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Britta Müller

22.01.2025 Sitzungen 8/5

Noch einmal zu den Regionalkonferenzen und der Unterscheidung von den Gebietskonferenzen: Sie erwähnen jetzt, dass eine Region vergessen worden sei. Ich glaube das nicht; denn wir wollen erst im April damit anfangen, diese Regionalkonferenzen durchzuführen. Wir haben fünf Planungsregionen, und wir werden keine davon vergessen. Sie fragen des Weiteren nach der GLG und den rechtlichen Grundlagen. Ich habe mir das GLG-Konzept für die Krankenhäuser in Angermünde und Prenzlau bei meinem Besuch der Gesellschaft in Eberswalde sehr wohl vorstellen lassen. Es gibt keinen Konflikt mit dem Krankenhausplan; denn die Maßnahmen, die dort vorgesehen sind, werden erst 2027 greifen bzw. sollen erst dann umgesetzt werden. In Angermünde findet also in den nächsten zwei Jahren nichts von dem, was jetzt in den Medien zu lesen oder auf den Veranstaltungen zu hören ist, tatsächlich statt. Das ist erst für das Jahr 2027 geplant, natürlich sehr eng mit uns als Planungsbehörde abgestimmt. Auch die Maßnahmen, die in Prenzlau vorgesehen sind, sind zu einem späteren Zeitpunkt anberaumt. Das alles wurde, mithilfe zweier Gutachten von der GLG auch dem dortigen Personalrat vorgestellt. Es sind also auch die Beschäftigten einbezogen, wenn es darum geht, zu welchem Zeitpunkt diese Umbaumaßnahmen stattfinden. Wir als Planungsbehörde werden dann tätig werden, wenn der Zeitpunkt der Umsetzung, der Befassung, tatsächlich da ist, sodass wir die gesetzlichen Notwendigkeiten einhalten.

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