstanden, dass sie es schon beantwortet hat. – Danke schön. Wir setzen mit einer Frage von … (Dr. Daniela Oeynhausen [AfD]: Die Frage wurde nicht beantwortet! – Steeven Bretz [CDU]: Frau Präsidentin!) – Ja? (Steeven Bretz [CDU]: Entschuldigung, aber das geht so nicht! Wir sind hier in der Fragestunde, und ein Mitglied der Landesregierung hat sich am Pult zu befinden und die Frage zu beantworten. Bei allem Respekt! – Ministerin Britta Müller tritt ans Rednerpult.)

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Britta Müller

Herr Bretz, ich hatte die Frage bereits beantwortet, (Dr. Daniela Oeynhausen [AfD]: Nein!) daher habe ich keine Notwendigkeit gesehen, es noch einmal zu tun. – Noch einmal der Hinweis: Die Frage ist beantwortet. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Jan Redmann [CDU]) Die Nachfragen sind Inhalt weiterer mündlicher Anfragen, die auf der Tagesordnung stehen, und ich kann es jetzt auch nicht weitergehend beantworten. (Dr. Daniela Oeynhausen [AfD]: Nein, das stimmt nicht! Das ist falsch! – Dr. Jan Redmann [CDU]: Es gibt eine Nachfragemöglichkeit in der Geschäftsordnung! – Weitere Zurufe)

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Ulrike Liedtke

Wir kommen noch einmal zur gleichen Thematik, weil Frau Dr. Oeynhausen noch eine Frage stellen wird, die das Thema vertieft. Vielleicht erhalten wir dann auch die entsprechende Antwort. (Dr. Daniela Oeynhausen [AfD]: Meine Nachfragen waren definitiv andere! – Zuruf: Ja!)

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Britta Müller

Ihre Nachfragen waren andere, aber sie führen zu keinem anderen Ergebnis. Ich wiederhole gern noch einmal, dass keine verfälschten und unechten Dokumente oder unrechtlich bescheinigten medizinischen Qualifikationen in Anerkennungsverfahren festgestellt wurden – und das wird sich auch durch Ihre Nachfrage nicht ändern. (Zuruf der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen [AfD])

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Ulrike Liedtke

Noch einmal Frau Oeynhausen, bitte. Dann verstehen wir vielleicht, worauf Sie abzielen.

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Daniela Oeynhausen AfD

Ich möchte gern die Frage beantwortet haben, wie Sie zu der unglaublichen Anerkennungsquote von 98 bis 100 % bei ausländischen Berufsabschlüssen von Ärzten in den letzten Jahren stehen. Das ist ein glattes Durchwinken! Und Sie haben mir gerade gesagt, in den letzten Jahren sei angeblich kein einziges Dokument als unrichtig, unecht oder verfälscht aufgefallen. Es ist ja so – das ist meine Befürchtung –, dass hier einfach nur durchgewunken und nicht korrekt geprüft, sondern nur bestätigt wird. Deswegen möchte ich gern von Ihnen als Gesundheitsministerin wissen, wie Sie die Brandenburger Patienten konkret vor falschen ausländischen Ärzten schützen wollen.

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Britta Müller

Frau Dr. Oeynhausen, jetzt noch einmal: Genau diese Fragen – Sie haben mehrere Fragen zum selben Sachverhalt gestellt – befinden sich in Ihren mündlichen Anfragen 2, 5 und 6, nämlich zu dem Anerkennungsverfahren, dazu, wie die Anerkennungsverfahren durchgeführt werden, und zu der Richtigkeit der Anerkennungsverfahren, und die kommen entsprechend der Tagesordnung noch. Deshalb möchte ich die Antwort jetzt nicht vorwegnehmen, weil genau diese Fragen ja noch kommen. (Dr. Daniela Oeynhausen [AfD]: Ich halte fest: Sie wollen die Frage nicht beantworten!)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Ich denke, jetzt können wir tatsächlich zur nächsten Frage übergehen. Die beiden angesprochenen Fragen kommen noch. In Frage 3 (Krankenhäuser in Brandenburg) fragt der Abgeordnete Prof. Dr. Michael Schierack, CDU-Fraktion, nach den Krankenhäusern in Brandenburg. – Bitte schön.

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Michael Schierack CDU

Die wirtschaftliche Lage vieler Krankenhäuser ist besorgniserregend. Fast alle Krankenhäuser in Brandenburg befinden sich in einer finanziellen Schieflage. Die neue Koalition hat es im letzten Plenum abgelehnt, die Krankenhäuser kurzfristig zu unterstützen. Ich frage jetzt also die Landesregierung, Sie, Frau Ministerin: Was plant sie – die Regierung –, um den Krankenhäusern, die jetzt in einer kritischen Situation sind, finanziell zu helfen?

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Ulrike Liedtke

Für die Landesregierung antwortet wieder Frau Ministerin Müller. Bitte.

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Britta Müller

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr. Schierack, vielen Dank für die Frage. In der Tat befinden sich die Krankenhäuser derzeit in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation. Dennoch müssen wir auf das Prinzip der dualen Finanzierung der Krankenhäuser, wie sie in Deutschland seit 1972 gesetzlich geregelt ist, hinweisen. Diese beinhaltet eine Trennung zwischen den Investitionskosten, die grundsätzlich durch die Bundesländer finanziert werden, und den Betriebskosten, deren Finanzierung durch den Bund, hier über die Krankenkassen, erfolgt. Meine Forderung an den Bund, die Krankenhäuser hinsichtlich der Betriebskosten, also der Personal- und Sachkosten, bedarfsgerecht zu finanzieren, habe ich bereits mehrfach artikuliert; das ist doch keine Aufgabe des Landes. Die Krankenhäuser haben nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz einen Rechtsanspruch auf staatliche Förderung für Investitionen, wenn sie in den Krankenhausplan des jeweiligen Bundeslandes aufgenommen sind. Das Land Brandenburg unterstützt die Krankenhäuser bereits seit Jahren finanziell sehr intensiv in dem Bereich der Investitionen. Das Fördervolumen für Investitionen lag in den Jahren 2023 und 2024 bei rund 200 Millionen Euro. Diese setzten sich aus 110 Millionen Euro und 94 Millionen Euro aus Sonderprogrammen zusammen. Dies entspricht einer Investitionsförderquote von etwa 8 %, gemessen an den Erlösen. Hinzu kamen in den vergangenen Jahren weitere Förderprogramme wie das „Green Care and Hospital“-Programm mit einem Fördervolumen von 66,3 Millionen Euro in den Jahren 2023 und 2024. Auch der Krankenhausstrukturfonds II mit insgesamt 97 Millionen Euro in den Jahren 2019 bis 2024, der ab 2026 durch den Transformationsfonds abgelöst wird, hat die Investitionskosten getragen. Auch der Krankenhauszukunftsfonds für Investitionen im IT-Bereich mit einem Volumen von insgesamt 127 Millionen Euro kommt noch bis 2026 zur Auszahlung. Insgesamt wird den Krankenhäusern eine nicht unerhebliche finanzielle Unterstützung durch das Land geboten. Die Landesregierung setzt sich auf Bundesebene weiter für eine stabile Finanzierung der Brandenburger Krankenhäuser ein. In den nächsten Jahren wird der Transformationsfonds maßgeblich zur finanziellen Unterstützung der Krankenhäuser dienen. Der Transformationsfonds wurde im Rahmen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes eingerichtet und soll ab 2026 greifen. Ziel des im Gesetz verankerten Transformationsfonds ist es, die Veränderungen an Krankenhausstandorten zum Beispiel in Richtung ambulant-stationärer Leistungserbringungen oder die Konzentration von Standorten zu unterstützen. Für Brandenburg bedeutet dies 1,5 Milliarden Euro in den Jahren 2026 bis 2035, je zur Hälfte vom Bund und vom Land finanziert. Die Rechtsverordnungen zum Transformationsfonds befinden sich auf Bundesebene derzeit in Erarbeitung. Das BMG betont, dass diese Rechtsverordnungen zum Transformationsfonds höchste Priorität haben. Sie sind für die Bundesratssitzung am 14. Februar angekündigt. Über die investive Finanzierung hinaus unterstützt das Land die Krankenhäuser im Zuge der Umsetzung der Krankenhausreform durch intensive Beratung, in Dialogforen in den Regionen und pro Krankenhaus. Die Versorgungsbedarfsplanung und die Koordinierung erfolgen im Rahmen der angelaufenen Krankenhausplanung sowie der Zuteilung von Leistungsgruppen der Zukunft.

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Frau Ministerin, ich würde Sie bitten, die drei folgenden Nachfragen zusammen zu beantworten. Sie werden gestellt von Herrn Prof. Dr. Schierack, von Herrn Dr. Redmann und von Frau Dr. Oeynhausen. Danach beginnen wir eine Runde mit Herrn Genilke, ja? – Bitte schön.

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Michael Schierack CDU

Herzlichen Dank, Frau Ministerin, für die Antwort. Sie haben gerade aufgezählt, was der Bund und was die Landesregierung in den letzten Jahren, bis 2024, getan haben. Trotzdem ist es zu einer sehr dramatischen Schieflage in vielen Krankenhäusern gekommen; sie brauchen jetzt – für das Jahr 2025 – die Hilfe. Wir hatten in der Vergangenheit auch über Überbrückungskredite gesprochen, welche aber nicht angenommen worden sind, weil die Bedingungen für diese Überbrückungskredite für die Krankenhäuser nicht attraktiv genug waren. Ich frage Sie: Wie plant die Landesregierung, jetzt kurzfristig – ganz konkret für die Jahre 2025/2026 – zu helfen?

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Britta Müller

Ich habe die für …

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Ulrike Liedtke

Herr Dr. Redmann, bitte. – Verzeihung, aber wir machen das zusammen, ja? – Bitte schön. (Dr. Jan Redmann [CDU]: Sie können einen Stift oder so nehmen, damit Sie sich die Fragen im Zusammenhang notieren können!) 2025 25

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Britta Müller

Danke, Herr Dr. Redmann, aber ich glaube, ich bekomme es noch zusammen.

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Jan Redmann CDU

Frau Ministerin, das Land Brandenburg hat ja auf Bundesebene sehr deutlich darauf hingewiesen, dass es die Länderzuständigkeit für die Krankenhausstruktur in Ehren hält; nicht zuletzt haben Diskussionen darüber im Bundesrat am Ende auch zur Entlassung Ihrer Vorgängerin geführt. Auch Sie halten die Zuständigkeit des Landes für die Krankenhausstruktur so hoch und haben gerade ausgeführt, dass Sie die Krankenhäuser hinsichtlich der künftigen Struktur beraten. Welche Zielstellung verfolgen Sie bei der Beratung der Krankenhäuser in Brandenburg zur Krankenhausstruktur? Welche konkreten Vorgaben machen Sie? Ich weise darauf hin, dass die wirtschaftliche Schieflage in Brandenburg nicht einheitlich ausgeprägt ist, sondern dass es große Unterschiede gibt, je nachdem, wie stark die Krankenhäuser schon kooperieren. Insofern ist meine Frage: Welche konkreten Vorgaben machen Sie den Krankenhäusern? Welche Ziele verfolgen Sie hinsichtlich der Krankenhausstruktur konkret in meinem Wahlbereich Ostprignitz-Ruppin/Prignitz?

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Ulrike Liedtke

Und bitte gleich noch Frau Dr. Oeynhausen.

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Daniela Oeynhausen AfD

Frau Ministerin, Sie sprachen gerade den Transformationsfonds an. Es ist geplant, dass die gesetzlich Krankenversicherten 25 Milliarden Euro und das Land ebenfalls 25 Milliarden Euro für die Umsetzung der Krankenhausreform zahlen. Sie hatten jetzt in der Presse verlautbart, dass Sie möchten, dass sich der Bund stärker beteiligt, damit die Gesetzlichen etwas – ein klein wenig – entlastet werden. Warum fordern Sie nicht und setzen Sie sich am Freitag im Bundesrat nicht dafür ein, dass der Bund die 25 Milliarden Euro vollständig übernimmt? Es handelt sich hierbei um versicherungsfremde Leistungen für die gesetzlich Krankenversicherten, die unnötig die Krankenkassenbeiträge erhöhen, und Ihre Aufgabe als Gesundheitsministerin ist ja auch, die Versicherten zu schützen. Warum wollen Sie im Bundesrat nicht dafür eintreten, die gesetzlichen Krankenkassen komplett aus der Finanzierung von Krankenhausplanungen herauszulassen? (Vereinzelt Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Bitte schön.

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Britta Müller

Ich würde der Reihenfolge nach gehen und die Frage von Herrn Dr. Schierack zur weiteren Unterstützung zuerst beantworten. Ich habe erwähnt, dass wir den strukturellen Umbau der Krankenhäuser über den Transformationsfonds begleiten werden. Vorgesehen sind 75 Millionen Euro. Wenn wir das über die zehn Jahre teilen, erhalten wir den Beitrag, den Brandenburg aufwenden muss. Ich würde jetzt aber den Haushaltsverhandlungen und -planungen, die wir ja gerade begonnen haben, vorweggreifen. Deshalb kann ich mich hier über die Summe noch nicht äußern, aber es wird auf jeden Fall die Begleitung über den Transformationsfonds geben. Herr Redmann, ich überspringe Sie zunächst, weil die Frage von Frau Dr. Oeynhausen nach der Finanzierung des Transformationsfonds daran anschließt. Ja, es wäre wünschenswert, wenn der Bund komplett in die Finanzierung einsteigen würde. Soweit ich es vernommen habe, sieht der GKV-SV jetzt auch vor, vor das Verfassungsgericht zu gehen. Ich kenne auch die Gutachten, die in diese Richtung gehen, dass es sich bei den Mitteln um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handele. Wie gesagt, was ich vernehme, ist, dass sich der GKV-SV insgesamt vorbehält, vor das Verfassungsgericht zu ziehen. Zu der Frage danach, die Region zu unterstützen – das richtet sich an Herrn Dr. Jan Redmann –: Es gibt die Planungsgespräche in den Regionen. Wir machen hier erst einmal keine Vorgaben, sondern zu diesen Gebietsgesprächen in den Regionalkonferenzen, die sich auf die fünf Planungsregionen verteilen, werden alle Partner eingeladen, die bei der Versorgung betroffen sind: Kassenärztliche Vereinigung, die Krankenhausgesellschaft, die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, die Krankenkassen. Wir verständigen uns in diesem Prozess erst einmal darüber, wie denn eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung in den Regionen erfolgt; denn, wie ich auch immer wieder betone, nicht alles ist stationär notwendig. Ambulante Strukturen können in vielerlei Hinsicht umgebaut bzw. erweitert werden; dort sollen die Mittel des Transformationsfonds ja wirken. Und wie Sie es sagen: Jede Region hat unterschiedliche Bedarfe, hat eine unterschiedliche Bevölkerungsstruktur und hat jetzt unterschiedliche medizinische Versorgungsangebote. Diese gilt es auf der Grundlage der Analysen, die uns in den Gutachten vorliegen, aber auch auf der Grundlage der in den Gesprächen vorgenommenen, noch einmal zu analysieren und dann – das habe ich auch gestern Abend beim Neujahrsempfang der Kassenärztlichen Vereinigung gesagt – die regionalen Gesundheitsversorgungszentren gemeinsam ambulant und stationär zu konzipieren. Ich hoffe, dass ich jetzt alle drei Fragen beantworten konnte.

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Ulrike Liedtke

Wir gehen in eine zweite Fragerunde. Herr Abgeordneter Genilke und Frau Abgeordnete Fährmann, bitte.

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Rainer Genilke CDU

Frau Ministerin, Sie sagten gerade, Beratungsangebote usw. stehen zur Verfügung. Letztlich geht es ja um den Krankenhausplan, den Sie, wie Sie gesagt haben, in regionalen Veranstaltungen zu konzipieren versuchen. Bis wann sind Sie in der Lage, einen Krankenhausplan so aufzustellen, dass er bewertbar vorliegt? Denn wir haben schon heute die Situation, dass viele Krankenhäuser aufgrund der Liquiditätskrise – weil die Erlöslage so ist – kaum überleben können. Übrigens stelle ich fest, das ist ein nicht nur brandenburgisches Problem: Ich habe gelesen, dass das Deutsche Krankenhausinstitut 69 % der Krankenhäuser kurz- und mittelfristig als bestandsgefährdet ansieht. Daran sieht man, welche Notlage wir an der Stelle haben. Das wissen Sie auch. Aber versprochen wurde im Wahlkampf etwas anderes, nämlich dass alle Krankenhäuser erhalten bleiben. Da wurde nicht auf irgendwelche ambulanten Versorgungszentren abgestellt, die wir zum Teil auch schon haben. Also ganz konkret: Was ist das Land zu zahlen in der Lage, bis der Krankenhausplan steht? Das ist offensichtlich auch ein längerer Prozess. Und bis wann soll dieser Krankenhausplan nach Ihrer Vorstellung in Kraft treten?

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Ulrike Liedtke

Frau Abgeordnete Fährmann gleich hinterher.

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Ellen Fährmann CDU

Wir sehen, dass die Mittel, die bis jetzt ausgereicht wurden, nicht dazu geführt haben, dass die Krankenhäuser in einer finanziell stabilen Situation sind. Die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger ist eigentlich das höchste Gut. Ich denke, dass wir das nicht einfach auf den Bund abwälzen können, und frage Sie daher: Warum sind wir nicht in der Lage, den Krankenhäusern hier kurzfristig finanzielle Mittel in einer solchen Höhe zur Verfügung zu stellen, dass sie nicht weiter in dieser Schieflage sind und nicht in die Insolvenz geraten? Denn daran hängen auch Tausende von Arbeitsplätzen.

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Ulrike Liedtke

Bitte, Frau Ministerin.

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Britta Müller

Vielen Dank für die weiteren Nachfragen. – Herr Genilke, zu Ihrer Frage bezüglich des Planungsprozesses: Ich warte auch sehnlichst auf die Rechtsverordnungen, die notwendig sind, um jetzt die Planungsvorgänge sozusagen anzustoßen; denn erst wenn klar ist, wie der Transformationsfonds – um den noch einmal zu nehmen – ausgestaltet ist, nämlich wie hoch die Mittel sind und natürlich auch, wie die Fördervergaben erfolgen, können wir tatsächlich in die Planung gehen. Nicht nur der Transformationsfonds ist notwendig, um in die Planung zu gehen, sondern auch die Feststellung der Leistungsgruppen. Wenn Sie sich detailliert damit beschäftigt haben, dann wissen Sie auch, dass drei Fachärzte pro Leistungsgruppe vorzuhalten sind, wobei viele Krankenhäuser Probleme haben, diese Zahl zu erreichen. Deshalb geht es uns, wenn diese Rechtsverordnung aufgerufen wird, auch bei der Gestaltung der Leistungsgruppen um Verhandlungen und darum, weitere Kooperationen mit anderen Ärzten zu erreichen, um diese Anforderungen zu erfüllen. Dann kommt die Mindestfallzahlenverordnung, die auch noch offen ist. Erst wenn wir das haben, können wir tatsächlich in die konkrete Planung gehen. Wir warten wirklich auf diese Verordnung, weil sie für uns die Arbeitsgrundlage ist, um weiter in die Planung zu gehen. Zur Finanzierung und der finanziellen Schieflage – die Nachfrage von Frau Fährmann –: Es gibt die klare gesetzliche Regelung, dass der Bund hier in der Verantwortung ist. Ich sehe auch keine Notwendigkeit, den Bund aus der Verantwortung zu entlassen. Das ist sehr klar gesetzlich geregelt. Das Land hat trotz alledem ein Förderprogramm über die ILB aufgelegt, um in Schieflage geratenen Häusern zu helfen. Ich weiß auch, dass die Inanspruchnahme hier gering war, aber zu sagen, dass das Land hier nicht unterstützt hat, ist falsch. Das weise ich zurück. Aber ich sehe nicht die Notwendigkeit, dass wir jetzt Bundesaufgaben übernehmen. Hier ist der Bund in der Pflicht, eine ausreichende und auskömmliche Finanzierung der Betriebskosten für die Krankenhäuser sicherzustellen.

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank, Frau Ministerin. Das Thema wird uns in Zukunft sicher weiter beschäftigen. Ich erteile Herrn Abgeordneten Vogelsänger, SPD-Fraktion, das Wort zur Formulierung seiner mündlichen Frage 4 (Bau eines separaten Radweges an der Bundesstraße 1/5 zwischen Hoppegarten und Vogelsdorf). Bitte schön.

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Jörg Vogelsänger SPD

Ich denke, das ist ebenfalls ein Thema, das alle – auch alle Wahlkreise – angeht. Sie haben das Thema genannt: Bau eines separaten Radweges an der Bundesstraße 1/5 zwischen Hoppegarten und Vogelsdorf. Die Bundesstraße 1/5 gehört in diesem Abschnitt zu den am stärksten frequentierten Straßen in Ostbrandenburg. Zu Recht ist das Fahren mit dem Fahrrad auf dieser Straße verboten. Die Abgeordneten Kristy Augustin und Elske Hildebrandt können bestimmt bestätigen, dass man das nicht machen sollte. Es gibt also keine Alternative zum Bau eines eigenen Radweges. Dieser würde außerdem zwischen Hoppegarten und Vogelsdorf bereits bestehende Radwege verbinden. Die Planungen für diesen Radweg haben bereits vor über einem Jahrzehnt begonnen. Ich kann das natürlich bezeugen, weil ich damals Minister war. Das ist gar keine Kritik an meinen geschätzten Nachfolgern, Frau Schneider und Herrn Genilke. Es stimmt irgendetwas am System nicht. Das wird im Bürokratieabbau-Ausschuss sicherlich noch eine Rolle spielen. Für die Bürgerinnen und Bürger ist das eine gefühlt unendliche Geschichte. Es gilt, diese jetzt zu einem positiven Ende zu bringen. Deshalb frage ich die Landesregierung: Wie sieht der aktuelle Zeitplan für die Realisierung dieses Projektes aus, also für den Bau eines separaten Radweges an der Bundesstraße 1/5 zwischen Hoppegarten und Vogelsdorf?

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Herr Minister Tabbert wird antworten. Bitte schön. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Der in Rede stehende Radweg hat für die Straßenbauverwaltung hohe Priorität. Und, Herr Vogelsänger, ich gebe Ihnen recht: Diese lange Bau- und Planungszeit ist kaum zu erklären. Es ist richtig, dass sich dieser Radweg im Planfeststellungsverfahren befindet. Dies ist erforderlich, um das Bauwerk herzustellen. Im Rahmen des Verfahrens mussten im vergangenen Jahr bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde noch Zuarbeiten des Vorhabenträgers, in diesem Falle unseres Landesbetriebes, eingereicht werden. Gegenwärtig ist noch eine Klärung hinsichtlich eines Grundstückes für ein Sickerbecken offen. Die in diesem Zusammenhang erforderlich gewordenen Umplanungen konnten zwischenzeitlich in Auftrag gegeben werden. Das beauftragte Ingenieurbüro erarbeitet derzeit einen Lösungsvorschlag. Wir gehen davon aus, dass er bis Ende Februar vorliegt. Sobald 2025 27 dieser Lösungsvorschlag vorliegt, wird er seitens des Landesbetriebes bewertet und mit der unteren Wasserbehörde abgestimmt. Die Nennung einer belastbaren Terminschiene zur weiteren Bearbeitung des Planfeststellungsverfahrens ist somit erst nach erfolgter Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde möglich. Wir werden aber alles daransetzen, diesen Prozess zügig zum Ende zu bringen, um die Planung des Radweges auf den Weg zu bringen und ihn dann auch zügig zu bauen. Ich habe mich vor Ort davon überzeugt: Das ist wirklich ein Zustand, der für unsere Radfahrer sehr bedenklich ist. Sobald wir neue Ergebnisse haben, werden wir Sie natürlich darüber informieren. – Vielen Dank.

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Das Wort erhält Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen, AfD-Fraktion, die die Gelegenheit hat, die Frage 13 (Nachfragen zur KA 44 bezüglich der Krankenhausreform – Anberaumung einer Gebietskonferenz nach § 13 BbgKHEG) zu formulieren. Bitte.

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Daniela Oeynhausen AfD

Nach § 13 Brandenburgisches Krankenhausentwicklungsgesetz soll die Landesregierung regelmäßig Gebietskonferenzen anberaumen. Diesen gehören unter anderem an: die Landkreise und kreisfreien Städte, die Krankenhausträger, Vertreter der Krankenkassen sowie kommunale Spitzenverbände. Am 1. Januar 2025 ist die Krankenhausreform in Kraft getreten. Nach Aussage der Landesregierung arbeitet diese seit einiger Zeit an der Erstellung des Fünften Krankenhausplanes. Ich frage die Landesregierung: Wann ist bzw. wann wurde eine Gebietskonferenz nach § 13 Brandenburgisches Krankenhausentwicklungsgesetz mit welchen Akteuren und mit welchen Tagesordnungspunkten bzw. mit welchen konkreten Themen, zum Beispiel Sicherstellung der Notfallversorgung, von der Landesregierung anberaumt?

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Ulrike Liedtke

Frau Ministerin Müller, bitte.

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Britta Müller

Sehr geehrte Abgeordnete Dr. Oeynhausen, vielen Dank für diese Frage. – Sie sprechen jetzt den gesetzlichen Prozess an. Ich habe vorhin über im Vorfeld stattfindende Regionalkonferenzen, also über unsere beratende Tätigkeit im Vorfeld des Planungsprozesses, gesprochen. Sie greifen jetzt die gesetzliche Verankerung auf. Der Prozess zur Aufstellung des Fünften Krankenhausplanes hat begonnen, aber die Gebietskonferenzen, wie sie hier gesetzlich festgelegt werden, werden erst einberufen, wenn die Krankenhausplanungsbehörde einen Entwurf der künftigen Versorgungsaufträge der Brandenburger Krankenhäuser erarbeitet hat und dieser im Kreis der Teilnehmer beraten werden kann. Die konkrete Erarbeitung des Entwurfs der künftigen Versorgungsaufträge der Brandenburger Krankenhäuser wird angesichts der in Bezug auf das Gesetz noch laufenden Verfahren des Bundes – hier möchte ich erneut auf diese drei Rechtsverordnungen verweisen – noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

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Ulrike Liedtke

Eine Nachfrage dazu? – Bitte schön.

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Daniela Oeynhausen AfD

Ich möchte meine drei Nachfragen in Anspruch nehmen, Frau Präsidentin. – Die erste ist die Frage an die Ministerin, warum sie bisher auf die gesetzlich verankerten Gebietskonferenzen verzichtet hat. Sie sagen, Sie haben Regionalkonferenzen anberaumt. Dabei werden wahrscheinlich einige Kreise und Städte außen vor geblieben sein. Ich höre jedenfalls aus den Kreisen, dass offensichtlich nicht zu allen Kontakt aufgenommen worden ist. Meine zweite Frage: Haben Sie in Ihren Regionalkonferenzen auch mit Vertretern der GLG aus der Uckermark über die Umstrukturierung, die in den Krankenhäusern in Prenzlau und Angermünde geplant ist, gesprochen, und zwar mit Bezug auf die dortige Notfallversorgung – und wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Dritte Frage: Wenn Sie das getan haben, auf welcher rechtlichen Grundlage darf denn die GLG in der Uckermark bereits jetzt umstrukturieren und Stationen schließen, obwohl es noch einen gültigen, aktuellen Krankenhausplan gibt? Auf welcher rechtlichen Grundlage kann so etwas eigentlich passieren?

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Ulrike Liedtke

Frau Ministerin, bitte schön.

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Britta Müller

Noch einmal zu den Regionalkonferenzen und der Unterscheidung von den Gebietskonferenzen: Sie erwähnen jetzt, dass eine Region vergessen worden sei. Ich glaube das nicht; denn wir wollen erst im April damit anfangen, diese Regionalkonferenzen durchzuführen. Wir haben fünf Planungsregionen, und wir werden keine davon vergessen. Sie fragen des Weiteren nach der GLG und den rechtlichen Grundlagen. Ich habe mir das GLG-Konzept für die Krankenhäuser in Angermünde und Prenzlau bei meinem Besuch der Gesellschaft in Eberswalde sehr wohl vorstellen lassen. Es gibt keinen Konflikt mit dem Krankenhausplan; denn die Maßnahmen, die dort vorgesehen sind, werden erst 2027 greifen bzw. sollen erst dann umgesetzt werden. In Angermünde findet also in den nächsten zwei Jahren nichts von dem, was jetzt in den Medien zu lesen oder auf den Veranstaltungen zu hören ist, tatsächlich statt. Das ist erst für das Jahr 2027 geplant, natürlich sehr eng mit uns als Planungsbehörde abgestimmt. Auch die Maßnahmen, die in Prenzlau vorgesehen sind, sind zu einem späteren Zeitpunkt anberaumt. Das alles wurde, mithilfe zweier Gutachten von der GLG auch dem dortigen Personalrat vorgestellt. Es sind also auch die Beschäftigten einbezogen, wenn es darum geht, zu welchem Zeitpunkt diese Umbaumaßnahmen stattfinden. Wir als Planungsbehörde werden dann tätig werden, wenn der Zeitpunkt der Umsetzung, der Befassung, tatsächlich da ist, sodass wir die gesetzlichen Notwendigkeiten einhalten.

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Frau Dr. Oeynhausen stellt gleich die nächste Frage, nämlich Frage 14 (Regionalbahnhof in der Gemeinde Birkenwerder [Landkreis Oberhavel] – Stand der Planung). Bitte schön.

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Daniela Oeynhausen AfD

Für die Gemeinde Birkenwerder ist ein Regionalbahnhof für das Jahr 2030 geplant. Regionalzüge und S-Bahnen sollen an getrennten Bahnsteigen und nicht mehr – wie bisher – an einem gemeinsamen Bahnsteig halten. Zusätzliche Regionalbahnen können dann die Gemeinde anfahren. Gleichzeitig soll die S 1 im Zehn-Minuten-Takt die Haltestellen auf Brandenburger Gebiet bedienen. Das Land Brandenburg hat dazu mit der Deutschen Bahn eine Finanzierung für die Vorplanung in Höhe von 2,2 Millionen Euro vereinbart. Ich frage die Landesregierung: Welche Neuerungen bzw. Umbaumaßnahmen sind am Bahnhof Birkenwerder bezüglich des neuen Regionalbahnhofes mit welcher Terminierung geplant, zum Beispiel Bau einer öffentlichen Toilettenanlage, Abriss der Roten Brücke, Neubau einer Brücke oder Anlage von Park-and-Ride-Flächen?

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Herr Minister Tabbert antwortet für die Landesregierung. Bitte schön. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Dr. Oeynhausen, das Land Brandenburg hat für den Bahnhof Birkenwerder Ende 2023 eine gesonderte Finanzierungsvereinbarung für die Vorplanung, also die Leistungsphase 2 nach HOAI, zum Umbau der Station geschlossen. Verkehrliches Ziel dieser i2030-Maßnahme ist die Verdichtung des Verkehrsangebots. Zukünftig sollen die Regionalbahnen RB 12, RB 20 und RB 32 in Birkenwerder halten können. Im Bereich der S-Bahn soll eine Taktverdichtung der Linie S 1 von 20 auf 10 Minuten unter Beibehaltung des 20-Minuten-Takts der Linie S 8 ermöglicht werden. Zur Umsetzung der verkehrlichen Ziele ist eine Entflechtung des bisher gemeinsam durch S- und Regionalbahn genutzten Bahnsteigs am Bahnhof Birkenwerder notwendig. Dafür ist die Errichtung von zwei zusätzlichen Bahnsteigkanten an den durchgehenden Hauptgleisen mit einer Mindestbahnsteignutzlänge von 170 m für den Regionalverkehr erforderlich. Im Rahmen der Vorplanung werden zwei Varianten untersucht: zwei Außenbahnsteige oder ein Mittelbahnsteig mit zwei Bahnsteigkanten. Die barrierefreie Anbindung an das öffentliche Straßenumland soll durch eine neue Personenüberführung sichergestellt werden. Ein direkter barrierefreier Übergang zur S-Bahn soll durch die Personenüberführung ebenfalls realisiert werden. Hinsichtlich der fachspezifischen Themen wie der Bahnhofsumfeldgestaltung, Park- and-Ride-Flächen und öffentlicher Toilettenanlagen werden im Zuge der Vorplanung Abstimmungen mit der Gemeinde durchgeführt. Weiter gehende Aussagen sind hierzu gegenwärtig noch nicht möglich. Die Vergabe der Planungsleistung erfolgt im Herbst 2025. Erste Erkenntnisse zum Planungsfortschritt können Mitte 2026 erwartet werden. – Vielen Dank.

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Ulrike Liedtke

Dazu auch eine Rückfrage? – Bitte schön.

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Daniela Oeynhausen AfD

Frau Präsidentin, gerne würde ich auch diesmal meine drei Nachfragen in Anspruch nehmen. Die erste Nachfrage: Herr Minister, Sie sagten gerade, Sie könnten die speziellen Planungen jetzt noch nicht genau erklären, aber es gebe eine Abstimmung mit der Gemeinde Birkenwerder hinsichtlich der öffentlichen Toilette. Wie sieht das konkret aus? Heißt das, die Gemeinde Birkenwerder kann sich jetzt mit der Deutschen Bahn verständigen, auf wessen Kosten dann eine öffentliche Toilette im Bahnhofsgebäude errichtet wird? Ich frage das nur vor dem Hintergrund, dass die Gemeinde gerade plant, eine Viertelmillion Euro für irgendeine öffentliche Toilette zum Fenster hinauszuwerfen. Hier wäre ja die Infrastruktur bereits angelegt. Die zweite Nachfrage: Die Rote Brücke ist eine sehr sanierungsbedürftige denkmalgeschützte Brücke, Kostenpunkt: eine Million Euro. Hierzu die Frage an Sie: Können Sie schon Näheres dazu sagen, ob diese Brücke weichen soll? Denn das sind Kosten, die den Gemeindehaushalt sehr belasten. Dritte Nachfrage – ein Thema, das viele Pendler interessiert –: Wann können wir tatsächlich damit rechnen, dass die S 1 im Zehn-Minuten-Takt das Brandenburger Gebiet bedient?

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Ulrike Liedtke

Bitte schön. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Vielen Dank für Ihre Nachfragen. – Was die Kosten der Gemeinde für die Sanitäranlagen angeht: Wir werden das im zweiten Quartal mit der Gemeinde vor Ort besprechen, um eine vernünftige Lösung zu erreichen. Es ist natürlich nicht zielführend, wenn zwei parallel dasselbe machen. Auf die zweite Frage zur Brücke kann ich Ihnen heute keine Antwort geben. Da würde ich einmal nachfragen, und dann bekommen Sie eine schriftliche Antwort. Zur dritten Frage, die S 1 betreffend: Wir haben zusammen mit den Kollegen in Berlin im Februar einen Termin – da geht es um S-Bahn-Fragen insgesamt –, sodass ich Ihnen auch darauf heute keine konkrete Antwort geben kann. 2025 29

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Ulrike Liedtke

Danke. – Dann kommen wir zu Frage 8 (Nachfragen zur KA 44 bezüglich der Krankenhausreform – Folgeabschätzung), auch von Frau Abgeordneter Dr. Daniela Oeynhausen, AfD-Fraktion. Bitte sehr.

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Daniela Oeynhausen AfD

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 44 führte die Landesregierung aus, dass sie noch keine belastbare Folgenabschätzung im Hinblick auf die Krankenhausreform vornehmen könne, und verwies auf noch nicht vorliegende Planungsgrößen und ein erst im laufenden Januar 2025 vorliegendes Analyseinstrument, den sogenannten Grouper. Ich frage die Landesregierung: Liegt bereits eine belastbare Folgenabschätzung der Landesregierung – bzw. von welchen Akteuren – für die Brandenburger Kliniklandschaft vor – und mit welchen Ergebnissen?

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Frau Ministerin Müller wird antworten. Bitte sehr.

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Britta Müller

Vielen Dank für die Aktivpausen. – Frau Dr. Oeynhausen, der Grouper des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus liegt den Ländern nach wie vor nicht vor. Erst damit kann die Zuordnung der Fallzahlen zu den Leistungsgruppen erfolgen. Für eine Folgenabschätzung sind darüber hinaus jedoch weitere Informationen zum Erfüllungsgrad der Mindestqualitätskriterien erforderlich. Der Grouper und weitere Instrumente stehen uns nicht zur Verfügung, sodass die Frage noch nicht beantwortet werden kann.

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Ulrike Liedtke

Auch hierzu noch direkte Rückfragen? – Bitte schön.

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Daniela Oeynhausen AfD

Sehr gerne, Frau Präsidentin. – Das überrascht mich jetzt sehr, weil Sie ja in der Kleinen Anfrage angekündigt haben, dass dieser Grouper im Januar 2025 zur Verfügung steht. Deswegen meine erste Nachfrage: Was hat die Bundesregierung angekündigt, wann Sie dieses Tool im Ministerium haben? Die zweite Nachfrage: Nach meiner Kenntnis können die Krankenhäuser bereits anhand ihrer Abrechnungsdaten zumindest eine grobe Folgenabschätzung vornehmen. Deswegen die Frage an Sie: Warum können das die Krankenhäuser im Land und Sie als Ministerium nicht? Die dritte Nachfrage ist: Wann wollen Sie, wenn Sie dann dieses Tool haben, den Abgeordneten die Folgenabschätzung transparent zugänglich machen?

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Ulrike Liedtke

Bitte schön.

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Britta Müller

Vielen Dank. Ja, die Krankenhäuser können anhand der jetzigen Leistungen, die sie erbringen, Berechnungen vornehmen. Wir wissen aber: Mit der Krankenhausreform gibt es neue Leistungsgruppen, also vollkommen neue Zuschnitte, über den Grouper. Um eine Vorstellung zu bekommen, was ein Grouper ist: Das ist ein Trichter bzw. ein Filter, durch den alle Leistungen in Gruppen sortiert werden. Dieses Tool liegt seitens des Bundes noch nicht vor. Für die Entwicklung ist das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus, InEK, vom Bundesminister verantwortlich gemacht worden. Dieses Instrument liegt uns nicht vor. Es ist die Bundesregierung, an die das adressiert werden muss. Wir warten genauso sehnlichst darauf. Ich habe das schon im Planungsprozess gesagt: Das ist ein sehr wichtiges Instrument, das für die Zuordnung zu den Leistungsgruppen und die Folgekostenabschätzung, aber auch für die Analyse zur Berechnung der Erlöse der Krankenhäuser in den Leistungsgruppen notwendig ist. Auch wir warten und drängen auf die Zurverfügungstellung dieses Instruments; aber es liegt, wie gesagt, in der Hand der Bundesregierung.

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Ulrike Liedtke

Danke. – Wir bleiben noch bei der Krankenhausreform mit der Frage 7 (Nachfragen zur KA 44 bezüglich der Krankenhausreform – Sachkosten) von Frau Abgeordneter Dr. Daniela Oeynhausen, AfD-Fraktion. Bitte sehr.

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Daniela Oeynhausen AfD

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 44 führt die Landesregierung zu möglichen Folgen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes und zu einem erheblichen Bürokratieaufwuchs aus. Zusätzlich zu den 18 neu geschaffenen Stellen plane sie mit jährlich 273 100 Euro Sachkosten, also insgesamt mit 1,8 Millionen Euro zusätzlichen Personal- und Sachkosten mit Bezug zu diesem Stellenaufwuchs. Ich frage die Landesregierung: Wie setzen sich die jährlichen Sachkosten in Höhe von knapp 300 000 Euro zusammen?

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Ulrike Liedtke

Frau Ministerin Müller wird antworten. Bitte sehr.

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Britta Müller

Frau Dr. Oeynhausen, auch hier muss ich fragen: War das jetzt Ihre dritte Nachfrage oder die neue Anfrage? – Jetzt muss ich zur Präsidentin gucken.

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Ulrike Liedtke

Das ist eine extra Nachfrage zur Kleinen Anfrage 44, die als Frage Nummer 7 eingereicht worden ist.

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Britta Müller

Gut – nur zur Einhaltung der Ordnung noch einmal, wie vorhin. Die Fragen wurden ja in eine andere Reihenfolge gebracht. Auch Herr Bretz kritisierte mich vorhin. Ich glaube aber, dass das ganze Parlament Interesse an der Einhaltung der Reihenfolge der Fragen, wie sie sortiert und der Tagesordnung zugeordnet worden sind, haben sollte. Insofern ist es auch nicht richtig, wenn Sie – wie vorhin, bezüglich der Anerkennungsverfahren – sagen, ich wolle Ihre Frage nicht beantworten. Ich werde sie natürlich beantworten. Sie bekommen die Antwort im Nachgang auch schriftlich. Aber die Fragen waren eben nicht in der vorgesehenen Reihenfolge. Die Nachfrage zur Kleinen Anfrage 44 beantworte ich jetzt trotzdem, zumal ich hier schon stehe. Zur Erhebung der Sachkosten: Das Ministerium des Innern und für Kommunales ermittelt jährlich die Stundensätze für die Berechnung von Gebühren nach dem Zeitaufwand, in denen auch die Sachkostenpauschale enthalten ist, und informiert die Ressorts der Landesverwaltung Brandenburg über die aktuellen Stundensätze. Auf dieser Grundlage werden auch die Stundensätze für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Gesundheit und Soziales ermittelt und per Erlass in Anwendung gebracht. Der Erlass der Beauftragten für den Haushalt meines Ministeriums vom 14. Juni 2024 enthält die aktuellen Sachkostenpauschalen in Höhe von 15 172 Euro pro Stelle. Bei 18 neu geschaffenen Stellen ergibt sich somit ein Gesamtbetrag in Höhe von 273 096 Euro.

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Ulrike Liedtke

Frau Dr. Oeynhausen, bitte.

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Daniela Oeynhausen AfD

Frau Ministerin, viel wichtiger, als kleinkariert auf die Reihenfolge zu achten, ist es, für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land Transparenz zu schaffen, und unsere Aufgabe als Opposition ist es, die Regierung zu kontrollieren. Jetzt zu meinen drei Nachfragen, die ich in Anspruch nehmen möchte. – Sie haben gerade gesagt, dass die Sachkosten pauschal bemessen seien. Ich habe in einer anderen Anfrage gefragt, inwieweit für diese zusätzlichen 18 Stellen neue Liegenschaften angemietet werden müssen. Das werden Sie jetzt wahrscheinlich nicht beantworten. Deswegen frage ich so: Wie viele Mitarbeiter befassen sich mit den Krankenhäusern oder der Krankhausplanung in Ihrem Ministerium bzw. in den nachgeordneten Behörden, und wie steht Brandenburg im deutschlandweiten Vergleich da? Die zweite Frage … (Ministerin Britta Müller wendet sich zur Regierungsbank und hält Rücksprache.) – Frau Ministerin, hören Sie mir zu?

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Britta Müller

Ja, ich höre Ihnen zu. Ich versuche gerade noch …

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Daniela Oeynhausen AfD

Das ist eine wichtige Frage. Wissen Sie, ich wollte fragen …

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Britta Müller

Ich höre Ihnen zu und ich beantworte Ihnen auch wirklich Ihre Fragen. Aber wenn Sie die Reihenfolge durcheinanderbringen, hat das natürlich zur Folge, dass ich hier nachfragen muss, um Ihnen auch sofort die Antworten geben zu können.

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Daniela Oeynhausen AfD

Das freut mich sehr. Sie haben ja die Expertise, Frau Gesundheitsministerin.

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Britta Müller

Ja, aber alles weiß auch ich nicht auswendig.

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Daniela Oeynhausen AfD

Meine erste Frage war: Wie groß ist Ihr Team im Ministerium, das sich mit Krankenhausplanung bzw. mit den Krankenhäusern beschäftigt – auch im deutschlandweiten Vergleich? Die zweite Frage: Praktiker kritisieren, dass mit den neuen Stellen zusätzliche Bürokratie geschaffen wurde, obwohl die Krankenhausreform genau das ja verhindern will. Insgesamt kostet dieser Personalaufwuchs mit den Sachkosten 1,8 Millionen Euro pro Jahr; das konnte ich mit einer Kleinen Anfrage aufdecken. Ich frage daher: Warum haben Sie diese bereitstehenden 1,8 Millionen Euro jährlich nicht den in Not geratenen Kliniken zur Verfügung gestellt, sondern in einen Bürokratieaufwuchs investiert?

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Ulrike Liedtke

Bitte schön.

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Britta Müller

Ich versuche, das zu beantworten, was ich in der Kürze tatsächlich beantworten kann. – Ich habe natürlich keinen Überblick über die personelle Ausstattung der anderen Landesministerien, die den Gesundheitsbereich verantworten. Mit diesen Informationen bin ich jetzt nicht ausgestattet. Wir können Ihnen das gerne, wenn es notwendig ist, schriftlich nachreichen. Sie fragten aber in Ihrer mündlichen Anfrage Nummer 10, die sich auf Ihre Kleine Anfrage 44 bezieht, nach dem Personalaufwuchs und den zusätzlichen Räumlichkeiten im Geschäftsbereich des LAVG, die Sie eben auch noch einmal angesprochen haben. Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Gesundheit und Soziales – vormals: MSGIV – war es nicht erforderlich, aufgrund des betreffenden Personalaufwuchses zusätzliche Räumlichkeiten anzumieten. 2025 31 Im Geschäftsbereich des LAVG jedoch erfolgte im Zuge der Stellenbesetzung und der Neuaufteilung der Dezernate G1 und G6 die zusätzliche Anmietung von Räumlichkeiten innerhalb der Liegenschaft in der Großbeerenstraße 181 bis 183 in Potsdam für insgesamt 17 Mitarbeitende. Auf die davon beim LAVG im Zuge der Krankenhausreform geschaffenen 6 Stellen entfällt ein rechnerischer Anteil an den Mietzahlungen in Höhe von 2 212 Euro im Monat zuzüglich der Nebenkosten in Höhe von 708 Euro. Im Geschäftsbereich Gesundheit – das ist Ihnen bekannt – gibt es ein Referat, das sich mit der Krankenhausplanung und -finanzierung beschäftigt. In Ihrer Kleinen Anfrage 44 haben Sie auch explizit nachgefragt, wie viele Mitarbeiter sich in der Projektgruppe mit der Krankenhausreform befassen. Dieser Personalaufwuchs ist insbesondere aufgrund der Bundesgesetzgebung erforderlich geworden, um den daraus resultierenden Aufgaben und der Sicherstellung der medizinischen Versorgung, also der Umsetzung der Krankenhausreform, hier in Brandenburg gerecht zu werden; dafür sind die Stellen auch eingesetzt.

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, eine Frage schaffen wir im Rahmen dieser Fragestunde noch, die Frage 9 (Bezahlbarkeit der Pflegekosten) von Frau Abgeordneter Ellen Fährmann, CDU-Fraktion. Bitte sehr.

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Ellen Fährmann CDU

Die Pflegekosten für Pflegebedürftige in Brandenburg steigen und sind inzwischen für viele Brandenburgerinnen und Brandenburger unbezahlbar. Hintergrund der hohen Pflegekosten sind Tarifsteigerungen, die Ausbildungsumlage und andere Kosten – unter anderem steigende Lebensmittel- und Energiepreise. Ich frage die Landesregierung und Sie, Frau Ministerin: Was plant die Landesregierung, um die Pflege für alle pflegebedürftigen Brandenburgerinnen und Brandenburger bezahlbar zu machen?

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Ulrike Liedtke

Für die Landesregierung antwortet wieder Frau Ministerin Müller. Bitte sehr.

