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Jörg Vogelsänger

SPD 22.01.2025 Sitzungen 8/5

Eine kurze Nachfrage: Es geht um das Jahr 2025. Wie viele Mittel sind von den Kommunen für das Jahr 2025 beantragt worden – sofern die Zahl entsprechend verfügbar ist? Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Momentan laufen die Haushaltsaufstellungen des Bundes und des Landes. Sie lassen noch keine Vorhersage für das Förderprogramm 2025 zu, aber wir wollen die entsprechenden Mittel zu Kofinanzierung der Bundesmittel in Höhe der letzten Jahre im Landesaushalt 2025 bereitstellen. Leider sind auch die Verhandlungen zur Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2025 zwischen Bund und Ländern ins Stocken geraten, da die derzeitige Bundesregierung eine solche nicht mehr abschließen möchte. Der bisherige Verhandlungsverlauf lässt jedoch darauf schließen – und hoffen –, dass der Bund seine bisherigen finanziellen Zusagen einhalten will. Weiterhin rechne ich nicht mit inhaltlichen Änderungen, sodass die bisherigen drei Programmbereiche „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ Bestand haben werden. Auch hoffe ich auf eine Rücknahme der im letzten Jahr einseitig vom Bund eingeführten Streckung der Städtebaufördermittel von vormals fünf auf sieben Jahre, da sonst wichtige Zukunftsinvestitionen in unseren Kommunen erheblich verzögert werden. Ich hoffe sehr, dass Vernunft und Realismus in einer neuen Bundesregierung zu einer Rücknahme der seit Jahren bewährten fünfjährigen Streckung führen werden. Konkret zu Ihrer Frage, Herr Vogelsänger: Die Kommunen konnten ihre Anträge für das kommende Programmjahr bis zum 30.11. letzten Jahres stellen. Insgesamt gingen bei der Bewilligungsbehörde, dem Landesamt für Bauen und Verkehr, 127 Anträge mit einem Antragsvolumen von rund 214 Millionen Euro für das Programmjahr 2025 ein. Zum Vergleich: Im Programmjahr 2024 standen rund 83,98 Millionen Euro bereit. Das zeigt: Der Bedarf an Städtebaufördermitteln ist unverändert hoch und übersteigt die vorhandenen finanziellen Mittel um ein Vielfaches. Es bedarf insoweit einer verlässlichen Kontinuität bezüglich der Bereitstellung dieser wichtigen Finanzhilfen für unsere Brandenburger Städte. Das bedeutet für das Jahr 2025, dass sowohl der Bundes- als auch der Landeshaushalt zügig beschlossen werden muss, damit die Städtebaufördermittel 2025 tatsächlich auch in diesem Jahr bewilligt werden können. – Vielen Dank. (Jörg Vogelsänger [SPD]: Vielen Dank!)

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