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Daniel Münschke

22.01.2025 Sitzungen 8/5

Wir fahren in der Rednerliste fort. Für die Landesregierung hat Herr Minister Keller das Wort. Er spricht nicht zum ersten Mal hier im Landtag, hält heute aber seine erste Rede als Minister. (Beifall SPD und BSW – Oh! bei der AfD) Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Tatsächlich – heute die erste Rede als Minister. Dementsprechend vorab: Ich freue ich mich auf eine gute Zusammenarbeit und darauf, dass wir hier gemeinsam – so habe ich es aus dem größten Teil der Reden herausgehört – für Brandenburg einiges bewegen wollen. Gute Arbeit und gerechte Löhne bleiben weiterhin die Aufgabe und das Ziel der Landesregierung. Das sind gewichtige Worte. Dementsprechend müssen wir schauen, dass wir diese auch mit Leben erfüllen. Ich will vielleicht – es wurden ja hier schon Punkte angesprochen – den Blick zurückwerfen. Herr Dr. Redmann hat angesprochen, wie der Vergabemindestlohn im Land Brandenburg eingerichtet worden ist. Wir waren 2011 das erste Bundesland. Ich glaube, da müssen wir uns nicht verstecken. Wir haben dafür gesorgt, dass bei Aufträgen, die vom Land Brandenburg und von der kommunalen Ebene vergeben werden, die Unternehmen mindestens einen Vergabemindestlohn zahlen müssen. Der ist über die Zeit auch angestiegen. In der letzten Legislaturperiode – auch das wurde angesprochen – haben wir gemeinsam mit der CDU und mit den Grünen den Vergabemindestlohn auf 13 Euro angehoben. Daher glaube ich, lieber Herr Dr. Redmann, dass Sie sich da gar nicht verstecken müssen. Da haben Sie auch etwas Gutes für das Land gemacht. Das haben wir gemeinsam gemacht, und dementsprechend sollten wir auch ein bisschen stolz darauf sein. (Beifall SPD und BSW) Aber nun war es nicht so, dass Brandenburg das einzige Bundesland war, das den Vergabemindestlohn eingeführt hat. Es folgten weitere Bundesländer, und vor allem – das will ich hier auch sagen – war das die Vorreiterrolle bei der Entscheidung auf der Bundesebene, einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen. Jetzt könnte man sagen, es war eine SPD-Alleinregierung, die das hinbekommen hat. Aber auch hier müssen wir uns ehrlich machen: Es waren, unter Angela Merkel, CDU und SPD: Beschlossen wurde das Gesetz zum Mindestlohn am 3. Juli 2014, in Kraft getreten ist es zum 1. Januar 2015. Auch das war eine gute Entscheidung. (Beifall SPD und vereinzelt BSW) – Ja, da können wir durchaus klatschen. – Es war, es ist und es bleibt auch eine gute Entscheidung, dass wir eine Grenze nach unten hin definiert haben – ich glaube, da wird Herr Bommert auch nicht widersprechen –, denn es waren damals zwar nicht die kleinen und mittleren Unternehmen, aber viele andere, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgebeutet haben und dafür verantwortlich waren, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei 40 Stunden aufstocken mussten. All das kann und sollte damit behoben werden. Und ich glaube, der Mindestlohn, der dem Vergabemindestlohn in der Logik folgte, war richtig. Herr Dr. Redmann, nun sprechen Sie an, dass wir nur noch eine kleine Differenz zwischen dem Vergabemindestlohn und dem gesetzlichen Mindestlohn auf der Bundesebene haben. Wie wir den Vergabemindestlohn erhöhen, ist sicherlich etwas, worüber wir hier im Land diskutieren müssen. Dazu finden Sie auch etwas in unserem Koalitionsvertrag. Ich will aber deutlich machen, dass wir sicherlich auch abwarten und genau schauen müssen, was die nächste Bundesregierung macht. Es würde mich nicht wundern, wenn auch auf Bundesebene die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns diskutiert und womöglich nachher beschlossen wird – vielleicht auch mit Stimmen der CDU. Ich glaube, mit den Stimmen der SPD ist das sicherlich machbar, und auch andere Akteure haben sich im Vorhinein schon dafür ausgesprochen. Aber Sie sprechen einen weiteren wichtigen Punkt an. Da will ich vor allem eine Einladung aussprechen, wie ich es auch in der Vergangenheit getan habe. Wir haben den Auftrag klar vernommen: Die Parlamentarier haben im Dezember entschieden, hier einen Ausschuss zum Abbau von Bürokratie einzusetzen. Ich bin viel unterwegs, auch mit Kollegen von Ihnen: mit Kollegen der SPD, des BSW und auch mit anderen Kollegen hier aus dem Haus. Ich lade auch immer die Handwerkskammern, die IHKs, kleine und mittlere Unternehmen, Expertinnen und Experten ein, bei dem Bürokratieabbau-Ausschuss mitzuwirken. Zur Wahrheit gehört dazu: Herr Bommert, was Sie beschrieben haben, ist doch richtig, nämlich dass die Bürokratie noch zu aufwendig ist, dass die Bürokratie bei der Vergabe ein großes Thema ist. Aber es ist eben nicht der Vergabemindestlohn, der den Aufwand macht, sondern das sind Regelungen vor allem in der Landeshaushaltsordnung; das sind Regelungen in der KomHKV. Das sind alles Themen, die wir gemeinsam besprechen wollen. Aber lassen Sie mich zum Schluss sagen: Wir als Landesregierung halten am Vergabemindestlohn fest und daran, dass wir unsere Aufträge, wie beschrieben, mit dieser sozialen Komponente vergeben. Über alles andere zum Thema Bürokratieabbau wollen wir mit Ihnen gemeinsam diskutieren und auch entschlossen entscheiden. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)

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