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Kristy Augustin

CDU 22.01.2025 Sitzungen 8/5

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Das Thema „Anwendung digitaler Endgeräte in Bildungseinrichtungen“ kann sicherlich kontrovers diskutiert werden. So war das ja auch ein Grund, warum zum Beispiel die Mitglieder des Bildungsausschusses vergangene Legislaturperiode ausgerechnet nach Kopenhagen gereist sind: um sich das unter anderem an den Schulen anzusehen. Dort wurde teilweise der Schritt ein bisschen zurück gemacht. Man war aber vorher, was die Digitalisierung im Schulbereich betraf, weit voraus. Es gab auch bereits diverse Debatten im Landtag, gerade zum Ende der Legislaturperiode, dazu, was Digitalisierung in der Schule bedeutet. Wobei: Ein umfassendes Einfordern des Einsatzes von digitalen Endgeräten einerseits oder eben ein pauschales Unterbinden andererseits – Kollegin Poschmann es hat gesagt: dieses Schwarz-Weiß-Denken – bringt uns überhaupt nicht weiter. Nur ist das aber auch gar nicht – und da bin ich ähnlich verwirrt wie Frau Kollegin Poschmann – das, was wirklich Thema des Antrags ist. (Lars Hünich [AfD]: Ihr denkt doch nur schwarz-weiß!) Schauen wir in die Überschrift des Antrags. Dort steht eindeutig: Handyverbot in Schule und Kita. – Es geht also um den Einsatz von privaten – mit dem sperrigen Wort: – digitalen Endgeräten. Hier stolpere ich allerdings auch etwas – auch das hat Frau Poschmann schon erwähnt – über die Schere zwischen dem, was Sie eigentlich fordern, und dem, was im Erläuterungsteil aufgeführt ist. Als Punkt 1 Ihrer Forderung steht klar in dem Neudruck – nun nur noch auf Grundschulen reduziert –: „[…] die Nutzung privater digitaler Endgeräte – darunter Smartphones, Tablets oder Smartwatches – auf dem Schulgelände, während und außerhalb des Unterrichts bis zum Ende des Unterrichtstages zu untersagen.“ Im Erläuterungsteil geht die AfD-Fraktion aber fast ausschließlich auf Digitalisierung im Bildungsbereich ein, also auf den bewussten Einsatz von digitalen Endgeräten als Unterstützung für die Bildungsarbeit. Damit geht es um den Einsatz digitaler Arbeitsmittel. Einzig auf Seite 3 des langen Erläuterungsteils wird minimal dieser kleine Brückenschlag gewagt, dass mit der Rückabwicklung der Digitalisierung auch das Verbot der privaten Handynutzung einhergehen solle. Sehr geehrte Damen und Herren, die Forderung „Keine private Handynutzung an Grundschulen“ ist nicht neu, und ich teile sie durchaus. Bildungsministerin Karin Prien aus Schleswig-Holstein hat dies schon 2023 sehr medienwirksam in den Debatten gefordert. Und es wurde bereits gesagt: Auch der hessische CDU-Bildungsminister Armin Schwarz hat zum Ende des Jahres die Forderung eines generellen Verbots privater Handys an Schulen deutschlandweit auf das Themen-Tableau der Kultusministerkonferenz gebracht. Die Möglichkeit, dies zu diskutieren, erachte ich als sinnvoll. Es ist deutschlandweit natürlich nicht ganz einfach. Wir haben eine föderale Struktur. Auch brandenburgweit ist es nicht einfach; wir haben es gehört. Gerade viele Grundschulen nutzen das ja auch schon. Aber wie ist eigentlich die Rechtssicherheit, wenn wir das pauschal unterbinden wollen? Hier bin ich durchaus offen dafür, darüber zu diskutieren, gerade auch, was den Schutz der Kinder und Jugendlichen betrifft. Sprechen Sie einmal, Herr Dr. Kaufner, mit dem Cyberkriminologen Thomas-Gabriel Rüdiger. Dann wissen Sie, warum es auch bei den Jüngsten schon so wichtig ist, bei der Medienkompetenz anzusetzen. (Beifall CDU und SPD sowie vereinzelt BSW) Widersprechen muss ich auch klar der zweiten Forderung, ein „Verbot zur Verwendung digitaler Endgeräte und Medien als Lehr-Lern-Werkzeuge auch in frühkindlichen Bildungseinrichtungen flächendeckend auszusprechen“. Es ist bei Kollegin Poschmann schon deutlich geworden, und Sie können auch in den Kitas nachfragen – ich habe gestern mit der Landesvorsitzenden der Kindertagespflege gesprochen –: Auch dort gehören diese Dinge schon selbstverständlich dazu. Es ist der Mix aus analogem und digitalem Lernen und der Förderung der Medienkompetenz, der so dringend notwendig ist. Wir leben in einer digitaler werdenden Welt. Das können und wollen wir auch gar nicht aufheben. Im Gegenteil: Wir müssen uns klar darüber sein: Wollen wir unsere Kinder so vorbereiten, dass sie die Chance haben, in dieser digitalen Welt auf dem Arbeitsmarkt zu bestehen, aber auch den Herausforderungen in dieser digitalen Welt gewachsen sind? Wir selbst müssen wissen, ob wir in Deutschland oder in Brandenburg Getriebene der digitalen Welt sein oder federführend voranschreiten wollen. Ich habe als Teil der Arbeitsgruppe der CDU 2023 am Kinderzukunftspaket gearbeitet, unter anderem mit der Bildungsministerin Karin Prien. Auch hier haben wir uns dem Thema Digitalisierung intensiv gewidmet und für den besonders sensiblen frühkindlichen Bereich festgehalten und als Forderung formuliert, dass schon in den Kitas unter Einbeziehung der Eltern entwicklungsfördernde digitale Angebote genutzt und der altersadäquate Umgang mit digitalen Tools geschult werden sollte. Gerade die Medienkompetenz zu stärken, und dies frühzeitig – in entsprechender Begleitung –, ist in dieser Welt wirklich unerlässlich. Übrigens findet sich auch hier wieder die Schere zwischen Forderungs- und Erläuterungsteil der AfD. Es wird gar nicht begründet, warum das in Kitas schädlich sein soll, oder irgendein Hinweis gegeben, dass es erwiesen sei. Sie verweisen auf ein erfolgreiches Verbot der Nutzung von privaten Handys an einem Hamburger Gymnasium, an dem die Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 9 diese vor Unterrichtsbeginn abgeben müssen. Ich weiß nicht, inwiefern das etwas bezüglich des Einsatzes von Lern- und Lehrmitteln in der Kita belegen soll. Zum Forderungspunkt 3, Handyparkplätze und Schließfächer: Vielleicht kann der Bildungsminister schnell offenlegen, was das kosten würde. Ich finde diese Forderung doch sehr abstrus. Wir lehnen diesen abstrusen Antrag insgesamt ab. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD sowie vereinzelt BSW)

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