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Martina Maxi Schmidt

SPD 22.01.2025 Sitzungen 8/5

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie viele Tausend Brandenburgerinnen und Brandenburger bin auch ich viele Kilometer am Tag pendelnd zur Arbeit unterwegs. Daher herzlichen Dank an die CDU-Fraktion für den Antrag und die Möglichkeit, heute auch unsere Vorhaben vorzustellen. Brandenburg ist ein Pendlerland und steht für individuelle Mobilität, ÖPNV und eine starke Wirtschaft. Im Jahr 2023 – dafür liegen uns Zahlen vor – pendelten 1,1 Millionen Menschen innerhalb Brandenburgs oder in die Metropolregion Berlin. Es gibt aber nicht nur Pendelverflechtungen zwischen Berlin, Potsdam, Bernau oder dem Havelland, sondern auch mit Polen und sogar mit der Hansestadt Hamburg. Zur Mobilitätsausstattung dieses Landes zählen ca. 10 000 km Bundesstraße und Landesstraße; davon entfallen 5 600 km auf Landesstraßen sowie auf Radwege. Um die Mobilität vor allem in den ländlichen Regionen zu stärken, bedarf es der Erhaltung, der Modernisierung und, wo nötig, auch der Ergänzung des Straßennetzes. Daher ist die Straßensanierung für uns ein zentrales Thema. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) In einigen Punkten, liebe Kollegen von der CDU, sind wir uns wirklich einig. Das ist die Bedeutung der Straßensanierung, und auch, was den schlechten Zustand der Landesstraßen angeht, kann ich Ihnen nur beipflichten. Natürlich muss die Qualität unserer Landesstraßen verbessert werden. Doch der vorgeschlagene Ansatz greift an dieser Stelle aus unserer Sicht zu kurz und führt – man verzeihe mir das Bild – in eine Sackgasse. Außerdem frage ich mich schon, warum Sie diesen Antrag gerade jetzt stellen, nachdem das Ministerium doch fünf Jahre lang in CDU-Hand lag. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Daher: Ein Sonderprogramm, das sich nur auf eine einzige besonders sanierungswürdige Landstraße pro Landkreis oder kreisfreier Stadt konzentriert, geht am Bedarf und an den verschiedenen Bedürfnissen der Region vorbei. Die bisherigen Sanierungsregelungen setzen bereits drei Schwerpunkte: erstens den vordringlichen Bedarf und die entsprechende Priorisierung von Straßenbauvorhaben, zweitens den Einsatz der vorhandenen Haushaltsmittel und drittens den Einsatz der notwendigen und vor allem vorhandenen Personalressourcen. Die Investitionen in Landesstraßen erfolgen grundsätzlich auf der Basis der verkehrlichen Bedeutung, des baulichen Zustands und der Herstellung der Verkehrssicherheit. Ein Wünsch-dir-was-Konzert, in dem jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt eine Straße sanieren lassen darf – das hat einen gewissen Charme, das gebe ich zu, aber in der praktischen Umsetzung ist die Teilsanierung von Strecken dann doch nur Flickschusterei. Die notwendige Prioritätensetzung für die Straßensanierung nach vordringlichem Bedarf würde somit ausgehebelt. Die Pendlerinnen und Pendler würden bei ihrer Fahrt lediglich feststellen, welche Prioritäten im jeweiligen Kreis gesetzt wurden, aber sie wären sicherlich nicht schneller und sicherer unterwegs; denn gependelt wird über die Kreis- und Landesgrenzen hinweg. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Meine Damen und Herren, wir betrachten den ländlichen Raum notwendigerweise in seiner Gesamtheit. Denn Mobilität ist für uns eine Frage der Daseinsvorsorge und der gesellschaftlichen Teilhabe. Daher gewährleisten wir die Mobilität für alle Verkehrsträger und alle Verkehrsteilnehmer, egal ob diese zu Fuß, mit dem Rad, mit dem Auto oder der Bahn unterwegs sind. Sozialdemokratische Prioritäten zu setzen heißt für uns auch, dass die begrenzten Haushaltsmittel dort eingesetzt werden müssen, wo sie am dringendsten gebraucht werden. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Des Weiteren sagen Sie von der CDU nichts über die Finanzierung des geplanten Sanierungsfonds. Weder treffen Sie Aussagen über die Höhe des Fonds, noch sagen Sie, woher Sie das Geld nehmen wollen. Das ist keine seriöse Haushaltspolitik. Auch Ihnen dürfte nicht entgangen sein, dass wir den Gürtel jetzt enger schnallen müssen. Deswegen müssen wir die begrenzten Haushaltsmittel zielgerichtet und besonders verantwortungsvoll einsetzen. Ein weiterer Kritikpunkt ist die mangelnde langfristige Planung und die Integration in die bestehenden Straßenbauvorhaben, vor allem auf der Grundlage der gegebenen Personalressourcen. Das Fachpersonal und auch die Planungs- und Baukapazitäten sind nun einmal begrenzt. Sehr geehrte Damen und Herren! Wir brauchen eine gesamtheitliche Straßensanierungsstrategie, die selbstverständlich alle relevanten Akteure einbeziehen soll: den Landesbetrieb Straßenwesen einschließlich der Landkreise; sehr gerne. Wir arbeiten an einer sicheren Verkehrsinfrastruktur für alle Verkehrsteilnehmer, für alle Verkehrsträger, damit alle Menschen schnell und vor allem sicher an ihr Ziel kommen. Dies verlangt jedoch ein Denken über die jeweilige Landkreisgrenze und über diesen Antrag hinaus. Daher lehnen wir heute den vorliegenden Antrag ab. (Beifall SPD und BSW) Den Änderungsantrag der AfD lehnen wir auch ab.

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