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Britta Müller

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Fährmann! Die Frage nach der Bezahlbarkeit der Pflegekosten ist berechtigt. Sie richtet sich aber insbesondere an die Bundespolitik. Das SGB XI regelt die Grundsätze der Vergütung der Pflegeleistungen und die Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung. Einige wenige Zahlen, um das Problem der Bezahlbarkeit der vollstationären Pflege zu beschreiben: Es geht um den Eigenbeitrag, also um den Anteil der Gesamtkosten des Heimaufenthalts, der nicht durch Leistungen der Pflegeversicherung finanziert wird. In Brandenburg beträgt der Eigenbeitrag in den ersten zwölf Monaten eines Heimaufenthaltes monatlich 2 563 Euro. Weil der sogenannte Leistungszuschlag der Pflegeversicherung bei längerer Dauer des Heimaufenthalts steigt, vermindert sich entsprechend der Eigenbeitrag; nach zwölf Monaten liegt er bei 2 315 Euro, nach 24 Monaten bei 1 985 Euro und nach 36 Monaten bei 1 571 Euro. Im Bundesdurchschnitt liegen die Eigenbeiträge noch einmal jeweils um 300 Euro im Monat höher. Ich will aber auch betonen, dass es nicht nur um die Eigenbeiträge zur stationären Pflege geht, sondern dass die Kostensteigerungen – das wissen wir – sich auch und im Besonderen auf den ambulanten Bereich, auf die ambulanten Pflegedienste, aber auch auf die Pflegebedürftigen auswirken, und zwar insofern, als diese ihre Leistungen reduzieren, weil auch hier der Betrag gedeckelt ist und es zu einer geringeren Inanspruchnahme von Pflegeleistungen führt. Das alles sind Summen, die in sehr vielen Fällen die Alterseinkünfte übersteigen. Aber unter Rückgriff auf die Ersparnisse gelingt es immerhin 70 % der Betroffenen, die Eigenbeiträge noch selbst zu schultern. Für rund 30 % der Betroffenen müssen die Sozialämter den Rest der Zahlung erbringen. Die Kosten für diese Hilfe zur Pflege im vollstationären Bereich lagen im Jahr 2023 allein in Brandenburg bei 70 Millionen Euro. Es ist zu befürchten – leider mit steigender Tendenz –, dass, da die Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung seit vielen Jahren nicht mit der Entwicklung der Kosten in der Pflege Schritt hält, die Eigenbeiträge weiter steigen werden. Dieses Problem kann im Kern – das wissen Sie auch – nur auf Bundesebene gelöst werden. Die Pflegeversicherung braucht daher eine grundlegende Struktur- und Finanzreform. Zu ihr muss gehören, dass der Bund die Kosten für die versicherungsfremden Leistungen übernimmt. Im Koalitionsvertrag der scheidenden Bundesregierung war auch vereinbart, dass die Kosten der Ausbildung in der Pflege übernommen und so die Pflegebedürftigen um ca. 100 Euro im Monat entlastet werden. Es war auch die Rede davon, die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige, die nicht Versicherungsleistungen der Pflegeversicherung sind, herauszunehmen und auch die pandemiebedingten Zusatzkosten aus Steuermitteln des Bundes zu finanzieren. Diese Verabredungen wurden, wie so manches andere auch, nicht umgesetzt. Wir werden bald eine neue Bundesregierung haben, und wir werden uns als Landesregierung gemeinsam für eine grundlegende und damit nachhaltige Finanz- und Strukturreform der Pflegeversicherung einsetzen. Auch wenn das Problem im Bund gelöst werden muss: Wir können die Rahmenbedingungen im Land so gestalten, dass möglichst wenige Menschen von den Problemen betroffen sind. Das haben wir mit dem Pakt für Pflege auch getan. Das gelingt nämlich, wenn Menschen auch bei Pflegebedürftigkeit lange zu Hause bleiben können. Die Pflege im Heim ist die Versorgungsform, die am personalintensivsten und am teuersten ist. Insofern zielt der Pakt für Pflege auch auf eine Kostensenkung ab, indem mehr Menschen zu Hause versorgt werden können. Der weit überwiegende Teil des Paktes für Pflege dient dazu, die Lebenslage pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen auf die kommunalpolitische Agenda zu setzen und zu prüfen, auch gemeinsam mit den Akteuren, was vor Ort im Dorf und im Quartier an Hilfe und Unterstützung, an Beratung und Entlastung geboten werden kann. Insgesamt sind im Rahmen des Pakts für Pflege 660 Projekte und Maßnahmen entstanden, die tatsächlich den Bedürftigen – und die sprechen Sie ja an – geholfen haben. Das ist ein Erfolg. Von den 214 000 Brandenburgerinnen und Brandenburgern, die pflegebedürftig sind, werden nur 10,9 %, also knapp 11 %, in einem Pflegeheim gepflegt. Im Bundesdurchschnitt sind es mit 14 % deutlich mehr. Ganz konkret bedeutet das: Hätten wir den bundesdurchschnittlichen Heimanteil, würden in Brandenburg weitere 6 947 Menschen nicht zu Hause, sondern im Heim leben. Das sind die beiden Antworten auf Ihre Frage, Frau Abgeordnete Fährmann. Es geht darum, dem Bund Dampf zu machen, damit die Pflegeversicherung auf solide Füße gestellt wird, und zugleich den Menschen in Brandenburg zu helfen, auch bei Pflegebedürftigkeit lange und gut versorgt in ihren eigenen vier Wänden leben zu können.

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Ulrike Liedtke

Eine Rückfrage, Frau Abgeordnete?

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Ellen Fährmann CDU

Ich habe eine Nachfrage dazu, nämlich wie Sie, Frau Ministerin, und die gesamte Landesregierung zu Folgendem stehen: Es gibt eine finanzielle Stellschraube zur Entlastung der Pflegebedürftigen: Man könnte die Investitionskostenzuschüsse in stationären Einrichtungen nicht mehr von den Bewohnern erbringen lassen, sondern aus Landesmitteln finanzieren. – Danke schön.

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Britta Müller

Frau Fährmann, ich würde Ihnen dazu gern eine Auswertung zukommen lassen; Sie bekommen sie innerhalb von zwei Stunden, da sie mir schon vorliegt. Genau dieser Ansatz würde zu einer nur sehr geringen Entlastung führen. Wir haben dem den Pakt für Pflege gegenübergestellt, und seine Wirkung ist eine größere. Das Geld, das wir in den Pakt für Pflege investieren – was wir verstetigen wollen –, ist netto besser angelegt als die erwähnte Entlastung. Letztere würde Millionen kosten, aber nur eine Entlastung um einen kleinen Betrag erzielen. Ich möchte Ihnen die Zahlen gern zukommen lassen, um Ihnen das zu verdeutlichen. (Ellen Fährmann [CDU]: Vielen Dank!)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Wir sind am Ende der Fragestunde angekommen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 2 und rufe Tagesordnungspunkt 3 auf. TOP 3: Wahl der Mitglieder und der stellvertetenden Mitglieder des Richterwahlausschusses Wahl der nichtparlamentarischen Mitglieder des Richterwahlausschusses Antrag mit Wahlvorschlag des Ausschusses für Recht und Digitalisierung Drucksache 8/350 in Verbindung damit: Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Richterwahlausschusses Antrag mit Wahlvorschlag der SPD-Fraktion Drucksache 8/370 und Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Richterwahlausschusses Antrag mit Wahlvorschlag der AfD-Fraktion Drucksache 8/365 und Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Richterwahlausschusses Antrag mit Wahlvorschlag der BSW-Fraktion Drucksache 8/383 und Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Richterwahlausschusses Antrag mit Wahlvorschlag der CDU-Fraktion Drucksache 8/347 Wir kommen zunächst zur offenen Wahl der nicht parlamentarischen Mitglieder des Richterwahlausschusses gemäß Antrag des Ausschusses für Recht und Digitalisierung, Drucksache 8/350. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit wurde der Antrag einstimmig angenommen; es gab keine Enthaltungen. Die Frage nach der Annahme der Wahl wird schriftlich erfolgen. Meine Damen und Herren, für die Wahl der parlamentarischen Mitglieder des Richterwahlausschusses ist jeweils die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages Brandenburg erforderlich. Gemäß § 66 Abs. 1 Satz 5 der vorläufigen Geschäftsordnung gilt für die Feststellung des Ergebnisses als anwesend, wer seine Stimme abgegeben hat. Gemäß § 71 Abs. 1 Satz 1 der vorläufigen Geschäftsordnung erfolgt die Abstimmung über die Ihnen vorliegenden Anträge mit Wahlvorschlag für die parlamentarischen Mitglieder des Richterwahlausschusses geheim. Das Präsidium hat sich darauf verständigt, die geheimen Wahlen in einem Wahlgang durchzuführen. Ich gebe Ihnen Hinweise zum Wahlverfahren: Die Wahlunterlagen werden nach dem jeweiligen Namensaufruf durch die Schriftführerinnen und Schriftführer ausgegeben. Ihre Wahl nehmen Sie bitte ausschließlich in einer der dafür aufgestellten Wahlkabinen vor. Die Stimmabgabe erfolgt durch Einwurf des Stimmzettels in eine der aufgestellten Wahlurnen. Sie erhalten einen gelben Stimmzettel mit den Namen der acht Kandidaten für die Wahl der acht ordentlichen Mitglieder des Richterwahlausschusses sowie einen grünen Stimmzettel mit den Namen der acht Kandidaten für die Wahl der acht stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses. Ungültig sind Stimmzettel, die Zusätze enthalten, deren Kennzeichnung den Willen des Abstimmenden 1 Fortsetzung von TOP 3: S. 40. 2025 33 nicht zweifelsfrei erkennen lässt, die die Identität des Abstimmenden erkennen lassen oder bei denen die Stimmabgabe insgesamt nicht erfolgt ist. Bei Nichtabgabe einer Stimme führt dies nicht zur Ungültigkeit des gesamten Stimmzettels, sondern lediglich zur Ungültigkeit des Stimmzettels bezogen auf diejenigen Kandidaten, deren Feld nicht ausgefüllt wurde. – So viel zum Wahlverfahren. Wird dazu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur Wahl. Ich bitte die Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu beginnen. (Wahlhandlung) Darf ich fragen, ob alle Abgeordneten die Möglichkeit hatten, ihre Stimme abzugeben? (Zuruf) – Noch nicht ganz. Gut. Ich schaue noch einmal zu den Schriftführern. – Jetzt sind alle Stimmen abgegeben worden; alle hatten die Möglichkeit dazu. Ich schließe daher die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit Unterstützung durch die Landtags-1 verwaltung im Präsidiumsraum die Auszählung vorzunehmen. Alle anderen Damen und Herren möchte ich gern auf die Jahresausstellung „ZeitSprung – 35 Jahre nach der Wiedervereinigung“ aufmerksam machen, die jetzt eröffnet wird. Ich begrüße außerdem ganz herzlich Schülerinnen und Schüler der Anne-Frank-Oberschule Strausberg. – Sie sind gerade zur Mittagspause gekommen, aber Sie sind herzlich zur Ausstellungseröffnung eingeladen. Die Sitzung setzen wir um 14 Uhr fort. – Danke schön. (Unterbrechung der Sitzung: 12.57 Uhr) (Fortsetzung der Sitzung: 14.12 Uhr) Herr Bretz, bitte.

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Steeven Bretz CDU

Danke, Frau Präsidentin, dass Sie mir das Wort erteilen. – Ich würde vorschlagen, wenn das Haus dem auch zustimmt, dass wir einfach in der Debatte fortfahren und währenddessen ausgezählt wird. Das Ergebnis kann ja im Nachgang verkündet werden. So können wir die Zeit, die wir jetzt hier sitzen, aktiv nutzen. Vielleicht kann man sich gemeinsam darauf verständigen. (Vereinzelt Beifall AfD und BSW)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank für diese Idee. Ich frage einmal rundum, ob es Widerspruch dagegen gibt. – Nein. Würde vielleicht jemand nach der Landtagsverwaltung schauen? – Ich sehe, dass schon jemand von der Landtagsverwaltung da ist. Dann kommen wir zum nächsten Tagesordnungspunkt. Herr Vizepräsident Münschke wird dann fortsetzen, wenn die Wahlauszählung erfolgt ist. Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf. TOP 4: Notfallversorgung in der Uckermark durch die Krankenhäuser Prenzlau und Angermünde sichern - GBA-Vorgaben bei Krankenhausplanung einhalten, Standorte erhalten Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/340 Die AfD-Fraktion hat diesen Antrag als ihre Priorität angemeldet. Wir haben jetzt keinen Schriftführer hier im Plenum. Dann müssen wir der Ordnung halber noch einen Moment warten. Aber als Rednerin kann sich schon Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen vorbereiten. – Sie ist auch schon da. Jetzt warten wir einen ganz kleinen Moment, bis jemand von den Schriftführern da ist, Frau Dr. Oeynhausen, und dann fangen wir an. – Da kommt schon jemand. Während Frau Wolff jetzt zu mir kommt, kommt Frau Dr. Oeynhausen ans Pult, und so sparen wir wieder ein paar Minuten. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.

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Daniela Oeynhausen AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Brandenburger! Die SPD-Krankenhausreform ist seit drei Wochen in Kraft, und das Abwirtschaften unserer Gesundheitsversorgung geht immer schneller. Die Unsicherheit über die Zukunft unserer Krankenhäuser wächst. Denn wichtige Regelungen zu dem Lauterbach-Gesetz sind noch gar nicht fertig. Es wird noch bis Anfang 2026 dauern, bis alles geklärt wird – ein langes Jahr, in dem noch mehr Krankenhäuser Insolvenz anmelden, in dem noch mehr Stationen abgewickelt werden, in dem noch mehr Mitarbeiter sich etwas anderes suchen, in dem sich noch mehr Bürger fragen: Bleibt mein Kreiskrankenhaus vor Ort eigentlich bestehen? – Die Versorgung wird immer schlechter, dafür steigen die Krankenkassenbeiträge. Das ist typische sozialdemokratische Politik, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Wenn der Bund nichts tut, dann sind die Länder in der Pflicht, den Krankenhäusern zu helfen – aber nicht mit irgendwelchen Scheinhilfen wie diesem ILB-Förderprogramm, das die Landesregierung kurz vor der Landtagswahl medienwirksam präsentiert hat. Das war ein totaler Flop. Kein einziger Antrag ist gestellt worden. Die Bedingungen waren für die Kliniken viel zu mies. Unsere Kliniken brauchen eine echte Hilfe, denn aktuell buttern die Kreise zweistellige Millionensummen hinzu, um ihre Krankenhäuser zu retten. Soll das ewig so weitergehen? Die Kreise und Städte brauchen das Geld doch für andere Aufgaben! Tatsache ist: Unsere Kliniken sind unterfinanziert. Hier ist die Landesregierung in der Pflicht, die 200 Millionen Euro für Investitionen in unsere Krankenhäuser pro Jahr zu verstetigen. Und bis der Bundestransformationsfonds kommt, muss die Landesregierung mit Landesmitteln einen eigenen Fonds auflegen, und zwar einen, der auch bei den Krankenhäusern ankommt. Aber wir haben gerade von der Gesundheitsministerin gehört: Es kommt keiner. – Diese Landesregierung will den darbenden Krankenhäusern nicht helfen. (Beifall AfD) Die Frage ist jetzt, inwieweit auf Bundesebene klare Kante gezeigt wird. Die neue Gesundheitsministerin ist am Freitag im Bundesrat gefragt, nicht nur für unsere Kliniken in die Bresche zu springen – nein –, sondern auch für die gesetzlich Krankenversicherten. Die sollen nämlich 25 Milliarden Euro für die Krankenhausplanung blechen, obwohl das gar nicht ihre Aufgabe ist. Das ist einer der Gründe für die astronomische Beitragserhöhung. Das haben auch SPD und BSW erkannt und sagen: Na ja, die Versicherten können so ein klein wenig weniger zahlen. – Nein, Frau Ministerin, die 25 Milliarden Euro, die die gesetzlich Krankenversicherten blechen sollen, müssen komplett weg! Weg mit versicherungsfremden Leistungen! (Beifall AfD) Es ist eine Unverschämtheit, dass die Noch-Bundesregierung in Berlin ihren klammen Haushalt auf dem Rücken der gesetzlich Versicherten sanieren will. Nun zur Uckermark. Durch die Umstrukturierung des Krankenhauses in Prenzlau ist die Notfallversorgung nach geltenden Regelungen ab Mitte des Jahres nicht mehr gewährleistet, auch nicht durch eine Rettungsstelle. Denn für eine Basisnotfallversorgung gilt: Der Patient muss innerhalb einer halben Stunde eine Klinik erreichen können, und zwar nicht irgendeine, sondern eine, in der ein Internist, ein Anästhesist und ein Chirurg vor Ort sind und eine Intensivstation mit der Möglichkeit, Menschen zu beatmen, ein CT und ein Schockraum zur Verfügung stehen. Das wird es in der Uckermark ab Mitte des Jahres nicht mehr geben. Hier wird die Krankenhausreform lebensgefährlich. Deswegen fordere ich die Landesregierung auf, geltende Regeln zu beachten. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, die SPD-Reform wird es vielen Kliniken schwermachen. Zahlreiche Kliniken werden Behandlungen nicht mehr anbieten dürfen. Folge: Die Kliniken verdienen weniger. Junge Ärzte schreckt das ab. Wer will schon in einer Klinik arbeiten, wo kaum noch etwas läuft? – Patienten müssen weite Wege auf sich nehmen. Diese Lauterbach-Reform, diese SPD-Reform ist ein Abwrackprogramm für ländliche Regionen. (Beifall AfD) Deshalb fordern wir eine Reform der Krankenhausreform. Wir fordern eine Krankenhausplanung mit Augenmaß. Wir brauchen den Austausch mit den regionalen Kliniken; das sieht auch das Brandenburgische Krankenhausgesetz vor. Gebietskonferenzen wurden bisher vom Ministerium nicht anberaumt – jetzt, auf Druck der AfD, schon. AfD wirkt, liebe Bürger! (Vereinzelt Beifall AfD) Die Menschen vor Ort wissen am besten, was funktioniert. Wir haben in unserem Antrag konstruktive Lösungsvorschläge zusammengestellt. Bitte stimmen Sie unserem Antrag zu – zum Wohle der Brandenburger, für die Gesundheit, für die Menschen in diesem Land! – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Frau Abgeordnete Sahi hat für die SPD-Fraktion das Wort. (Beifall SPD) Wenn mich nicht alles täuscht, ist auch das eine erste Rede. Bitte.

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Julia Sahi SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Eine gute medizinische Versorgung im ländlichen Raum gehört zweifellos zur Daseinsvorsorge und ist von entscheidender Bedeutung für unser Land. Daher freut es mich sehr, zu diesem Thema sprechen zu dürfen. Vor uns liegt ein Antrag, der sich mit der Notfallversorgung in der Uckermark beschäftigt – vielmehr: beschäftigen will. Schnell wird deutlich, dass dieser Antrag auf fatalen Falschannahmen basiert. Sein einziges erkennbares Ziel ist es – der Redebeitrag hat es belegt –, Angst und Panik zu schüren, (Beifall SPD) und das vor allem im Zuge der anstehenden Umsetzung des Krankenhausgesetzes. Das also scheint Ihr Geschäftsmodell auch in dieser Wahlperiode zu sein. (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Sie machen dort weiter, wo Sie aufgehört haben. Ihr Vorhaben wird Ihnen aber nicht gelingen; denn das Krankenhausgesetz ist kein neues Heizungsgesetz, (Lachen des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) auch wenn Sie sich das wünschen. Es ist wirklich schändlich, eine Krankenhausgesellschaft an den Pranger zu stellen, die kluge unternehmerische Entscheidungen getroffen hat, gerade um beide Krankenhausstandorte – in Prenzlau und in Angermünde – zu erhalten, ohne die Notfallversorgung auch nur anzutasten. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Solche Gesellschafter verdienen Dank und nicht Kritik. Das muss ich einfach einmal deutlich sagen. (Beifall SPD) 2025 35 Schauen wir in Ihren Antrag! Sie behaupten, die Innere Medizin am Kreiskrankenhaus Prenzlau müsse geschlossen werden. Das ist schlichtweg falsch. Sie bleibt! Ein einziger Anruf in Prenzlau genügt, um das herauszufinden. Wenn Sie das getan hätten, wüssten Sie auch, dass umstrukturiert wird – eben um die stationäre und die ambulante Versorgung enger miteinander zu verzahnen mit dem Ziel, die tatsächlichen Bedürfnisse in der Region viel besser abzudecken. Zudem unterschlagen Sie, dass an die Psychiatrische Fachklinik in Angermünde ein neues Medizinisches Versorgungszentrum angegliedert wird. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Ein letztes Beispiel – denn wir wollen die Geduld des Hohen Hauses nicht länger strapazieren –: Sie behaupten, der Gemeinsame Bundesausschuss, G-BA, verlange, dass ein Facharzt innerhalb von 30 Minuten überall in der Region beim Patienten sein müsse. Das ist inkorrekt, und diese Aussage zeugt von Inkompetenz. – Nein, ich lasse keine Zwischenfragen zu. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das spricht für Kompetenz!) Denn richtig ist dies: Die von Ihnen zitierte 30-Minuten-Vorgabe des G-BA gilt ausschließlich für Krankenhäuser mit einer bestimmten Notfallstufe, um finanzielle Zuschläge zu erhalten. Sie hat nichts, rein gar nichts mit Hausbesuchen, Notfalleinsätzen oder der Notfallversorgung generell zu tun. (Beifall SPD und BSW – Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Meine sehr geehrten Damen und Herren, eines steht fest: Die SPD-geführten Landesregierungen haben die Krankenhäuser und Krankenhausstandorte in der Vergangenheit nicht und nie im Stich gelassen. Das wird auch in Zukunft so bleiben. (Beifall SPD und BSW) Für meine Fraktion darf ich Ihnen versichern, dass wir alles für den Erhalt unserer Klinikstandorte tun werden. (Zuruf von der AfD: Na klar!) Das haben wir immer bewiesen. Kommen wir zu den enormen finanziellen Anstrengungen, die die Landesregierung jüngst zur Stärkung der Brandenburger Krankenhauslandschaft unternommen hat. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Brandenburg-Paket!) Zur Erinnerung: In den vergangenen Jahren gab es jeweils 200 Millionen Euro jährlich für die brandenburgischen Krankenhäuser. Meine Damen und Herren, das kann sich mehr als sehen lassen! (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Mit einer Förderquote von etwa 8 % liegt das Land Brandenburg bundesweit – ich wiederhole: bundesweit – an der Spitze. (Lena Kotré [AfD]: Können Sie es noch mal wiederholen?!) Anders formuliert: Kein Bundesland investiert pro Kopf mehr in seine Krankenhäuser als Brandenburg. (Beifall SPD und BSW) Ich bin daher sehr stolz, dass der Gedanke der Daseinsvorsorge auch in den Koalitionsvertrag Eingang gefunden hat. Darin heißt es: Wir werden alle Klinikstandorte als Orte der regionalen Gesundheitsversorgung erhalten. Wir werden die stationäre und die ambulante Versorgung enger verzahnen. Und: Wir sichern die Notfallversorgung vor Ort. Unserem Ministerpräsidenten und unserer Gesundheitsministerin ist es zudem sehr wichtig, dass die Krankenhausplanung Ländersache bleibt. Bei der Umsetzung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes wird die Koalition die Brandenburger Interessen also besonders fest im Blick behalten. Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag ist kein Beitrag zu einer besseren Gesundheitsversorgung im Land. Die Menschen in der Uckermark und in ganz Brandenburg verdienen eine Politik, die Probleme angeht und löst. Das tut dieser Antrag nicht. Deshalb lehnen wir ihn ab. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)

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Ulrike Liedtke

Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen hat eine Kurzintervention angemeldet. Bitte schön. (Beifall AfD)

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Daniela Oeynhausen AfD

Frau Präsidentin, darf ich etwas in die Höhe halten? Das sind die Faktenchecks. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! An die SPD: Offensichtlich halten Sie an Ihrer Katastrophen-Krankenhausreform des Noch-Bundesgesundheitsministers Lauterbach fest – gegen besseres Wissen! Sie argumentieren hier mit Fake News. (Beifall AfD – Lachen bei der SPD) Natürlich gibt es ein gestuftes Notfallversorgungssystem. (Zurufe der Abgeordneten Björn Lüttmann und Sebastian Rüter [SPD]) Ich darf mit Erlaubnis der Präsidentin dieses Schriftstück hochhalten; es sind die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses. Darin ist genau nachzulesen, dass sicherzustellen ist, dass ein Patient innerhalb einer halben Stunde eine Klinik mit Anästhesisten, Internisten und Chirurgen erreichen kann. Die Klinik muss zudem mit einem CT, einem Schockraum und einer Intensivstation ausgestattet sein. Die Informationen, die die Krankenhausgesellschaft in der Uckermark herausgegeben hat, zeigen: Das wird ab Mitte dieses Jahres nicht mehr der Fall sein. Ich begrüße es ausdrücklich, dass Krankenhausgesellschaften versuchen, aus eigener Kraft schwarze Zahlen zu schreiben. Tatsächlich ist es so, dass private Häuser häufig besser als kommunale bzw. öffentliche dastehen. Aber das bedeutet nicht, dass gesetzliche Regelungen nicht eingehalten werden müssten. Es geht hier um die Notfallversorgung der Brandenburger; diese muss garantiert werden. Es geht um deren Gesundheit und nicht um irgendeine Kostenersparnis. Ich erinnere Sie daran, dass auch die Rettungszeiten unserer Rettungswagen immer schlechter werden. Luftrettung ist kaum möglich. Wir haben erheblichen Straßensanierungsbedarf. Wollen Sie den Brandenburgern noch längere Wege für die Notfallversorgung zumuten? Welche Möglichkeiten haben die Brandenburger? Ich fordere Sie auf: Halten Sie die Qualitätskriterien des G-BA ein! (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Frau Abgeordnete Sahi, Sie möchten gern darauf reagieren? (Julia Sahi [SPD]: Nein, danke! – Gegenruf von der AfD: Was soll sie denn auch sagen?!) – Gut. – Dann setzen wir die Aussprache fort. Auch Frau Abgeordnete Fährmann hält heute ihre erste Rede. Bitte schön.

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Ellen Fährmann CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Werte Besucher! Seit dem Inkrafttreten des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes ist allen Bundesländern klar, dass es massive Einschnitte und Veränderungen in der klinischen Versorgung geben wird. Davon betroffen sind in erster Linie kleine Kliniken im ländlichen Raum, auch in Brandenburg. Die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung vor Ort, gerade auch die Notfallversorgung, ist sicherzustellen. Die Umwandlung dieser Häuser in medizinische Versorgungszentren kann ambulante Strukturen stärken – ja. Es stellt sich dann aber die Frage: Wie sieht am Ende die stationäre medizinische Versorgung aus? Exemplarisch dafür haben Sie in Ihrem Antrag die beiden Klinikstandorte Angermünde und Prenzlau in der Uckermark benannt. Der Klinikverbund GLG mbh, dessen drei Gesellschafter der Landkreis Barnim, der Landkreis Uckermark und die Stadt Eberswalde sind, hat im Zuge des KHVVG Ideen vorgestellt. Ich sage ausdrücklich: Ideen vorgestellt. Ihre Behauptung, alle Gesellschafter und der Aufsichtsrat hätten diesen Umstrukturierungsplänen zugestimmt, ist schlicht falsch. Das weiß ich, denn ich sitze in diesem Aufsichtsrat. Die Vorstellung, das GLG-MVZ Prenzlau und das GLG-MSZ Uckermark einer Umstrukturierung zu unterziehen, erreichte die Beschäftigten Ende November. Diese Ankündigung der GLG-Klinikleitung war nicht geschickt, und auch der Umfang und die Art der Umstrukturierung sind den Mitarbeitern nicht zur Kenntnis gegeben worden. Das verunsicherte die Bevölkerung sehr, aber natürlich auch die Beschäftigten, die darauf mit Protesten reagierten. Mit Ihrem Antrag wollen Sie von der AfD in einen Prozess eingreifen, der zunächst einmal unter den Gesellschaftern und im Aufsichtsrat geführt werden muss. Die Pläne müssen genauestens geprüft werden und dürfen der Sicherstellung der medizinischen Versorgung in der Region nicht entgegenstehen. Eine Notfallversorgung über die Rettungsstellen an beiden Standorten wurde nie infrage gestellt. Die gegenteilige Aussage ist falsch. Falsch ist ebenfalls die Behauptung, dass diese Versorgung ab dem 30. Juni nicht mehr sichergestellt sei. Für den Klinikstandort des GLG-MSZ Angermünde ist bis 2027 keine Umstrukturierung geplant. Es bleibt also alles so, wie es ist. Das GLG-MVZ Prenzlau war auch in der Vergangenheit immer in einer Schieflage. Warum – auch das ist eine Frage, die wir mit der GLG-Geschäftsführung in einer Aufsichtsratssitzung klären müssen. Für diesen Standort gibt es verschiedenste Optionen und Vorstellungen für den Weiterbetrieb. Zu den Optionen gehört es, ambulante Bereiche zu stärken und klinische Bereiche auszubauen. Welche davon am Ende in Betracht kommen, wird die Auseinandersetzung mit der Thematik zeigen. Positiv ist anzumerken, dass sich der GLG-Klinikverbund derzeit nicht in einer finanziellen Schieflage befindet, (Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) sodass in Ruhe nach guten Lösungen für alle Beteiligten gesucht werden kann, um am Ende sicherzustellen, dass alle Klinikstandorte erhalten werden. (Beifall CDU und SPD) Es ging zu keinem Zeitpunkt darum, die Rettungsstellen zu schließen und die Versorgung einzustellen. Mit Ihrem Antrag treiben Sie von der AfD die Verunsicherung unter den Beschäftigten und in der Bevölkerung nur weiter voran, ohne konkrete Lösungsansätze aufzuzeigen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das ist DDR-Argumentation!) Ich wiederhole: Auch Sie tragen mit Ihrem Vorgehen dazu bei, die Verunsicherung voranzutreiben. Viele Beschäftigte haben sich schon nach neuen Möglichkeiten der Arbeit umgesehen. Klar ist – das wissen Sie –: Durch Personalmangel kommt es zu Verunsicherung, und dann ist auch die Versorgung der Bevölkerung gefährdet. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ist nachher die AfD schuld! – Gegenruf von der SPD – Heiterkeit)

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Ulrike Liedtke

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Frau Abgeordnete?

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Ellen Fährmann CDU

Nein. (Zuruf von der AfD: Das war klar!) 2025 37 In der außerordentlichen Kreistagssitzung am 29. Januar 2025 werden sich die Kreistagsmitglieder sehr kritisch mit der Problematik der Klinikstandorte auseinandersetzen, zusammen mit der Verwaltungsspitze des Landkreises über Lösungsvorschläge diskutieren und am Ende für die Uckermärkerinnen und Uckermärker die bestmögliche Lösung zur Erhaltung ihrer Kliniken finden. Wir lehnen diesen Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD sowie vereinzelt BSW)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Eine weitere erste Rede im Parlament hören wir jetzt von Frau Abgeordneter Dr. Gruhn. Bitte schön. – Es ist nicht die erste, wird mir gerade gesagt. (Lars Hünich [AfD]: Sie hat schon eine Rede gehalten! – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Die erste Rede heute!) – Die zweite? Gut. Bitte schön.

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Jouleen Gruhn BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin, heute ist es meine erste Rede; es ist nicht meine erste Rede im Parlament; dennoch vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Sie kennen mich mittlerweile ein wenig, zumindest durch eine vorherige Rede. Ich habe grundsätzlich den Anspruch, mich zunächst unabhängig von der Parteifarbe der Einbringer mit Anträgen fachlich auseinanderzusetzen. Ich bin auch zu diesem Antrag der Auffassung, dass darin einige wesentliche Punkte – zumindest solche, die von den Bürgern vor Ort als wesentlich empfunden werden – enthalten sind. Es werden die Sorgen der Menschen aufgegriffen. Ja, durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz mit seinen zahlreichen Vorgaben und Zwängen wird die Lage für unsere Brandenburger Krankenhausstandorte und -abteilungen nicht einfacher. (Zurufe der Abgeordneten Steeven Bretz [CDU], Lars Hünich [AfD], Uwe Adler [SPD] und Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) – Ich würde mich wirklich freuen, wenn ich erst zu Ende ausführen dürfte. Das wäre sehr freundlich. Wir kommen vielleicht später noch zu Rückfragen Ihrerseits. Die Lage wird also nicht einfacher. Diese Angst vieler Brandenburger, im Notfall nicht mehr rechtzeitig versorgt zu werden, haben die Ampelkoalition im Bund und besonders Herr Lauterbach zu verschulden, da er gesagt hat, dass in den nächsten Jahren hunderte Krankenhäuser in Deutschland schließen sollen. Aber wir haben, wie ich finde, eine Verpflichtung, unseren Bürgern dort, wo möglich, unnötige Sorgen zu nehmen und verantwortungsvoll mit den Gefühlen der Menschen umzugehen. Es ist einfach nicht richtig – dabei sollte man aus Verantwortung für die Bürger schon genau bleiben –, dass Krankenhäuser in der Uckermark schließen sollen oder keine Notfallversorgung vor Ort mehr möglich sein soll. Was genau ist bekannt? Welche Informationen liegen vor? Man braucht nicht lange zu googeln. Dazu gibt es eine Pressemitteilung der GLG von vor zwei Monaten mit den Eckpunkten zum Sanierungskonzept für die Krankenhäuser Angermünde und Prenzlau. Gäbe es das Konzept nicht, würden, davon bin ich überzeugt, diese Häuser auch Schwierigkeiten bekommen. Begründet werden die Maßnahmen mit einer herausfordernden wirtschaftlichen Situation, beide Standorte betreffend, und dem Ziel, die Finanzierung und den Erhalt der Krankenhausstandorte für die Zukunft zu sichern. Ich bin der Auffassung, das ist vernünftig und auch im Interesse der Mitarbeiter. In einer ihrer ersten Amtshandlungen war dann auch unsere BSW-Gesundheitsministerin Britta Müller vor Ort und hat das Gespräch mit den Beschäftigten und den Klinikleitungen gesucht. Ich erspare Ihnen jetzt die Details, die Sie von Frau Sahi und von Frau Fährmann schon zweimal gehört haben. Unterm Strich wird es keine Krankenhausschließungen und keine wegbrechende Notfallversorgung geben. Es wird auch keine Entlassungen von Klinikpersonal geben. Das steht alles fest. Klar ist aber auch: Wenn die kleineren Krankenhäuser auf dem Land angesichts der Reformen von Herrn Lauterbach weiter bestehen wollen, müssen sie sich umstellen und enger zusammenarbeiten – je eher, desto besser. Dazu müssen alle Partner der jeweiligen Gesundheitsregionen an einem Tisch zusammenkommen, um gemeinsam zu überlegen, wie man die gesundheitliche Versorgung trotz fehlgeleiteter Reformpolitik und leerer Kassen aufrechterhalten kann. Genau das sehen wir in der Uckermark an den von Ihnen genannten Beispielen Angermünde und Prenzlau, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Krankenhäuser werden in Zukunft eben nicht mehr jedes für sich selbst und alles machen können, sondern müssen sich die gesundheitliche Versorgung aufteilen. Weiterhin werden mehr Leistungen ambulant und telemedizinisch erbracht werden müssen. Daran halten sich die Krankenhäuser jetzt, indem sie den Umbau beginnen. Nun konkret zu Ihrem Antrag bezüglich der vom G-BA definierten gestuften Notfallversorgung. Ich werde jetzt nicht als Dritte auf die Details eingehen, möchte aber noch einmal daran erinnern – das wissen die Gesundheitsexperten unter Ihnen eigentlich auch –: Der G-BA empfindet sein eigenes System als so schlecht und reformbedürftig, dass er sich selbst Mitte letzten Jahres den Untersuchungsauftrag gegeben hat, die Notfallstufen umfassend zu evaluieren und an die Bedürfnisse anzupassen. Mit den Ergebnissen ist übrigens nicht vor September dieses Jahres zu rechnen. – Das wollte ich noch einmal in Erinnerung rufen; aber das haben Sie sicherlich alle gewusst. Es ist also weniger sinnvoll, als man glauben mag, eine Landesregierung jetzt schon auf anerkannt reformbedürftige Regelungen festzunageln. Das ergibt gar keinen Sinn. Das ist auch meine Begründung dafür, dass dieser Antrag abzulehnen ist. Ich darf noch ein bisschen reden. Die Zeit nutze ich gern. Ich möchte noch einmal erklären, dass die Notfallversorgung in Brandenburg eigentlich schon weit voraus ist. Auch bei der von Herrn Lauterbach geplanten Notfallreform konnten wir Brandenburger nur staunen und sehen: Vieles davon haben wir eigentlich schon. Bei uns gibt es 19 Bereitschaftsdienstpraxen an Krankenhäusern. Die Vernetzung mit den Notrufnummern 112 und 116 117 ist schon vorhanden. Wenn die nächste Bundesregierung endlich eine Notfallreform durchführt, soll sie nach Brandenburg kommen und kann hier von uns lernen. – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Das Wort geht an Frau Ministerin Müller. Bitte schön.

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Britta Müller

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion basiert auf falschen Sachverhaltsannahmen und leitet daraus ebenso falsche Forderungen ab. Vor diesem Hintergrund ist der Antrag ganz klar abzulehnen. Auf die einzelnen Forderungen gehe ich gern noch einmal klarstellend ein. Ausweislich des Koalitionsvertrages der Brandenburger Landesregierung ist es erklärtes Ziel, alle Krankenhausstandorte mindestens als Standorte der Gesundheitsversorgung zu erhalten und somit einen wichtigen Beitrag zur Akut- und Notfallversorgung und zur umfassenden Gesundheitsversorgung der Brandenburger Bevölkerung zu gewährleisten. Dabei soll und wird selbstverständlich den Anforderungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes Rechnung getragen. Dieses Gesetz ist zum 12. Dezember 2024 nach intensiven Diskussionen zwischen Bund und Ländern in Kraft getreten. Damit sind aber noch nicht alle Aspekte abschließend geregelt. Aktuell finden bereits die Abstimmungen zwischen Bund und Ländern zu den Rechtsverordnungen für die Umsetzung des Transformationsfonds statt. Ziel ist es, die Hoheit über die Förderanträge und deren Bewertung in die Hände der Länder zu geben. Darüber hinaus wird seitens des Landes gefordert, dass sich der Bund adäquat, das heißt mit Steuermitteln an den Investitionen beteiligt. Eine weitere, bis zum 31. März 2025 zu verabschiedende Rechtsverordnung betrifft die Leistungsgruppen sowie deren Ausgestaltung und Qualitätsanforderungen. Sie dürfen sich sicher sein, dass wir uns für die Interessen des Landes Brandenburg starkmachen und in unserer Kritik und Erwartungshaltung an den Bund sehr eindeutig sind. Die Länder brauchen mehr Ermessensspielräume, die Krankenhäuser mehr Flexibilität. Die Umsetzung des KHVVG wird in Brandenburg mit der Aufstellung eines Fünften Landeskrankenhausplans erfolgen. Bereits im Jahr 2024 wurde der künftige Prozess nach der neuen Planungssystematik vorgedacht und vorbereitet. Wie Sie alle wissen, sind wir zu Recht stolz auf die etablierten Beteiligungsformate und die gemeinsamen Abstimmungen des Vorgehens mit den für die Krankenhausplanung relevanten Partnerinnen und Partnern. Im ersten Quartal 2025 beginnen wir mit den Informationsveranstaltungen, den sogenannten Regionalkonferenzen, die wir heute schon anlässlich der mündlichen Anfrage besprochen haben. Wir starten in den Versorgungsgebieten des Landes Brandenburg, um mit allen relevanten Akteuren ausführlich über den anstehenden Prozess zu sprechen und sie zu informieren. Im weiteren Verlauf geht es dann um die im Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetz gesetzlich verankerten Beteiligungsformate. Als Beispiel seien die Gebietskonferenzen zu nennen, in denen wir uns gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten, den Krankenhausträgern, den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen, dem Landesausschuss des Verbandes der Privaten Krankenversicherung und weiteren Beteiligten austauschen. Selbstverständlich befinden wir uns auch im Austausch mit der Kassenärztlichen Vereinigung und den kommunalen Spitzenverbänden, um gemeinsam Lösungen für die zukünftigen Anforderungen in den Regionen zu erarbeiten. Dass es trotz eines vertrauensvollen Miteinanders in Sachen Gesundheitsversorgung hin und wieder kritische Momente gibt, erleben wir gerade in der Uckermark. Dort haben die geplanten Veränderungen der GLG an den Standorten Angermünde und Prenzlau für Aufregung gesorgt. Ja, Veränderungsprozesse sind nicht immer einfach und fördern mitunter Ängste und Befürchtungen. Daher ist es umso wichtiger, diese Prozesse durch eine gute und sachgerechte Kommunikation zu begleiten. Das heißt in diesem Fall, die Zukunft einer bedarfsorientierten, wohnortnahen, qualitativ und eben auch langfristig gesicherten Versorgung in der Uckermark in den Fokus der Veränderung zu stellen. Den Kern der Veränderung stellt dabei unter anderem die Sicherung der Erreichbarkeit der Versorgung im Notfall dar. Während für Prenzlau weiterhin die Aufrechterhaltung einer zentralen Notaufnahme Bestandteil der Krankenhausplanung ist, sehen die Planungen für Angermünde die Etablierung eines Medizinischen Versorgungszentrums mit einer 24/7-Erreichbarkeit vor. Damit ist nicht nur die Versorgung der Bevölkerung auch außerhalb der üblichen Sprechstundenzeiten der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte, sondern die medizinische Versorgung der weiterhin stationär versorgten Psychiatrie-Patienten gleichermaßen gesichert. Somit ändert sich an der Erreichbarkeit für die Bevölkerung nichts. Zeitlich soll die Anpassung in Prenzlau ab Juli 2025 umgesetzt werden. Der Veränderungsprozess in Angermünde soll frühestens im Jahr 2027 beginnen. Über die Richtlinie des G-BA wurde gerade viel geredet; ich bin aber erstaunt über die Interpretation. Richtig ist, dass die hier zu Rate gezogene Richtlinie die Verfügbarkeit eines Arztes für den Patienten in einer gewissen Zeit regelt, dies jedoch nur innerhalb eines Krankenhauses selbst. Die Richtlinie trifft keine Aussage zur Erreichbarkeit von Notfallstrukturen, sprich: eines Krankenhauses. Grundsätzlich ist jedes Krankenhaus verpflichtet, Notfälle zu versorgen, unabhängig von der hier zitierten Regelung zur gestuften Notfallversorgung. Seien Sie versichert, dass bei den anstehenden Veränderungen eine adäquate Verfügbarkeit und Qualität von medinischer Versorgung für jene, die sie benötigen, immer ein zentraler Punkt sein wird. Dafür arbeiten wir. Wir arbeiten für eine gute gesundheitliche und pflegerische Versorgung der Brandenburger Bevölkerung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BSW und SPD) 2025 39

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Das Wort geht für die AfD-Fraktion an Herrn Abgeordneten Teichner. Bitte schön. (Beifall AfD)

