Guten Morgen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir können wieder pünktlich mit der Sitzung beginnen und das wollen wir auch tun. Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf Sie ganz herzlich zu unserer Sitzung des Thüringer Landtags begrüßen, die ich hiermit für den heutigen Tag eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne – herzlich willkommen, ein Gruß geht nach oben – und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Schriftführer zu Beginn der Sitzung sind Herr Abgeordneter Weltzien und Herr Abgeordneter Urbach. Für diese Sitzung hat sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Worm. Gestatten Sie mir einige Hinweise zur Tagesordnung. Wir sind bei der gestrigen Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, den neuen Tagesordnungspunkt 8 a heute als zweiten Punkt aufzurufen. Zu Tagesordnungspunkt 4 wird ein Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/5657 elektronisch bereitgestellt und verteilt. Die Verteilung wird gemäß der getroffenen Absprache zentral auf den beiden Tischen an den Seiten des Plenarsaals erfolgen. Sobald das erfolgt ist, werde ich Sie darüber informieren. Zu Tagesordnungspunkt 9 wurde ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/5656 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Herr Abgeordneter Bühl, bitte schön.
Sie sind Einreicher, gut. Der Tagesordnungspunkt 25 ist die zweite Beratung zum Dritten Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung. Die Antragsteller wollen diesen Gesetzentwurf auf die Tagesordnung für die nächste Sitzung schieben. Dann lasse ich das abstimmen. Wer damit einverstanden ist, dass der Tagesordnungspunkt 25 auf Antrag der Antragsteller auf die Juli-Sitzung verschoben wird, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen und der Gruppe der FDP. Wer ist dagegen? Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die zwei fraktionslosen Abgeordneten und Frau Tasch. Damit ist der Gesetzentwurf auf das Juli-Plenum verschoben. Weitere Hinweise zur Tagesordnung? Das kann ich nicht erkennen. Damit verfahren wir entsprechend der Tagesordnung und ich rufe auf den TagesordGesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/3385 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien - Drucksache 7/5637 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5654 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Frau Abgeordnete Mitteldorf aus dem Ausschuss für Europa, Kultur und Medien zur Berichterstattung. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Thüringer Gesetz zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat Thüringen (Thüringer Musik- und Jugendkunstschulgesetz)
Vielen Dank, Frau Präsidentin, und einen wunderschönen guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer hier, aber auch am Livestream! Ich weiß, beim Thema „Kultur“ ist es immer schwierig, das interessiert leider nicht so viele in diesem Rund.
Thüringer Gesetz zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat Thüringen (Thüringer Musik- und Jugendkunstschulgesetz)
Aber es wäre ganz gut, zumal das euer Gesetzentwurf ist, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich habe mir eigentlich vorgenommen, dass ich die Berichterstattung so großartig wie der Kollege Blechschmidt im letzten Plenum quasi völlig ohne Blatt geben kann, aber da die Bearbeitung des Gesetzentwurfs zu Recht eine sehr lange Zeit in Anspruch genommen hat, wird mir das leider nicht gelingen. Der Landtag hat den CDU-Gesetzentwurf in seiner 51. Sitzung am 1. Juli 2021 an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen und der Ausschuss hat sich in sehr vielen Sitzungen mit diesem Gesetzentwurf befasst. Es wurde eine mündliche Anhörung, ebenso der Kreis der Anzuhörenden und eine Anhörung im Onlineforum des Landtags beschlossen. Diese wurde allerdings nicht wahrgenommen. Die mündliche Anhörung selbst zum Entwurf fand dann am 17.09.2021 hier im Plenarsaal statt. Es haben neun eingeladene Verbände die Chance genutzt, sich mündlich dazu zu äußern, und wir hatten weiterhin sehr viele schriftliche Stellungnahmen. Aus der Anhörung war vorrangig positives Feedback zu vernehmen. Es gab allerdings einige Anmerkungen zur Ausgestaltung des Gesetzes, so zum Beispiel bei der Frage der Anerkennung von Lehrplänen von Musikschulen, die nicht kommunal getragen oder im Verband der Thüringer Musikschulen sind, sondern als freie Musikschulen ebenfalls unter dieses Gesetz fallen könnten. Das war eine Anmerkung und es gab unter anderem auch Anmerkungen zu der Frage der Übergangsfristen und zu der Frage der Fristen, auf welches Kalenderjahr sich dann die Berechnungsgrundlage beziehen soll. Die Änderungsanträge wurden dann zunächst im Oktober 2021 von der CDU zu ihrem Gesetzentwurf eingereicht, im November 2021 gab es auch Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen. Da einige dieser Änderungsanträge kommunalrelevant waren, wurde am 13.11.2021 im Ausschuss vereinbart, dass es eine neue schriftliche Anhörung für diesen Teil geben sollte. Gleichzeitig gab es aus dem Ausschuss heraus einen Prüfauftrag an den Wissenschaftlichen Dienst des Thüringer Landtags, bei dem es um die Frage ging, ob es im Gesetz eine Ungleichbehandlung in der Bewertung zwischen den Musikschulen und den Jugendkunstschulen gibt. Das bezog sich vor allem auf die Frage, dass im Gesetzentwurf für die Musikschulen bezogen auf den kommunalen Finanzierungsanteil ein deutlich beschriebener Prozentsatz festgeschrieben wurde, während bei den Jugendkunstschulen das Wort „angemessen“ ohne weitere Steuerungsfunktion steht. Das Ergebnis des wissenschaftlichen Gutachtens ging dem Ausschuss dann im Februar 2022 zu und es wurde deutlich, dass es nicht verfassungswidrig ist, weil dies auf Grundlage der unterschiedlichen Strukturen der Musik- und der Jugendkunstschulen für das Gesetz keinerlei Probleme bereiten soll. Es wurde dann ein gemeinsamer Änderungsantrag eingereicht, der in der Sitzung am 03.06.2022 durch den Ausschuss beschlossen wurde. Es gab redaktionelle Änderungen, die noch beschlossen worden sind. So kam der Ausschuss am 03.06.2022 bei 4 Enthaltungen und sonstiger Zustimmung dazu, dem Landtag zu empfehlen, auf Grundlage der – wie Sie in der Beschlussempfehlung sehen können – Änderungen dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat Thüringen (Thüringer Musik- und Jugendkunstschulgesetz)
Guten Morgen, Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind doch sonst immer ganz zum Schluss dran – na gut. Vielen Dank. Wir sprechen über das Thüringer Musik- und Jugendkunstschulgesetz. Ich starte mit einem Zitat, wie man das gern so tut: „Wer Musik nicht liebt, verdient nicht, ein Mensch genannt zu werden; wer sie nur liebt, ist [erst] ein halber Mensch; [doch] wer sie […] treibt, ist ein ganzer Mensch.“
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Das sind diejenigen, die ein Musikinstrument gelernt haben, die jetzt applaudieren. Sicher hat Johann Wolfgang Goethe, von dem das Zitat stammt, damit nicht Werbung für Musikschulen machen wollen, aber auch er wusste sicher – die erste Musikschule gibt es schon seit 1820 –, dass jedes Kunstwerk, jeder erfolgreiche Auftritt irgendwann mal in einer Musikschule, in einer Jugendkunstschule oder zumindest in einem sehr ergebnisorientierten Austausch mit einem Lehrer oder Meister begonnen hat. Musikschulen und Jugendkunstschulen leisten bis heute einen unschätzbaren Beitrag zur kulturellen, künstlerischen und auch sozialen Bildung und Teilhabe junger Menschen. Viele große Musiker und bildende Künstler sind ihre ersten Schritte erfolgreich in Chören, Musikschulen und Kunstkursen gegangen und ihr Talent wurde dort professionell gefördert, unterstützt. Deswegen ist es wichtig, dass wir diese gesellschaftliche Aufgabe auch weiterhin unterstützen und bewahren. Eine konkrete Möglichkeit der Unterstützung stellt die Rückkehr zur institutionellen Förderung der Musikschulen und auch der Jugendkunstschulen dar. Sie bietet die notwendige Planungssicherheit für die Träger, für die Einrichtungen selbst und natürlich auch für deren Beschäftigte. In einigen anderen Bundesländern wie zum Beispiel bei unserem Nachbarn in Sachsen-Anhalt ist die institutionelle Förderung bereits gegeben, bei uns in Thüringen hingegen ist die Finanzierung seit 2008 lediglich über Schlüsselzuweisungen und Projektförderungen erfolgt. Das führt immer dazu, dass Beschäftigung an einer Musikschule eher eine unsichere Aufgabe und Angelegenheit ist. Wenn es aber eine sichere Sache beim Erlernen von Musikinstrumenten oder künstlerischen Aktivitäten ist, dann die, dass wahre Meisterschaft das Ergebnis steten, kontinuierlichen Übens ist – der Hinweis auch an die Schülerinnen und Schüler auf der Tribüne. Und zu diesem kontinuierlichen Üben gehört natürlich auch die kontinuierliche Begleitung durch entsprechende Lehrkräfte. Es ist also gut, dass mit diesem Gesetz eine verlässliche Finanzierung der Musikschulen, aber auch der Jugendkunstschulen ermöglicht wird. Dabei werden die kommunalen Träger nicht aus der Verantwortung entlassen: Eine Förderung der jeweiligen Schulen erfordert eine Eigenbeteiligung. Und auch das ist gut, denn die Einbindung der Musikschule vor Ort, die Identifizierung mit den Aktivitäten ist wichtig für ihren Erfolg und damit für den Erfolg der kleinen Künstlerinnen und Künstler. Ein Kritikpunkt, den wir an ähnlichen Stellen immer wieder anbringen, und den bringen wir hier natürlich auch an: Wir haben immer unsere Schwierigkeiten damit, Mindestsummen in Gesetzen festzuschreiben, auf der einen Seite natürlich wegen der Eigenbindung, die wir uns als Haushaltsgesetzgeber oder auch gegenüber der Exekutive an der Stelle schaffen, also der Handlungsspielraum, den wir einschränken. Auf der anderen Seite geht es aber auch in der gesetzgebenden Sicht um die Frage: Wie oft muss man an der Stelle nachbessern, denn wer weiß, was 6 Millionen Euro in fünf Jahren noch wert sind? Das sei hier erwähnt, ändert aber nichts an unserer Zustimmung zum Gesetz. Die Gespräche und Diskussionen zu dem Gesetzentwurf haben schon ein paar Monate angedauert. Dabei ging es eigentlich nie um das Ob, sondern es ging immer um die Frage, wie das Gesetz rechtssicher und auch umsetzbar gestaltet werden kann. In den Anhörungen war die Unterstützung des Gesetzentwurfs sehr deutlich zu spüren. Auch in der letzten Sitzung des federführenden Ausschusses sind die letzten kritischen Punkte ausgeräumt worden. Die Mehrheit hat also das Gesetz für beschlussfähig gehalten. Von daher stimmen wir als Freie Demokraten diesem auch zu.
(Beifall Gruppe der FDP)
Denn es sollen weiterhin so tolle Ausstellungen entstehen können, wie sie gerade im Landtag zu bewundern sind. Gestern Abend gab es auch Musik, die hat auch sicher mal an einer Musikschule angefangen. Denn Musik und Kunst bereichern das kulturelle Leben in unseren Städten und Gemeinden seit jeher. Unser Leben wäre weniger bunt und um vieles ärmer, würde ich sagen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Denn es heißt nicht umsonst: Wo man singt, da lass dich ruhig nieder. In diesem Sinne wünsche ich allen Aktiven in den Musikschulen und den Jugendkunstschulen viel Erfolg. Machen Sie etwas aus dem, was dieses Gesetz als Grundlage schafft! Wir sind gespannt, welche Wirkung das Gesetz in den nächsten Monaten zeigt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)
Thüringer Gesetz zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat Thüringen (Thüringer Musik- und Jugendkunstschulgesetz)
Der angekündigte Entschließungsantrag zu TOP 4 ist jetzt verteilt. Ich erteile nun Frau Abgeordneter Henfling für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Thüringer Gesetz zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat Thüringen (Thüringer Musik- und Jugendkunstschulgesetz)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, es ist schön, mal wieder ein Gesetz im Thüringer Landtag vorliegen zu haben, bei dem alle sagen: Damit sind wir okay. Ja, das haben wir nicht so häufig. Ich will aber trotzdem noch mal ein bisschen auf die Genese dieses Gesetzes eingehen. Über die Kuriositäten, wie dieses Gesetz in den Thüringer Landtag gekommen ist, haben wir uns in der ersten Lesung schon ausgetauscht. Es stand CDU darüber, aber geschrieben haben es die Verbände der Musik- und Jugendkunstschulen zusammen mit dem Kulturrat, und die CDU hat es eingereicht. Wir diskutieren sicherlich an anderer Stelle noch mal über die Frage von Urheberrechten. Aber sei es drum. Wir haben nicht einfach ein CDU-Gesetz verhandelt, sondern wir haben tatsächlich ein Gesetz verhandelt, das von denjenigen auf den Weg gebracht wurde, die es auch unmittelbar betrifft. Wir wollen diese Arbeit der Verbände natürlich würdigen und finden das auch wichtig. Darum haben wir das Gesetz der Verbände auch an den Ausschuss gegeben und ein parlamentarisches Verfahren, was die Kollegin Mitteldorf hier schon beschrieben hat, durchgeführt. Ich glaube, wir haben gemeinsam mit den Verbänden die Fallstricke, die noch in dem Gesetz drin waren, relativ konstruktiv beseitigt.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das Resultat haben wir heute hier vorliegen. Auch dazu noch mal: Wir haben im Wesentlichen konkrete Nachschärfungen bei bestimmten Begrifflichkeiten gemacht, wie zum Beispiel bei dem Passus „festangestellt“ und den Fragen von Rahmenlehrplänen. Außerdem konnten wir das Anerkennungsverfahren durch den Verweis auf eine ausgestaltete Rechtsverordnung praktikabler gestalten und haben auch eine Übergangsfrist verankert. Kollegin Baum hat es gesagt: Die geschaffene Rechtssicherheit ist ein definitiver Mehrgewinn für die Musik- und Jugendkunstschulen. Die Verhandlungen dazu haben in Thüringen allerdings – und das muss man auch immer noch mal bemerken – einen sehr langen Vorlauf. Wir haben bereits in der letzten Legislaturperiode unter Rot-Rot-Grün für eine gesetzliche Basis für die Musik- und Jugendkunstschulen gestritten. Wir wollten das in einer gesamtgesetzlichen Lösung machen, in einem Kulturgesetz oder Kulturfördergesetz – wie auch immer man das Kind dann am Ende genannt hätte – und es sollte diese Einzelgesetze ablösen. Die Kolleginnen und Kollegen, die in der letzten Legislaturperiode dabei waren, erinnern sich an die drei Jahre dauernde Diskussion, den Dialogprozess, den wir mit den Kulturakteurinnen geführt haben. Im Ergebnis ist aber ersichtlich geworden, dass die grundlegenden Fragen nach Kultur als Pflichtaufgabe – beispielsweise die Bewertung der bestehenden Regelungsmechanismen – und die Erwartungen an ein einheitliches Kulturgesetz von den Kultureinrichtungen sehr unterschiedlich beantwortet wurden. Besonders unterschiedliche Sichtweisen hatten wir bei institutionellen und freien Einrichtungen. Dementsprechend haben wir es nicht geschafft – ich bedauere das immer noch sehr –, ein Kulturgesetz auf den Weg zu bringen. Aber was schon in der letzten Legislaturperiode definitiv immer im Fokus von Rot-Rot-Grün stand, war die Unterstützung der Musik- und Jugendkunstschulen. Wir haben bereits im Haushalt 2018/2019 eine landesseitige Förderung für die Musik- und Jugendkunstschulen eingeführt. Und mehr noch: Seit dem Doppelhaushalt 2018/2019 werden die Musik- und Jugendkunstschulen nicht nur wieder vom Land gefördert, es geschieht auch noch in einer Höhe, die unter CDU-Regentschaft unmöglich war, nämlich 2 Millionen Euro im Doppelhaushalt 2018/2019 und 5 Millionen Euro im Haushalt 2020. All dies wird nun – das müssen wir aber auch sagen – problematisch in Bezug auf die Globale Minderausgabe. Gerade im Kulturhaushalt ist es sehr eng. Der Kulturhaushalt ist Spitz auf Knopf gestrickt. Dementsprechend wird auch die Globale Minderausgabe da noch Probleme bereiten. Das geht an die Kulturliebenden innerhalb der CDUFraktion, noch einmal darüber nachzudenken, ob die Globale Minderausgabe tatsächlich dem Kulturland Thüringen dienen kann. Ich denke, eher nicht. Ich glaube, das wird zu Verwerfungen führen. Vielleicht überlegen Sie sich da noch einmal, wie wir da die Kuh vom Eis kriegen. Nichtsdestotrotz, der Gesetzentwurf der Verbände ist der Versuch, die gute Arbeit der Musik- und Jugendkunstschulen zu verstetigen. Wir danken den Verbänden ganz ausdrücklich für die Erarbeitung dieses Gesetzes. Gleichwohl sehen wir die Notwendigkeit der Diskussion über ein ganzheitliches Kulturgesetz nach wie vor. Wir wollen es auch gern wiederaufnehmen, um die Kulturförderung in Thüringen zukunfts- und krisensicher zu gestalten. Zuletzt ein herzliches Danke an die Kolleginnen und Kollegen im Kultur-, Medien- und Europaausschuss für die gute Zusammenarbeit und die tatsächlich gute Einigung, die wir hier im Sinne der Musik- und Jugendkunstschulen auf den Weg gebracht haben. Vielen herzlichen Dank. Ich freue mich auf die Verabschiedung dieses Gesetzes heute.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat Thüringen (Thüringer Musik- und Jugendkunstschulgesetz)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Thüringen hat eine beeindruckende Musiktradition, nicht erst beginnend und endend bei Johann Sebastian Bach, sondern auch bis in unsere heutige Zeit fortgeführt bei den Freizeitmusikern, bei den vielen Musikvereinen und auch bei den leider nicht mehr so vielfach vorhandenen bergmännischen Musikvereinen. Sie nehmen in vielfältiger Art und Weise an unserem Kulturleben teil, beispielsweise wenn sie bei Hüttenfesten am Rennsteig für Musik sorgen oder wenn sie bei verschiedenen Festen immer wieder dafür sorgen, dass die Leute unterhalten werden. Darum war uns das auch schon immer ein Anliegen. Wir haben seit 2005 eine schwierige Situation in Thüringen, was die Förderung beispielsweise der Musikschulen anbetrifft. Das Verfassungsgerichtshofurteil von 2005 machte es schwierig, die direkte Förderung der Musikschulen vorzunehmen. Deswegen war es auch der allerersten AfD-Fraktion ein Herzensanliegen, sich immer wieder um diese Musikschulangelegenheiten zu kümmern. Darum hat sich beispielsweise die Abgeordnete Wiebke Muhsal sehr verdient gemacht, immer wieder Impulse in die Diskussion einzubringen.
(Beifall AfD)
Sie sehen also: Was lange währt, wird endlich gut – so könnte man es sagen. Wir diskutieren schon eine ganze Weile über genau dieses Thema und jetzt ist es endlich so weit, dass die Musikschulen und Jugendkunstschulen als Bildungseinrichtung eine staatliche Anerkennung erlangen. Es ist ein Erfolg, weil wir uns damit von der unsteten Projektförderung abkehren. Es ist wichtig für die verlässliche Fortführung der Arbeit der Musikschulen und auch für die Sicherheit der Beschäftigten, dass wir heute diesen Schritt gehen. Bei der ganzen Diskussion und bei der ganzen Freude, dass wir heute dieses Gesetz einhellig verabschieden werden, muss man auch sagen, dass im letzten Ausschuss leider noch Bedenken der Landtagsverwaltung hinsichtlich des formellen Zustandekommens dieses Gesetzes aufgekommen sind, ob es nicht noch eine neuerliche Runde gebraucht hätte, die Kommunen hier zu beteiligen. Auch wir haben diesen Punkt intensiv geprüft und haben Zweifel an dem Zustandekommen. Aber die Zweifel reichen in diesem Fall nicht aus, um die heutige vorgelegte Verbesserung abzulehnen. Wir werden daher diesem Gesetzentwurf gern zustimmen und nehmen ihn als Basis für weitere Verbesserungen und Initiativen von unserer Seite. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat Thüringen (Thüringer Musik- und Jugendkunstschulgesetz)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, an dieser Stelle auch einen herzlichen Gruß an Sylvia Spehr von der LAG Jugendkunstschulen, die auch im Landtag ist – wenn auch nicht auf der Besuchertribüne, aber sie sieht und hört uns –, und an Matthias Deichstetter, den Vorsitzenden des Musikschulverbandes, der uns am Livestream verfolgt. Es ist schon sehr viel gesagt worden – vielen Dank auch dafür –, was die Ausgestaltung dieses Gesetzes betrifft, die Frage, welche Instrumente und Wege wir in Thüringen bereits seit vielen Jahren zu gehen versucht haben. Dass die Kollegin Henfling noch mal das persönliche Trauma mit dem gescheiterten Kulturgesetz bringt, nun ja, darauf war ich jetzt mal nicht vorbereitet. Aber es ist halt, wie es ist, das muss man auch sagen. Trotzdem sage ich Ihnen ganz ehrlich: Ich war schon sehr lange in diesem Landtag oder vor einer Plenarsitzung nicht mehr so emotionalisiert wie heute, dass ich heute Morgen aufgestanden bin und gemerkt habe, was wir eigentlich in dem letzten fast einem Jahr miteinander – und das ist an verschiedenen Stellen schon gesagt worden –, konstruktiv geschafft haben. Ich finde, das ist ein Punkt, gerade in der Zeit, in der wir uns hier in der 7. Legislaturperiode in Thüringen befinden, an dem wir auch wirklich alle mal miteinander stolz darauf sein können, dass wir an solchen entscheidenden Stellen genau das schaffen, wofür wir alle hier gewählt sind, nämlich für die Sache und in der Sache miteinander zu arbeiten, und dabei – wie ich finde – sehr eindrucksvoll und auch richtig die Einbindung der Verbände geschafft haben. Ich glaube, eine gute Anekdote, die ich an dieser Stelle durchaus mal sagen kann, ist: Losgelöst von den formalen Sitzungen bei der Frage der Verhandlung von Änderungsanträgen zu dem Gesetzentwurf ist es gut und richtig und auch ein Beweis dafür, dass die Thüringer Kulturlandschaft auch gut aufgestellt ist, dass, wenn wir eine ganz spezifische Frage haben, einfach mal nebenbei den Verband anrufen können und der sagt: Es ist so, wie es ist.
(Beifall SPD)
Auch da wirklich vielen Dank dafür, weil es ist bzw. war für uns nicht nur, glaube ich, insgesamt ein durchaus sehr langwieriger und anstrengender Prozess, weil wir – das ist an verschiedenen Stellen auch gesagt worden – wirklich versucht haben, alle Unwägbarkeiten im Vorfeld zu klären, zumal Thüringen mit diesem Gesetz auch in eine neue Phase und in eine neue Stufe tritt, was die Kulturförderung betrifft. Aber es war eben, glaube ich, auch genauso anstrengend für die Verbände, die mit uns gearbeitet haben, aber auch natürlich gefiebert und gewartet haben, wann es denn endlich so weit ist. Deswegen war es, glaube ich, ein kollektives Erlebnis, was wir das letzte Jahr miteinander erlebt haben. Jetzt muss man mal sagen: Thüringen geht mit diesem Gesetz – habe ich gerade schon gesagt – einen Weg, war in gewisser Weise, auch wenn es nicht das erste Bundesland ist, was ein Musikund Jugendkunstschulgesetz hat, aber dennoch war Thüringen auch in den Fragen der Musik- und Jugendkunstschulen schon immer Vorreiter. Das hat auch etwas damit zu tun, dass wir als Bundesland die Musik- und Jugendkunstschulen auch im Thüringer Bildungsplan verankert haben als wirklich wichtige außerschulische Institutionen, die wir auch nicht kleinreden wollen und können. Ich sage an dieser Stelle auch eines, weil es mir immer wieder auffällt und das ist gar kein Vorwurf, sondern es herrscht natürlich bei vielen, auch von Ihnen, ein gewisser Fokus auf die Musikschulen. Das hat damit zu tun, dass wir alle irgendwie eine Musikschule haben, die in unseren jeweiligen Landkreisen auch sehr präsent sind; das ist auch gut und richtig so. Aber ich will diese Verabschiedung des Gesetzes heute auch damit verbinden, dass ich Sie gern alle noch mal einlade – also nicht nur hier im Rund, sondern natürlich auch euch und Sie draußen und oben –, sich wirklich mal ein bisschen näher mit der Frage der Jugendkunstschulen zu beschäftigen, derer wir 13 in Thüringen haben. Weil es hat manchmal so ein Anklang von: Da gibt es die Musikschulen, da weiß jeder von uns, was da stattfindet und wie das abläuft und warum das wichtig ist, weil wir im Zweifelsfalle die Erfahrungen natürlich selbst gesammelt haben. Jugendkunstschule wird dann immer so hintendran noch mit genannt. Ich glaube, dass wir uns alle gegenseitig einladen dürfen, uns etwas näher mit der wirklich wichtigen Arbeit der Jugendkunstschulen zu beschäftigen. Frau Baum hat es schon gesagt: Sie haben derzeit die glückliche Lage, dass Sie einfach mal durch den Landtag gehen können, weil dort die Ausstellung hängt, und – ich will Sie jetzt nicht verhaften, aber Frau Spehr ist ja da – falls Sie auch mal mit der Geschäftsführerin der LAG Jugendkunstschulen in Austausch treten wollen, bevor Sie sich Ihre Jugendkunstschule vor Ort vielleicht etwas genauer ansehen, wäre das heute eine Möglichkeit. Ich finde, dass das Gesetz, das wir heute verabschieden – und es freut mich wirklich, dass es eine einmütige Verabschiedung ist –, kein Schnellschuss ist. Wir haben in der letzten Legislatur einen Gesetzentwurf diskutiert, der eins zu eins von einem Gesetzentwurf aus Sachsen-Anhalt abgeschrieben war, als es nur darum ging, sich um die Musikschulen zu kümmern. Das will ich schon auch sagen, das war der Grund, weswegen wir gesagt haben: Nein, wir als Thüringen und wir als RotRot-Grün im Besonderen legen sehr viel Wert darauf, dass Musikschulen und Jugendkunstschulen gemeinsam und auf Augenhöhe behandelt werden und nicht das eine bessergestellt wird als das andere, was wiederum auch der Grund war, weswegen wir uns die Zeit genommen haben, den Wissenschaftlichen Dienst des Landtags noch mal zu genau dieser Frage zu befragen und uns die Erörterungen tatsächlich auch sehr genau anzuschauen. Das sind die Unwägbarkeiten, durch die man nicht möchte, dass man am Ende zwar ein Gesetz verabschiedet, und das hat einen guten Titel und die Intention dahinter ist selbstverständlich richtig und gut, und dann scheitert es im Zweifelsfall an solchen Fallstricken. Das war der einhellige Wunsch, das zu vermeiden. Deswegen freut es mich auch, dass wir am Ende genau dazu gekommen sind. Ich will aber auch noch mal neben dem Dank an uns alle und die Verbände durchaus – das wird selten genug gemacht, dabei sind sie natürlich umso wichtiger – einen Dank an die Referentinnen und Referenten richten, die am Ende noch öfter und häufiger und um jedes Komma buhlend miteinander verhandelt haben. Deswegen mache ich das mal von dieser Stelle. Herzlichen Dank auch an Reyk Seela von der CDU-Fraktion,
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) herzlichen Dank an Christian Foß von den Grünen,
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) herzlichen Dank an Dr. Martin Döring von der SPDFraktion
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) und auch einen besonders herzlichen Dank – und ich darf da mehrere Namen sagen – an Frank Puskarev und danach Pauline Lörzer und eigentlich davor auch schon Regine Ahlert; es ist ja alles schon ein ziemlich langer Prozess in meiner Fraktion.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Natürlich gilt mein Dank auch im Besonderen der Landtagsverwaltung – das will ich schon auch noch mal sagen –, besonders Herrn Forelle, und natürlich mein Dank auch an die Staatskanzlei für die Unterstützung und die Überarbeitung dieses Gesetzes. Ich sage mal so: Ich merke das erste Mal, wie viel abfällt, das habe ich am Anfang schon gesagt. Ich glaube, dass heute ein guter Tag ist und dass es vor allem ein Start ist, um die kulturelle Bildung in Thüringen noch weiter zu stärken. Ich freue mich, dass wir das gemeinsam tun und bin wie Frau Baum auch gespannt, wie es sich dann in den nächsten Monaten und Jahren entwickelt. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat Thüringen (Thüringer Musik- und Jugendkunstschulgesetz)
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer und Zuhörer am Livestream und auch hier auf der Tribüne, ich freue mich auch sehr, dass wir dieses Gesetz heute hier einbringen dürfen. Ich habe von allen Vorrednern vernommen, dass es auf große Zustimmung stößt. Ja, die CDU-Fraktion hat sich nach 20 Jahren Diskussion auf den Weg gemacht, kann man sagen, wie wir Musikschulen unterstützen können – also ein sehr langer Prozess, nicht nur ein, zwei Jahre, das geht schon seit 20 Jahren. Es wird immer wieder gefordert, dass wir den Bereich der Musikschulen stärken und verstetigen müssen. Deswegen freue ich mich, dass wir dieses Gesetz heute mit solch einer großen Zustimmung, die ich hier vernommen habe, hier in der Runde abschließend diskutieren. Ich hoffe natürlich auch, dass es hinterher auch wirklich die große Zustimmung geben wird.
(Beifall CDU)
Ich möchte mich an der Stelle recht herzlich bei dem Musikschulverband bedanken. Frau Henfling hat schon darauf hingewiesen: Die CDU-Fraktion hat das Gesetz eingebracht. Der Musikschulverband hat schon lange mit allen Fraktionen diskutiert, um hier eine Verbesserung herbeizuführen. Wir haben das als CDU-Fraktion aufgegriffen und haben das natürlich mit der Expertise des Verbandes auf den Weg gebracht. Das hätte ja jede andere Fraktion auch machen können, wir haben es in die Hand genommen und haben es gemacht. Deswegen freue ich mich, dass wir heute das Gesetz hier diskutieren und hoffentlich auch abschließen werden.
(Beifall CDU)
Ich habe auch von den Vorrednern gehört, dass es in der Beratung doch wirklich überwiegend positiv aufgenommen wurde. Auch in der Anhörung waren alle Anzuhörenden sehr erfreut darüber, dass wir endlich dieses Gesetz auf den Weg bringen, um den Musikschulen und Jugendkunstschulen mehr Sicherheit zu geben. Ja, es ist richtig, wie Frau Mitteldorf gesagt hat: Wir haben nicht nur die Musikschulen, sondern auch die Jugendkunstschulen, darauf hat sie großen Wert gelegt. Ich finde es richtig, dass wir das aufgenommen haben, weil damit letztendlich der gesamte Bildungsbereich und Kunstbereich ganzheitlich abgedeckt werden kann. Deswegen war es für uns stringent, dass wir das letztendlich auch mit aufgenommen haben. Entscheidend ist, dass wir die Kommunen an der Stelle nicht allein lassen, sondern massiv unterstützen. Wir haben in dem Gesetz 6 Millionen Euro eingestellt, 6 Millionen Euro Förderung für die Musikund Jugendkunstschulen. Es ist ja immer das Problem bei den Kommunen: Es sind freiwillige Leistungen und da wird mitunter schneller dort gekürzt, wo wir es aus unserer Sicht – jetzt mal als Kulturpolitiker – nicht als dringend erforderlich ansehen. Deswegen wollen wir hier auch eine deutliche Entlastung einbringen. Mit 50 Prozent beteiligt sich das Land zukünftig an den Kosten, die noch übrig bleiben – also die haben ja auch Einnahmen, wenn das abgezogen wird, aber 50 Prozent bedeuten doch eine erhebliche Entlastung der Kommunen. Damit verbunden ist unsere Hoffnung, die Qualität zu stärken und die Musikschulen und Jugendkunstschulen besser auszustatten.
(Beifall CDU)
Die 50 Prozent – 6 Millionen Euro –, das hatten wir ja in den letzten Jahren schon immer auf den Weg gebracht oder mitgetragen, auch im Haushalt. Aber es ist natürlich dann immer ein Risiko für jede Musik- und Jugendkunstschule, auch für die Kommunen, ob es im nächsten Jahr weitergeht oder nicht. Deswegen war es so richtig und wichtig, dass wir dieses Gesetz auf den Weg bringen, in dem das festgeschrieben ist, damit man Planungssicherheit hat. Das ist ja ein wesentlicher Punkt, den die Musikschulen in den letzten Jahren und Jahrzehnten nicht hatten, vor allem was die Ausstattung mit Personal anbelangt. Das war uns ganz besonders wichtig, um auch die Qualität der Musikschulen zu verbessern, denn ein Großteil der Musikschulen bedient sich ja auch Freiberuflern. Uns war es wichtig, dass es mindestens 50 Prozent Festangestellte mit einer entsprechenden Ausbildung sind, auch um die Qualität zu steigern. Nicht nur, dass wir das finanziell absichern, dass es funktioniert, sondern wir wollen auch eine Qualitätssteigerung damit verbinden. Das war uns besonders wichtig. Wir werden auch dieses Zertifikat „Staatlich anerkannte Musik- und Jugendkunstschule“ einführen, das letztendlich dann erst den Zugang zu den Mitteln möglich macht. Das war uns besonders wichtig, dass wir nicht nur sagen, wir geben Geld ins System, sondern wir erwarten natürlich auch auf der anderen Seite eine qualitative Verbesserung in den Einrichtungen. Deswegen freue ich mich, dass das heute von allen Vorrednern auch so mitgetragen wird. Ich denke, auch die Verbände und die Musik- und Jugendkunstschulen werden hier genau darauf achten, dass die Mittel hinterher auch so eingesetzt werden, dass es eine qualitative Verbesserung in den Einrichtungen gibt. Aber auch die Ausstattung, auch die räumliche Ausstattung muss mit in den Blick genommen werden. Im Großen und Ganzen bin ich froh, dass die Diskussion im Ausschuss sehr positiv geführt wurde. Natürlich gab es auch kritische Anmerkungen und Hinweise – das hatten wir heute auch schon gehört –, aber sie konnten alle ausgeräumt werden. Das war ein großes Miteinander an der Stelle, weil alle erkennen und erkannt haben, wie wichtig es ist, dass dieser Bereich langfristig stabilisiert und gefördert wird, damit die Kinder und Jugendlichen die bestmöglichen Chancen haben, in dem Bereich gebildet, ausgebildet zu werden und vielleicht sogar eine Karriere daraus machen können. An der Stelle noch einen herzlichen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss, dass wir da so kollegial zusammengearbeitet haben. Ich denke, es ist ein gutes Gesetz, und ich freue mich, dass wir das nach so langer Zeit auf den Weg gebracht haben und dass wir natürlich damit auch langfristig die Einrichtungen stärken. Es gibt ja nicht nur die Einrichtungen, sondern es gibt viele Kooperationen, die die Jugendkunst- und Musikschulen letztendlich unterhalten. Also es geht viel mehr in die Breite, es geht nicht um die einzelne Einrichtung, sondern es geht in die gesamte Breite, wo die Einrichtungen strahlen. Deswegen ist es uns wichtig, dass wir diese finanziell so ausstatten, dass sie ihren Aufgaben gerecht werden können. Wir haben eine Evaluierungsklausel eingebaut – bis 2025 –, damit wir nach drei Jahren überprüfen können, ob das Gesetz wirkt, ob es das ist, was wir uns vorstellen, ob das Geld wirklich so angelegt ist, dass es qualitativ eine Verbesserung gibt. Das werden wir dann noch einmal überprüfen. Weiterhin haben wir eine Übergangsregelung für drei Jahre eingebaut, damit die Einrichtung das Personal anstellen kann. Das ist ja nicht von heute auf morgen vorhanden. Auch hier haben wir eine Flexibilisierung gemacht. Das war auch den Kommunen wichtig, dass sie die Möglichkeit haben, in den nächsten Jahren die Einrichtungen so auszustatten, dass sie die Anforderungen einer staatlich anerkannten Musik- und Jugendkunstschule erfüllen. An der Stelle, denke ich mir, haben wir weitestgehend die Interessen berücksichtigt. Ich hoffe, dass das Gesetz so, wie wir es heute auf den Weg bringen werden, zum Erfolg führt. An der Stelle noch mal herzlichen Dank an den Verband, an alle, die uns mit Expertise unterstützt haben, und auch der Landtagsverwaltung. Natürlich gab es hier auch ein paar Anmerkungen, die wir kritisch hinterfragt haben. Aber wir sind zu dem Entschluss gekommen, dass heute der Tag ist, wo das Gesetz abschließend beraten und beschlossen werden soll. Ich freue mich auf die hoffentlich große Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen alles Gute, vor allem aber den Jugendkunst- und Musikschulen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat Thüringen (Thüringer Musik- und Jugendkunstschulgesetz)
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ja, lieber Jörg Kellner, heute ist ein guter Tag für die Musik- und Jugendkunstschulen. Wir werden jetzt konkrete Anforderungen an die Musik- und Jugendkunstschulen einführen, was die Qualität des Angebots, was den Umfang des Angebots angeht, was die Beschäftigungsverhältnisse angeht, und wir werden diese Anforderungen mit einem Versprechen verknüpfen, nämlich die entsprechende Landesförderung mit einem Mindestbetrag in ein Landesgesetz hineinzuschreiben. Das ist ein Quantensprung zu früheren Regelungen. Insofern kann ich uns beglückwünschen, uns alle zusammen, die wir an diesem Gesetz gearbeitet haben, dass wir das jetzt heute auf den Weg bringen, dass wir es heute beschließen. Das ist ein guter Tag. Dass das Ganze eine Weile gedauert hat – elf Monate, ich habe noch mal nachgeschaut, mir kommt es viel länger vor, egal, es sind elf Monate gewesen, zwei Anhörungen –, daraus kann man erkennen – wir waren vorhin beim Urheberrecht, es haben ja nicht die Verbände geschrieben, wir haben es nicht erfunden, sie haben es euch nur zugeschickt –, es stammt aus Brandenburg. Man merkt, wenn man diesen Entwurf gelesen hat, Brandenburg ist halt nicht Thüringen. Das haben wir ja verschiedentlich festgestellt, dass Thüringen hier ein …
(Beifall SPD, Gruppe der FDP)(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP:
Das ist auch gut so!) Ja, natürlich ist es gut so, sonst würde ich jeden Tag viel länger fahren müssen. – Aber das Problem ist natürlich, dass wir diese Kulturlandschaften nicht eins zu eins vergleichen können. Es hat uns sehr viel Zeit gekostet in den Beratungen, ein Brandenburger Gesetz auf Thüringer Verhältnisse umzuschreiben, auch zu schauen, was sind denn die tatsächlichen Bedarfe. Jetzt sind wir so weit, dass wir in einer Zusammenarbeit der genannten Fraktionen – es haben dabei alle demokratischen Fraktionen gut miteinander gearbeitet – einen solchen Entwurf ausgearbeitet haben. Hier ist verschiedentlich schon gedankt worden. Ich möchte auch danken, nämlich den Vertretern der Staatskanzlei und des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales, die uns dabei geholfen haben, dieses Gesetz rechtssicher zu formulieren. Ich glaube, der größte Gewinn ist, dass wir die Musik- und Jugendkunstschulen aus Haushaltsnotlagen heraushalten, die die Kommunen betreffen, aber auch aus Landeswillkür – sage ich jetzt mal in Anführungsstrichen –, indem wir in einem Landesgesetz festlegen, was diese Einrichtungen erwarten dürfen. Insofern glaube ich, dass wir mit diesem rein Thüringer – nicht Brandenburger – Gesetz einen guten Schritt machen. Ich bin überzeugt, dass eine breite Mehrheit dieses Hauses dieses Gesetz beschließen wird. Vielen Dank.
