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Britta Müller

22.01.2025 Sitzungen 8/5

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Fährmann! Die Frage nach der Bezahlbarkeit der Pflegekosten ist berechtigt. Sie richtet sich aber insbesondere an die Bundespolitik. Das SGB XI regelt die Grundsätze der Vergütung der Pflegeleistungen und die Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung. Einige wenige Zahlen, um das Problem der Bezahlbarkeit der vollstationären Pflege zu beschreiben: Es geht um den Eigenbeitrag, also um den Anteil der Gesamtkosten des Heimaufenthalts, der nicht durch Leistungen der Pflegeversicherung finanziert wird. In Brandenburg beträgt der Eigenbeitrag in den ersten zwölf Monaten eines Heimaufenthaltes monatlich 2 563 Euro. Weil der sogenannte Leistungszuschlag der Pflegeversicherung bei längerer Dauer des Heimaufenthalts steigt, vermindert sich entsprechend der Eigenbeitrag; nach zwölf Monaten liegt er bei 2 315 Euro, nach 24 Monaten bei 1 985 Euro und nach 36 Monaten bei 1 571 Euro. Im Bundesdurchschnitt liegen die Eigenbeiträge noch einmal jeweils um 300 Euro im Monat höher. Ich will aber auch betonen, dass es nicht nur um die Eigenbeiträge zur stationären Pflege geht, sondern dass die Kostensteigerungen – das wissen wir – sich auch und im Besonderen auf den ambulanten Bereich, auf die ambulanten Pflegedienste, aber auch auf die Pflegebedürftigen auswirken, und zwar insofern, als diese ihre Leistungen reduzieren, weil auch hier der Betrag gedeckelt ist und es zu einer geringeren Inanspruchnahme von Pflegeleistungen führt. Das alles sind Summen, die in sehr vielen Fällen die Alterseinkünfte übersteigen. Aber unter Rückgriff auf die Ersparnisse gelingt es immerhin 70 % der Betroffenen, die Eigenbeiträge noch selbst zu schultern. Für rund 30 % der Betroffenen müssen die Sozialämter den Rest der Zahlung erbringen. Die Kosten für diese Hilfe zur Pflege im vollstationären Bereich lagen im Jahr 2023 allein in Brandenburg bei 70 Millionen Euro. Es ist zu befürchten – leider mit steigender Tendenz –, dass, da die Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung seit vielen Jahren nicht mit der Entwicklung der Kosten in der Pflege Schritt hält, die Eigenbeiträge weiter steigen werden. Dieses Problem kann im Kern – das wissen Sie auch – nur auf Bundesebene gelöst werden. Die Pflegeversicherung braucht daher eine grundlegende Struktur- und Finanzreform. Zu ihr muss gehören, dass der Bund die Kosten für die versicherungsfremden Leistungen übernimmt. Im Koalitionsvertrag der scheidenden Bundesregierung war auch vereinbart, dass die Kosten der Ausbildung in der Pflege übernommen und so die Pflegebedürftigen um ca. 100 Euro im Monat entlastet werden. Es war auch die Rede davon, die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige, die nicht Versicherungsleistungen der Pflegeversicherung sind, herauszunehmen und auch die pandemiebedingten Zusatzkosten aus Steuermitteln des Bundes zu finanzieren. Diese Verabredungen wurden, wie so manches andere auch, nicht umgesetzt. Wir werden bald eine neue Bundesregierung haben, und wir werden uns als Landesregierung gemeinsam für eine grundlegende und damit nachhaltige Finanz- und Strukturreform der Pflegeversicherung einsetzen. Auch wenn das Problem im Bund gelöst werden muss: Wir können die Rahmenbedingungen im Land so gestalten, dass möglichst wenige Menschen von den Problemen betroffen sind. Das haben wir mit dem Pakt für Pflege auch getan. Das gelingt nämlich, wenn Menschen auch bei Pflegebedürftigkeit lange zu Hause bleiben können. Die Pflege im Heim ist die Versorgungsform, die am personalintensivsten und am teuersten ist. Insofern zielt der Pakt für Pflege auch auf eine Kostensenkung ab, indem mehr Menschen zu Hause versorgt werden können. Der weit überwiegende Teil des Paktes für Pflege dient dazu, die Lebenslage pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen auf die kommunalpolitische Agenda zu setzen und zu prüfen, auch gemeinsam mit den Akteuren, was vor Ort im Dorf und im Quartier an Hilfe und Unterstützung, an Beratung und Entlastung geboten werden kann. Insgesamt sind im Rahmen des Pakts für Pflege 660 Projekte und Maßnahmen entstanden, die tatsächlich den Bedürftigen – und die sprechen Sie ja an – geholfen haben. Das ist ein Erfolg. Von den 214 000 Brandenburgerinnen und Brandenburgern, die pflegebedürftig sind, werden nur 10,9 %, also knapp 11 %, in einem Pflegeheim gepflegt. Im Bundesdurchschnitt sind es mit 14 % deutlich mehr. Ganz konkret bedeutet das: Hätten wir den bundesdurchschnittlichen Heimanteil, würden in Brandenburg weitere 6 947 Menschen nicht zu Hause, sondern im Heim leben. Das sind die beiden Antworten auf Ihre Frage, Frau Abgeordnete Fährmann. Es geht darum, dem Bund Dampf zu machen, damit die Pflegeversicherung auf solide Füße gestellt wird, und zugleich den Menschen in Brandenburg zu helfen, auch bei Pflegebedürftigkeit lange und gut versorgt in ihren eigenen vier Wänden leben zu können.

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