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Ulrike Liedtke

22.01.2025 Sitzungen 8/5

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Wir sind am Ende der Fragestunde angekommen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 2 und rufe Tagesordnungspunkt 3 auf. TOP 3: Wahl der Mitglieder und der stellvertetenden Mitglieder des Richterwahlausschusses Wahl der nichtparlamentarischen Mitglieder des Richterwahlausschusses Antrag mit Wahlvorschlag des Ausschusses für Recht und Digitalisierung Drucksache 8/350 in Verbindung damit: Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Richterwahlausschusses Antrag mit Wahlvorschlag der SPD-Fraktion Drucksache 8/370 und Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Richterwahlausschusses Antrag mit Wahlvorschlag der AfD-Fraktion Drucksache 8/365 und Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Richterwahlausschusses Antrag mit Wahlvorschlag der BSW-Fraktion Drucksache 8/383 und Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Richterwahlausschusses Antrag mit Wahlvorschlag der CDU-Fraktion Drucksache 8/347 Wir kommen zunächst zur offenen Wahl der nicht parlamentarischen Mitglieder des Richterwahlausschusses gemäß Antrag des Ausschusses für Recht und Digitalisierung, Drucksache 8/350. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit wurde der Antrag einstimmig angenommen; es gab keine Enthaltungen. Die Frage nach der Annahme der Wahl wird schriftlich erfolgen. Meine Damen und Herren, für die Wahl der parlamentarischen Mitglieder des Richterwahlausschusses ist jeweils die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages Brandenburg erforderlich. Gemäß § 66 Abs. 1 Satz 5 der vorläufigen Geschäftsordnung gilt für die Feststellung des Ergebnisses als anwesend, wer seine Stimme abgegeben hat. Gemäß § 71 Abs. 1 Satz 1 der vorläufigen Geschäftsordnung erfolgt die Abstimmung über die Ihnen vorliegenden Anträge mit Wahlvorschlag für die parlamentarischen Mitglieder des Richterwahlausschusses geheim. Das Präsidium hat sich darauf verständigt, die geheimen Wahlen in einem Wahlgang durchzuführen. Ich gebe Ihnen Hinweise zum Wahlverfahren: Die Wahlunterlagen werden nach dem jeweiligen Namensaufruf durch die Schriftführerinnen und Schriftführer ausgegeben. Ihre Wahl nehmen Sie bitte ausschließlich in einer der dafür aufgestellten Wahlkabinen vor. Die Stimmabgabe erfolgt durch Einwurf des Stimmzettels in eine der aufgestellten Wahlurnen. Sie erhalten einen gelben Stimmzettel mit den Namen der acht Kandidaten für die Wahl der acht ordentlichen Mitglieder des Richterwahlausschusses sowie einen grünen Stimmzettel mit den Namen der acht Kandidaten für die Wahl der acht stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses. Ungültig sind Stimmzettel, die Zusätze enthalten, deren Kennzeichnung den Willen des Abstimmenden 1 Fortsetzung von TOP 3: S. 40. 2025 33 nicht zweifelsfrei erkennen lässt, die die Identität des Abstimmenden erkennen lassen oder bei denen die Stimmabgabe insgesamt nicht erfolgt ist. Bei Nichtabgabe einer Stimme führt dies nicht zur Ungültigkeit des gesamten Stimmzettels, sondern lediglich zur Ungültigkeit des Stimmzettels bezogen auf diejenigen Kandidaten, deren Feld nicht ausgefüllt wurde. – So viel zum Wahlverfahren. Wird dazu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur Wahl. Ich bitte die Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu beginnen. (Wahlhandlung) Darf ich fragen, ob alle Abgeordneten die Möglichkeit hatten, ihre Stimme abzugeben? (Zuruf) – Noch nicht ganz. Gut. Ich schaue noch einmal zu den Schriftführern. – Jetzt sind alle Stimmen abgegeben worden; alle hatten die Möglichkeit dazu. Ich schließe daher die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit Unterstützung durch die Landtags-1 verwaltung im Präsidiumsraum die Auszählung vorzunehmen. Alle anderen Damen und Herren möchte ich gern auf die Jahresausstellung „ZeitSprung – 35 Jahre nach der Wiedervereinigung“ aufmerksam machen, die jetzt eröffnet wird. Ich begrüße außerdem ganz herzlich Schülerinnen und Schüler der Anne-Frank-Oberschule Strausberg. – Sie sind gerade zur Mittagspause gekommen, aber Sie sind herzlich zur Ausstellungseröffnung eingeladen. Die Sitzung setzen wir um 14 Uhr fort. – Danke schön. (Unterbrechung der Sitzung: 12.57 Uhr) (Fortsetzung der Sitzung: 14.12 Uhr) Herr Bretz, bitte.

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