(Beifall SPD)
Thüringer Gesetz zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat Thüringen (Thüringer Musik- und Jugendkunstschulgesetz)
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich will mich den Dankesworten anschließen und freue mich insbesondere, dass dieses Gesetz auch nach vielen Debatten, die wir in den vergangenen Tagen darüber geführt haben, ob es in diesem Landtag möglich ist, parteiübergreifend zu Entscheidungen zu kommen – dass doch offensichtlich Kunst und Kultur zeigen, dass in diesem Themenfeld politische Kultur dazu beitragen kann, parteiübergreifend zu Kompromissen und auch zu Entscheidungen zur Gestaltung des Landes zu kommen. Das ist etwas sehr Gutes. Ich will gleichwohl noch einmal einen Blick zurückwerfen, weil ich auch bei der Beschlussfassung über dieses Gesetz noch einmal ein paar Legendenbildungen geraderücken möchte. Das Erste – wir müssen vielleicht bis zum Jahr 2004 zurückgehen. Im Jahr 2004 gab es eine Landesverfassungsgerichtsentscheidung. Die Landesverfassungsgerichtsentscheidung setzte sich damit auseinander, inwieweit das Land in diesem Kommunalen Finanzausgleich – das heißt, das ist der Topf, aus dem die Kommunen Zuweisungen erhalten – eigentlich zweckgebundene Festlegungen treffen kann. Also kann es neben der reinen Schlüsselmasse, die im Kommunalen Finanzausgleich ist, Mittel an die Kommunen geben und sagen: Nur für diesen Zweck dürft ihr diese Mittel verwenden? Das Landesverfassungsgericht hat sich damals entschieden, dass der Grad an zweckgebundenen Mitteln zu groß sei und dass man deshalb den Finanzausgleich unter diesen Gesichtspunkten für verfassungswidrig erachte. Dies war die Basis dafür, dass wir heute über dieses Gesetz reden, denn das Land hat seinerzeit den Kommunen 3 Millionen Euro für die Musikschulen zur Verfügung gestellt. Und es hat im Übrigen seit 2004 auch nie aufgehört, in diesem Umfang Mittel an die Kommunen zu geben, aber die Kommunen haben nach dem Wegfall der zweckgebundenen Finanzierung die Mittel nicht oder nur zum Teil für die Musikschulen eingesetzt und ansonsten für andere Zwecke – was ich ihnen nicht zum Vorwurf mache. Ich will nur darauf hinweisen, dass die ursprünglich zweckgebundene Musikschulfinanzierung vom Land der Höhe nach nie geändert worden ist, aber die Zweckbindung weggefallen ist. Vor diesem Hintergrund hatte sich Rot-Rot-Grün entschieden, diese Musikschulfinanzierung – und auf Vorschlag der rot-rot-grünen Fraktionen ergänzt um die Jugendkunstschulen, weil man einen Zusammenhang zwischen der musischen und der künstlerischen Förderung von Kindern und Jugendlichen sieht –, diese Mittel nicht im Kommunalen Finanzhaushalt, sondern in den Haushalt des Kulturministeriums, das in der Staatskanzlei ist, wiedereinzustellen. Ich will daran noch einmal erinnern, weil das, was wir heute tun, auch eine Geschichte hat, Punkt 1. Punkt 2: Es ist der dritte Versuch eines Gesetzes. Und ich bin froh, dass es ein erfolgreicher Versuch sein wird, nach allem, was die Abgeordneten hier dargestellt haben, und dass es schon deshalb ein Erfolg sein wird, weil nicht nur über Musik-, sondern auch über Jugendkunstschulen zu sprechen sein wird. Ich will aber auch deutlich machen, dass wir uns in diesem Themenfeld gleichwohl auf zwei Ebenen mit der Frage auseinandersetzen müssen. Die erste: Wir werden im Bereich von Kunst und Kultur immer wieder an die Schnittstelle zwischen Landesfinanzierung und kommunalen Aufgaben kommen. Denn ich will darauf hinweisen: In unserer föderalen Verfassung obliegt die Kulturhoheit tatsächlich den Ländern, aber faktisch ist das, was wir als Kulturpolitik machen, angewandte Kommunalpolitik. Das heißt, das, was kulturell tatsächlich stattfindet, ist keine Landeskultur, sondern es ist Kultur, die auf der kommunalen Ebene in jeder Kommune, im kleinen wie im größeren Rahmen, stattfindet. Seien es die kleinen Vereine, seien es die Musik- und Jugendkunstschulen, seien es Theater, Orchester, Museen, landesfinanzierte Museen, kommunale Museen und viele andere Bereiche. Ich werde jetzt nicht durch die gesamten Sparten der Kultur gehen. Vor diesem Hintergrund stellt sich aber gleichwohl die Frage, wie diese Aufgaben zu finanzieren sind und ob das bisherige Instrument des Kommunalen Finanzausgleichs in der Thüringer Auslegung – und das sage ich ganz bewusst, deshalb habe ich damit angefangen – dafür der richtige Weg sein wird. Denn wir wissen, dass in anderen Ländern – wir haben 15 andere Länder neben Thüringen – die Finanzierung von Kunst und Kultur im Kommunalen Finanzausgleich ganz unterschiedlich ausgestaltet ist und dass die sehr strikte Festlegung, was an zweckgebundenen Mitteln nicht zur Verfügung gestellt werden darf, in Thüringen besonders streng und in anderen Finanzausgleichen auf der kommunalen Ebene anders ist. Ich bin deshalb froh, dass das Innenministerium in Übereinstimmung mit uns in dem Gesetzentwurf, der in Kürze den Landtag erreichen wird, versucht, den Rahmen bei den Zuweisungen für die Theaterfinanzierung zu erweitern, und hoffe, dass dies auch die Zustimmung in diesem Landtag finden wird. Ich spreche das aber auch deshalb an, weil wir in diesem Zusammenhang auch bei diesem Gesetzentwurf über widersprüchliche Positionen sprechen müssen. Denn wenn eine Oppositionsfraktion hier im Landtag eigentlich die Auffassung vertritt, dass der sogenannte Förderwirrwarr des Landes dadurch beendet werden soll, dass im Wesentlichen alle Förderprogramme des Landes, die für die Kommunen zur Verfügung stehen, in den Kommunalen Finanzausgleich, aber ohne Zweckbindung überführt werden sollen, dann stellt sich die Frage, ob das nicht ein Widerspruch genau erstens zu diesem Gesetz ist, das wir hier gerade machen – Punkt 1 –, und Punkt 2, ob hier nicht das Kind mit dem Bade ausgeschüttet werden soll. Wir haben als Landesregierung die Entscheidung getroffen, dass wir uns im IV. Quartal auch mit den Förderprogrammen und vor allem der Vereinfachung von Förderprogrammen befassen.
(Beifall CDU)
Ich glaube nur, wenn wir konsistent argumentieren wollen, kann eine Fraktion, aus der jetzt Beifall kommt, nicht die Forderung aufmachen, alles in den KFA zu stellen, übrigens auch gegen die Interessen der Kommunen, sondern wir müssen uns mit der Frage auseinandersetzen: Wo braucht es tatsächlich gesetzgeberisch dafür ein Landesgesetz? Was muss im KFA geregelt werden? Wo kann man auf der Ebene unterhalb eines Gesetzes durch Festlegung, woraus nicht zwingend eine unstete Projektfinanzierung wird – wir haben im Kulturbereich relevante Bereiche, die unterhalb eines Gesetzes geregelt sind und seit Jahren eine quasiinstitutionelle Förderung genießen und dadurch auch eine große Sicherheit genießen. Wir arbeiten mit Instrumenten von Zuwendungsverträgen. Ich halte viel davon, dass wir diese Debatte und dieses Gesetz durchaus auch als Ausgangspunkt nehmen, uns Klarheit darüber zu verschaffen, was die besten Wege für die kommunale Kulturfinanzierung und die Finanzierung anderer Punkte sind. Ein ganz letzter Punkt – und ich bin Madeleine Henfling sehr dankbar, dass sie darauf auch noch mal aufmerksam gemacht hat –: Ein Widerspruch entsteht auch dann, wenn man uns auf der einen Seite – ich sage das hier noch mal deutlich und wiederhole, was ich bei der Schlusslesung des Haushalts gesagt habe – in den Landeshaushalt reinschreibt, wir sollen 6 Millionen Euro für die Musik- und Jugendkunstschulen ausgeben, und auf der anderen Seite mit dem gleichen Beschluss uns als Landesregierung den Auftrag gibt, eine Globale Minderausgabe, das heißt eine Kürzung um 330 Millionen Euro vorzunehmen. Der erzeugt Widersprüchlichkeiten, nämlich auf der einen Seite Erwartungen bei Bürgerinnen und Bürgern, dass sie mehr Geld bekommen für wichtige Einrichtungen wie die Musik- und Jugendkunstschulen, und auf der anderen Seite werden gleichzeitig Kürzungen vorgenommen. Jetzt wird die Oppositionsfraktion sofort wieder rufen: Ihr müsst das alles nur schlauer machen. Nein, schlau ist erst mal, sich zu überlegen, was die Konsequenz von eigenen Forderungen ist, und diese Konsequenz ist möglicherweise nicht durchdacht worden.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Insofern haben wir bei der Landesregierung wie auch auf der Seite der Opposition möglicherweise Lernaufgaben zu machen und dabei können wir uns gegenseitig zuschauen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat Thüringen (Thüringer Musik- und Jugendkunstschulgesetz)
Danke, Herr Minister Prof. Dr. Hoff. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht sehen. Dann stimmen wir an der Stelle ab, zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/5654. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen, auch der fraktionslosen Abgeordneten und der Gruppe. Gegenstimmen? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch nicht. Damit ist der Änderungsantrag einstimmig angenommen. Wir kommen nun zweitens zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien in der Drucksache 7/5637 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind ebenfalls wieder alle Stimmen im Plenum. Die Gegenstimmen, bitte? Kann ich nicht sehen. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch nicht. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/3385 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind ebenfalls wieder alle Stimmen aus dem Plenum. Gegenstimmen? Kann ich nicht sehen. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch nicht. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Wir kommen nun zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Es stehen alle Abgeordneten des Plenums. Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? Nein. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch nicht. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Herr Prof. Voigt, Sie haben eine Erklärung abzugeben? Bitte.
Thüringer Gesetz zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat Thüringen (Thüringer Musik- und Jugendkunstschulgesetz)
Ich wollte eine Erklärung zu meinem Abstimmverhalten abgeben. Das hat nichts damit zu tun, dass meine Kinder besser musizieren können als ich. Ich möchte einem danken, der heute nicht hier sein kann. Henry Worm hat neben vielen anderen hier im Hohen Haus sehr an der Einbringung dieses Gesetzes und an der Arbeit mitgewirkt. Er kann heute leider nicht hier sein. Ich habe ihn aber gestern gesehen. Er freut sich sehr, dass es uns gelungen ist, gemeinsam mit diesem Musikschulgesetz dann auch Wirkung zu erzielen. Deswegen von diesem Pult aus danke auch an Henry Worm. Er hätte gern mit abgestimmt, kommt aber hoffentlich bald wieder.
(Beifall im Hause)
Thüringer Gesetz zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat Thüringen (Thüringer Musik- und Jugendkunstschulgesetz)
Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 a dazu: Verhältnismäßigkeitsbedenken gegenüber dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien; KOM
(2022) 156 endg. (Druck-
sache 7/ 5636) geltend machen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/5652 Es ist das Wort zur Begründung gewünscht. Das Wort hat Herr Abgeordneter Urbach, bitte schön.
Beratung des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien; KOM (2022) 156 endg. – gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Drucksachen 7/5636, 7/5651 und 7/5653)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach der großen Einmütigkeit, die wir eben hier erzielen konnten, freue ich mich, dass wir über ein weiteres wichtiges Thema sprechen können. Die Fraktion der CDU beantragt zu dem im Frühwarndokument vorliegenden Vorschlag – die Richtlinie wurde genannt –, Verhältnismäßigkeitsbedenken geltend zu machen. Für die Ausübung der Zuständigkeit der Europäischen Union gilt neben dem Grundsatz der Subsidiarität zugleich auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der das Handeln der EU-Organe beschränken soll. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sollen die von der EU vorgesehenen Maßnahmen nicht über das zur Erreichung bestimmter Ziele der Verträge erforderliche Maß hinausgehen. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit ist in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union festgeschrieben – ich darf zitieren –: „Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehen die Maßnahmen der Union inhaltlich wie formal nicht über das zur Erreichung der Ziele der Verträge erforderliche Maß hinaus.“ Herr Kollege Gleichmann hatte im Ausschuss dazu auch verschiedene Ausführungen gemacht. Um nicht mehr und nicht weniger geht es. Aufgrund der ambitionierten Zielvorgaben, des enormen Umfangs der umzusetzenden Maßnahmen sowie auch wegen der absehbaren enormen Kosten und des auch absehbaren bürokratischen Mehraufwands für die betroffenen Bereiche von Landwirtschaft und Industrie werden erhebliche Bedenken gegenüber der Einhaltung des oben genannten Verhältnismäßigkeitsprinzips nach Artikel 5 gesehen. Mit dieser Erkenntnis steht die CDU-Fraktion ganz offenkundig nicht allein. Sie wird nicht nur außerhalb Thüringens in anderen Bundesländern geteilt, sondern ebenfalls von einer Mehrheit der Fachexperten diesen Hohen Hauses in den Fachausschüssen für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten sowie für Umwelt, Energie und Naturschutz und des Thüringer Wirtschaftsministeriums, die jeweils im Ergebnis ihrer Beratungen Bedenken hinsichtlich der Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes geltend gemacht haben – im Übrigen, Frau Kollegin Henfling, im Wirtschaftsausschuss sogar einstimmig. Auch dort gab es anderslautende Äußerungen in der Diskussion im Ausschuss. Wir haben da noch mal nachgeforscht. Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund dieses eindeutigen Votums der Experten in den mitberatenden Fachausschüssen sowie der Landesregierung halten wir eine abschließende Beratung des genannten EU-Richtlinienvorschlags im Plenum des Thüringer Landtags für zwingend erforderlich, um auf dessen negative Auswirkungen für unser Land und insbesondere die Menschen aufmerksam zu machen, aber auch um Änderungen anzuregen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Beratung des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien; KOM (2022) 156 endg. – gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Drucksachen 7/5636, 7/5651 und 7/5653)
Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache. Mir liegen im Präsidium keine Wortmeldungen vor, deshalb bitte ich um entsprechende Handzeichen. Frau Abgeordnete Hoffmann für die Fraktion der AfD und ich sehe Herrn Abgeordneten Bergner für die Gruppe der FDP. Frau Hoffmann, Sie haben zunächst das Wort.
Beratung des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien; KOM (2022) 156 endg. – gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Drucksachen 7/5636, 7/5651 und 7/5653)
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer hier und am Livestream, am vergangenen Freitag tagte der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien. Auf der Tagesordnung standen zwei EU-Frühwarndokumente, im vorliegenden Antrag geht es um eines dieser Papiere. Zu diesem Vorschlag der EU-Kommission lagen aus den drei mitberatenden Ausschüssen jeweils Bedenken zur Einhaltung der Verhältnismäßigkeit vor. Dies waren der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten, der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz und der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Im Umweltausschuss hat unsere Fraktion zu diesem Dokument nicht nur Bedenken zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit eingereicht, sondern auch zur Wahrung der Subsidiarität. Dazu zitiere ich aus unserem Vorschlag für eine Stellungnahme des Ausschusses, zu sehen in Vorlage 7/3819: „Der Ausschuss äußert Bedenken bezüglich der Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Auf Grundlage des Green Deal beziehungsweise in Ergänzung dessen will die Kommission ihre Ziele auf verschiedene, erweiterte Sektoren anwenden, darunter auch Rinder-, Schweine- und Geflügelhaltungsbetriebe. Der Vorschlag bedeutet für alle betroffenen Unternehmen eine zunehmende Bürokratisierung. Im Bereich Tiermast führt der Vorschlag zur Existenzgefährdung der heimischen Landwirtschaft [...]. Zur Wahrung der Subsidiarität äußert der Ausschuss ebenfalls Bedenken.“ Unser Vorschlag fand im Umweltausschuss keine Mehrheit. Dafür votierte eine knappe Mehrheit im Ausschuss zumindest für Bedenken zur Verhältnismäßigkeit. Grundlage unserer Vorlage waren die Stellungnahmen betroffener Verbände, so der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, der vor Mehrbelastungen warnt, und der Verband der Chemischen Industrie, der keinen Mehrwert und das Umweltrecht berührt sieht, der Verband der Schweinehalter Deutschlands warnt vor dem Aus schweinehaltender Betriebe. Drei Ausschüsse attestierten dem Vorhaben, wie gesagt, immerhin Zweifel zur Verhältnismäßigkeit angesichts der weitreichenden Pläne. Da ist es verwunderlich, dass der Europaausschuss in seiner öffentlichen Sitzung zu den genannten EU-Papieren am letzten Freitag trotz der Ergebnisse der drei mitberatenden Ausschüsse mit sechs zu sechs und aufgrund des Fehlens eines Ausschussmitglieds diese Bedenken zur Verhältnismäßigkeit weggestimmt hat und die Vertreter der Landesregierung ihrerseits keine Bedenken sehen wollen.
(Beifall AfD)
Und das ist nicht das erste Mal. Auch schon bei höchst bedenklichen Vorschlägen zur Energieeffizienz von Gebäuden wurden die Mitberatungsergebnisse anderer Ausschüsse im Europaausschuss ignoriert: damals durch eine gleiche Ja-/Nein-Konstellation und aufgrund einer Enthaltung.
(Beifall AfD)
Eine Debatte über den Vorschlag der EU, der im Zuge des Green Deals und im Rahmen des „Fit for 55“-Programms publiziert wurde, ist daher aus unserer Sicht angebracht.
(Beifall AfD)
Der Bayerische Landtag hat übrigens zu diesem Papier Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsbedenken gemeldet. Auch auf die Gefahr hin, dass unsere Entscheidung ebenfalls zu einem medialen Theaterdonner, zur Einschaltung des Ministerpräsidenten und des Parteivorsitzenden der CDU, womöglich zu einem Angebot über einen Frieden für Frühwarndokumente oder zu einem Rückzug des Antrags führt, stimmen wir diesem Antrag zu. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Beratung des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien; KOM (2022) 156 endg. – gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Drucksachen 7/5636, 7/5651 und 7/5653)
Für die Gruppe der FDP erhält Herr Abgeordneter Bergner das Wort.
Beratung des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien; KOM (2022) 156 endg. – gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Drucksachen 7/5636, 7/5651 und 7/5653)
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, wir Freien Demokraten stehen grundsätzlich für Subsidiarität, das bedeutet: Was unten entschieden werden kann, soll auch unten entschieden werden. Das ist ein Grundsatz, der die gesamte DNA unserer Programmatik wie ein gelber Faden durchzieht. Und wir hätten auch in der Vorlage Gründe gesehen, über Subsidiarität zu diskutieren, es wäre aber in den Ausschüssen nicht mehrheitsfähig gewesen. Deshalb ist in meinen Augen der Antrag der CDU-Fraktion zum Thema „Verhältnismäßigkeit“ ein guter Ansatz, auf den man sich verständigen kann. Meine Damen und Herren, wir sehen gerade in dieser Zeit, wie wichtig der europäische Gedanke ist. Wir sehen, dass wir in dem Bereich der Europäischen Union eine Friedensphase haben, die es so lange auf unserem Kontinent noch nie gab. Und wir sehen, dass es deswegen wichtig ist, diesen europäischen Gedanken zu stärken und zu stützen und nach vorn zu tragen. Umso wichtiger ist es, dass die Europäische Union nicht primär als ein bürokratisches Monster wahrgenommen wird, das unangemessen in das alltägliche Leben der Menschen eingreift. Umso mehr ist es wichtig, dass wir es schaffen, den Vorteil, den Mehrwert des europäischen Gedankens, nämlich für Verständigung der Völker und für Wahrung des Friedens nach vorn zu tragen und eben nicht –
(Beifall CDU)
danke – in dem Kleinklein der großen Paragraphenwelt zu verharren. Deswegen, meine Damen und Herren, werbe ich von dieser Stelle aus um Zustimmung zu der Vorlage der CDU-Fraktion. Ich danke Ihnen.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Beratung des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien; KOM (2022) 156 endg. – gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Drucksachen 7/5636, 7/5651 und 7/5653)
Für die Fraktion Die Linke erhält Herr Abgeordneter Gleichmann das Wort.
Beratung des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien; KOM (2022) 156 endg. – gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Drucksachen 7/5636, 7/5651 und 7/5653)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream und auch hier auf der Tribüne, zuerst möchte ich mich tatsächlich erneut bei der CDU bedanken, denn mit Ihrem Antrag haben Sie zum zweiten Mal einen Beteiligungsprozess der EU von der Beratung im zuständigen Europaausschuss hier in das Plenum des Thüringer Landtags gehoben. Die Bedeutung der EU und deren Partizipationsmöglichkeiten für regionale und kommunale Gebietskörperschaften wird so erneut einer größeren Öffentlichkeit präsentiert. Im heutigen Fall haben Sie per Platzierung sogar dafür gesorgt, dass die Debatte zur Primetime der Plenarsitzung, am Donnerstagvormittag, stattfindet. Schade ist jedoch, dass Sie diese Öffentlichkeit dazu nutzen, mit Ihrer Argumentation wie im vorliegenden Antrag auf Verhältnismäßigkeitsbedenken ein negatives, teilweise dystopisches Bild der Auswirkungen der „Fit for 55“-Richtlinien zu zeichnen. Ich zitiere aus Ihrem Antrag: „Der Richtlinienvorschlag ist wegen seiner ambitionierten Zielvorgaben und der erheblichen Ausweitung des Anwendungsbereichs sowie des Umfangs der umzusetzenden Maßnahmen und deren erheblichen Kosten geeignet, die Tierhaltung in Europa in ihrer Existenz massiv zu gefährden.“
(Beifall CDU)
Dieser Satz zeigt das Dilemma, in dem sich Teile der Politik in Europa befinden und warum es mit dem Klimaschutz und den Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel nur schleppend vorangeht. Auf der einen Seite klopfen sich alle auf die Schultern, wenn auf Klimagipfeln Ziele definiert werden; ich erinnere da unter anderem an die Bundesregierung, die die Ergebnisse des Pariser Klimaschutzabkommens als bahnbrechenden Erfolg feierte – auch parteiübergreifend. Am 22. April 2021 freute sich die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel bei einem virtuellen Klimatreffen auf Einladung des USPräsidenten, dass Deutschland und die EU gemeinsam mit den USA ihre Klimaschutzanstrengungen verstärken werden. Unter anderem feierte sie dies mit diesen Worten: „Wir haben in Deutschland ein verbindliches Klimaschutzgesetz, das den Weg zur Klimaneutralität beschreibt“, so Kanzlerin Merkel. Die Europäische Union schreibt ihr höheres Klimaschutzziel bis 2030 von mindestens 55 Prozent weniger Emission ebenfalls gesetzlich fest. Und jetzt kommt es: „Alle großen Emittenten sind gefordert“, sagte Merkel. Bei der uns heute vorliegenden neu gestalteten Richtlinie 2010/75 zum Thema „Industrieemissionen“ geht es nun ganz konkret um die Umsetzung der Ziele, die sich die Welt, Europa und – ja – auch unsere Bundesregierung, wir selbst gesetzt haben. Wo es nun konkret wird, will die CDU Thüringen einen Rückzieher machen. Ich möchte gern noch etwas tiefer in die Materie einsteigen, um deutlich zu machen, welche Rolle die regionalen Gebietskörperschaften im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips spielen. Wir haben als Thüringer Landtag zwei Aufgaben bei der Beratung der EU-Richtlinien. Zum einen sollen wir beurteilen, ob Ziele einer Maßnahme wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden können, sondern besser auf der Ebene der EU zu verwirklichen sind. Das wären Subsidiaritätsbedenken. Diese haben die Fachausschüsse und der Europaausschuss im vorliegenden Fall nicht gesehen. Deswegen will ich darauf auch nicht näher eingehen. Etwas schwieriger wird es aber bei der zweiten Aufgabe der Beurteilung, ob die Vorschläge der EU dem Verhältnismäßigkeitsprinzip widersprechen. Dazu müssen wir konkreter werden. Es gibt vier Punkte auf der Liste abzuarbeiten: zum einen legitimer Zweck, zum anderen Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit. Wir wollen die Industrieemissionen senken, um den Ausstoß an Schadstoffen bis 2055 deutlich zu reduzieren. Dieser Zweck ist in Anbetracht der schon erwähnten weltweiten Festlegung von Klimaschutz mehr als legitim.
(Beifall DIE LINKE)
Die in der Richtlinie vermerkten Grenzwerte haben einen kausalen Zusammenhang zwischen dem Zweck der Richtlinie und dem zu erreichenden Ziel. Dementsprechend sind die Maßnahmen geeignet. Frage drei ist, ob es mildere Mittel gibt, die zur Verfügung stehen und die gleichermaßen geeignet wären. Die 50.000 Industriebetriebe in der EU – etwa 30.000 große Industrieanlagen und rund 20.000 große Geflügel- und Schweinehaltungsbetriebe, die unter die aktuelle Version der Richtlinie fallen – sind für 50 Prozent der Emissionen von Schwefeloxiden, Schwermetallen und anderen Schadstoffen verantwortlich. Darüber hinaus werden 40 Prozent der Treibhausgase und rund 30 Prozent der Stickoxide und des Feinstaubs emittiert. Ziel der Richtlinie ist es, Emissionen in die Luft, das Wasser und den Boden so weit wie möglich zu vermeiden und zu vermindern bzw. am Ende auch zu beseitigen. Ferner sollen Wettbewerbsverzerrungen durch Gewährleistung horrender Umweltanforderungen vermieden und Innovationen gefördert werden. Also genau die von der CDU in ihrem Papier gefürchtete Verzerrung des Wettbewerbs, unter anderem in der Landwirtschaft, soll mit einheitlichen Standards aufgehoben werden. Ein Agrarbetrieb in Griechenland soll die gleichen Anforderungen an Umweltstandards erfüllen wie in Ungarn oder hier in Thüringen. Mit der neu formulierten Richtlinie würden zu den genannten Betrieben etwa 165.000 weitere Nutztierhaltungsbetriebe hinzukommen. Das hört sich erst einmal sehr viel an, es handelt sich aber letztendlich trotzdem nur um 13 Prozent entsprechender Agrarbetriebe in Europa. In Thüringen betrifft die Richtlinie 472 Unternehmen, davon 130 Mastbetriebe mit Ställen ab 150 Großvieheinheiten bzw. 500 Schweinemastplätzen. Es betrifft also weniger die kleinen Familienbetriebe, um die sich die CDU in ihrem Antrag sorgt, sondern mehr die größeren Betriebe. Aber auch für die Betroffenen heißt es nicht Umstellung von heute auf morgen. Es werden jedoch verpflichtende Transformationspläne bis 2030 in der Industrie bzw. 2034 in der Landwirtschaft und darüber hinaus gefordert. Dabei geht es speziell darum, dass eine effizientere Verwendung von Ressourcen, also Wasser und Boden zum Beispiel, realisiert wird. Emissionsgrenzwerte sollten sich an der besten zur Verfügung stehenden Technik orientieren und die Kontrolle soll effektiver werden. Das mit der neuen Richtlinie überarbeitete und gestraffte Genehmigungsverfahren entspricht dem im Vergleich zu Industrieanlagen geringeren Risiko der Nutztierhaltungsbetriebe und wird sowohl für die 20.000 bisher bestehenden Betriebe gelten, die unter die Richtlinie fallen, als auch für die neu hinzukommenden. Das heißt, es werden sogar bürokratische Hürden abgebaut. Die Genehmigung wird laut EU-Angaben etwa 2.400 Euro pro Jahr und Betrieb kosten. Gleichzeitig bietet die EU-Förderung im Bereich von Innovationen wirksamere Genehmigungen, Materialeffizienz und Dekarbonisierung an. Die Landwirtschaftsbetriebe werden also nicht allein gelassen – im Gegenteil. Die im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu prüfenden Punkte – also Erforderlichkeit und Angemessenheit, die noch offen waren in meiner Liste – können von dieser Warte aus also ebenfalls nicht bemängelt werden. In Abwägung des genannten Subsidiaritätsprozesses kam der Europaausschuss im Thüringer Landtag mehrheitlich am vergangenen Freitag zu dem Ergebnis, keine Bedenken auszusprechen.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Das ist
falsch!) Die CDU konnte – wie auch mit dem heute vorliegenden Papier – nicht konkret deutlich machen, wie die EU-Richtlinie die entsprechenden formalen Kriterien explizit verletzt und welche Alternative sie bei den Mitteln gleicher Eignung sehen würde. Der Antrag ist also abzulehnen. Neben dieser formalen Prüfung, wie ich sie eben geschildert habe, ist natürlich unbestritten, dass es eine große Herausforderung ist, die gestellten Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens und der sich daraus ableitenden nationalen und subnationalen Klimapläne zu realisieren. Ein erneut hoher Anpassungsbedarf von Stallanlagen und Tierhaltung an strengere Bestimmungen zwingt die Thüringer Tierhaltung erneut zu Investitionen, die in der heutigen Krisenzeit für viele schwer zu stemmen sind. Schon jetzt haben sich ganz unabhängig von Grenzwerten oder sonstigen EU-Regularien viele tierhaltende Betriebe von der Tierhaltung verabschiedet. In Thüringen sind wir weit unter einer Tierdichte, die man als nachhaltig bezeichnen kann, wenn man den Nährstoffkreislauf Boden-Tier-Pflanze-Boden sicherstellen möchte. Die Ursachen sind vielfältig und ein lange währender und schleichender Prozess. Ja, die Tierhaltung ist in der Krise, doch dabei vergisst man neben den Investitionskosten auch die andere Seite. Gerade in der aktuellen Krise fossiler Energieträger, generell auch der Globalisierung, wird deutlich, wie wichtig regionale hochqualitative Produkte sind und wie wenig Wertschätzung diese teilweise erhalten. Das gilt monetär wie gesellschaftlich. Als Linke stehen wir hierbei an der Seite der Beschäftigten in Industrie und Landwirtschaft und werden daher gemeinsam mit R2G alle Möglichkeiten nutzen, um mit Innovation und Solidarität den Dreiklang Ökologie, Ökonomie und Soziales deutlich zu machen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Gerade die Landwirte wissen, dass sie das Land, welches sie bestellen, nur geliehen haben und jede Generation aufpassen muss, die Grundlage für die nächste nicht zu zerstören. Daher brauchen wir eine Verstärkung der Förderung der Landwirtschaft in der Zukunft, damit der Berufszweig das, was wir von ihm abverlangen, auch wirtschaftlich darstellen kann. Aber es gilt: Keine Investitionen in den Klimaschutz wäre die teuerste Variante für alle Menschen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Beratung des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien; KOM (2022) 156 endg. – gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Drucksachen 7/5636, 7/5651 und 7/5653)
Danke. Ich unterbreche ganz kurz. Herr Abgeordneter Kießling, ich bitte Sie, den Button abzunehmen.
(Beifall DIE LINKE)
In Anlehnung an unsere Geschäftsordnung deute ich es so, dass dieses nonverbale Zeichen hier während der Plenarsitzung nicht getragen werden kann. Ich sichere Ihnen aber allen zu, ich werde das Thema in der nächsten Ältestenratssitzung aufrufen – es scheint Irritationen zu geben, was Größe und Angebrachtheit bestimmter Zeichen bedeutet – und wir werden darüber sprechen. Sie nehmen es bitte jetzt ab und wir reden im Ältestenrat insgesamt darüber.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Ich möchte
dazu eine persönliche Erklärung abgeben!) Ich werde darüber jetzt nicht diskutieren. Ich habe Ihnen zugesichert, wir werden im Ältestenrat darüber sprechen. Es sind keine Zeichen in der Geschäftsordnung als Ausnahme geregelt und deshalb: Im Ältestenrat rufen wir es auf, dann besprechen wir das und dann werden wir das sehen. Wollen Sie jetzt zur Geschäftsordnung sprechen, Herr Höcke? Wir sind mitten in den Reden, ich würde zumindest die Redeliste abarbeiten und dann Ihnen das Wort zur Geschäftsordnung geben.
Beratung des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien; KOM (2022) 156 endg. – gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Drucksachen 7/5636, 7/5651 und 7/5653)
Beratung des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien; KOM (2022) 156 endg. – gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Drucksachen 7/5636, 7/5651 und 7/5653)
Herr Abgeordneter Urbach, bitte schön, Sie haben das Wort.
