Sebastian Rüter
Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Ausbildung von Meisterinnen und Meistern ist weiterhin das Herzstück für den Fortbestand und die Qualitätssicherung im Handwerk. Das steht hier – was die Ausbildung zukünftiger Generationen von Handwerkerinnen und Handwerkern, aber natürlich auch die Nachfolge angeht – hoffentlich außer Frage. Und ja, auch wir sehen im Bildungssystem eine deutliche Unwucht: Die Hochschulausbildung ist zu großen Teilen kostenfrei, die Meisterausbildung oft eher Privatsache – deswegen auch, Kollege Bommert, unser Entschließungsantrag. Aber, meine Damen und Herren, wo kommen wir her? Wir hatten in Brandenburg von 2018 bis 2020 bereits einmal einen Meisterinnen- und Meisterbonus: 1 500 Euro, allerdings auch zur Förderung von Existenzgründungen und Betriebsübernahmen. Das Signal war damals: Brandenburg handelt, wenn der Bund – Bundesminister Peter Altmaier – nicht liefert. Es hatte vielleicht mit seinem Heizungsgesetz zu tun. Das Ganze lief 2020 aus und wurde erst ab dem Jahre 2021, im Besonderen wegen der deutlich verbesserten Förderung durch das Bundesgesetz – Achtung, nicht erschrecken: Wir reden hier vom Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz –, ersetzt. Es wurden damals die verbesserte Förderung durch Zuschüsse und Darlehenserlasse bei erfolgreicher Weiter- oder Ausbildung zur Meisterin bzw. zum Meister, die Möglichkeit der nahezu vollständigen Kostenerstattung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie weitere Optimierungen eingeführt. Aber nichts ist so gut, dass man es nicht noch einmal verbessern könnte, meine Damen und Herren. Das steht außer Frage. Aber in Brandenburg gibt es darüber hinaus unsere Programme für bis zu 12 000 Euro bei der Gründung oder Übernahme von bzw. bei der Beteiligung an Meisterbetrieben. Und es gibt zusätzliche Förderungen von 5 000 Euro für neue Arbeits- und Ausbildungsplätze bzw. von 7 000 Euro, wenn der Arbeitsplatz im Handwerk – wir wissen, dass da Mangel besteht – mit einer Frau besetzt wird. Das ist ein erfolgreiches Förderinstrument, gültig vorerst als Verordnung bis Ende 2026. Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Antrag suggeriert bessere Förderung in anderen Ländern. Kein Bundesland fördert die Ausbildung selbst, sondern man prämiert allenfalls den Abschluss – und bezieht sich dann auch nicht mehr auf Gründungen. Brandenburg ist mit seiner starken Förderung der Gründung und Übernahme von Meisterbetrieben deutschlandweit führend. Den Bund, meine Damen und Herren, möchte ich dabei auch nicht aus der Verantwortung lassen, denn da muss Verantwortung für Chancengleichheit und gerechte Bedingungen übernommen werden. Mir ist besonders wichtig, dass wir den Bund nicht mit Landesmitteln aus der Verantwortung lassen: Für eine bundeseinheitliche Lösung ist der Bund verantwortlich. Das können wir nicht leisten. Berufliche Bildung muss – und auch das ist auf Bundesebene zu regeln – gleichwertig zu akademischer Ausbildung sein. Ich sage es noch einmal: Wir prämieren nicht Abschlüsse, sondern die Gründung, das Weiterführen und den Erhalt von Meisterbetrieben. Deswegen darf natürlich auch die Meisterausbildung keine finanzielle Hürde sein, sondern sie muss das Sprungbrett in eine neue Zukunft sein, auch für sich selbst. Zusammengefasst lassen Sie mich sagen: Die Aus- und Weiterbildung von Meisterinnen und Meistern ist der Garant für Qualität, Innovationskraft, wirtschaftliche Stabilität und regionalen Wohlstand. Statt der Überbrückung der aktuellen Förderlücke in der Meisterausbildung bedarf es eines ganzheitlichen Programms, das das Handwerk in Gänze fördert. Ziele sind Bürokratieabbau, neue Unterstützungsangebote und die Fachkräftesicherung. Das steht außer Frage. Deswegen steht im Koalitionsvertrag von SPD und BSW auch das Aktionsprogramm „Zukunft des Handwerks im Land Brandenburg“. (Beifall SPD und BSW) Die neue Koalition, meine Damen und Herren, hat das Handwerk fest im Blick. Da können Sie sich sicher sein. – Vielen Dank.