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Felix Teichner AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dies ist meine erste Rede in dieser Legislaturperiode. (Beifall AfD) – Danke. – Stellen Sie sich vor, Sie haben oder einer Ihrer Angehörigen hat einen Arbeitsunfall oder einen körperlichen Ausfall, zum Beispiel einen Herzinfarkt. Dann benötigen Sie schnelle Hilfe. In lebensbedrohlichen Lagen zählt oft jede Sekunde. Und stellen Sie sich vor, das nächstgelegene Krankenhaus, welches Sie behandeln kann, liegt, selbst unter optimalen Verkehrsbedingungen, mehr als eine halbe Stunde von Ihnen entfernt. Nun möchte man sagen, aus rechtlicher Sicht sei dies nicht möglich; denn, um das noch einmal klarzustellen: In § 9 der genannten Richtlinie des G-BA wird klar ausgeführt, dass bis zur nächsten Notfallversorgung nicht mehr als 30 Minuten Fahrzeit vergehen dürfen. (Zuruf) Sollten die aktuellen Pläne der Gesellschaft für Leben und Gesundheit, kurz GLG, zur Umstrukturierung der von ihr betriebenen Krankenhäuser in Prenzlau und Angermünde umgesetzt werden, so würde eine solche Überschreitung der vorgesehenen halben Stunde unter anderem für die Bewohner des zur Gemeinde Nordwestuckermark gehörenden Ortsteils Schönermark bittere Realität. (Beifall AfD) Zu diesen Umstrukturierungsmaßnahmen gehört nicht zuletzt das Vorhaben am Krankenhausstandort Prenzlau, die für die Notfallversorgung erforderliche Intensivstation sowie die Anästhesie und die Chirurgie zum 30. Juni dieses Jahres zu schließen – so auch die GLG in ihrem jüngst veröffentlichten Faktencheck. Die Geschäftsführung der Gesellschaft begründet dies insbesondere mit der Unwirtschaftlichkeit der Intensivstation. An dieser Stelle möchte ich Sie fragen, meine Damen und Herren: Wie wirtschaftlich muss eine Intensivstation eigentlich sein? (Beifall AfD) Anders gefragt: Sollte sie ein rein wirtschaftlicher Betrieb sein, der Gewinne generiert, oder ist sie nicht vielmehr Teil der gesundheitlichen Daseinsvorsorge für unsere Bürger? (Beifall AfD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Sehr richtig!) Oder besser noch: Ist es zwingend notwendig, dass eine Intensivstation stets ausgelastet ist, oder vielmehr, dass sie für den Notfall einige Intensivbetten vorhält? (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Mit diesen Fragen wird sich nicht nur der Kreistag Uckermark in einer von uns für den 29. Januar einberufenen Sondersitzung beschäftigen, sondern diese Fragen beschäftigen auch die Menschen in der Region, sowohl die Bürger insgesamt als insbesondere auch die Beschäftigten der betroffenen Kliniken. So schrieb mir beispielsweise Intensivschwester Anke – der Name wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen geändert –: Sehr geehrter Herr Teichner, ich habe gerade Nachtschicht und wollte noch etwas hinzufügen. Ab März sind schon einmal drei Anästhesisten und fünf Schwestern aus unserem Team weg. Sie haben sich schon etwas Neues gesucht. Es ist schrecklich und nicht mit anzusehen. Die Geschäftsführung interessiert es null. Bis zum heutigen Tage hat noch niemand mit uns gesprochen. Ich könnte vor Wut weinen. Und der Rest unseres Teams wird alles daransetzen, dass unsere Intensivstation bleibt. Dafür bitten wir Sie um unsere Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen, Schwester Anke. – Zitatende. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Komisch, ich dachte, wir sind schuld daran!) Ähnlich dunkel wird das Szenario von einem Prenzlauer Arzt geschildert. In einem Artikel des „Nordkuriers“ vom 17.12.2024 äußerte er sich dahin gehend, dass bei einer Durchführung der angekündigten Reformen der Erhalt des Notfalldienstes eben nicht mehr möglich sei, denn – und ich zitiere –, „[u]m jede dieser Tätigkeiten gewährleisten zu können, ist ein anästhesiologisches Team erforderlich. Im Rahmen der durchgeführten Reformen wird kein einziger Anästhesist im Krankenhaus verbleiben […]. Nach den Reformen kann ich mir die Notfallversorgung in Prenzlau, die über die Möglichkeiten eines Notarztes hinausgeht […], nicht vorstellen.“ Deutlicher drückte es noch einmal Schwester Anke in einer weiteren Nachricht an mich aus: Die machen unser Krankenhaus kaputt, und die Sterberate wird ohne Intensivstation und ohne Reanimationsteam explodieren. Die armen Patienten! Es tut weh, darüber nachzudenken. – Zitatende. Liebe Kollegen in diesem Hause, jetzt sind wir gefragt! Es geht um nicht weniger als den Erhalt unseres wichtigsten Gutes, das wir haben: unser Leben und unsere Gesundheit. Lassen Sie uns von hier aus nicht einfach nur zusehen und schöne Worte verlieren, lassen Sie uns stattdessen ein starkes Zeichen setzen, indem wir wirksam handeln. Lassen Sie uns unsere Krankenhausstandorte und damit zugleich viele Leben retten. Um dies zu schaffen, bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion, Drucksache 8/340, „Notfallversorgung in der Uckermark durch die Krankenhäuser Prenzlau und Angermünde sichern – GBA-Vorgaben bei Krankenhausplanung einhalten, Standorte erhalten“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Es gab keine Enthaltungen. (Steeven Bretz [CDU]: Die Präsenz Ihrer Fraktion ist ein starkes Zeichen! – Gegenruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]: Bla, bla, bla!) Meine Damen und Herren, ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und kehre zu Tagesordnungspunkt 3 zurück. TOP 3: Wahl der Mitglieder und der stellvertetenden Mitglieder des Richterwahlausschusses (Fortsetzung) Wahl der nichtparlamentarischen Mitglieder des Richterwahlausschusses Antrag mit Wahlvorschlag des Ausschusses für Recht und Digitalisierung Drucksache 8/350 in Verbindung damit: Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Richterwahlausschusses Antrag mit Wahlvorschlag der SPD-Fraktion Drucksache 8/370 und Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Richterwahlausschusses Antrag mit Wahlvorschlag der AfD-Fraktion Drucksache 8/365 und Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Richterwahlausschusses Antrag mit Wahlvorschlag der BSW-Fraktion Drucksache 8/383 und Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Richterwahlausschusses Antrag mit Wahlvorschlag der CDU-Fraktion Drucksache 8/347 Ich möchte Ihnen gern die Ergebnisse der Wahlen vorstellen. An der Wahl von Frau Abgeordneter Tina Fischer zum parlamentarischen Mitglied des Richterwahlausschusses haben sich 80 Abgeordnete beteiligt; ungültige Stimmzettel: 1. Jastimmen: 64, Neinstimmen: 12, Stimmenthaltungen: 4. Damit hat Frau Abgeordnete Fischer die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist zum parlamentarischen Mitglied des Richterwahlausschusses gewählt. Frau Fischer, nehmen Sie die Wahl an? (Tina Fischer [SPD]: Ja!) Dann gratuliere ich Ihnen. (Beifall SPD und BSW) An der Wahl von Herrn Abgeordneten Erik Stohn zum parlamentarischen Mitglied des Richterwahlausschusses haben sich 80 Abgeordnete beteiligt; ungültige Stimmzettel: 1. Jastimmen: 60, Neinstimmen: 19, Stimmenthaltungen: 1. Damit hat Herr Abgeordneter Stohn die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist zum parlamentarischen Mitglied des Richterwahlausschusses gewählt. Herr Stohn, nehmen Sie die Wahl an? – Wo ist er? (Ludwig Scheetz [SPD]: Ist auf dem Weg!) Herr Stohn ist nicht anwesend. Wir werden das also erst einmal beiseitelegen und kommen zur Wahl von Frau Ines Seiler: An der Wahl von Frau Abgeordneter Ines Seiler zum parlamentarischen Mitglied des Richterwahlausschusses haben sich 80 Abgeordnete beteiligt; ungültige Stimmzettel: 1. Jastimmen: 67, Neinstimmen: 12, Stimmenthaltungen: 1. Damit hat Frau Abgeordnete Seiler die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist zum parlamentarischen Mitglied des Richterwahlausschusses gewählt. Frau Seiler, nehmen Sie die Wahl an? (Ines Seiler [SPD]: Ja, danke schön!) Dann gratuliere ich Ihnen. (Beifall SPD und BSW) An der Wahl des Abgeordneten Andreas Galau zum parlamentarischen Mitglied des Richterwahlausschusses haben sich 80 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmen: 1, Jastimmen: 41, Neinstimmen: 21, Stimmenthaltungen: 18. Damit hat Herr Abgeordneter Galau die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist zum parlamentarischen Mitglied des Richterwahlausschusses gewählt. 2025 41 Herr Galau … (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ist entschuldigt!) … ist entschuldigt. – Wir holen das nach. An der Wahl des Abgeordneten Michael Hanko zum parlamentarischen Mitglied des Richterwahlausschusses haben sich 80 Abgeordnete beteiligt; ungültige Stimmzettel: 1. Jastimmen: 42, Neinstimmen: 19, Stimmenthaltungen: 19. Damit hat der Abgeordnete Hanko die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtags Brandenburg erhalten und ist zum parlamentarischen Mitglied des Richterwahlausschusses gewählt. Herr Hanko, nehmen Sie die Wahl an? (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Herr Hanko ist auch nicht da!) – Ah, er ist auch nicht da. An der Wahl des Abgeordneten André von Ossowski zum parlamentarischen Mitglied des Richterwahlausschusses haben sich 80 Abgeordnete beteiligt; ungültige Stimmzettel: 1. Jastimmen: 67, Neinstimmen: 9, Stimmenthaltungen: 4. Damit hat Herr Abgeordneter von Ossowski die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist zum parlamentarischen Mitglied des Richterwahlausschusses gewählt. Herr von Ossowski, nehmen Sie die Wahl an? (André von Ossowski [BSW]: Ja, gerne!) Dann herzlichen Glückwunsch! (Beifall SPD, BSW und CDU) An der Wahl von Herrn Abgeordneten Danny Eichelbaum zum parlamentarischen Mitglied des Richterwahlausschusses haben sich 79 Abgeordnete beteiligt, ungültige Stimmzettel: 2. Jastimmen: 66, Neinstimmen: 8, Stimmenthaltungen: 5. Damit hat Herr Abgeordneter Eichelbaum die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist damit zum parlamentarischen Mitglied des Richterwahlausschusses gewählt. Herr Eichelbaum, nehmen Sie die Wahl an? (Danny Eichelbaum [CDU]: Ja, gerne!) Herzlichen Glückwunsch! (Beifall SPD, BSW und CDU) An der Wahl von Frau Abgeordneter Lena Kotré zum parlamentarischen Mitglied des Richterwahlausschusses haben sich 81 Abgeordnete beteiligt; ungültige Stimmzettel: 0. Jastimmen: 36, Neinstimmen: 29, Stimmenthaltungen: 16. Damit hat Frau Abgeordnete Kotré nicht die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist nicht zum parlamentarischen Mitglied des Richterwahlausschusses gewählt. An der Wahl von Herrn Abgeordneten Marcel Penquitt zum stellvertretenden parlamentarischen Mitglied des Richterwahlausschusses haben sich 81 Abgeordnete beteiligt; ungültige Stimmzettel: 1. Jastimmen: 70, Neinstimmen: 8, Stimmenthaltungen: 3. Damit hat Herr Abgeordneter Penquitt die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist zum stellvertretenden parlamentarischen Mitglied des Richterwahlausschusses gewählt. Herr Abgeordneter Penquitt, nehmen Sie die Wahl an? (Marcel Penquitt [SPD]: Ja, sehr gerne!) Herzlichen Glückwunsch! (Beifall SPD, BSW und CDU) An der Wahl von Herrn Abgeordneten Sebastian Rüter zum stellvertretenden parlamentarischen Mitglied des Richterwahlausschusses haben sich 81 Abgeordnete beteiligt; ungültige Stimmzettel: 1. Jastimmen: 65, Neinstimmen: 14, Stimmenthaltungen: 2. Damit hat Herr Abgeordneter Rüter die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist zum stellvertretenden parlamentarischen Mitglied des Richterwahlausschusses gewählt. Herr Rüter, nehmen Sie die Wahl an? (Sebastian Rüter [SPD]: Ja, sehr gerne!) Herzlichen Glückwunsch! (Beifall SPD, BSW und CDU – Steeven Bretz [CDU]: Ich habe mit dir gelitten!) An der Wahl von Herrn Abgeordneten Uwe Adler zum stellvertretenden parlamentarischen Mitglied des Richterwahlausschusses haben sich 81 Abgeordnete beteiligt; ungültige Stimmzettel: 1. Jastimmen: 56, Neinstimmen: 24, Stimmenthaltungen: 1. Damit hat Herr Abgeordneter Adler die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist zum stellvertretenden parlamentarischen Mitglied des Richterwahlausschusses gewählt. Ist Herr Adler da? – Ja. – Herr Adler, nehmen Sie die Wahl an? (Uwe Adler [SPD]: Ja, sehr gerne, Frau Präsidentin!) Herzlichen Glückwunsch! (Beifall SPD, BSW und CDU) An der Wahl von Herrn Abgeordneten Roman Kuffert zum stellvertretenden parlamentarischen Mitglied des Richterwahlausschusses haben sich 80 Abgeordnete beteiligt; ungültige Stimmzettel: 2. Jastimmen: 41, Neinstimmen: 21, Stimmenthaltungen: 18. Damit hat Herr Abgeordneter Kuffert die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist zum stellvertretenden parlamentarischen Mitglied des Richterwahlausschusses gewählt. Herr Kuffert, nehmen Sie die Wahl an? (Roman Kuffert [AfD]: Ja, gerne!) Herzlichen Glückwunsch! (Vereinzelt Beifall AfD und BSW) An der Wahl von Herrn Abgeordneten Wilko Möller zum stellvertretenden parlamentarischen Mitglied des Richterwahlausschusses haben sich 80 Abgeordnete beteiligt; ungültige Stimmzettel: 2. Jastimmen: 43, Neinstimmen: 19, Stimmenthaltungen: 18. Damit hat Herr Abgeordneter Möller die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist zum stellvertretenden parlamentarischen Mitglied des Richterwahlausschusses gewählt. Herr Möller, nehmen Sie die Wahl an? (Wilko Möller [AfD]: Ja, gerne, danke!) Herzlichen Glückwunsch! (Vereinzelt Beifall AfD und BSW) An der Wahl von Herrn Abgeordneten Freiherr von Lützow zum stellvertretenden parlamentarischen Mitglied des Richterwahlausschusses haben sich 80 Abgeordnete beteiligt; ungültige Stimmzettel: 2. Jastimmen: 38, Neinstimmen: 26, Stimmenthaltungen: 16. Damit hat Herr Abgeordneter Freiherr von Lützow nicht die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist nicht zum stellvertretenden parlamentarischen Mitglied des Richterwahlausschusses gewählt. An der Wahl von Herrn Abgeordneten Niels-Olaf Lüders zum stellvertretenden parlamentarischen Mitglied des Richterwahlausschusses haben sich 80 Abgeordnete beteiligt; ungültige Stimmzettel: 2. Jastimmen: 68, Neinstimmen: 9, Stimmenthaltungen: 3. Damit hat Herr Abgeordneter Lüders die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist zum stellvertretenden parlamentarischen Mitglied des Richterwahlausschusses gewählt. Herr Lüders, nehmen Sie die Wahl an? (Niels-Olaf Lüders [BSW]: Ja, ich nehme die Wahl an!) Herzlichen Glückwunsch! (Beifall SPD, BSW und CDU) An der Wahl von Herrn Abgeordneten Dr. Jan Redmann zum stellvertretenden parlamentarischen Mitglied des Richterwahlausschusses haben sich 81 Abgeordnete beteiligt; ungültige Stimmzettel: 1. Jastimmen: 64, Neinstimmen: 12, Stimmenthaltungen: 5. Damit hat Herr Abgeordneter Dr. Redmann die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist zum stellvertretenden parlamentarischen Mitglied des Richterwahlausschusses gewählt. Herr Dr. Redmann, nehmen Sie die Wahl an? (Dr. Jan Redmann [CDU]: Ja, ich nehme die Wahl an!) Herzlichen Glückwunsch! (Beifall SPD, BSW und CDU) Meine Damen und Herren, ich stelle fest, dass damit die in § 12 Abs. 1 Nr. 1 Richtergesetz des Landes Brandenburg für den Richterwahlausschuss vorgeschriebene Zusammensetzung nicht vollständig erreicht wurde. Vorgeschlagen wird, dass die Wahl morgen nach der Fragestunde fortgesetzt wird. Gibt es dazu Widerspruch? – Das sehe ich nicht. Dann schließe ich Tagesordnungspunkt 3. (Ludwig Scheetz [SPD]: Aber Herr Stohn ist jetzt da!) – Nein, ich möchte wirklich nicht so kreuz und quer durch die Tagesordnung gehen. Wir holen das mit der Erklärung der Bereitschaft, das Amt zu übernehmen, für diejenigen, die jetzt nicht da waren, nach. Ich schließe also Tagesordnungspunkt 3. Nummer 4 hatten wir schon. Tagesordnungspunkt 5 wird mein Vizepräsident, Herr Münschke, leiten. Bitte schön.

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Daniel Münschke

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch von meiner Seite einen angenehmen Tag. Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf. TOP 5: Gesetz zur Aufhebung des Brandenburgischen Vergabegesetzes Gesetzentwurf der CDU-Fraktion Drucksache 8/314 1. Lesung Wir beginnen in der Aussprache mit Herrn Abgeordneten Dr. Redmann.

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Jan Redmann CDU

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die wirtschaftliche Lage in Deutschland und auch in Brandenburg ist außerordentlich besorgniserregend. (Beifall des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Alle Indikatoren, die uns vorliegen – erst jüngst auch das Konjunkturbarometer des Landes Brandenburg –, sprechen eine ganz eindeutige Sprache. Die Auftragseingänge sind rückläufig. Das Wirtschaftswachstum ist im negativen Bereich. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ich denke, Brandenburg ist der Motor?) 2025 43 Die Frage nach den Ursachen wird im Allgemeinen mit einem Dreiklang beantwortet: zu hohe Energiepreise, Fachkräftemangel und überbordende Bürokratie. Und auch wenn ein Großteil der Ursachen sicherlich auf der Bundesebene zu verantworten ist, so müssen wir uns doch auch im Land Brandenburg die Frage stellen, welchen Beitrag wir leisten können, um der Wirtschaft unter die Arme zu greifen, um die Konjunktur auch im Land Brandenburg wieder anzukurbeln, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Einen Beitrag, den wir ganz konkret leisten können, ist der Abbau von Bürokratie, und deshalb legen wir Ihnen heute einen Gesetzentwurf vor: einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Landesvergabegesetzes. Ich sage es Ihnen ganz offen: Natürlich, das Landesvergabegesetz hat 2012, als es eingeführt wurde, möglicherweise durchaus seine Berechtigung gehabt. Das lag daran, dass es 2012 in Deutschland noch keinen allgemeinen Mindestlohn gab. Die Vergabekriterien, die sich vor allen Dingen am Preis orientieren – der Wettbewerb um den besseren Preis –, haben in dieser Situation tatsächlich dazu führen können, dass die, die besonders niedrige Löhne zahlen, einen Vorteil bei der Auftragsvergabe haben. Aber seit 2015 sind wir in einer anderen Lage. Seit 2015, seitdem die damalige große Koalition auf der Bundesebene den allgemeinen Mindestlohn eingeführt hat, gibt es eine Untergrenze. Sie gilt für öffentliche Aufträge. Sie gilt auch für alle privaten Aufträge. Sie gilt generell im Geschäftsleben in Deutschland. Trotzdem gibt es das Landesvergabegesetz immer noch – aber nicht etwa deshalb, weil es besonders wirksam wäre. Der Abstand zwischen dem Vergabemindestlohn und dem allgemeinen Mindestlohn betrug über die ganzen Jahre hinweg in aller Regel nur wenige Cent. Gegenwärtig sind es genau 18 Cent: Der allgemeine Mindestlohn liegt bei 12,82 Euro, der Vergabemindestlohn bei 13 Euro. Dass es dieses Gesetz immer noch gibt, liegt daran, dass es letztlich das Wahlkampfmurmeltier der Brandenburger SPD ist. (Heiterkeit der Abgeordneten Kristy Augustin [CDU]) Immer dann, wenn wieder ein Wahlkampf ansteht, kramt man die Idee des Vergabemindestlohns heraus, damit man eine möglichst hohe Zahl auf Plakate schreiben kann; doch im Laufe der Legislaturperiode gerät sie in Vergessenheit. Der Betrag wird dann noch fast vom allgemeinen Mindestlohn eingeholt; man kommt auch nicht mehr wirklich darauf zurück. (Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) Was aber tatsächlich über die ganze Zeit hinweg belastend ist, ist die damit verbundene Bürokratie. Schon im Gesetz selbst ist als Ausgleich für die Kommunen ein – ich nenne es einmal so – Schadensersatz in Höhe von einer Million Euro vorgesehen. Eine Million Euro geben wir Jahr für Jahr dafür aus, dass die Kommunen eine Bürokratie aufrechterhalten, die eigentlich nicht notwendig ist. Denn den allgemeinen Mindestlohn müssen die Kommunen nicht kontrollieren; dafür gibt es den Zoll, und er kontrolliert zum Glück ziemlich intensiv und ziemlich scharf. Bei Verstößen werden empfindliche Strafen verhängt. Beim Vergabemindestlohn aber sollen die Kommunen als Auftraggeber kontrollieren, und es sollen auch noch die Unternehmer ihre Nachunternehmer kontrollieren; sie sollen das in den Verträgen vorsehen. Auch innerhalb der Unternehmen wird damit ein hoher bürokratischer Aufwand ausgelöst. Meine Damen und Herren, dieser Aufwand ist durch nichts zu rechtfertigen, denn das Geld kommt nicht bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an. Auch die Antwort auf eine in der vergangenen Legislaturperiode gestellte Kleine Anfrage hat ergeben, dass die Landesregierung nicht benennen kann, wie oft der Vergabemindestlohn überhaupt vergaberelevant geworden ist oder wie viele Verstöße gegen Vergabemindestlohnvorgaben vorgelegen haben. Das ganze Ding ist ein Papiertiger! (Beifall CDU) Papiertiger können wir uns aber in dieser schwierigen wirtschaftlichen Situation schlicht nicht mehr leisten. In der vergangenen Legislaturperiode hat der Landtag einen ersten Schritt getan: Er hat die Anwendungsuntergrenze des Vergabegesetzes angehoben, sodass die kleinen Aufträge, bei denen das Verhältnis zwischen Vergabeauftrag und Bürokratie in eine besondere Schieflage gerät, herausfallen. Lassen Sie uns jetzt einen mutigen Schritt weitergehen und das Landesvergabegesetz komplett streichen! Bayern hat kein Landesvergabegesetz, und wirtschaftlich geht es dem Land ziemlich gut. – Danke schön. (Beifall CDU)

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Daniel Münschke

Als nächster Redner in der Debatte hat der Abgeordnete Rüter das Wort für die SPD-Fraktion.

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Sebastian Rüter SPD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Paragraf 1 des Brandenburgischen Vergabegesetzes gibt dessen Zweck wieder: Es geht darum, „einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge unter gleichzeitiger Berücksichtigung sozialer Aspekte zu fördern.“ So weit, so gut. Nun wurde beantragt, das Vergabegesetz abzuschaffen. Das ist keine gute Idee, wie wir finden – das können Sie sich vorstellen –, denn die wenigsten Vorschriften zur Vergabe finden sich im Vergabegesetz. Sie stehen vielmehr in anderen, untergesetzlichen Vorschriften wie dem Vergabehandbuch des Landes Brandenburg. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Jan Redmann [CDU]) Allerdings wäre ohne Vergabemindestlohn dem Lohndumping wieder Tür und Tor geöffnet. Ohne Vergabemindestlohn, meine Damen und Herren, würde der Wettbewerb um öffentliche Aufträge nicht mehr über Innovationen, gute Konzepte (Dr. Jan Redmann [CDU]: Was?!) und die gute Führung von Unternehmen, sondern über die Lohntüte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geführt werden. Wer weniger bezahlt, bekommt den Auftrag – das wird es mit uns, der SPD in Brandenburg, nicht mehr geben. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Wir werden Brandenburg nie wieder zu einem Billiglohnland machen! Lieber Kollege Redmann, an dieser Stelle bin ich natürlich sehr gern das Murmeltier – das gebe ich offen zu –, denn wir wollen Betriebe in Brandenburg dazu bewegen, mehr Tarifverträge abzuschließen bzw. sich den für ihre Branche einschlägigen Tarifverträgen anzuschließen. Es gibt zwar Betriebe ohne Tarifverträge, die ein etwas höheres Entgelt bezahlen. Tarifverträge regeln aber mehr als die reine Entlohnung; das sollte hier bekannt sein. Sie enthalten Bestimmungen zu Arbeitszeiten, zum Arbeitsschutz und andere Regeln für das betriebliche Leben. Sehr geehrte Damen und Herren, wir wollen, dass die Menschen von ihrem Einkommen leben können und eben nicht auf Transferleistungen des Staates angewiesen sind. Wir können die Entwicklung von Tarifverträgen nicht diktieren – das wollen wir auch gar nicht –, aber der Staat kann dazu beitragen, dass Menschen, die seine Aufträge ausführen, ordentlich bezahlt werden. Allen sollte klar sein: Wir alle zahlen für billige Löhne – mithilfe unserer Steuern. Ich spreche von den sogenannten Ergänzern oder Aufstockern; für sie gibt es unterschiedliche Begriffe. Am Ende sind es in Brandenburg immer noch mehr als 24 000 Menschen – so beziffert es die Agentur für Arbeit –, die arbeiten gehen und dabei so wenig verdienen, dass sie ihren Lohn mit Bürgergeld ergänzen müssen, um über die Runden zu kommen. Das sind viel zu viele, meine Damen und Herren! Deswegen haben wir in unserem neuen Koalitionsvertrag vereinbart, den Vergabemindestlohn auf 15 Euro pro Stunde anzuheben. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Sehr geehrte Damen und Herren, Bürokratieabbau würden wir mit der Abschaffung dieses Gesetzes nicht erreichen. Erreichen würden wir den Abbau der untersten Lohngrenze – das darf doch nicht unser Anspruch sein! (Dr. Jan Redmann [CDU]: Aber der Mindestlohn gilt doch weiter! – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ist doch egal!) Wir werden in dieser Legislaturperiode über den Abbau von Bürokratie sprechen. Wir haben einen eigenen Ausschuss eingesetzt, der sich damit beschäftigen wird, und ich bin mir sicher, dass dieser Ausschuss zu guten Ergebnissen kommen wird. Zusammengefasst, meine Damen und Herren: Was es mit uns nicht geben wird, ist Lohndumping unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus. Keine Auftragsvergabe auf dem Rücken der Beschäftigten! (Dr. Jan Redmann [CDU]: 18 Cent!) Mit der neuen Koalition wird es keine Abschaffung des Vergabemindestlohns geben. Wir stehen für eine faire Entlohnung bei Aufträgen des Landes und der Kommunen. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)

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Daniel Münschke

Als nächster Redner in der Debatte hat der Abgeordnete John das Wort für die AfD-Fraktion. (Beifall AfD)

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Steffen John AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Zuschauer am Livestream und auf der Tribüne! Ein kurzes Vorwort zu Herrn Rüter: Sie sagten, Sie wollten dieses Land nicht zu einem Billiglohnland machen. Ich sage: Ob 12,82 Euro, ob 13 Euro oder 15 Euro – wir befinden uns bereits in einem Billiglohnland! Vielleicht denken Sie einmal darüber nach. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, die CDU wacht auf und entdeckt ein neues Wahlkampfthema – das ist offensichtlich der Vergabemindestlohn. Man muss sagen: Das ist eine Metamorphose, die wirklich erstaunt; denn Sie haben ja fünf Jahre lang mitgewirkt und jeder Erhöhung des Vergabemindestlohns zugestimmt. Ich verweise beispielsweise auf den Antrag vom 14.01.2020, in dessen Titel es heißt: „Vergabegesetz novellieren – Vergabemindestlohn auf 13 Euro erhöhen“. Für Herrn Bretz nenne ich noch die Drucksachennummer: 7/474. Schauen Sie in den Antrag, dann sehen Sie, dass es stimmt. (Steeven Bretz [CDU]: Danke! Für diese Serviceleistung bin ich Ihnen außerordentlich dankbar!) – Gern. – Im Titel des Antrags heißt es weiter: „Öffentliche Vergaben sozial, ökologisch und“ – vor allen Dingen – „mittelstandsfreundlich gestalten“. Weiter ging es mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Vergabegesetzes. All dem haben Sie als Mitglied der Regierungskoalition zugestimmt; das wissen Sie natürlich. Insofern ist Ihr Antrag hier natürlich sehr populistisch – wenn man es einmal so umschreiben darf. Vielleicht erinnern Sie von der CDU sich auch an die Sitzung des AWAE am 17.02.2021. Herr Graf vom Städte- und Gemeindebund war anwesend und hat drei bewundernswerte Feststellungen getroffen, die Sie auch schon in der Landesregierung hätten aufgreifen können. Er hat gesagt: „Die gemeindliche Ebene hat […] Probleme mit einem Landesvergabegesetz, das ein – im Vergleich zur Bundesebene – hohes Mindestentgelt vorsieht.“ Das hätten Sie aufgreifen können, und schon wäre dieser Beschluss zum Landesvergabegesetz hinfällig gewesen! Sie hätten daran arbeiten können. 2025 45 Herr Graf hat noch eine zweite Feststellung getroffen: Er hat gesagt, die Überprüfung der Zahlungen des Mindestentgeltes an den Zahlungsempfänger – hier: an die Arbeitnehmer – sei kaum umzusetzen. Dieser Umstand ist offenkundig; deswegen wäre auch das ein Punkt gewesen. Jetzt komme ich zum dritten Punkt – auch er wurde schon angesprochen –: Viele kleine Unternehmen haben aufgegeben und beteiligen sich gar nicht mehr an Vergaben. Ob das die Entwicklung ist, die wir, die Sie haben wollen, bleibt wirklich fraglich. – Das sind drei belastende Punkte, die Sie damals völlig ignorierten. Und jetzt reden Sie plötzlich von einem Bürokratiemonster! Sehr geehrte Damen und Herren, die Frage, die hier offenbleibt, lautet: Wofür steht die CDU hier in Brandenburg eigentlich noch? (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ja! – Zuruf des Abgeordneten Rainer Genilke [CDU]) Mit Ihrer Politik schwanken Sie wie die AIDA im Sturm – mal nach links, mal nach rechts. (Vereinzelt Heiterkeit AfD – Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Mal wollen Sie die Wirtschaft vor den hohen Energiepreisen retten … (Steeven Bretz [CDU]: Über diesen Vergleich ärgere ich mich jetzt nicht sonderlich! Das nur fürs Protokoll! – Gegenrufe von der AfD) – Es geht ja weiter. – … mal wollen Sie mit Habeck als Wirtschaftsminister weiterregieren und mal sind Sie für die Wiederinbetriebnahme der deutschen Kernkraftwerke. Und wenn man in Ihren Flyer schaut, der im Foyer ausliegt – Sie können ruhig hierherschauen, Herr Bretz, es ist ja Ihr Flyer, nicht meiner –, liest man darin von einem „klimafreundlichen Industrieland“. Machen Sie lieber die Sonnenblume der Grünen darauf – dann passt es besser, dann ist es authentischer. (Beifall AfD) Nein, sehr geehrte Damen und Herren, die CDU hat die politische Bodenhaftung verloren. Ihr Antrag ist lediglich der Versuch, diese wiederzugewinnen; das ist legitim. Die in Ihrem Antrag genannten Argumente sind nicht neu. Sie unterstützen damit aber auch AfD-Positionen, die wir geäußert haben. (Steeven Bretz [CDU]: Was ist denn jetzt eigentlich Ihre Position, Herr Kollege?) Diese Positionen sind unterstützenswert. (Zuruf von der CDU: Was wollen Sie denn nun?) – Das sage ich Ihnen gleich; aber danke, dass Sie fragen. – Klar ist doch, dass viele öffentliche Verwaltungen unterfinanziert sind und durch die Folgen Ihrer Wirtschaftspolitik stagnieren. Deindustrialisierung, Insolvenzen und Arbeitsplatzverluste gehören mittlerweile zur Tagesordnung. Die Unternehmen mit zusätzlichen Formular-Tsunamis zu malträtieren, kann tatsächlich nicht das Ziel sein. Wir müssen also alles tun, um die öffentliche Verwaltung und die Kommunen von unnötigen Kostenbelastungen zu befreien. Nach vielen Gesprächen mit Unternehmern kann ich Ihnen sagen, dass die allgemeinen bundesweiten Regelungen zum Vergabemindestlohn völlig ausreichend sind. Dahin gehend sind wir uns, glaube ich, einig. (Steeven Bretz [CDU]: Ach!) Daher freuen wir, die AfD-Fraktion, uns, dass die Sonntagsreden der letzten fünf Jahre doch noch in einem vernünftigen Antrag der CDU gelandet sind, (Beifall des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) auch wenn es reine Wahlkampftaktik ist. (Steeven Bretz [CDU]: Also, jetzt haben Sie aber geschwankt, Herr Johnny! – Vereinzelt Heiterkeit) Ich bin gespannt, wie die neue Koalition aus SPD und BSW dazu steht. Doch ich kann Ihnen gleich sagen: Ein Sonderausschuss „Bürokratieabbau“ allein wird nicht ausreichen. Wir als AfD-Fraktion jedenfalls werden – ganz ohne Wahlkampftaktik – Ihrem Vorschlag zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Ich erlaube mir, den kurzen Hinweis zu geben, dass es innerhalb des Plenums das Arrangement gibt, dass das Zeigen von Symbolen und Grafiken möglichst unterbleiben soll. Daher möchte ich alle bitten, dass das in Zukunft beachtet wird. Dann fahren wir in der Rednerliste fort, und Herr Abgeordneter Kutsche hat jetzt das Wort. Das ist seine erste Rede hier im (Beifall BSW)

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Andreas Kutsche BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zur Aufhebung des Vergabegesetzes – eines Gesetzes, das für faire Löhne, soziale Standards und die Stärkung regionaler Unternehmen in Brandenburg steht – ist nicht nur ein Rückschritt, sondern ein direkter Angriff auf die Rechte der Beschäftigten sowie auf die wirtschaftliche Stabilität unseres Landes. (Beifall BSW – Dr. Jan Redmann [CDU]: 18 Cent!) Ich stehe hier, um klarzustellen, dass wir das Erreichte nicht preisgeben dürfen; wir stellen uns entschieden gegen diesen Vorschlag. Die CDU verkennt, dass die Teuerung in unserem Land hauptsächlich andere Ursachen hat: Sanktionen und ein Wirtschaftskrieg, der vor allem uns selbst schadet und ganz besonders auch kleine und mittelständische Unternehmen betrifft. (Beifall BSW) Der von Ihnen eingeführte CO -Preis belastet die Unternehmen 2 zusätzlich. Sie haben auch alle Coronamaßnahmen mitgetragen, die vielen kleinen und mittleren Unternehmen den Garaus machten. Wenn es der CDU wirklich um Bürokratiekosten ginge, würde sie gezielte Vorschläge unterbreiten, wie bürokratische Prozesse verschlankt werden können, ohne die Sozialstandards anzutasten. Wir – und das hat der Kollege von der SPD schon gesagt – haben uns für diese Legislaturperiode vorgenommen, das Mindestentgelt auf 15 Euro zu erhöhen und eine Tariftreueregelung für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen einzuführen. Die Stärkung der Tarifbindung halten wir für dringend nötig, um die Tarifbindungsquote im Land Brandenburg zu erhöhen. Das Vergabegesetz ist kein Hindernis, sondern ein Garant sozialer Gerechtigkeit und Ausdruck wirtschaftlicher Vernunft. Es stellt sicher, dass öffentliche Aufträge sozialen Standards entsprechen, regionale Unternehmen gestärkt werden und Dumping verhindert wird. Die CDU argumentiert, dass das Vergabegesetz ein bürokratisches Monster sei. Laut dem Bericht des BMWK zur Vergabestatistik gingen allerdings 64,2 % der öffentlichen Aufträge an kleine und mittelständische Unternehmen. Wo ist da die Benachteiligung erkennbar? Eine Abschaffung des Vergabegesetzes hätte massive soziale Folgen. Lohndumping würde zunehmen, wodurch die Lebensqualität der Beschäftigten gefährdet würde. Im Gesetzentwurf heißt es in der Begründung unter anderem: „Die Mehrkosten durch zusätzliche Anforderungen tragen letztlich die Steuerzahler – eine Belastung, die sich Brandenburg nicht länger leisten kann.“ Doch wer trägt die Mehrkosten all derjenigen Arbeitnehmer, die infolge des Wegfalls dieses Mindestentgelts dann auf staatliche Sozialleistungen angewiesen wären? (Beifall BSW)

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Daniel Münschke

Herr Abgeordneter Kutsche, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

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Andreas Kutsche BSW

Nein, die CDU hatte ihre Redezeit. Vielen Dank.

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Daniel Münschke

Okay, vielen Dank.

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Andreas Kutsche BSW

Der CDU geht es nicht um die bürokratischen Prozesse. Sie wollen die Deregulierung und Profite auf Kosten der Beschäftigten. Wir sagen: Öffentliche Gelder dürfen nicht an Unternehmen fließen, die von Lohndumping und schlechten Arbeitsbedingungen profitieren. Das Gesetz schützt kleine und mittelständische Betriebe, die das Rückgrat unserer Wirtschaft bilden, vor unfairer Konkurrenz durch Billiganbieter. (Beifall BSW und SPD) Qualität hat ihren Preis. Nur durch faire Vergabestandards können wir sicherstellen, dass öffentliche Projekte nachhaltig und hochwertig umgesetzt werden.

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Daniel Münschke

Herr Kollege …

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Andreas Kutsche BSW

Ich lasse keine Zwischenfragen zu. Vielen Dank. – Natürlich erkennen wir an, dass es Reformbedarf gibt. Aber statt einer Abschaffung brauchen wir zielgerichtete Verbesserungen. Vereinfachte Nachweispflichten und Beratungsangebote können kleineren Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen erleichtern. Unternehmen, die tarifgerecht zahlen, sollten durch ein Zertifizierungssystem belohnt werden, das ihre Teilnahme an Vergaben erleichtert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Abschaffung des Vergabegesetzes wäre ein Angriff auf soziale Standards, Arbeitnehmerrechte und die regionale Wirtschaft. Es geht nicht nur um Zahlen und Bürokratie – es geht um die Werte, die wir als Landtag vertreten. (Beifall BSW und SPD) Die Brandenburger sollen wissen, was sie mit der AfD und der CDU bekommen, wenn sie diese am 23.02. wählen: nämlich weniger Lohn für ihre Arbeit. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) Wir dürfen uns nicht dem neoliberalen Kurs der Deregulierung hingeben, sondern müssen uns für Fairness, Qualität und soziale Gerechtigkeit einsetzen. Die Menschen in Brandenburg vertrauen darauf, dass wir ihre Interessen vertreten. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das ist ja wohl ein Witz!) Im Namen meiner Fraktion fordere ich Sie auf: Stimmen Sie gegen diesen Antrag! Lassen Sie uns gemeinsam für ein Brandenburg kämpfen, das auf sozialen und wirtschaftlichen Fortschritt setzt – für die Menschen und die Betriebe in unserem Land. – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD) 2025 47

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Daniel Münschke

Von Herrn Abgeordneten Bommert ist eine Kurzintervention angezeigt worden.

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Frank Bommert CDU

Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege, ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Was Sie hier gerade vom Stapel gelassen haben, finde ich anmaßend gegenüber den Brandenburger Betrieben, gerade den kleinen Handwerksbetrieben. Das war wirklich schauerlich. (Beifall CDU und AfD) Sie tun hier so, als ob die Leute hier ausgebeutet werden würden, wenn dieser Vergabemindesttarif abgeschafft würde. Sie stellen hier etwas als wahr dar, was weder im Handwerk noch in den Betrieben passiert. Und ich glaube, Sie haben selber noch nie eine Ausschreibung ausgefüllt; das Formular ist bürokratisch so etwas von überladen. Wenn ich eine Ausschreibung bekomme – Sie können gern einmal bei mir vorbeikommen, ich hatte letzte Woche eine auf dem Tisch –, muss ich drei Seiten Text ausfüllen. Und worum ging es? Es ging um einen Auftrag im Umfang von 8 000 Euro – und dafür habe ich ungefähr 72 Vorseiten. Das ist Bürokratie, die kleine Unternehmen belastet! Aber viel schlimmer finde ich wirklich Ihre Art und Weise, mit der Sie hier darzustellen versuchen, dass Betriebe Leute ausbeuten und nicht richtig behandeln. Wir sind hier nicht im 18. oder 19. Jahrhundert! So etwas hat ja nicht einmal die Linkspartei hier abgelassen. (Beifall CDU und AfD)

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Daniel Münschke

Herr Abgeordneter Kutsche, möchten Sie erwidern? – Er möchte erwidern.

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Andreas Kutsche BSW

Nur so viel, Herr Bommert: Sie haben mir bei der Rede nicht richtig zugehört. Natürlich müssen wir schauen, dass wir die Bürokratie reduzieren. Aber das ist doch kein Grund, das Vergabegesetz abzuschaffen. – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD)

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Daniel Münschke

Wir fahren in der Rednerliste fort. Für die Landesregierung hat Herr Minister Keller das Wort. Er spricht nicht zum ersten Mal hier im Landtag, hält heute aber seine erste Rede als Minister. (Beifall SPD und BSW – Oh! bei der AfD) Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Tatsächlich – heute die erste Rede als Minister. Dementsprechend vorab: Ich freue ich mich auf eine gute Zusammenarbeit und darauf, dass wir hier gemeinsam – so habe ich es aus dem größten Teil der Reden herausgehört – für Brandenburg einiges bewegen wollen. Gute Arbeit und gerechte Löhne bleiben weiterhin die Aufgabe und das Ziel der Landesregierung. Das sind gewichtige Worte. Dementsprechend müssen wir schauen, dass wir diese auch mit Leben erfüllen. Ich will vielleicht – es wurden ja hier schon Punkte angesprochen – den Blick zurückwerfen. Herr Dr. Redmann hat angesprochen, wie der Vergabemindestlohn im Land Brandenburg eingerichtet worden ist. Wir waren 2011 das erste Bundesland. Ich glaube, da müssen wir uns nicht verstecken. Wir haben dafür gesorgt, dass bei Aufträgen, die vom Land Brandenburg und von der kommunalen Ebene vergeben werden, die Unternehmen mindestens einen Vergabemindestlohn zahlen müssen. Der ist über die Zeit auch angestiegen. In der letzten Legislaturperiode – auch das wurde angesprochen – haben wir gemeinsam mit der CDU und mit den Grünen den Vergabemindestlohn auf 13 Euro angehoben. Daher glaube ich, lieber Herr Dr. Redmann, dass Sie sich da gar nicht verstecken müssen. Da haben Sie auch etwas Gutes für das Land gemacht. Das haben wir gemeinsam gemacht, und dementsprechend sollten wir auch ein bisschen stolz darauf sein. (Beifall SPD und BSW) Aber nun war es nicht so, dass Brandenburg das einzige Bundesland war, das den Vergabemindestlohn eingeführt hat. Es folgten weitere Bundesländer, und vor allem – das will ich hier auch sagen – war das die Vorreiterrolle bei der Entscheidung auf der Bundesebene, einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen. Jetzt könnte man sagen, es war eine SPD-Alleinregierung, die das hinbekommen hat. Aber auch hier müssen wir uns ehrlich machen: Es waren, unter Angela Merkel, CDU und SPD: Beschlossen wurde das Gesetz zum Mindestlohn am 3. Juli 2014, in Kraft getreten ist es zum 1. Januar 2015. Auch das war eine gute Entscheidung. (Beifall SPD und vereinzelt BSW) – Ja, da können wir durchaus klatschen. – Es war, es ist und es bleibt auch eine gute Entscheidung, dass wir eine Grenze nach unten hin definiert haben – ich glaube, da wird Herr Bommert auch nicht widersprechen –, denn es waren damals zwar nicht die kleinen und mittleren Unternehmen, aber viele andere, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgebeutet haben und dafür verantwortlich waren, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei 40 Stunden aufstocken mussten. All das kann und sollte damit behoben werden. Und ich glaube, der Mindestlohn, der dem Vergabemindestlohn in der Logik folgte, war richtig. Herr Dr. Redmann, nun sprechen Sie an, dass wir nur noch eine kleine Differenz zwischen dem Vergabemindestlohn und dem gesetzlichen Mindestlohn auf der Bundesebene haben. Wie wir den Vergabemindestlohn erhöhen, ist sicherlich etwas, worüber wir hier im Land diskutieren müssen. Dazu finden Sie auch etwas in unserem Koalitionsvertrag. Ich will aber deutlich machen, dass wir sicherlich auch abwarten und genau schauen müssen, was die nächste Bundesregierung macht. Es würde mich nicht wundern, wenn auch auf Bundesebene die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns diskutiert und womöglich nachher beschlossen wird – vielleicht auch mit Stimmen der CDU. Ich glaube, mit den Stimmen der SPD ist das sicherlich machbar, und auch andere Akteure haben sich im Vorhinein schon dafür ausgesprochen. Aber Sie sprechen einen weiteren wichtigen Punkt an. Da will ich vor allem eine Einladung aussprechen, wie ich es auch in der Vergangenheit getan habe. Wir haben den Auftrag klar vernommen: Die Parlamentarier haben im Dezember entschieden, hier einen Ausschuss zum Abbau von Bürokratie einzusetzen. Ich bin viel unterwegs, auch mit Kollegen von Ihnen: mit Kollegen der SPD, des BSW und auch mit anderen Kollegen hier aus dem Haus. Ich lade auch immer die Handwerkskammern, die IHKs, kleine und mittlere Unternehmen, Expertinnen und Experten ein, bei dem Bürokratieabbau-Ausschuss mitzuwirken. Zur Wahrheit gehört dazu: Herr Bommert, was Sie beschrieben haben, ist doch richtig, nämlich dass die Bürokratie noch zu aufwendig ist, dass die Bürokratie bei der Vergabe ein großes Thema ist. Aber es ist eben nicht der Vergabemindestlohn, der den Aufwand macht, sondern das sind Regelungen vor allem in der Landeshaushaltsordnung; das sind Regelungen in der KomHKV. Das sind alles Themen, die wir gemeinsam besprechen wollen. Aber lassen Sie mich zum Schluss sagen: Wir als Landesregierung halten am Vergabemindestlohn fest und daran, dass wir unsere Aufträge, wie beschrieben, mit dieser sozialen Komponente vergeben. Über alles andere zum Thema Bürokratieabbau wollen wir mit Ihnen gemeinsam diskutieren und auch entschlossen entscheiden. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)

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Daniel Münschke

Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Ja.

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Daniel Münschke

Bitte schön.

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Steffen John AfD

Vielen Dank, Herr Minister Keller, dass Sie die Frage zulassen. Eine Frage bleibt ja offen: Sie wollen die Bürokratie tatsächlich abbauen, und Sie wollen den Vergabemindestlohn erhöhen. Das heißt eigentlich, dass die Bürokratie so, wie sie jetzt ist, weiterläuft. Warum reicht Ihnen die Richtlinie, die vom Bund kommt, nicht mehr aus, um die Unternehmen zu entlasten und hier auch wirklich einmal ein Zeichen zu setzen? (Beifall AfD)

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Daniel Münschke

Herr Minister, bitte. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Ich will die Frage gerne beantworten. Ich glaube, wenn Sie mit Unternehmerinnen und Unternehmern sprechen, stellen Sie fest, dass das Thema Vergabemindestlohn eine ganz kleine Komponente bei den Ausschreibungen ist. Es geht um viele andere Themen, die darin mit enthalten sind. Wir haben in der letzten Legislaturperiode darüber diskutiert. Ich sage auch, dass es in der Vergangenheit einen dritten Koalitionspartner gab, der mit dem Einführen von ökologischen Standards und ähnlichen Punkten die Bürokratie noch größer werden lassen wollte. Seien Sie sich daher gewiss, der Vergabemindestlohn ist nicht das, was den Bürokratieaufwand macht. Da gibt es viele andere Regelungen; die werden wir uns im Bürokratieabbau-Ausschuss auch anschauen. Beim Vergabemindestlohn werden wir weiter dafür einstehen, dass er bleibt. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)

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Daniel Münschke

Wir führen die Rednerliste fort. Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Dr. Redmann.

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Jan Redmann CDU

Tja, Herr Ministerpräsident, jetzt haben Sie sich schon einen renommierten Verwaltungswissenschaftler als Wirtschaftsminister ausgesucht, und von ihm kommen noch immer keine Ideen, wie man Bürokratie konkret abbauen könnte. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, Herr Keller: Über die Neujahrsempfänge zu tigern und die Verbände aufzurufen, sich an den Sonderausschuss im Landtag zu wenden, ist für einen Wirtschaftsminister zu wenig! (Beifall CDU) Schauen Sie sich einfach mal an, wie in anderen Bundesländern Bürokratie abgebaut wird. In Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung inzwischen das 9. Entfesselungspaket zum Abbau von Normen und Standards vorgelegt. Ich habe in der konstituierenden Sitzung des Sonderausschusses zum Bürokratieabbau die Ministerin der Staatskanzlei gefragt, welche Pläne die Landesregierung eigentlich hat, um den Bürokratieabbau zu unterstützen. Die Antwort war: Darüber müssen wir noch beraten. Wir haben uns da noch gar keine Ziele gesetzt. Es gibt noch keinen Zeitplan und auch noch keine Zuständigkeit. – Meine Damen und Herren, ich sehe nicht, dass diese Koalition und diese Landesregierung überhaupt die Ambition haben, Bürokratie abzubauen. (Beifall CDU und AfD) 2025 49 Das Einzige, worauf Sie sich schon verständigt haben – das ist in der heutigen Debatte auch deutlich geworden –, ist der Aufbau von Bürokratie. Das, was Sie mit dem Vergabegesetz vorhaben, also die Tarifbindung, die hier und da angesprochen wurde, führt im Ergebnis zu zusätzlicher bürokratischer Belastung sowohl auf der Seite der Auftraggeber, der Vergabestellen, als auch auf der Seite der Auftragnehmer. Was Sie sich erhoffen, nämlich dass am Ende mehr Unternehmen in die Tarifbindung kommen, wird nicht passieren. Das Gegenteil davon ist der Fall. 98 % der Unternehmen in Brandenburg sind nicht tarifgebunden. Wir haben schon heute die Situation, dass diese Unternehmen wegen der Bürokratie öffentliche Aufträge meiden. Sie nehmen an dem Wettbewerb um öffentliche Aufträge gar nicht mehr teil, weil sie sich diesen Belastungen nicht aussetzen wollen. Diese Unternehmen werden durch Ihre Gesetzesänderungen noch weiter davon abgeschreckt, sich an öffentlichen Aufträgen zu beteiligen. Dadurch werden nicht mehr Mitarbeiter in eine Tarifbindung kommen, sondern es werden mehr Brandenburger Unternehmen aus der Vergabe öffentlicher Aufträge herausfallen. Das wird am Ende das Ergebnis sein. Die Aufträge gehen an andere Unternehmen, an große Unternehmen aus Berlin oder von anderswo, und die Brandenburger gehen leer aus, meine Damen und Herren. (Beifall CDU sowie vereinzelt AfD) Deshalb kann ich Ihnen, wenn Sie selbst keine Vorschläge zum Bürokratieabbau haben – so sieht es nach der ersten Sitzung des Sonderausschusses Bürokratieabbau aus –, nur raten: Nehmen Sie doch einmal unseren Vorschlag an! Überweisen Sie unseren Gesetzentwurf wenigstens an den zuständigen Ausschuss! Dann können wir hier und da über einiges beraten. Dann können wir mit dem Bürokratieabbau Ernst machen; denn die Unternehmen in Brandenburg warten sehr dringend darauf. Die wirtschaftliche Lage ist ernst. – Vielen Dank.

