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Britta Müller

22.01.2025 Sitzungen 8/5

Ich versuche, das zu beantworten, was ich in der Kürze tatsächlich beantworten kann. – Ich habe natürlich keinen Überblick über die personelle Ausstattung der anderen Landesministerien, die den Gesundheitsbereich verantworten. Mit diesen Informationen bin ich jetzt nicht ausgestattet. Wir können Ihnen das gerne, wenn es notwendig ist, schriftlich nachreichen. Sie fragten aber in Ihrer mündlichen Anfrage Nummer 10, die sich auf Ihre Kleine Anfrage 44 bezieht, nach dem Personalaufwuchs und den zusätzlichen Räumlichkeiten im Geschäftsbereich des LAVG, die Sie eben auch noch einmal angesprochen haben. Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Gesundheit und Soziales – vormals: MSGIV – war es nicht erforderlich, aufgrund des betreffenden Personalaufwuchses zusätzliche Räumlichkeiten anzumieten. 2025 31 Im Geschäftsbereich des LAVG jedoch erfolgte im Zuge der Stellenbesetzung und der Neuaufteilung der Dezernate G1 und G6 die zusätzliche Anmietung von Räumlichkeiten innerhalb der Liegenschaft in der Großbeerenstraße 181 bis 183 in Potsdam für insgesamt 17 Mitarbeitende. Auf die davon beim LAVG im Zuge der Krankenhausreform geschaffenen 6 Stellen entfällt ein rechnerischer Anteil an den Mietzahlungen in Höhe von 2 212 Euro im Monat zuzüglich der Nebenkosten in Höhe von 708 Euro. Im Geschäftsbereich Gesundheit – das ist Ihnen bekannt – gibt es ein Referat, das sich mit der Krankenhausplanung und -finanzierung beschäftigt. In Ihrer Kleinen Anfrage 44 haben Sie auch explizit nachgefragt, wie viele Mitarbeiter sich in der Projektgruppe mit der Krankenhausreform befassen. Dieser Personalaufwuchs ist insbesondere aufgrund der Bundesgesetzgebung erforderlich geworden, um den daraus resultierenden Aufgaben und der Sicherstellung der medizinischen Versorgung, also der Umsetzung der Krankenhausreform, hier in Brandenburg gerecht zu werden; dafür sind die Stellen auch eingesetzt.

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