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Jouleen Gruhn

22.01.2025 Sitzungen 8/5

Vielen Dank. – Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der Landesregierung. Es spricht Minister Tabbert vom BSW. Bitte schön. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrte Vizepräsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Es freut mich, dass das Thema Verkehr so sehr im Mittelpunkt des heutigen Plenums steht. Eine leistungsfähige Straßeninfrastruktur in allen Regionen Brandenburgs ist neben einem attraktiven ÖPNV die Grundlage für individuelle Mobilität der Menschen in unserem Land und für eine positive wirtschaftliche Entwicklung; sie ist entscheidend für den Industriestandort Brandenburg. Kernaufgabe der Straßenbauverwaltung des Landes ist es, sowohl die Landes- als auch die Bundesstraßen in Auftragsverwaltung zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu verwalten. Das Aufgabenspektrum des Landesbetriebs Straßenwesen als zuständiger Fachbehörde ist demzufolge sehr umfangreich. Ich möchte deutlich machen, dass ein wesentlicher Schwerpunkt der Tätigkeit der Straßenbauverwaltung bereits heute auf den Erhalt des Straßennetzes gerichtet ist. Das wird sich in dieser Legislaturperiode auch nicht ändern. Im Koalitionsvertrag steht klar: Erhalt vor Neubau! Die Priorisierung von Straßenbaumaßnahmen erfolgt grundsätzlich in einem mehrstufigen Prozess. Im Fokus stehen dabei die Erhaltung und der Bau von Straßen, Radwegen und Brücken so- wie der Ausbau von Ortsdurchfahrten. Im Ergebnis fallen die Bedarfslisten und Pläne als interne Arbeitsgrundlagen für die erforderlichen Straßenbaumaßnahmen in die Zuständigkeit des Landesbetriebs, wobei eine regelmäßige Abstimmung mit den Landkreisen erfolgt. Aufgrund begrenzter finanzieller Mittel und personeller Kapazitäten kann allerdings nur eine bestimmte Anzahl an Straßenbaumaßnahmen geplant und umgesetzt werden. Mit dem Ziel einer ausgewogenen Maßnahmenplanung und Priorisierung wird mithilfe der Bedarfslisten und -pläne unter Berücksichtigung der genannten Schwerpunkte jährlich ein Projektprogramm aufgestellt. Das Programm enthält somit die Straßenbaumaßnahmen, die unter Berücksichtigung der personellen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Straßenbauverwaltung aus baufachlicher und verkehrlicher Sicht geplant und umgesetzt werden. Bei der Maßnahmenzusammenstellung wird auf eine regionale Ausgewogenheit geachtet, zumal die drei Regionalbereiche des Landesbetriebs maßgeblich beteiligt sind. Ich möchte besonders hervorheben, dass bislang nicht nur die finanziellen Mittel der limitierende Faktor sind. Vielmehr stellt die Gewinnung von ausreichend qualifiziertem Fachpersonal eine der größten Herausforderungen dar. Dies gilt aber auch hinsichtlich ausreichender Planungs- und Umsetzungskapazitäten am Markt. Trotz umfangreicher Reorganisations-, Personalgewinnungs- und Entwicklungsmaßnahmen war es in den vergangenen Jahren nicht immer möglich, ausreichend Personal für unseren Landesbetrieb zu gewinnen. Dies zeigte sich ganz besonders bei den Ingenieurinnen und Ingenieuren. Es ist davon auszugehen, dass die Situation aufgrund des demografischen Wandels weiter angespannt bleibt. Umso wichtiger ist es, weitere Optimierungspotenziale zu identifizieren. Nicht zuletzt sehe ich bei der Beschleunigung und Vereinfachung von Verwaltungsprozessen sowie bei der Digitalisierung großes Potenzial, das wir in dieser Legislaturperiode gemeinsam heben wollen. Eine der Kernaufgaben meines Hauses ist es, die umfangreiche Straßeninfrastruktur Brandenburgs zu erhalten, zu modernisieren und, wo es nötig ist, auch zu ergänzen. Wie gerade von mir erläutert, ist ein Sonderprogramm für die Straßensanierung, wie im Antrag der CDU-Fraktion vorgesehen, dafür jedoch nicht erforderlich. Analog gilt dies für den Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Im Änderungsantrag der AfD-Fraktion ist lediglich ein wesentlicher Vorschlag enthalten, der über den Antrag der CDU-Fraktion hinausgeht. Die geforderte Wiedereinführung eines Landesstraßenbedarfsplans ist jedoch nicht erforderlich. Sofern der Bedarf für den Neubau einer Landesstraße nachgewiesen werden kann, ist eine Umsetzung auch ohne das Vorhandensein eines Landesstraßenbedarfsplans möglich, der vor allem eine außerordentlich hohe bürokratische Hürde ist und viel Personal bindet. (Daniel Münschke [AfD]: Ja, für Sie als Ministerium – das ist mir schon klar!) Ich empfehle daher, beide Anträge abzulehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BSW und SPD)

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