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Daniel Münschke

Wir sind am Ende der Aussprache angelangt und kommen zu den Abstimmungen. Die CDU-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Gesetzentwurfs auf Drucksache 8/314, Gesetz zur Aufhebung des Brandenburgischen Vergabegesetzes, an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz zur Federführung sowie an den Sonderausschuss Bürokratieabbau zur Mitberatung. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Überweisung ohne Enthaltungen mehrheitlich nicht zugestimmt worden. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion auf Drucksache 8/314, Gesetz zur Aufhebung des Brandenburgischen Vergabegesetzes. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf ohne Enthaltungen in der 1. Lesung mehrheitlich abgelehnt und hat sich somit erledigt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 5 und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf. TOP 6: Umfassendes Handyverbot an Kindergärten und Grundschulen einführen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/123 (Neudruck) Die Aussprache eröffnet der Abgeordnete Dr. Kaufner von der AfD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall AfD) Dr. Dominik Kaufner (AfD):* Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Besucher! Liebe Brandenburger! Wenn „Bildungspolitiker“, die wenig Ahnung von Bildungspolitik haben, Aufsehen erregen wollen, fordern sie die Digitalisierung unserer Schulen. (Vereinzelt Beifall AfD) Das klingt modern – man hört das Schlagwort öfter –, und in den meisten anderen Zusammenhängen ist Digitalisierung ja auch sinnvoll. Man muss sich dann nicht mit den eigentlichen Herausforderungen an unseren Schulen beschäftigen. Dieser Typus des Berufs-Bildungspolitikers (Heiterkeit des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) sieht in der Digitalisierung nicht selten ein Allheilmittel für die Versäumnisse, die auf eigene Fehlentscheidungen zurückgehen. Ein Paradebeispiel dafür ist die SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg, (Beifall AfD) die zwar zu wissen glaubt, wer für den Vorsitz des Bildungsausschusses geeignet oder eben nicht geeignet ist, aber über Jahrzehnte mit ihrer Politik dafür gesorgt hat, dass unser Bundesland mit Berlin und Bremen um die letzten Plätze bei Bildungsvergleichsstudien konkurriert. (Beifall AfD) Wir haben schon in der vergangenen Legislaturperiode den Antrag gestellt, das gescheiterte Digitalisierungsexperiment in unserem Schulsystem endlich zu beenden. Das wurde damals von den anderen Fraktionen der Kartellparteien abgelehnt und als „rückwärtsgewandt“ bezeichnet. Immerhin haben Sie, liebe SPD, jetzt einen Koalitionspartner an Ihrer Seite, der die Sache anders sieht, zumindest nach Ausweis des BSW-Wahlprogramms. Ich darf zitieren: „Handys und Tablets, die den Wissenserwerb nachweislich erschweren, werden wir mindestens bis zum Ende der 4. Klasse aus den Klassenzimmern der Grundschulen verbannen.“ (Zuruf: Genau!) Ich rechne also mit breiter Zustimmung zu unserem Antrag. Wir fordern drei Dinge: erstens, an Grundschulen die Nutzung privater digitaler Endgeräte – darunter Smartphones, Tablets und auch Smartwatches – während und außerhalb des Unterrichts bis zum Ende des Unterrichtstages auf dem Schulgelände zu untersagen, außer wenn medizinische Gründe dies erfordern; zweitens, ein entsprechendes flächendeckendes Verbot der Verwendung digitaler Endgeräte und Medien als Lehr- und Lernwerkzeuge, auch in Kitas; drittens, die Anschaffungskosten von Handyschließfächern oder mobilen Handyparkplätzen zu prüfen und die Ergebnisse bis zum Ende des 2. Quartals 2025 dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen sowie dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport vorzulegen. Diese Schritte sind überfällig. Andere Länder haben längst den Rückwärtsgang eingelegt: Die Niederlande, Dänemark, Schweden, Finnland, Norwegen, Italien und Griechenland haben längst die Rückabwicklung der Digitalisierung an den Schulen eingeleitet; in Frankreich läuft dazu aktuell ein Pilotprojekt. Der Grund ist überall der gleiche: einbrechende Schülerleistungen – also genau das Gegenteil von dem, was Sie den Leuten immer weismachen wollen. Auch in Deutschland mehrten sich zuletzt die Forderungen, die bislang unbegrenzt vorangetriebene Digitalisierung in Kindergärten und Schulen einzuhegen. Erinnert sei an dieser Stelle – wir haben ihn schon erwähnt – an den Aufruf von über 40 renommierten Wissenschaftlern aus unterschiedlichsten Disziplinen sowie Kinder- und Jugendärzten, die sich Mitte November 2023 für ein Moratorium der Digitalisierung insbesondere der frühen Bildung bis zum Ende der Unterstufe ausgesprochen haben und die explizit davor gewarnt haben, weitere Versuche an schutzbefohlenen Kindern und Jugendlichen mit ungewissem Ausgang vorzunehmen. Diese hätten nur ein Leben, nur eine Bildungsbiografie, mit der nicht länger sorglos umgegangen werden dürfe. – Worauf wollen Sie eigentlich noch warten? (Beifall AfD) Da Sie die AfD hier ja gerne als rückwärtsgewandt framen und das auch in der letzten Legislaturperiode getan haben, fällt Ihnen der Schritt vielleicht etwas leichter, wenn Sie sehen, dass tatsächlich auch immer mehr SPD-Politiker zur Besinnung kommen: Erst vergangene Woche forderten drei Berliner SPD-Gesundheitsstadträte in einem offenen Brief an den Senat ein umfassendes Handyverbot an allgemeinbildenden Schulen. (Lars Hünich [AfD]: Ach, guck!) Auch Hessens Kultusminister Armin Schwarz von der CDU fordert ein bundesweites Smartphoneverbot an Schulen. Vielleicht will sich die CDU-Fraktion mal mit den Kollegen austauschen; Sie überlassen die Bildungspolitik ja sonst immer der SPD. Das wäre ein Feld, auf dem Sie sich hervortun könnten. Jugendliche selbst lehnen digitales Lernen zu über 90 % ab. Dazu gibt es eine ganz aktuelle Trendstudie von 2025: 92 % der Jugendlichen über 16 Jahre sagen, dass an Grundschulen ein absolutes Handy- und Tabletverbot herrschen sollte. Die wissenschaftlichen Studien, die es zu dem Thema gibt, zeigen ja auch ganz deutlich die Nachteile mobiler Endgeräte: Die Schüler können sich schlechter konzentrieren, sie lassen sich leichter vom Unterrichtsgeschehen ablenken, sie können sich Inhalte schwerer merken, sie lernen langsamer, das Leseverständnis und die Lesegeschwindigkeit leiden, der Wortschatz bleibt weniger umfangreich, und die Sprachentwicklung verzögert sich. Meine Damen und Herren, gerade beim katastrophalen Zustand des Brandenburger Bildungssystems können wir uns hier überhaupt keine Experimente leisten; da bin ich ganz ehrlich. Sämtliche nationalen Schüler- und Bildungsvergleichsstudien attestieren den Brandenburger Schülern alarmierende Defizite in den grundlegenden Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen. Der IQB-Bildungstrend zum Beispiel besagt, dass ein Fünftel der Brandenburger Grundschulkinder am Ende der 4. Klasse nicht richtig lesen, fast ein Drittel nicht rechnen und fast die Hälfte nicht oder nur rudimentär schreiben kann – fast die Hälfte! Das sind unglaubliche Zahlen. Und das ist Ihre Verantwortung, das ist nicht die Verantwortung der Kinder. Sie haben das Bildungssystem ruiniert! (Beifall AfD) Sie sind unfähig, die absolute Dysfunktionalität des gegenwärtigen Bildungssystems abzustellen, und wollen stattdessen lieber weitere Bildungsexperimente an unseren Kindern durchführen. Nun wird seitens verschiedener Interessengruppen tatsächlich schon ein DigitalPakt Kita gefordert, weil bereits die Medienkompetenz – wie es so schön genannt wird –, von Kleinkindern gefördert und gestärkt werden müsse – das ist immer das Schlagwort, mit dem hier argumentiert wird. Da kann einem wirklich nur noch schwindelig werden. Ich sage: Lassen wir die Kinder Kinder sein! In der Kita hat das als Allerletztes etwas verloren. (Beifall AfD - Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Richtig!) Wer trotz der Fülle der vorliegenden Literatur weiterhin offensiv die gegenteilige Position vertritt und die Notwendigkeit von digitaler Bildung schon im Elementarbereich unkritisch propagiert, nimmt nicht nur die Überforderung, sondern auch die nachhaltige Schädigung der psychischen und physischen Gesundheit unserer Kinder billigend in Kauf. Ein umfassendes Verbot der Nutzung digitaler Endgeräte in Kindergärten und an Grundschulen ist deshalb unumgänglich und auch überfällig. Ein solcher Vorstoß würde sich an Ländern orientieren, die bildungspolitisch um einiges erfolgreicher sind als Brandenburg. Mal ganz abgesehen von der direkten Auswirkung auf den Lernerfolg: Ein Handyverbot sorgt einfach auch für weniger Stress und Konflikte. (Vereinzelt Beifall AfD) Das Verbot steht sowieso in der Hausordnung der meisten Schulen. Es lässt sich aber oft schwer umsetzen, erfordert einen unverhältnismäßig großen Kontrollaufwand und sorgt für Diskussionen und Streit. Der eine Lehrer handhabt die Verstöße strenger, der andere weniger streng; es gibt dauernd Diskussionen. Wir schaffen hier Klarheit: Wir stärken den Kollegen den Rücken. Wir unterbinden die Unsitte illegal angefertigter Video-, Ton- und Bildaufnahmen im Schulunterricht, von denen das Netz voll ist. Handyschließfächer oder sogenannte Handyparkplätze sind hier eine wegweisende Alternative. Die Einzigen, die von der Politik der Digitalisierung an Kitas und Grundschulen profitieren, sind Big-Tech-Konzerne. Für den Steuerzahler bzw. die Eltern ist das Ganze kostspielig, für die Schüler ist es ein Risiko für ihre Bildungsbiografie. 2025 51 Die Brandburger SPD hat sich bildungspolitisch wieder einmal verrannt. Vielleicht konnte ich Sie heute überzeugen, liebe Genossen. Ansonsten hilft vielleicht das BSW und übernimmt doch die Verantwortung für das, was noch im Wahlprogramm versprochen wurde. Wir wollen Kindergärten und Grundschulen, die digitalfreie Oasen für unsere Kinder sind und an denen sie grundlegende Kulturtechniken, an deren Beherrschung es ja häufig mangelt, optimal erlernen können. Das Digitalisierungsexperiment muss zum Wohle der kindlichen Entwicklung, der Gesundheit und der Bildungschancen unserer Kinder gestoppt werden. – Ich danke Ihnen. (Beifall AfD)

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Daniel Münschke

Damit ist die Feuertaufe gut gelungen, denn das war die erste Rede von Herrn Dr. Kaufner in diesem Plenarsaal. (Vereinzelt Beifall AfD) Wir kommen zur nächsten Rednerin auf der Rednerliste; das ist Frau Abgeordnete Poschmann von der SPD-Fraktion. Sie haben das Wort.

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Katja Poschmann SPD

Herr Vizepräsident! Werte Damen und Herren! Liebe Gäste auf der Tribüne! Bei der AfD scheint der Handyempfang nicht stabil zu sein. Irgendwie bricht die Verbindung ständig ab, und man versteht gar nicht, was sie eigentlich will. (Beifall SPD – Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Das sage ich nicht, weil sie recht kurzfristig ihr Antragsanliegen bzw. die Forderungen in ihrem Antrag grundlegend und wesentlich geändert hat, sondern ich sage das, weil der Antrag selbst nach der vorgenommenen Änderung weder bezogen auf den Titel noch bezogen auf die Forderungen und erst recht nicht bezogen auf die Begründung schlüssig oder gar sinnig ist. Beim Titel kommt der Antrag populistisch um die Ecke, denn dort ist von einem umfassenden Handyverbot in Kindergärten und Grundschulen die Rede – eine Aussage, bei der sicher viele von uns erst mal geneigt sind, zustimmend zu nicken. Wer will schon, dass gerade die Kleinsten ständig am Telefon hängen? Man braucht aber gar nicht lang weiterzulesen, um zu erkennen: Die AfD wollte viel mehr beschließen lassen. Sie wollte die Nutzung privater digitaler Endgeräte am gesamten Schultag – also auch in den Pausen – in Grundschulen und auch in der Sekundarstufe I, also bis zum Ende der 10. Klasse, untersagen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Reden Sie doch zum Antrag, Frau Poschmann! Einfach zum Antrag reden!) Wahrscheinlich ist Ihnen die eigene Wählerschaft aufs Dach gestiegen, und nun liegt uns ein Antrag vor, der sich allein auf Kindergärten und Grundschulen bezieht. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Pech für Sie!) Anders als im Titel angegeben beantragt sie aber auch ein Verbot privater Tablets und Smartwatches sowie ein grundsätzliches Verbot der Verwendung digitaler Medien als Lehr- und Lernwerkzeuge. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Richtig!) Liest man sich die Begründung durch, erkennt man, wo die Reise für die AfD wirklich hingehen soll: Man findet dort eine ausführliche Generalabrechnung mit der digitalen Bildung, so wie wir es auch gerade noch einmal gehört haben. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Dort ist von der „Dringlichkeit für eine deutliche Kehrtwende bei der Digitalisierung der Bildung“ und von einer „entdigitalisierten Schule“ die Rede. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ein Weiter-so mit der SPD! Wunderbar!) Der Begriff allein lässt mich erschaudern. Fast am Schluss liest man dann sogar, dass ein umfassendes Verbot der Nutzung digitaler Endgeräte unumgänglich und überfällig sei. Wer sich jetzt fragt, was ein Handyverbot in Schulen mit digitalen Lehrwerkzeugen und adaptiven Lern-Apps zu tun hat, findet im Antrag darauf keine Antwort. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist an Realitätsferne nicht mehr zu überbieten (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) und wird weder den Anforderungen der heutigen Zeit noch der Lebensrealität junger Menschen in irgendeiner Weise gerecht. Daher will ich die Gelegenheit nutzen, meine Position deutlich zu machen. Vorab: Es ist unbestritten, dass der Medienkonsum immer wieder kritisch und vor allem altersgerecht betrachtet werden muss. Es ist ebenfalls völlig klar, dass digitalfreie Zeiten am Tag die Konzentrationsfähigkeit und das soziale Wohlbefinden maßgeblich verbessern. Deswegen müssen wir hier selbstverständlich noch genauer hinschauen. Ich möchte allerdings davor warnen, diese Aufgabe allein in die Schule zu verlagern. Wir sollten unsere eigene Vorbildrolle als Erwachsene nicht außer Acht lassen und das Bewusstsein für eine kritische Nutzung digitaler Medien auch in den Familien und in der Gesellschaft allgemein etablieren. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das hat doch mit dem Antrag nichts zu tun!) Ich möchte aber eindringlich darum bitten, sich klarzumachen: Digitale Bildung ist so viel mehr als die Nutzung von Smartphones. Sie kann sehr wohl die Lehrkräfte bei ihrer pädagogischen Arbeit sinnvoll unterstützen und auch den individuellen Lernerfolg in Grundschulen nachweislich verbessern. Mit dem Koalitionsvertrag haben wir uns vorgenommen, Empfehlungen für ein altersgerechtes Gleichgewicht zwischen digitalem und analogem Lernen zu entwickeln. Wir wollen gerade in der Grundschule den Fokus auf die feinmotorischen Fähigkeiten richten und einen Schwerpunkt auf die Vermittlung der Kernkompetenzen legen. Damit reagieren wir auf die Ergebnisse der vergangenen Vergleichsstudien und auf die Erfahrungen, die in anderen Ländern gemacht wurden. Dennoch, meine sehr geehrten Damen und Herren, halte ich nichts davon, die Herausforderungen der Zeit einfach per Verbot zu ignorieren. Das gleicht einer Resignation in Bezug auf Entwicklungen, die ohnehin nicht aufzuhalten sind. Auch wenn mir bewusst ist, dass ein Handyverbot in Schulen oft kontrovers diskutiert wird und viele Meinungen hervorruft: Lassen Sie uns nicht vergessen, dass die Schule ein wichtiger Sozialraum ist, ein Ort, an dem man gemeinsam lernt, gemeinsam lacht, sich austauscht, sich vertraut und gemeinsam wächst. Gerade in Zeiten von Informations- und Reizüberflutung, von Cybermobbing, Desinformation und Deepfakes im Netz dürfen wir Schülerinnen und Schüler nicht mit diesen Erfahrungen zurück- oder alleinlassen. Gerade jetzt brauchen sie den vertrauensvollen Austausch, den ihnen auch der Ort Schule bietet. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW])

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Daniel Münschke

Bitte kommen Sie zum Ende.

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Katja Poschmann SPD

Dieser Verantwortung sollten wir uns nicht entziehen, wenn unsere Kinder verantwortungsbewusste, informierte und kritische Nutzer der digitalen Welt werden sollen. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Ihr Anliegen lehnen wir ab. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)

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Daniel Münschke

Herr Dr. Kaufner von der AfD-Fraktion hat eine Kurzintervention angezeigt. (Vereinzelt Beifall AfD) Dr. Dominik Kaufner (AfD):* Sie haben gesagt, dass das digitale Lernen den Unterrichtserfolg unterstützen kann. Sie haben zu Recht festgestellt: Wir haben das Ganze in unserem Antrag auf Kitas und Grundschulen beschränkt. – Jetzt möchte ich gerne einmal wissen, wie digitales Lernen in dem Bereich überhaupt so große Fortschritte bringen soll. Es sind ja gerade die Grundfertigkeiten, die unseren Schülern fehlen; gerade daran mangelt es ja. Diese bringt einem kein Tablet näher und auch kein Handy und irgendwelche Lern-Apps schon lange nicht. Es ist ganz gut, wenn so was ergänzend in der Freizeit genutzt wird; das kann jeder machen. Wir regieren hier ja nicht in das Freizeitverhalten der Leute rein oder sagen den Eltern, wie sie ihre Kinder am Nachmittag am besten auf die Schule vorbereiten und mit ihnen den Stoff wiederholen sollen. Das kann jeder so machen, wie er möchte. Es gibt Angebote, und die muss man nicht in Bausch und Bogen verdammen. Aber in den Grundschulen und in den Kitas hat das nun einmal nichts verloren. (Beifall AfD) Die Erfahrungen, die in anderen Ländern gemacht wurden, sollten wir nutzen. Da gab es erst kürzlich einen Artikel in der „Welt“, der mit dem Resümee geendet hat: Die Zeiten der unbegrenzten Begeisterung für digitale Bildung sind international vorbei. – Wir haben den Vorteil, dass uns der deutsche Rückstand dabei noch den Vorteil bietet, dass wir die Erkenntnisse, die in anderen Ländern entstanden sind, nutzen können. Wir hätten diese Gelegenheit jetzt. Sie wollen Ihren Weg aber unbeirrt in diese Richtung weitergehen, weil Sie es modern finden, weil das schick ist und weil das irgendwie zeitgemäß ist. Es geht gar nicht darum, den Kindern das Handy zu verbieten. Aber in der Grundschule hat es einfach im Schließfach zu bleiben, und in der Kita hat das Ganze gar nichts verloren und mit Bildung überhaupt nichts zu tun. (Beifall AfD)

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Daniel Münschke

Frau Abgeordnete Poschmann, möchten Sie antworten? – Das möchte sie.

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Katja Poschmann SPD

Herr Kaufner, Sie haben gezielt gefragt, in welchem Bereich in der Grundschule digitale Lehrwerkzeuge hilfreich sein können. Ich empfehle Ihnen, sich einmal besonders im Bereich Mathematik damit zu beschäftigen, wie die Auswertung aussieht, wenn man ergänzend – selbstverständlich ergänzend! – zum analogen Lernen Mathematikanwendungen nutzt. Man kann dann genau sehen: Wie viele Schüler haben länger gebraucht, um diese Aufgabe zu lösen? Wo muss ich noch einmal genauer ansetzen? Das sieht man einfach nicht, wenn alle analog die Zettel abgegeben und alle das gleiche Ergebnis haben. Da hat man dann überhaupt keine Reflexion darüber, wie lange die Kinder gebraucht haben, welche Kinder vielleicht noch Unterstützung brauchen. Da ist das sehr wohl hilfreich. Ich muss wirklich sagen: Jedes Mal, wenn wir diese Debatte führen, ist es so: schwarz oder weiß. Das ist doch Quatsch! Zeigen Sie mir eine Grundschule in Brandenburg, wo das Handy auf dem Tisch liegt. So ein Quatsch! Das gibt es einfach nicht. Unsere Lehrkräfte haben das sehr wohl im Griff. Wir sprechen uns dafür aus, eben nicht generelle Verbote auszusprechen, sondern es genau so zu gestalten, wie es mit Blick auf die Förderung durch die Pädagogen als am besten eingeschätzt wird. Verbote würden das alles nicht mehr möglich machen; das muss ich Ihnen sagen. – Ich bin sehr dankbar für die erneute Redezeit. Weil Sie über den Schutz von jungen Menschen sprechen: Ich war schon erstaunt, dass ich in dieser Woche eine Rüge der Kommission für Jugendmedienschutz lesen musste. – Sie grinsen schon, weil Sie wahrscheinlich wissen, was ich meine. Es ist Ihre Partei, es ist Ihre Fraktion, die dort gerügt worden ist, weil Sie Clips ins Internet stellen, die entwicklungsschädigend für junge Menschen sind. (Beifall SPD und BSW – Gelächter bei der AfD) Da sage ich Ihnen: Das ist einfach wenig glaubhaft. – Vielen Dank. (Torsten Arndt [AfD]: Was ist denn mit Ihnen los?) 2025 53

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Daniel Münschke

Wir kommen zum nächsten Redebeitrag, dem der CDU-Fraktion. Für diese hat Frau Abgeordnete Augustin das Wort. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das war ja ein Klassiker, Frau Poschmann! – Lars Hünich [AfD]: Selbstreflexion? Fehlanzeige!) – Meine Damen und Herren, jetzt beruhigen wir uns wieder etwas; denn das Wort hat die Kollegin Abgeordnete Augustin. Bitte sehr.

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Kristy Augustin CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Das Thema „Anwendung digitaler Endgeräte in Bildungseinrichtungen“ kann sicherlich kontrovers diskutiert werden. So war das ja auch ein Grund, warum zum Beispiel die Mitglieder des Bildungsausschusses vergangene Legislaturperiode ausgerechnet nach Kopenhagen gereist sind: um sich das unter anderem an den Schulen anzusehen. Dort wurde teilweise der Schritt ein bisschen zurück gemacht. Man war aber vorher, was die Digitalisierung im Schulbereich betraf, weit voraus. Es gab auch bereits diverse Debatten im Landtag, gerade zum Ende der Legislaturperiode, dazu, was Digitalisierung in der Schule bedeutet. Wobei: Ein umfassendes Einfordern des Einsatzes von digitalen Endgeräten einerseits oder eben ein pauschales Unterbinden andererseits – Kollegin Poschmann es hat gesagt: dieses Schwarz-Weiß-Denken – bringt uns überhaupt nicht weiter. Nur ist das aber auch gar nicht – und da bin ich ähnlich verwirrt wie Frau Kollegin Poschmann – das, was wirklich Thema des Antrags ist. (Lars Hünich [AfD]: Ihr denkt doch nur schwarz-weiß!) Schauen wir in die Überschrift des Antrags. Dort steht eindeutig: Handyverbot in Schule und Kita. – Es geht also um den Einsatz von privaten – mit dem sperrigen Wort: – digitalen Endgeräten. Hier stolpere ich allerdings auch etwas – auch das hat Frau Poschmann schon erwähnt – über die Schere zwischen dem, was Sie eigentlich fordern, und dem, was im Erläuterungsteil aufgeführt ist. Als Punkt 1 Ihrer Forderung steht klar in dem Neudruck – nun nur noch auf Grundschulen reduziert –: „[…] die Nutzung privater digitaler Endgeräte – darunter Smartphones, Tablets oder Smartwatches – auf dem Schulgelände, während und außerhalb des Unterrichts bis zum Ende des Unterrichtstages zu untersagen.“ Im Erläuterungsteil geht die AfD-Fraktion aber fast ausschließlich auf Digitalisierung im Bildungsbereich ein, also auf den bewussten Einsatz von digitalen Endgeräten als Unterstützung für die Bildungsarbeit. Damit geht es um den Einsatz digitaler Arbeitsmittel. Einzig auf Seite 3 des langen Erläuterungsteils wird minimal dieser kleine Brückenschlag gewagt, dass mit der Rückabwicklung der Digitalisierung auch das Verbot der privaten Handynutzung einhergehen solle. Sehr geehrte Damen und Herren, die Forderung „Keine private Handynutzung an Grundschulen“ ist nicht neu, und ich teile sie durchaus. Bildungsministerin Karin Prien aus Schleswig-Holstein hat dies schon 2023 sehr medienwirksam in den Debatten gefordert. Und es wurde bereits gesagt: Auch der hessische CDU-Bildungsminister Armin Schwarz hat zum Ende des Jahres die Forderung eines generellen Verbots privater Handys an Schulen deutschlandweit auf das Themen-Tableau der Kultusministerkonferenz gebracht. Die Möglichkeit, dies zu diskutieren, erachte ich als sinnvoll. Es ist deutschlandweit natürlich nicht ganz einfach. Wir haben eine föderale Struktur. Auch brandenburgweit ist es nicht einfach; wir haben es gehört. Gerade viele Grundschulen nutzen das ja auch schon. Aber wie ist eigentlich die Rechtssicherheit, wenn wir das pauschal unterbinden wollen? Hier bin ich durchaus offen dafür, darüber zu diskutieren, gerade auch, was den Schutz der Kinder und Jugendlichen betrifft. Sprechen Sie einmal, Herr Dr. Kaufner, mit dem Cyberkriminologen Thomas-Gabriel Rüdiger. Dann wissen Sie, warum es auch bei den Jüngsten schon so wichtig ist, bei der Medienkompetenz anzusetzen. (Beifall CDU und SPD sowie vereinzelt BSW) Widersprechen muss ich auch klar der zweiten Forderung, ein „Verbot zur Verwendung digitaler Endgeräte und Medien als Lehr-Lern-Werkzeuge auch in frühkindlichen Bildungseinrichtungen flächendeckend auszusprechen“. Es ist bei Kollegin Poschmann schon deutlich geworden, und Sie können auch in den Kitas nachfragen – ich habe gestern mit der Landesvorsitzenden der Kindertagespflege gesprochen –: Auch dort gehören diese Dinge schon selbstverständlich dazu. Es ist der Mix aus analogem und digitalem Lernen und der Förderung der Medienkompetenz, der so dringend notwendig ist. Wir leben in einer digitaler werdenden Welt. Das können und wollen wir auch gar nicht aufheben. Im Gegenteil: Wir müssen uns klar darüber sein: Wollen wir unsere Kinder so vorbereiten, dass sie die Chance haben, in dieser digitalen Welt auf dem Arbeitsmarkt zu bestehen, aber auch den Herausforderungen in dieser digitalen Welt gewachsen sind? Wir selbst müssen wissen, ob wir in Deutschland oder in Brandenburg Getriebene der digitalen Welt sein oder federführend voranschreiten wollen. Ich habe als Teil der Arbeitsgruppe der CDU 2023 am Kinderzukunftspaket gearbeitet, unter anderem mit der Bildungsministerin Karin Prien. Auch hier haben wir uns dem Thema Digitalisierung intensiv gewidmet und für den besonders sensiblen frühkindlichen Bereich festgehalten und als Forderung formuliert, dass schon in den Kitas unter Einbeziehung der Eltern entwicklungsfördernde digitale Angebote genutzt und der altersadäquate Umgang mit digitalen Tools geschult werden sollte. Gerade die Medienkompetenz zu stärken, und dies frühzeitig – in entsprechender Begleitung –, ist in dieser Welt wirklich unerlässlich. Übrigens findet sich auch hier wieder die Schere zwischen Forderungs- und Erläuterungsteil der AfD. Es wird gar nicht begründet, warum das in Kitas schädlich sein soll, oder irgendein Hinweis gegeben, dass es erwiesen sei. Sie verweisen auf ein erfolgreiches Verbot der Nutzung von privaten Handys an einem Hamburger Gymnasium, an dem die Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 9 diese vor Unterrichtsbeginn abgeben müssen. Ich weiß nicht, inwiefern das etwas bezüglich des Einsatzes von Lern- und Lehrmitteln in der Kita belegen soll. Zum Forderungspunkt 3, Handyparkplätze und Schließfächer: Vielleicht kann der Bildungsminister schnell offenlegen, was das kosten würde. Ich finde diese Forderung doch sehr abstrus. Wir lehnen diesen abstrusen Antrag insgesamt ab. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD sowie vereinzelt BSW)

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Daniel Münschke

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor wir in der Aussprache fortfahren, hat erst einmal der Kollege Dr. Kaufner eine Kurzintervention angemeldet. (Beifall AfD) Dr. Dominik Kaufner (AfD):* Auf einen Vorwurf möchte ich an dieser Stelle einfach gleich eingehen: Es scheint Ihre Erwartung zu sein, dass man die Titel von Anträgen über drei Zeilen formuliert. Das ist nicht notwendig. Es muss griffig und so formuliert sein, dass man auch versteht, was gemeint ist. Wenn ich in die Überschrift schreibe „Handy, Tablets, Smartphones“ usw., wissen Sie ganz genau, dass der Übergang da fließend ist. Natürlich geht es auch um private Geräte. Es gibt genug Schulen, wo die Schulleiter eigenverantwortlich diese Art der Digitalisierung vorantreiben, wo Eltern nahegelegt wird, für ihr Kind so ein Gerät anzuschaffen. Die Leidtragenden sind ja nicht nur die Steuerzahler – finanziell gesehen –, sondern teilweise auch die Eltern. Das ist für Sie dann auch wieder soziale Bildungspolitik. Stellen Sie sich vor, jemand hat drei Kinder und soll ein iPad für 600 Euro kaufen – jedes Jahr noch eins dazu. Da kann der Jahresurlaub gleich gestrichen werden. Dann zu diesem Missbrauch des Jugendschutzes, um unsere Wahlkampfvideos zu verbieten: Dass Sie das hier allen Ernstes als Argument dafür heranziehen, dass wir nicht die Richtigen seien, über die Digitalisierung zu sprechen, finde ich schon einigermaßen dreist. (Vereinzelt Beifall AfD) Verbote? Na ja, mein Gott! Sie würden auch kein Grundschulkind hinters Steuer setzen und erst recht kein Kindergartenkind. An manche Sachen muss man eben unter Anleitung erst einmal herangeführt werden. Das sehe ich in der Grundschule definitiv so. – Und das reicht auch schon. (Beifall AfD)

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Daniel Münschke

Frau Abgeordnete Augustin, möchten Sie darauf erwidern? (Kristy Augustin [CDU]: Nein! Ich fühle mich ehrlich gesagt nicht danach! – Lars Hünich [AfD]: Was soll sie auch sagen?) – Okay, dann fahren wir in der Aussprache fort, und die Kollegin Frau Abgeordnete Matzies-Köhler von der Fraktion BSW hat das Wort. Das ist heute ihre erste Rede. (Beifall BSW und SPD)

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Melanie Matzies-Köhler BSW

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Liebe Schüler und Schülerinnen, mich würde eigentlich interessieren, was ihr zu diesem Thema sagt. Ihr seid ja eigentlich genau die, die wir hier unter anderem ansprechen; auch wenn ihr schon etwas älter seid. Werte AfD, erst einmal: Natürlich ist es ein ganz, ganz wichtiges Ansinnen, sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Es ist ein sehr legitimer Wunsch, die Medienzeit von Kindern zu verkürzen; da gebe ich Ihnen vollkommen recht. Es hat ja katastrophale Folgen. Der überzweckmäßige Einsatz digitaler Medien hat fatale Folgen für die physische und die psychische Gesundheit unserer Kinder. Das muss man auf jeden Fall sehr ernst nehmen. Wir haben das auch in unseren Koalitionsvertrag aufgenommen. Da steht jetzt: „Private digitale Endgeräte der Schülerinnen und Schüler sind während des Unterrichts in den Taschen oder Schließfächern zu verstauen.“ So weit zu dem Passus im Koalitionsvertrag. Ich finde, bei Ihnen ist es – das haben die Kolleginnen vorher auch schon gesagt – vielleicht ein wenig zu pauschal geurteilt und zu weitreichend. Ansonsten frage ich mich auch ein bisschen, ob Sie es denn jetzt eigentlich nur in der Grundschule verbieten wollen oder auch in der Kita oder dann auch in der Sekundarstufe I. Das hat sich mir nicht ganz erschlossen. Das war für mich jetzt irritierend. Das haben Sie kurz zuvor noch einmal verändert. (Lena Kotré [AfD]: Gucken Sie rein! Es steht drin!) – Was sagten Sie gerade? (Lena Kotré [AfD]: Es steht drin!) – Einen Tag vorher war es noch die Sekundarstufe, jetzt ist es die Grundschule. Aber gut. (Lena Kotré [AfD]: Wie es drinsteht! Genau so!) Ich möchte jetzt erst einmal auf den Einsatz der digitalen Lernmedien im Grundschulunterricht eingehen. Was ich bei Ihnen auffällig fand: Sie haben das Karolinska-Institut zitiert. Da bezieht sich die Studienlage aber auf Schweden. In Schweden wurde eine komplette, ausschließliche Umstellung auf digitale Medien vorgenommen. Da wurden ja kaum noch Bücher benutzt. Sie kennen bestimmt alle die Berichte darüber, dass die Schüler, nachdem sie dann einmal ein Buch in der Hand hatten, versucht haben, darin zu zoomen, weil sie dachten, man könne das Gedruckte im Buch größer machen. Da hat man gesehen, was das für Auswirkungen hatte. Das ist natürlich bei uns nicht ganz so sehr der Fall. (Lars Hünich [AfD]: Wir sind aber auf dem Weg dahin!) Wir haben ja immer noch die Bücher. Insofern bezieht sich die Datenlage in Ihrem Antrag auf eine Situation, die man jetzt nicht so richtig mit unserer vergleichen kann. Aber Sie haben recht: Das ist nicht gut, und man muss die Folgen definitiv beachten. 2025 55 Wenn man erfolgreich lernen möchte, dann sind Materialien wichtig, die eben auch die Prinzipien von effektiver Speicherung berücksichtigen. Das kann man analog, das kann man aber auch digital machen. Das muss dann aber gut begleitet werden. Da ist sicherlich wahrscheinlich noch viel Forschung vonnöten. Was wir vom BSW aber sagen, ist: Wir geben natürlich den analogen Medien den Vorrang, einfach auch aus dem Grund, dass es eine ganz andere multisensorische Erfahrung ist. Es ist eine haptische Erfahrung, wenn man ein Buch in der Hand hat. Und natürlich sind es auch traditionelle Informationswege, die wir hier bewahren wollen. Das sehen wir da sehr ähnlich. Nichtsdestotrotz sagen wir auch: In den Kitas ist es das Gleiche. Auch da sind die analogen Medien natürlich vonnöten und sind auch viel wichtiger. Aber man kann in vereinzelten Situationen, zu ganz bestimmten Zwecken, in einem ganz gewissen Rahmen auch Medien einführen. Es komplett auszuschließen, würden wir eben auch nicht befürworten. Ich komme jetzt noch einmal zu den flächendeckenden Handy- bzw. Smartphoneverboten an Grundschulen. Da wollen wir schon ein bisschen genauer hinsehen und differenzieren, ob man die Dinger komplett zu Hause lässt oder sie vielleicht vereinzelt mal mitnehmen kann. Dazu gibt es ja verschiedene kontroverse Diskussionen. Das wurde von meinen Vorrednerinnen bereits gesagt. Wir sind aber für eine flächendeckende, allgemein verbindliche Regelung, die besagt, wie das in Brandenburg an den Schulen zu handhaben ist. Wir sind dafür, dass wir die Maßnahmen durchaus in den Händen der Schulleitung lassen. Bisher hat das so ganz gut funktioniert, denn die Schulleitung muss die Regelverstöße dann ahnden. Im Übrigen weisen wir in unserem Wahlprogramm darauf hin, dass über die Möglichkeiten und Gefahren digitaler Medien aufgeklärt werden muss und dass man einen verantwortungsvollen Umgang damit erlernen soll. Doch ein weiteres großes Problem ist – auch wenn Sie es nicht direkt angesprochen haben – die Nutzung von digitalen Endgeräten und vor allen Dingen von Social Media außerhalb der Schule. Darin sehe ich eines der größten Probleme, denn sie geschieht oftmals unbegleitet. Die Datenlage zu diesem Punkt besagt im Moment tatsächlich – und das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen –, dass die Kinder und Jugendlichen 71,5 Stunden pro Woche am Handy bzw. Smartphone oder an anderen digitalen Endgeräten sitzen. Das ist unglaublich! Das sind ungefähr zehn Stunden am Tag! Das geht nicht. Da muss etwas passieren. (Beifall BSW und SPD)

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Daniel Münschke

Kommen Sie bitte zum Schluss.

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Melanie Matzies-Köhler BSW

Ja, es ist sicherlich …

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Daniel Münschke

Kommen Sie bitte zum Schluss, Frau Abgeordnete?

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Melanie Matzies-Köhler BSW

Ja, ich komme zum Schluss. – Wir wollen versuchen, uns am australischen Modell zu orientieren. Das wollte ich noch einmal sagen. Doch …

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Daniel Münschke

Das haben Sie jetzt getan. Kommen Sie bitte zum Schluss.

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Melanie Matzies-Köhler BSW

Das australische Modell muss erst noch genauer hinterfragt werden. – Also: In der Gesamtheit müssen wir den Antrag ablehnen, weil er für unseren Geschmack etwas undifferenziert ist. Wir befürworten Ausnahmen von bestimmten Dingen, deswegen müssen wir ihn ablehnen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall BSW und SPD)

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Daniel Münschke

Ich denke, bei der ersten Rede hier vor Publikum kann man etwas „laissez faire“ mit der Redezeit umgehen. In Zukunft werde ich aber etwas genauer auf die Zeit achten. – Wir führen die Aussprache fort: Für die Landesregierung hat Minister Freiberg das Wort. Bitte schön.

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Steffen Freiberg

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Veränderung lässt sich nicht aufhalten, aber gestalten. Das ist unser Ansatz für die Bildungspolitik in Brandenburg. Im Antrag der AfD-Fraktion sehe ich allerdings keine Gestaltungsmöglichkeiten. (Lars Hünich [AfD]: Natürlich nicht! – Zuruf der Abgeordneten Birgit Bessin [AfD]) Ich sehe stattdessen großes Misstrauen unseren Schulen gegenüber, gute und pragmatische pädagogische Lösungen zu finden. Es ist hier zur Sprache gekommen: Bisher regeln die Schulen das durch Beschlüsse der Schulkonferenz – in demokratischen Gremien – und über die Hausordnung. Wir haben uns darauf verständigt, dort noch einmal genauer hinzusehen, aber bisher läuft das gut. Ich kenne auch keine Grundschule, in der Handys einfach auf dem Tisch rumliegen. Ich will an dieser Stelle allen Lehrerinnen und Lehrern des Landes Brandenburg meinen ausdrücklichen Dank aussprechen. (Beifall SPD und BSW) Meine Damen und Herren, da hilft es auch nicht, dass Sie wiederholt wissenschaftliche Erkenntnisse aus dem Zusammenhang reißen, einseitig zitieren und das beständig wiederholen. (Lars Hünich [AfD]: Das ist ja auch Ihre Aufgabe!) Dadurch wird es auch nicht richtiger. Gestatten Sie mir deswegen, noch einmal eine Klarstellung der im Antrag aufgeführten Stellungnahme des Karolinska-Instituts vorzunehmen – ich habe das hier schon einmal getan –: Am 23. April 2023 hat das schwedische Karolinska-Institut in seiner Stellungnahme die nationale Digitalisierungsstrategie der schwedischen Bildungsbehörde für das Schulsystem 2023 bis 2027 kritisiert. Dort wurden – meine Damen und Herren, halten Sie sich fest – in den Schulen und Vorschulen massiv digitale Endgeräte ausgebracht und gleichzeitig die Lehrbücher ersetzt, ohne dass es entsprechende digitale Lernmaterialien gab. Das mit Brandenburg zu vergleichen, ist wirklich nicht gerechtfertigt. Diese technologiegetriebene Entwicklung hat nichts, aber auch gar nichts mit der Brandenburger Bildungspolitik und der Realität hier zu tun. (Beifall SPD und BSW) Hier gilt das Primat der Pädagogik. Damit es alle verstehen: Es gilt Pädagogik vor Technik. (Zuruf von der Tribüne) Meine Damen und Herren, die zentrale Aufgabe unserer Bildungseinrichtungen ist es, Kinder in der Schule maßvoll an die digitale Welt heranzuführen, die sie umgibt und in der sie übrigens außerhalb der Schule auch die ganze Zeit leben. Wir wollen ihnen Medienkompetenz vermitteln und sie frühzeitig auf die Gefahren digitaler Medien vorbereiten. Wir wollen sie zu einem verantwortungsbewussten, selbstbestimmten und kritischen Umgang befähigen. Ein genereller Verzicht auf digitale Medien in Kita und Grundschule würde nicht nur die pädagogisch begleitete und systematische Einführung verhindern, nein, er würde auch die Familien mit ihrer Verantwortung hinsichtlich der sicheren Nutzung von Handys oder Computern völlig alleinlassen. Jugendliche brauchen ebenso Begleitung. Wir kennen Probleme wie Cybermobbing, Konzentrationsstörungen oder mangelnde Selbstregulation. Die Kollegin hat eben umfassend dazu ausgeführt. Studien wie beispielsweise die OECD-Analyse von 2024 zeigen allerdings, dass strikte Verbote in der Regel umgangen werden. Die negativen Auswirkungen werden so lediglich in die Freizeit und das Familienleben verlagert, wodurch sie noch schwieriger zu thematisieren sind und noch schwieriger angegangen werden können. Eine zentrale Forderung der Bildungsforschung lautet: Lasst uns das Beste aus beiden Welten zusammenbringen. – Das ist übrigens die Quintessenz der Gegendarstellung: Bildungsforscherinnen und Praktikerinnen kritisieren den von Skandinavien ausgehend geforderten Digitalisierungsstopp im Bildungswesen. – Meine Damen und Herren, Sie vergessen immer, zu erwähnen, dass es durchaus eine intensive wissenschaftliche Debatte über diese Dinge gibt. Weder eine komplette Verbannung aller digitalen Medien noch eine vollständige Digitalisierung zulasten von Schulbuch, Heft oder Stift ist sinnvoll. So ist das handschriftliche Schreiben auch in einer immer digitalisierteren Welt von besonderer Bedeutung. Auch das habe ich hier schon betont. Von der Hand über den Arm in den Kopf. Die Handschrift unterstützt die Entwicklung feinmotorischer und kognitiver Fertigkeiten. Ich freue mich deswegen ausdrücklich darüber, dass wir im Koalitionsvertrag von SPD und BSW diesen Gedanken bestärken. (Beifall SPD und BSW) Meine Damen und Herren, zum Wohle unserer Kinder brauchen wir beides: digital und analog. Herr Dr. Kaufmann … (Dr. Dominik Kaufner [AfD]: Kaufner!) – Kaufner, Entschuldigung. Wir kennen uns ja noch nicht so lange. Herr Kaufner, Sie ziehen den Vergleich zum Steuern eines Autos. Man muss in eine Fahrschule gehen, um fahren zu dürfen; und wir diskutieren hier darüber, ob wir das Erlernen dieser Kompetenz in den Schulen verbieten – das halte ich für einen Treppenwitz. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)

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Daniel Münschke

Lassen Sie mich, bevor wir in der Aussprache den nächsten Redner am Rednerpult hören, einen kurzen Appell an unsere Zuschauerinnen und Zuschauer hier im Saal loswerden. Vorgesehen ist, dass Sie weder Zustimmung bekunden noch Worte in den Raum hineinrufen. (Zuruf: Doch!) Sollte das zukünftig noch einmal passieren, werde ich von der Möglichkeit Gebrauch machen, Sie des Saales zu verweisen. Wir setzen die Aussprache mit dem Redebeitrag des Abgeordneten Kaufner fort. – In Anbetracht der entsprechenden Zeiten stehen Ihnen noch zwei Minuten und acht Sekunden zur Verfügung. Dr. Kaufner, Sie haben das Wort. Dr. Dominik Kaufner (AfD):* Herr Minister Freiberg, ich möchte Folgendes zum Schluss noch einmal aufgreifen: Sie haben gesagt, das sei ein abstruser Vergleich. – Ich denke nicht, dass der Vergleich abstrus ist. Es spricht grundsätzlich überhaupt nichts dagegen, den Umgang mit digitalen Medien zu erlernen, aber es gibt für alles das richtige Alter. Darum geht es – genauso wie beim Führerschein. Der Vergleich passt also schon. Ansonsten hat mich die heutige Diskussion hier an vieles erinnert, was man schon aus diesen Diskussionen kennt: Die SPD nutzt dieselben Ablenkungsmanöver, immer dieselben Phrasen: Man will die Familien nicht mehr damit alleinlassen. – Als wenn es eine Zumutung wäre, mit den Kindern zu Hause auch einmal über digitale Mediennutzung zu sprechen. Zudem wird gesagt, wir misstrauten den Schulen, das zeige Misstrauen den Schulen gegenüber. Ich denke, man könnte jede einheitliche Regelung mit dieser Aussage belegen, aber das ist ungerechtfertigt.

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Daniel Münschke

Herr Dr. Kaufner, lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Bretz zu? Dr. Dominik Kaufner (AfD):* Ja. 2025 57

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Daniel Münschke

Herr Bretz, bitte.

