Jouleen Gruhn
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren hier im Publikum und vor den Livestream-Bildschirmen! Man kann schon fast „Guten Abend!“ sagen. Wir sind etwas in Verzug, und ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf. TOP 9: Wolfsmanagement jetzt verbessern - Rechtsrahmen anpassen - Verwaltungsvollzug erleichtern Antrag der CDU-Fraktion Drucksache 8/156 Entschließungsantrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/399 Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung. Die Parlamentarischen Geschäftsführer empfehlen die Überweisung des Antrags der CDU-Fraktion, „Wolfsmanagement jetzt verbessern – Rechtsrahmen anpassen – Verwaltungsvollzug erleichtern“, Drucksache 8/156, an den Ausschuss für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Wer dem Antrag auf Überweisung zustimmt, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsantrag ohne Enthaltungen einstimmig angenommen. Der Ihnen auf Drucksache 8/399 vorliegende Entschließungsantrag der AfD-Fraktion ist nicht Teil der Ausschussüberweisung. Er wird nach der Ausschussbefassung mit dem Antrag der CDU-Fraktion und der Schlussabstimmung dazu hier im Plenum wieder aufgerufen, wo dann über ihn abgestimmt wird. Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordnungspunkt 10 auf. TOP 10: Leistungsmissbrauch beenden - konsequente Vermögensüberprüfungen bei ausländischen Antragstellern auf Bürgergeld durchführen und Sonderstatus der Ukrainer beenden Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/339 Frau Abgeordnete Bessin hat sich bereits ans Rednerpult gestellt und eröffnet mit ihrer Rede die Aussprache. Bitte. Birgit Bessin (AfD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Bürgergeld war einmal für erwerbsfähige, aber momentan arbeitslose Mitglieder unserer Gesellschaft vorgesehen, bis sie wieder auf eigenen Beinen stehen können, also sozusagen vorübergehend. Wir alle wissen mittlerweile, dass dieses Bürgergeld so, wie es auf Bundesebene beschlossen wurde, überhaupt nicht funktioniert. Denn manch einer sagt sich heute, dass sich eine Erwerbstätigkeit schlichtweg nicht mehr lohnt, und verbleibt dauerhaft im Bürgergeldbezug. Das ist bei den folgenden Leistungen auch gar kein Wunder: Ein Elternpaar mit zwei Kindern beispielsweise bezieht ein vom Steuerzahler finanziertes Bürgergeld in Höhe von rund 3 000 Euro monatlich – für Regelbedarfe, Miete, Heizkosten. Normalerweise wird das Ganze von zwei Verdienern in einem Haushalt zusammen erwirtschaftet. Hinzu kommen noch der Erlass der Gebühren für GEZ, der Kitagebühren und teilweise verbilligte, manchmal sogar kostenlose Tickets für den öffentlichen Nahverkehr. Wir haben in Deutschland über 4 Millionen erwerbsfähige Bürgergeldbezieher. Wenn man ehrliche Politik betreiben möchte, muss man sich auch anschauen, wer Bürgergeld bezieht. Denn die hohen Regelbedarfssätze im Bürgergeld stellen zudem einen Magneten für die Einwanderung in unsere Sozialsysteme dar. Wie man sieht: 2,7 Millionen von 5,6 Millionen Bürgergeldempfängern haben einen ausländischen Pass. Bildlich ausgedrückt kann man sagen: Eine ganze ausländische Großstadt wird mit unserem steuerfinanzierten Bürgergeld alimentiert; von denen haben die meisten allerdings noch nie in unser Sozialsystem eingezahlt. So nebenbei bemerkt zeigt sich – übrigens erneut –, dass Ihre, zumindest von SPD und CDU, gern erzählte Geschichte der Fachkräfteeinwanderung eine Lüge ist und unsere Renten dadurch sicherlich nicht gesichert, sondern gefährdet werden, meine Damen und Herren. (Zuruf von der SPD: Ah!) Diese Masseneinwanderung in den Bürgergeldbezug bedroht dessen Finanzierbarkeit zulasten der tatsächlich bedürftigen Mitglieder unserer Gesellschaft und gefährdet übrigens