Andreas Kutsche
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zur Aufhebung des Vergabegesetzes – eines Gesetzes, das für faire Löhne, soziale Standards und die Stärkung regionaler Unternehmen in Brandenburg steht – ist nicht nur ein Rückschritt, sondern ein direkter Angriff auf die Rechte der Beschäftigten sowie auf die wirtschaftliche Stabilität unseres Landes. (Beifall BSW – Dr. Jan Redmann [CDU]: 18 Cent!) Ich stehe hier, um klarzustellen, dass wir das Erreichte nicht preisgeben dürfen; wir stellen uns entschieden gegen diesen Vorschlag. Die CDU verkennt, dass die Teuerung in unserem Land hauptsächlich andere Ursachen hat: Sanktionen und ein Wirtschaftskrieg, der vor allem uns selbst schadet und ganz besonders auch kleine und mittelständische Unternehmen betrifft. (Beifall BSW) Der von Ihnen eingeführte CO -Preis belastet die Unternehmen 2 zusätzlich. Sie haben auch alle Coronamaßnahmen mitgetragen, die vielen kleinen und mittleren Unternehmen den Garaus machten. Wenn es der CDU wirklich um Bürokratiekosten ginge, würde sie gezielte Vorschläge unterbreiten, wie bürokratische Prozesse verschlankt werden können, ohne die Sozialstandards anzutasten. Wir – und das hat der Kollege von der SPD schon gesagt – haben uns für diese Legislaturperiode vorgenommen, das Mindestentgelt auf 15 Euro zu erhöhen und eine Tariftreueregelung für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen einzuführen. Die Stärkung der Tarifbindung halten wir für dringend nötig, um die Tarifbindungsquote im Land Brandenburg zu erhöhen. Das Vergabegesetz ist kein Hindernis, sondern ein Garant sozialer Gerechtigkeit und Ausdruck wirtschaftlicher Vernunft. Es stellt sicher, dass öffentliche Aufträge sozialen Standards entsprechen, regionale Unternehmen gestärkt werden und Dumping verhindert wird. Die CDU argumentiert, dass das Vergabegesetz ein bürokratisches Monster sei. Laut dem Bericht des BMWK zur Vergabestatistik gingen allerdings 64,2 % der öffentlichen Aufträge an kleine und mittelständische Unternehmen. Wo ist da die Benachteiligung erkennbar? Eine Abschaffung des Vergabegesetzes hätte massive soziale Folgen. Lohndumping würde zunehmen, wodurch die Lebensqualität der Beschäftigten gefährdet würde. Im Gesetzentwurf heißt es in der Begründung unter anderem: „Die Mehrkosten durch zusätzliche Anforderungen tragen letztlich die Steuerzahler – eine Belastung, die sich Brandenburg nicht länger leisten kann.“ Doch wer trägt die Mehrkosten all derjenigen Arbeitnehmer, die infolge des Wegfalls dieses Mindestentgelts dann auf staatliche Sozialleistungen angewiesen wären? (Beifall BSW)