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Steeven Bretz CDU

Herr Dr. Kaufner, danke, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben Ihren Antrag mit Schmackes formuliert. Da ist von „Untersagen“ die Rede, von einem „flächendeckenden Verbot“ – da ist also sprachlich richtig, würde man sagen, Schmackes dahinter. (Dr. Dominik Kaufner [AfD]: Deutliche Sprache – wie man es sonst vermisst, in der Politik!) Herr Dr. Kaufner, es ist so, dass ich jetzt erst einmal meine Frage stelle – wenn Sie gestatten? (Lars Hünich [AfD]: Ja, dann stellen Sie mal die Frage! – Weitere Zurufe) Meine Frage, die ich Ihnen jetzt stelle, lautet: In der letzten Legislaturperiode gab es hier eine Fraktion, die jetzt nicht mehr diesem Landtag angehört, der gerade von Ihrer Fraktion vorgeworfen wurde – übrigens nicht ganz zu Unrecht –, sie sei eine Verbotspartei und kenne als einziges politisches Stilmittel nur Verbote. Wie Sie wissen, sitzt diese Fraktion nicht mehr in diesem Landtag. Meine Frage an Sie lautet deshalb: Wollen Sie die Lücke der „Verbotspartei“, die nicht mehr im Landtag anwesend ist, jetzt füllen? Lassen Sie uns darüber Erhellendes erfahren. Ich würde mich freuen, wenn wir dann in Zukunft wissen, wo die „Verbotspartei“ in diesem Hause sitzt. Danke, Herr Dr. Kaufner. (Heiterkeit und Beifall CDU, SPD und BSW)

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Daniel Münschke

Herr Dr. Kaufner, einen kleinen Augenblick. Tief durchatmen. Jetzt haben Sie das Wort, bitte schön. Dr. Dominik Kaufner (AfD):* Tatsächlich habe ich die Diskussion zum letzten Antrag durchgelesen. Da hat die Linkspartei den gleichen Vorwurf erhoben, und ich stelle fest: Die CDU schlüpft immer mehr in die Rolle der Linkspartei. Vielleicht vermissen Sie sie hier so sehr! (Beifall AfD – Unmut bei SPD und CDU) Sie können es im Protokoll nachlesen – ich habe es erst vorhin gelesen. Die CDU präsentiert sich hier eigentlich immer nur als verlängerter Arm der SPD, wie bei der Wahl des Ministerpräsidenten. (Beifall AfD) Das Einzige, was mich ein bisschen hoffen lässt, ist die doch differenzierte Argumentation des BSW. Trotzdem muss ich betonen: Sahra Wagenknecht hat noch im Wahlkampf über ein flächendeckendes Social-Media-Verbot für alle unter 16 Jahren gesprochen. Das war eine Aussage, die sie getroffen hat. Danach stand im Wahlprogramm: Wir wollen, dass das aus den Grundschulen verschwindet, mindestens bis zur Klasse 4. – Dann ist sozusagen der Tiger, der losgesprungen ist, im Koalitionsvertrag als Bettvorleger gelandet. Wenn Sie sagen, es ist zu pauschal, sollten Sie der Überweisung an den Ausschuss zustimmen – da können Sie das mit uns gemeinsam konkretisieren –, (Beifall AfD) oder beim nächsten Mal im Vorfeld einen Änderungsantrag stellen. – Danke schön. (Beifall AfD)

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Daniel Münschke

Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt und beginnen mit der Abstimmung. Die AfD-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Antrages „Umfassendes Handyverbot an Kindergärten und Grundschulen einführen“ auf Drucksache 8/123, Neudruck, an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – (Zuruf von der AfD: Schade!) Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit wurde der Überweisung ohne Enthaltungen mehrheitlich nicht zugestimmt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/123, Neudruck. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Ich schaue zu meiner netten Kollegin, Frau Dr. Gruhn, die jetzt theoretisch und praktisch dran wäre, die Sitzungsleitung zu übernehmen. Aber dann mache ich jetzt flugs weiter – ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf. TOP 7: Männer haben im Frauensport nichts zu suchen! Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/127 Die Aussprache beginnt mit dem Beitrag von Frau Abgeordneter Bessin von der AfD-Fraktion. Bitte sehr – Sie haben das Wort. (Beifall AfD) Birgit Bessin (AfD):* Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Liebe Gäste! Wir leben gerade in extrem spannenden politischen Zeiten, und in Deutschland soll es mittlerweile irgendwie 60, 70 oder vielleicht sogar mehr Geschlechter geben. Kaum einer weiß, wie diese heißen, noch weiß irgendeine Regierung oder Verwaltung, wie viele bzw. wenige es von welchem Geschlecht gibt. Zum Glück wurde in den USA am Dienstagabend mit dem Amtsantritt Trumps der Regenbogentyrannei der Kampf angesagt. (Beifall AfD) Dort gibt es nur noch zwei Geschlechter, (Zuruf des Abgeordneten Uwe Adler [SPD]) und die Diversity-Community erhält auch keine staatlichen Gelder mehr. (Lachen des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Also, liebe Damen und Herren, wenn wir in Brandenburg Geld brauchen, wissen Sie, wo auch Sie einmal ansetzen können! Man kann in Deutschland sein Geschlecht einfach per Sprechakt wechseln – aber biologisch bleibt alles beim Alten. (Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Ein biologischer Mann bleibt ein biologischer Mann, (Beifall des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) eine biologische Frau bleibt auch immer eine biologische Frau. (Beifall AfD) Schauen wir uns einmal ein Beispiel an: Olaf, Anton und Robert fühlen sich alle drei nicht so besonders erfolgreich, fühlen sich wertlos, zweifeln an sich selbst und wollen ihr Image etwas aufpolieren. Sie probieren es mit einem Geschlechterwechsel – zu Olivia, Antonia und Roberta. Biologisch bleibt aber alles beim Alten. Jetzt wollen sie per Frauenquote einen besseren Job bekommen, die Frauensauna besuchen und ihr mäßiges sportliches Talent im Frauensport entfalten – alles möglich dank der Damen und Herren, die auf Bundesebene dem Selbstbestimmungsgesetz zugestimmt haben. Damit aber die katastrophalen Folgen des sogenannten Selbstbestimmungsgesetzes der gescheiterten Ampelkoalition wenigstens etwas eingehegt werden können, möchten wir, dass die Landesregierung zumindest dafür Sorge trägt, dass solche woken Irrlichter den Frauensport nicht gefährden. Männer haben im Frauensport nichts verloren, da sie meist einen unfairen biologischen Vorteil haben. Man würde meinen, das weiß sogar jedes kleine Kind. Aber wir leben leider in einer Zeit, in der sich ideologiegetriebene Schreibtischtäter in Regierungen und Parlamenten dumm stellen und damit wichtige Rückzugsräume für Frauen zerstören. Bis endlich auch in Deutschland Kulturmoralismus und Regenbogenhype ein Ende finden, sollten wir wenigstens eine der schlimmen Folgen des Selbstbestimmungsgesetzes verhindern, nämlich die Zerstörung des Frauensports. Ich habe Ihnen bereits in der Vergangenheit von diesem Pult aus des Öfteren dramatische internationale Beispiele genannt, die ich Ihnen jetzt gern noch einmal in Erinnerung rufe. Da war ein Mann, der im Schwimmsport unter dem Namen Lia Thomas die Lebensträume biologischer Frauen zerstörte – und betroffene Mitschwimmerinnen wie die mutige Riley Gaines, die sich zur Wehr setzte, weil sie sich nicht vor einem Mann umziehen wollte. Man erinnere sich auch an die Dame, die sich vor einigen Jahren einen Schädelbruch zuzog, weil sie gegen den Mann Fallon Fox boxte. Im Bereich des Kampfsportes gibt es auch ein ganz aktuelles Beispiel, an das Sie alle sich sicherlich noch erinnern können: Sie haben das Theater um die Person Imane Khelif mitbekommen, der man es zuerst untersagte, aber dann durfte sie letztes Jahr bei Olympia den Frauen doch ordentlich einen überbraten. Die Woken schrien zwar Zeter und Mordio, als das kritisiert wurde und eine italienische Gegnerin sogar den Kampf versagt hat, aber was kam im Nachgang bei den Untersuchungen heraus? Natürlich, der Algerier ist ein Mann, und die Kritiker hatten schon damals recht. Leider ist diese moderne Form der Frauenverachtung bereits in Deutschland angekommen: Der DFB hat Regeln erlassen, die schon seit der Saison 2022/2023 das Antreten von Männern im Frauenfußball ermöglichen. Nun droht dies durch das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz noch einfacher zu werden, und der DFB macht dabei willfährig mit, wie Workshops wie der zum „TIN*Spielrecht“ veranschaulichen. Im Leistungs- und Spitzensport dürften die Auswirkungen der woken Geschlechterverwischung am größten sein – allein schon aufgrund des Betrugsversuchs. Dies stellt übrigens auch der ehemalige Landgerichtspräsident und langjährige Sportfunktionär klar, der in der „Mittelbayerischen Zeitung“ wie folgt zitiert wurde – ich möchte Ihnen einmal das Zitat vorlesen –: „Die jahrzehntelangen Doping-Erfahrungen haben gelehrt, dass der mögliche sportliche Ruhm – oftmals verbunden mit der Aussicht auf lukrative Einnahmen – Athletinnen und Athleten dazu veranlasst, hierfür selbst gravierende körperliche Schäden in Kauf zu nehmen. Für das sogenannte Gender-Doping heißt das: Ich verschaffe mir Vorteile durch einen Wechsel der geschlechtlichen Zuordnung. […] Es gab vor einigen Jahren eine US-Studie, bei der Athleten befragt worden sind, ob sie für einen Sieg bei Olympischen Spielen bereit wären, auch Mittel einzunehmen, die zur Folge hätten, dass sich ihre Lebenserwartung um einige Jahre verkürzt. Und ein großer Teil, rund 50 Prozent, hat bei dieser anonymen Befragung angegeben, dass sie hierzu bereit wären. So viel zu der Frage, was manche Athleten für sportlichen Ruhm alles zu investieren bereit sind.“ Meine Damen und Herren, Sie sehen also, wenigstens im Bereich des Sports sollte der Handlungsbedarf außer Frage stehen – und das Ganze auch unabhängig davon, wie Sie eigentlich selbst zum Selbstbestimmungsgesetz stehen. Wir fordern in unserem Antrag die Landesregierung auf, erstens den Landessportbund Brandenburg sowie die ihm unterstehenden Sportverbände dazu aufzurufen, Transgender-Richtlinien zur Zulassung von Athleten, die als männlich geboren wurden, zu weiblichen Wettbewerben zu unterlassen, und zweitens, sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einzusetzen, 2025 59 dass der Zugang von biologischen Männern zu gesonderten Frauenschutzräumen, zum Beispiel Umkleidekabinen, Duschen und Toiletten, ausgeschlossen bleibt. Meine Damen und Herren, da Sie von der CDU nicht mehr einem eventuellen Regierungskoalitionszwang unterliegen, hoffen wir, dass Ihre Satireshow aus dem vergangenen Jahr tatsächlich der Vergangenheit angehört, Sie sich dem Ernst der Situation widmen und sich dafür einsetzen, dass Frauen faire Bedingungen im Sport in diesem Jahr und in Zukunft haben werden. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Entsprechend der Rednerliste ist Frau Abgeordnete Kornmesser von der SPD-Fraktion die nächste Rednerin.

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Britta Kornmesser SPD

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Frau Bessin hat sich gerade etwas in Rage geredet. (Birgit Bessin [AfD]: Ich war doch ganz ruhig!) Was sie allerdings nicht gesagt hat, ist, dass dieser Antrag der fast vollständige Abklatsch eines Antrags der AfD-Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen vom November letzten Jahres ist; die AfD hier hat ihn nahezu wortgleich übernommen. (Erik Stohn [SPD]: Ach! – Birgit Bessin [AfD]: Ja, und? – Andreas Noack [SPD]: Ihr schreibt ab!) Es stecken also keinerlei Gehirnschmalz oder eigene Gedanken drin. (Lena Kotré [AfD]: Das gibt’s überall!) Ich finde es schade, dass das anscheinend Ihre Auffassung von Oppositionsarbeit ist. (Vereinzelt Beifall SPD – Zuruf von der AfD) Sie als AfD-Fraktion wissen doch ganz genau, dass der Landtag Brandenburg für diese Frage schlicht und ergreifend nicht zuständig und damit nicht der richtige Ansprechpartner ist. (Erik Stohn [SPD]: Ach!) Es schickt sich nicht, unserem Landessportbund und unseren – unabhängigen! – Sportvereinen zu sagen, wie sie ihre Satzungen und Regelwerke auszugestalten und zu leben haben. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW und CDU) Vielmehr geht es Ihnen wieder einmal lediglich darum, Menschen, die nicht Ihrem antiquierten Weltbild entsprechen, zu diffamieren. (Zuruf: Och!) Genau das lassen wir nicht zu! (Beifall SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag präsentiert sich bei oberflächlicher Betrachtung als Initiative für Gerechtigkeit im Frauensport. Doch in Wahrheit ist er nichts anderes als ein weiterer Versuch, transgeschlechtliche Menschen zu diskriminieren, (Zuruf der Abgeordneten Lena Kotré [AfD]) Sportlerinnen gegeneinander auszuspielen und Ängste zu schüren. Der Sport im Land Brandenburg hat eine herausragende Bedeutung. Im Jahr 2024 zählten unsere Sportvereine mehr als 380 000 Mitglieder. Sportvereine sind Orte der Begegnung, Orte, an denen Werte wie Fairness, Teamgeist und gegenseitiger Respekt gelebt werden. Die SPD Brandenburgs hat sich im Koalitionsvertrag mit dem BSW klar dazu bekannt, den Breiten- und den Spitzensport zu fördern. Unser Ziel ist eine inklusive Sportlandschaft, in der niemand ausgegrenzt wird, unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Identität. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Die AfD unterstellt in ihrem Antrag, durch die Teilnahme von Transgenderfrauen sei der Wettkampfsport in Brandenburg gefährdet und andere Frauen würden dadurch benachteiligt. Tatsächlich machen transgeschlechtliche Athletinnen nur einen verschwindend geringen Anteil aus. Dieses Thema hat bislang keine Rolle im Vereins- und Wettkampfsport in Brandenburg gespielt. (Andreas Noack [SPD]: Huch!) Sie reden also Probleme herbei, die es im Land Brandenburg offenkundig gar nicht gibt. Meine Damen und Herren, die AfD führt in ihrem Antrag den Fall der algerischen Boxerin Imane Khelif an. Der Fall von Imane Khelif bei den Olympischen Spielen in Paris ist ein komplexes und vielschichtiges Beispiel (Zuruf des Abgeordneten Tim Zimmermann [AfD]) für die aktuellen Herausforderungen im Bereich „Geschlechteridentität und Fairness im Sport“. Die Kontroverse um diese Boxerin umfasst medizinische, rechtliche und ethische Aspekte, die den internationalen Sport betreffen. Dieser Fall berührt die grundlegende Frage, wie Sportorganisationen eine Balance zwischen Fairness und Inklusion herstellen können. Kritiker argumentieren, dass genetisch männliche Athleten durch höhere Testosteronwerte und physiologische Unterschiede wie Muskelmasse oder Knochendichte Vorteile im Wettbewerb hätten, die durch Hormontherapien nicht vollständig ausgeglichen werden könnten. Im vorliegenden Fall haben die Befürworter von Khelifs Teilnahme betont, dass sie als Frau aufgewachsen und sozialisiert worden sei (Lena Kotré [AfD]: Dann reicht’s ja!) und das Recht habe, entsprechend ihrem offiziellen Geschlecht zu konkurrieren und an Wettkämpfen teilzunehmen. (Zuruf der Abgeordneten Lena Kotré [AfD]) Das sind die zwei Positionen. Dieser Fall verdeutlicht, dass das IOC und andere internationale Sportorganisationen vor der Herausforderung stehen, weiter an einheitlichen Standards zu arbeiten sowie wissenschaftlich fundierte und ethisch vertretbare Richtlinien zu entwickeln, wie inter- und transsexuelle Personen im Sport behandelt werden sollten. Unsere nationalen Spitzenverbände orientieren sich an den internationalen Regelungen. Sie sind für den Schutz der Athletinnen und Athleten sowie für die Förderung der Gleichbehandlung im Sport verantwortlich. Der organisierte Sport befasst sich bereits intensiv mit den Entwicklungen der letzten Jahre in diesem Bereich, um fairere Wettkampfbedingungen für die Sportlerinnen und Sportler sicherzustellen. Ich frage Sie daher, Frau Bessin: Warum haben Sie nicht die Chance genutzt, zu diesem Thema direkt mit dem Landessportbund Kontakt aufzunehmen und sich genau diese Informationen einzuholen? Sie hätten uns hier sehr viel Zeit ersparen können. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW und CDU) Zusammenfassend stelle ich fest: Wir als Landtag haben nicht das Recht, dem Landessportbund oder den Sportvereinen vorzuschreiben, wie sie ihre Satzungen zu gestalten und den Wettkampfsport zu organisieren haben. Daher läuft der vorliegende – abgekupferte! – Antrag der AfD genauso wie schon in Nordrhein-Westfalen vollkommen ins Leere.

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Daniel Münschke

Kommen Sie bitte zum Schluss.

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Britta Kornmesser SPD

Wir stehen für Vielfalt, Teilhabe und Fairness im Sport und lehnen diesen Antrag daher ab. – Vielen Dank. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW und CDU)

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Daniel Münschke

Als nächster Rednerin in der Aussprache erteile ich Frau Augustin von der CDU-Fraktion das Wort.

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Kristy Augustin CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Prinzipiell freue ich mich immer sehr, wenn der Sport zum Thema im Landtag wird. Es gibt im Sportbereich ja auch nicht wenig, worüber wir sprechen könnten, zum Beispiel über die Förderung des Ehrenamtes oder die Fortsetzung des Goldenen Plans im Sportstättenbau. Ich bin schon sehr gespannt auf Ihren Haushaltsplan, Herr Finanzminister; dann werden wir wissen, ob wir dort weitermachen können, wo wir aufgehört haben. Wir könnten über Trainerinnen und Trainer sprechen, über die Übungsleitersuche und über vieles mehr. Die AfD hat nun mit dem vorliegenden Antrag ein Thema auf die heutige Tagesordnung gesetzt, das die Geschlechterabgrenzung im Sport thematisiert. Sinngemäß fordern Sie: Keine Männer im Frauensport! Die drei Seiten Begründung des Antrags befassen sich vor allem – Frau Kornmesser ist schon darauf eingegangen – mit der seit den Olympischen Spielen offensichtlich in aller Welt diskutierten Frage: Ist Imane Khelif Frau oder Mann? Intergeschlechtlich? Transsexuell? An dieser Diskussion, die mit Gutachten, Vorwürfen, Klagen und Gegenklagen geführt wird – wir hörten schon von der Forderung, ein halbes Jahr lang den Testosteronwert in Nanomol pro Liter zu messen, um herauszufinden, ob Imane Khelif als Boxerin zugelassen werden kann oder nicht –, mag ich mich schon als Privatperson gar nicht beteiligen. Mir ist aber auch nicht klar, warum Nun ist im Begründungstext viel von Richtlinien, Erklärungen und Regeln des Internationalen Olympischen Komitees – das für die Regelsetzung und die Festlegung der Zulassungsbedingungen zuständig ist – und der Haltung des Deutschen Olympischen Sportbundes, DOSB, zu lesen. Da geht es um Zulassungsvoraussetzungen, Richtlinienänderungen, Wettkampfregelungen und gegebenenfalls notwendige Beratungsgegenstände. Inwiefern es aber Aufgabe des Landtages Brandenburg sein soll, dem IOK, dem DOSB oder dem Sport allgemein Regeländerungen zu empfehlen oder Richtlinienvorgaben zu machen, erschließt sich mir nicht. Frau Kornmesser ist schon darauf eingegangen: Die AfD in Nordrhein-Westfalen hat in den dortigen Landtag einen fast gleichlautenden Antrag eingebracht. Einen ähnlichen Antrag gab es übrigens auch in Sachsen-Anhalt; die dortige Innenministerin Zieschang hat darauf entsprechend reagiert. Ich bin übrigens auch Tennisspielerin. Im Tennis gab es auch schon Regeländerungen. Darüber haben wir auch nicht hier im Landtag Brandenburg diskutiert. Wir können ja demnächst darüber diskutieren, wie sinnvoll die Einführung des Videobeweises im Fußball war. (Sebastian Rüter [SPD]: Nee!) Wenn wir die Zeit damit verbringen wollen – herzlich gern. Ich sage aber auch: Das ist nicht unsere Aufgabe. Es ist Ausdruck der Autonomie des Sports, seine Regeln für den Wettkampfbetrieb selbst festzulegen. Das gilt übrigens auch für die Frage, unter welchen Voraussetzungen transgeschlechtliche Frauen am Wettkampfbetrieb teilnehmen können. Die jeweiligen Fachverbände beschäftigen sich sehr differenziert, je nach Sportart, mit diesen Fragen. Es ist auch richtig, dass die einzelnen Fachverbände im Sport die Wettkampfbedingungen für sich selbst regeln. Das obliegt, mit Verlaub, nicht dem Landtag Brandenburg. 2025 61 Sehr geehrte Damen und Herren! Was wird in dem Antrag nun aber konkret gefordert? Frau Bessin ist ja nicht wirklich auf den Antrag eingegangen. – Im Antrag heißt es: „Die Landesregierung wird aufgefordert, den Landessportbund Brandenburg sowie die ihm unterstehenden Sportverbände dazu aufzurufen, Transgender-Richtlinien zur Zulassung von Athleten, die als männlich geboren wurden, zu weiblichen Wettbewerben zu unterlassen.“ Ich glaube, ich habe ausreichend deutlich gemacht, dass dies gar nicht in der Zuständigkeit des Landtags Brandenburg oder der Landesregierung liegt und dass ein solcher Aufruf die Autonomie des Sports angreifen würde. Sehr geehrte Damen und Herren, kommen wir zur zweiten Forderung – Frau Kornmesser ist darauf nicht weiter eingegangen; wahrscheinlich hatte sie so viele Fragezeichen im Gesicht wie ich, als ich den Antrag mehrmals gelesen habe –: „Die Landesregierung wird aufgefordert, […] sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einzusetzen, dass der Zugang von biologischen Männern zu gesonderten Frauenschutzräumen“ – als Beispiel wird die Damenumkleidekabine genannt – „ausgeschlossen bleibt.“ Bei aller Vorstellungskraft, die ich entwickeln kann, und aller Sachlichkeit, die ich in Bezug auf diesen Antrag an den Tag legen will: Wir haben sicherlich in vielen vereinseigenen und kommunalen Sportstätten Umkleidekabinen mit Sanierungsbedarf; einige benötigen vielleicht sogar einen Neubau. Förderprogramme dafür sind immer gern gesehen. Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, was Sie, Frau Bessin, erwarten. Wie soll die Landesregierung ausschließen, dass biologische Männer die Damenumkleide betreten? Soll es jetzt der Auftrag an den Herrn Sportminister sein, künftig alle Damenumkleidekabinen im Land Brandenburg, vielleicht noch mit von ihm abgeordneten Mitarbeitern aus dem MBJS, zu bewachen, (Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) um das auszuschließen? – Ich kann mit dieser Forderung beim besten Willen nichts anfangen. Ansonsten bleibt es bei der Feststellung – es wurde schon gesagt –: Wir haben die Autonomie des Sports zu beachten. Lassen Sie mich auch in meiner Eigenschaft als Vizepräsidentin des Landessportbundes sagen: Belassen Sie diese Aufgaben bitte beim Landessportbund! Übertragen Sie sie nicht der Landesregierung! Wir lehnen diesen Antrag ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD sowie vereinzelt BSW)

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Daniel Münschke

Als nächster Redner hat der Abgeordnete Dorst von der Fraktion BSW das Wort. Soweit ich informiert bin, ist es heute seine erste Plenarrede. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)

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Christian Dorst BSW

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Werte Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren auf der Tribüne und – wer noch wach ist – am Livestream! (Heiterkeit des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) Man sollte die Sorgen von Frauen, die eine Benachteiligung durch die Teilnahme von Transfrauen am Frauensport befürchten, die die sportliche Fairness gefährdet oder sich gar einem höheren Verletzungsrisiko ausgesetzt sehen, selbstverständlich ernst nehmen. Es wäre falsch, diese Befürchtungen wegzuwischen. Schließlich gab es in den vergangenen Jahren einige dieser Fälle, die sich, wie wir erst jüngst gesehen haben, über das Internet rasant verbreiteten. Gleichzeitig sollten wir – beide Vorrednerinnen haben es schon angemahnt – die Kirche im Dorf lassen. In Brandenburg ist dieses Thema, wenn überhaupt, höchstens ein Randphänomen. Der LSB hat auf unsere Nachfrage hin mitgeteilt, mit dem Thema Transfrauen im Sport noch keinerlei Probleme gehabt zu haben. Es gab noch keinen einzigen Fall. Deshalb sollten wir übertriebene Emotionen weglassen und stattdessen sachlich über dieses Thema sprechen. Der Sport ermöglicht es Menschen, sich in einer Gemeinschaft aufgehoben zu fühlen und sich mit anderen in einem geschützten Rahmen zu messen. Die Frage, wie die sportliche Fairness und der geschützte Rahmen gewahrt bleiben können, ist eng mit dem Thema Transfrauen und Frauensport verbunden. Das IOC hat es den Sportverbänden überlassen, diese Frage zu klären. Wir werben dafür, dass der DOSB hierzu verbindliche Richtlinien erlässt. Die Erfüllung von Punkt eins des vorliegenden Antrags ist schlicht und ergreifend Sache nationaler und internationaler Regelungen, die sich die Sportverbände selbst geben und denen der Sport in Brandenburg unterliegt. Eine separate Beschlussfassung des Landtags ist daher wenig zielführend. Wir lehnen Ihren Antrag demzufolge ebenfalls ab. (Vereinzelt Beifall BSW, SPD und CDU) Dennoch möchte ich die Position unserer Partei noch etwas skizzieren. Ich denke, dass man zwischen Wettkampfsport und Freizeitsport unterscheiden sollte. Vor dem Hintergrund des Erfordernisses gerechter Wettkämpfe im Leistungssport erscheint dem BSW die Integration von Transfrauen in den Frauensport wenig sinnvoll. Es bestehen nun einmal körperliche Unterschiede zwischen Mann und Frau, und es gibt hormonelle Faktoren, die eine Rolle spielen. Dies gilt sogar für biologische Frauen im Frauensport. Weil dem so ist, haben unzählige Sportverbände für ihre Wettkämpfe Grenzwerte für männliche Hormone bei weiblichen Leistungssportlerinnen eingeführt. Das geschah nicht ohne Grund; in der früheren Dopingpraxis waren männliche Hormone ja sehr häufig im Einsatz. Wo dieser Grenzwert gesetzt wird, ist sicherlich eine Frage, über die in den Sportverbänden diskutiert werden kann. Überschreitet eine biologisch weibliche Athletin diesen Grenzwert, darf sie nicht antreten. Für eine biologisch weibliche Athletin, die ganz ohne Doping unnatürlich hohe männliche Hormonwerte aufweist, ist dies dann mitunter nicht fair. In unserer heutigen Zeit, in der die biologische Realität immer weiter aufgelöst zu sein scheint, ist eine solche Praxis der klaren Regeln – die auch Härten aufweisen – oft der Kritik ausgesetzt. Dann heißt es: Jede Person, egal welchen Geschlechts oder welcher Identität, muss immer das Recht haben, an einem Wettkampf teilzunehmen. Doch dieser Ansatz der pauschalen Gleichbehandlung greift zu kurz. Man muss es zugeben: Die Biologie ist leider nicht wirklich gerecht. Es bleibt Frauen vorbehalten, schwanger zu werden, Kinder zu gebären und zu stillen; die Männer sind da außen vor. Im Leistungssport ist es ähnlich: Wenn jemand nur 1,55 m groß ist, kann diese Person nicht das Recht einfordern, Basketballprofi in der NBA zu werden. Das ist nicht fair für die betreffende Person, aber so ist es nun einmal. Im Freizeitsport, in dem es nicht um Wettkämpfe geht, sollten die Sportverbände pragmatische Lösungen finden, die es Transfrauen ermöglichen, in der Gemeinschaft Sport zu treiben. Der Aufenthalt von Transfrauen in Umkleidekabinen ist tatsächlich ein Problem für viele. – So lautet zumindest die Aussage des Sportbundes. Das Stadtbad in Falkensee zum Beispiel hat dazu verbindliche Richtlinien geschaffen. Hier wird der Zugang nach Zugehörigkeit zum biologischen Geschlecht gewährt. Nach Rückfrage beim LSB Brandenburg waren dort bisher alle in der Lage, die Thematik vor Ort zu klären, aber verbindliche Absprachen müssen in Zukunft noch erfolgen. Angedacht ist aber auch hier eine Trennung nach biologischem Geschlecht. Das soll es von meiner Seite dazu gewesen sein. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BSW und SPD)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat Minister Freiberg das Wort. Bitte schön.

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Steffen Freiberg

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Bundesrepublik Deutschland ist die Autonomie des Sports verfassungsrechtlich geschützt. Sie basiert auf Art. 9 Abs. 1 des Grundgesetzes. Das hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages erst im vergangenen Jahr erneut herausgearbeitet. Das ist sehr lesenswert. Nehmen Sie diese Leseempfehlung einmal mit. Durch diese Autonomie haben die Sportverbände die Möglichkeit, ihre eigenen Regeln und Entscheidungen unabhängig zu treffen. Nur so können die Neutralität und die Fairness im Sport dauerhaft gewährleistet werden. Der vorliegende Antrag verkennt zudem die Aufgaben und Zuständigkeiten des Landessportbundes von Brandenburg. Der Landessportbund hat keine Befugnis, die Inhalte von Wettkampfordnungen oder Regelungen für Wettkämpfe festzulegen. Dafür sind ausschließlich die Spitzenverbände der jeweiligen Sportarten verantwortlich. Nur sie können entscheiden, ob und wie Transgender-Richtlinien in ihren Sportarten umgesetzt werden. Die Landesregierung hat keine Zuständigkeit in diesem Bereich. Die Forderung ist daher schon rechtlich und auch organisatorisch unbegründet. Beim Zugang zu geschützten Frauenzonen wie Umkleidekabinen gilt: Die Verantwortung liegt beim Inhaber des Hausrechts. Das haben wir hier schon ausführlich gehört. Dies gilt sowohl für vereinsgetragene als auch für kommunal getragene Sportstätten, und ich bin mir sicher, dass die geltende Autonomie den Vereinen und den Kommunen erlaubt, in jeder Hinsicht situationsgerecht und verantwortungsvoll zu handeln. Wir haben es gehört: In Brandenburg ist das jedenfalls so. Sportvereine organisieren sich eigenständig und tragen die Verantwortung für die Durchführung ihrer Angebote. Diese Eigenverantwortung ermöglicht es den Vereinen, flexibel und angepasst auf die Bedürfnisse ihrer Mitglieder einzugehen. Transgender-Regelungen, die, wie beispielsweise jene für den Zugang zu Umkleidekabinen, in den meisten Hausordnungen nicht ausdrücklich geregelt sind, kann der Verein selbst treffen und soll dabei gute Lösungen finden. Als Land haben wir die Aufgabe, den Sport zu fördern, aber ihn nicht zu lenken. Das wiederum ist in Artikel 35 unserer Landesverfassung geregelt. Ich persönlich halte nicht nur die Autonomie des Sports für unverzichtbar. Ich halte auch das Vertrauen in das autonome Handeln unserer Sportvereine hoch und glaube daran, dass dieses Handeln ein wertvoller Beitrag zu einer starken Gesellschaft ist. Ich bin mir sicher: Der Sport in Brandenburg braucht solche Anträge nicht. Ich empfehle die Ablehnung. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und BSW sowie vereinzelt CDU)

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Daniel Münschke

Für die einbringende Fraktion der AfD hat Frau Abgeordnete Bessin das Wort. (Beifall AfD) Birgit Bessin (AfD)*: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dorst, ich danke Ihnen dafür, dass Sie wenigstens anerkannt haben, dass es durch das Selbstbestimmungsgesetz Probleme gibt, während SPD und CDU so getan haben, als ob es diese Probleme gar nicht gäbe. Vielleicht wird uns dieses Thema in Zukunft noch öfter beschäftigen, denn die Probleme des Selbstbestimmungsgesetzes kann man nun einmal nicht vom Tisch wischen, auch wenn Sie, Frau Augustin, immer so tun, als wäre das alles lächerlich. Damit weibliche Sportlerinnen ihr Ziel, bei den Olympischen Spielen erfolgreich anzutreten bzw. abzuschneiden, ihre Karriere, aufgeben, weil sie sich unfair behandelt fühlen, ist es völlig „ausreichend“, dass ein einziger biologischer Mann im Frauensport einer Frau ins Gesicht schlägt, ins Gesicht boxt. Dabei spielt es gar keine Rolle, wie viele männliche Personen sich als Frau identifizieren und im Frauensport aktiv sind. Die Anzahl spielt keine Rolle. Ein Einziger reicht, um diesen Frauen ihre Leistung, ihren Sport, ihr Engagement, das sie über Jahre aufgebaut haben, zu ruinieren. Frau Augustin, dass Sie das einfach beiseite wischen 2025 63 und verächtlichmachen – das haben Sie in der vergangenen Legislaturperiode des Öfteren getan –, finde ich verachtenswert. (Vereinzelt Beifall AfD)

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Daniel Münschke

Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Bretz zu? Birgit Bessin (AfD):* Ja, von Herrn Bretz doch immer!

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Daniel Münschke

Herr Bretz, bitte.

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Steeven Bretz CDU

Sehr geehrte Frau Kollegin Bessin, Sie beklagten gerade, dass Fraktionen in diesem Hause angeblich Ihren Antrag nicht ernst nehmen. Ich frage Sie im Gegenzug: Wie können Sie denn von uns verlangen, dass wir einen Antrag ernst nehmen sollen, in dem die beiden Aufforderungen enthalten sind, dass wir erstens die Sportvereine über den Landessportbund auffordern, bestimmte Dinge zu tun, die Sie gerade skizziert haben, und dass wir zweitens den Zugang zu Umkleidekabinen mit allen Mitteln zu untersagen haben? – Das sind die beiden Punkte. Jetzt frage ich Sie: Was hat Ihr Antrag, den wir angeblich nicht ernst nehmen, mit dem zu tun, über das Sie gerade reden, und haben Sie nicht umgekehrt auch die Verpflichtung, uns ein Stück weit ernst zu nehmen und Anträge zu präsentieren, die erstens zu Ihrer Rede passen und zweitens dem Problem angemessen entgegentreten? – Danke schön. (Beifall CDU, SPD und BSW)

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Daniel Münschke

Frau Abgeordnete Bessin, Sie können antworten. Birgit Bessin (AfD):* Wissen Sie, Herr Bretz, Ihre Politik, die Politik der CDU, kann nicht nur ich nicht mehr ernst nehmen, sondern so, wie Sie hier sitzen, sind es auch etliche Wähler, die Ihre Politik nicht mehr ernst nehmen, und das zu Recht. Sie sollten sich überlegen, wie Sie Ihre Politik ändern, damit Sie nicht nur von mir, sondern auch vom Wähler wieder ernst genommen werden. (Beifall AfD – Steeven Bretz [CDU]: Das war eine gute Antwort auf meine Frage!) Sportliche Fairness ist hier angesprochen worden. Ja, natürlich: Es geht um sportliche Fairness. Sportliche Fairness bedeutet aber auch, dass man nicht erst reagiert, wenn es zu spät ist, wenn, wie bei den Olympischen Spielen, ein Boxspektakel zu einem Desaster wurde, sondern dass man im Vorfeld mit den Sportverbänden spricht und darüber redet, wie die Situation so gestaltet werden kann, dass Frauen weiterhin im Frauensport aktiv sein können. Es ist auch kein Einzelfall, bei dem man eingreifen muss, sondern es ist ein grundsätzliches Problem. Und dass vorhin vom Videobeweis beim Fußball und davon gesprochen wurde, ihn auch zu diskutieren, zeigt doch ganz klar, dass Sie das Problem nicht verstanden haben. Der Videobeweis ist ein sportliches Thema. Das Selbstbestimmungsgesetz ist eine politische Entscheidung gewesen, die in unsere Gesellschaft eingreift, die die Geschlechter spaltet, die dafür sorgt, dass es vielleicht gar keinen Männer- und Frauensport mehr geben wird. – Vielleicht wäre das irgendwann einmal, wenn Sie das Sagen hätten, was allerdings in Zukunft nicht mehr geschehen wird, der Fall. – Es darf nicht so ausarten, dass es gar keine Geschlechter mehr gibt, dass alles vermengt wird. Vielmehr müssen der Frauensport und der Männersport weiterhin getrennt werden. Und, Frau Kornmesser, weil Sie sich aufgeregt und gesagt haben, der Antrag sei abgeschrieben: Hätten Sie richtig gelesen, dann hätten Sie gesehen, dass der Antrag nicht abgeschrieben ist. – Ja, das ist für uns ein wichtiges Thema, und selbstverständlich bringen wir dazu mehrere Anträge ein. Lesen Sie noch einmal richtig, und vergleichen Sie. Das nennt man übrigens interfraktionelle Zusammenarbeit. (Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) Wenn sie bei Ihnen nicht bekannt ist, dann ist das Ihre Sache. Aber wir können das sehr wohl so handhaben. (Beifall AfD – Erik Stohn [SPD]: Abschreiben und noch frech werden!) Meine Damen und Herren, das unterscheidet uns eben von Ihnen. Ihnen ist es völlig egal, wie Frauen in unserer Gesellschaft behandelt werden.

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Daniel Münschke

Kommen Sie zum Schluss? Birgit Bessin (AfD):* Sie sprechen immer vom Frauenschutz, aber Frauenschutz hat bei Ihnen überhaupt nichts zu suchen. Deshalb ist es wichtig, dass sich wenigstens eine Partei im Landtag die Frauenschutzthematik auf die Fahne geschrieben hat. Das sind wir.

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Daniel Münschke

Kommen Sie bitte zum Schluss. Birgit Bessin (AfD):* In der Migrationspolitik versagen Sie ebenfalls alle.

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Daniel Münschke

Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Schluss? Birgit Bessin (AfD):* Ich komme zum Schluss. – Deswegen ist es wichtig, dass wir immer wieder darstellen: Wir schützen unsere Frauen, ob im Sport oder in Bezug auf die Sicherheit des täglichen Lebensalltags. (Beifall AfD)

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Daniel Münschke

Wir sind am Ende der Aussprache und treten in die Abstimmung über den Antrag auf Drucksache 8/127 der AfD-Fraktion, „Männer haben im Frauensport nichts zu suchen!“, ein. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und rufe Tagesordnungspunkt 8 auf. TOP 8: Einführung der kostenfreien Meisterausbildung in Brandenburg Antrag der CDU-Fraktion Drucksache 8/155 Entschließungsantrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/380 Entschließungsantrag der SPD-Fraktion und der BSW-Fraktion Drucksache 8/386 Ich eröffne die Aussprache. Es beginnt der Abgeordnete Bommert von der CDU-Fraktion. Er hat jetzt das Wort.

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Frank Bommert CDU

Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Zunächst muss ich sagen: Ich finde es toll, dass wir einen Antrag einbringen und alle anderen Fraktionen einen Entschließungsantrag dazu aufsetzen. Ich weiß nicht, ob das in der Form schon einmal der Fall war. Ich finde das toll und glaube, es ist richtig und wichtig. Meine Kollegen im Handwerk und auch meine Kollegen in den Vorständen der Handwerkskammern wird es freuen, dass man sich diesem sehr wichtigen Thema in der Form widmet. Das ist ja auch eine super Voraussetzung, um Nägel mit Köpfen zu machen. Meine Damen und Herren, wir möchten den kostenfreien Meisterbrief einführen. Wir möchten umsetzen, dass jenen, die die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, 100 % der Kosten erstattet werden, damit diese ihren Lebensweg leichter gehen können. Im Gegensatz zur neuen Koalition vertrete ich die Meinung, dass wir das auf Länderebene regeln können. Warum sollten wir es dann nicht tun? Wenn wir auf den Bund warten, wissen wir nicht, was passiert und wann es passiert. Es geht viel Zeit verloren. Meine Damen und Herren, die SPD war im Bund in der Regierung. Wenn Sie es wirklich gewollt hätten, dann hätten Sie Ihre Kollegen oder den Herrn, der hier um die Ecke wohnt, anrufen können. Dann hätte der es schon umsetzen können. Das ist bis jetzt nicht passiert. Es jetzt in Richtung des Bundes zu schieben, ist Feigheit vor dem Feind. Wir können es hier tun, wir sollten es hier tun, anstatt, wie Sie es heute getan haben, abzufeiern, dass Sie den Vergabemindestlohn eingeführt haben und dass Sie hierbei bundesweit Vorreiter waren. Lassen Sie uns doch etwas fürs Handwerk tun, lassen Sie uns etwas für diese Betriebe tun, und lassen Sie uns die kostenlose Meisterausbildung einführen! (Beifall CDU) Hessen hat es bereits getan, Bayern hat es getan. Und Thüringen – das ist interessant – plant es gerade. In Thüringen gibt es eine CDU-geführte Regierung, an der das BSW beteiligt ist, an der die SPD beteiligt ist. Sie werden es einführen. Also warum nicht auch Brandenburg? Nochmals: Ich glaube, es wäre wichtig und richtig für die Leute, die ihre Zukunft in die Hand nehmen wollen. Das sind im Regelfall junge Leute, die es sich nicht leisten können, 10 000 bis 15 000 Euro für eine solche Ausbildung in die Hand zu nehmen. Auch Unsicherheit ist vorhanden. Gleichzeitig gibt es Betriebe, die zuvor gesagt haben, sie bildeten jemanden aus, und sie zahlten diesen Meisterbrief, und dies jetzt doch nicht tun, weil sie nicht wissen, ob die Leute dableiben. Also, wir sollten alles dafür tun, die Wirtschaft, das Handwerk weiterhin hochzuhalten, und sollten die Kosten für die Meisterausbildung übernehmen. Ich glaube, für dieses Land, für Brandenburg, ist das wichtig. Meine Damen und Herren, ich habe es schon einmal jemand anderem gesagt: Wenn im Winter die Heizung ausfällt und niemand mehr kommt, werden Sie alle dasitzen und sich fragen: Warum haben wir nicht rechtzeitig etwas dafür getan, dass es im Handwerk weitergeht? Handwerk ist regional, ist gerade in der Peripherie mehr als wichtig. Denn dort sind es die kleinen Betriebe, die die Wirtschaft am Leben halten, die dort für Arbeitsplätze und auch für den sozialen Zusammenhalt sorgen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir Leuten den Meisterbrief ermöglichen. Jene, die die Prüfung machen, werden vielleicht irgendwann auch einmal Betriebe übernehmen. Das wird hier die größte Herausforderung sein. Nicht, dass wir nicht auf Neugründungen aus sind – aber wir müssen Betriebe, die vor der Übergabe stehen, erhalten. Zurzeit gibt es in Brandenburg 38 000 Handwerksbetriebe, und bei den Übernahmen sieht es schwierig aus. Viele Kollegen, die ich persönlich gut kenne, wollen ihren Betrieb abgeben und finden niemanden, der den Meisterbrief hat, sodass er ihn weiterführen könnte. Deshalb sollten wir hier etwas tun. Der Meisterbrief ist ein Zeichen der Qualität, der Qualifikation und der Leistungsbereitschaft. Die, die wir heute zum Meister machen, sind die, die morgen junge Leute ausbilden, die sie in ihr Berufsleben begleiten, die etwas dafür tun, dass es in diesem Land weiter aufwärts geht und dass es uns allen am Ende des Tages gut geht. Die Ausbildung im Handwerk ist immer noch die beste. Viele im Handwerk ausgebildete Leute gehen später in Industriebetriebe, in andere Betriebe. Deshalb ist es umso wichtiger, Meisterbetriebe zu schaffen, die ausbilden können, sodass junge Leute eine gute Ausbildung erhalten, damit sie erstens ihren eigenen Lebensweg bewältigen und später vielleicht auch einen Betrieb übernehmen oder aufmachen können. Deshalb vertreten wir als CDU die Meinung, die Meisterausbildung sollte kostenfrei werden. Dafür stehen wir – und es wäre schön, wenn Sie unserem Antrag zustimmen können. – Vielen Dank. (Beifall CDU) 2025 65

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Daniel Münschke

Wir fahren in der Aussprache fort. Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Rüter das Wort.

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Sebastian Rüter SPD

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Ausbildung von Meisterinnen und Meistern ist weiterhin das Herzstück für den Fortbestand und die Qualitätssicherung im Handwerk. Das steht hier – was die Ausbildung zukünftiger Generationen von Handwerkerinnen und Handwerkern, aber natürlich auch die Nachfolge angeht – hoffentlich außer Frage. Und ja, auch wir sehen im Bildungssystem eine deutliche Unwucht: Die Hochschulausbildung ist zu großen Teilen kostenfrei, die Meisterausbildung oft eher Privatsache – deswegen auch, Kollege Bommert, unser Entschließungsantrag. Aber, meine Damen und Herren, wo kommen wir her? Wir hatten in Brandenburg von 2018 bis 2020 bereits einmal einen Meisterinnen- und Meisterbonus: 1 500 Euro, allerdings auch zur Förderung von Existenzgründungen und Betriebsübernahmen. Das Signal war damals: Brandenburg handelt, wenn der Bund – Bundesminister Peter Altmaier – nicht liefert. Es hatte vielleicht mit seinem Heizungsgesetz zu tun. Das Ganze lief 2020 aus und wurde erst ab dem Jahre 2021, im Besonderen wegen der deutlich verbesserten Förderung durch das Bundesgesetz – Achtung, nicht erschrecken: Wir reden hier vom Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz –, ersetzt. Es wurden damals die verbesserte Förderung durch Zuschüsse und Darlehenserlasse bei erfolgreicher Weiter- oder Ausbildung zur Meisterin bzw. zum Meister, die Möglichkeit der nahezu vollständigen Kostenerstattung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie weitere Optimierungen eingeführt. Aber nichts ist so gut, dass man es nicht noch einmal verbessern könnte, meine Damen und Herren. Das steht außer Frage. Aber in Brandenburg gibt es darüber hinaus unsere Programme für bis zu 12 000 Euro bei der Gründung oder Übernahme von bzw. bei der Beteiligung an Meisterbetrieben. Und es gibt zusätzliche Förderungen von 5 000 Euro für neue Arbeits- und Ausbildungsplätze bzw. von 7 000 Euro, wenn der Arbeitsplatz im Handwerk – wir wissen, dass da Mangel besteht – mit einer Frau besetzt wird. Das ist ein erfolgreiches Förderinstrument, gültig vorerst als Verordnung bis Ende 2026. Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Antrag suggeriert bessere Förderung in anderen Ländern. Kein Bundesland fördert die Ausbildung selbst, sondern man prämiert allenfalls den Abschluss – und bezieht sich dann auch nicht mehr auf Gründungen. Brandenburg ist mit seiner starken Förderung der Gründung und Übernahme von Meisterbetrieben deutschlandweit führend. Den Bund, meine Damen und Herren, möchte ich dabei auch nicht aus der Verantwortung lassen, denn da muss Verantwortung für Chancengleichheit und gerechte Bedingungen übernommen werden. Mir ist besonders wichtig, dass wir den Bund nicht mit Landesmitteln aus der Verantwortung lassen: Für eine bundeseinheitliche Lösung ist der Bund verantwortlich. Das können wir nicht leisten. Berufliche Bildung muss – und auch das ist auf Bundesebene zu regeln – gleichwertig zu akademischer Ausbildung sein. Ich sage es noch einmal: Wir prämieren nicht Abschlüsse, sondern die Gründung, das Weiterführen und den Erhalt von Meisterbetrieben. Deswegen darf natürlich auch die Meisterausbildung keine finanzielle Hürde sein, sondern sie muss das Sprungbrett in eine neue Zukunft sein, auch für sich selbst. Zusammengefasst lassen Sie mich sagen: Die Aus- und Weiterbildung von Meisterinnen und Meistern ist der Garant für Qualität, Innovationskraft, wirtschaftliche Stabilität und regionalen Wohlstand. Statt der Überbrückung der aktuellen Förderlücke in der Meisterausbildung bedarf es eines ganzheitlichen Programms, das das Handwerk in Gänze fördert. Ziele sind Bürokratieabbau, neue Unterstützungsangebote und die Fachkräftesicherung. Das steht außer Frage. Deswegen steht im Koalitionsvertrag von SPD und BSW auch das Aktionsprogramm „Zukunft des Handwerks im Land Brandenburg“. (Beifall SPD und BSW) Die neue Koalition, meine Damen und Herren, hat das Handwerk fest im Blick. Da können Sie sich sicher sein. – Vielen Dank.