Beratung des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien; KOM (2022) 156 endg. – gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Drucksachen 7/5636, 7/5651 und 7/5653)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, um es vorwegzunehmen: Im Gegensatz zu den bayerischen Landtagskollegen, die tatsächlich auch noch eine Subsidiaritätsschwierigkeit hier sehen – so weit sind wir nicht gegangen –, möchten wir aber unbedingt heute hier dafür werben, dass wir unseren vorliegenden Antrag abstimmen, denn es geht einfach darum, dass wir hier Verhältnismäßigkeitsbedenken einbringen möchten bzw. das auch der Landesregierung mitgeben, damit das dort auch in der Abstimmung zum Tragen kommt. Es ist schon bemerkenswert, mit welcher Leichtfertigkeit die Mitglieder des Europaausschusses der Regierungskoalition einfach über die fundierten Bedenken von Fachexperten hinweggegangen sind und mit welchen unsachlichen Argumenten, die hier vorgetragen worden sind, operiert worden ist.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Ich
fand die Rede von Herrn Gleichmann jetzt nicht unsachlich!) Ich spreche über die Sitzung des Ausschusses vom letzten Freitag. Es war nach meinem Dafürhalten nicht so, wie es hätte sein sollen.
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Ich
fand sie aber auch nicht unsachlich!) Ja, das ist Ihre Meinung, können Sie ja nicht unsachlich finden. Das ist auf jeden Fall nicht der Sache dienlich gewesen. Es ist ebenfalls bemerkenswert, wie auch am gestrigen Tage hier versucht worden ist, vonseiten der Regierungskoalition die Befassung mit diesem Beratungsgegenstand überhaupt zu verhindern. Ich finde schon, dass wir hier darüber reden sollten. Es gibt durchaus viele gute Gründe, das zu tun. Es ist auch gut, dass das öffentlich diskutiert wird, damit man auch sehen kann, wer hier welche Meinung vertritt. Wichtig ist auch noch mal zu erwähnen, dass das Wirtschaftsministerium, dass Herr Tiefensee, den ich längere Zeit nicht hier im Plenum sehen konnte – auch heute wäre es ganz gut gewesen, wenn er hier gewesen wäre –, auch viele Punkte, Verhältnismäßigkeitsbedenken seines Hauses vorgetragen hat, und das noch, bevor wir überhaupt im Ausschuss das Wort erheben konnten; da hat er gleich agiert. Dass die rot-rot-grünen Fraktionen im Europaausschuss die Bedenken ihres eigenen Ministers nicht ernst nehmen, zeigt auch ein bisschen, wie das Standing des Ministers hier in dieser Fraktion ist. Das ist, denke ich, nicht würdig.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das
zeigt, wie souverän Abgeordnete sind!)
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE:
Das ist an den Haaren herbeigezogen!)
(Unruhe DIE LINKE)
Ja, ja …
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Ich fin-
de, das könnte man erwähnen, oder?) Bitte?
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das
zeigt, wie souverän Abgeordnete sind!) Das zeigt, wie sehr Sie Ihrem Minister vertrauen, das ist völlig richtig, genau.
(Beifall CDU)(Unruhe DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Na,
das war ja jetzt was!) Na ja, ist doch so. Das einfach so hinwegzuwischen, das wurde doch gar nicht groß …
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Wir
haben das diskutiert, übrigens in einer öffentlichen Sitzung!) Ja, ja, wir haben es in einer öffentlichen Sitzung diskutiert,
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Ja,
haben wir doch!) genau.
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Üb-
rigens sachlich!) Alle Fachausschüsse sozusagen einfach abtreten lassen und zu sagen, nein, wir sind mit unserer Prüfung zu diesem Ergebnis gekommen. Die Angemessenheit, die Sie hier vorgetragen haben, sehe ich einfach nicht. Auch wenn man das nach den Regeln der Kunst durchdekliniert, kommt man nach meinem Dafürhalten nicht zu diesem Ergebnis, denn Sie müssen sich einfach mal die Auswirkungen vor Augen führen. Es ist eben nicht so – Herr Gleichmann, die Rede hätte eigentlich von den Grünen sein können, das ist interessant, dass Sie hier scheinbar an der Seite der Landwirtschaft stehen, denn wenn Sie im Land unterwegs sind und gerade mit den Tierproduzenten sprechen, dann ist es so, dass in den letzten Jahren – ich würde denken, mindestens seit 2014 – hier vermehrt Auflagen gemacht worden sind, den Tierproduzenten, die jetzt schon arg – sage ich mal – an der Wirtschaftlichkeit kratzen. Wenn Sie sagen, dass Sie hier auch in Zukunft regionale Produkte fördern möchten, dann ist das schwierig, wenn man sich überlegt, dass diese Firmen jetzt schon überlegen, ob sie überhaupt noch Schweine produzieren können. Die ASP steht im wahrsten Sinne des Wortes vor der Tür. Es ist so, dass die Absatzmärkte aus diesen Gründen weggebrochen sind. In Thüringen wunderbare regionale Produkte zu produzieren, muss sich auch lohnen.
(Beifall CDU)
Und wenn sie im Prinzip noch höhere Vorgaben bekommen, insbesondere bei diesen Emissionsanlagen, die dann auf diesen Stellen obendrauf sitzen, dann ist es einfach nicht wirtschaftlich zu betreiben. Wir bitten daher dieses Hohe Haus, unserem Antrag zuzustimmen, damit tatsächlich gezeigt wird, dass wir an der Seite der Tierproduzenten in der Landwirtschaft stehen.
(Beifall CDU)
Ein Punkt, der hier auch noch hineinkommt, ist die Tatsache, dass eine stärkere Einbeziehung von Nichtregierungsorganisationen bei der Entscheidungsfindung über die Genehmigung von Anlagen besteht. Jetzt stelle man sich das mal vor, wie das dann am Ende aussieht. Jemand plant, eine Schweinemastanlage zu erweitern oder zu bauen. Das ist jetzt schon kein Kinderspiel, so etwas zu tun. Die Genehmigungen und die ganzen Vorgaben sind jetzt schon sehr streng. Wenn wir dann demnächst auch noch diesen Kreis der Anzuhörenden erweitern und dort denjenigen auch noch Mitspracherecht geben, ist das natürlich ein Punkt, der vielleicht dem demokratischen Grundverständnis mancher Fraktionen entspricht, aber am Ende sicherlich nicht dazu führt, dass wir hier tatsächlich noch eine Tierproduktion in Thüringen haben, die auch den Namen verdient.
(Beifall CDU)
Lassen Sie mich schließen mit der erneuten Bitte, dass wir hier auch in Zukunft die Versorgungssicherheit – um die geht es auch, ja – in Deutschland, in Europa, in Thüringen sichern können, auch mit Fleischprodukten. Auch wenn das nicht jedem beliebt, dass hier viele Menschen gern Fleisch essen. Das ist ein Grundnahrungsmittel, das wir haben, und darauf sollten wir nicht verzichten.
(Beifall CDU)
Und es ist auch blauäugig zu glauben, dass, wenn wir europaweit einheitliche Regeln haben – das ist in Ordnung, dafür ist es da –, dass dann aber nicht vielleicht das Fleisch trotzdem aus Weißrussland, der Ukraine – wenn dort wieder Frieden herrschen sollte – oder vielleicht aus anderen Ländern kommt, wo die Standards einfach nicht so sind wie hier. Dann ist uns und auch dem Weltklima nicht geholfen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Beratung des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien; KOM (2022) 156 endg. – gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Drucksachen 7/5636, 7/5651 und 7/5653)
Das Wort erhält für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Wahl. Bitte.
Beratung des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien; KOM (2022) 156 endg. – gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Drucksachen 7/5636, 7/5651 und 7/5653)
Danke, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Urbach, mich wundert ja immer, mit welcher Leichtfertigkeit vor allem die CDU Thüringen Klimaschutzmaßnahmen für unnötig oder übertrieben erklärt.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sie haben sich jetzt gefragt, ob diese Richtlinie angemessen ist. Dahinein kann man auch interpretieren: Ist Klimaschutz angemessen? Da möchte ich noch mal an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem letzten Jahr erinnern, das ganz eindeutig festgestellt hat, dass Deutschland bisher zu wenig Klimaschutzmaßnahmen ergriffen hat, um auch die Freiheitsrechte künftiger Generationen zu bewahren. Was für Deutschland gilt, gilt definitiv auch für Europa und die EU als Ganzes. Deswegen muss man auch sagen: Wer Klimaschutz als ein Thema der Partei Die Grünen oder Bündnis 90/Die Grünen darstellt, der hat, glaube ich, nicht erkannt, dass das eine Aufgabe ist, die uns als Gesellschaft als Ganzes betrifft und an der alle Parteien und Fraktionen die Verantwortung haben,
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) zu überlegen, wie wir unsere Lebensgrundlagen schützen können und auch kommenden Generationen noch einen lebenswerten Planeten hinterlassen.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Se-
hen wir auch so!) Genau. Aber dann sollten Sie nicht sagen, es wäre ein Grünenthema.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Man
kann ja auch …) Das können wir definitiv. Uns verwundert aber tatsächlich, dass an der Stelle Ursula von der Leyen als Kommissionspräsidentin mit dem „Fit for 55“Programm mal ein wirklich gutes Programm dargelegt hat, mit dem sie ganz viele Klimaschutzmaßnahmen ergreift und den richtigen Weg einschlägt, was wir sehr begrüßen. Dass die Thüringer CDU das an dieser Stelle immer wieder anders sieht, ist doch eher bedauerlich. Im Gegensatz zum Kollegen Gleichmann, der sich ja freut, dass wir heute hier wieder über Europathemen sprechen, finden wir es auch eigentlich eher befremdlich, dass wir dieses Thema wieder hier auf der Tagesordnung haben, nachdem die CDU im Europaausschuss für ihre Beschlussempfehlung keine Mehrheit gefunden hat. Es ist zumindest ein ungewöhnlicher Vorgang. Aber gut. Angemeldet von der CDU werden Verhältnismäßigkeitsbedenken. Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung hat die CDU allerdings in ihrem Antrag gar nicht vorgenommen. Welche Maßnahmen der Richtlinie aus ihrer Sicht entsprechend dieser Prüfung nicht geeignet, nicht erforderlich oder nicht angemessen sein sollen, wird nicht erwähnt. Es ist schon seltsam, einerseits Verhältnismäßigkeitsbedenken anzumelden, dann aber nicht zu benennen, welche Verhältnismäßigkeitsgrundsätze bei welchen konkreten Maßnahmen nicht erfüllt sein sollen. Als Bündnisgrüne sehen wir diese Bedenken jedenfalls nicht. Die Richtlinie verfolgt aus unserer Sicht einen legitimen Zweck, denn sie ist Teil des Green Deals. Das Vorhaben ist zur Erreichung der Nachhaltigkeits- und Klimaschutzziele essenziell. Die EU-Kommission selbst gibt an, dass sich der Gesundheits- und Umweltnutzen durch reduzierte Methan- und Ammoniak-Emissionen auf 5,5 Milliarden Euro pro Jahr beziffern lässt, während die Befolgungs- und Verwaltungskosten aus dieser Richtlinie 500 Millionen Euro betragen. Daraus ergibt sich ein sehr vorteilhafter Kosten-Nutzen-Faktor von 11. Auch ist für uns keine besondere Betroffenheit Thüringens ersichtlich, denn schließlich müssen alle Unternehmen und alle Betriebe in der EU diese Regelungen der Richtlinie gleichermaßen erfüllen. Da es in einigen Bereichen bisher noch uneinheitliche Regelungen gibt, trägt die Richtlinie also eher dazu bei, existierende Wettbewerbsverzerrungen zu vermindern. Die von der CDU vorgebrachten Argumente hinsichtlich Kosten und besonderer Betroffenheit Thüringens können wir so nicht teilen. Die Emissionsminderungsmaßnahmen werden hingegen zu einer besseren Luftqualität und zu einer Verringerung von Schadstoffen führen. Auch wenn es dafür einiger Anstrengungen in Wirtschaft und Verwaltung bedarf, sollten wir bereit sein, diese Herausforderungen anzunehmen. Den Antrag der CDU lehnen wir aus diesen Gründen ab.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Beratung des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien; KOM (2022) 156 endg. – gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Drucksachen 7/5636, 7/5651 und 7/5653)
Für die Fraktion der SPD erhält Herr Abgeordneter Möller das Wort.
Beratung des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien; KOM (2022) 156 endg. – gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Drucksachen 7/5636, 7/5651 und 7/5653)
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauerinnen und Zuschauer auch am Livestream! Herr Urbach, ich will nur ganz kurz noch mal auf das eingehen, was Sie gesagt haben, und will zu Beginn sagen: Im Kern sind Ihre Verhältnismäßigkeitsbedenken unbedenklich. Das muss man sehr deutlich hier sagen. Denn das, was Sie jetzt hier vorgetragen haben, lässt schon ein Stück weit daran zweifeln, ob Sie die Grundidee, die wir in der EU haben, auch so teilen oder nicht. Ihre Rede wäre sicher eine gute Rede für ein Umsetzungsgesetz im Deutschen Bundestag gewesen, wenn diese EU-Richtlinie in Kraft ist und dann in bundesdeutsches Recht umgesetzt wird und dann Regelungen dazu führen, dass in Deutschland tatsächlich einzelne Betriebe benachteiligt werden würden. Dann wäre Ihre Rede gerechtfertigt gewesen. Aber doch nicht bei der Frage, welche Regeln wir uns europaweit geben wollen. Wenn man das nämlich weiterdenkt, was Sie sagen, Herr Urbach, und jetzt hier vorgebracht haben, heißt das im Umkehrschluss: Wir wollen keine Regeln in diesem Bereich. Und wenn Sie damit sozusagen gerade die Bauern bzw. die Schweinemastbetriebe vornehmen, weil die angeblich dadurch jetzt kaputtgehen und nicht mehr wirtschaftlich arbeiten können, dann muss ich Ihnen auch deutlich sagen: Bis zu 40 Prozent Unterstützung durch öffentliche Mittel, die wir in diesen Bereich stecken, das müssen wir dann auch regeln können und nicht sozusagen mit der Wirtschaftlichkeitskeule kommen und sagen, am Ende würden wir gegen unsere Bauern hier vorgehen, wenn wir EU-weit Themen regeln. Dann sagen Sie doch ganz klar, dass Sie diese Themen nicht geregelt haben wollen. Aber das widerspricht zumindest unserem Grundsatz. Wenn wir gute Arbeitsbedingungen wollen, wenn wir gute Lebensbedingungen wollen, wenn wir eine saubere Umwelt wollen, müssen wir auch Produktion beregeln durch ganz klare Vorgaben.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Wa-
ren Sie schon mal in einem Schlachthof?) Ja, ich war schon mal in einem Schlachthof. Darum geht es auch gar nicht, sondern es geht um die Frage, ob wir langfristige Investitionen in diese Betriebe in einem nachvollziehbaren Regelwerk planbar organisiert bekommen oder nicht. Das ist der entscheidende Punkt. Alles andere, was Sie hier behaupten, ist am Ende des Tages Populismus.
(Unruhe CDU)
Und da muss ich Sie ganz ehrlich nach Ihren Grundsätzen zur Europäischen Union und dem gemeinsamen Binnenmarkt fragen. Ihre Argumentation stellt genau das infrage. Deswegen bitte ich Sie: Lassen Sie es doch dabei, das Parlament hier mit Stirnrunzeln gegenüber EU-Richtlinien zu behelligen und am Ende des Tages Populisten eine Bühne zu geben, um gegen die EU zu hetzen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Beratung des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien; KOM (2022) 156 endg. – gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Drucksachen 7/5636, 7/5651 und 7/5653)
Eine Wortmeldung? Herr Abgeordneter Henkel, bitte.
Beratung des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien; KOM (2022) 156 endg. – gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Drucksachen 7/5636, 7/5651 und 7/5653)
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete und Zuschauer, ich bedauere es sehr, dass der Wirtschaftsminister heute hier nicht zugegen ist, denn es wäre genau seine Aufgabe gewesen, hier zu dem Thema zu sprechen.
(Beifall CDU)
Wir sehen ihn in der letzten Zeit kaum noch hier im Plenum. Im Wirtschaftsausschuss haben wir das Thema sehr breit und intensiv diskutiert. Und es gab vonseiten des Wirtschaftsministers eine klare Empfehlung, genau hier diese Bedenken geltend zu machen.
(Beifall Abg. Dr. Bergner, fraktionslos)
Wir haben dann im Wirtschaftsausschuss einen einstimmigen Beschluss genau hierzu gefasst, mit den Stimmen der Linken, der SPD, der Grünen, der CDU, der AfD und der FDP –
(Beifall CDU)
alle gemeinsam. Und jetzt stellt sich ein SPD-Mann hier her und wirft uns Populismus vor. Damit beleidigen Sie Ihren eigenen Minister. Sie sagen, Ihr eigener Minister ist ein Populist. Das ist genau das, was Sie sagen.
(Beifall CDU, AfD)
Mit dem, was Sie hier abziehen, sind Sie nämlich entlarvt. Ich werbe noch mal – auch im Namen des Ausschusses und aus wirtschaftlicher Sicht – ausdrücklich dafür, unseren Antrag heute anzunehmen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, AfD)
Beratung des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien; KOM (2022) 156 endg. – gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Drucksachen 7/5636, 7/5651 und 7/5653)
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht sehen. Dann Herr Minister Prof. Hoff für die Landesregierung, bitte schön.
Beratung des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien; KOM (2022) 156 endg. – gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Drucksachen 7/5636, 7/5651 und 7/5653)
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, es wurde schon darauf hingewiesen: in kürzester Zeit die zweite Diskussion, die hier im Landtag dazu stattfindet, wie ein EU-Klimaschutzpaket in konkretes Recht umgesetzt wird. Und es ist richtig, dass sich die Länder dazu verhalten, denn in unserer Verfassungsordnung ist festgelegt, dass die Länder über den Bundesrat auch Einfluss nehmen auf die europäischen Regelungen, indem sie frühzeitig über europäische Regelungen informiert werden und dazu Stellungnahmen über den Bundesrat an die Kommission abgeben. Insofern ist die Debatte, die hier geführt wird, grundsätzlich richtig. Wir müssen uns mit der Frage auseinandersetzen, welche Wirkung europäische Regelungen auf uns in Deutschland und auf die 16 Länder, damit auch auf Thüringen haben – erste Ebene. Die zweite Ebene, worüber hier diskutiert wird, ist die Frage: Welche konkrete Wirkung haben Klimaschutzmaßnahmen? Es ist richtig, dass wir das diskutieren, erstens weil wir unstrittig die Notwendigkeit haben, die Ziele, die wir uns beim Klimaschutz gesetzt haben, auch tatsächlich umzusetzen, wenn wir die Erderwärmung auf ein verträgliches Maß reduzieren wollen. Dazu hat sich John Kerry erst in der vergangenen Woche wieder in einem großen „ZEIT“-Interview geäußert. Dann geht es darum, dass die Verpflichtungen, die die Länder eingegangen sind, auch tatsächlich in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden, und nicht, dass man nach einer Klimaschutzkonferenz quasi nach Hause fährt und den Beschluss selbst schon als gute Klimaschutzpolitik verkauft. Es kommt auf die konkrete Umsetzung an.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Deshalb ist es richtig, dass wir darüber diskutieren. Und natürlich ist es auch richtig und auch legitim, dass diejenigen, die sich in ihrem wirtschaftlichen Handeln durch diese Klimaschutzmaßnahmen negativ berührt fühlen, dies auch artikulieren können. Und die dritte Ebene: Nachdem wir geklärt haben, es geht um Klimaschutz, es geht darum, dass und wie wir europäische Maßnahmen über den Bundesrat bewerten, dass wir uns dann damit auseinandersetzen: Was umfasst den Bereich der Subsidiarität und was umfasst den Bereich der Verhältnismäßigkeit? Meine Kinder spielen ganz gern ein Spiel, das heißt „Teekesselchen“. Da geht es im Kern darum, dass ein Begriff unterschiedliche inhaltliche Verwendungen haben kann: Eine Schlange kann ein Tier sein und da, wo man sich anstellt. Und bei Verhältnismäßigkeit scheint hier in der politischen Debatte etwas Ähnliches zu passieren. Denn in der politischen Diskussion – im Bayerischen Landtag, auch hier – wird an der einen oder anderen Stelle der Begriff „verhältnismäßig“ verwandt als „das ist eine unverhältnismäßig starke Belastung“. Darum geht es aber bei dem Begriff der Verhältnismäßigkeit, über die wir hier sprechen, nur bedingt. Worüber es tatsächlich geht, ist: Sind die Maßnahmen unverhältnismäßig zur Erreichung der Ziele? Das ist der entscheidende Bewertungsmaßstab. Insofern ist es auch völlig in Ordnung, dass ein Fachausschuss wie der Infrastruktur- und Landwirtschaftsausschuss aus seiner fachlichen Berührtheit bezogen auf die landwirtschaftlichen Betriebe, ein Wirtschaftsausschuss, befasst mit den wirtschaftlichen Aspekten der Unternehmen in diesem Land, zu der Auffassung kommt: Das kann aus Sicht der Betriebe nicht sinnvoll sein, also unverhältnismäßig. Der Europaausschuss hat aber einen anderen Bewertungsmaßstab anzulegen. Der Europaausschuss hat nämlich den Bewertungsmaßstab anzulegen: Sind vor dem Hintergrund der Ziele, die sich die Europäische Union durch die Kommission gesetzt hat, die angestrebten Maßnahmen unverhältnismäßig zur Erreichung der Ziele? Dadurch, dass die Zielstellung im Rahmen des Klimaschutzpakets aber hochambitioniert ist, sind auch die Maßnahmen, die zur Erreichung dieser Ziele notwendig sind, ebenso ambitioniert vorzutragen. Und aus diesem Grunde ist der Europaausschuss – anders als die Fachausschüsse – zu der Bewertung gekommen, zumindest in einem sehr knappen Votum, dass der Europaausschuss eine Unverhältnismäßigkeit im europarechtlichen Rahmen nicht erkennt. Und wir lernen ja gerade alle an dieser Stelle hier auch gemeinsam, wie wir diese Debatten zu führen haben. Es ist auch völlig richtig und völlig legitim, dass wir über die Wirkung von Klimaschutzmaßnahmen politisch zu diskutieren haben. Und natürlich ist es richtig, dass landwirtschaftliche Betriebe unter einem massiven Druck stehen. In einer politischen Debatte so zu tun – was hier in dem Landtag keiner gemacht hat –, als ob landwirtschaftliche Betriebe nicht unter einem massiven Druck stehen würden, auch im Übrigen durch die klimatischen Veränderungen ... Da der Markt dies eben nicht allein regelt und landwirtschaftliche Betriebe in hohem Maße auch zur Gewährleistung von Ernährungssicherheit auf öffentliche Mittel auch der Europäischen Union angewiesen sind, ist dies doch ein Gegenstand, über den wir hier miteinander diskutieren können. Wenn man sich die Stellungnahme des Bayerischen Landtags ansieht, die dieser in der Drucksache 18/22978 geäußert hat, dann sind da Themen drin, bei denen ich es grundsätzlich angemessen finde, darüber zu diskutieren, beispielsweise ob – so wie der Bayerische Landtag, übrigens mit Formulierungshilfe der Bayerischen Staatsregierung – zumindest die Frage aufgemacht wird, ob der Europäischen Union die Kompetenz zukommt, Vorschriften zu einer Beweislastumkehr und zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu regeln. Der Bayerische Landtag argumentiert, dies sei Prozessrecht und diese prozessrechtlichen Regelungstatbestände unterliegen so zumindest nach einer mehrheitlichen Auffassung des Bayerischen Landtags – insofern ist das spannend, weil es geht auch in dem, was die EU macht, um die praktische Ausformung von europäischem Recht. Das ist ja kein statischer Punkt, sondern mit neuen Regelungen wird man sich immer wieder die Frage stellen müssen, findet hier eine Rechtsanpassung statt, geht die EU möglicherweise zu weit, ohne dass man gleich die gesamte europäische Friedensordnung thematisieren muss. Es geht erst einmal nur um die Frage, ist die Rechtspflege eines Mitgliedstaates – das ist unser unmittelbares Recht – hier negativ berührt. Ich finde es sinnvoll und gut, dass wir auf Basis der bayerischen Stellungnahme dies dann auch im Europaausschuss des Bundesrats zu diskutieren haben. Bei anderen Punkten – ebenso wie beim CDU-Antrag, auch bei der bayerischen Stellungnahme – habe ich eine andere Auffassung: Ich finde, dass man politisch darüber diskutieren muss, wie wir sowohl die Wirtschaftsbetriebe als auch die landwirtschaftlichen Betriebe im Bereich der Klimatransformation unterstützen, weil wir keinen Arbeitsplatz verlieren wollen – das ist doch klar. Gleichzeitig haben wir darüber zu sprechen – das ist beispielsweise eine Argumentation, die der Wirtschaftsminister vorgetragen hat, die auch im Bayerischen Landtag thematisiert worden ist –, ob durch die Präsentation von Transformationsplänen durch die Unternehmen im Zusammenhang mit den Umweltplänen, die sie vorzulegen haben, die Gefahr besteht, dass hier Unternehmensgeheimnisse, also sozusagen Betriebsgeheimnisse, öffentlich werden, weil damit Unternehmensstrategien öffentlich werden. Das muss man politisch diskutieren. Über die ökonomischen Folgen von Beweislastumkehr muss man politisch diskutieren. Deshalb: Lassen Sie uns diese Diskussion politisch führen. Da werden wir an der einen oder anderen Stelle aus fachpolitischer Kompetenz möglicherweise zwischen den Ausschüssen – Umweltausschuss auf der einen und beispielsweise Wirtschaftsausschuss auf der anderen Seite – naturgemäß unterschiedliche Sichtweisen haben. Aber diese Diskussion können wir doch auch gemeinsam führen und gleichzeitig feststellen, dass selbst, wenn Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsbedenken in dem von mir europarechtlich vorgetragenen Sinne nicht bestehen sollten, wir tatsächlich weiterhin über die politischen Folgen zu diskutieren haben. Das können und sollten wir hier im Ausschuss gemeinsam machen. Bei Subsidiarität und bei Verhältnismäßigkeit müssen wir genau argumentieren und da sage ich: Der Antrag aus der CDU-Fraktion scheint mir an dieser Stelle schlechter begründet zu sein als die Stellungnahme, die der Bayerische Landtag hier, wie von mir vorgetragen, dargelegt hat. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Beratung des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien; KOM (2022) 156 endg. – gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Drucksachen 7/5636, 7/5651 und 7/5653)
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/5652. Wer sich dem anschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD, der CDU, der Gruppe der FDP und der vier fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist gegen den Antrag? Das sind die Stimmen aus der Fraktion Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Damit ist der Antrag angenommen.
(Beifall CDU)
Mit der Annahme des Antrags hat der Landtag eine Stellungnahme beschlossen. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt an der Stelle und erteile das Wort für einen Geschäftsordnungsantrag an Herrn Abgeordneten Höcke. Sogleich gestatten Sie mir aber die Bemerkung: Ein Geschäftsordnungsantrag und nicht die Kommentierung der präsidialen Entscheidung, davon gehe ich jetzt aus. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Beratung des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien; KOM (2022) 156 endg. – gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Drucksachen 7/5636, 7/5651 und 7/5653)
Danke, Frau Präsidentin. Ich wollte es jetzt eigentlich in einen Kompromiss münden lassen. Ich stelle fest, dass ein Kollege aus der Fraktion der Linken gestern eine Friedenstaube am Revers getragen hat und dass diese Friedenstaube nicht moniert worden ist im Unterschied zu der Friedenstaube des Kollegen Kießling.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE)
Augenblick, ich rede jetzt, Herr Dittes! Sie können sich auch gleich noch mal zu Wort melden. Ich rede jetzt! Ich stelle fest, dass ich leider eine wiederholte Ungleichbehandlung in diesem Hohen Hause feststellen muss.
(Beifall AfD)
Ich verzichte ausdrücklich auf die Einberufung des Ältestenrats, gehe aber davon aus, dass das Faktum, dass die Präsidentin einen Abgeordneten des Thüringer Landtags auffordert, das zentrale Friedenssymbol der Welt, die weiße Friedenstaube, abzulegen, im Protokoll so niedergeschrieben wird. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Beratung des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien; KOM (2022) 156 endg. – gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Drucksachen 7/5636, 7/5651 und 7/5653)
Herr Abgeordneter Höcke, Sie provozieren mich jetzt nicht an der Stelle. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/5527 - korrigierte Fassung dazu: Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5657 ERSTE und ZWEITE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung des Gesetzes gewünscht?
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Das müsste die Landesregierung machen!) Nein. Wird das Wort zum Entschließungsantrag gewünscht? Das ist der Fall. Frau Abgeordnete Henfling, bitte schön.
Thüringer Gesetz zu dem Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, auch wenn ich gerade noch unter dem Eindruck des gerade erfolgten Abstimmungsergebnisses stehe, versuche ich das jetzt hier sachlich durchzumachen. Darüber können Sie sich freuen, genau das ist das Problem, dass sich vor allen Dingen die AfD darüber freut, als EU-feindliche Partei heute hier etwas beschlossen zu haben, was aus meiner Sicht EU-feindlich ist, weil es nicht den Vorgaben dieses Landtags entspricht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir stimmen heute erneut über einen Rundfunkänderungsstaatsvertrag ab und wieder mal sehen wir uns mit der schon öfter beschriebenen Problemlage konfrontiert, dass Staatsverträge natürlich nur eine Minimallösung sind, die einstimmig verabschiedet werden müssen. Sie sind sozusagen ein Paket, das mehrere Lösungen enthält. Das ist natürlich in der Sache etwas schwierig, auch für uns hier in der Debatte. Die Länderparlamente können nur zustimmen oder ablehnen, dazwischen gibt es nichts. Auch der Zweite Medienänderungsstaatsvertrag beinhaltet alle angesprochenen Problemlagen. Neben einigen redaktionellen Änderungen sollen europäische Standards zur Barrierefreiheit aus der AVMD-Richtlinie konkreter aufgenommen werden. Diese wurde im Medienstaatsvertrag bisher nebenbei geregelt. Das ist erst einmal nicht wegzudiskutieren und das ist durchaus ein Mehrgewinn. Die Stärkung von Barrierefreiheit ist besonders in Zeiten der zunehmenden Digitalisierung und einer Informationsgesellschaft eine wesentliche Voraussetzung für wirkliche Teilhabe. Ebenso ist die Erweiterung der Barrierefreiheitsanforderung von Produkten nun auch auf den Zugang von audiovisuellen Medien ein wichtiger Schritt zu mehr Freiheit und Gleichberechtigung. Und doch bringt der Detailblick in diesem Fall einige Regelungslücken und Ungenauigkeiten auf den Schirm. So weist der Staatsvertrag bei der Bewertung zur Barrierefreiheit auf eine Verhältnismäßigkeitsprüfung hin; – Ich finde es übrigens unfassbar laut. – diese obliegt im Wesentlichen den Ländern und muss in den einzelnen Landesmedienanstalten als Verfahren gefunden werden. Erhebliche Bedenken haben die Behindertenverbände dabei in einem offenen Brief formuliert. Konkret kritisieren sie den § 99a des Medienänderungsstaatsvertrags. Dieser normiert Anforderungen an die Barrierefreiheit. Nach den Vorschriften müssen die Dienstanbieter Zugang, Angebotsauswahl und Nutzung nur dann barrierefrei gewährleisten, sofern es sie nicht nach Maßgabe des Anhangs VI der EU-Richtlinie unverhältnismäßig belastet. Die Verbände befürchten hier einen umfassenden Generalvorbehalt. Ebenfalls verweist der Paragraf auf einen Anhang des European Accessibility Acts. Dieser wurde allerdings bereits auf Bundesebene durch eine Rechtsverordnung übersetzt und anwendungsfreundlicher ausgestaltet. Auch wenn der EAA eine Ausweitung der Barriereanforderungen bewirkt, wäre eine Verweisung auf die angesprochene Bundesrechtsverordnung dienlicher gewesen. Die Landesmedienanstalten erstellen nach § 99e Abs. 2 einen Bericht über ihre jeweiligen Verfahren. Wir haben im Entschließungsantrag gefordert, dass diese Berichte dem Parlament zugeleitet werden. Außerdem soll die Landesregierung evaluieren, welche Kriterien zu der von den Verbänden kritisierten Verhältnismäßigkeitsprüfung herangezogen werden. Diese Evaluierung soll darauf abzielen zu beurteilen, inwieweit hier eine Regelungslücke genutzt werden kann, um wirkliche Barrierefreiheit zu umgehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, weil wir hier einen Staatsvertrag verhandeln und Staatsverträge, wie dargelegt, im Gesamtpaket abgestimmt werden, können wir die Kritikpunkte der Behindertenverbände leider nicht nachträglich einpflegen. Wir wollen sie aber auch nicht ungehört verklingen lassen und deswegen bitten wir um Zustimmung zu dem vorliegenden Entschließungsantrag. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Thüringer Gesetz zu dem Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag
Das war die Begründung zum Entschließungsantrag. Wir waren bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, zu dem Gesetzentwurf die erste und zweite Beratung durchzuführen, wenn keine Ausschussüberweisung beschlossen wurde. Dementsprechend kommt der Entschließungsantrag heute nur dann zur Abstimmung, wenn die zweite Beratung zu dem Gesetzentwurf unmittelbar im Anschluss an die erste Beratung durchgeführt wurde. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit einer Ausschussüberweisung. Wir beginnen mit der ersten Beratung zu dem Gesetzentwurf, zu der ich die Aussprache eröffne. Gleichzeitig eröffne ich damit auch die Aussprache zum Entschließungsantrag. Für die Fraktion der AfD erhält Herr Abgeordneter Cotta das Wort. Bitte.
Thüringer Gesetz zu dem Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, wenn das Thema „Medienänderungsstaatsvertrag“ im Landtag besprochen wird, denkt der Beitragszahler zwangsläufig an eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Diese Angst ist nicht unbegründet. Erst kürzlich äußerte der amtierende Chef der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs – kurz KEF – in der FAZ, dass eine Erhöhung des Zwangsbeitrags ab 2024 wegen der steigenden Inflation durchaus in Erwägung gezogen wird. Dass die KEF nicht unabhängig arbeitet, konnten wir zuletzt am 01.06.2022 in der „Mitteldeutschen Zeitung“ lesen. Überschrift: Vizechef der Rundfunkkommission KEF arbeitete zugleich für den MDR. Laut KEFChef war das unzulässig. Es geht aber auch anders. Erst Anfang dieses Jahres hat die britische Regierung einen Strategiewechsel im Hinblick auf das Thema „Rundfunkgebühren“ angekündigt: Das Finanzierungsmodell der öffentlich-rechtlichen BBC soll abgeschafft werden.
(Beifall AfD)
Auch unser Nachbarland Frankreich folgt dieser Idee. Dort wurde angekündigt, Rundfunkgebühren noch in diesem Jahr abzuschaffen – übrigens auch ein Mittel, um von den massiv gestiegenen Lebenshaltungskosten zu entlasten. Sehr geehrte Damen und Herren, laut dem Thüringer Landesamt für Statistik leben im Freistaat rund 274.000 Menschen mit Beeinträchtigungen. Das zeigt, dass die Barrierefreiheit bei der Nutzung der Medien Relevanz für Thüringen hat, der auch wir uns nicht entziehen wollen. Dank einer fehlgeleiteten Familienpolitik und der damit einhergehenden demografischen Problematik wird der Bedarf an barrierefreien Dienstleistungen weiter zunehmen, weil schlichtweg keine Kinder da sein werden, die die älteren und häufig beeinträchtigten Personen durch den Medienalltag führen. Die Aufgabe des Gesetzgebers ist es, diesem Personenkreis eine Teilnahme am sozialen und gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, und dazu gehört richtigerweise auch die Mediennutzung. Nun steht meine Fraktion bestimmt nicht im Verdacht, Brüsseler Richtlinien große Zuneigung entgegenzubringen und diese mit Freude im regionalen Gesetzeswerk zu verankern, auch wenn wir uns fragen, ob diese Thematik grundsätzlich normiert werden muss oder ob es für einen fast 9 Milliarden Euro schweren öffentlichen Rundfunk nicht eine Selbstverständlichkeit sein sollte, allen Bürgern einen Zugang zu seinen Angeboten zu gewähren.
