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Daniela Oeynhausen

AfD 22.01.2025 Sitzungen 8/5

Nach § 13 Brandenburgisches Krankenhausentwicklungsgesetz soll die Landesregierung regelmäßig Gebietskonferenzen anberaumen. Diesen gehören unter anderem an: die Landkreise und kreisfreien Städte, die Krankenhausträger, Vertreter der Krankenkassen sowie kommunale Spitzenverbände. Am 1. Januar 2025 ist die Krankenhausreform in Kraft getreten. Nach Aussage der Landesregierung arbeitet diese seit einiger Zeit an der Erstellung des Fünften Krankenhausplanes. Ich frage die Landesregierung: Wann ist bzw. wann wurde eine Gebietskonferenz nach § 13 Brandenburgisches Krankenhausentwicklungsgesetz mit welchen Akteuren und mit welchen Tagesordnungspunkten bzw. mit welchen konkreten Themen, zum Beispiel Sicherstellung der Notfallversorgung, von der Landesregierung anberaumt?

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