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Daniel Münschke

Wir setzen die Aussprache mit Beitrag des Abgeordneten Zimmermann von der AfD-Fraktion fort. – Es ist Ihre erste Rede heute. (Beifall AfD)

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Tim Zimmermann AfD

Herr Vizepräsident! Liebe demokratische Fraktion! Werte Mitglieder der anderen Fraktionen! Liebe Brandenburger! Wir haben hier den zweiten heutigen Antrag der CDU, mit dem sie vorgibt, sich jetzt, nach fünfjähriger Regierungsbeteiligung, um die Probleme und Nöte der Bürger zu kümmern. Kurz vor der Bundestagswahl erinnert man sich der Wählerklientel der Handwerkerschaft, der man während der eigenen Regierungsverantwortung wenig bis keine Aufmerksamkeit oder wirkliche Unterstützung schenkte. Ernsthafter Einsatz für Handwerker und glaubwürdige Politik sehen anders aus. Im „Mittelstandsbericht 2019 bis 2024 des Landes Brandenburg“ – wen es interessiert: Drucksache 7/9694 – wird ausgeführt, dass alleine im Jahr 2022 von 38 590 Handwerksbetrieben 240 ihren Betrieb einstellten. Demgegenüber steht der steigende Bedarf an Handwerkerleistungen, unter anderem beim dringend benötigten Neubau und bei der Sanierung von Wohnraum. Hinzu kommt ein Fachkräftemangel durch den seit Langem laufenden demografischen Wandel, mit erheblichen Problemen bei der Suche nach qualifizierten Nachfolgern für bestehende Betriebe – Stichwort Babyboomer. Das alles führt dazu, dass unsere Bürger es immer schwerer haben, einen Handwerker für dringend benötigte Arbeiten zu finden. Leider trägt auch der Entschließungsantrag der Koalition nicht zur Lösung bei, in dem nur von Prüfungen die Rede ist, aber nicht von konkreter Hilfe. – Liebe Koalition: Nicht quatschen, machen! (Einzelbeifall) Die seit Jahren zunehmenden Probleme müssen endlich vollumfänglich gelöst werden. Ich stelle fest: Es ist ein Hilfspaket für unser Handwerk aus einem Guss notwendig. Die Lösung für die vorgenannten Problemstellungen ist zum einen die vollumfängliche Übernahme der Kosten für die Meisterausbildung und zum anderen die Anpassung der Meistergründungsprämie entsprechend den heutigen, massiv gestiegenen finanziellen Anforderungen an eine Betriebsgründung oder -übernahme. Nur beide Komponenten zusammen können dem Fachkräftemangel entgegenwirken und dem Betriebssterben – vor allem wegen fehlender Nachfolge – Einhalt gebieten. (Einzelbeifall) Es reicht eben nicht aus, nur die Meisterausbildung kostenfrei zu stellen. Mindestens genauso wichtig ist es, die Übernahme bestehender Betriebe oder die Gründung von neuen ernsthaft zu unterstützen. Werte Kollegen der CDU, in Ihrem Antrag schreiben Sie: „Anstatt ständig auf den Bund zu verweisen, können wir in Brandenburg vorangehen.“ Nun, im Bundestag gab es seit dem 31.03.2023 auch für die CDU die Möglichkeit, das Problem der bis dato noch nicht vollständig kostenfreien Meisterausbildung zu beheben. Denn an diesem Tag hat die Fraktion der AfD im Bundestag den Antrag „Akademische und berufliche Bildung gleichstellen – Unser Land braucht Meister“ eingebracht. Darin wird die einfachste und bundeseinheitliche Lösung für das Problem vorgeschlagen, und zwar die, das Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsausbildungsförderungsgesetz so zu reformieren, dass damit nicht nur weiter bis zu 75 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren einer Meisterausbildung erstattet werden können, sondern 100 %. (Steeven Bretz [CDU]: Das ist ja sehr beeindruckend!) Warum hat die CDU damals nicht zugestimmt? Sie waren dort seinerzeit genau wie heute in der Opposition und durch keinen Koalitionsvertrag an irgendetwas gebunden. Ihr jetziger Antrag, zwei Jahre später, ist daher scheinheilig und der durchsichtige Versuch des Wählerfangs bei den anstehenden Bundestagswahlen. Denn wenn Sie es ernst meinen würden, dann hätten Sie nicht nur vor knapp zwei Jahren im Bundestag zustimmen müssen, nein, (Steeven Bretz [CDU]: Wir sitzen doch gar nicht im Bundestag!) Sie hätten dieses ewig bekannte Problem in den letzten fünf Jahren Ihrer Regierungsbeteiligung im Land angehen und lösen können. (Steeven Bretz [CDU]: Wir sitzen doch hier im Landtag Brandenburg! Sind wir hier im Landtag?) Seltsam, dass die CDU derartige Anträge immer dann einbringt, wenn sie nicht – in Klammern: mehr – in der Regierung ist und demnach nicht Gefahr läuft, sie umsetzen zu müssen oder zu können. Wir hingegen meinen es ernst. (Steeven Bretz [CDU]: Ja, das stimmt! Ganz ernst!) Wir haben daher einen Entschließungsantrag vorgelegt, der wirklich Hilfe für das Handwerk bringt, nicht nur dem Fachkräftemangel entgegenwirkt, sondern zugleich auch die Bedingungen für Betriebsübernahmen und damit das große Problem der Nachfolgeregelungen einer Lösung näherbringt. Jeder von Ihnen, der die beschriebenen großen Probleme wirklich lösen will, müsste also unserem Entschließungsantrag zustimmen. So werden wir gleich sehen, wie ernst und wahrhaftig Sie unser Handwerk unterstützen wollen. – Danke. (Beifall AfD)

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Daniel Münschke

Als nächster Redner hat der Abgeordnete Kutsche das Wort für die BSW-Fraktion. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)

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Andreas Kutsche BSW

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Zuschauerreihen auf der Tribüne haben sich gelichtet, trotzdem noch einmal herzlich willkommen, auch denjenigen, die jetzt erst zuschalten! Die Meisterausbildung spielt eine entscheidende Rolle für die Zukunft unseres Handwerks und die Sicherung von Qualität und Fachkräften in Deutschland. Angesichts der Herausforderungen, vor denen wir stehen – vom Fachkräftemangel bis hin zu wirtschaftlichen Unsicherheiten –, muss es uns gemeinsam ein Ziel sein, die berufliche Bildung zu stärken und attraktiver zu machen. Der vorliegende Antrag der CDU greift ein wichtiges Thema auf, welches bereits fest im Koalitionsvertrag der Landesregierung verankert ist. Allerdings bleibt der Antrag der CDU in entscheidenden Punkten vage und bietet keine durchdachte Grundlage für eine nachhaltige Umsetzung. Ich möchte heute darlegen, warum wir über diesen Antrag hinausgehen und einen ganzheitlichen, zukunftsorientierten Ansatz verfolgen sollten. Der Antrag fordert ein Programm zur vollständigen Kostenübernahme für die Meisterausbildung, lässt jedoch wesentliche Fragen unbeantwortet. Wie soll das Programm ausgestaltet sein, und welche bestehenden Fördermöglichkeiten werden einbezogen? Diese Unklarheiten lassen den Antrag halbherzig wirken. Auch die Finanzierung des Vorhabens bleibt unklar. Die Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds sind bereits für andere, wichtigere Projekte vorgesehen – das sollten sie wissen, meine Damen und Herren von der CDU, denn Sie waren ja in den letzten fünf Jahren an der Regierung beteiligt. Bemerkenswert ist – wie es gerade auch von der AfD gesagt wurde –, dass die CDU dieses Thema erst jetzt auf die Tagesordnung setzt. Ich muss mich fragen, wo Sie in den letzten fünf Jahren waren. (Vereinzelt Beifall BSW) Die Meisterausbildung ist ein wichtiger Bestandteil der beruflichen Bildung, sie darf jedoch nicht isoliert betrachtet werden. Eine nachhaltige Förderung erfordert einen umfassenderen 2025 67 Ansatz, der folgende Aspekte berücksichtigen sollte: Die Attraktivität der dualen Ausbildung muss gesteigert werden – das ist ein wichtiger Punkt, den wir auch in den Koalitionsvertrag aufgenommen haben –, um mehr junge Menschen für die Handwerksberufe zu gewinnen. Dies stärkt wiederum langfristig die Basis der Meisteranwärter. (Beifall BSW und SPD) Isolierte Lösungen auf Landesebene schaffen nur Ungleichheiten zwischen den Bundesländern. Stattdessen sollten wir weiterhin auf eine deutschlandweite Kostenfreiheit der Meisterausbildung hinarbeiten. Das bereits bestehende Förderinstrument bietet eine solide Grundlage, um die Meisterausbildung zu unterstützen. Mit der eigentlich zum 01.01.2025 vorgesehenen Novellierung sollten die Förderbeträge noch einmal erhöht werden. Besser wäre allerdings ein weitreichenderer Schritt: die vollständige Kostenfreiheit – wie auch Sie sie fordern, nur eben auf Bundesebene –, die im März 2023 im Bundesrat beschlossen wurde. Sie muss nun folgen; das ist eine Aufgabe der kommenden Bundesregierung. – Herr Bommert, ich habe Ihnen zugehört: Sie wollen die Bundesregierung nicht stellen – so habe ich zumindest Ihre Aussage verstanden, dass Sie nicht warten wollen, bis der Bund es regelt. (Steeven Bretz [CDU]: Da haben Sie aber ganz schlecht zugehört! – Zuruf des Abgeordneten Frank Bommert [CDU])

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Daniel Münschke

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

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Andreas Kutsche BSW

Nein, lasse ich nicht, Herr Präsident. – Was nicht außer Betracht gelassen werden darf, ist, dass das Land im Rahmen der zweiten Förderstufe bei Übernahme bzw. Neugründung eines Betriebes eine Anschubfinanzierung in Höhe von bis zu 19 000 Euro gewährt – auch das haben wir schon gehört. Die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung ist ein Ziel, dessen Erreichung wir als Gesellschaft anstreben müssen. Eine kostenfreie Meisterausbildung wäre ein starkes Signal der Wertschätzung für die berufliche Bildung. Gleichzeitig dürfen wir nicht vergessen, dass Handwerksbetriebe unter weiteren Herausforderungen wie den wirtschaftlichen Folgen der Sanktionspolitik, aber auch dem Fachkräftemangel leiden. Ein ganzheitlicher Ansatz bedeutet daher, nicht nur die Meisterausbildung zu fördern, sondern auch Rahmenbedingungen zu schaffen, die das Handwerk insgesamt stärken. Dazu gehört, dass wir im Sonderausschuss Bürokratieabbau die bürokratischen Prozesse bei der Beantragung von Fördermitteln unter die Lupe nehmen werden. Die Forderung der CDU-Fraktion, die Meisterausbildung kostenfrei zu stellen, greift ein zentrales Anliegen auf, das auch uns am Herzen liegt. Allerdings bedarf es dazu einer klaren und durchdachten Strategie, die über isolierte Landeslösungen hinausgeht. Dabei gilt es, vernünftig und gerecht an die Sache heranzugehen, um den Sachverhalt der beruflichen Aus- und Fortbildung ganzheitlich zu betrachten. Wir sind der Auffassung, dass das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegs-BAföG das geeignetere Instrument ist – und dabei handelt es sich um eine Hausaufgabe des Bundes. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Jan Redmann [CDU]) Im Namen meiner Fraktion bitte ich daher um Zustimmung zum Entschließungsantrag unserer beiden Fraktionen und lade die CDU ein, diesen Weg mit uns gemeinsam zu gehen – zum Wohl der beruflichen Bildung und des Handwerks. Den Entschließungsantrag der AfD lehnen wir ab. – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD)

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Daniel Münschke

Als Nächster in der Aussprache hat Herr Minister Keller das Wort für die Landesregierung. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Landtagsabgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann Ihnen versichern, dass auch die neue Landesregierung dem Thema Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Ausbildung eine hohe Bedeutung beimisst. Ich könnte jetzt noch einmal die Zahlen dazu nennen, was auf Bundesebene mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz schon im Jahr 2020 auf den Weg gebracht worden ist – die Möglichkeit, 50 % der Ausbildungskosten bezuschusst und darüber hinaus mit einem Darlehen finanzielle Unterstützung zu bekommen –, aber das hat bereits jeder Redner im Einzelnen getan. Es wurde auch schon ausreichend dargestellt, dass wir mit der Meistergründungsprämie am Punkt nach der Meisterausbildung ansetzen, indem wir Gründungen und Unternehmensübernahmen mit finanziellen Ressourcen fördern. Wenn dabei Arbeitsplätze geschaffen werden, können sogar noch zusätzliche Mittel abgerufen werden. Ich glaube, insgesamt ist das Interesse daran groß – so habe ich auch den Antrag von Herrn Bommert verstanden –, dass die Ausbildungskosten in Gänze übernommen werden können und somit die Meisterausbildung der akademischen Ausbildung gleichgestellt wird. Das ist das Interesse von allen hier Anwesenden. Der Weg, den wir vorschlagen, unterscheidet sich nur insofern vom Antrag der CDU, als wir die Verantwortung beim Bund sehen. Derzeit liegt der Entwurf für eine Novellierung im Bundestag und im Bundesrat vor. Ich würde mich natürlich freuen, wenn sich nach dem Zerfall der Ampel – so muss man es ja sagen – eine Mehrheit aus CDU, SPD und womöglich auch den Grünen fände, um sie noch auf den Weg zu bringen. Dadurch ergäbe sich schon einmal eine größere Förderung seitens der Bundesebene, und die SPD wird sich in Zukunft auf Bundesebene gerne auch für eine kostenlose Meisterausbildung einsetzen, wenn sie denn wieder in Regierungsverantwortung kommt – und da bin ich zuversichtlich. (Vereinzelt Lachen bei der AfD – Zuruf des Abgeordneten Dr. Dominik Kaufner [AfD]) Herr Bommert, ich will Sie an einer Stelle korrigieren: Sie haben vorhin die Förderungen der verschiedenen Bundesländer angesprochen. Wenn man sich alle Fördermaßnahmen der einzelnen Bundesländer anschaut, erkennt man, dass es unterschiedliche Ansätze gibt. Es gibt bis dato kein Bundesland, das die Ausbildungskosten der Meisterausbildung komplett trägt. Es gibt Bundesländer, die bei erfolgreich absolvierter Meisterausbildung im Nachgang eine Prämie zahlen, und es gibt Bundesländer wie unseres, die bei der Gründung in größerem Rahmen finanziell unterstützen. Ich muss sagen, wenn man die verschiedenen Förderprogramme der Länder nebeneinanderlegt, sieht man, dass Brandenburg eigentlich schon sehr, sehr gut dasteht. Dementsprechend rufe ich hier dazu auf, dass wir beim Zukunftsdialog Handwerk gemeinsam schauen, wie wir unseren Einsatz in Brandenburg noch verstärken können – um das Handwerk, Herr Redmann, nicht nur mit Reden beim Neujahrsempfang, sondern auch mit Taten zu beglücken. Das haben wir hier in den letzten fünf Jahren gemeinsam mit der CDU getan. In Zukunft wird es mit dem BSW womöglich noch besser gehen. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)

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Daniel Münschke

Für die antragseinreichende Fraktion hat noch einmal der Abgeordnete Bommert das Wort. Frank Bommert (CDU):* Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Was soll ich jetzt sagen? (Sebastian Rüter [SPD]: Weiß ich nicht!) Die Wirtschaft ist im Keller. Das Handwerk liegt am Boden desselben Kellers, und dem Kollegen Keller – dem Minister – fehlt einfach der Mut, hier etwas durchzusetzen und sich Widerständen zu stellen, um dem Handwerk im Zukunftsdialog wirklich eine Zukunft zu bieten. (Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) Als Minister könnte man das. Es mag ja sein, dass wir besser dastehen als andere Länder. Noch einmal – ich habe es vorhin schon gesagt –: Man feiert sich hier dafür, dass man mit dem Vergabemindestlohn bundesweit vorn war. Warum wollen wir nicht auch bei anderen Dingen vorn sein, sodass wir in diesen Bereichen führend sind und sich andere Länder mal nach uns richten? Zu den einzelnen Rednern: Kollege Rüter, Fakt ist eines: Vor der Gründung eines Betriebes steht die Meisterprüfung. Die Meisterausbildung ist also der Grundstein, um überhaupt einen Betrieb gründen zu können. Jetzt kann man zwar sagen: Wenn nicht so viele gründen, brauchen wir nicht so viel Geld auszugeben. - Das ist aber aus meiner Sicht der falsche Ansatz. Ich muss wirklich sagen, ich setze alles daran, junge Meister auszubilden, damit diese Leute einen Betrieb gründen oder übernehmen können. Was Sie wollen – und was das Land gerade macht –, ist, das Pferd von hinten aufzuzäumen, denn wer keinen Meisterabschluss hat, kann keinen Betrieb gründen. Also müssen wir doch erst einmal die Grundlage schaffen, und das können wir mit diesem Gesetz tun. Immer wieder auf den Bund zu verweisen, wirft uns gerade in diesen schwierigen Zeiten schwerst nach hinten; deshalb sollten wir es lassen. Wir sollten schauen, wie wir unser Land nach vorne bringen können. Im Hinblick auf die PCK Schwedt habe ich nicht erlebt, dass der Bund, dass die Regierung aus SPD, FDP und Grünen dort etwas getan und etwas für dieses Bundesland bewegt hätte, obwohl etwas hätte kommen sollen. Das hat jetzt nichts mit dem Antrag zu tun, aber ich stelle fest: Der Bund ist nicht für Brandenburg da. Deshalb sollten wir schauen, dass wir die Dinge, die wir regeln können, selbst regeln. (Vereinzelt Beifall CDU) Zur AfD: Herr Zimmermann, ich gestehe Ihnen zu, dass Sie neu im Landtag sind und noch nicht alles wissen. (Lars Hünich [AfD]: Ha, ha, ha! Kalauer!) Aber wenn Sie hier damit anfangen, dass die CDU nichts gemacht hätte … – Herr Zimmermann ist neu im Landtag; ich weiß nicht, wer da lacht. Er ist frisch gewählt. – Wissen Sie, gerade für alles, was das Handwerk betrifft – Gründungsprämien und alles, was damit zusammenhängt –, habe ich mich starkgemacht, seit ich im Landtag bin. Sie können bei den Handwerkskollegen im Land nachfragen; sie wissen genau, dass ich derjenige bin, der das Handwerk hier voranbringt und feiert. Im Hinblick auf die Forderungen im Antrag der AfD – Gründungsprämie und dieses und jenes – müsste Herr Crumbach eigentlich Dagobert Duck sein. (Heiterkeit des Abgeordneten Danny Eichelbaum [CDU]) Jeder Handwerkskollege würde sich freuen, meine Damen und Herren! Ich würde sofort versuchen, meinen Betrieb meinem Sohn zu übergeben und mich darum zu kümmern, dass er die versprochenen Prämien bekommt. Aber, liebe Leute, jetzt mal ganz ehrlich: Es muss im finanziellen Rahmen bleiben. Und für das, was Sie hier fordern, ist das Geld definitiv nicht da. (Dr. Dominik Kaufner [AfD]: Es ist da, wird aber falsch ausgegeben!) Glaubhaft sind solche Forderungen am Ende des Tages also nicht. Oder Sie sagen uns, wo wir das Geld hernehmen sollen. Ich weiß nicht, ob Herr Crumbach so viel in der Tasche hat.

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Daniel Münschke

Herr Abgeordneter Bommert, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Frank Bommert (CDU):* Na klar.

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Daniel Münschke

Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. Bitte. 2025 69 Steffen John (AfD):* Vielen Dank, Herr Bommert, dass Sie die Frage zulassen. Offensichtlich haben Sie den Antrag der AfD nicht genau gelesen, denn Sie malen hier ein Bild, als ob wir Millionen forderten. Wissen Sie denn, wie viele Meisterabschlussprüfungen zum Beispiel im Jahr 2019 bezuschusst wurden, weil die Meister eine Meistergründungsprämie erhalten haben? Können Sie eine ungefähre Zahl nennen? (Lars Hünich [AfD]: Er ist von der CDU! Woher soll er das wissen?)

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Herr Bommert, Sie haben jetzt die Möglichkeit, zu antworten. Frank Bommert (CDU):* Ich glaube, es waren insgesamt um die 380 in Brandenburg. Wir reden in Bezug auf die ganzen Meisterausbildungen also ungefähr von einer Summe von 5 Millionen Euro, die es pro Jahr kosten würde. Was Sie aber fordern, ist, dass bei der Gründungsprämie 50 000 Euro dazukommen – ich glaube, Sie sprachen von einer Prämie in Höhe von 80 000 Euro. Man muss also 400 mal 80 000 rechnen – das Ergebnis liegt im Bereich von vielen Millionen. Dazu müssen Sie uns nachweisen, woher das Geld kommen soll. – Ich denke, damit haben wir das geklärt. (Zurufe von der AfD) Zum BSW: Unser Antrag ist nicht vage, er ist relativ klar: Wir wollen eine kostenfreie Meisterausbildung – und wir haben gesagt, wie hoch sich das ungefähr beziffert. Der Antrag ist also nicht vage, Herr … Ach Gott, ich muss überlegen. Gutsche? Nein. (Zurufe vom BSW: Kutsche!) – Herr Kutsche. – Der Antrag ist relativ klar. Ich muss es Ihnen genauso sagen wie Herrn Zimmermann: Sie sind neu hier, und das gestehe ich Ihnen auch zu. Aber wenn Sie uns irgendwelche Dinge vorwerfen wollen, dann schauen Sie bitte, was wir in den letzten Jahren gemacht haben, und berufen Sie sich darauf. (Zurufe vom BSW) Wenn ich mir anhöre, was Sie hier sagen, und dann an Ihren ehemaligen Landes- und Fraktionsvorsitzenden denke – (Zurufe vom BSW) „ehemalig“, sage ich, ich meine den Kollegen Walter –, (Heiterkeit der Abgeordneten Kristy Augustin und Danny Eichelbaum [CDU]) stelle ich fest, dass er zu diesem Thema eine ganz andere Einstellung hatte. Die Linken waren in dieser Hinsicht etwas anders unterwegs – aber nun haben Sie ja gewechselt. Ich kann natürlich nicht verorten, wo Sie gerade politisch liegen, aber im letzten Jahr waren Sie noch in der Linkspartei, da war es ein bisschen anders. Noch zur Info: Ich kandiere nicht für den Bund, und ich habe auch nicht vor, für den Bund zu kandidieren. Ich hoffe aber und gehe davon aus, dass die CDU der nächsten Bundesregierung angehören wird. Wenn Sie also meinen, dass wir dafür nicht zur Verfügung stünden, muss ich Ihnen ganz klar sagen: Wir wollen den Kanzler stellen, und ich bin mir sicher, wir werden es auch tun. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, Herr Kutsche: Mit allem, was Sie heute gesagt haben, haben Sie bewiesen, dass Sie nicht auf der Seite des Handwerks und der Handwerker stehen. Sie kommen aus einer anderen Richtung; das macht sich bemerkbar. Reden Sie mit den Leuten vor Ort – aber tun Sie es bitte nicht in Potsdam! Fahren Sie übers Land, fahren Sie zu den Kleinbetrieben, die in Not sind, und kommen Sie nicht mit solchen Dingen! – Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Daniel Münschke

Wir sind damit am Ende der Aussprache und kommen zu den Abstimmungen. Die CDU-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Antrags „Einführung der kostenfreien Meisterausbildung in Brandenburg“, Drucksache 8/155, an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Überweisungsantrag ist ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Damit kommen wir zu den Abstimmungen über die einzelnen Anträge. Wir beginnen mit dem Antrag der CDU-Fraktion, „Einführung der kostenfreien Meisterausbildung in Brandenburg“, Drucksache 8/155. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Antrag ist ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zweitens zum Entschließungsantrag der AfD-Fraktion, „Hilfspaket für unser Handwerk aus einem Guss – Kostenfreie Meisterausbildung und Anpassung der Meistergründungsprämie entsprechend dem aktuellen Kostenniveau“, Drucksache 8/380. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Antrag ist bei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Drittens kommen wir zum Entschließungsantrag der SPD- und der BSW-Fraktion, „Zukunft des Handwerks in Brandenburg stärken“, Drucksache 8/386. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Antrag ist bei Enthaltungen mehrheitlich angenommen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 8 und überlasse es meiner Kollegin Vizepräsidentin Dr. Gruhn, Tagesordnungspunkt 9 zu eröffnen.

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Jouleen Gruhn

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren hier im Publikum und vor den Livestream-Bildschirmen! Man kann schon fast „Guten Abend!“ sagen. Wir sind etwas in Verzug, und ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf. TOP 9: Wolfsmanagement jetzt verbessern - Rechtsrahmen anpassen - Verwaltungsvollzug erleichtern Antrag der CDU-Fraktion Drucksache 8/156 Entschließungsantrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/399 Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung. Die Parlamentarischen Geschäftsführer empfehlen die Überweisung des Antrags der CDU-Fraktion, „Wolfsmanagement jetzt verbessern – Rechtsrahmen anpassen – Verwaltungsvollzug erleichtern“, Drucksache 8/156, an den Ausschuss für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Wer dem Antrag auf Überweisung zustimmt, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsantrag ohne Enthaltungen einstimmig angenommen. Der Ihnen auf Drucksache 8/399 vorliegende Entschließungsantrag der AfD-Fraktion ist nicht Teil der Ausschussüberweisung. Er wird nach der Ausschussbefassung mit dem Antrag der CDU-Fraktion und der Schlussabstimmung dazu hier im Plenum wieder aufgerufen, wo dann über ihn abgestimmt wird. Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordnungspunkt 10 auf. TOP 10: Leistungsmissbrauch beenden - konsequente Vermögensüberprüfungen bei ausländischen Antragstellern auf Bürgergeld durchführen und Sonderstatus der Ukrainer beenden Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/339 Frau Abgeordnete Bessin hat sich bereits ans Rednerpult gestellt und eröffnet mit ihrer Rede die Aussprache. Bitte. Birgit Bessin (AfD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Bürgergeld war einmal für erwerbsfähige, aber momentan arbeitslose Mitglieder unserer Gesellschaft vorgesehen, bis sie wieder auf eigenen Beinen stehen können, also sozusagen vorübergehend. Wir alle wissen mittlerweile, dass dieses Bürgergeld so, wie es auf Bundesebene beschlossen wurde, überhaupt nicht funktioniert. Denn manch einer sagt sich heute, dass sich eine Erwerbstätigkeit schlichtweg nicht mehr lohnt, und verbleibt dauerhaft im Bürgergeldbezug. Das ist bei den folgenden Leistungen auch gar kein Wunder: Ein Elternpaar mit zwei Kindern beispielsweise bezieht ein vom Steuerzahler finanziertes Bürgergeld in Höhe von rund 3 000 Euro monatlich – für Regelbedarfe, Miete, Heizkosten. Normalerweise wird das Ganze von zwei Verdienern in einem Haushalt zusammen erwirtschaftet. Hinzu kommen noch der Erlass der Gebühren für GEZ, der Kitagebühren und teilweise verbilligte, manchmal sogar kostenlose Tickets für den öffentlichen Nahverkehr. Wir haben in Deutschland über 4 Millionen erwerbsfähige Bürgergeldbezieher. Wenn man ehrliche Politik betreiben möchte, muss man sich auch anschauen, wer Bürgergeld bezieht. Denn die hohen Regelbedarfssätze im Bürgergeld stellen zudem einen Magneten für die Einwanderung in unsere Sozialsysteme dar. Wie man sieht: 2,7 Millionen von 5,6 Millionen Bürgergeldempfängern haben einen ausländischen Pass. Bildlich ausgedrückt kann man sagen: Eine ganze ausländische Großstadt wird mit unserem steuerfinanzierten Bürgergeld alimentiert; von denen haben die meisten allerdings noch nie in unser Sozialsystem eingezahlt. So nebenbei bemerkt zeigt sich – übrigens erneut –, dass Ihre, zumindest von SPD und CDU, gern erzählte Geschichte der Fachkräfteeinwanderung eine Lüge ist und unsere Renten dadurch sicherlich nicht gesichert, sondern gefährdet werden, meine Damen und Herren. (Zuruf von der SPD: Ah!) Diese Masseneinwanderung in den Bürgergeldbezug bedroht dessen Finanzierbarkeit zulasten der tatsächlich bedürftigen Mitglieder unserer Gesellschaft und gefährdet übrigens auch unser deutsches Sozialsystem in seiner Gesamtheit. Deswegen ist es dringend notwendig, zu gewährleisten, dass kein Leistungsmissbrauch betrieben wird. (Vereinzelt Beifall AfD) Deswegen beantragen wir heute, dass unsere Behörden bei der Feststellung der Vermögen ausländischer Bürgergeldbezieher größere Anstrengungen unternehmen. Außerdem möchten wir, dass die Sonderstellung der Ukrainer im Hinblick auf den sofortigen Eintritt in das Bürgergeld beendet wird und sie Asylbewerbern gleichgestellt werden – (Einzelbeifall AfD) zumindest so lange, bis sie Deutschland eigentlich auch längst wieder zu verlassen haben. Das sehr großzügige deutsche Sozialsystem und die sofortige, beinahe voraussetzungslose Aufnahme der Ukrainer in das System setzt komplette Fehlanreize. Die im Vergleich zu anderen europäischen Ländern bei uns deutlich niedrigere Quote der Arbeitsmarktbeteiligung der Ukrainer, die wir übrigens schon in der letzten Legislaturperiode im Sozialausschuss diskutiert haben, ist ein klares Zeugnis hiervon. Schauen wir uns Länder wie Litauen, Polen oder Dänemark an: Dort ist die Zahl der Ukrainer, die Leistungen beziehen, schon lange um die Hälfte gesunken; dort wurden deutlich mehr in Lohn und Brot gebracht. In Deutschland aber liegt die Erwerbsquote nach Angaben des Bundesinstitutes für Bevölkerungsforschung vom vergangenen Oktober bei lediglich 30 %. Ob darunter Vollzeitbeschäftigung, Teilzeitbeschäftigung oder sonstige, gerade über die Geringfügigkeitsgrenze hinausgehende Arbeitsverträge zu verstehen sind, ist daraus allerdings nicht ersichtlich; das sollte eigentlich auch dargestellt werden. Doch nicht nur gegenüber anderen Asylanten sind die Ukrainer bevorzugt, sondern gerade auch gegenüber den einheimischen Bürgergeldempfängern. Das dürfte sogar nicht nur ein Problem mit den Ukrainern, sondern mit allen Drittstaatlern im Bürgergeld 2025 71 sein, denn es geht, meine Damen und Herren, wie im Antrag steht, um die Vermögensfeststellung, also die Vermögensüberprüfung bei Bürgergeldanträgen. In einer von mir gestellten Kleinen Anfrage konnte die Landesregierung so gut wie keine Angaben dazu machen, denn zumeist lägen keine Statistiken vor. Dies galt sogar für die schlichte Frage nach der Zahl der abgelehnten Anträge. Dasselbe gilt übrigens auch für die fehlenden Angaben zur Vermögensfeststellung oder zu Leistungsrückforderungen. Die Landesregierung hat davon keine Kenntnis. Meine Damen und Herren, das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Man weiß, dass 2023 über 40 Milliarden Euro für Zahlungsansprüche von Bürgergeldempfängern ausgegeben wurden, und dann besteht kein Interesse daran, festzustellen, ob die Leistungen zu Recht bezogen wurden oder man die Vermögensverhältnisse vielleicht nicht richtig angegeben hat?! Meine Damen und Herren, das ist einfach nur krank. Das ist die Verachtung all der hart arbeitenden Steuerzahler, deren Geld in Form von Bürgergeld mit vollen Händen zum offenen Fenster hinausgeworfen wird, während die ausländischen Bürgergeldempfänger auch noch unseren Sozialstaat gefährden. (Vereinzelt Beifall AfD) Es wird sich einfach nur auf die Angaben der Antragsteller verlassen – ohne eine Möglichkeit, den Wahrheitsgehalt in den betroffenen Ländern nachzuprüfen. Jeder deutsche Bürgergeldempfänger wird bei der Bürgergeldbeantragung hier in Deutschland bis auf die Unterhose durchleuchtet, während Staatsbürger aus Nicht-EU-Ländern ihr Vermögen in der Heimat faktisch einfach verschweigen können. Das ist, könnte man sagen, eine Form der Inländerdiskriminierung. Nun, meine Damen und Herren, bin ich auf Ihre Lösung gespannt, wie Sie den Leistungsmissbrauch beim Bürgergeldbezug beenden wollen. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Seiler von der SPD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall SPD und BSW)

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Ines Seiler SPD

Sehr geehrte Vizepräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Schülerinnen und Schüler, auch wenn es nicht mehr viele auf der Tribüne sind! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Wir haben es hier ganz klar mit einem Antrag zu tun, der nur ein Ziel verfolgt: zu diskriminieren und zu diskreditieren! (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Gegenstand der Diskriminierung sind die ukrainischen Geflüchteten, die bei uns Schutz und Aufenthalt gewährt bekommen, weil in ihrem Land Krieg herrscht. Wir rufen uns in Erinnerung: Es gibt wieder Krieg in Europa, vor unserer Haustür, keine 1 000 km von hier entfernt! (Lena Kotré [AfD]: In einem Teil ihres Landes!) Doch wie kam es zu diesem Krieg? Es begann 2014 mit der Annektierung der Krim durch Russland. Dann, in der Nacht zum 24. Februar 2022, kommt der Schock: Russland greift die gesamte Ukraine an. Der Krieg richtet sich gegen einen souveränen Staat, eine junge Demokratie. Gezielt wird die Infrastruktur angegriffen und damit die Lebensgrundlage der Bevölkerung zerstört. Das war genau der Zeitpunkt, an dem klar war, dass Menschen zu uns, das heißt in die Staaten der EU, fliehen werden. Jetzt greift zum ersten Mal die Massenzustrom-Richtlinie, eine EU-Richtlinie, die es übrigens schon seit dem Bürgerkrieg von 2001 im ehemaligen Jugoslawien gibt. Wie lauten die Ziele dieser EU-Vorschrift? Erstens: Vorübergehenden Schutz in den EU-Ländern gewähren. Zweitens: Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Wohnraum und zu medizinischer Versorgung sicherstellen. Genau hier treffen Grundbedürfnisse auf Menschenrechte. Dahinter stehen auch wir als Sozialdemokraten. (Beifall SPD) So weit zum Ablauf. Kommen wir zum bürokratischen Aspekt des Antrags. Um einer Überbelastung des BAMF, des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, entgegenzuwirken, wurde auf Bundesebene – auf Bundesebene, wir sind hier auf Landesebene – entschieden, ukrainischen Geflüchteten damals ALG II, ab 2023 Bürgergeld zu gewähren. Es war zum einen eine politische Willensbekundung, zum anderen Ausdruck der Achtung der Menschenrechte, hier unverzüglich und unbürokratisch Hilfe zu leisten. Der vorliegende Antrag fordert, dass wir zusätzliche Kapazitäten innerhalb des BAMF einrichten, die die Einkommensverhältnisse dieser Geflüchteten überprüfen – und zwar bei einem Land, das sich immer noch im Krieg befindet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist schon paradox – und da greife ich Ihre Worte auf; das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen –: (Lars Hünich [AfD]: Sie lassen doch automatisch die Deutschen kontrollieren! Dann können Sie die anderen doch auch kontrollieren!) Eine Fraktion, die stets aggressiv gegen Bürokratie wettert, fordert hier und heute mehr Bürokratie. Zusammengefasst: Ukraine-Geflüchtete müssen in Deutschland kein Asylverfahren durchlaufen – das ist eine Bundesentscheidung –, sondern sie erhalten das Bürgergeld und können sofort arbeiten.

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Jouleen Gruhn

Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

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Ines Seiler SPD

Nein, lasse ich nicht. – Das war gewollt, um sie schnell und unbürokratisch in Arbeit zu bringen. (Birgit Bessin [AfD]: In Arbeit zu bringen!) Jetzt schauen wir einmal ganz genau, wen das betrifft und wie es in Brandenburg aussieht: Im November 2024 gab es laut Bundesagentur für Arbeit in Brandenburg knapp über 23 000 ukrainische Geflüchtete im erwerbsfähigen Alter, also im Alter von 15 bis 65 Jahren. Davon sind zwei Drittel Frauen, ein Drittel Männer. Meine Damen und Herren, vorrangig reden wir hier aber über ukrainische Frauen, Jugendliche und Kinder, die vor dem Krieg zu uns geflüchtet sind; denn kriegsfähige Männer dürfen die Ukraine per Dekret nicht verlassen. Ich glaube, wir wissen alle, wie schwer es ist, wenn Familien auseinandergerissen werden, aber keiner von uns hat eine Vorstellung davon, was es heißt, vor einem Krieg zu fliehen. Daher: Bleiben wir menschlich und solidarisch! Wir stehen zu Bundes- und EU-Recht. (Beifall SPD) Denn wir sind es, die sich von dieser fremdenfeindlichen Haltung abgrenzen, die die AfD jetzt auch gegenüber Menschen aus der Ukraine einnimmt. (Zuruf der Abgeordneten Lena Kotré [AfD]) Das betrifft aber letztendlich alle Menschen, die zu uns kommen und hier arbeiten wollen.

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Jouleen Gruhn

Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Frage zu?

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Ines Seiler SPD

Nein, lasse ich nicht. – Und ich sage eines ganz klar: Wir können die Zugänge zum Arbeitsmarkt erleichtern, beschleunigen und vieles mehr.

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Jouleen Gruhn

Kommen Sie bitte zum Schluss.

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Ines Seiler SPD

Aber es bringt alles nichts, wenn immer und immer wieder eine fremdenfeindliche Stimmung gegenüber diesen Menschen erzeugt wird.

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Jouleen Gruhn

Kommen Sie jetzt bitte zum Schluss.

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Ines Seiler SPD

Jetzt nach Frauen und Kindern, die vor Krieg und Verfolgung flüchten, zu greifen und diese zu diskreditieren: Das ist billig, das ist schäbig. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es bleibt dabei, die großen Zukunftsfragen sind: Erstens. Wie bekommen wir Menschen aller Nationen schnell und unbürokratisch in Arbeit?

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Jouleen Gruhn

Sie kommen jetzt bitte zum Schluss, Frau Abgeordnete.

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Ines Seiler SPD

Zweitens. Wie werden sie integraler Bestandteil unserer Gesellschaft und unserer Wirtschaftsstärke? Kurzum: Den vorliegenden Antrag lehnen wir ab. (Beifall SPD)

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Jouleen Gruhn

Ich sehe, dass eine Kurzintervention angemeldet wurde. – Herr Abgeordneter, bitte. Dr. Dominik Kaufner (AfD):* Da Sie Fragen nicht zulassen – offensichtlich haben Sie Bedenken, was für Fragen kommen könnten –, gehe ich lieber den Weg der Kurzintervention, um hier einmal einen Punkt aufzugreifen. Sie haben uns irgendwelche herzzerreißenden Geschichten erzählt; Sie erzählen etwas von Menschenrechten, Geflüchteten und Krieg usw. usf. In Wirklichkeit geht es Ihnen nur darum, dass zwar bei unseren Leistungsempfängern weiterhin genau hingeguckt wird, bei ausländischen Leistungsempfängern aber nicht. (Beifall AfD) Und wenn Sie in unsere Richtung gucken und uns vorwerfen, wir seien fremdenfeindlich, muss man nur sagen: Was Sie machen, ist einfach deutschenfeindlich. Es ist deutschenfeindliche Politik. Das Sozialsystem ist sozusagen eine Zweiklassengesellschaft. Sie wollen die einen bevorzugen, und für Einheimische sollen die ganz strengen Regeln gelten. Die werden genau durchleuchtet, und bei anderen wollen Sie das offensichtlich nicht haben. – Danke schön. (Beifall AfD)

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Jouleen Gruhn

Frau Abgeordnete, möchten Sie erwidern? (Lars Hünich [AfD]: Was soll sie denn sagen? – Gegenrufe von der SPD) Gut, dann fahren wir jetzt in der Rednerliste fort. Herr Genilke, bitte schön.

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Rainer Genilke CDU

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jetzt haben wir in der Diskussion schon eine ganze Menge gehört, und ich will noch einmal die Erfahrungen schildern, die ich in dem einen oder anderen Gespräch, auch zu diesem Tagesordnungspunkt, gemacht habe. Erstens. In der Tat gab es, wie Frau Seiler angesprochen hat, am Anfang des Krieges – des Überfalls Russlands auf die Ukraine – die Situation, dass man sich europaweit darauf geeinigt hat, ein 2025 73 anderes Verfahren zu wählen, weil man Angst hatte, dass die Bearbeitung nicht so schnell gehen würde, wie die Flüchtlinge zu uns gekommen sind. Das Verfahren bis 2025 begrenzt. Das heißt, es wird auch hier eine Überarbeitung geben. Wenigstens für meine Partei kann ich sagen, es war von vornherein klar, dass zumindest Punkt 3 Ihres Antrages am Ende genau so umgesetzt wird, wenn denn die Wahl so ausgeht, wie Herr Bommert sich das wünscht. (Einzelbeifall) Zweitens: In der Kurzintervention kam noch einmal zum Vorschein, Sie glauben, dass die deutschen Bewerber um Bürgergeld anders behandelt werden als die Ukrainer (Zuruf von der AfD: Das hat sie doch gesagt! – Birgit Bessin [AfD]: Bei der Leistungsüberprüfung sehr wohl! – Weitere Zurufe von der AfD) – Moment! Ganz so ist es ja nicht. Ganz ruhig, es ist Ihr Antrag und nicht der Antrag von Frau Seiler. Deshalb versuche ich, nur das wiederzugeben, was meine Recherchen dazu ergeben haben. Wenn Sie mit den Sozialhilfeämtern sprechen, auch mit den Jobcentern, stellen Sie fest, dass diejenigen, die Bürgergeld bzw. Sozialhilfe beantragen, natürlich auf etwaige Einkünfte und Vermögenswerte durchleuchtet werden. Für Ukrainer gelten da im Übrigen genau dieselben Maßstäbe wie für Deutsche. Allerdings – das ist auch klar – müssen die Kriegsflüchtlinge Auskünfte über Einkommen und Vermögenswerte erteilen und dies auch, beispielsweise durch Kontoauszüge, belegen. Die Weisung der Bundesagentur für Arbeit lautet zumindest genau so. Demnach sei das Vermögen und das Einkommen von Ukrainern grundsätzlich zu verwerten, sofern diese von Deutschland aus überhaupt darauf zugreifen könnten. Nur wenn ein Zugriff nachweislich nicht möglich sei, werde davon abgesehen. Zum Beispiel gelten, übrigens wie bei Deutschen, Beträge bis 15 000 Euro als Schonvermögen, das nicht angerechnet wird. Richtig sei aber auch, dass die Behörden nicht die Möglichkeit hätten, ukrainische Konten einzusehen, um vorgelegte Belege, wie Kontoauszüge, zusätzlich zu prüfen. Eine gewisse Ungleichbehandlung sei somit nicht auszuschließen, betreffe aber im Übrigen ausländisches Vermögen insgesamt, denn die Prüfung ausländischer Konten gelte generell als schwierig. Das gilt gleichermaßen für das ukrainische Konto des ukrainischen Geflüchteten wie für das Schweizer Privatkonto des deutschen Antragstellers. Insofern fehlt auf der Bundesebene eine internationale Vereinbarung für ein grenzüberschreitendes Kontoabrufverfahren. Für deutsche und ukrainische Leistungsberechtigte gelte deshalb gleichermaßen – da ergeben sich Zweifel an der Richtigkeit der Angaben zum Vermögen –, dass weitere Ermittlungen von Amts wegen eingeleitet würden, wenn es einen Verdacht gebe, dass eine Falschauskunft gegeben worden ist. Ein entscheidender Punkt fehlt in der politischen Debatte zu dem Thema immer, nämlich dass selbst dann, wenn ein ukrainischer Geflüchteter Bürgergeld bezieht und gleichzeitig über Geld oder Immobilien in der Ukraine verfügt, nicht automatisch ein Leistungsmissbrauch vorliegt. Entscheidend ist nämlich nicht das Vorhandensein von Vermögen, sondern ob dieses Vermögen auch verwertbar ist und er damit seinen Lebensunterhalt in Deutschland bestreiten kann. Beispielsweise lasse ich einmal der Diskussion darüber freien Lauf, dass ein Haus in der Ostukraine im Moment mit hoher Wahrscheinlichkeit als unverkäuflich gelten dürfte. Selbst wenn es verkäuflich wäre, ließe sich die Verkaufssumme unter Umständen nicht ohne Weiteres in Deutschland abrufen. Wir wollen nicht vergessen, dass mit der Regelung auch beschlossen wurde, dass die ukrainische Währung, die Hrywnja, in Deutschland nicht unbegrenzt in Euro umtauschbar ist. Da ging es um 300 Euro. Wie hoch der Betrag derzeit ist, konnte mir keiner sagen. Aber es gibt Grenzen für den Betrag, der in Euro umgetauscht und damit als verwertbar herangezogen werden kann. Ukrainisches Vermögen wäre natürlich einfacher zu überprüfen. Dazu braucht es – das sagte ich eingangs – bessere Möglichkeiten zur Kontoabrufung. Dazu braucht es internationale Verträge. Dieser Landtag ist aber, sorry, nicht in der Lage, für internationale Verträge zu sorgen, sondern das ist einzig der Bundestag. Ich glaube, dass er es nach der Wahl auch tun wird. (Lachen bei der AfD – Lena Kotré [AfD]: Ganz bestimmt!) Es ist also weniger eine Aufgabe des Landes, sondern eher eine Aufgabe der Bundesregierung, hier für einheitliche Bewertungen zu sorgen.

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Jouleen Gruhn

Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Schluss.