(Beifall AfD)
Mit dem heute zu diskutierenden Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag soll die AVMD-Richtlinie konkretisiert werden und es sollen einige redaktionelle Anpassungen im JugendmedienschutzStaatsvertrag erfolgen. Ähnlich sperrig wie der Titel dieser EU-Richtlinie gestalten sich auch die Änderungen im Gesetz. Aber schauen wir kurz auf die konkreten Auswirkungen. Letztendlich definiert der Staatsvertrag die Zugangsdienste, die genutzt werden, um Fernsehprogramme oder fernsehähnliche Telemedien auszuwählen und anzuschauen. Dies sind insbesondere die Benutzeroberflächen von Fernsehgeräten, elektronische Programmführer, Benutzeroberflächen von Plattformen oder Mediatheken. Das konkret Neue wird die Einklagbarkeit der Barrierefreiheit sein. Die Hersteller und Anbieter können sich dem nicht entziehen. Sie müssen nachvollziehbar dokumentieren, welche Schritte sie zur Barrierefreiheit unternommen haben und das gegebenenfalls der Landesmedienanstalt vorlegen. Die eingeräumte Übergangsfrist bis zum 27. Juni 2030 wird den Anbietern entsprechend Zeit geben, ihre Angebote anzupassen. Letztendlich liegt es immer am ureigenen Interesse der Hersteller, ein Produkt oder eine Dienstleistung auf den Markt zu bringen, die möglichst alle erreicht. Ob dieses Gesetz zum Beispiel benutzerunfreundliche Menüführungen verhindert, mag deshalb dahingestellt sein. Aber zumindest hat man jetzt theoretisch einen gesetzlichen Anspruch auf ein barrierefreies Angebot. Bei der Gelegenheit möchte ich erwähnen, dass die AfD auch in Bezug auf barrierefreie Angebote schon immer vorausschauend agiert hat. Laut der Zentralen Anlaufstelle für Barrierefreie Angebote, kurz ZABA, erzielt man bei der Farbkombination weiß-blau die geringste Farbfehlsichtigkeit, wobei Rot-Grün-Kombinationen vermieden werden sollten.
(Beifall AfD)
Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Zweite Medienänderungsstaatsvertrag soll beeinträchtigten Menschen helfen, Medienangebote besser nutzen zu können. Alles, was die Teilhabe beeinträchtigter Menschen sinnvoll verbessert, wird unsere Fraktion grundsätzlich unterstützen. Wir werden diese Änderung nicht ablehnen. Die AfD wird auch weiterhin dafür kämpfen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu reformieren, ohne ihn abzuschaffen, und das beitragsfrei. Wie genau, finden Sie in unserem Rundfunkkonzept. Das ist übrigens auch barrierefrei. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zu dem Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir fahren in der Bearbeitung des Tagesordnungspunkts 4 fort. Als Nächster hat sich für die Fraktion Die Linke Abgeordneter Blechschmidt zu Wort gemeldet.
Thüringer Gesetz zu dem Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich gehe davon aus, die Medienpolitiker rennen jetzt alle in den Plenarsaal. Wir sind weiterhin beim Thüringer Gesetz zum Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag. Dass sich digitale Medien rasant entwickeln, ist nichts Neues. Dennoch war der Medienstaatsvertrag ein notwendiger und wichtiger Schritt zur Angleichung der Wettbewerbsverhältnisse zwischen den traditionellen Print- und Rundfunkund sowieso den neuen Internetmedien. Die heute zu beschließende Änderung erweitert noch einmal wichtige Aspekte, die zuvor vor allem aus Zeitgründen nur rudimentär berücksichtigt wurden. Dass diese Änderungen kommen, hatten die Länder bereits im Abschluss des Medienstaatsvertrags im Jahr 2020 vereinbart und angekündigt. Meine Damen und Herren, durch Artikel 1 werden die Vorhaben für barrierefreie Medienangebote konkretisiert und Pflichten für die Anbieter ausgeweitet. Daneben sollen die Vorgaben der EU-Richtlinie 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rats über die barrierefreien Anforderungen für Produkte und Dienstleistungen umgesetzt werden. Darüber hinaus werden auch Klarstellungen und redaktionelle Anpassungen im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag vorgenommen. In dem Sinne wird dies jetzt zum Beispiel durch den Ausbau von Übersetzungen von Programminhalten in Gebärdensprache oder die Anwendung von Untertiteln, Bildbeschreibung durch Offsprecher oder Angebote in Leichter Sprache weiter konkretisiert. Auch werden die allgemeinen Programmgrundsätze um die Erwartung ergänzt, für alle Programmangebote das Bewusstsein für Belange von Menschen mit Behinderungen zu schärfen. Diese und die damit verbundenen werden ausdrücklich von der Fraktion Die Linke begrüßt, denn Teilhabe an Medien durch Barrierefreiheit ermöglicht unter anderem Bewusstseinsbildung und schafft Zugang zu Informationen und Bildung. Sie schafft die Grundlage für die Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben sowie an Kultur, Erholung und Freizeit. Das ist ein wichtiger Grundpfeiler unserer pluralistischen Gesellschaft. Meine Damen und Herren, des Weiteren werden rechtstechnische und redaktionelle Anpassungen des Medienstaatsvertrags und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags vorgenommen. Beispielsweise hat die EU-Kommission einzelne Regelungen anders interpretiert, als sie von den Ländern beabsichtigt waren. Etwaige Missverständnisse bei der Rechtsanwendung sollen für die Zukunft vermieden werden. Ferner geht es um eine rein redaktionelle Anpassung an geändertes Bundesrecht, an das europäische Recht. Zwei Gedanken noch: In Artikel 111 werden die Landesmedienanstalten – das ist schon angesprochen worden – als jene Stelle benannt, die die Anwendung als zuständige Behörde wahrnimmt und Öffentlichkeit dementsprechend informiert, was geeignete und barrierefreie Formen anbetrifft. Gleichzeitig werden die Landesmedienanstalten verpflichtet, geeignete Verfahren zu entwickeln, einzuführen und zu aktualisieren, um eine Übereinstimmung der Dienste, die Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten ermöglichen, mit den Anforderungen der §§ 99a und 99d sowie den hierzu erlassenen Satzungen und Richtlinien der Landesmedienanstalt zu kontrollieren. Diese Tatsache, diese Regelungen lassen mich automatisch in diesem Zusammenhang einen Gedanken zur Finanzierung der Landesmedienanstalten formulieren. Ich werde keine Gelegenheit auslassen und die Forderung stellen, wenn es um neue Aufgaben für die Landesmedienanstalten geht, dass es auch um die ausreichende und kontinuierliche Finanzierung geht, also mindestens nach dem, was ich seit Jahren fordere, 3 Prozent von dem Beitragsaufkommen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wäre eine angebrachte Größe. Meine Damen und Herren, bei der Erarbeitung des Zweiten Medienänderungsstaatsvertrags wurden länderübergreifende Verbände, Beauftragte der Landesregierung sowie Beauftragte von Menschen mit Behinderungen einschließlich des Bundes hier angehört. Wir begrüßen in dem Zusammenhang die mit der Protokollnotiz der Länder vorgenommene Verpflichtung, darüber hinausgehende Maßnahmen zur Stärkung der Barrierefreiheit in den Medien unter Einbeziehung der Verbände, der Beauftragten der Länder sowie der Anbieter zu erarbeiten. Damit wäre ich auch schon beim Entschließungsantrag. Hier geht es den Antragstellern um die rechtzeitigen Hinweise für eine landesspezifische Gestaltung, die zur Veränderung der Barrierefreiheit in den Medien vorgenommen werden sollte. Ich bitte um die Zustimmung zum Thüringer Gesetz zur Änderung des Medienänderungsstaatsvertrags sowie zu dem inhaltlich dazugehörigen Entschließungsantrag. Vielen Dank an die, die anwesend gewesen sind.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zu dem Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Reihen haben sich nach der Lüftungspause noch etwas gelichtet, aber dennoch ist der Zweite Medienänderungsstaatsvertrag ein wichtiges Thema. Als Christdemokraten ist uns die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben und damit auch die Teilhabe an Medienangeboten ein besonderes Anliegen. Damit auch für diesen Teil der Bevölkerung eine gleichberechtigte Teilhabe möglich ist, müssen Medienangebote auch für alle Menschen gleichermaßen zugänglich, auffindbar und nutzbar sein. Nicht mehr, aber auch nicht weniger verlangt nun der neue Medienänderungsstaatsvertrag. Meine Damen und Herren, bereits bei der Novellierung des alten Rundfunkstaatsvertrags im Ergebnis des im November 2020 in Kraft getretenen Ersten Medienänderungsstaatsvertrags wurden Verbesserungen zur Barrierefreiheit in den Medien festgeschrieben. Weitere Verbesserungen, die zeitnah erfolgen sollen, haben die Länder im Rahmen der dazugehörigen gemeinsamen Protokollerklärung vereinbart. Auf dieser Grundlage haben sich die Länder darauf geeinigt, die bestehenden Regelungen zur Barrierefreiheit in den Medien weiterzuentwickeln. Ziel dieser Einigung war es, durch den Abbau von Barrieren Medienangebote für alle Menschen und Teilhabe am medialen Diskurs und an der Gesellschaft insgesamt zu ermöglichen. Zudem sind die Vorgaben der EU-Richtlinie – es wurde bereits mehrfach erwähnt – über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen umzusetzen. Da der bisherige Medienstaatsvertrag die Vorgaben aus dieser Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste zur Barrierefreiheit nur rudimentär umsetzte, sollen die neuen Regelungen weitere Barrieren für Menschen mit Behinderungen jetzt abbauen. Mit dem nunmehr novellierten Medienänderungsstaatsvertrag wird die Barrierefreiheit im Rundfunk und bei den Telemedien gestärkt, unter anderem durch den Ausbau der Übersetzung von Programminhalten in Gebärdensprache und der Bildbeschreibung durch Offsprecher. Bei der Erarbeitung der novellierten Regelungen wurden zudem länderübergreifend Behinderten- und Sozialverbände sowie die Beauftragten der Landesregierung eingebunden und auch deren Anregungen mit aufgenommen. Von daher wird auch die CDU-Fraktion der Umsetzung des Zweiten Medienänderungsstaatsvertrags im Thüringer Landesrecht nun zustimmen. Wir werden uns auch diesen Dingen nicht verschließen und an einer Weiterentwicklung dieser Staatsverträge mitarbeiten, denn es ist ein kontinuierlicher Prozess, der mit diesem Zweiten Staatsvertrag jetzt nicht abgeschlossen ist, sondern uns auch in den kommenden Jahren in diesem Hohen Haus weiter beschäftigen wird. Auf die Anregung vom Kollegen Blechschmidt für die weitere entsprechende Finanzierung der TLM kann ich nur sagen: Wenn wir das wollen, sollten wir das intensiv diskutieren, aber man sollte auch immer mit dazusagen, dass das natürlich zu Mehrkosten führen wird, wenn wir solche Ziele festschreiben, und das muss man den Menschen am Ende des Tages auch erklären können. Eine Bemerkung zum Kollegen der AfD, die sich vorhin hier ein bisschen als die Vorreiter der barrierefreien Angebote hervorgetan hat: Meine Damen und Herren, einfache Zugänglichkeit zu Medien ist etwas anderes als das Produzieren von einfachen und singulären Antworten. Das ist keine Barrierefreiheit, das ist etwas anderes. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz zu dem Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie kennen mich, gerade wenn Medienstaatsverträge zu diskutieren sind, gehöre ich normalerweise zu denen, die immer etwas weiter nach vorn blicken, gerade was Reformbedürftigkeit betrifft, und die auch nicht mit manchen Positionierungen sparen, die die Ministerpräsidenten einnehmen, die sich ja bis dato recht reformunwillig gezeigt haben. Bei dieser Sache ist es ganz einmütig, und ich kann fast alles, was die Kolleginnen und Kollegen medienpolitischen Sprecher vor mir gesagt haben, unterstützen. Zweiter Medienänderungsstaatsvertrag. Barrierefreiheit ist natürlich Qualitätsmerkmal einer modernen Gesellschaft und die Medien und Mediennutzung, und zwar über alle Ausspielformate hinweg, sind natürlich eine zentrale Teilhabefrage für Menschen, egal ob es eine soziale Frage ist oder ob es eine Frage von Gesundheit und/oder Behinderung ist, das steht außer Frage. Deswegen sehen Sie mich hier vorn auch einmütig in diesen Chor einstimmen. Ausgangspunkt ist eine Richtlinie aus Brüssel, und so kann man sehen, dass es nicht immer am Adressaten liegt, sondern – zumindest bei uns, wenn wir es unterschiedlich diskutieren – vor allen Dingen an Inhalten und vor allen Dingen der Wirkweise dessen, was man beschließt. Richtig und wichtig, denn auch Menschen mit Behinderung sollen selbstverständlich, wie es die UN ‑ Behindertenrechtskommission fordert, an allen Medien teilhaben können. Dazu gehören Instrumente, wie man sie auch natürlich schon kennt: Untertitel, Gebärdensprache, Audiodeskription und/oder Texte in leicht verständlicher Sprache. Insofern werden wir dem zweifelsohne zustimmen. Wir werden uns jetzt auch noch mal kurz besprechen, was wir mit Ihrem Entschließungsantrag machen. Das ist – wenn Sie mir erlauben, noch diese kurze Einschätzung zu geben – so ein bisschen weiße Salbe. Diesen harten Fakt, warum wir jetzt den Entschließungsantrag mit den Feststellungen brauchen, habe ich noch nicht gesehen, aber es schadet jetzt auch nichts. Insofern ist es noch mal eine Betonung der Position, dass Barrierefreiheit richtig ist, dass Verbände angehört werden sollen, dass auch nicht nur die Grundlagen der UN ‑ Behindertenrechtskonvention gelten sollen, sondern auch weiterführend das, was aus Brüssel in dieser Frage der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung folgt. Insofern werden wir dem auf alle Fälle nicht entgegenstehen. Dem Staatsvertrag selbst, dem stimmen wir natürlich sehr gern zu. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Thüringer Gesetz zu dem Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt hier nicht vor. Ich habe auch nicht wahrgenommen, dass es eine Überweisung an einen Ausschuss geben soll, außer mir widerspricht jetzt jemand. Nein, das ist nicht der Fall. Dann beende ich die erste Beratung und eröffne die Aussprache zur zweiten Beratung zu dem Gesetzentwurf. Gibt es hier Wortmeldungen? Der Abgeordnete Blechschmidt.
Thüringer Gesetz zu dem Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag
Danke, Frau Präsidentin. Zum Kollegen Herrgott, ich hatte angesprochen, was die Problematik dieser 3 Prozent angeht. Das ist jetzt nicht Gegenstand, aber ich will trotzdem darauf antworten. Das würden im ersten Moment mal keine Kosten, es sind 3 Prozent vom Beitragsaufkommen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Momentan werden 1,89 Prozent gezahlt und dann wären es 3 Prozent. Ich glaube nicht, dass das das Beitragsaufkommen steigern würde, das kann man der Öffentlichkeit erklären. Und die weiße Salbe, Kollege Montag: Es ist, glaube ich, wichtig, dass gerade die Protokollnotiz, die die Länder abgegeben haben, sich über den Staatsvertrag hinaus länderspezifisch zu dieser Problematik zu verständigen und Maßnahmen zu treffen, nicht nur weiße Salbe ist, sondern sie soll deutlich machen, dass gerade mit ihrem Blick in die Zukunft hinein hier entsprechende Veränderungen jetzt schon diskutiert werden. Denn Staatsverträge oder damit verbundene medienpolitische Aktionen in den Ländern werden in der Regel natürlich zwischen den Staatskanzleien ausgehandelt und da ist es wichtig, wenn wir als Parlament unsere Positionen schon mal kundtun, in welche Richtung wir gehen wollen. Deshalb der Entschließungsantrag und eben nicht nur weiße Salbe. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Thüringer Gesetz zu dem Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen in der zweiten Beratung? Das kann ich nicht erkennen. Dann würden wir jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf kommen, und zwar über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/5527 in korrigierter Fassung in zweiter Beratung. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion und die drei anwesenden fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist dem Gesetzentwurf zugestimmt. Wir kommen nun zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dafür stimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion und die anwesenden fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen? Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist dieser Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag. Auch hier habe ich keine Ausschussüberweisung wahrgenommen, deswegen stimmen wir darüber ab. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP, die Fraktion der CDU und die Abgeordnete Bergner. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist auch dieser Entschließungsantrag angenommen und wir können diesen Tagesordnungspunkt schließen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 5 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/5625 ERSTE und ZWEITE BERATUNG Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Herr Minister Hoff.
Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufsund Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (eGBRStVtr)
Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Präsidentin, in Vertretung der heute erkrankten Gesundheitsministerin darf ich den Staatsvertrag hier kurz begründen. Über das Thema „Telematik im Gesundheitswesen“ ist in den vergangenen Jahren immer wieder gesprochen worden. An einem bestimmten Punkt wird es praktisch, das ist mit diesem Gesundheitsberuferegister hier der Fall. Es geht im Kern darum, dass jenseits der Ärzte, Ärztinnen, Krankenhäuser und der Apothekerinnen und Apotheker jetzt auch weitere Berufsgruppen im Gesundheitswesen – das sind die Bereiche der Pflege, der Physiotherapie, der Hebammen und perspektivisch dann auch alle weiteren Gesundheitsberufe – an die Telematik angeschlossen werden. Dazu braucht es auch die entsprechende Ausstellung von elektronischen Gesundheitsberufsausweisen; das wird hier vorgenommen. Jetzt hätte man natürlich auch den Weg wählen können, dass die 16 Länder das jeweils für sich regeln. Aufwand und Ertrag standen dabei in keinem angemessenen Verhältnis, deshalb hat sich die Konferenz der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister darauf verständigt, dass das Land Nordrhein-Westfalen diese Aufgabe für die anderen Länder wahrnimmt. Die Berechnungen gehen davon aus, dass das Land Thüringen für die ersten zwei Jahre hier entsprechende Kosten zu tragen hat und dass sich die Kosten dann nach dem Finanzplan ab dem dritten Jahr selbst tragen bzw. sogar Einnahmen in einer Weise erwirtschaftet werden, die die Kosten der Länder entsprechend decken, sodass wir davon ausgehen, dass die Kostenlast beim Land Thüringen nur für zwei Jahre haushaltswirksam anfällt. Insofern bitte ich, für diesen dann doch wichtigen und gleichzeitig überschaubaren Staatsvertrag um die Zustimmung und würde dem Landtag empfehlen, ihn heute hier in erster und zweiter Lesung zusammen zu beraten, da bis Ende dieses Monats alle Länder diesen Staatsvertrag ratifiziert haben sollen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufsund Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (eGBRStVtr)
Vielen Dank. Damit beginnen wir mit der ersten Beratung und ich eröffne dazu die Aussprache. Mir liegen aber keine Wortmeldungen vor. Gibt es Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Dann schließen wir die erste Beratung und kommen zur zweiten Beratung. Auch dazu eröffne ich die Aussprache. Gibt es hier Wortmeldungen? Auch das kann ich nicht erkennen. Dann können wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/5625 in zweiter Beratung kommen. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Abgeordneten des Hauses. Die Gegenprobe: Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist dem zugestimmt. Wir kommen zur Schlussabstimmung in dieser Frage. Wer dem Gesetzentwurf so zustimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Auch das sind alle Abgeordneten des Hauses. Die Gegenprobe: Gibt es Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Gibt es Gegenstimmen? Auch das kann ich nicht erkennen. Damit ist dem Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung zugestimmt. Wir können auch diesen Tagesordnungspunkt schließen. Ich komme zum Aufruf des TagesordnungsGesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/5567 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Herr Abgeordneter Kemmerich.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielhallengesetzes
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Unternehmer und Unternehmerinnen in diesem Bereich, liebe Zuschauer, Zuhörer, nach fast einem Jahr Geltungsdauer ist es bisher nicht gelungen, das am 1. Juli 2021 in Kraft getretene Thüringer Gesetz zur Regelung des gewerblichen Spiels rechtssicher und ausführungskonform umzusetzen – im Gegenteil. Es entsteht der Eindruck, dass versucht wird, das mehrheitlich beschlossene Regelwerk in Ausblendung des gesetzgeberischen Willens abzuändern und deutlich nachzuschärfen. So wird eine große Anzahl der Spielhallen im Freistaat Thüringen sehr wahrscheinlich schließen müssen, wenn wir nicht aktiv werden. Dies geschieht zum Nachteil einer legalen und kontrollierten Angebotskultur und leider dann zum Vorteil eines dadurch entstehenden illegalen und unkontrollierbaren Marktes.
(Beifall Gruppe der FDP)
Grundlage des Thüringer Spielhallengesetzes ist der Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahr 2021. Ein Abweichen der darin geltenden Abstandsregeln ermöglicht die entsprechende Zertifizierung nach § 3a. Die ist im Gesetz ausdrücklich erlaubt und eindeutig formuliert. Doch dreht das Ministerium hier den Spieß um und macht den vorliegenden Härtefall zur wichtigsten Zugangsvoraussetzung im Verwaltungsvollzug. Ja, eine Härtefallregelung gab es in der Vergangenheit. Der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag sieht keine Härtefälle mehr vor. Das gibt den Bundesländern die Möglichkeit einer qualitativen Umsetzung des Spieler- und Verbraucherschutzes durch strengere Zertifizierung. Da ist die angestrebte Auslegung des Ministeriums ein Widerspruch zum Willen der Legislative und es wird seitens der Exekutive ein Gesetz geschaffen, das dieses deutlich verschärft. Dies geht über die Zuständigkeit deutlich hinaus und ist Zuständigkeit und bleibt Zuständigkeit des Parlaments. Diese Missachtung des Parlaments wollen wir nicht mittragen. Wir wollen rechtlich erklären, dass der Abstand zu Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie der Abstand zwischen Verbundspielhallen mittels Zertifizierung zu privilegieren ist, der Abstand von Spielhallen untereinander aber nicht. Ein gern genutztes Argument in der Abstandsproblematik ist, dass man es den Glücksspielsüchtigen erschweren möchte, ihrer Sucht nachzugehen. Das aber, meine Damen und Herren, nicht, indem sie 200 Meter weiter laufen müssen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Glücksspielsucht wird nicht dadurch begegnet, indem man flächendeckend Spielhallen schließt – ganz im Gegenteil, indem man einen kontrollierten Spielraum lässt. Deshalb ist Handlung geboten, deshalb unser Antrag. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielhallengesetzes
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema „Glücksspiel und Spielhallen in Thüringen“ beschäftigt uns in Regelmäßigkeit hier im Hohen Hause. Von daher sei auch eine kleine Rückschau erlaubt. Grund zur Befassung war zunächst in vergangenen Jahren das Auslaufen des damals geltenden Glücksspielstaatsvertrags von 2011 zum 30. Juni 2021. Dies machte einen Verständigungsprozess zwischen den Ländern nötig, was einen neuen Glücksspielstaatsvertrag zur Folge hatte und somit auch Anpassungen an das Thüringer Glücksspielgesetz und das Thüringer Spielhallengesetz. Dafür legte Rot-Rot-Grün zunächst einen Entwurf vor, der entgegen der gesetzgeberischen Intention des Glücksspielstaatsvertrags 2021 an der bisherigen ausschließlich quantitativen Regulierung des gewerblichen Glücksspiels festhielt. Somit hätte der ursprünglich vorgelegte Gesetzentwurf massive Auswirkungen sowohl auf die spielhallenbetreibenden Unternehmen als auch auf die kommunale Ebene gehabt. Es wurde erwähnt vom Abgeordneten Kemmerich, dass viele Spielhallenorte hätten schließen müssen, Arbeitsplätze würden wegfallen und die Einnahmen für die Kommunen aus Vergnügungs- und Gewerbesteuer würden ebenfalls wegfallen. Das Kanalisierungsziel sowie der Auftrag aus dem Glücksspielstaatsvertrag, ein ausreichendes Glücksspielangebot sicherzustellen, konnte auf diese Weise nicht erfüllt werden. Aus diesem Grund haben wir uns als CDU-Fraktion dafür eingesetzt, einen Änderungsantrag zu diesem Entwurf auf den Weg zu bringen. Dieser ersetzte die überholten quantitativen Regelungen im Thüringer Spielhallengesetz konsequent durch qualitative Regelungen. Es wurde die Möglichkeit ergriffen, dass bestehende Verbundspielhallen bei Qualitätsnachweis bzw. Qualitätssteigerung durch Zertifizierung bestehen bleiben können. Aus Sicht der CDU-Fraktion wirkt sich eine Zertifizierung im hohen Maße auf die Qualität der Spielhalle und folglich positiv auf den Spieler- und Verbraucherschutz aus. So hatten wir die Anpassung aufgrund des Glücksspielstaatsvertrags am 2. Juli vergangenen Jahres hier im Hohen Hause beschlossen. Warum stehen wir heute hier und sollen erneut Anpassungen vornehmen? Abgeordneter Kemmerich hat schon Ausführungen im Rahmen der Einbringung gemacht. Problematisch ist scheinbar die Verordnungsermächtigung, die wir dem Wirtschaftsministerium mit unserem Gesetz gegeben haben. Eine Verordnungsermächtigung ist grundsätzlich kein Problem, wenn die zuständigen Stellen den gesetzgeberischen Willen des Hauptregelwerks auch umsetzen wollen. Leider macht es hier – und das wurde auch schon erwähnt – keineswegs den Anschein. Hier entstehen Verordnungen, die weit über den Regulierungsansatz des Thüringer Spielhallengesetzes hinausgehen. Seit Herbst 2021 existiert ein Verordnungsentwurf, der den Thüringer Gewerbeämtern schon als zukünftige Rechtsgrundlage für Zertifizierungs- und Abstandssachverhalte deklariert wurde. Diese ist jedoch bis zum heutigen Tag nicht veröffentlicht. Nun stehen wir vor dem Dilemma, dass der 30.06.2022 vor der Tür steht, und hier laufen die Erlaubnisse der Thüringer Betriebe aus. Also wir haben auch ein Problem mit dem Zeitdruck. Dafür brauchen wir eine Lösung – schnell und dieses Mal auch umsetzbar für alle Ebenen. Um hier zielgerichtet zu einem baldigen Ergebnis zu kommen, stimmen wir der Überweisung an den Wirtschaftsausschuss zu und begleiten den weiteren Prozess intensiv. Danke schön.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielhallengesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich will gar nicht allzu lange ausholen. Dieser Gesetzentwurf ist aus unserer Sicht gleich aus mehreren Gründen alles andere als zielführend. Erstens: Vor nicht mal einem Jahr – konkret am 14. Juli 2021 – wurde dieses Gesetz von diesem Landtag mit einem langen und intensiven Diskussionsprozess novelliert, der – dass muss man sagen, wenn man die Kolleginnen und Kollegen fragt, die das begleitet haben – mitunter viele Nerven gekostet hat. Am Ende hat sich die Mehrheit in diesem Parlament – und zwar mit den Stimmen von Rot-Rot-Grün und der CDU – auf einen Kompromiss geeinigt und das aktuell gültige Spielhallengesetz beschlossen. Dass jetzt nach nicht einmal zwölf Monaten auf Druck der Spielhallenlobby erneut eine Änderung auf den Tisch gelegt wird, ist aus meiner Sicht kein ehrlicher Umgang mit einem Gesetzgebungsprozess und den damit verbundenen Kompromissen. Am Ende machen wir alle halbe Jahre dieselbe Kiste immer wieder auf und drehen uns dadurch mitunter im Kreis. Das, werte Kolleginnen und Kollegen, ist aus meiner Sicht kein akzeptabler Zustand.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Punkt 2 ist der Duktus, mit dem dieser Gesetzentwurf daherkommt. Der Landesregierung zumindest Willkür oder die bewusste Umgehung des gesetzgeberischen Willens zu unterstellen, das halte ich – mit Verlaub – für unverschämt, zumal das Wirtschaftsministerium erst kürzlich transparent im Ausschuss über die vorbereitete Verordnung berichtet hat. Was mich zu Punkt 3 bringt, ist die fachlich schlechte Umsetzung des vorliegenden Entwurfs. Mit der Streichung der Verordnungsermächtigung würde das Gesetz in Teilen nicht mehr umsetzbar sein. Wesentliche Bedingungen des Glücksspielstaatsvertrags sind entsprechend des Gesetzes durch eine Verordnung zu regeln. Dazu zählen zum Beispiel die Vorgaben für die Schulung des Personals in den Spielhallen und die Inhalte des verbindlichen Sozialkonzepts. Vielleicht hilft der FDP ein Blick nach Nordrhein-Westfalen, wo unter Schwarz-Gelb ein Spielhallengesetz mit umfangreichen Verordnungsermächtigungen beschlossen wurde. Die zugehörigen Sachkundenachweise und die Schulungsverordnung umfasst dort allein zwölf Paragraphen sowie mehrere Anlagen. In Thüringen haben wir uns im Übrigen an NRW orientiert. Dass jetzt zudem neuerlich kritisiert wird, dass einzelne Spielhallen aufgrund der Abstandsregelung untereinander keine Verlängerung ihrer Betriebserlaubnis erhalten können, ist – entschuldigen Sie das wirklich – ebenfalls kalter Kaffee. Das war bereits Thema der Diskussion im vergangenen Jahr. Alle Beteiligten, die dieses Gesetz mit beschlossen haben, haben akzeptiert, dass die Neuregelung des Gesetzes vereinzelt diese Auswirkung haben wird. Bereits damals liefen die betroffenen Einrichtungen nur auf Basis einer befristeten Ausnahmeregelung, die jetzt nach zehn Jahren ausläuft. Es betrifft von den 333 Spielhallen in Thüringen etwa 60, die sich einem Auswahlverfahren unterziehen müssen. Am Ende können um die 30 davon eine neue Genehmigung erhalten. Ein Massensterben, so wie das hier dargestellt wird, ist das nicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Vorschlag für die Gesetzesänderung ist aus Sicht meiner Fraktion und aus Sicht der Koalitionsfraktionen keine sinnvolle Änderung und wird die Dinge eher schlechter als besser machen. Wir werden deswegen die Ausschussüberweisung ablehnen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielhallengesetzes
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie ich schon bei der Einbringung zum Gesetzentwurf formuliert habe, ist die Situation durchaus etwas brenzliger, als meine Vorrednerin Frau Lehmann von der SPD gerade dargestellt hat. Es drohen nicht vereinzelt, sondern schon nennenswerte Schließungen. Die Schließungen führen – wie ausgeführt – dazu, dass wir aus kontrollierten, zertifizierten Angeboten von Spielen in einen nicht kontrollierbaren und nicht zertifizierten schwarzen, grauen Markt hineinschlittern. Das kann keiner wollen. Es droht der flächendeckende Verlust von Arbeitsplätzen
(Beifall Gruppe der FDP)
und auch der Verlust von Vergnügungssteuer, die der einen oder anderen Gemeinde, Gemeindekasse gut zu Gesicht steht. Deshalb sollten wir das nicht so abtun. Warum sind wir in der Lage: Weil es seit einem Jahr nach Vollzug des Gesetzes nicht gelungen ist, diese Verordnung rechtssicher, rechtskonform vorzulegen. Dann nützt es keinem, dass sie mal im Ausschuss vorgestellt worden ist. Nein, sie müsste vorliegen. Jetzt haben wir das Problem, dass am 30.06. – mir sind da andere Zahlen bekannt als 60 Spielhallen. Das sind auch 20 Prozent aller Anbieter im Freistaat und es droht ein größerer Kahlschlag.
(Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Sie müs-
sen zertifiziert werden!) Der Duktus dahinter ist ja, Frau Lehmann – das haben wir schon bei dem Erlass oder beim Beschluss zu dem Gesetz diskutiert, da gibt es eine Studie aus der Technischen Universität Dresden von Prof. Bühringer –, einen Zusammenhang zwischen der Reduktion des offiziellen Angebots und abnehmender Spielsucht gibt es nicht – ganz im Gegenteil.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wenn wir mit den zertifizierten Angeboten, die ihre – in meinen Augen – falsch dargestellte Spielhallenlobby – das sind die Vertreter der Spielhallen, die sich sehr darum bemühen, dass hier ein sauberes, nachvollziehbares Angebot entsteht und es nicht für jedermann zugänglich im Internet auf den Cayman Islands genutzt wird, sondern kontrolliert in den Spielhallen in Thüringen und auch in ganz Deutschland.
(Beifall Gruppe der FDP)
Das findet unsere Unterstützung, weil es ein vernünftiges Angebot ist. Ich kann das groß ausweiten und aus dem Verordnungsentwurf, den wir kennen, drohen Verschärfungen, die auch den wirtschaftlichen Betrieb von Spielhallen weiter erschweren. Während der Öffnungszeiten sind zwei Mitarbeiter damit zu betrauen, in den Spielhallen Aufsicht zu üben, in einer kleinen Spielhalle mit sieben, acht Geräten reicht eine Person. Das ist eine Frage von Kosten, von Personal, macht den Betrieb unmöglich. Eine weitere Verschärfung ist der Zutritt nur für Personen ab 21. Das Internet kennt da keine Zugangsbeschränkung. Wer sich da immer rumtummelt, warum nicht wie überall ab 18? Ich kann das hier ewig weiter ausführen.
