Steffen Freiberg
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Bundesrepublik Deutschland ist die Autonomie des Sports verfassungsrechtlich geschützt. Sie basiert auf Art. 9 Abs. 1 des Grundgesetzes. Das hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages erst im vergangenen Jahr erneut herausgearbeitet. Das ist sehr lesenswert. Nehmen Sie diese Leseempfehlung einmal mit. Durch diese Autonomie haben die Sportverbände die Möglichkeit, ihre eigenen Regeln und Entscheidungen unabhängig zu treffen. Nur so können die Neutralität und die Fairness im Sport dauerhaft gewährleistet werden. Der vorliegende Antrag verkennt zudem die Aufgaben und Zuständigkeiten des Landessportbundes von Brandenburg. Der Landessportbund hat keine Befugnis, die Inhalte von Wettkampfordnungen oder Regelungen für Wettkämpfe festzulegen. Dafür sind ausschließlich die Spitzenverbände der jeweiligen Sportarten verantwortlich. Nur sie können entscheiden, ob und wie Transgender-Richtlinien in ihren Sportarten umgesetzt werden. Die Landesregierung hat keine Zuständigkeit in diesem Bereich. Die Forderung ist daher schon rechtlich und auch organisatorisch unbegründet. Beim Zugang zu geschützten Frauenzonen wie Umkleidekabinen gilt: Die Verantwortung liegt beim Inhaber des Hausrechts. Das haben wir hier schon ausführlich gehört. Dies gilt sowohl für vereinsgetragene als auch für kommunal getragene Sportstätten, und ich bin mir sicher, dass die geltende Autonomie den Vereinen und den Kommunen erlaubt, in jeder Hinsicht situationsgerecht und verantwortungsvoll zu handeln. Wir haben es gehört: In Brandenburg ist das jedenfalls so. Sportvereine organisieren sich eigenständig und tragen die Verantwortung für die Durchführung ihrer Angebote. Diese Eigenverantwortung ermöglicht es den Vereinen, flexibel und angepasst auf die Bedürfnisse ihrer Mitglieder einzugehen. Transgender-Regelungen, die, wie beispielsweise jene für den Zugang zu Umkleidekabinen, in den meisten Hausordnungen nicht ausdrücklich geregelt sind, kann der Verein selbst treffen und soll dabei gute Lösungen finden. Als Land haben wir die Aufgabe, den Sport zu fördern, aber ihn nicht zu lenken. Das wiederum ist in Artikel 35 unserer Landesverfassung geregelt. Ich persönlich halte nicht nur die Autonomie des Sports für unverzichtbar. Ich halte auch das Vertrauen in das autonome Handeln unserer Sportvereine hoch und glaube daran, dass dieses Handeln ein wertvoller Beitrag zu einer starken Gesellschaft ist. Ich bin mir sicher: Der Sport in Brandenburg braucht solche Anträge nicht. Ich empfehle die Ablehnung. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und BSW sowie vereinzelt CDU)
