Ulrike Liedtke
Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage? Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Nein. – Der neue Zuschnitt des Ressorts bildet die Brücke zwischen der Wertschöpfungsgemeinschaft zwischen Land und Stadt nahezu idealtypisch ab: vom Urproduzenten über die Bereitstellung regionaler Lebens- und Nahrungsmittel bis hin zum Verbraucherschutz – das alles in die Verantwortung für Natur, Umwelt und Lösungen für einen verantwortungsvollen Klimaschutz eingebettet. Sehr geehrte Abgeordnete, um aus dem Ministerium zukünftig die herausfordernde, systemrelevante Wertschöpfungsgemeinschaft zu gestalten, benötigen wir allerdings auch ausreichende Finanzmittel. Diese wichtige Aussage bitte ich bereits heute für unsere wichtige, bevorstehende Haushaltsdebatte zu durchdringen und auch ernst zu nehmen. Von den Demokraten dieses Landes, von uns als Landesregierung und von uns als gewählten Vertreterinnen und Vertretern dieses Parlaments erwarten unsere Bürgerinnen und Bürger, dass wir handeln – nein, noch viel wichtiger: dass wir liefern. Unser Haus zählt auf Ihre Unterstützung. Nun abschließend meine Ausführungen zum Antrag der AfD-Fraktion. Bevor wir zur fachlichen Einschätzung des Antrags kommen, möchte ich betonen: Staatssekretär Beyer und ich persönlich nehmen diese Sache natürlich sehr ernst. Mit der Initiative der Landschlachtereien und Fleischfachbetriebe hat auf der Grünen Woche bereits ein intensiver Austausch begonnen, und die Fachabteilungen Verbraucherschutz und Landwirtschaft haben daran teilgenommen. Ich selbst plane auch einen Besuch beim Kollegen Jaschinski in Elbe-Elster, um mich vor Ort über die Sachlage zu informieren. Parallel werden wir uns mit anderen Landkreisen zu den aufgeworfenen Fragen beraten. Das Anliegen des Landkreises Elbe-Elster ist grundsätzlich nachvollziehbar; es bedarf jedoch einer detaillierten Prüfung etwaiger finanzieller und struktureller Auswirkungen. Es muss zumindest grundlegend geklärt werden, wie die kommunalen Mindereinnahmen, die durch die Deckelung der Gebühren auf der Landesebene entstünden, durch das Land Brandenburg ausgeglichen werden könnten. Gegebenenfalls wäre hierbei sogar das EU-Beihilferecht zu beachten. Die jährliche Gesamtsumme der kommunalen Mindereinnahmen ließe sich in Brandenburg erst nach einer detaillierten Strukturerhebung der Schlachtbetriebe beziffern. Hierfür müssten wir zunächst die Kapazitäten der Schlachtbetriebe ermitteln. Im zweiten Schritt müssten wir bzw. die zuständigen Behörden die jeweils kalkulierten Gebühren erfassen und auswerten. Sie merken: Das wäre also ein Bürokratiemonster, das wieder auf uns zurollt. Die Umsetzung einer einheitlichen Regelung auf der Landesebene erscheint daher zum jetzigen Zeitpunkt kaum realisierbar. Es ist daher zu empfehlen, ein Votum des Landkreistages einzuholen, bevor wir darüber beschließen, und auf dessen Basis über eine – grundsätzlich mögliche – Landesinitiative zu beraten. 2025 15 Aus fachlicher Sicht kann dem Vorschlag der Deckelung der Fleischhygienegebühren für Schlachtbetriebe mit geringem Durchsatz auf Landesebene nach dem bayerischen Modell gegenwärtig nicht zugestimmt werden. Deshalb empfehlen wir die Ablehnung des Antrags der AfD-Fraktion. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und BSW)