(Beifall Gruppe der FDP)
So lange ist leider die Redezeit nicht, dafür bringen wir den Entwurf des Gesetzes in die Lage, damit wir das, was sich bewährt hat und gut ist und in dem sich die Spielhallenbetreiber verpflichten, es weiter zu verbessern und an der Moderne auszurichten und noch mehr auf die Gefahren der Spielsucht einzugehen, auch ihre Spieler in den Einrichtungen kennen, kontrollieren und vielleicht auch bei dem Abgleiten in das Illegale oder in die Sucht begleiten würden. Das wollen wir genau damit verhindern, dass wir legale flächendeckende Angebote im Freistaat haben. Deshalb sehen wir nach wie vor eine Unwucht und wir beantragen – und danke an die Kollegen von der CDU – die Überweisung an den Wirtschaftsausschuss, um schleunigst eine Anhörung zu organisieren mit den entsprechenden zu beteiligenden Institutionen,
(Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Sie könn-
ten sich die Ergebnisse aus dem letzten Jahr ansehen!) um hier schnell Rechtssicherheit zu schaffen, damit die Spielhallen über den 1. Juli dieses Jahres in den Städten Thüringens betrieben werden können. Das freut die Kämmerer, das freut diejenigen, die dort einen Arbeitsplatz haben, und das freut diejenigen, die einem legalen Angebot für Spiele nachgehen wollen. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielhallengesetzes
Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung hat Staatssekretärin Böhler um das Wort gebeten. Bitte schön.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielhallengesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, die Parlamentarische Gruppe der FDP hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Spielhallengesetzes eingebracht. Mit diesem soll die Härtefallregelung in § 3 Abs. 3 des Thüringer Spielhallengesetzes sowie die Verordnungsermächtigung des § 12 Thüringer Spielhallengesetz gestrichen werden. Die FDP begründet dies damit, dass insbesondere durch unser Haus das Thüringer Spielhallengesetz intransparent und unpraktikabel umgesetzt werde. Es gebe vermehrt Hilferufe von unteren Gewerbebehörden und Unternehmen. Auch führe die fehlende Verordnung dazu, dass keine Genehmigungen erteilt werden könnten. In der Folge würde dieses Gesetz entgegen den Regelungsmöglichkeiten des Glücksspielstaatsvertrags von 2021 zur massiven Schließung von Bestandsbetrieben führen, ohne dass diese die Chance zu einer deutlich verbesserten Angebotsstruktur in Sachen Spieler und Jugendschutz durch eine Zertifizierung überhaupt nutzen könnten. Die Streichung der Verordnungsermächtigung wird von der FDP damit begründet, dass das Gesetz bereits vollumfängliche Regelungen trifft und dass unser Haus über die Verordnung das Gesetz aushebeln könnte. Zu den Kritikpunkten möchte ich folgende Punkte hervorheben: Das TMWWDG legt das Thüringer Spielhallengesetz nicht über die Wortlautgrenze hinaus aus. Das Ministerium hält sich als Teil der Exekutive an die gesetzlichen Vorgaben. In diesem Zusammenhang möchte ich die FDP auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 2 der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Emde vom 10. Februar 2022, Drucksache 7/4909 verweisen, in der es um die gesetzeskonforme Auslegung des Gesetzes geht. Die FDP irrt in der Annahme, dass die Änderungen des Thüringer Spielhallengesetzes auf einen Regierungsentwurf zurückzuführen sind. Es waren die Regierungsfraktionen, welche den Entwurf des Thüringer Gesetzes zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 in Drucksache 7/2238 in den Landtag eingebracht haben. In diesem Entwurf waren keinerlei Regelungen bezüglich der Zertifizierung von Spielhallen, der Sachkunde oder der besonderen Schulung des Spielhallenpersonals enthalten. Aus diesem Grund war seitens der Regierungsfraktionen auch keine Verordnungsermächtigung vorgesehen. Diese wurde erst in den Beratungen der beteiligten Ausschüsse in den Entwurf eingefügt, zu welchen im Übrigen nicht der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft gehörte. Der § 29 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag von 2021 gibt den Ländern die Möglichkeit, für Verbundspielhallen eine befristete Ausnahmeregelung für den Fortbetrieb in Verbindung mit einer Zertifizierung, einer Sachkundeprüfung für die Betreiber sowie der besonderen Schulung des Personals festzulegen. Somit können die Länder vom Grundsatz des § 25 Abs. 2 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 abweichen, der ein absolutes Verbot von der Erteilung neuer Erlaubnisse für Verbundspielhallen vorsieht. Diese Privilegierungsmöglichkeit wurde in den Ausschussberatungen auf andere Tatbestände wie die Abstandsregelungen des § 3 Abs. 1 bis 3 Thüringer Spielhallengesetz oder die Anzahl der Gewinnspielgeräte nach § 3 Abs. 9 Thüringer Spielhallengesetz ausgeweitet. Somit wurden auch neue bürokratische Standards und auch Hürden durch den Thüringer Landtag und nicht durch das TMWWDG eingeführt. Durch unser Haus wurde eine Thüringer Spielhallenverordnung erarbeitet, die nach längerer rechtsförmlicher Prüfung in unserem Haus noch endabgestimmt werden muss. Der Verordnungstext soll lediglich Regelungen zu Mindeststandards in Bezug auf die besondere Schulung des Spielhallenpersonals, zur Sachkundeunterrichtung sowie ‑ prüfung, zum Sozialkonzept sowie einige Übergangsregelungen enthalten. Nach § 29 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag von 2021 kann eine Erlaubnis erteilt werden, wenn mindestens alle Spielhallen von einer akkreditierten Prüforganisation zertifiziert worden sind und die Zertifizierung in regelmäßigen Abständen mindestens alle zwei Jahre wiederholt wird. Die Betreiber müssen über einen aufgrund einer Unterrichtung mit Prüfung erworbenen Sachkundenachweis verfügen und das Personal muss besonders geschult sein. Daraus ergibt sich, dass eine bloße Zertifizierung gerade nicht ausreichend ist. Soweit die FDP davon ausgeht, dass Erlaubnisse aufgrund der fehlenden Verordnung nicht erteilt werden können, ist dies nicht zutreffend. Erlaubnisse können nicht erteilt werden, weil noch keine akkreditierte Stelle existiert, welche Zertifizierungsverfahren durchführen kann. Auch aus diesem Grund soll die Verordnung eine Übergangsregelung enthalten, welche verhindern soll, dass Spielhallen aufgrund der fehlenden Zertifizierung geschlossen werden müssen. Ich glaube, das ist ein ganz wesentlicher Punkt. Die FDP führt darüber hinaus aus, dass es zu massiven Schließungen von Spielhallen kommen würde. Das ist nicht zutreffend. Das TMWWDG wurde vom Ausschuss am 27.04.2022 gebeten mitzuteilen, wie viele Spielhallen von der Regelung betroffen sind, wonach der Abstand zwischen zwei Spielhallen mindestens 500 Meter betragen muss. Im Ergebnis wurde dem Ausschuss mitgeteilt, dass von den 333 Thüringer Spielhallen 63 von dieser Abstandsregelung betroffen sind. Dies bedeutet allerdings nicht, dass diese 63 Spielhallen alle schließen müssten. Die genaue Zahl ist derzeit noch nicht nennbar, denn dazu müssten erst die entsprechenden Verwaltungsverfahren abgeschlossen sein. Abschließend möchte ich die Vorwürfe gegen das TMWWDG in Bezug auf eine angeblich intransparente und unpraktikable Umsetzung des Thüringer Spielhallengesetzes wie eingangs erwähnt zurückweisen. Durch das Haus wurden in den vergangenen Jahren gleich nach dem Inkrafttreten der Änderung des Thüringer Spielhallengesetzes Auslegungshinweise für die unteren Gewerbebehörden erarbeitet und präsentiert. Des Weiteren wurde am 20.10.2021 eine Gewerberechtsarbeitstagung in der Arena Erfurt mit Schwerpunkt Spielhallenrecht durchgeführt. Die große Mehrheit der zuständigen unteren Gewerbebehörden hatte hieran teilgenommen. Weiterhin steht das TMWWDG den Gewerbebehörden unmittelbar zur Verfügung, was von den Gewerbebehörden auch in Anspruch genommen wird. Dadurch konnten Fragen bereits auf dem kurzen Dienstweg geklärt werden. Der von der Parlamentarischen Gruppe der FDP vorgelegte Gesetzentwurf wird von der Landesregierung daher abgelehnt. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielhallengesetzes
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen habe ich hier nicht vorliegen und wir kommen zu den Abstimmungen. Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft beantragt worden. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Gruppe der FDP, die Fraktion der CDU, die fraktionslosen Abgeordneten und die AfD-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Antrag an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überwiesen. Wir können an dieser Stelle den Tagesordnungspunkt schließen. Wir kommen jetzt zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 7 in den Teilen Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/5371 ERSTE BERATUNG Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/4674 - Neufassung Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/4760 Wird das Wort zur Begründung des Gesetzentwurfs gewünscht? Herr Abgeordneter Tischner.
c) Inklusive Schulentwicklung in Thüringen weiter unterstützen
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf von CDU und FDP beraten wir nunmehr bereits zum zweiten Mal binnen sechs Monaten über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes. Es ist kein Geheimnis, dass die CDU viel Gesprächsbedarf und auch Änderungsbedarf beim aktuellen Gesetz sieht. Dies haben wir in der Debatte im Dezember im Interesse der Schüler, im Interesse der Eltern und Lehrer sehr deutlich gemacht. Die Debatte im Dezember hat auch deutlich gemacht, wie hochemotional das Thema noch immer geführt wird und wie weit wir in diesem Freistaat davon entfernt sind, dass man von einem breit getragenen Konsens über die Schule und Bildungsstrukturen sprechen kann. Dabei ist solch ein Konsens über unser Bildungssystem in Thüringen – manche nennen es auch Schulfrieden – die grundlegende Voraussetzung für gute Schule und täglich guten Unterricht, der bestmöglich dem Kind gerecht wird. Ich habe es sehr bedauert, dass es damals nicht zu einer Überweisung und Debatte der Punkte im Ausschuss gekommen ist. Die CDU-Fraktion hat aber dennoch in den letzten Monaten ihre Hausaufgaben zu diesem wichtigen Thema im Interesse unserer Schulen weitergemacht. Wir haben eine umfangreiche schriftliche Anhörung mit über 30 Verbänden, Fachexperten, Praktikern und Interessenvertretern durchgeführt. Das Ergebnis, meine Damen und Herren, war mehr als eindeutig. Wir erhielten seitens der Verbände zahlreiche Hinweise, aber vor allem auch Unterstützung und Bestätigung zu unseren Vorschlägen. Es zeigt sich: Bei einigen Punkten wird mehr, bei anderen Punkten wird weniger Änderungsbedarf angemeldet. Wir haben nun gemeinsam mit den Kollegen der FDP in vielen guten und konstruktiven Gesprächen einen neuen Gesetzentwurf in die Beratung hier eingebracht, einen Gesetzentwurf, der noch stärker fokussiert und dennoch die wichtigsten Fragestellungen zum Thema „Gute Schule für jeden Einzelnen“ aufgreift.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Was sind die wichtigsten Punkte in der vorliegenden Änderung des Schulgesetzes? Wir wollen Förderschulen mit Schülern als Schulmodell erhalten. Wir – CDU und FDP – wollen das gemeinsame Lernen schülerorientiert gestalten. Wir haben Vertrauen in Eltern und Pädagogen und wollen die Stärkung der Elternrechte, und wir wollen das Prinzip vom Fördern und Fordern im Sinne des Aufstiegs der Kinder stärken.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Deshalb gestatten Sie mir, dass ich kurz auf wesentliche Änderungen eingehe. So schlagen wir beispielsweise in § 2 vor, dass zukünftig die Gelingensbedingungen für den Gemeinsamen Unterricht ganz klar im Fokus stehen und dass diese zur Verfügung gestellt werden, wenn Kinder in den Gemeinsamen Unterricht gehen wollen. Wir wollen, dass die Voraussetzungen für den Gemeinsamen Unterricht – wenn er von den Eltern und Schülern gewünscht ist und von den Pädagogen empfohlen wird – den Schülerinnen und Schülern und den Schulen bis zur Einschulung auch tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. Wir wollen – und das ist eine ganz wesentliche Änderung – in § 8a Abs. 3, dass nicht mehr das Schulamt festlegt, ob ein Kind in eine Förderschule darf oder in den Gemeinsamen Unterricht gehen muss oder darf, sondern wir wollen, dass das Schulamt empfiehlt und letztendlich die Eltern gemeinsam mit den Pädagogen, aber die Eltern auch entscheiden; das ist eine Stärkung des Elternwahlrechts.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Wir wollen, dass die Eltern auch wieder entscheiden können, dass ihr Kind ein Jahr von der Einschulung zurückgestellt werden kann, und wir wollen, dass es auch zukünftig wieder regelmäßig Versetzungsentscheidungen in den Thüringer Schulen gibt. Dafür schaffen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Ich bin jetzt gespannt auf die Debatte, aber auch dann auf den fachlichen Austausch im Bildungsausschuss, wohin ich schon jetzt die Überweisung beantrage.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
c) Inklusive Schulentwicklung in Thüringen weiter unterstützen
Vielen Dank. Ein herzliches Willkommen an die neue Schülergruppe auf der Tribüne. Wir befinden uns im Tagesordnungspunkt 7 und diskutieren – das wird euch sicher interessieren – über das Schulgesetz. Als Nächstes die Frage, ob es noch eine Begründung geben soll zum Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP? Nein, das ist nicht der Fall. Eine Begründung zum Antrag der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen? Auch das ist nicht der Fall. Die Landesregierung hat angekündigt, von der Möglichkeit eines Sofortberichts zu den beiden Anträgen gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung keinen Gebrauch zu machen. Damit eröffne ich die gemeinsame Aussprache und als Erstes erhält Abgeordnete Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
c) Inklusive Schulentwicklung in Thüringen weiter unterstützen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Lehrerinnen und Lehrer, liebe Eltern, alle, die sich diese Debatte jetzt im Livestream oder wo auch immer anschauen! Die CDU hat gemeinsam mit der FDP – Herr Tischner hat das gerade vorgestellt – einen Gesetzentwurf eingebracht, der sich vor allem um das inklusive Schulwesen in Thüringen dreht. Bereits vor sechs Monaten – auch das hat Herr Tischner ausgeführt – hat die CDU schon einmal versucht, annähernd sämtliche Regelungen, die wir im Landtag 2019 im Schulgesetz getroffen haben, durch einen Rollback-Gesetzentwurf rückgängig zu machen. Ich muss es leider so deutlich benennen. Eine Überweisung dieses Gesetzentwurfs haben wir damals nach einem echten Possenspiel – manche können sich erinnern – verhindern können. Daraufhin hat die CDU ihren Gesetzentwurf erst einmal zurückgezogen. Das war übrigens die einzig gute Entscheidung bisher in diesem Zusammenhang.
(Beifall SPD)
Nun haben wir eine scheinbar neue Gesetzesinitiative der CDU auf dem Tisch. Erneut ist das inklusive Schulwesen im Visier, nur dieses Mal in Kooperation mit der FDP. Bemerkenswert ist in diesem Gesetzentwurf, dass ein Großteil der darin angegriffenen Schulgesetzänderungen von 2019 gerade einmal seit dem 1. August 2020 gelten. Die Regelungen zur Schulnetzplanung beispielsweise gelten sogar erst seit dem 1. August 2021. Jetzt muss man sich mal überlegen: Wie lange braucht man denn, um beurteilen zu können, wie ein Gesetz überhaupt wirkt? Darum geht es der CDU leider offenkundig nicht. Sie versucht einmal mehr, hier eine …
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Ich werde
es Ihnen dann sagen!) Ja, Sie werden es mir sagen. Sie können Ihre gönnerhafte Haltung gern auch mal lassen. Wir haben unterschiedliche Auffassungen in der Frage, aber ich finde es schon bedenklich, dass nach einer Gesetzverabschiedung immer und immer wieder versucht wird, Gesetze zu unterhöhlen, und genau das machen Sie.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Was genau sieht der Gesetzentwurf vor? Zunächst erst mal, der Gesetzentwurf entwickelt leider nichts weiter. Neuerungen sind kein Gegenstand, im Gegenteil, es geht um ein Rückgängigmachen und um ein Einreißen zentraler Eckpfeiler des inklusiven Schulsystems in Thüringen. Ich will es Ihnen gern an einigen konkreten Beispielen darstellen. Der Vorrang des Gemeinsamen Unterrichts – eine ganz wichtige Errungenschaft übrigens, seit 2003 gilt diese in Thüringen – soll gestrichen werden. Wer hat es 2003 eingeführt und das war richtig? Herr Tischner, da nicken Sie dann schon nicht mehr, Sie wissen, wer es war.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Der Entwicklungsplan Inklusion soll gestrichen werden. Wer hat den Entwicklungsplan Inklusion verabschiedet? Das haben wir tatsächlich mal gemeinsam mit FDP, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Linken im Jahr 2010. 2011 war die Verabschiedung, 2010 die erste Debatte dazu. Das war wirklich gut, richtig und wichtig. Wer will es jetzt einfach streichen? Die CDU und die FDP.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das ist
doch Quatsch!) Ja, das ist Quatsch, genau, das ist Quatsch, was Sie wollen. Ab Klasse 7 sollen an Regelschulen abschlussbezogene Klassen eingerichtet werden. Sie werden es uns ja nachher erklären. Regionale Förderzentren sollen keine Beratungs- und Unterstützungszentren sein. Hört, hört! Ich kann es nur so sagen. Der Ressourcenvorbehalt wird doppelt und dreifach ins Gesetz geschrieben. Und dann kommt etwas, was mich wirklich ärgert, Sie haben es eben wieder hier am Pult gemacht und das ist einfach falsch, es ist nicht redlich: Sie behaupten, das Elternwahlrecht gelte nicht und daher wird dieses neu ins Gesetz geschrieben. Es steht aber im Gesetz. Es steht ganz genau drin. Das war uns damals auch sehr wichtig, dass die Eltern letzten Endes entscheiden müssen, was das Beste für ihr Kind ist.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Und Sie tun so, als wäre das nicht so. Das ist nicht redlich. Das verunsichert Eltern. Das verunsichert Familien. Das ist einfach nicht in Ordnung. Dann geht es um die Rückstellungen. Die haben Sie eben auch in Ihrer Einbringung angesprochen. Eltern sollen ihre Kinder künftig vor Aufnahme in die Schule allein aufgrund ihrer Einschätzung ein Jahr zurückstellen können. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Wo ist da die fachliche, die sachliche, die medizinische Expertise dazu?
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: So war es
früher doch auch!) Ich weiß natürlich, dass – auch ich, auch wir haben das damals überlegt. Wir haben zwei August-Kinder, wie gehen wir damit um, wann schicken wir sie in die Schule – Eltern ihre Kinder natürlich immer beschützen wollen und das Beste für ihre Kinder wollen. Aber manchmal ist dieser Schutz oder Kokon nicht immer nur das einzig Ausschlaggebende oder das Beste. Kinder wollen gefördert werden. Kinder müssen sich auch entwickeln können. Deswegen braucht es hier Sach- und Fachverstand, den ich den Eltern nicht abspreche, ganz und gar nicht. Aber es braucht hier auch –
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Na ja!?)
Nein! Aber Eltern sollten sich auch beraten lassen. Manchmal ist es gut, manchmal ist es –
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Da hat ja
keiner etwas dagegen!) Sie wollen, dass die Eltern das allein entscheiden können, ob die Kinder zurückgestellt werden. Ob das im Sinne des Kindes ist, mag jetzt mal dahingestellt sein. Wir meinen, das sollte auf sachlichen und fachlichen Füßen und auf Expertisen stehen und gemeinsam passieren.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Mobile Sonderpädagogische Dienst soll umgestellt werden. Die zwangsweisen Klassenwiederholungen – besser bekannt als Sitzenbleiben – sollen künftig wieder in jeder Klassenstufe möglich sein, auch in der Grundschule, dabei arbeiten wir seit vielen Jahren sehr gut mit der individuellen Schuleingangsphase. Sie können die ersten beiden Jahre Grundschulzeit in ein, zwei oder in drei Jahren absolvieren. Sie wollen das Sitzenbleiben jetzt schon nach der ersten Klasse. Stellen Sie sich das mal vor: Einem Kind wird nach nur einem Jahr quasi attestiert, du bleibst sitzen, du musst das Jahr wiederholen. Und das, obwohl wir bergeweise Studien haben, die sagen, dass zwangsweise Klassenwiederholungen leider zu nichts führen.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das
stimmt doch gar nicht!) Was wir brauchen, ist individuelle Förderung von Anfang an.
(Beifall DIE LINKE)
Und dann brauchen wir auch noch ein Realitätsverständnis, was wir eigentlich als Grundlage haben, aber darauf gehe ich später noch mal ein mit unseren zweijährigen Lehrplänen. Nun zu den einzelnen Forderungen: Bestimmt können wir über jede einzelne Forderung trefflich streiten. Wir jedenfalls als Bündnis 90/Die Grünen sind davon überzeugt, dass schon Ihre zugrundeliegende Analyse – wenn ich es mal so nennen darf – falsch ist und auf ideologischen Behauptungen beruht. Der Blick auf die Schulstatistik zeigt nämlich sehr genau, dass sich weder die Anzahl der Förderschulen noch die Anzahl der Kinder und Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschulen verringert hat. Hört, hört! Die ist genau gleichgeblieben bzw. hat sich zum Teil sogar nach vorn entwickelt. Von einem rücksichtslosen Vorantreiben der Inklusion, wie Sie es nennen, kann also absolut keine Rede sein. Im Gegenteil. Wir haben ein zeitgemäßes inklusives Schulgesetz, alle Förderbereiche bleiben bestehen. Und bitte vergessen Sie nicht: Inklusion ist kein Almosen, sondern ein Menschenrecht.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Und auch das Elternwahlrecht – ich habe es eben schon mal gesagt – ist eindeutig geregelt, weil Sie eben gesagt haben, stimmt ja gar nicht. Bitte schauen Sie in § 8a Abs. 3 Thüringer Schulgesetz, dort braucht es keine neue Formulierung. Da ist ganz klar geregelt, dass die Eltern entscheiden können. Die Eltern haben dieses Recht und das will ihnen niemand nehmen. Hören Sie auf, Angstmache zu betreiben! Hören Sie auf, diese Stimmungsmache zu betreiben, Herr Tischner!
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) § 8a Abs. 3 Thüringer Schulgesetz, lesen Sie es noch mal bis zu Ihrer Rede und dann können wir gern darüber reden. Beim Blick auf die sogenannten Zurückstellungen – sage ich jetzt auch noch mal – zeigt sich, dass Kinder selbstverständlich weiterhin zurückgestellt werden. Die Anzahl der Nichteinschulungen hat sogar zugenommen. Im Schuljahr 2018/2019 hatten wir 1.225 Kinder, die zurückgestellt wurden, im Schuljahr 2021/2022 waren es 1.353. Das passiert also, und zwar gut begründet mit fachlicher, mit medizinischer, mit entwicklungspsychologischer Expertise. Und das ist auch gut und richtig so. Warum jetzt die Entwicklungspläne Inklusion in § 2 Thüringer Schulgesetz gestrichen werden sollen, bleibt im Gesetzentwurf auch völlig offen. Das heißt, Sie reißen viel auf, aber Sie geben keine Antworten. Die Forderung, wie gesagt, die zwangsweisen Klassenwiederholungen, also das Sitzenbleiben, wieder massiv zu forcieren, lehnen wir ganz klar ab. Schülerinnen und Schüler mit vermeintlich schlechten Noten – da müsste man vielleicht manchmal eher fragen, was die Gründe dafür sind – sollen nicht einfach wieder in Warteschleifen geschickt werden, obwohl das nachweislich nichts bringt. Dazu gibt es, wie gesagt, auch jede Menge Studien, ich erinnere nur an die Klemm-Studie und an viele andere. Was es vielmehr konsequent braucht, ist die individuelle Förderung. Das ist klar. Denn unsere Kinder sind alle verschieden, und das ist auch gut so, das ist normal. Sie müssen individuell gefördert werden, sie brauchen jede und jeder die nötige Unterstützung, die es braucht. Das gilt übrigens für alle. Für die, die vielleicht Defizite in einzelnen Bereichen haben, genauso wie für die, die vielleicht besonders schlau sind und die dann oft unterfordert sind, was sich beispielsweise auch in – ich sage mal – mitunter auffälligem Verhalten äußern kann, wie wir das auch alle kennen. Völlig außer Acht bleibt bei Ihnen außerdem die Tatsache, dass die Lehrpläne auf zwei Schuljahre ausgerichtet sind. Es liefe auch ins Leere und wäre wenig aussagekräftig, Schülerinnen und Schüler schon nach einem Jahr mit Blick auf die Erreichung der Lernziele von zwei Jahren zu beurteilen, es sei denn, wir treten die Lehrpläne alle – ich sage es mal so salopp – in die Tonne, aber das lehnen wir jedenfalls klar ab, denn diese sind natürlich auch mit viel Sach- und Fachverstand auf den Weg gebracht worden.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: So ein
Quatsch!) Sie können dann auch reden. Ich höre Ihnen dann auch wieder zu.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU)(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Wir sind
aber nicht im Jahr 1990!) Wir sind selbstverständlich bereit, auch das Thema „Inklusion“ weiter im Landtag zu diskutieren. Seit vielen Jahren beschäftigen wir uns schließlich in diesem Haus mit den Rahmenbedingungen, mit den Herausforderungen und auch mit den Chancen der schulischen Inklusion. Wir schlagen allerdings vor, anhand des 2021 von der Landesregierung vorgelegten „Thüringer Entwicklungsplans Inklusion 2021-2025“ tatsächlich die aktuellen Herausforderungen zu diskutieren. Deswegen haben wir auch einen entsprechenden Antrag vorgelegt. Das Ziel war und ist es, im Ausschuss gemeinsam politische Forderungen mit Blick auf eine inklusive Schulentwicklung in Thüringen zu erarbeiten. Ob und inwieweit das möglich ist, wird sich noch zeigen. Meistens ist es ja so, dass wir uns hier im Parlament immer öffentlichkeitswirksam großartig streiten, dann kommt Herr Tischner und sagt: Ja komm, lass uns doch vernünftig reden. Es wäre auch schön, wenn wir das auch im Plenum mal hinbekämen. Ich bin bereit dazu, vernünftig zu reden – das ist überhaupt gar keine Frage –, aber Sie brauchen ja immer die Bühne, Sie brauchen immer den großen Auftritt – schade eigentlich. Wir werden hoffentlich trotzdem nach dieser Plenarsitzung gut zueinander finden. Einige Themen, die uns übrigens wichtig wären – denn es gibt schon Punkte, die im Gesetz auch noch verbesserungswürdig sind –, sind aus unserer Sicht zum Beispiel die Stärkung des Rechts auf Bildung durch den Abbau von Zugangshürden beim Erwerb von Schulabschlüssen durch junge Menschen. Wir haben immer noch viel zu viele Schulabbrecherinnen – Jugendliche, die die Schule ohne Abschluss verlassen. Da das Recht auf Bildung zu stärken und zu sagen, wir wollen, dass jede und jeder tatsächlich einen Schulabschluss machen kann, das ist etwas, was wir gern verbessert wissen wollen. Eine weitere Frage, die uns am Herzen liegt, ist, wie wir zum Beispiel auch mehr Schwung in die Schulentwicklung bekommen. Wir meinen, beispielsweise durch systematisches Qualitätsmanagement an den Schulen. Ja, das gehört auch dazu in einer modernen, zeitgemäßen Schule, da sehr genau hinzuschauen. Auch die Schulplatzvergabe – das ist, wenn ich mein Kind in einer Schule anmelde, wo es tatsächlich den Platz bekommt – erzeugt viel Unmut im Land, das wissen wir. So gilt im Moment die räumliche Nähe zur Schule als wichtigstes Kriterium. Das ist sicherlich auch richtig, immer zu schauen, welche Schule liegt möglichst nah dran. Aber ob Geschwisterkinder beispielsweise die Schule besuchen, ist oft nachrangig, und das führt zu Problemen für die Familien. Das haben wir erkannt. Das sorgt gerade in den Städten für Probleme und das wollen wir uns näher anschauen. Das gilt übrigens auch für das Thema, das wir neulich im Ausschuss diskutiert haben. Das interessiert vielleicht auch Frau Tasch im Eichsfeld, wo der Schulbesuch grenzüberschreitend stattgefunden hat, wenn Kinder dort sozusagen historisch gewachsen Schulen im Nachbarland besuchen. Darüber müssen wir reden. Das sind Punkte, die ich tatsächlich als Herausforderung erkenne und wo ich auch durchaus gern gesprächsbereit bin. Der Ausbau des Ganztags, die Entbürokratisierung, die Kooperation von Schule und Jugendhilfe, ein Sozialindex, der wirklich da hilft, wo es nottut, eine dauerhafte Finanzierung der Digitalisierung – das sind alles Themen, die aus unserer Sicht im Kontext des Schulgesetzes diskutiert werden sollten, wenn wir tatsächlich etwas für unsere Lehrerinnen und Lehrer, für die Pädagoginnen, für alle an Schule Beschäftigten tun wollen. Ich sage es noch mal: Der Gesetzentwurf der CDU und FDP überzeugt uns nicht annähernd. Dennoch wollen wir uns Gesprächen und echten Verbesserungen nicht verschließen, denn darum soll es gehen. Für uns steht fest, dass es mit uns keine Abkehr vom Grundgedanken eines inklusiven Schulwesens geben kann und wird.
(Beifall DIE LINKE)
Stattdessen werben wir für eine sachorientierte Auseinandersetzung auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und nicht basierend auf Mutmaßungen oder Stimmungsmache.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das wird
die Praxis zeigen!) Ja, Praxis gehört auch dazu. Entschuldigung, wissenschaftliche Erkenntnis beruht oft auf einer sehr genauen Beobachtung und Zusammenarbeit mit der Praxis. Sie wollen das jetzt hoffentlich nicht infrage stellen. So wissenschaftsfeindlich präsentiert sich sonst nur die AfD. Wir werben, wie gesagt, für diese sachorientierte Auseinandersetzung. Natürlich gilt es, die politische Auseinandersetzung über den besten Weg für unsere Schulen nicht auf dem Rücken von Schülerinnen und Schülern, von Pädagoginnen und allen in Schule Beschäftigten auszutragen, sondern im Dialog mit ihnen und auf Augenhöhe. Das sagen wir hier auch an dieser Stelle ganz klar zu. Wir sind dazu bereit. Unsere Schwerpunkte habe ich benannt. Wir werden diese sicherlich auch in geeigneter Form in die parlamentarische Debatte gemeinsam mit unseren Partnern einbringen. In diesem Sinne freue ich mich auch auf die Diskussion im Ausschuss. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
c) Inklusive Schulentwicklung in Thüringen weiter unterstützen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Eltern und Schüler am Livestream und natürlich auch liebe Gäste auf der Tribüne, die CDU hat nun einen neuen Anlauf zur Änderung des Schulgesetzes genommen, diesmal zusammen mit der FDP. Der Antrag, der im Dezember noch so hitzig diskutiert wurde, wurde zurückgezogen und etwas überarbeitet. Aus den damals 20 Seiten wurden nun nur noch 11, und war der ursprüngliche Antrag noch eher ein buntes Sammelsurium an Forderungen, wurde er jetzt entschlackt und fokussiert sich ein bisschen mehr auf das Thema „Inklusion“. Ansonsten ist aber vieles gleich geblieben, viele Passagen sind noch eins zu eins vorhanden. Man merkt aber schon von Seite 1 an, dass alles ein wenig – ich sage mal – weichgespülter wurde. Formulierungen wurden entschärft, wurden schwammiger, verklausuliert. Man hat den Eindruck, dass man nirgendwo anecken will. Mit anderen Worten: Man merkt, dass die Gruppe der FDP an der Antragserstellung beteiligt war.
(Beifall AfD)
Ich glaube aber, dass, auch wenn der Antrag nun etwas weichgespülter und entschlackt wurde, er deswegen nicht weniger Konfliktpotenzial besitzt. Der Hauptkonfliktpunkt liegt nun mal in der Frage der Inklusion, und hier treffen zwei Welten aufeinander; das hat man schon an meiner Vorrednerin gemerkt. Auf der einen Seite Rot-Rot-Grün, die alles so belassen wollen, wie es momentan ist, das merkt man auch in ihrem Antrag. Zuerst ein paar Feststellungen, dass alles durch Corona schlimmer geworden ist, dass sich die bestehenden Bildungsungleichheiten in den letzten beiden Jahren verstärkt haben, dass nun viele Kinder und Jugendliche einen besonderen Unterstützungsbedarf entwickelt haben, den sie vorher nicht hatten. Das ist auch alles richtig. Aber das lag nicht am Coronavirus. Vielmehr lag es an der unverhältnismäßigen Coronamaßnahmenpolitik dieser Landesregierung.
(Beifall AfD)
Ansonsten enthält der Antrag von Rot-Rot-Grün noch einen Teil von Fragen an die Landesregierung, die man auch gut und gern in eine Kleine Anfrage hätte stecken können, aber ansonsten keine Forderungen oder Änderungswünsche zur bestehenden Inklusionspolitik. Warum auch? Rot-RotGrün konnten in der letzten Legislatur bei der Änderung des Schulgesetzes ihren Wunschträumen ja freien Lauf lassen. Seitdem betreibt man Inklusion ohne Bezug zur Realität immer weiter voran. Die Inklusion wird weiter vorangetrieben, ohne dass dafür vorher die sächlichen, räumlichen und vor allem personellen Voraussetzungen geschaffen wurden. Das sonderpädagogische Fachpersonal für den Gemeinsamen Unterricht fehlt größtenteils an den Schulen, die Lehrer werden mit ihren Inklusionsproblemen alleingelassen, die Lehrer werden zusätzlich zum Personalmangel noch weiter belastet und der Lehrerberuf wird immer unattraktiver. All diese Probleme ignoriert Rot-Rot-Grün komplett und betreibt weiter eine Politik der Inklusion um jeden Preis. Kommt Kritik am eingeschlagenen Kurs, kommt dann auch immer gern der Verweis auf die UN-Behindertenrechtskonvention und dann gleich die Parole, die wir auch gehört haben: Inklusion ist ein Menschenrecht und man versucht damit, jede Diskussion abzuwürgen. Auch die Gruppe der FDP ging in ihrem separaten Antrag mehrmals auf diese Konvention ein, deswegen möchte ich dazu nur mal ganz kurz was sagen. Das Anliegen der UN-Behindertenrechtskonvention war es, allen Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt den Zugang zum Bildungswesen zu ermöglichen. Das ist richtig und muss natürlich auch eine Selbstverständlichkeit sein.
(Beifall AfD)
Die UN-Konvention war und ist nötig, da in vielen Ländern weltweit Kinder mit Behinderungen von Schulbesuchen ausgeschlossen wurden, sie also keine Chance auf Bildung hatten und auch teilweise bis heute nicht haben. Dies war und ist in Deutschland aber nicht der Fall gewesen. Wir hatten ein gut funktionierendes Förderschulsystem, das mittlerweile leider immer weiter ausgedünnt wird. Auch sind Förderschulen bei uns ein fester Bestandteil des allgemeinbildenden Schulsystems. Dort finden Schüler mit Behinderungen die bestmögliche Unterstützung. Ihnen wird damit eine Teilhabe garantiert und eine bestmögliche Förderung, die speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Deswegen gelten Förderschulen laut Artikel 5 Abs. 4 der UN-Behindertenrechtskonvention auch ausdrücklich nicht als diskriminierend. In Artikel 7 Abs. 2 der UN-Behindertenrechtskonvention heißt es außerdem: „Bei allen Maßnahmen, die Kinder mit Behinderungen betreffen, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“ Gerade dieser wichtigen Forderung der UN-Konvention wird die derzeitige übereilte, planlose Inklusionspolitik dieser Landesregierung nicht gerecht.
(Beifall AfD)
Denn es ist nicht im Sinne des Wohles der Kinder, wenn sie in überfüllte Klassen gestopft werden, wenn Sie ihnen die speziellen Unterstützungen nehmen, die sie so dringend brauchen, wenn überforderte Lehrer sich nicht um sie kümmern können oder wenn Sonderpädagogen von Schule zu Schule hetzen müssen und sie sich gerade mal wenige Stunden in der Woche mit ihren Kindern beschäftigen können, da sie gleich wieder auf dem Weg zur nächsten Schule sind. All dies ist definitiv nicht im Sinne des Wohles der Kinder. Für Kinder mit Beeinträchtigungen sind deswegen die Förderschulen der Dreh- und Angelpunkt für individuelle Fördermaßnahmen. Sie können anhand ihrer Interessen, Bedürfnisse und Begabungen bestmöglich gefördert und dementsprechend auch auf ihren weiteren Lebensweg vorbereitet werden, für ein erfolgreiches Lernen und für die soziale, berufliche Integration, die gerade Kinder, die mit Beeinträchtigungen zu kämpfen haben, so dringend brauchen. Deswegen sagen wir als AfD-Fraktion schon immer ganz klar, auch in der letzten Legislatur, Ja zur Förderschule, Ja zur individuellen Förderung von Kindern und Ja zur freien Entscheidung der Eltern, ob ihr Kind eine Förderschule besuchen soll.
