Daniela Oeynhausen
Ich möchte meine drei Nachfragen in Anspruch nehmen, Frau Präsidentin. – Die erste ist die Frage an die Ministerin, warum sie bisher auf die gesetzlich verankerten Gebietskonferenzen verzichtet hat. Sie sagen, Sie haben Regionalkonferenzen anberaumt. Dabei werden wahrscheinlich einige Kreise und Städte außen vor geblieben sein. Ich höre jedenfalls aus den Kreisen, dass offensichtlich nicht zu allen Kontakt aufgenommen worden ist. Meine zweite Frage: Haben Sie in Ihren Regionalkonferenzen auch mit Vertretern der GLG aus der Uckermark über die Umstrukturierung, die in den Krankenhäusern in Prenzlau und Angermünde geplant ist, gesprochen, und zwar mit Bezug auf die dortige Notfallversorgung – und wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Dritte Frage: Wenn Sie das getan haben, auf welcher rechtlichen Grundlage darf denn die GLG in der Uckermark bereits jetzt umstrukturieren und Stationen schließen, obwohl es noch einen gültigen, aktuellen Krankenhausplan gibt? Auf welcher rechtlichen Grundlage kann so etwas eigentlich passieren?
