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Daniel Münschke

22.01.2025 Sitzungen 8/5

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor wir in der Aussprache fortfahren, hat erst einmal der Kollege Dr. Kaufner eine Kurzintervention angemeldet. (Beifall AfD) Dr. Dominik Kaufner (AfD):* Auf einen Vorwurf möchte ich an dieser Stelle einfach gleich eingehen: Es scheint Ihre Erwartung zu sein, dass man die Titel von Anträgen über drei Zeilen formuliert. Das ist nicht notwendig. Es muss griffig und so formuliert sein, dass man auch versteht, was gemeint ist. Wenn ich in die Überschrift schreibe „Handy, Tablets, Smartphones“ usw., wissen Sie ganz genau, dass der Übergang da fließend ist. Natürlich geht es auch um private Geräte. Es gibt genug Schulen, wo die Schulleiter eigenverantwortlich diese Art der Digitalisierung vorantreiben, wo Eltern nahegelegt wird, für ihr Kind so ein Gerät anzuschaffen. Die Leidtragenden sind ja nicht nur die Steuerzahler – finanziell gesehen –, sondern teilweise auch die Eltern. Das ist für Sie dann auch wieder soziale Bildungspolitik. Stellen Sie sich vor, jemand hat drei Kinder und soll ein iPad für 600 Euro kaufen – jedes Jahr noch eins dazu. Da kann der Jahresurlaub gleich gestrichen werden. Dann zu diesem Missbrauch des Jugendschutzes, um unsere Wahlkampfvideos zu verbieten: Dass Sie das hier allen Ernstes als Argument dafür heranziehen, dass wir nicht die Richtigen seien, über die Digitalisierung zu sprechen, finde ich schon einigermaßen dreist. (Vereinzelt Beifall AfD) Verbote? Na ja, mein Gott! Sie würden auch kein Grundschulkind hinters Steuer setzen und erst recht kein Kindergartenkind. An manche Sachen muss man eben unter Anleitung erst einmal herangeführt werden. Das sehe ich in der Grundschule definitiv so. – Und das reicht auch schon. (Beifall AfD)

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