(Beifall AfD)
Der gemeinsame Gesetzentwurf der CDU und der FDP geht für uns in die richtige Richtung, auch wenn er jetzt etwas weichgespülter ist als der Ursprungsantrag. Er setzt aber immer noch ein wichtiges Zeichen für das freie Entscheidungsrecht der Eltern und für eine Stärkung der Förderschulen. Deswegen werden wir als Fraktion einer Ausschussüberweisung auch zustimmen. Was den Antrag von Rot-Rot-Grün angeht, der ist – wie gesagt – im Wesentlichen nur ein Berichtsersuchen, das man gut und gern in eine Kleine Anfrage hätte stecken können, weswegen wir keine Notwendigkeit sehen, den Antrag weiter zu behandeln, und einer Überweisung in den Bildungsausschuss nicht zustimmen würden. Dann bleibt zum Schluss der separate Antrag der FDP. Insgesamt werden hier viele richtige Feststellungen und Forderungen erhoben, die das Gelingen von Gemeinsamem Unterricht betreffen. Auch fordern Sie, dass Gelingensbedingungen für den Gemeinsamen Unterricht festgeschrieben werden und quasi eine Art Gütesiegel für Schulen verliehen wird, an denen Gemeinsamer Unterricht gut möglich ist. Diese Schulen sollen dann Ihrer Meinung nach explizit als Schulen für Gemeinsamen Unterricht hervorgehoben werden. Und sicherlich kann man diesen Weg auch gehen, aber im Begründungstext der FDP finden sich dann doch zwei sehr bemerkenswerte Sätze, die mich doch stutzig machen. Ich zitiere: „Deswegen müssen Eltern bei der Schulwahl bereits wissen, ob die Schule über die notwendigen Voraussetzungen verfügt, um guten gemeinsamen Unterricht umzusetzen. Ist dies nicht der Fall, oder gibt es andere Hinderungsgründe im gemeinsamen Unterricht zu lernen, so muss es den Eltern von Kindern mit starken körperlichen und geistigen Behinderungen freistehen, eine der kompetenten und leistungsstarken Förderschulen als bestmöglichen Bildungsanbieter zu wählen.“ Das heißt also, selbst wenn die Voraussetzungen für Gemeinsamen Unterricht an der Schule nicht gegeben sein sollen, soll es trotzdem die Möglichkeit geben, dass Kinder mit Behinderungen im Gemeinsamen Unterricht an diesen Schulen beschult werden. Und hier bin ich ganz entschieden anderer Meinung. Wir alle bekommen regelmäßig Rückmeldungen von Lehrern, Schulleitungen, Schülern und Eltern über die herrschenden Probleme an ihren Schulen. Ein großes Problem ist immer wieder die Beschulung von Kindern mit Behinderungen an Schulen, die dafür überhaupt nicht die Voraussetzungen haben – sei es das fehlende qualifizierte Fachpersonal oder die mangelnde sachliche Ausstattung. Leider sind dies in Thüringen bei Weitem keine Einzelfälle. Und sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, dann darf es nicht weiterhin die Möglichkeit geben, dass Kinder mit Beeinträchtigung dort trotzdem beschult werden. Diesen Zustand haben wir hier nun schon seit Jahren. Den Kindern, die davon betroffen sind, wird damit in keinem Fall geholfen. Ein Weiter-so-wie-gehabt, wie der Antragstext impliziert, darf es nicht geben – zum Wohle der betroffenen Kinder. Deswegen werden wir dem Antrag der FDP nicht zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
c) Inklusive Schulentwicklung in Thüringen weiter unterstützen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Liebe Schülerinnen und Schüler hier im Hohen Haus und Lehrkräfte, um es mal umgangssprachlich einzuordnen, stellt ihr euch mal bitte vor, ihr wäret mit einer Besonderheit auf die Welt gekommen – ob man das jetzt Behinderung nennt oder einen gewissen Förderbedarf –, nehmen wir mal zum Beispiel an, ihr habt eine Dyskalkulie und die ist ziemlich schwer in einer Schule abzubilden bzw. zu unterrichten, und ihr würdet euch – und die Frage stellt sich hier und auch in diesem Gesetz – fragen, was wäre für euch die beste Schule. Wäre die beste Schule eine Fördereinrichtung, eine Förderschule, bei der ihr in der Regel keinen Abschluss machen könnt?
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das ist
doch Quatsch!) Natürlich ist das so! Oder wäre für euch die beste Schule eine allgemeinbildende Schule, an der ihr mit der entsprechenden Förderung in der Regel zu einem Abschluss kommt? Und darum dreht es sich hier um die Frage, ob und wie man Menschen in ihrer Besonderheit wertschätzt und auch fördert. Kollege Tischner hat in seiner Einbringung darauf verwiesen, dass eine umfangreiche Anhörung stattgefunden hat. Üblicherweise finden Anhörungen im Parlament statt. Ich will mal zu der Anhörung, die uns zum Teil auch zugegangen ist – Kollege Tischner, wir sind nicht so, dass wir ganz uninformiert bleiben –, ich will mal sowohl zu diesem Gesetzentwurf als auch zu dieser Anhörung sagen oder zitieren: „Der Blick des Forschers fand nicht selten mehr, als er zu finden wünschte.“ Von wem ist das?
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Von
Prof. Merten?) Nein, von Herrn Lessing, falls Ihnen das noch etwas sagt, und zwar aus „Nathan, der Weise“. Was heißt das bezogen auf Ihr Gesetz? Sie haben in Ihr Gesetz etwas reingepackt, was Ihnen schon immer am Herzen lag, nämlich Inklusion möglichst so schwer zu machen, wie es irgend geht. Da war die CDU-Fraktion schon mal weiter, nämlich bis 2014. Jetzt sind offensichtlich andere Abgeordnete hier in der Fraktion – die FDP inklusive –, was es etwas schwerer macht, dort eine nicht ideologisch geführte Debatte zu führen.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Ach, das sa-
gen die Richtigen!)
(Heiterkeit CDU, SPD)
Ja, das sagt der Richtige. Wer in der Bildungspolitik, sehr geehrte Damen und Herren, zündelt, der wird einen Flächenbrand entfachen.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Na, das
haben Sie doch gemacht!) Deswegen war und ist es von besonderer Bedeutung, dass im gesellschaftlichen Konsens unter Demokraten eine Bildungspolitik gesetzlich und administrativ vollzogen wird, die die Schüler und Schülerinnen mit ihren individuellen Voraussetzungen in den Blick nimmt, aber auch auf gesellschaftliche Herausforderungen und wissenschaftliche Erkenntnisse reagiert. Mit anderen Worten: Ziel ist es heute, Gesetze und Verordnungen zu erlassen und zu administrieren, die den Kindern eine gute Bildung sichern, um ein gesichertes Leben und einen erfüllten Beruf auszuführen. Dazu braucht es immer wieder den Blick in die Schulen vor Ort sowie die Diskussion mit Wissenschaft, Verbänden und Vertreterinnen aus der Gesellschaft wie zum Beispiel der Landeselternvertreter. Ich würde jetzt einmal kühn behaupten, dass Minister Holter wie kein Zweiter in den nächsten sechs, sieben Jahren derjenige Minister ist, der diese Gespräche intensiv geführt hat und auch die Ergebnisse aus diesen Gesprächen vorgelegt hat, nicht nur im Schulgesetz, sondern auch in den entsprechenden Empfehlungen, auch aus der Gesellschaft, auch aus den Verbänden heraus – darauf gehe ich nachher noch ein. Uns als Rot-Rot-Grün ging und geht es um die Gestaltung von Zukunft. Dies wurde in dem 2019 verabschiedeten neuen inklusiven Schulgesetz deutlich. Wir stellen fest: Diesen Anspruch teilen hier im Hohen Haus nicht alle. Mit dem von der CDU und FDP vorgelegten Schulgesetzentwurf und dem Antrag der FDP wird deutlich: Ihnen geht es darum, zurück in die bildungspolitische Vergangenheit zu verfallen und Ihre ideologischen Grabenkämpfe auf dem Rücken und auf Kosten verunsicherter Schüler, Familien sowie Schulen zu betreiben. Dabei verfährt die CDU nach dem Motto „Was stört mich mein Geschwätz von gestern?“ und hält sich nicht einmal an den selbst eingeforderten Schulfrieden. Beziehungsweise ist Schulfrieden offensichtlich nur das, was Herr Tischner selbst definiert. Schauen wir einmal zwölf Jahre zurück. Damals – Kollegin Rothe-Beinlich ist schon darauf eingegangen, auf die Historie 2003, 2010/11 mit den entsprechenden Schulgesetzen, aber allein zwölf Jahre zurück – wurde von der CDU – hört, hört! – und SPD ein Richtungswechsel in der Bildungspolitik vorgenommen, der auf folgende Punkte gebracht werden kann: individuelle Förderung als durchgängiges Prinzip, längeres gemeinsames Lernen an der Thüringer Gemeinschaftsschule und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention als im Prinzip „eine Schule für alle“.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Und Res-
sourcen vorhalten!) Ja, das haben wir 2019 reingeschrieben, dazu komme ich auch noch, Kollege Tischner. Seitdem hat sich das Thüringer Bildungssystem gut entwickelt. Insbesondere bei der Integration der Schülerinnen mit Förderbedarf hat sich – und da zählen im Übrigen nicht nur diejenigen mit sonderpädagogischem, sondern auch pädagogischem Förderbedarf oder Sprachförderbedarf dazu – Thüringen von einem Schlusslicht hin zu einem Vorzeigeland entwickelt. Dafür gilt vor allen Dingen unseren Pädagoginnen Dank und Anerkennung.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Die gute Entwicklung des Thüringer Bildungssystems wird deutlich in bundesweiten Bildungsvergleichsstudien und unter anderem in den Entwicklungsplänen für Inklusion, die die CDU und die FDP abschaffen wollen.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: So ein
Quatsch!) Dies aufgreifend und absichernd hat die Regierungskoalition von Rot-Rot-Grün 2019 ein neues Schulgesetz beschlossen, das den gesetzlichen Rahmen und damit die Rechtssicherheit unter anderem für Gelingensbedingungen festschreibt. Gelingensbedingungen stehen im Übrigen – nur, um das hier mal klarzustellen – in Förderplänen. In den Förderplänen für die Schülerinnen und Schüler ist festgelegt, welche Voraussetzungen für einen Unterricht, für eine Förderung des jeweiligen Kindes im Unterricht tatsächlich gegeben sein müssen. Und was haben wir gemacht? Wir haben das ins Gesetz genommen, indem wir gesagt haben: Die Kinder, die an den allgemeinbildenden Schulen unterrichtet werden sollen, werden dann dort unterrichtet, wenn die sächlichen, personellen und räumlichen Voraussetzungen vorliegen, damit dieser Unterricht dort auch stattfindet. Das sind Gelingensbedingungen. Die stehen aber nicht im Gesetz. Wie wollen Sie das denn machen, Kollege Tischner? Das können Sie nachher gern mal erklären. Sie sind ja, was das anbelangt, offensichtlich Experte in der Förderpädagogik. Sie können gern mal erklären, welche Gelingensbedingungen wir auf die jeweiligen Förderbedarfe individuell ins Gesetz nehmen sollen. Da bin ich wirklich mal gespannt.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das ist
der Wunsch! Der Wunsch war das!) Da bin ich wirklich mal gespannt, wenn Sie hier von Gelingensbedingungen reden.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Sie müs-
sen es umsetzen!) Wir haben es ganz klar definiert, ab wann inklusiver Unterricht tatsächlich stattfindet. Natürlich ist es so, dass jedes Gesetz, das entsteht, auch immer wieder hinterfragt werden kann. Es sind ja nicht nur gesellschaftliche und wissenschaftliche Entwicklungen, die dem zugrunde liegen. Wir haben zum Beispiel – Kollegin Rothe-Beinlich hat es schon gesagt – derzeit aktuell eine Diskussion um den § 17 Abs. 3 Thüringer Schulgesetz. Da geht es darum, dass Schulträger in Einzelfällen Schüler über die Landesgrenzen hinaus abgegeben haben. Nun haben wir in § 17 Abs. 3 auf Grundlage eines Urteils geregelt, dass nicht nur einzelne Schulen dort als Bedingungen existieren, sondern insgesamt alle Schulen. Wir müssen uns das natürlich auch noch mal ansehen, wenn wir jetzt feststellen, dass es Schulträger gibt, die das schon immer so gemacht haben, ob das in den Schulnetzplänen abgebildet sein muss. Da gibt es Gespräche. Da wird es auch die entsprechende Entwicklung geben. Aktuell ist Minister Holter dort im Gespräch. Aber auch zum Beispiel § 15a Abs. 1 Thüringer Schulgesetz: Das betrifft insbesondere, Kollege Jankowski, unser Jena. Da geht es darum, ob Grundschülerinnen und Grundschüler --- Also das Prinzip, das hinter § 15a steht, ist: kurze Beine, kurze Wege. Richtiges Prinzip. Aber wir haben Schulträger, die aufgrund ihrer Schulstruktur – reformpädagogisch orientierte Schulen – die Schulbezirke aufgehoben haben. Das haben wir überwiegend in Jena, wir haben es aber auch in Weimar, wir haben es in Erfurt. Das bringt uns in eine schwierige Situation, dass nämlich Eltern die Gemeinschaftsschule, die von 1 bis 12 geht, gar nicht mehr einfach so ansteuern können, weil das nicht die nächstgelegene Schule ist. Da müssen wir, denke ich mir, noch mal nachsteuern. Das haben auch die letzten Jahre bzw. das letzte Jahr gezeigt, dass es da noch mal Reformbedarf gibt. Das ist nichts, was uns wirklich Sorgen bereitet. Das können wir jetzt gern in dieser Gesamtdiskussion mit aufnehmen. Aber wir haben insgesamt eine gute Entwicklung. Wir haben insbesondere im Bereich Inklusion – zu den sogenannten Gelingensbedingungen habe ich schon etwas gesagt –, mit den Entwicklungsplänen „Inklusion“, die an die Schulnetzplanung gekoppelt sind, die alle fünf Jahre aufgelegt werden müssen, die administrativen Voraussetzungen geschaffen, dass tatsächlich die Möglichkeit besteht, Schulen inklusiv weiterzuentwickeln. Das heißt, wir haben jetzt aktuell einen Entwicklungsplan bis 2025, vorgelegt vom Bildungsministerium, abgestimmt mit allen Schulträgern, in dem drinsteht: Wie ist der Stand, wie sind die Perspektiven für eine inklusive Schulentwicklung und was will man noch erreichen? Das kann jeder nachsehen. Das steht auch im Netz. Rot-Rot-Grün will also – und hat das auch dokumentiert – mit dem inklusiven Schulgesetz ein inklusives Schulsystem, aber auch da, wo die Voraussetzungen noch nicht geschaffen sind, noch nicht da sind, dass diese dort noch entwickelt werden. Das ist aber offensichtlich nicht Grundlage der gesetzgeberischen Initiative von CDU und FDP. Es ist schon denkwürdig, dass eine Gruppe von vier Abgeordneten der FDP einem schlechten Entwurf der CDU beitritt, obwohl doch Frau Baum wissen müsste, dass das, was da drinsteht, nicht evidenzbasiert ist, also nicht auf den Tatsachen beruht. Frau Baum, ich habe Ihnen extra meine Mündliche Anfrage mit dem Titel „Feststellungsverfahren bei Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf“ zugeleitet.
(Beifall DIE LINKE)
Sie wissen aus dieser Antwort, die gerade mal zwei Monate alt ist, dass sich die Anzahl der Widerspruchsverfahren mit der Implementierung des neuen Schulgesetzes, was den Lernort Förderschule anbetrifft, halbiert hat. Wie können Sie da allen Ernstes sagen, dass wir oder auch Verwaltung, dass Schulämter den Elternwillen nicht respektieren? Das ist mir völlig schleierhaft. Sie haben doch die Antwort erhalten. Und genauso – Kollegin Rothe-Beinlich ist darauf eingegangen, damit haben wir im Übrigen gerechnet – ist auf die Frage, wie sich denn die Förderschulquote entwickelt hat, geantwortet worden, dass wir das erste Mal seit zehn Jahren mit dem neuen Schulgesetz einen Anstieg der Kinder an den Förderschulen um 200 haben.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Wir haben
ja auch steigende Schülerzahlen überall! Das ist doch Hokuspokus!) Ja, wenn Ihre These stimmen würde, Kollege Tischner, dass auf Grundlage des neuen Schulgesetzes der Elternwillen nicht respektiert werden würde und dass wir irgendwas mit der Brechstange machen, dann dürfte das alles doch gar nicht sein. Überlegen Sie doch mal! Kommen Sie doch mal zur Besinnung! Da ist noch völlig unberücksichtigt, dass dieses Gesetz gerade erst mal mit Einbringung der CDU vier Monate galt. Sie haben es nahezu komplett eins zu eins übernommen. Vier Monate! Das ist ein Novum, dass ein so wichtiges Gesetz nach vier Monaten schon wieder infrage gestellt wird. Frau Baum, ich kenne Sie als kluge und gründlich arbeitende Fachkollegin.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ja, kann man so sagen.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Das ist ja auch so!) Ist auch so, auch und insbesondere im Ausschuss. Frau Baum ist immer topaktuell informiert, kann sich immer in Diskussionen einbringen und hat auch immer eigene Vorstellungen. Nun frage ich mich aber, wenn Sie dem beitreten, was die CDU vorgelegt hat, ob der Druck Ihrer drei Herren aus Ihrer Gruppe der FDP so groß und auch Ihre ideologischen Scheuklappen im Bereich Inklusion so unüberwindlich sind, dass Sie nicht das umsetzen konnten, was Ihnen sonst ebenso eigen ist: eine faktenbasierte Politik zu betreiben. Zumindest – und da will ich auch noch mal kurz auf Ihren Antrag eingehen – zeigt Ihr Antrag eine ziemlich – für mich zumindest – sinnfreie Forderung.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Jetzt werden Sie mal nicht unverschämt!) Sie wollen nämlich Schulen für den Gemeinsamen Unterricht ausweisen. Ich möchte nur noch mal daran erinnern: Inklusion ist ein Menschenrecht. Und wenn Sie das ernst meinen, Frau Baum, da müsste auf diesem Label stehen: Schulen in Wahrung aller Menschenrechte.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Was soll denn das? Jetzt bleiben Sie doch mal sachlich!) Überlegen Sie sich das gut, ob Ihnen das wirklich so ernst ist, Schulen für den Gemeinsamen Unterricht, wenn das ein Menschenrecht ist, so wie es definiert ist. Tatsächlich zeigen die Schulträger, welche auch bundesweit hohe Inklusionsraten haben wie zum Beispiel Jena, wie es geht, und dass es um die Umsetzung eines Rechtsanspruchs geht und nicht um die Umsetzung eines Labels. Aber noch viel mehr enttäuscht war ich, als ich feststellen musste, dass die FDP zwar einige Kardinalfehler aus dem ersten CDU-Gesetzentwurf wie zum Beispiel zum Thema „Demokratisierung von Schulen und Gemeinschaftsschulen“ korrigieren konnte, aber danach ihre politische Wirkmächtigkeit völlig erstarrte. Wir haben als Bildungspolitiker/-innen der demokratischen Fraktionen in den letzten Monaten viele Anträge auf den Weg gebracht , die zum Teil beschlossen sind, zum Teil noch im Ausschuss sind. Gerade in der Pandemie und gerade durch die Pandemie wurden Defizite an allen Schulen bundesweit deutlich. Ich will mal aus der neuen „PÄDAGOGIK“ 6/2022, Seite 23, zitieren: Welche Schulentwicklungsvorhaben hat Ihre Schule im Schuljahr 2020/2021 verfolgt, pandemisch noch mal verstärkt? Als Erstes: digitales Lernen mit 38,4 Prozent, als Zweites: Unterrichtsqualität mit 20,6 Prozent, als Drittes: selbstständiges Lernen mit 11,11 Prozent – ich könnte es jetzt fortsetzen. Jetzt schauen wir uns mal Ihren Gesetzentwurf an. Was steht denn außer Inklusion sonst noch drin? So gut wie nichts und vor allen Dingen nichts dazu, vor welchen Herausforderungen die Schulen tatsächlich derzeit stehen. Frau Baum, da frage ich Sie: Was ist denn zum Beispiel mit Digitalität? Ist das nicht Ihr Markenthema? Wo findet sich das in Ihrem Entwurf wieder? Ich sage Ihnen jetzt schon: Darum werden wir uns im Ausschuss kümmern – auf Vorschlag von RotRot-Grün –, wie die Schulen tatsächlich fit für die Zukunft gemacht werden. Kein Gesetzentwurf …
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Das hat der Landtag gar nicht beschlossen!) Ihr Geschrei zeigt ja, wie nervös Sie werden.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Quatsch, was Sie da erzählen!)
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Sie haben
ein Jahr nichts gemacht!) Das ist nun wirklich hanebüchen, ein Jahr nichts gemacht. Darauf kann Herr Minister dann gern noch mal eingehen. Das ist schon wirklich schlimm, so was hier zu sagen – ein Schlag ins Gesicht aller Schulträger, ein Schlag ins Gesicht aller Schulen, die sich im Bereich Digitalität extremst weiterentwickelt haben.
(Beifall DIE LINKE)
Herr Tischner, es ist wirklich ein Skandal, was Sie hier von sich geben. Zweites Thema: Wir haben im Bereich der Schulentwicklung Riesenaufgaben, das weiß auch jeder, zum Beispiel, dass wir Schülerinnen und Schüler haben, die leider immer noch ohne Abschluss abgehen. Das ist völlig unberücksichtigt bei Ihnen. Alle Themen, die tatsächlich Zukunftsthemen sind – Kollegin Rothe-Beinlich ist auch schon darauf eingegangen –, sind bei Ihnen unberücksichtigt geblieben. Wenn wir uns über ein modernes Schulgesetz unterhalten wollen, dann werden wir genau diese Themen besprechen. Hingegen werden zum Beispiel die Doppeljahrgangsstufe und die Versetzungsentscheidung infrage gestellt. Nun hat Kollege Tischner selbst Kleine Anfragen dazu gestellt und sollte aus seinen Erfahrungen und mit den Gesprächen der Kolleginnen und Kollegen aus den Schulen wissen, dass sowohl seine Kleinen Anfragen als auch die Praktikerinnen deutlich sagen: Das mit den Doppeljahrgangsstufen, das mit den Nichtversetzungsentscheidungen, das ist schon richtig. Es gibt Grenzen, da gibt es Brüche, das ist die Klassenstufe 7/8, darüber kann man sich unterhalten.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Aha!)
Aber insgesamt habe ich noch keinen Pädagogen – aus welcher Schulart auch immer – getroffen, der sagt, das war der falsche Weg. Sie wollen es komplett abschaffen, Kollege Tischner. Da gehen wir nicht mit. Genauso die Frage, wie wir Regelschulen weiterentwickeln. Regelschulen, wichtige Schulart, gerade im ländlichen Raum, die Fachkräfte für die Zukunft bilden, aber vor hohen Herausforderungen stehen, da wir nicht genügend Regelschullehrer finden. Wenn wir jetzt auf den Vorschlag eingehen und nicht mehr nach Kursen, sondern nach Klassen schon ab Klassenstufe 7 verfahren, dann gibt es kaum noch Möglichkeiten vor Ort, auf die Heterogenität einzugehen. Sondern das, was die Regelschule eigentlich mal ausgemacht hat, nämlich ein längeres gemeinsames Lernen und dann in der Klassenstufe 9 die Orientierung, wird damit ad acta gelegt. Wollen Sie das wirklich? Große Fragezeichen. Schlussendlich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus, möchte ich zusammenfassen. Erstens: Die Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen benötigen keinen Gesetzentwurf von Ihnen, schon gleich gar keinen, der nicht mit der Feder der Vernunft oder der zu bewältigenden Herausforderungen in der Schule oder auf Grundlage von Erfahrungen und Fachwissen formuliert wurde, sondern auf Grundlage ideologischer Blaupausen eines prinzipiellen Misstrauens gegenüber unseren Förderpädagogen, der mit dem Trotz, weil wir es können, haben wir es geschrieben, hier eingebracht worden ist. Zweitens: Es obliegt den Fraktionen von Rot-RotGrün, die Vernunft, die richtigen Instrumente und wissens- und effizienzbasierte Vorschläge zur Weiterentwicklung unserer Schulen im Sinne der besten Bildung für unsere Kinder ins Gesetz zu bringen. Dies werden wir auch zeitnah machen. Die Schlagwörter habe ich gesagt. Wir tun dies in der Verantwortung gegenüber unseren Schulen, unseren Kindern und Familien. Drittens: Dazu wird keine einzige Stimme aus dem Lager der neuen Rechten hier im Haus benötigt. Der Eklat in der Abstimmung nach dem ersten Vorschlag der CDU, als hier AfD-Abgeordnete versucht haben, die Abstimmung zu manipulieren, sollte deutlich machen und mahnt uns alle, dass wir diese Fraktion auf gar keinen Fall benötigen.
(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Das entschei-
det der Wähler!) Es muss immer und wird immer möglich sein, dass Demokraten Kompromisse finden und diese Kompromisse auch zu einem guten Ende führen oder – um es anders zu sagen – das Beste unter dem Möglichen auch gemeinsam zu erreichen. Deswegen empfehle ich meiner Fraktion die Überweisung des Gesetzentwurfs der CDU und der Gruppe der FDP zum Schulgesetz sowie der beiden Anträge und wünsche mir einen fairen und lösungsorientierten Umgang unter den demokratischen Fraktionen und der Gruppe der FDP, bin für eine gemeinsame Anhörung und Beratung der Vorschläge aus den demokratischen Fraktionen und verbinde dies mit dem Wunsch, dass die dann gefundenen Lösungen für die beschließenden Fraktionen über die Legislatur hinaus bindend sind und die Schulen sich darauf einlassen können, damit das langfristig gilt, was im Landtag beschlossen worden ist. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
c) Inklusive Schulentwicklung in Thüringen weiter unterstützen
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Nachteil an langen Redezeiten ist, dass ich gerade die Wahl hatte, den Redner zu unterbrechen oder den Präsidenten des Senats des Königreichs Spanien auf der Tribüne begrüßen zu dürfen. Der ist jetzt schon wieder weg, deswegen leite ich es nur damit ein. Ich will nur damit sagen: Wir haben heute hohen Besuch im Haus, nämlich Herr Ander Gil García ist heute da. Er saß ganze 5 Minuten da oben, was mir nicht wirklich die Chance gegeben hat, ihn zu begrüßen. Ich hätte Herrn Wolf dafür unterbrechen müssen. Nur falls Sie einen Schuldigen suchen, der wäre dann damit gefunden.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ich will es zumindest erwähnt haben, weil ich glaube, auch für die Schülerinnen und Schüler ist vielleicht interessant, wer gerade neben ihnen saß. Das ist also ein wichtiger Mensch aus Spanien, der sitzt dem Senat in Spanien vor. Der Senat ist vergleichbar mit dem Deutschen Bundesrat, dem gerade unser Ministerpräsident Bodo Ramelow vorsitzt. Deswegen waren die gerade hier zusammen mit der Delegation. Ich bedauere es sehr, dass wir ihn nicht begrüßen konnten, aber das schaffen wir dann hoffentlich das nächste Mal. Jetzt fahre ich in der Redeliste fort. Als Nächstes erhält Abgeordneter Tischner für die CDU-Fraktion das Wort.
c) Inklusive Schulentwicklung in Thüringen weiter unterstützen
Ich sage es gleich dazu: Ich werde jetzt die Schüler vertreiben, aber nicht, weil ich rede, sondern weil sie jetzt gleich zur Nachbesprechung gehen müssen. Aber von der Stelle auch herzliche Grüße an die Schülerinnen und Schüler hier aus Erfurt, die uns bei der Debatte zuhören, und auch an die Kollegen. Ich habe mal so hochgeschaut, den Kollegen in die Augen geschaut und habe das Schütteln des Kopfes an manchen Stellen durchaus vernommen. Ich glaube, es ist gut und richtig, dass wir heute wieder die Debatte hier führen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, Unterrichtsgarantie und Schulfrieden – zwei große Worte und zwei noch größere Vorhaben dieser Landesregierung und doch eigentlich alles, was wir Bildungspolitiker hier im Landtag auch wollen. Unterrichtsgarantie, 2017 von Minister Hoff ausgerufen, was daraus geworden ist, wissen alle, vor allem die Praktiker. Schulfrieden, 2020 in den Stabilitätsmechanismus geschrieben, leider auch noch weit entfernt. Unser Gesetzentwurf soll in diese Richtung gehen. Leider müssen wir aber feststellen, dass wir von den beiden Zielen noch weit entfernt sind und dass die gemeinsamen Initiativen – wir erleben es auch heute – immer große Kraftanstrengungen bedeuten. Mit dem heute hier vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes haben wir nach einem breiten Partizipations- und Gesprächsprozess mit vielen Praktikern gemeinsam mit der FDP drei wesentliche Schwerpunkte erneut in den Fokus genommen, weil sie uns von GEW, von tlv, von Schülervertretungen, von Elternvertretungen …
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Die
Lehrer unterstützen Ihren Gesetzentwurf aber nicht! Sie sollten hier auch nicht den Eindruck erwecken!) Ich werde es Ihnen gleich zitieren, Herr Dittes. Ich werde es Ihnen gleich zitieren, wo die GEW unterstützt und wo nicht, natürlich, aber in den entscheidenden Punkten, Herr Dittes. Hören Sie zu, bleiben Sie hier, dann erfahren Sie es! Erster Schwerpunkt, der uns eint und zurückgegeben worden ist, ist das gesetzlich garantierte Recht der Eltern und der Erziehungsberechtigten, über den Lernort und den Einschulungstermin ihrer Kinder zu entscheiden, Frau Rothe-Beinlich, und nicht so ein bisschen mit zu beraten; wir haben da ja gerade so eine Paralleldebatte in den sozialen Netzwerken. Zweitens ist uns der Erhalt unserer Förderschulen als Lernort wichtig, was nicht ausschließt, dass es den Gemeinsamen Unterricht geben soll. Aber wir wollen die Förderschulen im Sinne bester individueller Förderung und Durchlässigkeit. Drittens ist uns die Anerkennung und Stärkung der pädagogischen Kompetenz bei den Bildungsempfehlungen und Versetzungsentscheidungen wichtig. Nichts ist so, wie es Frau Rothe-Beinlich beschrieben hat, dass wir das Pädagogische, was die Kollegen in den Schulämtern oder in den Schulen haben, übergehen wollen – im Gegenteil. Wir wollen es zur Grundlage des Entscheidungsrechts der Eltern machen. Unser gemeinsamer Gesetzentwurf von CDU und FDP ist getragen von der Anerkennung der Schulpraxis und der tiefen Überzeugung, dass Schulentwicklung und schülerorientierte Inklusion nicht gegen Schüler, nicht gegen Eltern, nicht gegen Lehrer und Schulleitungen und Schulverwaltungen gelingen kann. Momentan erleben wir aber eine klare Dominanz von Wissenschaft und von Schulamt. Das halten wir für falsch, nicht weil Wissenschaft irgendwie nicht anzuerkennen ist, aber weil wir auch wissen müssen, dass Wissenschaft immer kontrovers ist. Wer an den Runden des Inklusionsbeirats teilgenommen hat und dann die verschiedenen Wissenschaftler gehört hat, der weiß, wie weit die Meinungen bei der Inklusion auseinandergehen. Ich glaube, da sind wir uns hier im Parlament oftmals näher, als es die Wissenschaft ist. Und wir sollten dann auch nicht versuchen, das im Grunde auszuspielen und als Argument stark zu machen. Meine Damen und Herren, gut zehn Jahre sind vergangen, seit Thüringen begonnen hat, den Gemeinsamen Unterricht zu stärken – und das war auch gut und richtig so. Aber gut zehn Jahre sind auch vergangen, um Erfahrungen zu sammeln, Erfahrungen, die vor allem die Kolleginnen und Kollegen in den Schulen, die Schülerinnen und Schüler und Eltern gesammelt haben. Und schlimm genug, dass es erst praktischer Versuche bzw. auch – muss man an manchen Stellen sagen – Experimente bedarf, um viele in der Wissenschaft – da sind wir wieder – lange bekannte und zwingend nötige Voraussetzungen für den Gemeinsamen Unterricht zu erkennen. Es reicht eben nicht, dass nur in das Gesetz zu schreiben, da steht es schon lange drin, der Ressourcenvorbehalt, sondern man muss es als Allererstes umsetzen und dann könnte man es normalerweise ins Gesetz schreiben. Wir müssen allerdings feststellen, dass die Voraussetzungen nicht gegeben sind, dass sie auch nicht geschaffen wurden. Und jeder, der ehrlich und ohne Ideologie auf diese zehn Jahre schaut, der erkennt auch, dass der Gemeinsame Unterricht nie voraussetzungslos ist. Es braucht qualifizierte Pädagoginnen und Pädagogen, es braucht zusätzliche Lernunterstützer und Begleiter, es braucht zusätzliche Hilfsmittel und Hilfsangebote, es braucht vielfach bauliche und investive Voraussetzungen dafür. Und jeder, der ehrlich auf diese zehn Jahre/zwölf Jahre zurückschaut, muss sagen und erkennen, dass die Voraussetzungen für den Gemeinsamen Unterricht in Thüringen nicht besser, sondern schlechter geworden sind. Allein wenn man schaut, wie sich das Lehrer-Schüler-Verhältnis in den vergangenen zehn Jahren entwickelt hat und wie sich der Unterrichtausfall beispielsweise entwickelt hat, dann sieht man gerade an unseren Grund- und an unseren Regelschulen, wie problematisch es ist, wenn man nur allein auf Gemeinsamen Unterricht setzt. Bildungsgerechtigkeit, Chancengleichheit und Bildungserfolge sind seither für viele Schülerinnen und Schüler nicht besser geworden – im Gegenteil. Es gibt mehr Schüler ohne Schulabschluss – und ich habe die Zahlen hier schon oft vorgelesen, komme dann auch noch mal darauf –, es gibt mehr Schüler, die das Klassenziel nicht erreichen, die in Doppeljahrgangsstufen eben nicht zum Erfolg geführt werden können, was nichts gegen die Doppeljahrgangsstufen sagt; und Doppeljahrgangsstufen kann man auch nicht allein an Lehrplänen festmachen. Da müssten wir im Grunde genommen den kompetenzorientierten Lehrplan von 1999 nehmen, der ja immer noch gilt, mit den Thüringer Kompetenzmodellen. Dann müssten wir sagen, wir machen nur noch eine Klassenstufe, weil im Grunde ist es ja ein Feld, das wir am Ende hin zum mündigen Bürger auch erziehen wollen. Meine Damen und Herren, wir erleben aber auch eine Zunahme von Schulangst – und das muss uns sehr betroffen machen – und eine Zunahme von Schuldistanz. Böse Zungen würden sagen, wir haben mehr Schulschwänzer, aber das passt in diesem Zusammenhang wirklich nicht, weil das sind keine Schüler, die bewusst die Schule schwänzen, das sind Schüler, die tatsächlich Angst haben, in die Schule zu gehen, die Angst haben vor Misserfolgen. Und wer sich ein bisschen mit Pädagogik auskennt, der weiß, was „erfolgsmotiviert“ heißt und was „misserfolgsmotiviert“ heißt. Gerade in den letzten Jahren erleben wir, wie auch unser Schulsystem dazu beiträgt, dass die misserfolgsmotivierten Schüler leider mehr werden. Meine Damen und Herren, die CDU-Landtagsfraktion steht für Bildungsgerechtigkeit und wir stehen gemeinsam mit der FDP auch für Chancengleichheit. Für uns galt und gilt der Satz von Humboldt – Goethe hatten wir heute schon, jetzt noch Humboldt –: „Bildung ist die [Anstrengung] aller Kräfte [des] Menschen, damit diese sich über die Aneignung der Welt [...] entfalten und zu einer sich selbst [bestimmten] Individualität und Persönlichkeit führen.“ Nicht Gleichheit und nicht Uniformität, sondern Individualität und Vielfalt – ja, das ist unsere Ideologie, Herr Wolf – gilt es anzuerkennen und zum Ausgangspunkt des Lehrens und Lernens in unseren Schulen zu machen. Selbstständigkeit und Mündigkeit durch das Fördern und Fordern unserer Schülerinnen und Schüler mit viel Fachlichkeit und Motivation unserer Lehrer – das ist der Erfolg und die beste Voraussetzung für gute Schule in Thüringen. Meine Damen und Herren, das aktuell geltende Recht bewirkt einen traurigen Überlebenskampf der Förderschulen in Thüringen. Hatten wir 2008 in Thüringen noch 4,5 Prozent der Schüler an den Förderschulen, hat sich dieses in den letzten Jahren bis 2020 halbiert. Krasser, problematischer und nachdenklicher muss uns der Schüleranteil mit sonderpädagogischem Förderbedarf an den Grundschulen machen. Da waren es 2008 rund 2 Prozent, jetzt sind es rund 3,5 Prozent, also eine Zunahme von 30 Prozent von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an den Grundschulen. Man kann sagen, ja, ist schön, wir wollen Inklusion, Gemeinsamen Unterricht machen. Ich sage Ihnen aber gleich auch noch die Lehrerzahlen dazu. Das muss man nämlich ins Verhältnis setzen, wenn wir sagen, wir haben mehr Kinder mit Förderbedarf in den Grundschulen, aber – ich sage es gleich – weniger Lehrer dafür. In den Regelschulen ist es noch krasser. Da hat sich im Grunde der Anteil von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf von 2008 bis 2021 verdoppelt. Wer ein bisschen in den Regelschulen in Thüringen unterwegs ist, der weiß, wie die – im wahrsten Sinne des Wortes – momentan leider oftmals personell auf dem Zahnfleisch gehen. Meine Damen und Herren, um noch einmal auf das Thema der UN-Konvention einzugehen: Die AfD hat es sehr ausführlich gemacht, ich möchte es aber auch noch einmal machen, weil immer so unterstellt wird – das kommt sonst meist von Astrid Rothe-Beinlich, heute nicht –, aber ich will es noch mal sagen: In der UN-Konvention steht nicht drin, dass die Förderschulen Teufelswerk sind – im Gegenteil. Dort steht drin, ich zitiere: „Menschen mit Behinderungen [dürfen] nicht [...] vom [...] Bildungssystem ausgeschlossen werden“ und es müssen „angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden.“ Dort steht eben nicht, dass hochspezialisierte Förderschulen und bestens qualifizierte Pädagogen nicht gebraucht werden oder dass es Versager sind. Woher nimmt sich eigentlich der Staat oder woher nimmt sich der Gesetzgeber, woher nimmt sich dieser Landtag das Recht, über die Freiheit der Menschen zu entscheiden, und woher nimmt er das Recht, Familien und Erziehungsverantwortlichen abzusprechen zu wissen, was für das eigene Kind das Beste ist? Natürlich sollen die Eltern immer beraten werden – das ist ganz klar. Deswegen gibt es ja Pädagogen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Politik hat die Aufgabe, die Realitäten zur Kenntnis zu nehmen, nicht nur die Wissenschaft. Seit der Einführung des Gemeinsamen Unterrichts haben sich die Voraussetzungen für den Gemeinsamen Unterricht nicht verbessert, sondern verschlechtert. Ich habe es gerade schon ausgeführt und will es auch noch mal an den Lehrerzahlen deutlich machen: 2008 hatten wir in Thüringen rund 2.000 Förderschullehrer. Jetzt haben wir in Thüringen 500 Förderschullehrer weniger, 1.500 Förderschullehrer. Wir hatten in den Grundschulen 2008 4.400 Lehrer. Jetzt haben wir in den Grundschulen 3.800 Lehrer, das sind 600 Lehrer weniger oder 12 Prozent weniger Lehrer in den Grundschulen bei 5 Prozent mehr Schülern plus den Kindern, die unsere beste und größte Unterstützung brauchen. Bei den Regelschulen hatten wir 5.500 Lehrer 2008. Jetzt haben wir 2.000 Lehrer weniger in den Regelschulen, nicht mehr 5.500, sondern 3.500, 40 Prozent weniger Lehrer in den Regelschulen innerhalb von zwölf Jahren bei 6 Prozent mehr Schülern in diesem Zeitraum plus die 50 Prozent mehr Inklusionsquote. Dass da bei Ihnen, Herr Wolf, nicht mehr irgendwie sagen, es gibt Probleme, das kann ich mir nicht vorstellen. Aber es kann natürlich sein – es gibt ja in Jena keine Regelschulen –, dass Sie da gar nicht in den Kontakt gekommen sind.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Steile
These!) Meine Damen und Herren, die Leidtragenden sind nunmehr die überlasteten Lehrkräfte in den Klassen und die Schülerinnen und Schüler, die unter den schlechteren Rahmenbedingungen nicht so gefördert werden können, wie es möglich ist. Wer schon mal eine Klasse unterrichtet hat, der weiß, dass es zur DNA des Lehrers gehört, dass man jeden Schüler mitnehmen will und dass man sich dann auch vor allem an den schwächeren Schülerinnen und Schülern orientieren muss. Wenn dieses Gefälle zu weit auseinanderklafft, dann es ist nun mal so, dann ist die Klasse oder die Kette nur so stark, wie das schwächste Glied. Das müssen wir akzeptieren, das müssen wir als Politik anerkennen und sollten uns da auch nichts vormachen – auch nicht von irgendwelchen Professoren, die das vielleicht in ihrer Theorie anders sehen. Meine Damen und Herren, an dieser Stelle – Herr Dittes hat es ja gewünscht – möchte ich noch mal auf ein paar Stellungnahmen eingehen, die wir im Rahmen unserer Anhörung bekommen haben. Ja, in der Tat, es gab – wie das so ist – Anzuhörende, die stimmen unumwunden zu. Es gab auch sehr kritische Anmerkungen, die aber in der Minderheit waren – der Kinderschutzbund war das. Aber es gab auch sehr viele sehr differenzierte Stellungnahmen. Da muss ich sagen: Eine der besten Stellungnahmen war tatsächlich die der GEW. Ich stelle sie auch gern zur Verfügung, wenn Sie sie nicht schon haben, Herr Dittes. Ich kann mir aber vorstellen, dass Sie sie schon bekommen haben. Aber ich will nur mal auf das Thema der Wahlfreiheit der Eltern eingehen, was die GEW da schreibt – ich zitiere –: „Dabei ist fortlaufend durch sinnvolle Zwischenschritte eine tatsächliche Wahlfreiheit der Eltern im Sinne [...] beste[r] Entwicklungsmöglichkeit[en] für alle Kinder und Jugendlichen, aber besonders derjenigen mit [Förderbedarf], zu gewährleisten.“ Und die GEW schreibt weiter: „Die Änderungen in [§ 8 Abs. 3]“ – da geht es um die Einschulung von Kindern in die 6./7. Klasse – „sind eine Schärfung und Erweiterung der Voraussetzung[en] für [die] Rückstellung [vor der Einschulung] und daher begrüßen wir [diesen Vorschlag].“ Die GEW hat auch zur Versetzungsentscheidung geschrieben – das will ich gleich noch mal nehmen, weil das immer so umstritten ist –: „Ein Versetzungsentscheid in der flexiblen Schuleingangsphase [1 bis 3] macht keinen Sinn.“ Das haben wir auch berücksichtigt.
