Peter Drenske
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Liebe Brandenburger! Liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream! Ich bin ein bisschen entsetzt, mit welch aberwitzigen Erklärungen die Koalition hier versucht, diesen Antrag abzulehnen, zumal die Ablehnung auch von Leuten kommt, die im Bauernverband aktiv mitarbeiten. Ein besseres Wahlkampfgeschenk können Sie uns gar nicht machen. (Beifall AfD) Regionale Schlachtstätten sind wichtige Partner vor Ort und Garanten für breit aufgestellte Absatzwege. Das stärkt die regionale Wertschöpfung und sichert die Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln auf kurzen Wegen; die Ministerin hat es gerade wunderbar beschrieben. Ziel ist es seit Jahren, die regionalen Schlachtstrukturen als Teil unserer Wertschöpfungsketten zu erhalten. Hochwertige Fleisch- und Wurstwaren aus der ländlichen Region werden so den Verbrauchern in der näheren und der weiteren Umgebung im Rahmen einer sicheren Versorgung zur Verfügung gestellt. Nicht zuletzt sind Schlachtbetriebe Partner für die Landwirtschaftsbetriebe und Partner in den Gemeinden. Sie stehen für den Erhalt unserer gesellschaftlichen Werte und Traditionen, zum Beispiel Hausschlachtungen. Sie sind sichere Zahler vieler Steuern – Lohnsteuer, Umsatzsteuer – und Sozialabgaben hier in der Region. Wir wollen die regionale Vielfalt erhalten. Wir setzen auf kurze Wege statt auf lange Lieferketten. Große Bedeutung haben die Entnahme von Wild aus der Natur und dessen Vermarktung. Es handelt sich um hochwertiges Fleisch, das gerade erst angesichts der ASP massenhaft vernichtet wurde. Bei Seuchenlagen entstehen ungeahnte Probleme, wie uns die ASP erst vor Kurzem wieder gelehrt hat. Schweine mussten per Ministerbescheid bis nach Schleswig-Holstein verbracht werden. Deshalb ist unser Antrag wichtiger denn je. Es gilt, jetzt zu entscheiden – von der Bürokratie einmal abgesehen –; die Entscheidung darf nicht auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Bei Schlachtungen sind grundsätzlich eine Beschau sowie eine Fleischuntersuchung vorzunehmen. Daneben sind für bestimmte Tierarten Trichinenuntersuchungen vorgesehen. Für diese Untersuchungen sind die Landkreise zuständig – richtig –, wobei sich diese in der Regel niedergelassener, für diese Aufgabe vom Landkreis bestellter Tierärzte bedienen. Diese Amtshandlungen sind durch Gebühren zu finanzieren. Da es sich bei den Untersuchungen nicht um Aufgaben handelt, die der Landkreis im Rahmen seines eigenen Wirkungskreises erfüllt, sondern um Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung im vom Land übertragenen Wirkungskreis, werden diese Gebühren nicht aufgrund einer vom Kreistag zu beschließenden Gebührenordnung erhoben, sondern auf der Grundlage der Verordnung des Landes Brandenburg über die Gebühren für öffentliche Leistungen. Die Gebührenordnung des MSGIV vom 19. April 2017, welche im Dezember 2023 grundlegend geändert wurde, gilt es für alle Landkreise umzusetzen. Grundsätzlich sind diese Gebühren kostendeckend zu erheben. Aufgrund der allgemeinen Haushaltslage hatte Elbe-Elster als erster Landkreis eine Neufassung der Fleischhygienegebühren ab dem 1. September 2024 angestrebt. Das Ergebnis ist eine massive Erhöhung der Gebührensätze um 20 bis 30 %, und bei Hausschlachtungen zum Beispiel kam es fast zu einer Verdoppelung, von 17,60 Euro auf 31,60 Euro. Im Landkreis Elbe-Elster gibt es noch zehn kleine Schlachtbetriebe, in denen Tiere aus der Region geschlachtet und verwertet werden. Viele Betriebe können eine solche Gebührensteigerung nicht stemmen und wollen die Schlachtung dann einstellen. Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für diese Betriebe haben sich in den letzten Monaten durch den Anstieg der allgemeinen Kosten – für Energie, Hygiene- und Reinigungsmittel, Löhne, Berufsgenossenschaften, Konfiskate und vieles mehr – erheblich verschlechtert, sodass ihre Wettbewerbsfähigkeit ernsthaft bedroht ist. Anfang Dezember letzten Jahres hat sich der Landrat des Landkreises Elbe-Elster, Herr Jaschinski, mit einem Schreiben an die Vorsitzenden der im Landtag vertretenen Fraktionen gewandt. Darin enthalten war der dringende Appell, die Gebührenordnung für die Fleischhygienegebühren zu überarbeiten und eine Deckelung nach dem in Bayern praktizierten Modell für Schlachtbetriebe mit geringem Durchsatz einzuführen. Als Fraktion der AfD haben wir diese Problematik aufgegriffen und unverzüglich nach Erhalt des Schreibens einen Antrag dazu eingebracht. Kern unserer Forderung: Die Landesregierung soll aufgefordert werden, sich dafür einzusetzen, die rechtlichen Grundlagen der Erhebung der Fleischhygienegebühren im Fall von Kleinschlachtungen so zu ändern, dass eine Deckelung der Kosten nach bayerischem Vorbild – und nur nach Vorbild – erreicht werden kann. Dabei ist Folgendes besonders wichtig: Landwirtschaftliche Produktion und Verarbeitung haben im Land Brandenburg Tradition; sie sind mühsam durch unzählige Förderprojekte der regionalen Wertschöpfung aufgebaut worden. Direktvermarktung und Hausschlachtungen sind die Grundpfeiler einer guten, regionalen Lebensmittelversorgung – nachhaltig, tierschutzgerecht und im Sinne der kulturellen Tradition. Das haben wir gerade wieder auf der Grünen Woche von allen Seiten ganz deutlich hören können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Schlachtbetriebe mit geringem Durchsatz, also solche mit maximal 1 000 Schlachtungen von Großvieheinheiten pro Jahr, sind im ländlichen Raum wichtiger Bestandteil unserer mittelständischen Wirtschaft. Brandenburg hat nur noch einen eigenen Schlachthof, den in Perleberg. Wir müssen unseren Mittelstand, also auch diese kleinen Betriebe, dringend entlasten, um sie zu erhalten. Denn was einmal weg ist, wird schwer wiederaufzubauen sein, Herr Funke. (Beifall AfD) Daher bitte ich Sie, die Beratung über diesen Antrag nicht zu verschieben, sondern schnellstens zu entscheiden. Wir wissen, unsere Mühlen mahlen langsam. Wir haben keine Zeit, noch lange auf eine Entscheidung zu warten. – Danke schön. (Beifall AfD)