auch unser deutsches Sozialsystem in seiner Gesamtheit. Deswegen ist es dringend notwendig, zu gewährleisten, dass kein Leistungsmissbrauch betrieben wird. (Vereinzelt Beifall AfD) Deswegen beantragen wir heute, dass unsere Behörden bei der Feststellung der Vermögen ausländischer Bürgergeldbezieher größere Anstrengungen unternehmen. Außerdem möchten wir, dass die Sonderstellung der Ukrainer im Hinblick auf den sofortigen Eintritt in das Bürgergeld beendet wird und sie Asylbewerbern gleichgestellt werden – (Einzelbeifall AfD) zumindest so lange, bis sie Deutschland eigentlich auch längst wieder zu verlassen haben. Das sehr großzügige deutsche Sozialsystem und die sofortige, beinahe voraussetzungslose Aufnahme der Ukrainer in das System setzt komplette Fehlanreize. Die im Vergleich zu anderen europäischen Ländern bei uns deutlich niedrigere Quote der Arbeitsmarktbeteiligung der Ukrainer, die wir übrigens schon in der letzten Legislaturperiode im Sozialausschuss diskutiert haben, ist ein klares Zeugnis hiervon. Schauen wir uns Länder wie Litauen, Polen oder Dänemark an: Dort ist die Zahl der Ukrainer, die Leistungen beziehen, schon lange um die Hälfte gesunken; dort wurden deutlich mehr in Lohn und Brot gebracht. In Deutschland aber liegt die Erwerbsquote nach Angaben des Bundesinstitutes für Bevölkerungsforschung vom vergangenen Oktober bei lediglich 30 %. Ob darunter Vollzeitbeschäftigung, Teilzeitbeschäftigung oder sonstige, gerade über die Geringfügigkeitsgrenze hinausgehende Arbeitsverträge zu verstehen sind, ist daraus allerdings nicht ersichtlich; das sollte eigentlich auch dargestellt werden. Doch nicht nur gegenüber anderen Asylanten sind die Ukrainer bevorzugt, sondern gerade auch gegenüber den einheimischen Bürgergeldempfängern. Das dürfte sogar nicht nur ein Problem mit den Ukrainern, sondern mit allen Drittstaatlern im Bürgergeld 2025 71 sein, denn es geht, meine Damen und Herren, wie im Antrag steht, um die Vermögensfeststellung, also die Vermögensüberprüfung bei Bürgergeldanträgen. In einer von mir gestellten Kleinen Anfrage konnte die Landesregierung so gut wie keine Angaben dazu machen, denn zumeist lägen keine Statistiken vor. Dies galt sogar für die schlichte Frage nach der Zahl der abgelehnten Anträge. Dasselbe gilt übrigens auch für die fehlenden Angaben zur Vermögensfeststellung oder zu Leistungsrückforderungen. Die Landesregierung hat davon keine Kenntnis. Meine Damen und Herren, das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Man weiß, dass 2023 über 40 Milliarden Euro für Zahlungsansprüche von Bürgergeldempfängern ausgegeben wurden, und dann besteht kein Interesse daran, festzustellen, ob die Leistungen zu Recht bezogen wurden oder man die Vermögensverhältnisse vielleicht nicht richtig angegeben hat?! Meine Damen und Herren, das ist einfach nur krank. Das ist die Verachtung all der hart arbeitenden Steuerzahler, deren Geld in Form von Bürgergeld mit vollen Händen zum offenen Fenster hinausgeworfen wird, während die ausländischen Bürgergeldempfänger auch noch unseren Sozialstaat gefährden. (Vereinzelt Beifall AfD) Es wird sich einfach nur auf die Angaben der Antragsteller verlassen – ohne eine Möglichkeit, den Wahrheitsgehalt in den betroffenen Ländern nachzuprüfen. Jeder deutsche Bürgergeldempfänger wird bei der Bürgergeldbeantragung hier in Deutschland bis auf die Unterhose durchleuchtet, während Staatsbürger aus Nicht-EU-Ländern ihr Vermögen in der Heimat faktisch einfach verschweigen können. Das ist, könnte man sagen, eine Form der Inländerdiskriminierung. Nun, meine Damen und Herren, bin ich auf Ihre Lösung gespannt, wie Sie den Leistungsmissbrauch beim Bürgergeldbezug beenden wollen. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
