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Jan Redmann

CDU 22.01.2025 Sitzungen 8/5

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die wirtschaftliche Lage in Deutschland und auch in Brandenburg ist außerordentlich besorgniserregend. (Beifall des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Alle Indikatoren, die uns vorliegen – erst jüngst auch das Konjunkturbarometer des Landes Brandenburg –, sprechen eine ganz eindeutige Sprache. Die Auftragseingänge sind rückläufig. Das Wirtschaftswachstum ist im negativen Bereich. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ich denke, Brandenburg ist der Motor?) 2025 43 Die Frage nach den Ursachen wird im Allgemeinen mit einem Dreiklang beantwortet: zu hohe Energiepreise, Fachkräftemangel und überbordende Bürokratie. Und auch wenn ein Großteil der Ursachen sicherlich auf der Bundesebene zu verantworten ist, so müssen wir uns doch auch im Land Brandenburg die Frage stellen, welchen Beitrag wir leisten können, um der Wirtschaft unter die Arme zu greifen, um die Konjunktur auch im Land Brandenburg wieder anzukurbeln, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Einen Beitrag, den wir ganz konkret leisten können, ist der Abbau von Bürokratie, und deshalb legen wir Ihnen heute einen Gesetzentwurf vor: einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Landesvergabegesetzes. Ich sage es Ihnen ganz offen: Natürlich, das Landesvergabegesetz hat 2012, als es eingeführt wurde, möglicherweise durchaus seine Berechtigung gehabt. Das lag daran, dass es 2012 in Deutschland noch keinen allgemeinen Mindestlohn gab. Die Vergabekriterien, die sich vor allen Dingen am Preis orientieren – der Wettbewerb um den besseren Preis –, haben in dieser Situation tatsächlich dazu führen können, dass die, die besonders niedrige Löhne zahlen, einen Vorteil bei der Auftragsvergabe haben. Aber seit 2015 sind wir in einer anderen Lage. Seit 2015, seitdem die damalige große Koalition auf der Bundesebene den allgemeinen Mindestlohn eingeführt hat, gibt es eine Untergrenze. Sie gilt für öffentliche Aufträge. Sie gilt auch für alle privaten Aufträge. Sie gilt generell im Geschäftsleben in Deutschland. Trotzdem gibt es das Landesvergabegesetz immer noch – aber nicht etwa deshalb, weil es besonders wirksam wäre. Der Abstand zwischen dem Vergabemindestlohn und dem allgemeinen Mindestlohn betrug über die ganzen Jahre hinweg in aller Regel nur wenige Cent. Gegenwärtig sind es genau 18 Cent: Der allgemeine Mindestlohn liegt bei 12,82 Euro, der Vergabemindestlohn bei 13 Euro. Dass es dieses Gesetz immer noch gibt, liegt daran, dass es letztlich das Wahlkampfmurmeltier der Brandenburger SPD ist. (Heiterkeit der Abgeordneten Kristy Augustin [CDU]) Immer dann, wenn wieder ein Wahlkampf ansteht, kramt man die Idee des Vergabemindestlohns heraus, damit man eine möglichst hohe Zahl auf Plakate schreiben kann; doch im Laufe der Legislaturperiode gerät sie in Vergessenheit. Der Betrag wird dann noch fast vom allgemeinen Mindestlohn eingeholt; man kommt auch nicht mehr wirklich darauf zurück. (Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) Was aber tatsächlich über die ganze Zeit hinweg belastend ist, ist die damit verbundene Bürokratie. Schon im Gesetz selbst ist als Ausgleich für die Kommunen ein – ich nenne es einmal so – Schadensersatz in Höhe von einer Million Euro vorgesehen. Eine Million Euro geben wir Jahr für Jahr dafür aus, dass die Kommunen eine Bürokratie aufrechterhalten, die eigentlich nicht notwendig ist. Denn den allgemeinen Mindestlohn müssen die Kommunen nicht kontrollieren; dafür gibt es den Zoll, und er kontrolliert zum Glück ziemlich intensiv und ziemlich scharf. Bei Verstößen werden empfindliche Strafen verhängt. Beim Vergabemindestlohn aber sollen die Kommunen als Auftraggeber kontrollieren, und es sollen auch noch die Unternehmer ihre Nachunternehmer kontrollieren; sie sollen das in den Verträgen vorsehen. Auch innerhalb der Unternehmen wird damit ein hoher bürokratischer Aufwand ausgelöst. Meine Damen und Herren, dieser Aufwand ist durch nichts zu rechtfertigen, denn das Geld kommt nicht bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an. Auch die Antwort auf eine in der vergangenen Legislaturperiode gestellte Kleine Anfrage hat ergeben, dass die Landesregierung nicht benennen kann, wie oft der Vergabemindestlohn überhaupt vergaberelevant geworden ist oder wie viele Verstöße gegen Vergabemindestlohnvorgaben vorgelegen haben. Das ganze Ding ist ein Papiertiger! (Beifall CDU) Papiertiger können wir uns aber in dieser schwierigen wirtschaftlichen Situation schlicht nicht mehr leisten. In der vergangenen Legislaturperiode hat der Landtag einen ersten Schritt getan: Er hat die Anwendungsuntergrenze des Vergabegesetzes angehoben, sodass die kleinen Aufträge, bei denen das Verhältnis zwischen Vergabeauftrag und Bürokratie in eine besondere Schieflage gerät, herausfallen. Lassen Sie uns jetzt einen mutigen Schritt weitergehen und das Landesvergabegesetz komplett streichen! Bayern hat kein Landesvergabegesetz, und wirtschaftlich geht es dem Land ziemlich gut. – Danke schön. (Beifall CDU)

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