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Jouleen Gruhn

BSW 22.01.2025 Sitzungen 8/5

Sehr geehrte Frau Präsidentin, heute ist es meine erste Rede; es ist nicht meine erste Rede im Parlament; dennoch vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Sie kennen mich mittlerweile ein wenig, zumindest durch eine vorherige Rede. Ich habe grundsätzlich den Anspruch, mich zunächst unabhängig von der Parteifarbe der Einbringer mit Anträgen fachlich auseinanderzusetzen. Ich bin auch zu diesem Antrag der Auffassung, dass darin einige wesentliche Punkte – zumindest solche, die von den Bürgern vor Ort als wesentlich empfunden werden – enthalten sind. Es werden die Sorgen der Menschen aufgegriffen. Ja, durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz mit seinen zahlreichen Vorgaben und Zwängen wird die Lage für unsere Brandenburger Krankenhausstandorte und -abteilungen nicht einfacher. (Zurufe der Abgeordneten Steeven Bretz [CDU], Lars Hünich [AfD], Uwe Adler [SPD] und Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) – Ich würde mich wirklich freuen, wenn ich erst zu Ende ausführen dürfte. Das wäre sehr freundlich. Wir kommen vielleicht später noch zu Rückfragen Ihrerseits. Die Lage wird also nicht einfacher. Diese Angst vieler Brandenburger, im Notfall nicht mehr rechtzeitig versorgt zu werden, haben die Ampelkoalition im Bund und besonders Herr Lauterbach zu verschulden, da er gesagt hat, dass in den nächsten Jahren hunderte Krankenhäuser in Deutschland schließen sollen. Aber wir haben, wie ich finde, eine Verpflichtung, unseren Bürgern dort, wo möglich, unnötige Sorgen zu nehmen und verantwortungsvoll mit den Gefühlen der Menschen umzugehen. Es ist einfach nicht richtig – dabei sollte man aus Verantwortung für die Bürger schon genau bleiben –, dass Krankenhäuser in der Uckermark schließen sollen oder keine Notfallversorgung vor Ort mehr möglich sein soll. Was genau ist bekannt? Welche Informationen liegen vor? Man braucht nicht lange zu googeln. Dazu gibt es eine Pressemitteilung der GLG von vor zwei Monaten mit den Eckpunkten zum Sanierungskonzept für die Krankenhäuser Angermünde und Prenzlau. Gäbe es das Konzept nicht, würden, davon bin ich überzeugt, diese Häuser auch Schwierigkeiten bekommen. Begründet werden die Maßnahmen mit einer herausfordernden wirtschaftlichen Situation, beide Standorte betreffend, und dem Ziel, die Finanzierung und den Erhalt der Krankenhausstandorte für die Zukunft zu sichern. Ich bin der Auffassung, das ist vernünftig und auch im Interesse der Mitarbeiter. In einer ihrer ersten Amtshandlungen war dann auch unsere BSW-Gesundheitsministerin Britta Müller vor Ort und hat das Gespräch mit den Beschäftigten und den Klinikleitungen gesucht. Ich erspare Ihnen jetzt die Details, die Sie von Frau Sahi und von Frau Fährmann schon zweimal gehört haben. Unterm Strich wird es keine Krankenhausschließungen und keine wegbrechende Notfallversorgung geben. Es wird auch keine Entlassungen von Klinikpersonal geben. Das steht alles fest. Klar ist aber auch: Wenn die kleineren Krankenhäuser auf dem Land angesichts der Reformen von Herrn Lauterbach weiter bestehen wollen, müssen sie sich umstellen und enger zusammenarbeiten – je eher, desto besser. Dazu müssen alle Partner der jeweiligen Gesundheitsregionen an einem Tisch zusammenkommen, um gemeinsam zu überlegen, wie man die gesundheitliche Versorgung trotz fehlgeleiteter Reformpolitik und leerer Kassen aufrechterhalten kann. Genau das sehen wir in der Uckermark an den von Ihnen genannten Beispielen Angermünde und Prenzlau, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Krankenhäuser werden in Zukunft eben nicht mehr jedes für sich selbst und alles machen können, sondern müssen sich die gesundheitliche Versorgung aufteilen. Weiterhin werden mehr Leistungen ambulant und telemedizinisch erbracht werden müssen. Daran halten sich die Krankenhäuser jetzt, indem sie den Umbau beginnen. Nun konkret zu Ihrem Antrag bezüglich der vom G-BA definierten gestuften Notfallversorgung. Ich werde jetzt nicht als Dritte auf die Details eingehen, möchte aber noch einmal daran erinnern – das wissen die Gesundheitsexperten unter Ihnen eigentlich auch –: Der G-BA empfindet sein eigenes System als so schlecht und reformbedürftig, dass er sich selbst Mitte letzten Jahres den Untersuchungsauftrag gegeben hat, die Notfallstufen umfassend zu evaluieren und an die Bedürfnisse anzupassen. Mit den Ergebnissen ist übrigens nicht vor September dieses Jahres zu rechnen. – Das wollte ich noch einmal in Erinnerung rufen; aber das haben Sie sicherlich alle gewusst. Es ist also weniger sinnvoll, als man glauben mag, eine Landesregierung jetzt schon auf anerkannt reformbedürftige Regelungen festzunageln. Das ergibt gar keinen Sinn. Das ist auch meine Begründung dafür, dass dieser Antrag abzulehnen ist. Ich darf noch ein bisschen reden. Die Zeit nutze ich gern. Ich möchte noch einmal erklären, dass die Notfallversorgung in Brandenburg eigentlich schon weit voraus ist. Auch bei der von Herrn Lauterbach geplanten Notfallreform konnten wir Brandenburger nur staunen und sehen: Vieles davon haben wir eigentlich schon. Bei uns gibt es 19 Bereitschaftsdienstpraxen an Krankenhäusern. Die Vernetzung mit den Notrufnummern 112 und 116 117 ist schon vorhanden. Wenn die nächste Bundesregierung endlich eine Notfallreform durchführt, soll sie nach Brandenburg kommen und kann hier von uns lernen. – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD)

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