Britta Müller
Sehr geehrte Abgeordnete Dr. Oeynhausen, vielen Dank für diese Frage. – Sie sprechen jetzt den gesetzlichen Prozess an. Ich habe vorhin über im Vorfeld stattfindende Regionalkonferenzen, also über unsere beratende Tätigkeit im Vorfeld des Planungsprozesses, gesprochen. Sie greifen jetzt die gesetzliche Verankerung auf. Der Prozess zur Aufstellung des Fünften Krankenhausplanes hat begonnen, aber die Gebietskonferenzen, wie sie hier gesetzlich festgelegt werden, werden erst einberufen, wenn die Krankenhausplanungsbehörde einen Entwurf der künftigen Versorgungsaufträge der Brandenburger Krankenhäuser erarbeitet hat und dieser im Kreis der Teilnehmer beraten werden kann. Die konkrete Erarbeitung des Entwurfs der künftigen Versorgungsaufträge der Brandenburger Krankenhäuser wird angesichts der in Bezug auf das Gesetz noch laufenden Verfahren des Bundes – hier möchte ich erneut auf diese drei Rechtsverordnungen verweisen – noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