c) Inklusive Schulentwicklung in Thüringen weiter unterstützen
Wenn ich diesen Part zu Ende kriege, dann kann er gern nachfragen. „[Die] Entscheid[ung] über die Versetzung am Ende der Klassenstufe 2 würde mit einer beabsichtigten Verlängerung der Schuleingangsphase am Ende der Klassenstufe 2 kollidieren.“ Das haben wir jetzt in unserem Gesetzentwurf auch berücksichtigt. „Wenn, dann würde“ – und das sagt die GEW – „ein Versetzungsentscheid frühestens in Klasse 3 Sinn machen.“ Herr Dittes, machen Sie erst mal – gut –, dann kommen wir zum Lehrerverband.
c) Inklusive Schulentwicklung in Thüringen weiter unterstützen
Deswegen: Geben Sie mir recht, dass die GEW mitgeteilt hat, dass sie die Beteiligung der Eltern bzw. die Berücksichtigung des Elternwillens auch im bisherigen Gesetz gewährleistet gesehen hat? Und würden Sie mir recht geben, dass die GEW Ihnen auch mitgeteilt hat, dass Ihr Vorschlag zu § 7a Thüringer Schulgesetz eine Diskriminierung von Schülerinnen mit Fördernotwendigkeiten in der emotionalen und sozialen Entwicklung darstellt?
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
c) Inklusive Schulentwicklung in Thüringen weiter unterstützen
Genau das hat sie mitgeteilt, deswegen haben wir das auch im neuen Gesetzentwurf berücksichtigt. Und die GEW hat geschrieben: „Die grundsätzliche Stärkung des Elternwillens können wir mittragen, wobei wir sie auch im bisherigen Gesetz gewährleistet gesehen haben.“ Aber jetzt lese ich es Ihnen weiter vor, auch von der Landeselternvertretung, die deutlich gesagt hat: Wir wollen eine größere Berücksichtigung, wir wollen das Elternrecht gestärkt haben. Da muss ich sagen, bei aller Freundschaft zu den Lehrerverbänden – ich bin ja selbst in einem Mitglied –, aber wenn es um die Elternrechte geht, dann schaue ich natürlich als Allererstes auf die Stellungnahmen der Experten. Das sind in dem Fall die Eltern, die auch einen sehr guten Draht– eine Standleitung ja fast – zum Minister haben und das sicherlich auch mitteilen. thüringer lehrerverband – sie teilen mit: Das Ansinnen der CDU, die Förderschulen in ihrer Bedeutung und Weiterführung von Unterricht zu stärken, ist etwas Positives. Ebenso positiv ist dabei das Augenmerk der Stärkung der Entscheidungsmöglichkeiten zur Empfehlung und Wahl des Lernortes unter Berücksichtigung der Gegebenheiten an den Schulen für den Gemeinsamen Unterricht auch zu sehen. – Und es kommt dann noch mal der eindringliche Appell: Unbedingt muss es wieder wirkliche Perspektiven für Förderschulen geben. Nicht alle Kinder können inklusiv unterrichtet werden, zumal der Entwicklungsplan Inklusion scheinbar höchst lückenhaft ist, was die Personal- und sächliche Ausstattung betrifft. Inklusion geht nur mit dem entsprechenden Personal und der Ausstattung an den Schulen. Da sind wir uns einig, es ist immer nur die Frage, wie weit unsere Schulen da in Thüringen schon gebracht wurden. Auch der Verband der Berufsschulen hat sich geäußert und begrüßt die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Familien ausdrücklich. Dies entspricht eher dem Geist des Artikels 21 unserer Landesverfassung als die hierzu gültigen Regelungen im Thüringer Schulgesetz, sagen die Berufsschullehrer. Selbst die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege äußert sich – ich zitiere –: „Unverzichtbar sind dabei die Wahrung des Subsidiaritätsprinzips und des Rechts auf freie Schulwahl durch die Eltern. Beides darf nicht offen und/oder schleichend aufgeweicht werden“, sagt die LIGA. „Eine staatliche Bevormundung wird grundsätzlich [von uns] abgelehnt.“ Meine Damen und Herren, zur Versetzungsentscheidung noch ein paar Worte: Viele von uns Bildungspolitikern besuchen regelmäßig die Schulen. In den vergangenen Jahren – wie gesagt, ich gehe gern an die Regelschule, weil ich früher auch selbst Regelschüler war und dann erst das Abitur gemacht habe und mir schon immer das Herz blutet, wenn ich erlebe, wie mit dieser Schulart umgegangen wird. In den vergangenen Jahren kam es bei diesen Besuchen an den Regelschulen immer wieder vor, dass mir Schulleitungen und Klassenlehrer unaufgefordert mal die Notenbücher gezeigt haben, und was ich da gesehen habe, das haut einem wirklich die Füße weg. Vor allem in den 6. Klassen, aber noch schlimmer in den 8. Klassen, wie sich die Leistungen dort entwickelt haben. Wir haben jetzt noch ein Zusatzproblem durch Corona, dass wir sowieso gesagt haben, jeder Schüler kann machen, was er will. Manche Lehrer sind froh, wenn die Schüler überhaupt noch früh zum Unterricht kommen. Die Aussage „Geben Sie mir doch die 6, Frau Müller, Meier, Schulze“ ist mittlerweile in unseren Schulen in Thüringen gang und gäbe, denn es gibt keine Konsequenzen mehr für den Hauptschüler, für den Lehrer. Die sagen „Geben Sie mir doch die 6, ist mir doch egal, kann eh nicht sitzenbleiben und gehe dann irgendwo Flaschen zählen.“ So eine Motivation, so eine Perspektive, glaube ich, das kann von Bildungspolitik nicht gewollt sein, und so tun wir auch unseren Lehrern und unseren Schulen nichts Gutes. Wir tun auch dahin gehend unseren Schülern nichts Gutes, wenn wir nicht auch mal frühzeitig eine Versetzungsentscheidung einführen, weil am Ende doch die Schüler ohne Schulabschluss in den letzten Jahren mehr geworden sind. Die Statistiken haben wir hier auch schon oft diskutiert. 2014 bis 2019 haben wir in Thüringen eine Steigerung um 30 Prozent von Schülern, die unsere Schulen ohne Schulabschluss verlassen. Unter Rot-Rot-Grün, 30 Prozent mehr Schüler ohne Schulabschluss. Und wenn wir schauen, wie viele Schüler – jetzt nicht mehr, weil das durch Corona auch abgeschafft ist – in den letzten Jahren in der 8. Klasse sitzengeblieben sind, da haben wir auch innerhalb von fünf Jahren eine Steigerung von 33 Prozent mehr Schülern, die dann noch in den Schulgängen, wo das Sitzenbleiben möglich war oder ist – in der 6. Klasse und in der 8. Klasse –, sitzengeblieben sind. 33 Prozent mehr Schülerinnen und Schüler, die dann noch mal ein Jahr wiederholen, obwohl sie vielleicht ein Jahr eher besser davon profitiert hätten, den Stoff noch mal zu wiederholen. Auch hier mein/unser dringender Appell: Finden wir Regeln im Interesse der Schulfamilie und vor allem eines guten und motivierten Starts für unsere Schülerinnen und Schüler in das Leben. Ich habe so ganz leicht bei Torsten Wolf herausgehört, dass er hier scheinbar auch Diskussionsbedarf sieht, er hat das jetzt mal auf die 8. Klasse reduziert. Ich glaube, wir müssen hier sehr offen und sehr intensiv mit den Praktikern diskutieren, wie wir in Thüringen mit der Frage der Versetzungsentscheidung weiterverfahren. Vielleicht sollten wir auch mal einen Blick um Thüringen herum machen. Es lohnt sich auch immer zu vergleichen. Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. In Anerkennung der Realität und auch in der tiefen Überzeugung, dass Schulentwicklung und schülerorientierte Inklusion – schülerorientierte Inklusion, nicht wissenschaftsorientierte Inklusion – nicht gegen Schüler, nicht gegen Eltern, Lehrer, Schulleitungen und Schulverwaltung gelingen kann, schlagen wir gemeinsam mit der FDP diesen Gesetzentwurf vor. Lassen Sie uns unser Schulsystem offen, fachlich, unideologisch, aber kontrovers im Ausschuss mit allen Akteuren, die uns hier gut beraten können, noch mal betrachten und beraten und dann gute Entscheidungen treffen im Sinne unserer Schülerinnen und Schüler – das ist das Wichtigste, das wir immer im Blick haben sollten – und derer, die das Bildungssystem in Thüringen tragen, nämlich der Lehrerinnen und Lehrer. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
c) Inklusive Schulentwicklung in Thüringen weiter unterstützen
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, Zuhörerinnen und Zuhörer, es ist schon viel gesagt worden. Auch wenn ich hier eine überwältigende Redezeit angezeigt kriege, möchte ich es auch nicht überstrapazieren.
(Beifall SPD)
Kollege Wolf, ich danke Ihnen recht herzlich für die Blumen, ich nehme die gern an, ich versichere Ihnen auch, dass ich meine Arbeit im Ausschuss weiter fortführen werde. Allerdings ist es auch immer so, dass unsere Gesellschaft immer ein bisschen diverser ist, als wir das selbst in unserem kleinen Kreis vermuten. Ich werde Ihnen um Gottes Willen nicht unterstellen, dass Sie nicht mit den richtigen Leuten gesprochen haben, aber Sie haben mit den Lehrerinnen und Lehrern und mit den Eltern gesprochen, mit denen Sie gesprochen haben, und ich habe mit den Lehrerinnen und Lehrern und mit den Eltern gesprochen, mit denen ich gesprochen habe. Da gibt es unterschiedliche Auffassungen. Deswegen bin ich sehr dankbar, dass wir das Thema „Inklusion“, das Thema der Beschulung von Kindern, die mit einer Behinderung leben müssen, hier debattieren, auch hier sehr ausführlich debattieren. Deswegen haben wir das letzte Mal diesen Gesetzentwurf zum Anlass genommen, einen Antrag einzubringen, um das Thema, bei dem durchaus Kritik zu hören ist, nicht einfach hinten runterfallen zu lassen. Für uns Freie Demokraten gibt die UN-Behindertenrechtskonvention einen ganz klaren Auftrag, nämlich dass Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems lernen können sollen und dass – und das ist der wichtige Teil – sie dafür die notwendige Unterstützung erhalten müssen. Im Vordergrund stehen dabei immer die Betroffenen und deren bestmögliche schulische und persönliche Entwicklung. Um flächendeckend inklusive Bildung voranzutreiben, bedarf es auch entsprechender sachlicher, baulicher, personeller Voraussetzungen, vor allem um den Gemeinsamen Unterricht oder Unterricht allgemein an der Stelle für alle Schülerinnen und Schüler erfolgreich umzusetzen. Wer der besonderen fachlichen, inhaltlichen Kompetenz der Lehrkräfte an den Förderschulen bedarf, der muss diese auch bekommen. Daher sind diese Förderschulen für uns nicht nur zu erhalten, sondern in ihrer Rolle zu stärken.
(Beifall Gruppe der FDP)
Dem Entscheidungsrecht der Eltern muss bei dieser freien Schulwahl gerade für Kinder, die mit einer Behinderung leben, die sich auf ein Leben einstellen müssen, das nicht so einfach geht wie für uns andere, Rechnung getragen werden. Herr Jankowksi, hier spielt eine ganze Reihe Sachen zusammen. Es geht an der Stelle um eine Transparenz, die ermöglicht, dass Eltern überhaupt einschätzen können, welche Gegebenheiten sie an welcher Schule vorfinden, um dann sagen zu können, das ist eine Schule, damit können wir leben. Da geht es nicht darum, ein Label auszudrucken, dass die einen ausschließt, sondern es geht darum, eine Transparenz zu schaffen: Wir sind übrigens bestens vorbereitet für die und die und die Kinder.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Das, finde ich, hat nichts mit Diskriminierung zu tun, sondern es geht einfach um Ehrlichkeit. Es ist nämlich keinem geholfen, wenn Kinder in Schulen unterrichtet werden, in denen ihnen einfach nicht Rechnung getragen werden kann.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ich will das gar nicht unterstellen, dass das der Fall ist. Aber ich möchte, dass wir da genauer hinsehen und uns Gedanken darüber machen, wie wir diese Gelingensbedingungen und die Situation an den Schulen deutlich und transparent machen. Natürlich sind beim Thema „Entscheidungsrecht“ die rechtlichen Fakten mehr oder weniger klar. Auch ich habe in der Schulordnung gelesen, ich habe das Schulgesetz gelesen, ich weiß, dass es durchaus an den unterschiedlichsten Stellen klar formuliert ist, dass die Eltern ein Wahlrecht haben und dass sie zu beteiligen sind. Allerdings gibt es im Zusammenhang mit dem Festsetzungsverfahren und der Feststellung, welche Schule für ein Kind mit Behinderung geeignet ist, die Formulierung, dass das Schulamt dies entscheidet. Ich weiß auch, dass es Schulämter gibt, die das sehr gut machen, die die Eltern sehr gut einbinden und wo es auch keinerlei Beschwerden gibt. Es gibt aber an anderen Stellen in Thüringen Schulämter, die das nicht so gut machen und die das Recht an der Stelle auf ihrer Seite sehen. Ich finde, das müssen wir uns schon genau anschauen, wenn wir eine unterschiedliche Situation in ganz Thüringen haben, wie die Eltern bei der Entscheidung berücksichtigt werden, welche Schule ausgewählt wird. Die bisherigen praktischen Erfahrungen im Zusammenhang mit genau diesen Feststellungsverfahren und dem Prozess der Schulwahl für Kinder mit Behinderungen und dem Gemeinsamen Unterricht als Grundlage für eine Beurteilung der Umsetzung des Gemeinsamen Unterrichts und der damit verbundenen Rechtslage und den Umsetzungsvorgaben, das passt jetzt alles nicht mehr so in das rein, was ich vorher gesagt habe. Denken Sie es sich weg. Was ich sagen wollte, ist, dass wir einfach auf diese bisherigen Erfahrungen, die in unterschiedlichen Schulamtsbezirken gemacht worden sind, eingehen müssen. Das war Sinn und Zweck der Sache, weshalb wir uns das noch mal ansehen sollten.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wir nehmen an der Stelle schon sehr ernst, was uns Eltern zurückmelden. Da gibt es Eltern, die sich eben nicht berücksichtigt fühlen, und da gibt es auch Schulleitungen, die nicht so richtig wissen, wie sie mit diesen Entscheidungen des Schulamts umgehen sollen, wenn dann die Schüler vor der Tür stehen. Und es gibt auch Förderschulzentren, die bei dem Versuch verzweifeln, diese Doppelbelastung – nämlich die Betreuung im Gemeinsamen Unterricht in den verschiedenen Regelschulen oder Gemeinschaftsschulen und die Beschulung in der Förderschule – unter einen Hut zu bekommen. Es sind ganz viele Kritikpunkte, die ich in den Gesprächen mit den Förderschulen, mit den Eltern, mit den Sonderpädagogen, mit den Lehrkräften in Grundschulen und Gemeinschaftsschulen gehört habe, die uns dazu veranlassen, diesen Antrag hier einzubringen. Für uns ist an der Stelle wichtig, dass die betroffenen Kinder im Mittelpunkt stehen und dass der Unterricht gerade von Kindern mit unterschiedlichsten körperlichen und geistigen oder sprachlichen Voraussetzungen aus gedacht wird, denn jedes Kind hat einen Anspruch auf qualitativ guten Unterricht unter Berücksichtigung der eigenen Möglichkeiten, um bestmögliche schulische und persönliche Entwicklungschancen zu erfahren. Dafür gibt es durchaus ein paar Punkte, auf die wir reagieren müssen. Ich bin manchmal erstaunt, wie unterschiedlich Anträge gelesen werden, weil es uns natürlich überhaupt nicht darum geht, den Thüringer Entwicklungsplan Inklusion zu übergehen. Sondern es geht darum, die Gelingensbedingungen, die auch im Entwicklungsplan nicht ausgeführt sind, für erfolgreichen Gemeinsamen Unterricht deutlich zu machen und den auch hervorzuholen. Ich höre das wohl, dass im Förderplan die Gelingensbedingungen für die einzelnen Schüler dargestellt werden. Ja, aber das geht auch andersrum. Man kann auch einfach sagen: Für eine Schule, die diesem und jenem Förderbedarf gerecht werden möchte, gelten folgende Gelingensbedingungen. Damit wir dann im Nachgang auch einfach prüfen können, ob das gut ist, was da gemacht wird, deswegen müssen diese Gelingensbedingungen aus unserer Sicht zumindest noch mal deutlicher dargestellt werden.
(Beifall Gruppe der FDP)
Vielen Dank, liebe Kollegen, das gibt mir Zeit, einen Schluck zu trinken. Ich habe vieles schon gesagt und die Diskussion ist auch durchaus eine hitzige. Ich verstehe das auch und ich weiß das wirklich sehr zu schätzen – Herr Wolf hat das vorhin gesagt –, dass die regierungstragenden Fraktionen bereit sind, das im Ausschuss mit uns zu diskutieren. Ich weiß das sehr zu schätzen, weil ich weiß, was das auch für Sie bedeutet. Ich glaube aber, dass wir uns damit gemeinsam auf den Weg machen, vielleicht auch die Sachen zu berücksichtigen, die wir mit unserem eigenen Blick nicht so deutlich sehen. Gerade das Thema „Versetzungsoptionen“ zum Beispiel ist ein umstrittenes Thema. Frau Rothe-Beinlich hat vorhin den Fall in einer Grundschule angesprochen. Das ist nun gerade so, dass ich tatsächlich von Grundschulleiterinnen die Rückmeldung bekomme, dass die Nichtversetzung in der 1. und 2. Klasse richtig problematisch ist, weil dann einfach die Grundlagen fehlen, um weiterzumachen. Ja, es gibt das Konzept der jahrgangsübergreifenden Arbeit. Aber es gibt auch ganz viele Schulen, die eben keine jahrgangsübergreifende Arbeit machen, auch wenn sie möglicherweise ...
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das ist die Schuleingangsphase!) Ja, ich weiß, dass es diese Schuleingangsphase ist, das ist überhaupt keine Frage. Und dass wir die im Gesetz stehen haben und dass wir die in irgendwelchen Plänen und Programmen stehen haben, weiß ich auch. Aber ich weiß auch, was in den Schulen vor Ort passiert, und da wird keine Schuleingangsphase gelebt,
(Beifall Gruppe der FDP)
sondern die machen 1. Klasse, 2. Klasse, 3. Klasse, 4. Klasse. Da wird in der 2. Klasse nicht das wiederholt, was man in der 1. Klasse nicht richtig mitbekommen hat, vor allem wenn das nur einzelne Schüler betrifft. Wenn man dann natürlich außenherum Auffangkurse macht, wo man die auffangen kann, die das nicht mitmachen können, dann lässt sich das sicher machen, aber so wird es aktuell nicht gelebt und deswegen kriegen wir diese Rückmeldungen von den Schulleitungen. Wir können das gern im Ausschuss diskutieren und können auch noch mal genauer mit denen ins Benehmen treten, die vor Ort arbeiten. Ich bin da zuversichtlich, denn es geht doch am Ende darum, dass diese inklusive Beschulung, dass die Beschulung von Kindern mit ganz besonderen Herausforderungen zielführend ist und gelingt. Dafür braucht es die Rahmenbedingungen. Im Zweifel braucht es auch einfach noch mal ein Verständnis dafür, was wir darunter verstehen und was wir vielleicht auch von den Pädagoginnen und Pädagogen erwarten und was wir nicht von ihnen erwarten können. Unser Ziel muss es aus meiner Sicht sein, von Behinderungen betroffenen Kindern und Jugendlichen Voraussetzungen zu schaffen, die ihnen ermöglichen, ihr persönliches Potenzial auszuschöpfen. Deswegen freue ich mich – auch wenn es sicher hitzig und anstrengend, aber hoffentlich konstruktiv wird – auf die Diskussion dazu und danke den Kolleginnen und Kollegen jetzt schon für die Bereitschaft zur Diskussion an der Stelle. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
c) Inklusive Schulentwicklung in Thüringen weiter unterstützen
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, seit 2009 gelten die Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention. Das ist hier schon verschiedentlich gesagt worden –, auch wenn es von dem einen oder anderen eher negativ konnotiert wird. Ich möchte darauf hinweisen, dass die CDU diese Konvention gar nicht gebraucht hat. Als 2009 – übrigens von einer CDU-Kanzlerin – diese Bestimmungen ratifiziert worden sind, hatte die CDU bereits zwölf Jahre zuvor eine veränderte Schuleingangsphase durchgesetzt. Der damalige Bildungsminister war Dieter Althaus. Damit war er deutlicher Vorreiter, bundesweit. Später hat die CDU, immer noch in Alleinregierung, im Jahr 2003 – es ist schon angesprochen worden – durch den Kultusminister Michael Krapp festgesetzt, dass der Gemeinsame Unterricht Vorrang vor dem Förderschulunterricht haben sollte – auch das in CDU-Alleinregierung, sechs Jahre, bevor die UN-Menschenrechtskonvention zum Schutz von Behinderten eingeführt worden ist. Das hat die CDU gar nicht gebraucht. Sie ist vorangegangen, sie war Spitzenreiter dabei. 2010 – mittlerweile hieß der Bildungsminister Christoph Matschie, die Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht – wurden die Zielsetzungen für gelingende schulische Inklusion im Thüringer Bildungsplan für Kinder bis zehn Jahre weiter konkretisiert und ausdifferenziert. Aber nicht nur die Regierung hat da jeweils mitgezogen, sondern auch das Parlament. Der denkwürdige Beschluss zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist hier angesprochen worden, der damals von allen Fraktionen in diesem Parlament beschlossen worden ist – von allen. Ich war damals in der Situation, relativ neu im Koalitionsarbeitskreis mit der CDU zusammenzusitzen. Damals waren meine Kollegen von der CDU Volker Emde – der war Vorsitzender –, Maik Kowalleck war dabei, Mario Voigt war dabei. Wir haben das nicht nur beschlossen, wir haben das nicht nur beraten, wir sind dabei angetrieben worden von einer FDP-Kollegin, nämlich Franka Hitzing. Die hat nicht nur einfach mitgemacht, die war Motor dieser Debatte, die hat immer mehr gefordert. Wir haben bei Weitem nicht so viel umgesetzt, wie sie gefordert hat.
(Beifall DIE LINKE, Gruppe der FDP)
Und hinter all das weichen Sie jetzt zurück. Das liegt nicht daran, dass Frau Baum schlechter ist als Frau Hitzing, das will ich gar nicht behaupten. Aber ich glaube, es liegt ein bisschen daran, dass unter Herrn Barth die FDP mehr war als ein Anhängsel der CDU.
(Unruhe Gruppe der FDP)
Ja, Robert, ich gebe ja zu, Herr Barth ist auch niemals Ministerpräsident in Thüringen geworden.
(Unruhe Gruppe der FDP)
Ja, ist so.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Reden Sie
mal mit Frau Hitzing!) Können wir gern machen. Kommen wir zurück zu dem Anspruch, den Sie hier verkünden. Sie haben hier einen populistischen Kurs der Inklusionsfeindlichkeit angesteuert, der genau das negiert, was damals in der CDU Konsens war, in Ihrer Partei. Ihre Partei war Vorreiter. Das ist nicht erst vor zehn Jahren gewesen, das ist schon fast 20 Jahre her, dass Ihre Partei das gemacht hat. Das alles kassieren Sie ein.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Sie haben
es doch schlecht ausgeführt!) Im Vorblatt Ihres Entwurfs steht drin: rücksichtsloses Vorantreiben der Inklusion. Dazu hat Torsten Wolf vorhin schon ein bisschen was zur Entwicklung der Schülerzahlen und Förderzentren gesagt. Sie schreiben von „willkürlichen Lernortentscheidungen“. Mit Verlaub, bei etwa 12.000 betroffenen Schülern sind im laufenden Schuljahr vier Widersprüche eingegangen. Das ist nicht mal 1 Promille, das sind 0,3 Promille – 0,3 Promille Widersprüche.
(Zwischenruf Abg. Baum, Gruppe der FDP:
Es reicht ja nicht jeder Widerspruch ein!) Ja, Frau Baum, aber Sie können alle einreichen, das steht doch jedem frei. Wenn es aber nur vier von 12.000 tun, kann der Druck und das Leiden nicht so groß sein und vor allem nicht die Willkür.
(Zwischenruf Abg. Baum, Gruppe der FDP:
Wir wissen aber auch, über welche Familien wir reden!) Vor allem nicht die Willkür!
(Beifall DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Baum, Gruppe der FDP:
Das ist zynisch!) Wir möchten an diesem Punkt noch einmal darauf hinweisen – Franziska Baum hat es eben gesagt –, dass bestimmte Dinge wie die Schuleingangsphase vor Ort nicht gelebt werden. Ja, wenn das Gesetz nicht umgesetzt wird, mache ich es nicht neu, dann setze ich es durch. Das ist doch der Anspruch, den wir haben. Wir müssen die bestehenden Regelungen durchsetzen und nicht einfach über Bord werfen, weil sie vor Ort nicht gelebt werden. Das ist allerdings ein Problem, das deutlich länger währt, als Herr Holter Minister ist. Das war auch schon in der CDU-Landesregierung, in der Alleinregierung, ein Problem. Wir als SPD werden uns dieser Rückabwicklung der Inklusion nicht anschließen. Wir werden nicht all das kassieren, was wir über Jahre hier mit der CDU gemeinsam und teilweise mit der FDP gemeinsam erreicht haben. Wir werden das nicht alles über Bord werfen, wir werden es nicht einfach kassieren. Aber – und das verspreche ich Ihnen – wir werden es im Ausschuss sehr intensiv beraten und wir werden uns nicht darauf beschränken, zu verhindern, dass der größte Unsinn hier Gesetz wird, der teilweise da drin ist. Wir werden ganz klare Akzente setzen. Ich möchte es hier an fünf Punkten deutlich machen. Als Erstes werden wir – und das hat Minister Holter dankenswerterweise auch schon angeregt – die Abschaffung der Besonderen Leistungsfeststellung in das Gesetz hineinschreiben lassen. Wir wollen diesen Aufwand für Schüler und Lehrer endlich kassieren. Ich glaube, das ist lange überfällig. Wir wollen zweitens Elternrechte stärken, Partizipation erweitern, zum Beispiel bei der Frage, was für ein Konzept wird in der Schule gelebt, wird es eine Gemeinschaftsschule und Ähnliches. Da werden wir sehr gern die Elternrechte weiter stärken, auch gegenüber den Schulträgern. Wir werden uns drittens am erfolgreichen Jenaer Modell orientieren und die Regelschulen in Thüringen zu Gemeinschaftsschulen als sozial gerechten Ort des längeren gemeinsamen Lernens entwickeln mit einer individuellen Förderung aller Schüler und wir werden …
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Sie wollen
die Regelschule kaputt machen!) Herr Tischner, wir werden alles das umsetzen, was dieses Schulsystem weiterentwickelt, notfalls gegen Ihren Widerstand.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Sie sollen
die Regelschule stärken!) Viertens wollen wir deutlich mehr echte Ganztagsschulen in der Sekundarstufe I haben, also Schulen mit einem zeitgemäßen Konzept und einem rhythmisierten Schultag und nicht einfach nur mit Hortbetreuung. Fünftens wollen wir endlich die Thüringer Stundentafel etwas entschlacken, damit wir Platz für andere Unterrichtsinhalte haben wie Medienkompetenz, Demokratiebildung und Ähnliches. Das wären interessante Verhandlungen, Herr Tischner. Und genauso wie Sie hier Maximalforderungen aufstellen können, werden wir das auch können. Herr Tischner, Sie können gern noch mal vorkommen, aber ein Zwischenruf ist kein Korreferat.
(Unruhe CDU)
Überlegen Sie sich mal, was Sie als Regelschullehrer gemacht hätten, wenn Ihre Schüler sich gegenseitig in Ihrem Unterricht überschrien hätten. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
c) Inklusive Schulentwicklung in Thüringen weiter unterstützen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, gleiche Bildungschancen für alle heißt nicht Gleichmacherei, sondern für jede Veranlagung von Kindern und Jugendlichen optimale Bildungsmöglichkeiten zu schaffen. Ich glaube, das haben wir hier heute ganz viel gehört, nur es gibt unterschiedliche Sichten auf das Thema. Aus meiner Sicht: Durch ein falsches Verständnis der UN ‑ Behindertenrechtskonvention wurde in Thüringen ein hochentwickeltes, behindertengerechtes Bildungsnetzwerk teilweise zerschlagen, anstatt es im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention kreativ und innovativ weiterzuentwickeln.