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Rainer Genilke CDU

Insofern bin ich am Ende meiner Redezeit und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. Als Nächsten rufe ich Herrn Abgeordneten Kutsche, BSW-Fraktion, ans Mikrofon. Andreas Kutsche (BSW):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Die Forderung, den Sonderstatus für ukrainische Flüchtlinge abzuschaffen, findet bei vielen Menschen in Brandenburg, die sich angesichts sozialer Ungerechtigkeiten und eines überlasteten Sozialsystems benachteiligt fühlen, zu Recht Zustimmung. Doch wir müssen die Diskussion differenziert führen. Einerseits müssen wir berechtigte Kritik an bestehenden Ungleichheiten äußern. Andererseits dürfen wir nicht den Fehler machen, die eigentlichen Probleme ungenannt zu lassen. Die finanzielle Belastung durch den Sonderstatus ist nicht von der Hand zu weisen. Allein dem Land Brandenburg entstehen hierdurch monatliche Mehrkosten von rund 1,8 Millionen Euro. Klar ist jedoch, dass hierfür Regelungen auf Bundesebene geschaffen werden müssen. Die AfD suggeriert, man könne diese Frage auf Landesebene lösen, und das ist schlichtweg unseriös. Der Sonderstatus für ukrainische Flüchtlinge basiert auf der sogenannten EU-Massenzustrom-Richtlinie; das hatten wir von der SPD schon gehört. Mit dem Beschluss wurde noch am gleichen Tag in der gesamten Europäischen Union der Weg für die Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels für Flüchtlinge aus der Ukraine frei gemacht, ohne dass diese zuvor ein Asylverfahren durchlaufen müssen. Der Landtag hat keinerlei Befugnis, diese Regelung zu ändern. Die Forderung der AfD ist damit rechtlich unbegründet und lenkt von den tatsächlichen Herausforderungen ab. Natürlich darf man Kritik am Sonderstatus äußern. Auch wir vom Bündnis Sahra Wagenknecht kritisieren die Ungleichbehandlung von Flüchtlingen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass ukrainische Staatsbürger Anspruch auf Bürgergeld haben, während Flüchtlinge aus anderen Ländern lediglich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Diese Besserstellung schafft Spannungen, die vermeidbar wären. Hinzu kommt, dass die Vermögensprüfung bei ukrainischen Flüchtlingen oft oberflächlich bleibt. Es sorgt für Unverständnis, dass inländische Bürgergeldbezieher strengeren Kontrollen unterworfen sind. Dennoch muss berücksichtigt werden, dass Vermögenswerte im Ausland wie etwa Immobilien nicht immer sofort verwertbar sind. Deshalb muss jede Prüfung fair und ergebnisoffen erfolgen. Allerdings ist auch hier die Bundesebene in der Pflicht, beispielsweise durch den Abschluss internationaler Vereinbarungen – Herr Genilke hat es gerade gesagt – für grenzüberschreitende Kontenabrufverfahren. Die sozialen Spannungen, die wir erleben, haben tiefere Ursachen, die seit Jahren ignoriert werden. Das sind der fehlende soziale Wohnungsbau, die Überlastung der Kommunen und ein ausgehöhlter Sozialstaat. Altersarmut, stagnierende Bildungsausgaben und eine schwache soziale Infrastruktur haben das Vertrauen in den Staat erodiert. Diese Missstände sind die eigentlichen Ursachen für das Gefühl vieler Menschen, im Stich gelassen zu werden. Hinzu kommen grundlegende Versäumnisse in der Asylpolitik insgesamt. Auch der Krieg in der Ukraine spielt eine zentrale Rolle. Der Konflikt verursacht unermessliches Leid und hat Millionen Menschen in die Flucht getrieben. Doch anstatt die Eskalation durch Waffenlieferungen weiter voranzutreiben, sollte Deutschland auf Friedensverhandlungen drängen. (Beifall BSW) Ein Ende des Krieges würde nicht nur das Leid der Menschen vor Ort beenden, sondern auch die Fluchtursachen bekämpfen. Sehr geehrte Damen und Herren, alles in allem stehen wir vor großen Herausforderungen, die aber auf Bundesebene bewältigt werden müssen. Der vorliegende Antrag ist aus den genannten Gründen nicht zustimmungswürdig. Das Bündnis Sahra Wagenknecht wird sich allerdings auf Bundesebene mit Nachdruck dafür einsetzen, dass gerechte und effiziente Lösungen gefunden werden. Dazu gehören erstens eine gerechte Behandlung aller anerkannten Flüchtlinge, die soziale Spannungen reduziert, zweitens strengere und faire Vermögensprüfungen, um Missbrauch zu vermeiden, drittens eine deutliche Entlastung der Kommunen durch den Bund, viertens Investitionen in sozialen Wohnungsbau und soziale Infrastruktur und fünftens ein Ende des Ukrainekrieges durch Friedensverhandlungen. Nur so können wir die wahren Probleme angehen. Wir stehen für Zusammenhalt, soziale Gerechtigkeit und eine realistische, friedensorientierte Politik. – Vielen Dank. (Beifall BSW)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Herr Minister Keller für die Landesregierung. Bitte schön. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Um es vorwegzusagen: Der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion versucht – so hat es den deutlichen Anschein –, Menschen zu diskreditieren und vor allem auch aufgrund ihrer Herkunft in irgendeine Ecke zu stellen. (Lena Kotré [AfD]: Mir kommen die Tränen!) Das ist und bleibt inakzeptabel; das will ich hier vorwegsagen. Allein deswegen könnte man diesen Antrag schon ablehnen. Aber ich will auf zwei Punkte eingehen; es wurde hier schon viel in der Diskussion gesagt. Zum einen geht es um die Vermögensprüfung in Sozialleistungssystemen, insbesondere beim Bürgergeld. Hierbei gelten unabhängig von der Herkunft für alle SGBII-Empfängerinnen und -Empfänger die gleichen Regeln. Das will ich hier als Erstes feststellen. Ich will mit Blick auf den Vorredner sagen: Man muss sich bei der Diskussion, wie wir mit der Vermögensprüfung bei SGB-II-Empfängern umgehen, schon entscheiden. Man muss das gut miteinander diskutieren, aber es wird keine Regelung nach Herkunft geben. Es wird eine Regelung geben, die für alle SGB-II-Empfängerinnen und -Empfänger gleichermaßen gilt. Dementsprechend ist das der richtige Ansatz. Selbstverständlich gibt es die Vermögensprüfung und die Abfrage von Daten über ausländische Konten, mit allen Herausforderungen, die das Thema mit sich bringt. Aber vergessen wir doch bitte nicht den Ursprung der Diskussion, nämlich dass es einen Krieg in der Ukraine gab und massenhaft Menschen hier in Brandenburg, im besonderen Maße in Frankfurt (Oder) und Cottbus, gelandet sind. Natürlich stellte sich die Frage, wie man das gut und ordentlich administriert. Zum Zweiten: Es bietet auch Chancen, dass die Ukrainerinnen und Ukrainer zügig ins SGB-II-System aufgenommen worden sind. Es bietet nämlich die Chance der Arbeitsmarktintegration, (Birgit Bessin [AfD]: Das ist doch absoluter Blödsinn!) sodass sie dem Arbeitsmarkt in vollem Umfang zur Verfügung stehen. Und ja, es sind mittlerweile mehr und mehr Ukrainerinnen und Ukrainer im Arbeitsmarkt angekommen. Sicherlich würden wir uns alle wünschen, dass noch mehr dort ankommen. Aber machen wir uns doch nichts vor: Wenn Sie vor Krieg in ein anderes Land flüchten würden, dann wäre doch nicht Ihre erste Idee, irgendwo Arbeit aufzunehmen, sondern dann würden Sie sich als Erstes damit beschäftigen, in dem Land anzukommen, zu schauen, wie Sie das, was Sie erlebt haben, verarbeiten können, und die Sprache zu erlernen. Erst dann würden Sie Arbeit aufnehmen. Dass es hier gute Möglichkeiten gibt, Arbeit zu finden, ist, glaube ich, bewiesen und gezeigt worden. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Lassen Sie mich insgesamt sagen: Ich glaube, bei der Diskussion um die Vermögensprüfung ist von den Antragstellern 2025 75 versucht worden, wieder ein Stück weit zu diskreditieren, Vorwürfe zu machen und in irgendeiner Form Missbrauch zu unterstellen. Ich muss sagen: Missbrauch in großem Maße lässt sich in keiner Form bestätigen. Deswegen muss man bei dem, was wir hier diskutieren, immer auch mit der Sprache aufpassen und sorgfältig damit umgehen. Man sollte nicht versuchen, von Einzelfällen auf viele zu schließen. Das ist sicherlich durchaus Ihr Anliegen, ich würde fast schon sagen: die Räson Ihrer Partei. Da sollte man also gut aufpassen. (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Insgesamt sage ich: Es wird weiterhin das Ziel auch des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz sein, die Menschen, die aus unterschiedlichen Beweggründen jetzt hier sind, zügig in Arbeit zu bekommen. Wenn ich an die letzten fünf Jahre denke, muss ich sagen: Ich habe ein bisschen vermisst, dass von Ihnen Anträge kommen, die darauf abzielen, vor allem auch finanzielle Ressourcen zur Verfügung stellen, um mehr Menschen in Arbeit zu bringen. (Birgit Bessin [AfD]: Blödsinn!) Ich kann mich immer nur daran erinnern, dass Sie in den letzten Jahren versucht haben, bei allem, was Arbeitsintegration angeht, einzusparen. Das ist nichts, wofür wir als Landesregierung stehen. – Vielen Dank. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW – Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD])

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Frau Abgeordnete Bessin, Ihnen bleiben noch etwa drei Minuten. Die möchten Sie gerne nutzen? – Bitte schön. (Beifall AfD) Birgit Bessin (AfD):* Frau Präsidentin! Frau Seiler, das Schöne ist: Wir kennen uns ja aus dem Kreistag Teltow-Fläming. Ihre Rede hier zeigt mir: Entweder hören Sie nicht zu, oder Sie wollen die Realitäten einfach nicht hören. Deswegen erkläre ich es Ihnen noch mal. Sie wissen selbst, dass in Teltow-Fläming die Kosten – es geht um die Kostenübernahmen im Gesundheitsbereich – von sonst 400 000 Euro im Jahr auf 1,2 Millionen Euro explodiert sind. Sie wissen als Landespolitikerin sicherlich auch: Das ist nicht der einzige Landkreis, wo das so ist. Sie alle werden sicherlich wissen, wie die Gesundheitskosten der Ukrainer in den einzelnen Landkreisen explodiert sind. Und warum sind die explodiert? Weil die Ukrainer alle arbeiten? Nein, die sind explodiert, weil sie eben nicht arbeiten! Lieber Herr Keller, um auf Ihr Gerede von der Arbeitsmarktintegration hier gerade einzugehen: Sie haben keine Schonfrist als Minister, weil Sie schon Abgeordneter waren. Minister haben keine Schonfrist. Sie wissen, dass es keine Integration in den Arbeitsmarkt in der Form gibt, wie Sie sich das alle vielleicht nachts in Ihren Träumen gerne vorstellen. Die Masse der Ukrainer arbeitet nun mal nicht. Das ist ein Fakt, und den kann man sich nicht schönreden. (Beifall AfD) Wir fangen noch einmal von vorn an – ich war ja noch bei Frau Seiler –: Ein Bürokratiemonster ist es aber aus Ihrer Sicht nicht, wenn der Deutsche seinen Leistungsnachweis erbringen muss, sondern nur, wenn es um den Ukrainer geht. Damit diskriminieren Sie all diejenigen, die eben nicht aus der Ukraine und nicht aus Drittstaaten kommen, sondern Deutsche sind. Zugang zum Arbeitsmarkt und Chancen-Aufenthaltsgesetz: Das Chancen-Aufenthaltsgesetz gehört genauso abgeschafft, wie es gar nicht erst hätte eingeführt werden dürfen. (Beifall AfD) Es ist der größte Blödsinn. Es ist die größte An-der-Nase-Herumführerei, eines Ihrer schlimmsten Projekte überhaupt, das auf Bundesebene jemals verabschiedet wurde. Zum Thema „Vermittlung bei den Arbeitsagenturen“: Herr Genilke, die Zahl der Arbeitsvermittlungen ist, seitdem es Bürgergeld gibt, um 6 % gesunken. Auch das ist eine Realität, die man sich nicht schönreden kann. Das zeigt auch: Die Arbeitsmarktvermittlung funktioniert einfach nicht. Bei dieser Gelegenheit gebe ich Ihnen weitere Zahlen mit. Ich habe vorhin gesagt, dass 2023 über 40 Milliarden Euro für Zahlungsansprüche von Bürgergeldempfängern ausgegeben wurden. Da müssten doch bei Ihnen allen die Alarmglocken läuten, wenn das Geld so zum Fenster rausgeworfen wird und die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD ergeben hat: Vermögensprüfung? Die findet praktisch nicht statt. – Entschuldigen Sie bitte! 40 Milliarden Euro! Wirtschaftswissenschaftler Raffelhüschen hat Anfang 2024 errechnet, dass gesamtwirtschaftliche Kosten von 5,8 Billionen Euro durch die Migrationspolitik, durch Ihr Versagen in der Asyl- und Migrationspolitik für unsere Gesellschaft entstehen, dass eine Nachhaltigkeitslücke von 19,2 Billionen Euro entsteht, wenn Deutschland weiterhin jedes Jahr 300 000 Ausländer aufnimmt. Die Zahl können Sie sich wahrscheinlich noch nicht einmal vorstellen: 19,2 Billionen Euro! – Und Sie haben kein Interesse daran, dass die Vermögen überprüft werden? Das muss man draußen wirklich einfach nur immer wieder darstellen.

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Jouleen Gruhn

Frau Abgeordnete, kommen Sie bitte zum Schluss. Birgit Bessin (AfD):* Ich komme zum Schluss. – Zu der Kritik, über unseren Antrag könne man hier so gar nicht abstimmen: Lesen Sie den Antrag!

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Jouleen Gruhn

Kommen Sie bitte zum Schluss. Birgit Bessin (AfD):* Darin steht: Die Landesregierung wird aufgefordert, sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einzusetzen. Und wie die Landesregierung das macht, das kann sie sich ja gerne selbst überlegen. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt ist beendet. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/339. Der Antrag trägt den Titel: „Leistungsmissbrauch beenden – konsequente Vermögensüberprüfungen bei ausländischen Antragstellern auf Bürgergeld durchführen und Sonderstatus der Ukrainer beenden“. Ich bitte jetzt diejenigen, die dem Antrag zustimmen, um das Handzeichen. – Die Gegenprobe, bitte. – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 10 und rufe Tagesordnungspunkt 11 auf. TOP 11: Pendlerland Brandenburg – Sonderprogramm für die Straßensanierung auflegen Antrag der CDU-Fraktion Drucksache 8/329 (Neudruck) Bevor ich die Aussprache eröffne, noch der Hinweis, dass der heute Vormittag veröffentlichte Entschließungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/401 von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen wurde. Wir beginnen nun mit der Aussprache. Frau Abgeordnete Walter-Mundt hat das Wort. Bitte schön. (Daniel Münschke [AfD] meldet sich zu Wort.) – Einen kleinen Moment! – Was möchten Sie sagen, Herr Abgeordneter Münschke?

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Daniel Münschke AfD

Frau Vizepräsidentin, ich möchte Sie ungern korrigieren, aber wir haben keinen Antrag zurückgezogen, sondern wir haben einen Änderungsantrag neu eingereicht im Neudruck – damit das nicht nachher bei der Abstimmung untergeht. Denn bei einem Überweisungsantrag geht der Änderungsantrag automatisch mit, falls der Überweisung zugestimmt wird; beim Entschließungsantrag ist das eben nicht so. – Das wollte ich richtigstellen, bevor wir jetzt in die Debatte einsteigen.

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Jouleen Gruhn

Ich danke Ihnen für diesen Hinweis. – Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort. Nicole Walter-Mundt (CDU):* Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Gäste! Brandenburg ist Pendlerland Nummer eins. Rund 60 % aller Alltagswege werden mit dem Auto zurückgelegt. Aber auch für die Transportlogistik, für unsere Wirtschaft sind die Verkehrsadern in Brandenburg unerlässlich. Kurz gesagt: Die Menschen, die hier leben und arbeiten, wie auch unsere Unternehmen, sind auf eine gute Infrastruktur dringend angewiesen. Dazu gehört ein gut ausgebautes, modernes Straßennetz. „Pendlerland Brandenburg – die Straßensanierung voranbringen“ – unter dieser Prämisse steht der vorliegende Antrag, für den ich heute im Zustimmung werben möchte. Schauen wir an dieser Stelle zunächst auf die Zahlen, Daten und Fakten. Brandenburg verfügt über rund 21 000 km Straßennetz. Etwa die Hälfte davon befindet sich in der Zuständigkeit des Landes. In den zurückliegenden Haushaltsverhandlungen ist es uns als CDU stets gelungen, den Ansatz für die Straßenunterhaltung auf einem angemessenen Niveau fortzuschreiben. 80 Millionen Euro im Jahre 2023 und 87 Millionen Euro im Jahr 2024 standen dafür im Landeshaushalt bereit. Uns allen ist bewusst, dass der Finanzrahmen dafür in Zeiten der Coronahilfen sowie der Energie- und Ukraine-Krise eng bemessen war. Zur Wahrheit gehört aber eben auch, dass wir für den Erhalt unserer Straßen künftig deutlich mehr Mittel brauchen, um dem Substanzverlust entgegenzuwirken. Ich bin mir sicher, jeder Abgeordnete könnte heute mindestens eine Landesstraße in seiner Heimatregion benennen, die praktisch unbefahrbar ist. Bodenwellen, Schlaglöcher, Frostschäden: Mir persönlich kommt da sofort die L 20 in Oberhavel zwischen Velten und Pinnow in den Sinn. Nach jedem Winter wird dieser Straßenabschnitt kurzfristig saniert – nicht wirklich gut –, aber am Ende wissen wir seit Langem, dass diese Straße eine grundlegende Erneuerung bräuchte. Das ist nur ein Beispiel, wo Anspruch und Wirklichkeit auseinanderklaffen. Denn ein Blick auf die Landkreise zeigt, dass viele unserer Landesstraßen nicht mehr den Anforderungen genügen und daher überholt werden müssen. Sie sind in einem Zustand, der sowohl die Verkehrssicherheit gefährdet als auch dem wirtschaftlichen Alltag in unserem Flächenland nicht mehr gerecht wird. Deshalb fordern wir mit unserem CDU-Antrag, ein Sonderprogramm für die Straßensanierung aufzulegen. Dieses Programm soll sicherstellen, dass in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt zunächst mindestens eine sanierungsbedürftige Landesstraße grundlegend erneuert wird. (Beifall CDU) Kurz gesagt geht es darum, Prioritäten zu setzen, und diese Prioritäten möchten wir gemeinsam mit der kommunalen Familie setzen. Denn sie kennen die lokalen Gegebenheiten vor Ort am besten. Sie können uns am besten sagen, welche Landesstraße vor Ort in den nächsten fünf Jahren unbedingt saniert werden muss. Ich bin ebenfalls davon überzeugt, dass ein zentraler Fonds, aus dem die Maßnahmen finanziert und abgerechnet werden, am Ende auch den Verwaltungsaufwand reduziert und die Umsetzung beschleunigt. Mit diesem Sonderprogramm lösen wir uns aber auch ein wenig von den starren Bedarfslisten des Landes. Denn machen wir uns doch einmal ehrlich: Diese Listen mit den Einordnungen vordringlicher, dringlicher und erweiterter Bedarf sind doch für die 2025 77 Menschen in Brandenburg und für die kommunalen Akteure schon lange nicht mehr nachvollziehbar. Lassen Sie uns daher gemeinsam einen neuen Weg einschlagen, um Sanierungsstaus auf unseren Landesstraßen unkompliziert und schnell zu begegnen. Ich möchte zum Schluss meiner Ausführungen kommen. Brandenburg ist Pendlerland Nummer eins. Unsere Straßen sind Lebensadern, die unser Land verbinden. Ein Sonderprogramm für die Straßensanierung ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Lassen Sie uns diese Herausforderung gemeinsam anpacken und zeigen, dass wir die Mobilität in Brandenburg auch zukünftig ernst nehmen und als Priorität ansehen. Denn Sie alle wissen es selbst: Der Zustand unserer Straßen ist mehr als schlecht. – Daher bitte ich um Zustimmung. Ich habe nachher noch Gelegenheit, auf den Änderungsantrag einzugehen. – Danke fürs Zuhören. (Beifall CDU)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Frau Abgeordnete Schmidt von der SPD, bitte. (Beifall SPD und BSW) Auch bei Ihnen ist es heute die erste Rede, wurde mir gerade mitgeteilt. Bitte schön.

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Martina Maxi Schmidt SPD

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie viele Tausend Brandenburgerinnen und Brandenburger bin auch ich viele Kilometer am Tag pendelnd zur Arbeit unterwegs. Daher herzlichen Dank an die CDU-Fraktion für den Antrag und die Möglichkeit, heute auch unsere Vorhaben vorzustellen. Brandenburg ist ein Pendlerland und steht für individuelle Mobilität, ÖPNV und eine starke Wirtschaft. Im Jahr 2023 – dafür liegen uns Zahlen vor – pendelten 1,1 Millionen Menschen innerhalb Brandenburgs oder in die Metropolregion Berlin. Es gibt aber nicht nur Pendelverflechtungen zwischen Berlin, Potsdam, Bernau oder dem Havelland, sondern auch mit Polen und sogar mit der Hansestadt Hamburg. Zur Mobilitätsausstattung dieses Landes zählen ca. 10 000 km Bundesstraße und Landesstraße; davon entfallen 5 600 km auf Landesstraßen sowie auf Radwege. Um die Mobilität vor allem in den ländlichen Regionen zu stärken, bedarf es der Erhaltung, der Modernisierung und, wo nötig, auch der Ergänzung des Straßennetzes. Daher ist die Straßensanierung für uns ein zentrales Thema. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) In einigen Punkten, liebe Kollegen von der CDU, sind wir uns wirklich einig. Das ist die Bedeutung der Straßensanierung, und auch, was den schlechten Zustand der Landesstraßen angeht, kann ich Ihnen nur beipflichten. Natürlich muss die Qualität unserer Landesstraßen verbessert werden. Doch der vorgeschlagene Ansatz greift an dieser Stelle aus unserer Sicht zu kurz und führt – man verzeihe mir das Bild – in eine Sackgasse. Außerdem frage ich mich schon, warum Sie diesen Antrag gerade jetzt stellen, nachdem das Ministerium doch fünf Jahre lang in CDU-Hand lag. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Daher: Ein Sonderprogramm, das sich nur auf eine einzige besonders sanierungswürdige Landstraße pro Landkreis oder kreisfreier Stadt konzentriert, geht am Bedarf und an den verschiedenen Bedürfnissen der Region vorbei. Die bisherigen Sanierungsregelungen setzen bereits drei Schwerpunkte: erstens den vordringlichen Bedarf und die entsprechende Priorisierung von Straßenbauvorhaben, zweitens den Einsatz der vorhandenen Haushaltsmittel und drittens den Einsatz der notwendigen und vor allem vorhandenen Personalressourcen. Die Investitionen in Landesstraßen erfolgen grundsätzlich auf der Basis der verkehrlichen Bedeutung, des baulichen Zustands und der Herstellung der Verkehrssicherheit. Ein Wünsch-dir-was-Konzert, in dem jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt eine Straße sanieren lassen darf – das hat einen gewissen Charme, das gebe ich zu, aber in der praktischen Umsetzung ist die Teilsanierung von Strecken dann doch nur Flickschusterei. Die notwendige Prioritätensetzung für die Straßensanierung nach vordringlichem Bedarf würde somit ausgehebelt. Die Pendlerinnen und Pendler würden bei ihrer Fahrt lediglich feststellen, welche Prioritäten im jeweiligen Kreis gesetzt wurden, aber sie wären sicherlich nicht schneller und sicherer unterwegs; denn gependelt wird über die Kreis- und Landesgrenzen hinweg. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Meine Damen und Herren, wir betrachten den ländlichen Raum notwendigerweise in seiner Gesamtheit. Denn Mobilität ist für uns eine Frage der Daseinsvorsorge und der gesellschaftlichen Teilhabe. Daher gewährleisten wir die Mobilität für alle Verkehrsträger und alle Verkehrsteilnehmer, egal ob diese zu Fuß, mit dem Rad, mit dem Auto oder der Bahn unterwegs sind. Sozialdemokratische Prioritäten zu setzen heißt für uns auch, dass die begrenzten Haushaltsmittel dort eingesetzt werden müssen, wo sie am dringendsten gebraucht werden. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Des Weiteren sagen Sie von der CDU nichts über die Finanzierung des geplanten Sanierungsfonds. Weder treffen Sie Aussagen über die Höhe des Fonds, noch sagen Sie, woher Sie das Geld nehmen wollen. Das ist keine seriöse Haushaltspolitik. Auch Ihnen dürfte nicht entgangen sein, dass wir den Gürtel jetzt enger schnallen müssen. Deswegen müssen wir die begrenzten Haushaltsmittel zielgerichtet und besonders verantwortungsvoll einsetzen. Ein weiterer Kritikpunkt ist die mangelnde langfristige Planung und die Integration in die bestehenden Straßenbauvorhaben, vor allem auf der Grundlage der gegebenen Personalressourcen. Das Fachpersonal und auch die Planungs- und Baukapazitäten sind nun einmal begrenzt. Sehr geehrte Damen und Herren! Wir brauchen eine gesamtheitliche Straßensanierungsstrategie, die selbstverständlich alle relevanten Akteure einbeziehen soll: den Landesbetrieb Straßenwesen einschließlich der Landkreise; sehr gerne. Wir arbeiten an einer sicheren Verkehrsinfrastruktur für alle Verkehrsteilnehmer, für alle Verkehrsträger, damit alle Menschen schnell und vor allem sicher an ihr Ziel kommen. Dies verlangt jedoch ein Denken über die jeweilige Landkreisgrenze und über diesen Antrag hinaus. Daher lehnen wir heute den vorliegenden Antrag ab. (Beifall SPD und BSW) Den Änderungsantrag der AfD lehnen wir auch ab.

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Jouleen Gruhn

Kommen Sie bitte zum Schluss.

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Martina Maxi Schmidt SPD

Dieser zielt auf Ausbau und Neuplanung ab. Wir reden hier aber richtigerweise über die Sanierung. Daher wird auch der Änderungsantrag von uns abgelehnt. – Danke. (Beifall SPD und vereinzelt BSW)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Als Nächstes erhält der Abgeordnete Münschke von der AfD-Fraktion das Wort. Bitte schön. (Beifall AfD)

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Daniel Münschke AfD

Frau Vizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir debattieren heute über einen Antrag der CDU, bei dessen Lektüre eine gewisse Art von Dreistigkeit der Antragsteller zu verspüren ist. Sie von der CDU fordern mit erstaunlichem Eifer genau jene Maßnahmen ein, die Sie selbst hätten umsetzen können, und zwar über einen Zeitraum von fünf Jahren hinweg; denn so lange hatten Sie das zuständige Fachministerium inne. Fünf Jahre! Doch was ist in diesem Bereich passiert? Verschlechterung, meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU. Aber es kommt noch besser – vielleicht auch schlechter –: Lassen Sie mich dafür einen kurzen Moment in die vergangenen Legislaturen zurückspringen. Im Juni 2019, am Ende der 6. Legislaturperiode, stand hier an dieser Stelle ein CDU-Abgeordneter namens Genilke – (Lars Hünich [AfD]: Nee!) der den Saal gerade verlassen hat. Mit großer Geste und flammender Rede wetterte er über den jämmerlichen Zustand der brandenburgischen Verkehrsinfrastruktur. Er forderte: Es muss dringend gehandelt werden! Projekte müssen angepackt werden! Der Landesstraßenbedarfsplan muss umgesetzt werden! – Es waren Worte voller Nachdruck, meine sehr geehrten Damen und Herren. Doch davon bleibt nur eines im Gedächtnis: Heiße Luft! Denn in der darauffolgenden, 7. Legislaturperiode wurde genau dieser Abgeordnete zunächst Staatssekretär beim Minister für Infrastruktur und Landesplanung und später sogar selbst Minister – Minister, ein Amt, das ihm die Macht verlieh, die von ihm angeprangerten Missstände zu beheben. Und was hat er getan? Hat er geliefert? (Zuruf der Abgeordneten Nicole Walter-Mundt [CDU]) Hat er umgesetzt, was er damals noch so lautstark hier vorn am Rednerpult gefordert hatte? Nein, meine sehr geehrten Damen und Herren. Heute legt uns dieselbe Partei, die jahrelang für wenig Bewegung gesorgt hat, einen Antrag vor, der die eigene Untätigkeit nicht nur dokumentiert, sondern auch noch als politische Forderung tarnt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist politische Vergesslichkeit – in Wahlzeiten und darüber hinaus – in Reinkultur. Noch eine persönliche Anmerkung: Olaf Scholz kann sich bei Ihnen noch eine Scheibe abschneiden, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall AfD – Unmut bei der CDU – Zuruf von der SPD) Werte Kollegen von der CDU, ich frage Sie ganz direkt: Was hat Ihre Partei, was hat das von Ihnen geleitete Verkehrsministerium und was haben konkret Ihre Minister in den vergangenen fünf Jahren für Brandenburg getan? Was haben Sie für den „Zusammenhalt unseres Landes“, wie es in Ihrem Antrag so blumig heißt, und für „gleichwertige Lebensverhältnisse“ in Stadt und Land getan? (Steeven Bretz [CDU]: Fünf Jahre dieses Niveau! Und er gehört zu den Klügeren!) Ich sage es Ihnen: wahrnehmbar nichts. Denn wäre auch nur ein Funken dieses Auftrags umgesetzt worden, gäbe es heute keinen Bedarf für diesen Antrag. Stattdessen dokumentiert dieser Antrag nur eines: Ihren politischen Bankrott! (Danny Eichelbaum [CDU]: Was wollen Sie denn jetzt?) Noch schlimmer: Sie haben sogar Rückschritte verursacht. Ein Beispiel gefällig? (Danny Eichelbaum [CDU]: Was wollen Sie denn?) – Nicht so ungeduldig, Herr Eichelbaum. Ich komme jetzt dazu. (Danny Eichelbaum [CDU]: Kommen Sie doch mal zur Sache!) Mit der ersatzlosen Streichung von § 43 des Straßengesetzes haben Sie die Grundlage für den Landesstraßenbedarfsplan abgeschafft – eine Grundlage, die für den Neu- und den Ausbau unserer Straßen wesentlich war; das ist richtigerweise festgestellt worden. Ihre Botschaft war klar: Wo keine Verpflichtung mehr existiert, gibt es auch nichts mehr zu kontrollieren. (Zuruf: Fordern Sie einen Untersuchungsausschuss!) Ein politischer Taschenspielertrick, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Sie von der Verantwortung befreit, aber unser Land in die Verkehrspolitik der 80er-Jahre zurückkatapultiert hat. 2025 79 (Zurufe der Abgeordneten Steeven Bretz und Danny Eichelbaum [CDU]) Meine Damen und Herren! Diese Abkehr von ordnungspolitischer Verantwortung ist für meine Fraktion nicht hinnehmbar. (Zurufe von der CDU) Deshalb haben wir uns die Freiheit genommen, Ihren Antrag gründlich zu überarbeiten, sehr geehrter Herr Bretz. Wir haben fachliche Fehler korrigiert, etwa das absurde Wort „Straßenbahnbelag“. Diese Formulierung zeigt, dass Sie selbst nicht verstehen, wovon Sie sprechen. Es heißt nämlich entweder „Straßenbelag“, „Fahrbahnbelag“ oder – ganz offiziell – „Decke“ oder „Fahrbahndecke“. Und wir haben Ihren Antrag um einen entscheidenden Punkt ergänzt: Wir fordern die unverzügliche Wiederinkraftsetzung von § 43 des Brandenburgischen Straßengesetzes. Denn, meine Damen und Herren, die Abschaffung dieses Paragrafen war ein Angriff auf die parlamentarische Kontrollfunktion, ein Angriff, den wir als AfD-Fraktion sowie ich als zuständiger Abgeordneter bereits damals scharf kritisiert haben. Heute sage ich Ihnen: Es ist Zeit, Fehler zu korrigieren. (Zurufe des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU] – Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Sehr geehrte Kollegen des BSW, die Entscheidung liegt heute auch bei Ihnen. Sie haben die Möglichkeit, Verantwortung zu übernehmen – für unsere Straßen, für die Mobilität in Stadt und Land und für die Zukunft Brandenburgs. Stimmen Sie unserem Antrag zu! Beschließen Sie mit uns ein umfassendes, dringend benötigtes Straßensanierungsprogramm! Geben Sie diesem Parlament die Kontrollbefugnis zurück, die in der vergangenen Legislaturperiode von der CDU mutwillig beschnitten wurde! Unsere Bürger haben ein Recht darauf, dass ihre Steuergelder in eine funktionierende Infrastruktur fließen. Sie erwarten geradezu, dass wir nicht länger das Rad der Verantwortungslosigkeit drehen.

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Jouleen Gruhn

Herr Abgeordneter, Sie kommen bitte zum Schluss?

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Daniel Münschke AfD

Mein letzter Satz. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, schließen Sie sich unserem Entschließungsantrag an! Damit hätten wir eine deutliche Verbesserung für Brandenburg herbeigeführt. (Ludwig Scheetz [SPD]: Änderungsantrag!) – Unserem Änderungsantrag, Entschuldigung! Danke sehr, Herr Scheetz. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Wir kommen nun zu der Rede von Herrn Skopec. Ich meine, es ist auch seine erste Rede hier. (Beifall BSW und SPD – Unruhe) Oliver Skopec (BSW):* Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hi! Es hat sich in den ersten Sitzungen dieses Landtags eingebürgert, dass sich die Abgeordneten, die zum ersten Mal in diesem Parlament sprechen, als solche outen. Ich tue das auch und gern; denn es erlaubt eine frische Perspektive auf den parlamentarischen Betrieb. Ich lerne hier täglich dazu, auch im Hinblick auf das Vokabular. So bin ich bei dem Begriff „Schaufensterantrag“ hängen geblieben. Ich frage mich: Warum in aller Welt braucht eine gewachsene Demokratie, die ihren Bürgern mit Respekt begegnen möchte, so etwas wie „Schaufensteranträge“? (Beifall des Abgeordneten Christian Dorst [BSW]) Wenn ich das so sage, dann nicht deshalb, weil ich besonders laut auf die Pauke hauen will, sondern wirklich mit echter Verwunderung darüber, dass die Debatten hier so konfrontativ und oft scheinheilig geführt werden müssen. Warum also stellen Sie, liebe CDU, hier einen Antrag, der weder die inhaltliche Tiefe noch den differenzierten Blick auf die unterschiedlichen Regionen unseres Landes aufweist und genauso wenig auch nur einen Ansatz von Realisierbarkeit und Finanzierbarkeit beinhaltet, wie man es eigentlich von der Qualität eines CDU-Antrags erwarten könnte? Hinzu kommt: Warum haben Sie in der vergangenen Legislaturperiode, in der Sie – Herr Genilke ist gerade herausgegangen – die Verantwortung für unsere Straßen – oder vielleicht besser: für unsere Schlaglöcher – innehatten, nicht viel entschlossener an der Lösung dieses Problems gearbeitet? (Beifall BSW und SPD – Lars Hünich [AfD]: Ach!) Warum ignorieren Sie mit diesem Schaufensterantrag die in Ihrer Regierungszeit verursachte Haushaltslage und fordern dazu noch ein spezielles Extra- bzw. Sonderprogramm – Sie sprechen von einem „zentralen Fonds“ – für etwas, was doch eingespielter Kernbestandteil der Landes- bzw. Haushaltsplanung ist? (Vereinzelt Beifall BSW sowie des Abgeordneten Jörg Vogelsänger [SPD]) Die einzige Antwort, die ich auf diese Fragen gefunden habe, liegt in dem Begriff „Schaufensterantrag“. Man nehme also ein Problem, unter dem tatsächlich viele Bürger leiden und dessen Bekämpfung sie mit Empörung zustimmen können. Dann formuliere man einen völlig flachen und unrealistischen, aber für die Medien leicht verdaulichen Antrag, nur um dann die Bühnenzeit in diesem Parlament für das eigene Marketing zu missbrauchen. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD – Zuruf des Abgeordneten Danny Eichelbaum [CDU]) Dabei ist eines natürlich unbestritten: Wir müssen an dieses Thema heran, wie die Haushaltslage auch sein mag. Wir müssen für unsere Infrastruktur ordentlich Geld in die Hand nehmen. Dabei spielt der Individualverkehr mit dem eigenen Auto auf dem Land die zentrale Rolle. – Ich lasse heute keine Zwischenfrage zu. Sie schreiben in Ihrem Antrag, die Qualität unserer Landesstraßen sei „ein Spiegelbild des Engagements, mit dem wir den Herausforderungen der Mobilität und Infrastruktur begegnen.“ Ich würde sagen: Na ja. Es ist mit Sicherheit einer der Spiegel. Aber ob ein paar Schlaglöcher weniger die vorderste Möglichkeit sind, den Brandenburgern und Brandenburgerinnen das zu liefern, was wir ihnen schulden, nämlich pragmatisch, kostengünstig und jederzeit – mit dem eigenen Auto oder ohne – von ihrem individuellen A zu ihrem individuellen B zu kommen, dahinter würde ich ein Fragezeichen setzen. Aber natürlich stimme ich Ihnen zu, wenn Sie sich hier in den Landtag stellen und feststellen: Die Straßen sind schlecht. Ich stimme auch den Kollegen der AfD zu, wenn sie sich – wie sie es eigentlich in dieser Woche vorhatten – in den Landtag stellen und feststellen: Der Sprit ist zu teuer. Viele Straßen sind in der Tat schlecht, und der Sprit ist zu teuer. Wir als BSW werden übrigens nicht müde, darauf hinzuweisen, wessen Energiepolitik dazu beigetragen hat; aber das nur am Rande. (Vereinzelt Beifall BSW sowie des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Diesen Feststellungen wäre aber hinzuzufügen: Der Bus fährt nicht dorthin, wohin ich will. Volle Einkaufstaschen und Kinderwagen sind eine schlechte Kombination in Bahnen. Radfahren macht bei Regen und ohne Radwege keinen Spaß. Und: Der Hausarzt ist zu weit weg von Muttis Wohnung. Soll heißen: Wenn Sie Mobilität und Verkehr ernsthaft verbessern wollen, müssen Sie zunächst anerkennen, dass es sich um ein komplexes Themenfeld handelt und es überhaupt nichts hilft, nach dem Gießkannenprinzip die ohnehin knappen Gelder in ein paar Schlaglöcher zu kleckern, nur um kurzfristig die von Ihnen abgewanderte Wählerschaft zurückzugewinnen. (Unmut des Abgeordneten Danny Eichelbaum [CDU] – Zuruf der Abgeordneten Nicole Walter-Mundt [CDU]) Vielmehr sollten wir uns doch im Zeitalter von künstlicher Intelligenz und unter Einbeziehung der vielen fantastischen Start-ups und Wissenschaftler, die wir auch hier in Brandenburg haben, für bessere Echtzeitdaten und digitale Zwillinge im Verkehr einsetzen; denn solche Riesenbudgets, wie sie offensichtlich im Verkehrsbereich nötig sind, müssen sich am tatsächlichen Bedarf der Leute orientieren statt an politischen Freundschaften im Wahlkreis. (Zuruf des Abgeordneten Danny Eichelbaum [CDU]) Deshalb lautet meine eigentliche Frage an Sie, liebe CDU: Wollen wir nicht lieber anfangen, Sie als konstruktiv-engagierte Opposition mit an den Tisch zu setzen und gemeinsam realistische Lösungen zu erarbeiten? Ich will Sie jedenfalls gern zu echter Mitarbeit in den zuständigen Ausschüssen motivieren. Aber so rauben Sie diesem Landtag Energie und Zeit, die wir für die Behandlung dieses oberflächlichen Antrags aufwenden müssen, der deshalb aus Sicht unserer Fraktion abzulehnen ist. (Zuruf der Abgeordneten Nicole Walter-Mundt [CDU]) Ein kleiner Nachtrag zu dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion: Sie wollen tatsächlich § 43 des Straßengesetzes, ein Bürokratiemonster, reaktivieren? Damit wäre uns leider auch nicht viel geholfen. – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Bretz bitte, zur Kurzintervention.

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Steeven Bretz CDU

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Skopec, Sie haben hier dafür, dass es Ihre erste Rede war, ganz schön losgelegt. Hier gleich auf diese Weise Schulnoten zu verteilen – dafür muss man schon eine gehörige Portion Selbstbewusstsein haben. Ich habe eine ganz einfache, primitive Gegenfrage an Sie: Legen wir doch einmal die Maßstäbe, die Sie uns hier gerade kundgetan haben, an Sie selbst an. Wo sind dann eigentlich die Anträge Ihrer Fraktion für dieses zweitägige Plenum? – Ich sage es Ihnen: Sie haben nicht einen einzigen Antrag eingebracht, Herr Skopec. Ich finde, wenn man neu im Parlament ist, hier eine solche Rede hält und an andere auf diese Art und Weise Schulnoten verteilt, dann muss man selbst den Beweis antreten, dass man es besser kann. Das hätten Sie tun können, indem Sie einen eigenen Antrag eingebracht hätten. Daher würde ich für die Zukunft um eines bitten, Herr Skopec: Wenn Sie auf diese Art und Weise Noten verteilen, dann tun Sie uns bitte den Gefallen und zeigen Sie, dass Sie es besser können! (Zuruf vom BSW: Werden wir tun!) Wenn Sie es tatsächlich besser können, dann freue ich mich darüber; dann werde ich der Letzte sein, der als Ergebnis eines Wettbewerbs nicht sagen würde: Chapeau! Aber nichts liefern und eine große Klappe – das ist zu wenig, Herr Skopec. Tut mir leid! (Beifall CDU)

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Jouleen Gruhn

Sie möchten erwidern, Herr Abgeordneter Skopec? – Kommen Sie bitte zum Rednerpult. Bitte schön. (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) 2025 81 Oliver Skopec (BSW):* Lieber Herr Bretz, ich will nur kurz antworten. Ich bin genau deshalb in diesen – nennen wir es so – Berufsstand eingetreten, um mitzuwirken und tatsächlich etwas zu verändern. Daran, dass dies in den vergangenen fünf Jahren nicht mir oblag, sondern Ihnen, kann ich rückwirkend nichts ändern. Wir, das BSW, stellen immerhin einen fantastischen Verkehrsminister, den Sie zu diesem Thema auch gleich hören werden. (Zuruf des Abgeordneten Danny Eichelbaum [CDU]) Abgesehen davon ist momentan, glaube ich, nicht die Zeit, irgendwelche wirren Anträge zu stellen und damit dem Haushalt vorzugreifen; wir sind darüber noch mitten in der Beratung. Sie haben mit Ihrem Antrag die Bühne hier genutzt; das war offensichtlich politisch motiviert. (Zurufe von der CDU) Wir betrachten die Themen pragmatischer und beraten ordentlicher. – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD – Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU])

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der Landesregierung. Es spricht Minister Tabbert vom BSW. Bitte schön. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrte Vizepräsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Es freut mich, dass das Thema Verkehr so sehr im Mittelpunkt des heutigen Plenums steht. Eine leistungsfähige Straßeninfrastruktur in allen Regionen Brandenburgs ist neben einem attraktiven ÖPNV die Grundlage für individuelle Mobilität der Menschen in unserem Land und für eine positive wirtschaftliche Entwicklung; sie ist entscheidend für den Industriestandort Brandenburg. Kernaufgabe der Straßenbauverwaltung des Landes ist es, sowohl die Landes- als auch die Bundesstraßen in Auftragsverwaltung zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu verwalten. Das Aufgabenspektrum des Landesbetriebs Straßenwesen als zuständiger Fachbehörde ist demzufolge sehr umfangreich. Ich möchte deutlich machen, dass ein wesentlicher Schwerpunkt der Tätigkeit der Straßenbauverwaltung bereits heute auf den Erhalt des Straßennetzes gerichtet ist. Das wird sich in dieser Legislaturperiode auch nicht ändern. Im Koalitionsvertrag steht klar: Erhalt vor Neubau! Die Priorisierung von Straßenbaumaßnahmen erfolgt grundsätzlich in einem mehrstufigen Prozess. Im Fokus stehen dabei die Erhaltung und der Bau von Straßen, Radwegen und Brücken so- wie der Ausbau von Ortsdurchfahrten. Im Ergebnis fallen die Bedarfslisten und Pläne als interne Arbeitsgrundlagen für die erforderlichen Straßenbaumaßnahmen in die Zuständigkeit des Landesbetriebs, wobei eine regelmäßige Abstimmung mit den Landkreisen erfolgt. Aufgrund begrenzter finanzieller Mittel und personeller Kapazitäten kann allerdings nur eine bestimmte Anzahl an Straßenbaumaßnahmen geplant und umgesetzt werden. Mit dem Ziel einer ausgewogenen Maßnahmenplanung und Priorisierung wird mithilfe der Bedarfslisten und -pläne unter Berücksichtigung der genannten Schwerpunkte jährlich ein Projektprogramm aufgestellt. Das Programm enthält somit die Straßenbaumaßnahmen, die unter Berücksichtigung der personellen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Straßenbauverwaltung aus baufachlicher und verkehrlicher Sicht geplant und umgesetzt werden. Bei der Maßnahmenzusammenstellung wird auf eine regionale Ausgewogenheit geachtet, zumal die drei Regionalbereiche des Landesbetriebs maßgeblich beteiligt sind. Ich möchte besonders hervorheben, dass bislang nicht nur die finanziellen Mittel der limitierende Faktor sind. Vielmehr stellt die Gewinnung von ausreichend qualifiziertem Fachpersonal eine der größten Herausforderungen dar. Dies gilt aber auch hinsichtlich ausreichender Planungs- und Umsetzungskapazitäten am Markt. Trotz umfangreicher Reorganisations-, Personalgewinnungs- und Entwicklungsmaßnahmen war es in den vergangenen Jahren nicht immer möglich, ausreichend Personal für unseren Landesbetrieb zu gewinnen. Dies zeigte sich ganz besonders bei den Ingenieurinnen und Ingenieuren. Es ist davon auszugehen, dass die Situation aufgrund des demografischen Wandels weiter angespannt bleibt. Umso wichtiger ist es, weitere Optimierungspotenziale zu identifizieren. Nicht zuletzt sehe ich bei der Beschleunigung und Vereinfachung von Verwaltungsprozessen sowie bei der Digitalisierung großes Potenzial, das wir in dieser Legislaturperiode gemeinsam heben wollen. Eine der Kernaufgaben meines Hauses ist es, die umfangreiche Straßeninfrastruktur Brandenburgs zu erhalten, zu modernisieren und, wo es nötig ist, auch zu ergänzen. Wie gerade von mir erläutert, ist ein Sonderprogramm für die Straßensanierung, wie im Antrag der CDU-Fraktion vorgesehen, dafür jedoch nicht erforderlich. Analog gilt dies für den Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Im Änderungsantrag der AfD-Fraktion ist lediglich ein wesentlicher Vorschlag enthalten, der über den Antrag der CDU-Fraktion hinausgeht. Die geforderte Wiedereinführung eines Landesstraßenbedarfsplans ist jedoch nicht erforderlich. Sofern der Bedarf für den Neubau einer Landesstraße nachgewiesen werden kann, ist eine Umsetzung auch ohne das Vorhandensein eines Landesstraßenbedarfsplans möglich, der vor allem eine außerordentlich hohe bürokratische Hürde ist und viel Personal bindet. (Daniel Münschke [AfD]: Ja, für Sie als Ministerium – das ist mir schon klar!) Ich empfehle daher, beide Anträge abzulehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BSW und SPD)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank, Herr Minister. – Möchten Sie noch einmal sprechen, Frau Walter-Mundt? – Bitte schön. Nicole Walter-Mundt (CDU):* Frau Präsidentin! Unbedingt möchte ich antworten. Was ich heute höre, ist schon sehr spannend. Ich komme zur SPD. Ich freue mich, dass wir in vielen Punkten ähnliche Intentionen haben, (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) dass auch Sie glauben, dass Landesstraßen wichtig sind, und deren Erhalt unterstützen wollen. In den letzten fünf Jahren habe ich viele Diskussionen erlebt. Wir hatten Koalitionspartner, mit denen es etwas schwierig war. Da wurde sogar gefordert, gar nichts mehr in Straßen zu investieren. Meine Standardfrage war dann immer: Ach, fahren Busse neuerdings auch auf Schienen? – Dann war Schweigen beim Koalitionspartner, der heute nicht mehr hier ist. (Heiterkeit der Abgeordneten Kurt Fischer [SPD] und Kristy Augustin [CDU]) Wir haben lange diskutiert, als die Finanzministerin sagte, 70 Millionen Euro pro Jahr müssten für die Straßen reichen. Wir haben Nein gesagt, lange diskutiert, immer und immer wieder. Ich habe auch lange mit Guido Beermann und mit Dr. Jan Redmann darüber diskutiert. Wir waren uns einig, dass das nicht akzeptabel ist. Wenn es der Anspruch ist, etwas für die Straßen auf den Weg zu bringen, weil wir wissen, dass sie nicht toll sind, dann geht es um Finanzmittel. Insofern muss ich auch einen Vorredner kritisieren, dass er nicht zugehört hat. Es ging um 80 Millionen Euro, obwohl es erst 70 Millionen oder knapp 72 Millionen werden sollten; auch darüber wurde diskutiert. Dann waren es 87 Millionen Euro für 2024 – und das war ein harter Kampf. Wer das nicht mehr weiß, ist entweder nicht hier gewesen oder hat nicht zugehört. – So viel zu den Verantwortlichkeiten der Minister Guido Beermann und Rainer Genilke. Nebenbei noch kurz erwähnt: Neben diesen harten Diskussionen und ständigen Verhandlungen, ohne die wir nicht zugestimmt hätten, wurden für den SPNV 27 % mehr auf die Schiene gebracht. Mit dem, was uns Rot-Rot hinterlassen hat, fange ich gar nicht an. So viel Zeit haben wir heute Abend leider nicht mehr. (Daniel Münschke [AfD]: Wir reden aber über Straßen!) – Nein, jetzt rede ich, Herr Münschke. Sie haben vorhin geredet; jetzt bin ich dran. Ich bin jetzt bei der SPD. Zur AfD komme ich noch. Seien Sie doch nicht so ungeduldig! Daseinsvorsorge heißt nicht nur Auto fahren. Da bin ich bei Ihnen. Das heißt: Bus fährt auf der Straße, Radverkehr, Lkw, Auto. Sie nutzen alle die Straße. Insofern ist es keine Klientel, die wir vielleicht bedienen. Darüber sind wir uns hoffentlich einig. Insofern habe ich die große Hoffnung, dass wir bei den Haushaltsverhandlungen, die uns bevorstehen, wenigstens von der SPD unterstützt werden. Und dann komme ich auch schon zur AfD. Herr Münschke, seien Sie mir nicht böse. (Daniel Münschke [AfD]: Nö!) Bisher haben wir uns ja immer sehr intensiv sachlich auseinandergesetzt. Und nein: Sachlich war es heute nicht. Das ist nicht schlimm. Das können Sie gern so machen. Aber ich muss Ihnen leider sagen: Das war heute ein bisschen billig. (Daniel Münschke [AfD]: Was?!) Sonst – dabei denke ich an die letzte Sitzung des AIL, in dem es zum Beispiel um Brückenbauwerke ging – waren wir im fachlichen Austausch, war es eine inhaltliche Debatte. Das war heute leider nicht der Fall. Und zum Antrag muss ich Ihnen sagen: Wer abschreibt, kann nicht erwarten, dass wir am Ende zustimmen. Dafür sind wir nicht zu haben. (Daniel Münschke [AfD]: Das machen Sie doch auch!) – Nein, haben wir nicht gemacht. Nun zum BSW. – Ich halte jetzt trotzdem einen Zettel hoch; er ist sogar leer. – Herr Skopec, seien Sie mir nicht böse. Ich habe im Ausschuss noch nicht einmal bemerkt, dass Sie sich zu Wort gemeldet hätten. Wenn Sie hier so große Reden halten, freue ich mich natürlich. Aber ich freue mich auch über die inhaltlichen Debatten im Fachausschuss. Die habe ich letztens sehr vermisst. Aber es kann ja noch viel kommen. Herr Minister, ich habe gehört: „Nicht erforderlich“. Das ist schade, denn wenn die Straßen so bleiben und die Haushalte zum Thema Straßen und Sanierung mit dieser Intention gestrickt werden, werden es schwierige Zeiten. Insofern werbe ich noch einmal für unseren Antrag. Ich sage aber auch ganz klar, dass wir den AfD-Antrag ablehnen werden. – Vielen Dank fürs Zuhören. (Beifall CDU)

