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Julia Sahi

SPD 22.01.2025 Sitzungen 8/5

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Eine gute medizinische Versorgung im ländlichen Raum gehört zweifellos zur Daseinsvorsorge und ist von entscheidender Bedeutung für unser Land. Daher freut es mich sehr, zu diesem Thema sprechen zu dürfen. Vor uns liegt ein Antrag, der sich mit der Notfallversorgung in der Uckermark beschäftigt – vielmehr: beschäftigen will. Schnell wird deutlich, dass dieser Antrag auf fatalen Falschannahmen basiert. Sein einziges erkennbares Ziel ist es – der Redebeitrag hat es belegt –, Angst und Panik zu schüren, (Beifall SPD) und das vor allem im Zuge der anstehenden Umsetzung des Krankenhausgesetzes. Das also scheint Ihr Geschäftsmodell auch in dieser Wahlperiode zu sein. (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Sie machen dort weiter, wo Sie aufgehört haben. Ihr Vorhaben wird Ihnen aber nicht gelingen; denn das Krankenhausgesetz ist kein neues Heizungsgesetz, (Lachen des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) auch wenn Sie sich das wünschen. Es ist wirklich schändlich, eine Krankenhausgesellschaft an den Pranger zu stellen, die kluge unternehmerische Entscheidungen getroffen hat, gerade um beide Krankenhausstandorte – in Prenzlau und in Angermünde – zu erhalten, ohne die Notfallversorgung auch nur anzutasten. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Solche Gesellschafter verdienen Dank und nicht Kritik. Das muss ich einfach einmal deutlich sagen. (Beifall SPD) 2025 35 Schauen wir in Ihren Antrag! Sie behaupten, die Innere Medizin am Kreiskrankenhaus Prenzlau müsse geschlossen werden. Das ist schlichtweg falsch. Sie bleibt! Ein einziger Anruf in Prenzlau genügt, um das herauszufinden. Wenn Sie das getan hätten, wüssten Sie auch, dass umstrukturiert wird – eben um die stationäre und die ambulante Versorgung enger miteinander zu verzahnen mit dem Ziel, die tatsächlichen Bedürfnisse in der Region viel besser abzudecken. Zudem unterschlagen Sie, dass an die Psychiatrische Fachklinik in Angermünde ein neues Medizinisches Versorgungszentrum angegliedert wird. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Ein letztes Beispiel – denn wir wollen die Geduld des Hohen Hauses nicht länger strapazieren –: Sie behaupten, der Gemeinsame Bundesausschuss, G-BA, verlange, dass ein Facharzt innerhalb von 30 Minuten überall in der Region beim Patienten sein müsse. Das ist inkorrekt, und diese Aussage zeugt von Inkompetenz. – Nein, ich lasse keine Zwischenfragen zu. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das spricht für Kompetenz!) Denn richtig ist dies: Die von Ihnen zitierte 30-Minuten-Vorgabe des G-BA gilt ausschließlich für Krankenhäuser mit einer bestimmten Notfallstufe, um finanzielle Zuschläge zu erhalten. Sie hat nichts, rein gar nichts mit Hausbesuchen, Notfalleinsätzen oder der Notfallversorgung generell zu tun. (Beifall SPD und BSW – Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Meine sehr geehrten Damen und Herren, eines steht fest: Die SPD-geführten Landesregierungen haben die Krankenhäuser und Krankenhausstandorte in der Vergangenheit nicht und nie im Stich gelassen. Das wird auch in Zukunft so bleiben. (Beifall SPD und BSW) Für meine Fraktion darf ich Ihnen versichern, dass wir alles für den Erhalt unserer Klinikstandorte tun werden. (Zuruf von der AfD: Na klar!) Das haben wir immer bewiesen. Kommen wir zu den enormen finanziellen Anstrengungen, die die Landesregierung jüngst zur Stärkung der Brandenburger Krankenhauslandschaft unternommen hat. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Brandenburg-Paket!) Zur Erinnerung: In den vergangenen Jahren gab es jeweils 200 Millionen Euro jährlich für die brandenburgischen Krankenhäuser. Meine Damen und Herren, das kann sich mehr als sehen lassen! (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Mit einer Förderquote von etwa 8 % liegt das Land Brandenburg bundesweit – ich wiederhole: bundesweit – an der Spitze. (Lena Kotré [AfD]: Können Sie es noch mal wiederholen?!) Anders formuliert: Kein Bundesland investiert pro Kopf mehr in seine Krankenhäuser als Brandenburg. (Beifall SPD und BSW) Ich bin daher sehr stolz, dass der Gedanke der Daseinsvorsorge auch in den Koalitionsvertrag Eingang gefunden hat. Darin heißt es: Wir werden alle Klinikstandorte als Orte der regionalen Gesundheitsversorgung erhalten. Wir werden die stationäre und die ambulante Versorgung enger verzahnen. Und: Wir sichern die Notfallversorgung vor Ort. Unserem Ministerpräsidenten und unserer Gesundheitsministerin ist es zudem sehr wichtig, dass die Krankenhausplanung Ländersache bleibt. Bei der Umsetzung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes wird die Koalition die Brandenburger Interessen also besonders fest im Blick behalten. Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag ist kein Beitrag zu einer besseren Gesundheitsversorgung im Land. Die Menschen in der Uckermark und in ganz Brandenburg verdienen eine Politik, die Probleme angeht und löst. Das tut dieser Antrag nicht. Deshalb lehnen wir ihn ab. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)

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