Sebastian Rüter
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Paragraf 1 des Brandenburgischen Vergabegesetzes gibt dessen Zweck wieder: Es geht darum, „einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge unter gleichzeitiger Berücksichtigung sozialer Aspekte zu fördern.“ So weit, so gut. Nun wurde beantragt, das Vergabegesetz abzuschaffen. Das ist keine gute Idee, wie wir finden – das können Sie sich vorstellen –, denn die wenigsten Vorschriften zur Vergabe finden sich im Vergabegesetz. Sie stehen vielmehr in anderen, untergesetzlichen Vorschriften wie dem Vergabehandbuch des Landes Brandenburg. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Jan Redmann [CDU]) Allerdings wäre ohne Vergabemindestlohn dem Lohndumping wieder Tür und Tor geöffnet. Ohne Vergabemindestlohn, meine Damen und Herren, würde der Wettbewerb um öffentliche Aufträge nicht mehr über Innovationen, gute Konzepte (Dr. Jan Redmann [CDU]: Was?!) und die gute Führung von Unternehmen, sondern über die Lohntüte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geführt werden. Wer weniger bezahlt, bekommt den Auftrag – das wird es mit uns, der SPD in Brandenburg, nicht mehr geben. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Wir werden Brandenburg nie wieder zu einem Billiglohnland machen! Lieber Kollege Redmann, an dieser Stelle bin ich natürlich sehr gern das Murmeltier – das gebe ich offen zu –, denn wir wollen Betriebe in Brandenburg dazu bewegen, mehr Tarifverträge abzuschließen bzw. sich den für ihre Branche einschlägigen Tarifverträgen anzuschließen. Es gibt zwar Betriebe ohne Tarifverträge, die ein etwas höheres Entgelt bezahlen. Tarifverträge regeln aber mehr als die reine Entlohnung; das sollte hier bekannt sein. Sie enthalten Bestimmungen zu Arbeitszeiten, zum Arbeitsschutz und andere Regeln für das betriebliche Leben. Sehr geehrte Damen und Herren, wir wollen, dass die Menschen von ihrem Einkommen leben können und eben nicht auf Transferleistungen des Staates angewiesen sind. Wir können die Entwicklung von Tarifverträgen nicht diktieren – das wollen wir auch gar nicht –, aber der Staat kann dazu beitragen, dass Menschen, die seine Aufträge ausführen, ordentlich bezahlt werden. Allen sollte klar sein: Wir alle zahlen für billige Löhne – mithilfe unserer Steuern. Ich spreche von den sogenannten Ergänzern oder Aufstockern; für sie gibt es unterschiedliche Begriffe. Am Ende sind es in Brandenburg immer noch mehr als 24 000 Menschen – so beziffert es die Agentur für Arbeit –, die arbeiten gehen und dabei so wenig verdienen, dass sie ihren Lohn mit Bürgergeld ergänzen müssen, um über die Runden zu kommen. Das sind viel zu viele, meine Damen und Herren! Deswegen haben wir in unserem neuen Koalitionsvertrag vereinbart, den Vergabemindestlohn auf 15 Euro pro Stunde anzuheben. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Sehr geehrte Damen und Herren, Bürokratieabbau würden wir mit der Abschaffung dieses Gesetzes nicht erreichen. Erreichen würden wir den Abbau der untersten Lohngrenze – das darf doch nicht unser Anspruch sein! (Dr. Jan Redmann [CDU]: Aber der Mindestlohn gilt doch weiter! – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ist doch egal!) Wir werden in dieser Legislaturperiode über den Abbau von Bürokratie sprechen. Wir haben einen eigenen Ausschuss eingesetzt, der sich damit beschäftigen wird, und ich bin mir sicher, dass dieser Ausschuss zu guten Ergebnissen kommen wird. Zusammengefasst, meine Damen und Herren: Was es mit uns nicht geben wird, ist Lohndumping unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus. Keine Auftragsvergabe auf dem Rücken der Beschäftigten! (Dr. Jan Redmann [CDU]: 18 Cent!) Mit der neuen Koalition wird es keine Abschaffung des Vergabemindestlohns geben. Wir stehen für eine faire Entlohnung bei Aufträgen des Landes und der Kommunen. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)
