Britta Müller
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr. Schierack, vielen Dank für die Frage. In der Tat befinden sich die Krankenhäuser derzeit in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation. Dennoch müssen wir auf das Prinzip der dualen Finanzierung der Krankenhäuser, wie sie in Deutschland seit 1972 gesetzlich geregelt ist, hinweisen. Diese beinhaltet eine Trennung zwischen den Investitionskosten, die grundsätzlich durch die Bundesländer finanziert werden, und den Betriebskosten, deren Finanzierung durch den Bund, hier über die Krankenkassen, erfolgt. Meine Forderung an den Bund, die Krankenhäuser hinsichtlich der Betriebskosten, also der Personal- und Sachkosten, bedarfsgerecht zu finanzieren, habe ich bereits mehrfach artikuliert; das ist doch keine Aufgabe des Landes. Die Krankenhäuser haben nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz einen Rechtsanspruch auf staatliche Förderung für Investitionen, wenn sie in den Krankenhausplan des jeweiligen Bundeslandes aufgenommen sind. Das Land Brandenburg unterstützt die Krankenhäuser bereits seit Jahren finanziell sehr intensiv in dem Bereich der Investitionen. Das Fördervolumen für Investitionen lag in den Jahren 2023 und 2024 bei rund 200 Millionen Euro. Diese setzten sich aus 110 Millionen Euro und 94 Millionen Euro aus Sonderprogrammen zusammen. Dies entspricht einer Investitionsförderquote von etwa 8 %, gemessen an den Erlösen. Hinzu kamen in den vergangenen Jahren weitere Förderprogramme wie das „Green Care and Hospital“-Programm mit einem Fördervolumen von 66,3 Millionen Euro in den Jahren 2023 und 2024. Auch der Krankenhausstrukturfonds II mit insgesamt 97 Millionen Euro in den Jahren 2019 bis 2024, der ab 2026 durch den Transformationsfonds abgelöst wird, hat die Investitionskosten getragen. Auch der Krankenhauszukunftsfonds für Investitionen im IT-Bereich mit einem Volumen von insgesamt 127 Millionen Euro kommt noch bis 2026 zur Auszahlung. Insgesamt wird den Krankenhäusern eine nicht unerhebliche finanzielle Unterstützung durch das Land geboten. Die Landesregierung setzt sich auf Bundesebene weiter für eine stabile Finanzierung der Brandenburger Krankenhäuser ein. In den nächsten Jahren wird der Transformationsfonds maßgeblich zur finanziellen Unterstützung der Krankenhäuser dienen. Der Transformationsfonds wurde im Rahmen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes eingerichtet und soll ab 2026 greifen. Ziel des im Gesetz verankerten Transformationsfonds ist es, die Veränderungen an Krankenhausstandorten zum Beispiel in Richtung ambulant-stationärer Leistungserbringungen oder die Konzentration von Standorten zu unterstützen. Für Brandenburg bedeutet dies 1,5 Milliarden Euro in den Jahren 2026 bis 2035, je zur Hälfte vom Bund und vom Land finanziert. Die Rechtsverordnungen zum Transformationsfonds befinden sich auf Bundesebene derzeit in Erarbeitung. Das BMG betont, dass diese Rechtsverordnungen zum Transformationsfonds höchste Priorität haben. Sie sind für die Bundesratssitzung am 14. Februar angekündigt. Über die investive Finanzierung hinaus unterstützt das Land die Krankenhäuser im Zuge der Umsetzung der Krankenhausreform durch intensive Beratung, in Dialogforen in den Regionen und pro Krankenhaus. Die Versorgungsbedarfsplanung und die Koordinierung erfolgen im Rahmen der angelaufenen Krankenhausplanung sowie der Zuteilung von Leistungsgruppen der Zukunft.
