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Britta Müller

22.01.2025 Sitzungen 8/5

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion basiert auf falschen Sachverhaltsannahmen und leitet daraus ebenso falsche Forderungen ab. Vor diesem Hintergrund ist der Antrag ganz klar abzulehnen. Auf die einzelnen Forderungen gehe ich gern noch einmal klarstellend ein. Ausweislich des Koalitionsvertrages der Brandenburger Landesregierung ist es erklärtes Ziel, alle Krankenhausstandorte mindestens als Standorte der Gesundheitsversorgung zu erhalten und somit einen wichtigen Beitrag zur Akut- und Notfallversorgung und zur umfassenden Gesundheitsversorgung der Brandenburger Bevölkerung zu gewährleisten. Dabei soll und wird selbstverständlich den Anforderungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes Rechnung getragen. Dieses Gesetz ist zum 12. Dezember 2024 nach intensiven Diskussionen zwischen Bund und Ländern in Kraft getreten. Damit sind aber noch nicht alle Aspekte abschließend geregelt. Aktuell finden bereits die Abstimmungen zwischen Bund und Ländern zu den Rechtsverordnungen für die Umsetzung des Transformationsfonds statt. Ziel ist es, die Hoheit über die Förderanträge und deren Bewertung in die Hände der Länder zu geben. Darüber hinaus wird seitens des Landes gefordert, dass sich der Bund adäquat, das heißt mit Steuermitteln an den Investitionen beteiligt. Eine weitere, bis zum 31. März 2025 zu verabschiedende Rechtsverordnung betrifft die Leistungsgruppen sowie deren Ausgestaltung und Qualitätsanforderungen. Sie dürfen sich sicher sein, dass wir uns für die Interessen des Landes Brandenburg starkmachen und in unserer Kritik und Erwartungshaltung an den Bund sehr eindeutig sind. Die Länder brauchen mehr Ermessensspielräume, die Krankenhäuser mehr Flexibilität. Die Umsetzung des KHVVG wird in Brandenburg mit der Aufstellung eines Fünften Landeskrankenhausplans erfolgen. Bereits im Jahr 2024 wurde der künftige Prozess nach der neuen Planungssystematik vorgedacht und vorbereitet. Wie Sie alle wissen, sind wir zu Recht stolz auf die etablierten Beteiligungsformate und die gemeinsamen Abstimmungen des Vorgehens mit den für die Krankenhausplanung relevanten Partnerinnen und Partnern. Im ersten Quartal 2025 beginnen wir mit den Informationsveranstaltungen, den sogenannten Regionalkonferenzen, die wir heute schon anlässlich der mündlichen Anfrage besprochen haben. Wir starten in den Versorgungsgebieten des Landes Brandenburg, um mit allen relevanten Akteuren ausführlich über den anstehenden Prozess zu sprechen und sie zu informieren. Im weiteren Verlauf geht es dann um die im Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetz gesetzlich verankerten Beteiligungsformate. Als Beispiel seien die Gebietskonferenzen zu nennen, in denen wir uns gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten, den Krankenhausträgern, den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen, dem Landesausschuss des Verbandes der Privaten Krankenversicherung und weiteren Beteiligten austauschen. Selbstverständlich befinden wir uns auch im Austausch mit der Kassenärztlichen Vereinigung und den kommunalen Spitzenverbänden, um gemeinsam Lösungen für die zukünftigen Anforderungen in den Regionen zu erarbeiten. Dass es trotz eines vertrauensvollen Miteinanders in Sachen Gesundheitsversorgung hin und wieder kritische Momente gibt, erleben wir gerade in der Uckermark. Dort haben die geplanten Veränderungen der GLG an den Standorten Angermünde und Prenzlau für Aufregung gesorgt. Ja, Veränderungsprozesse sind nicht immer einfach und fördern mitunter Ängste und Befürchtungen. Daher ist es umso wichtiger, diese Prozesse durch eine gute und sachgerechte Kommunikation zu begleiten. Das heißt in diesem Fall, die Zukunft einer bedarfsorientierten, wohnortnahen, qualitativ und eben auch langfristig gesicherten Versorgung in der Uckermark in den Fokus der Veränderung zu stellen. Den Kern der Veränderung stellt dabei unter anderem die Sicherung der Erreichbarkeit der Versorgung im Notfall dar. Während für Prenzlau weiterhin die Aufrechterhaltung einer zentralen Notaufnahme Bestandteil der Krankenhausplanung ist, sehen die Planungen für Angermünde die Etablierung eines Medizinischen Versorgungszentrums mit einer 24/7-Erreichbarkeit vor. Damit ist nicht nur die Versorgung der Bevölkerung auch außerhalb der üblichen Sprechstundenzeiten der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte, sondern die medizinische Versorgung der weiterhin stationär versorgten Psychiatrie-Patienten gleichermaßen gesichert. Somit ändert sich an der Erreichbarkeit für die Bevölkerung nichts. Zeitlich soll die Anpassung in Prenzlau ab Juli 2025 umgesetzt werden. Der Veränderungsprozess in Angermünde soll frühestens im Jahr 2027 beginnen. Über die Richtlinie des G-BA wurde gerade viel geredet; ich bin aber erstaunt über die Interpretation. Richtig ist, dass die hier zu Rate gezogene Richtlinie die Verfügbarkeit eines Arztes für den Patienten in einer gewissen Zeit regelt, dies jedoch nur innerhalb eines Krankenhauses selbst. Die Richtlinie trifft keine Aussage zur Erreichbarkeit von Notfallstrukturen, sprich: eines Krankenhauses. Grundsätzlich ist jedes Krankenhaus verpflichtet, Notfälle zu versorgen, unabhängig von der hier zitierten Regelung zur gestuften Notfallversorgung. Seien Sie versichert, dass bei den anstehenden Veränderungen eine adäquate Verfügbarkeit und Qualität von medinischer Versorgung für jene, die sie benötigen, immer ein zentraler Punkt sein wird. Dafür arbeiten wir. Wir arbeiten für eine gute gesundheitliche und pflegerische Versorgung der Brandenburger Bevölkerung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BSW und SPD) 2025 39

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