Ellen Fährmann
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Werte Besucher! Seit dem Inkrafttreten des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes ist allen Bundesländern klar, dass es massive Einschnitte und Veränderungen in der klinischen Versorgung geben wird. Davon betroffen sind in erster Linie kleine Kliniken im ländlichen Raum, auch in Brandenburg. Die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung vor Ort, gerade auch die Notfallversorgung, ist sicherzustellen. Die Umwandlung dieser Häuser in medizinische Versorgungszentren kann ambulante Strukturen stärken – ja. Es stellt sich dann aber die Frage: Wie sieht am Ende die stationäre medizinische Versorgung aus? Exemplarisch dafür haben Sie in Ihrem Antrag die beiden Klinikstandorte Angermünde und Prenzlau in der Uckermark benannt. Der Klinikverbund GLG mbh, dessen drei Gesellschafter der Landkreis Barnim, der Landkreis Uckermark und die Stadt Eberswalde sind, hat im Zuge des KHVVG Ideen vorgestellt. Ich sage ausdrücklich: Ideen vorgestellt. Ihre Behauptung, alle Gesellschafter und der Aufsichtsrat hätten diesen Umstrukturierungsplänen zugestimmt, ist schlicht falsch. Das weiß ich, denn ich sitze in diesem Aufsichtsrat. Die Vorstellung, das GLG-MVZ Prenzlau und das GLG-MSZ Uckermark einer Umstrukturierung zu unterziehen, erreichte die Beschäftigten Ende November. Diese Ankündigung der GLG-Klinikleitung war nicht geschickt, und auch der Umfang und die Art der Umstrukturierung sind den Mitarbeitern nicht zur Kenntnis gegeben worden. Das verunsicherte die Bevölkerung sehr, aber natürlich auch die Beschäftigten, die darauf mit Protesten reagierten. Mit Ihrem Antrag wollen Sie von der AfD in einen Prozess eingreifen, der zunächst einmal unter den Gesellschaftern und im Aufsichtsrat geführt werden muss. Die Pläne müssen genauestens geprüft werden und dürfen der Sicherstellung der medizinischen Versorgung in der Region nicht entgegenstehen. Eine Notfallversorgung über die Rettungsstellen an beiden Standorten wurde nie infrage gestellt. Die gegenteilige Aussage ist falsch. Falsch ist ebenfalls die Behauptung, dass diese Versorgung ab dem 30. Juni nicht mehr sichergestellt sei. Für den Klinikstandort des GLG-MSZ Angermünde ist bis 2027 keine Umstrukturierung geplant. Es bleibt also alles so, wie es ist. Das GLG-MVZ Prenzlau war auch in der Vergangenheit immer in einer Schieflage. Warum – auch das ist eine Frage, die wir mit der GLG-Geschäftsführung in einer Aufsichtsratssitzung klären müssen. Für diesen Standort gibt es verschiedenste Optionen und Vorstellungen für den Weiterbetrieb. Zu den Optionen gehört es, ambulante Bereiche zu stärken und klinische Bereiche auszubauen. Welche davon am Ende in Betracht kommen, wird die Auseinandersetzung mit der Thematik zeigen. Positiv ist anzumerken, dass sich der GLG-Klinikverbund derzeit nicht in einer finanziellen Schieflage befindet, (Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) sodass in Ruhe nach guten Lösungen für alle Beteiligten gesucht werden kann, um am Ende sicherzustellen, dass alle Klinikstandorte erhalten werden. (Beifall CDU und SPD) Es ging zu keinem Zeitpunkt darum, die Rettungsstellen zu schließen und die Versorgung einzustellen. Mit Ihrem Antrag treiben Sie von der AfD die Verunsicherung unter den Beschäftigten und in der Bevölkerung nur weiter voran, ohne konkrete Lösungsansätze aufzuzeigen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das ist DDR-Argumentation!) Ich wiederhole: Auch Sie tragen mit Ihrem Vorgehen dazu bei, die Verunsicherung voranzutreiben. Viele Beschäftigte haben sich schon nach neuen Möglichkeiten der Arbeit umgesehen. Klar ist – das wissen Sie –: Durch Personalmangel kommt es zu Verunsicherung, und dann ist auch die Versorgung der Bevölkerung gefährdet. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ist nachher die AfD schuld! – Gegenruf von der SPD – Heiterkeit)