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Jouleen Gruhn

Herr Abgeordneter Noack hat eine Kurzintervention angezeigt. Bitte schön. (Zurufe) Andreas Noack (SPD):* Frau Vizepräsidentin! Eben hörte ich das Wort „billig“. Die Diskussion war insgesamt billig. Liebe Nicole Walter-Mundt, wir beide haben nicht nur im Infrastrukturausschuss, sondern auch im Kreistag Oberhavel in der Vergangenheit viel Verantwortung übernommen. Ich hätte mir von der CDU zumindest erwartet, dass sie mehr Kreativität an den Tag legt. Ich habe mich sehr darüber geärgert, dass die im Jahr 2014 in Gang gesetzte öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Landkreis Oberhavel zur Übergabe von Landesstraßen aus dem Grünen Band mit einem Volumen von ungefähr 14 Millionen Euro keine Fortsetzung gefunden hat. Sie ist nämlich Gewähr dafür, dass in den Landkreisen, und zwar mit den Landkreisen zusammen, Straße für Straße nicht nur die Baulastträgerschaft wechselt, sondern dass auch die Schlaglöcher verschwinden. Dem Bürger draußen ist es völlig egal, wer Baulastträger ist; ihn ärgert das Schlagloch. 2025 83 Wir – ich war ja im Haushalts- und Finanzausschuss in der Verantwortung – haben in der letzten Wahlperiode die Mittel für den Straßenbau im Landeshaushalt deutlich heraufgesetzt. Kreativität heißt doch nicht, dass wir uns pauschal in einzelnen Landkreisen eine Straße aussuchen, die wir dann vielleicht sanieren. Nein, wir müssen von Grund auf und strukturell an die Sache herangehen. Die Vereinbarung mit dem Landkreis Oberhavel hat keine Fortsetzung gefunden. Wenn die CDU heute gefordert hätte, diese Entwicklung mit den Landkreisen gemeinsam – auch mit jenen, in denen der Landrat von der CDU ist – fortzusetzen, wäre das nicht billig, sondern zielführend gewesen. Da müssen wir hin, liebe Nicole Walter-Mundt. Das hätte ich von euch heute erwartet. Ihr hattet Verantwortung, wir hatten Verantwortung. Wir, Opposition und Regierung, müssen sie gemeinsam wahrnehmen. Dafür gibt und gab es ordentliche Konzepte. Einige sind vom Minister benannt worden. Diese stelle ich auch nicht infrage. Vielmehr müssen wir mit dem weitermachen, was erfolgreich umgesetzt wurde und Ergebnisse erzielt hat. Das hat die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Landkreis Oberhavel getan, die nach wie vor wirkt und dazu führt, dass Landesstraßen instand gesetzt werden. (Beifall SPD und BSW)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Frau Walter-Mundt. Bitte schön. Nicole Walter-Mundt (CDU):* Lieber Andreas Noack, du musst aber auch sagen – das gehört zur Wahrheit dazu –, dass, als diese Vereinbarung in Oberhavel getroffen wurde, die anderen Landkreise sie nicht wollten. Für uns sind die kommunale Verantwortung und die kommunale Familie immer noch vorhanden. Wenn andere sagen, sie machen es nicht wie Oberhavel, dann akzeptieren wir diese Entscheidung. Wir glauben nicht, dass es Probleme löst, wenn man etwas auferlegt. Insofern stimmt die These nicht. Das ist auch wirklich schade; denn gerade die L 20 instand zu setzen wäre ja wohl auch in deinem Interesse. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Ich würde sagen, damit ist die Aussprache erschöpfend beendet. Wir kommen zur Abstimmung. Die CDU-Fraktion beantragt, wie wir gehört haben, die Überweisung ihres Antrags, „Pendlerland Brandenburg – Sonderprogramm für die Straßensanierung auflegen“, auf Drucksache 8/329 an den Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe, bitte! – Enthaltungen? – Ich sehe keine Enthaltungen. Der Überweisung wurde mehrheitlich nicht zugestimmt. Wir kommen jetzt zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/402, „Mit Vollgas in die 8. Legislatur – Landesstraßensanierungsprogramm JETZT!“. Ich bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie dem Änderungsantrag zustimmen. – Die Gegenprobe, bitte! – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist ohne Enthaltung mehrheitlich abgelehnt. Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion auf Drucksache 8/329, „Pendlerland Brandenburg – Sonderprogramm für die Straßensanierung auflegen“ in der Sache. Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen, wenn Sie dem Antrag zustimmen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Antrag ist bei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 11 und rufe Tagesordnungspunkt 12 auf. TOP 12: Zustimmung zur Mitgliedschaft im Verwaltungsrat der Investitionsbank des Landes Brandenburg Antrag der Landesregierung Drucksache 8/337 Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Deshalb kommen wir gleich zur Abstimmung über den Antrag der Landesregierung auf Drucksache 8/337: Zustimmung zur Mitgliedschaft im Verwaltungsrat der Investitionsbank des Landes Brandenburg. Ich bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie zustimmen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Antrag ist ohne Enthaltungen einstimmig angenommen und der Mitgliedschaft des Ministers für Finanzen und Europa, Herrn Crumbach, im Verwaltungsrat der Investitionsbank des Landes Brandenburg zugestimmt. Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 12. Lassen Sie mich noch auf den Neujahrsempfang der Frau Präsidentin für die Presse hinweisen. – Vielen Dank und einen schönen Abend! (Allgemeiner Beifall) Ende der Sitzung: 18.38 Uhr Anlagen 2 Gefasste Beschlüsse Die Grüne Woche 2025: Schaufenster und Seismograph der Brandenburger Agrar- und Ernährungswirtschaft 2025 zum TOP 1 folgenden Beschluss gefasst: „Landwirtschaft in Brandenburg stärken: Maul- und Klauenseuche konsequent bekämpfen, regionale Wirtschaftskreisläufe ausbauen, Selbstversorgungsgrad erhöhen Der Landtag stellt fest: Die Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft steht aktuell weiter vor großen Herausforderungen. Um die Branche für die Zukunft gut aufzustellen, gilt es mit der Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Vielfalt unserer Betriebe zu erhalten und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Ziel ist der Auf- und Ausbau von regionalen Wertschöpfungsketten als wichtige Grundlage für die Einkommenssicherung in den ländlichen Räumen Brandenburgs. Der Erhalt von und der Zugang zu landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie die Bewahrung und Förderung der biologischen Vielfalt, Maßnahmen zur Klimaanpassung und zum Erhalt der historisch gewachsenen Kulturlandschaft sind wichtige Grundlagen für eine zukunftsfähige Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft. Wie auch in anderen Bereichen steht die Sicherung von Arbeits- und Fachkräften und der Abbau von Bürokratie ganz oben auf der Agenda. Einen hohen Stellenwert hat zudem die gezielte Information der Verbraucherinnen und Verbraucher zu den Leistungen der grünen Berufe für die Gewährleistung der Ernährungssicherheit und den Erhalt sowie die Entwicklung der ländlichen Räume, da immer weniger Bürgerinnen und Bürger direkt mit der Agrar- und Ernährungsbranche in Verbindung stehen. Der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) am 10. Januar 2025 stellt Brandenburgs Land- und Ernährungswirtschaft vor eine weitere ernstzunehmende Herausforderung. Die hochansteckende Tierseuche betrifft vor allem Paarhufer wie Rinder, Schweine Schafe und Ziegen. Oberste Priorität hat daher aktuell die gezielte Bekämpfung und Eindämmung der Seuche. Bereits jetzt sind die wirtschaftlichen Folgen für die betroffenen Landwirte und die Ernährungswirtschaft schwerwiegend. Die Annahme und die zügige Umsetzung von Maßnahmen zur Bewältigung all dieser Herausforderungen zusammen mit dem Berufsstand sind die Voraussetzung dafür, dass die Versorgung der Menschen mit qualitativ hochwertigen und gesunden Lebensmitteln sowie mit Rohstoffen - zunehmend aus Brandenburg - gelingt und unsere Kulturlandschaft durch die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen erhalten wird. Der Landtag beschließt: Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 1. das erfolgreich begonnene Seuchenmanagement bei der Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche konsequent fortzusetzen; 2 Die Beschlüsse werden im unveränderten Wortlaut wiedergegeben. 2025 85 2. den begonnenen Prozess zum Bürokratieabbau auf der Grundlage der durch den Berufsstand bereits vorgelegten Vorschläge mit hoher Priorität fortzuführen und im ersten Halbjahr 2025 weitere Maßnahmen des Bürokratieabbaus zur Entlastung der Land- und Ernährungswirtschaft umzusetzen; 3. die Umsetzung des Klimaplans so zu organisieren, dass die Einbeziehung von Flächeneigentümern, Flächennutzern und der ländlichen Regionen gewährleistet wird, um so einen wirksamen „Klimaschutz mit den Menschen“ sicherzustellen; 4. dem Ausschuss für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz zeitnah darzulegen, welche Ziele aus Brandenburger Sicht in die anstehende Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) eingebracht werden sollen und welche Möglichkeiten zur Umsetzung bestehen; 5. dem Ausschuss für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucher-schutz im ersten Halbjahr 2025 zu berichten, mit welchen Maßnahmen die unternehmerischen Kräfte in der Land- und Ernährungswirtschaft gestärkt werden sollen, um regionale Wertschöpfungsketten auf- und auszubauen; 6. Maßnahmen zu prüfen, wie Junglandwirtinnen und Junglandwirte besser gefördert werden können, die Nachwuchsgewinnung breit aufgestellt und die Weiterbildung gut unterstützt werden kann; 7. zu prüfen, inwieweit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher zu den Leistungen der grünen Berufe für die Gewährleistung der Ernährungssicherheit und den Erhalt sowie die Entwicklung der ländlichen Räume weiter verbessert werden können. Ziel sollte dabei sein, die Brandenburg-Halle auf der Grünen Woche, die Landwirtschaftsausstellung BraLa in Paaren im Glien, die Brandenburg Landpartie und das landesweite Dorf- und Erntefest als weiterhin wichtige Schaufenster der regionalen Agrar- und Lebensmittelwirtschaft und des ländlichen Raums in Brandenburg weiterzuentwickeln.“ Wahl der nichtparlamentarischen Mitglieder des Richterwahlausschusses 2025 zum TOP 3 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt auf Vorschlag des Ausschusses für Recht und Digitalisierung folgende nichtparlamentarischen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Richterwahlausschusses: 1. Ständige Mitglieder a) aus der Richterschaft (§ 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Satz 2 des Brandenburgischen Richtergesetzes) ordentliche Mitglieder Präsident des Amtsgerichts Sylvio Seidel Vizepräsidentin des Landgerichts Sophie Kyrieleis stellvertretende Mitglieder Richterin am Amtsgericht als weitere aufsichtführende Richterin Veronika Sander als Stellvertreterin für den Präsidenten des Amtsgerichts Sylvio Seidel Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Martin Schröder als Stellvertreter für die Vizepräsidentin des Landgerichts Sophie Kyrieleis b) aus der Rechtsanwaltschaft (§ 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, Satz 2 des Brandenburgischen Richtergesetzes) ordentliches Mitglied Rechtsanwältin Dr. Heide Sandkuhl, Potsdam stellvertretendes Mitglied Rechtsanwältin Katja Damrow, Potsdam 2. nichtständige Mitglieder (§ 12 Absatz 1 Satz 3 des Brandenburgischen Richtergesetzes) a) aus der Staatsanwaltschaft ordentliches Mitglied Oberstaatsanwältin Jana Behrendt stellvertretendes Mitglied Oberstaatsanwältin Jessica Hansen b) aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit ordentliches Mitglied Richterin am Landgericht Sinah Stenzel stellvertretendes Mitglied Richterin am Amtsgericht Astrid Stockmann c) aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit ordentliches Mitglied Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Sabine Selmer-Neun stellvertretendes Mitglied Richterin am Verwaltungsgericht Dr. Elisabeth Schulte d) aus der Finanzgerichtsbarkeit ordentliches Mitglied Richter am Finanzgericht Fabian Hentschel stellvertretendes Mitglied Richterin am Finanzgericht Dr. Katharina Günther e) aus der Arbeitsgerichtsbarkeit ordentliches Mitglied Richterin am Arbeitsgericht Kristina Karehnke stellvertretendes Mitglied Vorsitzender Richterin am Landesarbeitsgericht Ursula Barzen 3 im Sinne des § 66 Absatz 1 Satz 5 vorläufige GOLT: 80 4 im Sinne des § 66 Absatz 1 Satz 5 vorläufige GOLT: 81 5 im Sinne des § 66 Absatz 1 Satz 5 vorläufige GOLT: 80 6 im Sinne des § 66 Absatz 1 Satz 5 vorläufige GOLT: 80 f) aus der Sozialgerichtsbarkeit ordentliches Mitglied Richter am Sozialgericht Tobias Gürtler stellvertretendes Mitglied Richterin am Landessozialgericht Dr. Malin Naumann“ Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Richterwahlausschusses 2025 zum TOP 3 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt in geheimer Abstimmung mit der Mehr-3 heit der anwesenden Abgeordneten Frau Abgeordnete Tina Fischer (64 Jastimmen / 12 Neinstimmen / 4 Enthaltungen), Herrn Abgeordneten Erik Stohn (60 Jastimmen / 19 Neinstimmen / 1 Enthaltung) und Frau Abgeordnete Ines Seiler (67 Jastimmen / 12 Neinstimmen / 1 Enthaltung) als Mitglieder des Richterwahlausschusses sowie mit der Mehrheit der 4 anwesenden Abgeordneten Herrn Abgeordneten Marcel Penquitt (70 Jastimmen / 8 Neinstimmen / 3 Enthaltungen) als stellvertretendes Mitglied des Richterwahlausschusses für Frau Abgeordnete Tina Fischer, Herrn Abgeordneten Sebastian Rüter (65 Jastimmen / 14 Neinstimmen / 2 Enthaltungen) als stellvertretendes Mitglied des Richterwahlausschusses für Herrn Abgeordneten Erik Stohn sowie Herrn Abgeordneten Uwe Adler (56 Jastimmen / 24 Neinstimmen / 1 Enthaltung) als stellvertretendes Mitglied des Richterwahlausschusses für Frau Abgeordnete Ines Seiler. “ Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Richterwahlausschusses 2025 zum TOP 3 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt in geheimer Abstimmung mit der Mehr-5 heit der anwesenden Abgeordneten die Herren Abgeordneten Andreas Galau (41 Jastimmen / 21 Neinstimmen / 18 Enthaltungen) und Michael Hanko (42 Jastimmen / 19 Neinstimmen / 19 Enthaltungen) als Mitglieder des Richterwahlausschusses sowie mit der Mehrheit der anwesenden Abge-1 ordneten die Herren Abgeordneten Roman Kuffert (41 Jastimmen / 21 Neinstimmen / 18 Enthaltungen) als stellvertretendes Mitglied des Richterwahlausschusses für Herrn Abgeordneten Andreas Galau und Wilko Möller (43 Jastimmen / 19 Neinstimmen / 18 Enthaltungen) als stellvertretendes Mitglied des Richterwahlausschusses für Herrn Abgeordneten Michael Hanko.“ Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Richterwahlausschusses 2025 zum TOP 3 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt in geheimer Abstimmung mit der Mehr-6 heit der anwesenden Abgeordneten die Herren Abgeordneten André von Ossowski (67 Jastimmen / 9 Neinstimmen / 4 Enthaltungen) als Mitglied und Niels-Olaf Lüders (68 Jastimmen / 9 Neinstimmen / 3 Enthaltungen) als stellvertretendes Mitglied des Richterwahlausschusses.“ Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Richterwahlausschusses 2025 zum TOP 3 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt in geheimer Abstimmung mit der Mehr-7 heit der anwesenden Abgeordneten Herrn Abgeordneten Danny Eichelbaum (66 Jastimmen / 8 Neinstimmen / 5 Enthaltungen) als Mitglied und mit der Mehrheit der anwesen-8 den Abgeordneten Herrn Abgeordneten Dr. Jan Redmann (64 Jastimmen / 12 Neinstimmen / 5 Enthaltungen) als stellvertretendes Mitglied des Richterwahlausschusses.“ Einführung der kostenfreien Meisterausbildung in Brandenburg 2025 zum TOP 8 folgenden Beschluss gefasst: „Zukunft des Handwerks in Brandenburg stärken Das Handwerk ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Wirtschaft und Gesellschaft in Brandenburg. Mit über 38 000 Handwerksbetrieben, die zusammen rund 160 000 Arbeitsplätze sichern, trägt das Handwerk entscheidend zur wirtschaftlichen Stabilität und Entwicklung des Landes bei. Der Meistertitel spielt dabei eine zentrale Rolle, da gerade im Handwerk der beruflichen Aufstiegsfortbildung eine besondere Rolle zukommt. Im zulassungspflichtigen Handwerk stellt eine bestandene Meisterprüfung anders als in anderen Wirtschaftsbereichen zumeist die Grundvoraussetzung für eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme dar. Trotz der Förderkulisse von Bund und Land, insbesondere für Meisterabsolventinnen und -absolventen im Handwerk, gibt es weiteren Handlungsbedarf zur Verbesserung der bestehenden Rahmenbedingungen. Im Vergleich zu einem akademischen Studium, das zumeist kostenfrei ist, sind seitens der künftigen Meisterinnen und Meister hohe Gebühren, Kosten und Aufwände zu finanzieren. Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz des Bundes und andere Förderungsprogramme decken nicht vollständig die dabei anfallenden Kosten. Zudem besteht Unsicherheit darüber, wie mit Gesetzesvorhaben wie dem Fünften Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (5. AFBGÄndG) auf Bundesebene verfahren wird. Unabhängig davon können auf Landesebene bürokratische Anforderungen bei der Beantragung von Fördermitteln eine Herausforderung darstellen und die Umsetzung von Fördermaßnahmen für Handwerksbetriebe und Existenzgründer verzögern. Der Landtag stellt fest: 1. Das Handwerk ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Wirtschaft und Gesellschaft in Brandenburg, mit einer hohen Zahl an Handwerksbetrieben und Arbeitsplätzen, die für die wirtschaftliche Stabilität des Landes von entscheidender Bedeutung sind. 7 im Sinne des § 66 Absatz 1 Satz 5 vorläufige GOLT: 79 8 im Sinne des § 66 Absatz 1 Satz 5 vorläufige GOLT: 81 2025 87 2. Die Meistergründungsprämie des Landes Brandenburg ist ein wesentlicher Baustein bei der Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensfortführungen. 3. Auf Landesebene bestehen weiterhin bürokratische Prozesse bei der Beantragung von Fördermitteln, die als Hemmnis für die zügige Umsetzung von Unterstützungsmaßnahmen für Handwerksbetriebe und Existenzgründer wirken und fortlaufend abgebaut werden müssen. Der Landtag beschließt: Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 1. sich weiterhin auf Bundesebene dafür einzusetzen, die Kosten für die Meisterfortbildung abzuschaffen, um die Meisterausbildung der kostenfreien Hochschulausbildung gleichzustellen; 2. die Erfahrungen mit den Vereinfachungen von bürokratischen Hürden bei der Umsetzung des Förderprogramms Meistergründungsprämie Brandenburg auszuwerten und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen zur Vereinfachung zu prüfen; 3. zu prüfen, ob das Förderprogramm Meistergründungsprämie Brandenburg im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel verstetigt und ausgebaut werden kann; 4. die Auflegung eines umfassenden Aktionsprogramms Handwerk und weitere Maßnahmen zur Entlastung und Attraktivitätssteigerung der Meisterausbildung zu prüfen und einen Arbeitsplan zu entwerfen, der insbesondere die Förderung von Existenzgründungen, Bürokratieabbau und die Sicherung von Fachkräften umfasst.“ Zustimmung zur Mitgliedschaft im Verwaltungsrat der Investitionsbank des Landes Brandenburg 2025 zum TOP 12 folgenden Beschluss gefasst: „Gemäß Artikel 95 der Verfassung des Landes Brandenburg nisters der Finanzen und für Europa, Herrn Robert Crumbach, im Verwaltungsrat der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zu. “ Anwesenheitsliste Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Adler (SPD) Herr Abg. Arndt (AfD) Frau Abg. Augustin (CDU) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Frau Abg. Bessin (AfD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Crumbach (BSW) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fährmann (CDU) Herr Abg. Filter (AfD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Funke (SPD) Herr Abg. Galau (AfD) Herr Abg. Genilke (CDU) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (BSW) Herr Abg. Günther (AfD) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Hornauf (BSW) Herr Abg. Hünich (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. John (AfD) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Kuffert (AfD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Frau Abg. Lange (SPD) Herr Abg. Lehmann (BSW) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüders (BSW) Frau Abg. Dr. Ludwig (CDU) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Matzies-Köhler (BSW) Frau Abg. Meyer (BSW) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Münschke (AfD) Frau Abg. Muxel (AfD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Pardeik (AfD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Herr Abg. Peschel (BSW) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Roth (BSW) Herr Abg. Rüter (SPD) Frau Abg. Sahi (SPD) Herr Abg. Scheetz (SPD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Dr. Schüle (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Simon (BSW) Herr Abg. Skopec (BSW) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Teichner (AfD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Herr Abg. von Ossowski (BSW) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) Herr Abg. Zimmermann (AfD) Schriftliche der Landesregierung auf Mündliche Fragestunde im Landtag Antworten Anfragen in der am 22.01.2025 Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 2 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Verbesserung der Identifizierung von unechten rufsanerkennungsverfahren von Personen, tion in einem Drittstaat erworben haben „Er konnte keine Spritzen setzen, verschrieb Fehldiagnosen. Patienten erstatteten sogar (50), weil er sie nachweislich falsch behandelte. namen ‚Dr. Google‘ überhaupt Arzt – oder nur 1 So griffig stellte die „Bild“ am 27. Dezember Qualifikation des Attentäters, der im Maßregelvollzug Teilen des Klinikums bereits Behandlungsverbot gefährlicher „Behandlung“ erteilt bekommen hatte. Bereits 2018 hatte der 121. Deutsche Ärztetag Drittstaaten einreisenden Ärzten die zutage tretenden zur behaupteten Qualifikation stünden, Fälschungen schwer erkennbar seien und selbst echte Dokumente 2 rekt bescheinigte Qualifikationen böten. Auch 3 zum Beispiel aus NRW. Die Bundesregierung hat bereits 2015 die Innenministerien Länder auf die Häufung von Fälschungen bei Ich frage die Landesregierung: Was wurde von dem unternommen, um durch verbesserte Prüfmechanismen kumente bzw. unrichtig bescheinigte ärztliche fahren von Ärzten aus sogenannten Drittstaaten 1 Vgl. „Ist der Amok-Arzt wirklich ausgebildeter Mediziner?“, in: markt-in-magdeburg-ist-der-attentaeter-wirklich-arzt-676e580035331629f22cc00b 06.01.2025. 2 Vgl. „121. Deutscher Ärztetag“, in: https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/_old-files/downloads/pdf-Ordner/121.DAET/121_Beschlussprotokoll.pdf (08.11.2018), 3 Vgl. „Zweifel an Qualifikation ausländischer Ärzte“, in: https://www.nw.de/nachrichten/zwischen_weser_und_rhein/21835957_Zweifel-an-Qualifikation-auslaendischer-Aerzte.html 4 Vgl. „Falsche Zeugnisse und Diplome: Flüchtlinge kommen https://www.focus.de/politik/deutschland/innenministerium-warnt-falsche-zeugnisse-und-diplome-fluechtlinge-koennenim-libanon-antragspakete-kaufen_id_5066196.html (06.11.2011), Eingegangen: 22.01.2025 / Ausgegeben: 22.01.2025 bzw. verfälschten Dokumenten im Bedie ihre angegebene ärztliche Qualifikaimmer wieder falsche Medikamente, stellte Strafanzeigen gegen Taleb Al-Abdulmohsen Ist der Magdeburg-Attentäter mit dem Spitzein Hochstapler, der gern den Doktor gab?“ 2024 die brisante Frage nach der beruflichen Bernburg praktizierte, nachdem er in wegen ärztlich minderqualifizierter, lebensfestgestellt, dass bei in Deutschland aus Kenntnisse nicht selten im Gegensatz von Zeugnissen und Urkunden nur aus Drittsaaten keine Gewähr für korschon 2017 gab es entsprechende Berichte, und Senatsverwaltungen der 4 Berufsabschlüssen hingewiesen. ihr bzw. von den zuständigen Behörden seitunechte bzw. verfälschte Do-Qualifikationen im Berufsanerkennungsverzu identifizieren? https://www.bild.de/regional/sachsen-anhalt/weihnachts-(27.12.2024), abgerufen am abgerufen am 06.01.2025. (28.06.2017), abgerufen am 06.01.2025. mit gekauften ‚Antragspaketen‘“, in: abgerufen am 06.01.2025. Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Für das Anerkennungsverfahren sind Urkunden, republik Deutschland, der Europäischen Union ausgestellt wurden, aus Gründen des Patientenschutzes zulegen. Die Legalisation bestätigt die Echtheit der Unterschrift einer Urkunde. Sie wird auf der Grundlage Konsularbeamten des Staates vorgenommen, In Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober sogenannte Haager Apostille ersetzt. Mit der Apostille ggf. des Siegels des Unterzeichners sowie dessen bestätigt. Die Urkunde muss hierfür im Original deutsche Auslandsvertretungen in zahlreichen Amtsbezirk gefälschte Urkunden auftauchen, Legalisation der Urkunden eingestellt. Legalisation und Apostille beruhen auf gesetzlichen Vereinbarungen. Sie werden von den deutschen des jeweiligen Landes ausgestellt. Ihnen wird unterstellt. Sollten in einem Land weder die Apostille noch für eine Legalisation Anerkennungsbehörde zum Zwecke der Überprüfung Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen - 2 Ministerin für Gesundheit und Soziales die die in einem Land außerhalb der Bundes- bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes mit Apostille oder Legalisation vor- und die Befugnis des Ausstellers von § 13 Konsulargesetz durch den in dem die Urkunde verwendet werden soll. zur Befreiung ausländischer öffentlicher 1961 wird die Legalisation durch die wird die Echtheit der Unterschrift und Befugnis zur Ausstellung der Urkunde vorgelegt werden. In Ländern, in denen Fällen festgestellt haben, dass in ihrem wird mit Billigung des Auswärtigen Amtes die Regelungen bzw. völkerrechtlichen Auslandsvertretungen bzw. den Behörden deshalb grundsätzlich ein hoher Beweiswert Voraussetzungen für die Ausstellung einer gegeben sein, holt die zuständige der Echtheit ein Gutachten bei der (ZAB) in Bonn ein. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 5 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Identifizierung von unechten bzw. verfälschten verfahren von Personen, die ihre angegebene staat erworben haben „Er konnte keine Spritzen setzen, verschrieb Fehldiagnosen. Patienten erstatteten sogar (50), weil er sie nachweislich falsch behandelte. namen ‚Dr. Google‘ überhaupt Arzt – oder nur 1 So griffig stellte die „Bild“ am 27. Dezember Qualifikation des Attentäters, der im Maßregelvollzug Teilen des Klinikums bereits Behandlungsverbot gefährlicher „Behandlung“ erteilt bekommen hatte. Bereits 2018 hatte der 121. Deutsche Ärztetag Drittstaaten einreisenden Ärzten die zutage tretenden zur behaupteten Qualifikation stünden, Fälschungen schwer erkennbar seien und selbst echte Dokumente 2 rekt bescheinigte Qualifikationen böten. Auch 3 zum Beispiel aus NRW. Die Bundesregierung hat bereits 2015 die Innenministerien Länder auf die Häufung von Fälschungen bei Ich frage die Landesregierung: Werden die für reichten Dokumente von Ärzten, die ihre angegebene Drittstaat erworben haben, systematisch und immer Mitteln überprüft, wie zum Beispiel durch eine Dokumente ausgestellt haben sollen? 1 Vgl. „Ist der Amok-Arzt wirklich ausgebildeter Mediziner?“, in: markt-in-magdeburg-ist-der-attentaeter-wirklich-arzt-676e580035331629f22cc00b 06.01.2025. 2 Vgl. „121. Deutscher Ärztetag“, in: https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/_old-files/downloads/pdf-Ordner/121.DAET/121_Beschlussprotokoll.pdf (08.11.2018), 3 Vgl. „Zweifel an Qualifikation ausländischer Ärzte“, in: https://www.nw.de/nachrichten/zwischen_weser_und_rhein/21835957_Zweifel-an-Qualifikation-auslaendischer-Aerzte.html 4 Vgl. „Falsche Zeugnisse und Diplome: Flüchtlinge kommen https://www.focus.de/politik/deutschland/innenministerium-warnt-falsche-zeugnisse-und-diplome-fluechtlinge-koennenim-libanon-antragspakete-kaufen_id_5066196.html (06.11.2011), Eingegangen: 22.01.2025 / Ausgegeben: 22.01.2025 Dokumenten im Berufsanerkennungsärztliche Qualifikation in einem Drittimmer wieder falsche Medikamente, stellte Strafanzeigen gegen Taleb Al-Abdulmohsen Ist der Magdeburg-Attentäter mit dem Spitzein Hochstapler, der gern den Doktor gab?“ 2024 die brisante Frage nach der beruflichen Bernburg praktizierte, nachdem er in wegen ärztlich minderqualifizierter, lebensfestgestellt, dass bei in Deutschland aus Kenntnisse nicht selten im Gegensatz von Zeugnissen und Urkunden nur aus Drittsaaten keine Gewähr für korschon 2017 gab es entsprechende Berichte, und Senatsverwaltungen der 4 Berufsabschlüssen hingewiesen. das Berufsanerkennungsverfahren eingemedizinische Qualifikation in einem auf ihre Echtheit mit welchen konkreten Zusammenarbeit mit den Ländern, die die https://www.bild.de/regional/sachsen-anhalt/weihnachts-(27.12.2024), abgerufen am abgerufen am 06.01.2025. (28.06.2017), abgerufen am 06.01.2025. mit gekauften ‚Antragspaketen‘“, in: abgerufen am 06.01.2025. Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Für das Anerkennungsverfahren sind alle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, Europäischen Wirtschaftsraumes ausgestellt mit Apostille oder Legalisation vorzulegen. Unterschrift und die Befugnis des Ausstellers einer § 13 Konsulargesetz durch den Konsularbeamten Urkunde verwendet werden soll. In Vertragsstaaten Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden wird die Legalisation durch die sogenannte Haager die Echtheit der Unterschrift und ggf. des Befugnis zur Ausstellung der Urkunde bestätigt. vorgelegt werden. In Ländern, in denen deutsche Fällen festgestellt haben, dass in ihrem Amtsbezirk mit Billigung des Auswärtigen Amtes die Legalisation Legalisation und Apostille beruhen auf gesetzlichen Vereinbarungen. Sie werden von den deutschen des jeweiligen Landes ausgestellt. Ihnen wird unterstellt. Sollten in einem Land weder die Voraussetzungen für eine Legalisation gegeben sein, holt die zuständige der Überprüfung der Echtheit ein Gutachten Bildungswesen (ZAB) in Bonn ein. - 2 Ministerin für Gesundheit und Soziales die benötigten Urkunden, die in einem Land der Europäischen Union bzw. des wurden, aus Gründen des Patientenschutzes Die Legalisation bestätigt die Echtheit der Urkunde. Sie wird auf der Grundlage von des Staates vorgenommen, in dem die des Haager Übereinkommens zur von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 Apostille ersetzt. Mit der Apostille wird Siegels des Unterzeichners sowie dessen Die Urkunde muss hierfür im Original Auslandsvertretungen in zahlreichen gefälschte Urkunden auftauchen, wird der Urkunden eingestellt. Regelungen bzw. völkerrechtlichen Auslandsvertretungen bzw. den Behörden deshalb grundsätzlich ein hoher Beweiswert für die Ausstellung einer Apostille noch Anerkennungsbehörde zum Zwecke bei der Zentralstelle für ausländisches - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 10 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Nachfragen zur KA 44 bezüglich der Krankenhausreform Stellenaufwuchs In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 44 (Drucksache möglichen Folgen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes einem erheblichen Bürokratieaufwuchs aus. plane sie mit jährlich 273 100 Euro Sachkosten. Büroräume angemietet werden müssen, bleibt wendig wird. Ich frage die Landesregierung: Wird/wurde es eine Immobilie aus welchen Gründen an welchen bzw. Kaltmiete anzumieten? Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Im Geschäftsbereich des MGS, vormals MSGIV, betreffenden Personalaufwuchses zusätzliche Im Geschäftsbereich des LAVG erfolgte im Neuaufteilung der Dezernate G1 und G6 die innerhalb der Liegenschaft in der Großbeerenstraße 17 Mitarbeitende. Auf die davon beim LAVG im sechs Stellen entfällt ein rechnerischer 2 212 Euro/Monat zuzüglich Nebenkosten in Eingegangen: 22.01.2025 / Ausgegeben: 22.01.2025 - mögliche Immobilie durch 8/230) führt die Landesregierung zu (KHVVG) und zu Zusätzlich zu 18 neu geschaffenen Stellen Die Frage, ob für die 18 neuen Mitarbeiter unbeantwortet, sodass eine Nachfrage notnotwendig, wegen des Personalaufwuchses Standorten zu welcher jährlichen Warm-Ministerin für Gesundheit und Soziales die ist es nicht erforderlich, aufgrund des Räumlichkeiten anzumieten. Zuge der Stellenbesetzungen und der zusätzliche Anmietung von Räumlichkeiten 181-183 in Potsdam für insgesamt Zuge der Krankenhausreform geschaffenen Anteil an Mietzahlungen in Höhe von Höhe von 708 Euro/Monat. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 11 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Nachfragen zur KA 44 bezüglich der Krankenhausreform In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 44 (Drucksache zu den 18 geschaffenen und geplanten Stellen ging sie nicht auf die erfragten Entgeltgruppen Ich frage daher die Landesregierung: Wie gestaltet Entgeltgruppen für die 18 neu geschaffenen Stellen? Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Mit dem zweiten Nachtragshaushaltsgesetz vom der Krankenhausreform bzw. die Krankenhausplanung ausgebracht, deren Entgeltgruppen sich wie folgt • Die fünf Stellen im höheren Dienst sind o 1 x B2, o 1 x A15, o 1 x A14, o 1 x EG15, o 1 x EG14 • Die sechs Stellen im gehobenen Dienst o 1 x A13gD, o 3 x A12, o 3 x EG12 Weitere sechs Stellen wurden für das LAVG zur in den Akademischen Heilberufen sowie den Gesundheitsfachberufen ausgebracht. Deren Entgeltgruppen schlüsseln sich wie folgt o Höherer Dienst: 1 x A15 o Gehobener Dienst: 1 x A12, 2 x o Mittlerer Dienst: 2 x EG8 Eingegangen: 22.01.2025 / Ausgegeben: 22.01.2025 - Entgeltgruppen 8/230) führte die Landesregierung aufgrund der Klinikreform aus. Allerdings ein. sich die erfragte Aufschlüsselung nach Ministerin für Gesundheit und Soziales die 25. Juli 2024 wurden für die Umsetzung im MGS insgesamt zwölf Stellen aufschlüsseln: mit folgender Wertigkeit ausgebracht: schlüsseln sich wie folgt auf: Stärkung der mit der Prüfung und Zulassung befassten Bereichen auf: EG11 Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 12 der Abgeordneten Nicole Walter-Mundt (CDU-Fraktion) Finanzierung des Deutschlandtickets Mit dem 1. Januar 2025 wurde der Preis des hoben. Gleichzeitig ist langfristig bisher weder landtickets bis 2030 entwickeln, noch wie hoch dafür sein muss und ausgestaltet wird. Ich frage die Landesregierung: Wie möchte sie aus dem Landeshaushalt für die nächsten fünf finanziellen Unsicherheiten, sicherstellen? Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Seit Einführung des „Deutschlandticket“ stellt der lisierungsgesetz 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung Höhe. Bund und Länder haben sich nach langen führung für das Jahr 2025 verständigt und weiter Euro bekannt. Wie Sie wissen, wurde zudem für eine auskömmliche angepasst. Der Preis des Deutschlandtickets 49 Euro auf 58 Euro erhöht. Entsprechend Fortführung des Deutschlandtickets ab 2026 somit beraten und entscheiden. Ich gehe davon aus, dass nach der Bundestagswahl führung und Finanzierung des Deutschlandtickets Ländern zur Beratung und Entscheidung angegangen Eingegangen: 22.01.2025 / Ausgegeben: 22.01.2025 Deutschlandtickets von 49 auf 58 Euro angeabsehbar, wie sich der Preis des Deutschdie Finanzierung von Bund und Ländern die Kofinanzierung des Deutschlandtickets Jahre, trotz der aktuellen politischen und Minister für Infrastruktur und Landesplanung Bund zur Finanzierung über das Regiona- und die Länder beteiligen sich in gleicher Beratungen im Jahr 2024 über die Fortzur Beteiligung in Höhe von 1,5 Milliarden Finanzierung die Nutzerfinanzierung hat sich zum 1. Januar 2025 moderat von des bisherigen Verfahrens müssen über die auch der Bund und Länder gemeinsam am 23. Februar 2025 das Thema Fortab dem Jahr 2026 aktiv von Bund und wird. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 15 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Erkenntnisse über Wirksamkeit von sozialpädagogischer pflege im Hinblick auf die Abbrecherquote Es wird aktuell politisch diskutiert, die sozialpädagogische Verordnung für Gesundheitsschulen zu verankern. eine fundierte Entscheidung sollten die Volksvertreter der Wirkung auf die Abbrecherquote haben. Ich frage daher die Landesregierung: Welche brecherquote in der Altenpflegeausbildung seit ung im Vergleich zu vorher mit welchen konkreten Verordnung entwickelt hat? Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Altenpflegeausbildung konnte letztmalig im Jahr 2020 in die generalistische Pflegefachkraftausbildung Pflegeberufegesetz). Im Rahmen dieser Ausbildung einer sozialpädagogischen Begleitung. Gleiches Gesundheitsberufe. Die sozialpädagogische Begleitung wird im Land gehilfeausbildung angeboten. Hierbei betreuen teilt auf zwei Vollzeitstellen, die Altenpflegehilfeschülerinnen burg. Die Landesregierung fordert jährliche Sachberichte in der Altenpflegehilfeausbildung ab, um deren nahmen im Jahr 2023 98 Prozent aller Altenpflegehilfeschülerinnen das Angebot der sozialpädagogischen Begleitung Während die Abbruchquote vor Einführung der 2017 noch jährlich über 35 Prozent lag, konnte schnittswert von 28,7 Prozent gesenkt werden. Eingegangen: 22.01.2025 / Ausgegeben: 22.01.2025 Betreuung in der Alten-Betreuung in der diesbezüglichen In der Altenpflege gibt es dies schon. Für Klarheit über Erkenntnisse bezüglich Erkenntnisse hat sie bislang, wie sich die Ab-Einführung der sozialpädagogischen Betreu-Problemen bezüglich der oben genannten Ministerin für Gesundheit und Soziales die Jahr 2019 begonnen werden und wurde im überführt (siehe § 66 Absatz 2 existiert kein landesseitiges Angebot gilt für sämtliche anderen Pflege- und Brandenburg bislang nur in der Altenpfleseit 2017 drei Sozialpädagoginnen, aufge- und -schüler im Land Brandender sozialpädagogischen Begleitungen Wirksamkeit zu kontrollieren. Danach und -schüler an den zugeordneten Schulen in Anspruch. sozialpädagogischen Begleitung im Jahr sie seitdem auf einen jährlichen Durch-Die Einführung der sozialpädagogischen Betreuung auf die Abbrecherquote. Auch verdeutlicht sie professionelle Unterstützung im Ausbildungsprozess psychischen und physischen Anforderungen selten mit Herausforderungen konfrontiert, die der theoretischen und praktischen Ausbildung als Schnittstelle zwischen den Auszubildenden Hilfestellungen für weitere externe Beratungsbietet die sozialpädagogische Unterstützung: 1. Individuelle Beratung und Problemlösungsstrategien persönlichen Herausforderungen und sozialen 2. Förderung der psychischen Belastbarkeit, Arbeitsbedingungen in der Pflege besser 3. Motivationssteigerung und Konfliktbewältigung Praxiseinrichtungen, wodurch Ausbildungsbereitschaft gestärkt werden. 4. Strukturelle Unterstützung, etwa bei der Prüfungen. Die um ca. 10 Prozent geringere Abbrecherquote Maßnahmen entscheidend zur Stabilisierung Ausbildung beitragen. Dies ist nicht nur für die sondern auch im Hinblick auf den Fachkräftemangel essenziell. Eine Verstetigung und gegebenenfalls Begleitung für alle Gesundheits- und Pflegeberufe Qualität der Ausbildungen zu sichern, die Attraktivität Versorgung in Brandenburg flächendeckend Fachkräftemangel in der Pflege entgegenzuwirken. - 2 zeigt demnach positive Auswirkungen die zentrale Rolle, die eine kontinuierliche, spielt. Die Ausbildung ist mit hohen verbunden. Auszubildende sehen sich nicht sowohl private Themen als auch Bestandteile betreffen. Hier setzt Begleitung an, indem sie und den Institutionen agiert und auch und Unterstützungsangebote schafft. Konkret bei Lernschwierigkeiten, Problemen. um mit den anspruchsvollen umgehen zu können. unter Einbindung der Frustrationen reduziert und die Organisation von Ausbildungsinhalten und zeigt, dass sozialpädagogische und zum erfolgreichen Abschluss der individuellen Auszubildenden von Bedeutung, in der Pflege- und Gesundheitsbranche Ausweitung der sozialpädagogischen ist daher ein zentraler Baustein, um die der Berufsfelder zu steigern, die zu sichern und langfristig dem - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 16 der Abgeordneten Ellen Fährmann (CDU-Fraktion) Abbrecherquote an Pflegeschulen Fast jeder Zweite, der in Brandenburg eine Ausbildung besteht die Abschlussprüfung nicht oder bricht Projekt „Sozialpädagogische Begleitung einer (APH) an Altenpflegeschulen im Land Brandenburg“ an der Altenpflegeschule der Hoffbauer gGmbH sche Begleitung und Beratung der Abbrecherquote Ich frage die Landesregierung: Warum stimmte schen Begleitung in der Brandenburgischen Gesundheitsberufe-Schulverordnung mehr zu, obwohl die positiven Auswirkungen überzeugend Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Das Ministerium für Gesundheit und Soziales Verordnung zur Änderung der Gesundheitsberufeschulverordnung eine sozialpädagogische Begleitung und Beratung guten Erfahrungen aus der Altenpflegehilfeausbildung ermöglicht werden soll. Die Einführung einer derartigen rechtlichen Landes - würde jedoch zu einer Mehrbelastung Hintergrund wird über die Einführung Haushaltsverhandlungen. Eingegangen: 22.01.2025 / Ausgegeben: 22.01.2025 in einem Gesundheitsberuf beginnt, vorzeitig ab. In dem Abschlussbericht zum Ausbildungsklasse in der Altenpflegehilfe von Oktober 2014 bis September 2015 Potsdam zeigt, wie eine sozialpädagogipositiv entgegenwirken könnte. das Finanzministerium der sozialpädagogijetzt nicht sind? Ministerin für Gesundheit und Soziales die hat im Rahmen des Entwurfs einer dritten vorgeschlagen, dass auf der Grundlage der bestehenden für alle Gesundheitsfachberufe Regelung - eine freiwillige Leistung des des Landeshaushaltes führen. Vor diesem also noch beraten - im Rahmen der

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