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Britta Müller

22.01.2025 Sitzungen 8/5

Vielen Dank für die weiteren Nachfragen. – Herr Genilke, zu Ihrer Frage bezüglich des Planungsprozesses: Ich warte auch sehnlichst auf die Rechtsverordnungen, die notwendig sind, um jetzt die Planungsvorgänge sozusagen anzustoßen; denn erst wenn klar ist, wie der Transformationsfonds – um den noch einmal zu nehmen – ausgestaltet ist, nämlich wie hoch die Mittel sind und natürlich auch, wie die Fördervergaben erfolgen, können wir tatsächlich in die Planung gehen. Nicht nur der Transformationsfonds ist notwendig, um in die Planung zu gehen, sondern auch die Feststellung der Leistungsgruppen. Wenn Sie sich detailliert damit beschäftigt haben, dann wissen Sie auch, dass drei Fachärzte pro Leistungsgruppe vorzuhalten sind, wobei viele Krankenhäuser Probleme haben, diese Zahl zu erreichen. Deshalb geht es uns, wenn diese Rechtsverordnung aufgerufen wird, auch bei der Gestaltung der Leistungsgruppen um Verhandlungen und darum, weitere Kooperationen mit anderen Ärzten zu erreichen, um diese Anforderungen zu erfüllen. Dann kommt die Mindestfallzahlenverordnung, die auch noch offen ist. Erst wenn wir das haben, können wir tatsächlich in die konkrete Planung gehen. Wir warten wirklich auf diese Verordnung, weil sie für uns die Arbeitsgrundlage ist, um weiter in die Planung zu gehen. Zur Finanzierung und der finanziellen Schieflage – die Nachfrage von Frau Fährmann –: Es gibt die klare gesetzliche Regelung, dass der Bund hier in der Verantwortung ist. Ich sehe auch keine Notwendigkeit, den Bund aus der Verantwortung zu entlassen. Das ist sehr klar gesetzlich geregelt. Das Land hat trotz alledem ein Förderprogramm über die ILB aufgelegt, um in Schieflage geratenen Häusern zu helfen. Ich weiß auch, dass die Inanspruchnahme hier gering war, aber zu sagen, dass das Land hier nicht unterstützt hat, ist falsch. Das weise ich zurück. Aber ich sehe nicht die Notwendigkeit, dass wir jetzt Bundesaufgaben übernehmen. Hier ist der Bund in der Pflicht, eine ausreichende und auskömmliche Finanzierung der Betriebskosten für die Krankenhäuser sicherzustellen.

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