(Beifall Abg. Gröning, fraktionslos)
Das führte zu vielen Missständen in Thüringen, zur Überforderung von Lehrern und vor allem zur Unzufriedenheit von Eltern. Und die wirklich Leidtragenden waren die betroffenen Kinder. Ich zitiere es noch mal. In der Behindertenrechtskonvention heißt es: „Innerhalb des allgemeinen Bildungssystems sollen angemessene Vorkehrungen getroffen werden und die notwendige Unterstützung geleistet werden, um eine erfolgreiche Bildung zu erleichtern.“ Es ist nirgendwo gefordert, dass die Kinder ganztägig gemeinsam lernen müssen. Deshalb begrüße ich den Gesetzentwurf der CDU und der FDP als einen Schritt oder als einen ersten Schritt wieder in die richtige Richtung. Lassen Sie mich das an einem Beispiel erläutern, warum aus meiner Sicht gemeinsames Lernen mit unterschiedlichen Voraussetzungen nicht immer zielführend ist. Ich habe in meiner Firma einen hervorragenden jungen Zerspaner eingestellt, der taubstumm ist. Dieser junge Mann konnte seine Qualifikation nur dadurch erreichen, dass er eben nicht gemeinsam mit jungen Menschen auf das Leben vorbereitet wurde, die des Hörens und des Sprechens mächtig sind. Er konnte stärkengemäß unter Berücksichtigung seiner Behinderung ausgebildet werden und damit ein für sich selbst sorgendes, gleichberechtigtes Mitglied in unserer Gesellschaft werden. Auch Kinder mit ADHS brauchen einen gesonderten Raum, um sich entwickeln zu können, anstatt mit Psychopharmaka für die Einheitsschule tauglich gemacht zu werden.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das ist
eine Unterstellung! Als würden Lehrer Medikamente geben!) Soziale Kontakte und den Umgang mit Behinderung – und das müssen nicht immer unbedingt Behinderungen sein, sondern auch Andersartigkeiten in unserer Gesellschaft –, das können wir in Projektwochen in Schulen trainieren. Dazu ist nicht ein tägliches gemeinsames Lernen erforderlich. Das Spektrum der Behinderungen ist vielfältig und da bedarf es auch vielfältiger Ansätze. Manchmal habe ich heute auch den Eindruck, dass hochintelligente Kinder als Behinderung angesehen werden. Was mir sehr viel Sorgen macht, dass gerade hochintelligente junge Menschen sich oft das Leben nehmen. Darüber sollten wir auch mal nachdenken. In dem Gesetzentwurf von der CDU und der Gruppe der FDP fehlt mir nur eine Sache. Es wird hier nur von Haupt- und Realschulabschlüssen gesprochen. Warum fehlt hier in dem Entwurf die Hochschulreife? Ich habe mit gehbehinderten Menschen zusammen studiert. Menschen mit Behinderungen sollte der Weg zur Hochschule genauso offenstehen, wenn sie die intellektuellen Potenziale dazu haben, wie allen anderen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall Abg. Gröning, Abg. Schütze, frakti-
onslos)
c) Inklusive Schulentwicklung in Thüringen weiter unterstützen
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich habe die Debatte, wie sicherlich viele, aufmerksam verfolgt. Ich denke, Sie teilen meinen Eindruck: Wir leben in unterschiedlichen Thüringen, die einen in dem Thüringen, die anderen in dem Thüringen, gerade was das Bildungssystem betrifft.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das leben
wir aber oft!) Doch, doch, Herr Tischner. Auch das, was Frau Bergner gerade beschrieben hat – ich muss mal sagen –, das hat doch mit der Realität in Thüringer Schulen gar nichts zu tun.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Man muss auch einfach mal festhalten, dass wir in Thüringen ein Schulsystem haben, um das uns andere Länder beneiden.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das war
einmal!) Das ist so, Herr Tischner. Dafür sprechen auch gute Schulabschlüsse, auch beim Abitur 2021 – jetzt, bei den laufenden Abiturprüfungen, werden wir sehen, wie erfolgreich sie sind –, auch bei anderen Prüfungen. Damit will ich die Probleme nicht kleinreden. Aber die Frage ist doch: Welche Debatte führen wir eigentlich? Führen wir eine motivierende Debatte, damit junge Menschen sich entscheiden, Lehrerinnen und Lehrer oder Erzieherinnen und Erzieher zu werden, oder führen wir eine Debatte, die abschreckend ist, dass man Angst hat, in dieses Schulsystem zu gehen, sowohl als Kind als auch als Lehrerinnen und Lehrer? Ich bin dafür, dass wir eine Debatte führen, die dafür motiviert, dass junge Menschen Lehramt studieren, dass sie in das Schulsystem hineinwollen.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Ich bin der Überzeugung, dazu gehört, Herr Tischner, Frau Bergner und Frau Baum, auch Stolz, Stolz auf das Bildungssystem und die Schulen in Thüringen. Das fehlt mir bei Ihnen in Ihrer Debatte. Das will ich hier mal deutlich sagen.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Wir befinden uns, meine Damen und Herren – wir haben gestern gerade eine Diskussion dazu gehabt –, in Thüringen in einer schwierigen, in einer ungewöhnlichen Situation. Zwei demokratische Oppositionsfraktionen versuchen, eine Minderheitskoalition, eine Minderheitsregierung durch Taktieren mit einer dritten Partei vor sich herzutreiben. Ich bin für meinen Teil aber nicht derjenige, der sich daran gewöhnen möchte. Ich habe keine Lust darauf, andauernd etwas von Tabubrüchen zu hören oder dass gedroht zu wird, dass eventuell mit einer dritten Partei hier zusammengegangen wird. Das kann unser demokratisches Miteinander nicht ausmachen. Nein, daran möchte ich mich nicht gewöhnen.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Ja, wir sind eine demokratische Minderheitsregierung, das wissen wir. Wir lesen landauf und landab in ganz Deutschland darüber, dass das so ist. Neben der Minderheitsregierung und -koalition gibt es auch eine Minderheitenopposition. Auch diese Minderheitenopposition hat keine Mehrheit in diesem Landtag. Was bleibt also übrig? Entweder man macht sich gemein mit der AfD, mit Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten, oder man zieht einen anderen Schluss. Diese Möglichkeiten, die es gibt, bestehen erstens darin, entweder man findet einen Kompromiss, tauscht sich zwischen den demokratischen Fraktionen aus, oder man zieht den falschen Schluss und geht mit dieser beschriebenen Situation um, um mit dem Tabubruch zu kokettieren. Wenn ich also den Weg des Austauschs und des Kompromisses gehen will, dann muss ich auch dazu kommen, dass es Positionen gibt, die unvereinbar sind. Die Engländer sagen: „Agree to disagree.“, was auf Deutsch heißt, wir sind uns einig, dass wir uns in einigen Fragen nicht einig sind. Ich glaube, das gehört einfach dazu und die Debatte hat auch gezeigt, dass es Punkte gibt, da werden wir uns nicht einig werden. Wenn wir aber wollen, dass das Schulgesetz – und ich will das auch – am Ende hier wieder über demokratische Mehrheiten verabschiedet wird, dann müssen wir erstens sagen, wo sind die Gemeinsamkeiten, müssen uns aber auch klar sagen, es gibt auch Unterschiede, wo wir uns eben nicht einig sind. Da müssen wir uns darüber verständigen, dass wir diese Unterschiede dann auch aus dem Gesetzgebungsprozess herausnehmen. Das ist die Konsequenz. Ansonsten beißen wir uns fest und wir kommen zu keinem Ergebnis. Wir müssen das noch mal eindeutig gesagt haben. Dann sollte man auch in diesem Prozess sagen, es gibt einfach Themen, da werden wir uns nicht einig werden und die müssen wir dann vor die Klammer ziehen und nicht weiterverfolgen. Das ist dann meines Erachtens auch ehrlich im Umgang miteinander. Ansonsten kommen wir in eine schräge Situation. Wie ich schon gesagt habe, ich bin dafür, dass wir im Ausschuss diese Fragen sehr kontrovers und auch sehr intensiv diskutieren, weil ich der Überzeugung bin, dass es notwendig ist, weiter am Schulgesetz zu arbeiten. Ja, auch ich habe Änderungswünsche zum Schulgesetz. Einige sind schon von Rednerinnen und Rednern hier gesagt worden. Darüber muss man sich verständigen. Das ist doch genau der Punkt, dass wir dann auch über diese Fragen ganz konkret beraten und uns verständigen. Denn eins ist klar: Wir brauchen Änderungen. Und, Herr Tischner, es geht nach meiner Auffassung auch um Planungssicherheit. Das fordern Sie übrigens auch immer ein. Torsten Wolf ist auch darauf eingegangen, dass das Schulgesetz ... Astrid, du warst es auch. Frau Rothe-Beinlich ist auch darauf eingegangen. Das Schulgesetz in der jetzigen Form ist 2020 und letztes Jahr 2021 in Kraft getreten. Wir haben seit dem 1. August 2021 noch nicht einmal ein Jahr um. Planungssicherheit bedeutet, nicht alle naselang, alle Monate lang das Schulgesetz zu ändern, um dann wieder Neuheiten einzuführen. Aber es gibt ein paar Dinge, die aus der Schulpraxis umgesetzt werden müssen. Dazu gehören Themen, die hier ganz konkret angesprochen werden. Aber die Frage ist doch – und das ist das, was mir bei den Reden von Frau Baum und Herrn Tischner nun wirklich nicht gefallen hat –: Wollen wir ausschließlich auf der Basis der Ergebnisse Ihrer Praxisbezüge arbeiten? Wir haben gute Kontakte zur Praxis. Ich habe jetzt gerade einen Dialogprozess mit Regelschuleiterinnen und Regelschulleitern hinter mir, nehme den jetzt mit den Kolleginnen und Kollegen der gymnasialen Oberstufen auf, also der Gymnasien und der Oberstufen aus den Gemeinschaftsschulen und der Gesamtschulen. Dann habe ich mit allen Grundschulleitungen, also mit vielen Grundschulleitungen gesprochen, dann habe ich jetzt mit den Regelschulkolleginnen und ‑ kollegen gesprochen, und dann rede ich mit denen, die die gymnasiale Oberstufe vertreten, um Schlussfolgerungen zu ziehen. Aber eins, lieber Herr Tischner, wird doch nicht funktionieren: Sie blenden die Wissenschaftsorientierung aus. Wenn ich über ein modernes Schulwesen sprechen will, dann muss ich mich doch mit der modernen Pädagogik auseinandersetzen. Ich muss auch die Erkenntnisse der modernen Wissenschaft, der pädagogischen Wissenschaft berücksichtigen. Da geht es ganz anders – im Gegensatz zu dem, was Sie sagen – nicht darum, in der Schuleingangsphase Sitzenbleiber zu haben. Darum geht es nicht. Ich weiß, dass es an den Thüringer Schulen beide Systeme gibt. Es gibt die jahrgangsübergreifende Schuleingangsphase und es gibt nach wie vor den Klassiker, die 1., 2., 3. Klasse, wo dann auch von der einen Klassenstufe in die andere gewechselt wird. Was es aber nicht gibt, ist das Sitzenbleiben. Das habe ich mit Schulleiterinnen und Schulleitern diskutiert. Die Modernität besteht doch genau darin, dass jedes Kind mit seiner Entwicklung, mit seiner Lernentwicklung in den Blick genommen wird. Da spielt es keine Rolle, ob es in der 1. oder 2. Klasse ist. Das ist die Herausforderung, vor der Lehrerinnen und Lehrer stehen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Das ist moderne Pädagogik, das ist moderne Schule. Das, was Sie wollen, ist eine Rolle rückwärts. Wir haben schon mehrfach über diese rückwärtsgewandte Politik gesprochen. Es tut mir leid, Frau Baum, dass Sie sich jetzt diesem Politikstil und diesem Ziel der CDU anschließen. Das enttäuscht mich richtig. Ich hatte von Ihnen eine andere Auffassung. Ich hatte immer gedacht, Liberale sind zukunftsorientiert. Scheint aber jetzt nicht mehr so zu sein,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) zumindest, nachdem Sie jetzt im Schulgesetz gemeinsame Sache mit der CDU machen. Wenn das, so wie Sie sich das vorstellen, das Schulwesen des 21. Jahrhunderts ist, dann ist das keine Entwicklung, es ist kein Fortschritt, es ist kein Mehr an Chancen für Kinder und Jugendliche. Das ist einfach, Herr Tischner, ein Rückschritt.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Frau Baum, das ist ein Rückschritt. Das kann nicht in Ihrem Sinne sein.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Der Gesetzentwurf stellt keinen Entwurf für gute Bildung dar, sondern er ist eine Rückkehr zum Schulrecht des letzten Jahrtausends. Thomas Hartung, du bist schon darauf eingegangen. Nehmen wir nur mal den § 2 Ihres Gesetzentwurfs. Da schleifen Sie das Recht auf einen lernzieldifferenten Gemeinsamen Unterricht, also das, was man unter Inklusion gemeinhin versteht. Damit gehen Sie auf einen Stand von 1992 – nicht 2011, 1992 – zurück.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Sie wollen einen dreißigjährigen erfolgreichen Weg beenden. Thomas, du hast darüber gesprochen. Das ist doch irgendwie absurd. Erinnern Sie sich doch an Ihre Vorgängerinnen und Vorgänger hier in diesem Parlament.
(Beifall SPD)
Ich kann nur daran anknüpfen und das dick unterstreichen, was Thomas Hartung hier zum Ausdruck gebracht hat. Ja, es geht nicht darum, zurück in die Vergangenheit, sondern es geht darum, Inklusion zu gestalten.
(Beifall DIE LINKE)
Es geht nicht darum, sie zu interpretieren. Das erstaunt mich schon, dass hier einzelne Rednerinnen und Redner – auch Sie, Frau Baum, auch Sie, Frau Bergner – die UN-Konvention herangezogen haben. Natürlich muss man sie heranziehen. Aber sie sagt eben nicht, dass es darum geht, am allgemeinen Schulwesen teilzunehmen – dazu gehören unsere Förderschulen –, sondern sie sagt – und das möchte ich jetzt mal zitieren –: „Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass a) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden.“
(Beifall DIE LINKE)
Ich könnte jetzt noch weiter zitieren. Das ist der Auftrag. Der Auftrag ist nicht Separierung in die Förderschule.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Durchläs-
sigkeit!) Nein, nein, nein.
(Unruhe CDU)
Der Auftrag ist, alle – Herr Tischner – Menschen sind gleich. Alle Menschen haben das gleiche Recht, am öffentlichen Schulsystem teilzunehmen
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Richtig!)
und an allen Schulen: in der Grundschule, in der Regelschule, am Gymnasium, in der Gemeinschaftsschule.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Die Ausnahme ist die Förderschule – die Ausnahme. Sie wollen die Förderschule zur Regelschule machen, also Regelschule im Sinne von, dass die Menschen mit Behinderungen an diese Schule gehen. Das ist nicht unser Weg.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Sie ma-
chen die Förderschule zur Regelschule!) Das ist auch nicht das Verständnis der Vereinten Nationen im Sinne der Konvention, die ich hier noch mal zitiert habe. Wir haben schon mehrfach darüber diskutiert. Bitte interpretieren Sie die UNBehindertenrechtskonvention nicht in dem Sinne, dass wir die Förderschulen stärken müssen, sondern wir müssen den Gemeinsamen Unterricht stärken in den allgemeinbildenden Schulen. Das kann nur das Ziel sein.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Dann stellt
mal ein paar Lehrer ein!) Ja, meine Damen und Herren, wir brauchen eine Diskussion darüber, was moderne Schule ausmacht, was die Schule des 21. Jahrhunderts ausmacht. Dann höre ich hier auch von Herrn Tischner, er will Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit. Dazu haben wir jetzt hier nicht die Zeit, aber darüber würde ich im Ausschuss sprechen wollen, was denn wer unter Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit versteht. Ist das tatsächlich die Separierung, die Selektion und auch die Entscheidung nach der 4. Klasse, welchen Schulweg, welche Schullaufbahn ich einschlage, oder ist es nicht das Prinzip, was ich vertrete, des längeren gemeinsamen Lernens und des inklusiven Lernens, um allen die gleiche Chance zu geben, einen erfolgreichen Schulabschluss zu machen?
(Beifall SPD)
Das ist doch genau die Frage: Wie definieren wir moderne Schule und damit ein modernes Bildungssystem? Wir haben aus der Coronazeit – der Antrag der Koalitionsfraktionen spricht auch darüber, die ist auch noch nicht beendet – unsere Schlussfolgerungen gezogen. Da geht es doch darum, darüber zu sprechen: Was bedeutet krisengestärkte Schule? Was bedeutet eigenverantwortliche Schule? Wie viel wollen wir der Schule vorschreiben und wie viel darf die Schule eigenständig entscheiden? Das hat etwas mit Eigenverantwortung zu tun. Das wird mir von Schulleiterinnen und Schulleitern gesagt: Gebt mir einen Rahmen vor, aber auch die notwendigen Freiheiten und die Möglichkeiten, meine Schule eigenständig selbst zu entwickeln und zu gestalten, damit der Unterricht entsprechend gestaltet wird, um auch den Kindern entsprechende Lernentwicklungen zu ermöglichen. Ja, es geht auch darum, Entlastungen zu schaffen, Strukturen zu stärken. Es geht auch um die BLF, Besondere Leistungsfeststellung; dazu haben wir uns jetzt alle in den Medien geäußert. Ja, ich bin offen dafür, wir sollten den Diskussionsprozess offen führen. Wenn wir aber zu der Entscheidung kommen – das ist auch wieder der Appell an alle –, diese Besondere Leistungsfeststellung abzuschaffen, dann müssen wir aber auch gesetzlich regeln, dass diejenigen, die von der 10. zur 11. Klasse am Gymnasium wechseln, einen gleichwertigen Schulabschluss haben. Ansonsten erfüllen wir unseren Auftrag nicht.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das gehört einfach dazu und das muss man hier dann auch feststellen. Ja, meine Damen und Herren, wir brauchen Entscheidungen darüber, was moderne Bildung, modernes Lehren und Lernen bedeuten, um die Schulen insgesamt zukunftsfest und zukunftsgewandt zu organisieren und sie entsprechend auszurichten. Da gibt es eben Unterschiede. Die sind hier deutlich geworden. Das ist auf der einen Seite gut so, aber auf der anderen Seite müssen wir, wenn wir zu einem Ergebnis, zu einem Konsens, zu einem Kompromiss kommen wollen, genau diesen Weg gehen. Wir müssen kontrovers diskutieren – ganz klar –, aber wir brauchen am Ende auch eine Entscheidung, die dann hier mehrheitsfähig ist, sowohl im Ausschuss als auch im Parlament. Das kann nur das Ziel sein. Ich kann nur noch mal darauf hinweisen, mit dieser Fraktion wird eine zukunftsorientierte Politik nicht möglich sein. Und mit dem Tabubruch wollen wir erst gar nicht anfangen, meine Damen und Herren.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zu dem Thema „Inklusion“ haben die Kolleginnen und Kollegen aus den Koalitionsfraktionen gesprochen. Es wurde auch der Thüringer Entwicklungsplan „Inklusion“ angesprochen. Ja, wir haben eine Vielzahl von Maßnahmen zur Unterstützung, und wir haben auch klar gesagt, dass es wichtig ist, dass das Recht auf Bildung für alle Kinder, ob mit oder ohne Behinderung, ermöglicht werden muss. Der Entwicklungsplan 2021 bis 2025 liegt vor. Wir haben ihn im Juni 2021 im Kabinett verabschiedet – das ist alles in Ordnung so – und setzen ihn auch ganz systematisch um. Da gibt es auch Erfolge. Auch darüber können wir im Ausschuss gern sprechen. Ich denke, wir haben mit der heutigen Debatte noch mal eins deutlich gemacht: Alle – das einigt nach meiner Auffassung alle – wollen das Beste für die Schülerinnen und Schüler, alle wollen, dass die Schülerinnen und Schüler erfolgreich die Schule absolvieren, um dann ihren zukünftigen Lebensund beruflichen Weg gehen zu können. Die Wege dorthin unterscheiden uns, das ist auch gut so, das ist Demokratie, dass wir unterschiedliche Positionen haben. Wenn wir aber wirklich wollen, dass die Schulen Planungssicherheit haben, dass wir auch ein Stück Ruhe in die Schulen bringen über einen längeren Zeitraum, dann haben wir jetzt die Chance, mit Ihrem Gesetzentwurf, Herr Tischner, aus der Fraktion der CDU und der Bereitschaft der demokratischen Fraktionen aus der Koalition den Weg gemeinsam zu gehen, ein solches Konzept zu entwickeln, was dann auch wirklich Zukunftsfähigkeit und Zukunftsorientierung ermöglicht. Darum bitte ich Sie. Ich bin gern dabei auch mit den Kolleginnen und Kollegen aus dem Ministerium und aus der Schulpraxis, auch aus der Wissenschaft, Herr Tischner, dass wir dann das Beste für Thüringen weiterentwickeln, damit man sagen kann: Diese Debatte hat nicht zu einem Stillstand geführt oder zu einer Rolle rückwärts, sondern es ist ein Schritt nach vorn, um dieses Schulwesen, die Schulen in Thüringen so zu entwickeln, dass Schülerinnen und Schüler sagen, ja, ich gehe gern hier zur Schule, und dass junge Leute, die Lehramt studieren sollen, nicht nur Lehramt studieren, sondern sagen, ja, ich möchte in Thüringer Schulen in Zukunft arbeiten. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
c) Inklusive Schulentwicklung in Thüringen weiter unterstützen
Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zu den Abstimmungen. Es ist beantragt, den gemeinsamen Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zu überweisen. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses, die fraktionslosen Abgeordneten und auch die Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Stimmenthaltungen? Beides nicht. Damit ist diese Überweisung so beschlossen. Weitere Ausschussüberweisungen waren nicht beantragt. Dann kommen wir zu dem Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP, Kinder in den Mittelpunkt stellen – für starke Förderschulen und hochwertigen gemeinsamen Unterricht. Auch hier war Ausschussüberweisung beantragt. Wer möchte dieser Ausschussüberweisung zustimmen? Den bitte ich um das Handzeichen. Auch hier sehe ich Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und CDU, der Gruppe der FDP und der fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist gegen diese Ausschussüberweisung? Das ist niemand. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Auch damit hat dieser Antrag auf Überweisung eine Mehrheit gefunden. Dann kommen wir zum dritten Antrag, Inklusive Schulentwicklung in Thüringen weiter unterstützen, ein Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Auch hier wird Ausschussüberweisung gewünscht. Wer stimmt der Ausschussüberweisung dieses Antrags zu? Das sind erneut die Mitglieder der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU sowie die Gruppe der FDP und die fraktionslosen Abgeordneten. Gegenstimmen? Die Fraktion der AfD. Gibt es Stimmenthaltungen? Keine. Dann ist auch dieser Antrag zur Weiterberatung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Jetzt kommen wir zur Mittagspause. Es ist jetzt 13.55 Uhr. Wir würden um 14.25 Uhr fortsetzen und haben dann wieder Wahlen auf dem Programm, bevor es nach den Wahlen in die Fragestunde geht. Ich eröffne die Sitzung wieder und wir kommen vereinbarungsgemäß jetzt zum Aufruf der Tagesordnungspunkte 14 und 17 bis 21. Das sind insgesamt sechs Wahlgänge, die wir wieder in verbundener Wahl durchführen. Die Tagesordnungspunkte 15 und 16 wurden von der Tagesordnung abgesetzt. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5626 Aufgrund des Mandatsverzichts von Herrn Prof. Dr. Michael Kaufmann mit Wirkung vom 6. November 2021, der zu diesem Zeitpunkt Vizepräsident des Landtags war, ist immer noch ein neuer Vizepräsident des Landtags zu wählen. Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/5626 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Jörg Henke. Es geht weiter mit Tagesordnungspunkt 17 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5627 Der Landtag hat bisher vier von insgesamt fünf Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gewählt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/5627 vor, vorgeschlagen ist für eine zweite Wahlwiederholung Frau Abgeordnete Corinna Herold. Die Vorberatung des AfD-Wahlvorschlags in einem parlamentarischen Gremium außerhalb des Plenums im Sinne von Ziffer 2 der Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags in der Drucksache 3/970 hat in der 42. Sitzung des Ältestenrats am 25. Mai 2021 stattgefunden. Wird hierzu eine Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Der nächste Wahlzettel betrifft den TagesordWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5628 Auch hier hat der Landtag bislang nur zwei der insgesamt drei Mitglieder der G10-Kommission gewählt. Das Wahlvorschlagsrecht für das verbleibende Mitglied liegt bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist auch hier, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/5628 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Torben Braga. Wird hierzu die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Weiter geht es mit Tagesordnungspunkt 19 Wahlvorschläge der Fraktionen DIE LINKE, der CDU und der AfD - Drucksachen 7/5537/5565/5566 Die Amtszeit der Vertrauensleute des derzeit amtierenden Ausschusses zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen bzw. Richter des Thüringer Finanzgerichts und ihrer Vertreterinnen bzw. Vertreter endet am 20. Juni 2022. Daher sind für den Wahlausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen bzw. Richter des Thüringer Finanzgerichts durch den Landtag gemäß § 23 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung sieben neue Vertrauensleute sowie deren Vertreterinnen bzw. Vertreter zu wählen. Dazu liegen Ihnen Wahlvorschläge der Fraktionen Die Linke, der CDU und der AfD in den Drucksachen 7/5537, 7/5565 und 7/5566 vor. Aufgrund der Einreichung konkurrierender Wahlvorschläge findet bei der Wahl die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung. Die Fraktion Die Linke schlägt als Vertrauensleute Herrn Holger Auerswald, Herrn Bernd Fundheller und Frau Cornelia Wanderer vor. Als Vertreterin bzw. Vertreter schlägt sie Herrn Thomas Schneider, Herrn Matthias Phlak und Frau Simone Nordheim vor. Die Fraktion der CDU schlägt als Vertrauensleute Frau Manuela Jetschke und Herrn Bernhard Schauer vor. Vertreterin bzw. Vertreter sollen Herr Jürgen Fischer-Crailsheim und Frau Judith Döring werden. Die Fraktion der AfD schlägt als Vertrauensleute Herrn Marcus Cebulla und Herrn Volker Wagenhaus vor. Als Vertreter sind vorgeschlagen Herr Sven Röbbenack und Herr Johannes Linke. Sämtliche vorgeschlagene Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber wurden angeschrieben und haben keine Gründe mitgeteilt, die ihrer Wählbarkeit entgegenstehen. Wird hierzu eine Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Nächster Wahl-Tagesordnungspunkt ist TagesordWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5629 Gemäß § 12 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes wird beim Landesbeauftragten für den Datenschutz ein Beirat gebildet, der aus insgesamt neun Mitgliedern besteht. Sechs dieser Mitglieder werden vom Landtag bestellt. Der Mandatsverzicht von Herrn Prof. Dr. Michael Kaufmann macht nach wie vor eine Nachbestellung notwendig. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/5629 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Uwe Thrum. Gibt es hierzu einen Aussprachewunsch? Das ist nicht der Fall. Der letzte Wahlgang für jetzt ist dann TagesordWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5630 Gemäß § 10 Nr. 2 Buchst. d) der Stiftungssatzung gehören dem Kuratorium, welches aus insgesamt 13 Mitgliedern besteht, unter anderem drei Vertreterinnen bzw. Vertreter der Fraktionen an. Die Wahl ist aufgrund des Mandatsverzichts von Herrn Prof. Dr.-Ing. Michael Kaufmann notwendig. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/5630 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter René Aust. Gibt es hierzu einen Aussprachewunsch? Das ist nicht der Fall, sodass wir jetzt gleich zu dem Wahlgang kommen können. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf sechs Stimmzettel. Bei den Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 14, 17, 18, 20 und 21 können Sie auf jedem Stimmzettel einmal entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen. Die Wahl zu Tagesordnungspunkt 19 – da geht es um die Richter – ist eine Verhältniswahl, das heißt, dass jede bzw. jeder Abgeordneter mit ihrer bzw. seiner Stimme nur für einen Wahlvorschlag votieren kann, nicht für mehrere. Sie können also mit diesem Wahlzettel entweder für den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke oder für den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU oder für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD stimmen oder sich enthalten. Stimmzettel, die mehr als ein Votum enthalten oder ein nicht eindeutiges Votum, müssen hier als ungültig gewertet werden. Gibt es Fragen zu den Stimmzetteln? Das sehe ich nicht. Als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer sind Herr Abgeordneter Reinhardt, Herr Abgeordneter Henkel und Frau Abgeordnete Wahl eingesetzt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)
Hatten alle Kolleginnen und Kollegen Gelegenheit zur Stimmabgabe? Ich höre und sehe keinen Widerspruch. Dann kann ich die Wahlhandlung schließen, was ich hiermit tue, und ich bitte die Wahlhelfenden um Auszählung der Stimmen. Vereinbarungsgemäß rufe ich während der Auszählung den Tagesordnungspunkt 22 auf. Herr Abgeordneter Schubert hat seine Mündliche Anfrage in der Drucksache 7/5540 in eine Kleine Anfrage umgewandelt. Das war die bisherige Ziffer 9 in unserer Liste. Dann rücken die nachfolgenden entsprechend um eine Stelle auf. Erster Fragesteller für die heutige Fragestunde ist Herr Abgeordneter Bilay in der Drucksache 7/5485. Bitte, Herr Kollege Bilay.
Überprüfung personenbezogener Daten beim Amt für Verfassungsschutz in Thüringen Im Jahr 2019 kontrollierte die „Kommission zur Überprüfung der von dem Amt für Verfassungsschutz Thüringen gespeicherten Personendaten“ die rechtliche Zulässigkeit erhobener Daten, deren Speicherung und bislang nicht erfolgte Löschungen. Als Arbeitsgrundlage wurde ein vom Bundesamt für Verfassungsschutz zur Verfügung gestellter Datenklon mit Thüringer Daten zum Stichtag 8. März 2019 verwendet. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass 91 Datensätze zu Personen ohne erforderliche Grundlage gespeichert wurden. Proportional zur Anzahl der Datensätze in den Phänomenbereichen betrafen die meisten grundlosen Speicherungen den Bereich links – 30 Datensätze –, zu deren Löschung die Kommission aufforderte. Am 26. April 2022 veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung auch zu den rechtlichen Grundlagen der Datenspeicherung im Bereich des Verfassungsschutzrechts. Ich frage die Landesregierung: 1. Was waren die Gründe, weshalb in 30 Fällen bei Datensätzen im Bereich links von der Kommission die Löschung angeraten wurde – zum Beispiel Rechtswidrigkeit der Speicherung, Entfall der Erforderlichkeit im Rahmen der Aufgabenerfüllung und andere; bitte nach Häufigkeit darstellen –? 2. Wurden alle 30 Datensätze im Bereich links – wie von der Kommission empfohlen – gelöscht, wenn ja, wann und, wenn nein, in wie vielen Fällen wurde dies warum nicht umgesetzt? 3. Erfolgte in den genannten Fällen der 30 Datensätze im Bereich links eine Information an die Betroffenen und wenn nein, warum unterblieb diese? 4. Standen der Kommission auf Basis des Datenklons des Bundesamts für Verfassungsschutz vom März 2019 alle beim Amt für Verfassungsschutz in Thüringen in elektronischer und in Papierform gespeicherten personenbezogenen Daten im Bereich links für ihre Überprüfung zur Verfügung und wenn nein, welche Art von Daten war warum kein Bestandteil?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bilay beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zunächst die Antwort zu Frage 1: Die Erstspeicherungen wurden von der Kommission in allen Fällen als zunächst rechtmäßig bewertet. Jedoch wurde in allen Fällen die gesetzliche Speicherfrist überschritten. Gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Verfassungsschutzgesetz prüft das AfV spätestens fünf Jahre nach dem letzten Erkenntnisdatum, ob die Speicherungen zu löschen sind. Eine Speicherung bis zu zehn Jahre oder sogar 15 Jahre nach dem letzten Erkenntnisdatum ist lediglich unter den engen Voraussetzungen des § 15 Abs. 3 Satz 2 Thüringer Verfassungsschutzgesetz zulässig. Die Kommission hat länger als fünf Jahre andauernde Speicherungen nur in den Fällen zugelassen, in denen Quantität und Qualität der Erkenntnisse dies rechtfertigen. Hinsichtlich der Qualität wurde eine länger als fünf Jahre andauernde Speicherung dann als verhältnismäßig angesehen, wenn mehrere Erkenntnisse für eine Speicherverlängerung vorlagen. War dies nicht der Fall, musste qualitativ eine schwerwiegende Straftat vorliegen, die zu einer Verurteilung führte, um die Speicherung als rechtmäßig zu bewerten. Von den 30 beanstandeten Fällen wurden in sieben Fällen durch das AfV Verlängerungen der Speicherungen vorgenommen, die aus Sicht der Kommission nicht gerechtfertigt waren. Aus diesem Grund wurde das vorherige Erkenntnisdatum für die Speicherungen betrachtet. Dies war in den sieben Fällen älter als fünf Jahre. Da in allen Fällen nur eine bzw. wenige Erkenntnisse vorlagen, sah die Kommission eine bis zu zehnjährige Speicherung nicht als verhältnismäßig an, sodass die Löschung empfohlen wurde. In den übrigen 23 Fällen lag die Verlängerung der Speicherung länger als fünf Jahre zurück. Da auch bei diesen Speicherungen nur eine bzw. wenige Erkenntnisse vorlagen, wurde ebenfalls eine längere Speicherung als unverhältnismäßig betrachtet. Antwort zu Frage 2: Alle nach den oben genannten Ausführungen festgelegten Datensätze wurden im Nachgang zur Prüfung gelöscht. Antwort zu Frage 3: Nach § 15 Abs. 2 Thüringer Verfassungsschutzgesetz sind als unzulässig erkannte Speicherungen zu löschen. Eine Information der betroffenen Personen über die Löschung ist in diesem Zusammenhang gesetzlich nicht vorgesehen und auch nicht erfolgt. Antwort zu Frage 4: Der Datenprüfungskommission standen im Rahmen ihrer Prüfung alle Daten des AfV zur Verfügung, welche im Landesdatenklon zu dem festgelegten Datum gespeichert waren. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Okay. Dann hätte ich jetzt zwei Nachfragen: Sie haben geantwortet, dass die Betroffenen – also in Frage 3 – nicht unterrichtet wurden, weil es nicht vorgesehen ist. Trotzdem könnte man ja die Betroffenen unterrichten. Ist das im Ergebnis der heutigen Anfrage vielleicht trotzdem eine Überprüfung wert und könnte dann eine Unterrichtung erfolgen? Die zweite inhaltliche Frage wäre: Im Vergleich zu Niedersachsen, wo es ja auch ähnliche Empfehlungen gegeben hat oder vergleichbare, mit einem höheren Fallaufkommen, wurde der Bericht der Kommission in Niedersachsen öffentlich gemacht, zumindest auf die Homepage gestellt. Ist so ein Öffentlichmachen in Thüringen vorgesehen und wie wird die Antwort begründet?
Also bislang ist eine Veröffentlichung nicht vorgesehen. Ich kann Ihnen aktuell nicht sagen, wie weit wir da in der Prüfung sind. Wir hatten das in einer Innenausschusssitzung damals, glaube ich, beraten. Ich würde Ihnen vorschlagen, dass ich in der nächsten Innenausschusssitzung den Innenausschuss zu dieser Problematik noch einmal informiere, weil mir der aktuelle Prüfstand jetzt nicht geläufig ist. Es kann sein, dass Fragen des Geheimschutzes einer Veröffentlichung entgegenstehen. Aber das möchte ich mit meinen Mitarbeitern vorher sorgfältig prüfen. Die erste Frage, die muss ich mit Nein beantworten. Die Daten wurden vollständig gelöscht. Wir haben da auch keine Informationen mehr, um welche Datensätze es sich handelt.
Danke schön, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, wurde denn geprüft, ob und – wenn ja – wie viele von den 30, deren Datensätze gelöscht wurden, die unrechtmäßig gespeichert waren, vorab eine sogenannte Abfrage an den Verfassungsschutz gestellt hatten, ob zu ihnen Informationen gespeichert sind? Wenn ja: Wie wurde diese Anfragen beschieden?
Eine derartige Prüfung habe ich nicht in Erinnerung. Frau König-Preuss, ich würde diese Frage aber mitnehmen. Ich hatte Herrn Abgeordneten Bilay schon gesagt, dass ich zur Frage der Veröffentlichung des Gutachtens dem Innenausschuss berichten werde. Ich würde diese Frage selbstverständlich mitnehmen und, soweit es geht und uns Informationen dazu noch vorliegen, den Innenausschuss dazu informieren.
Na ja, die Frage, die sich daraus dann ergibt, ist natürlich: Wenn das sozusagen gar nicht geprüft wurde, aber Personen sozusagen Akteneinsicht beantragt hatten, wie diese Personen dann jetzt überhaupt noch agieren können, da sie ja nicht informiert wurden – Daten wurden erfasst, die unrechtmäßig gespeichert wurden, also zumindest zu lange gespeichert wurden –, die aber jetzt überhaupt nicht mehr die Möglichkeit haben, Informationen zu bekommen, wenn diese Inhalte gelöscht wurden. Also, da ist natürlich die Frage, wenn das vorher nicht überprüft wurde, was da überhaupt jetzt noch möglich ist.
Wir bewegen uns da auf einem relativ abstrakten Niveau. Wir wissen nicht, ob konkrete Anfragen gestellt wurden. Ich, wie gesagt, will das gern noch einmal recherchieren lassen. Zur Frage der Erstspeicherung hatte ich gesagt, dass die Kommission diese nicht beanstandet hat. Es ging wirklich nur um die Fristüberschreitung, aber die Speicherungen selbst, die Erstspeicherungen, wurden als rechtlich korrekt bewertet.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Bezahlung von Kindertagespflegepersonen in Thüringen Das Thüringer Kindergartengesetz bestimmt in § 23 lediglich jeweils eine Untergrenze für die Zahlung der Anerkennungsleistung. Der Betrag zur Anerkennung der Förderleistung nach § 23 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit Abs. 2a Achtes Buch Sozialgesetzbuch – SGB VIII –, an der sich die Stadt Gera bei der Bezahlung von Kindertagespflegepersonen orientiert, darf bei einer Ganztagsbetreuung 404 Euro je Kind und Monat im Jahresmittel nicht unterschreiten. Nach § 23 Abs. 2 ThürKigaG prüft zudem das für die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege zuständige Ministerium regelmäßig, mindestens aber alle zwei Jahre, die Kostenentwicklung im Bereich der Kindertagespflege und teilt das Ergebnis der Prüfung dem Thüringer Landtag mit. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stellte nun in seinem Urteil vom 9. November 2021 fest, dass die Anerkennungsbeiträge das eigentliche Einkommen bilden.
Herr Kollege, es ist schön, dass Sie Zeit einsparen wollen, aber wir haben auch eine Besuchergruppe hier und die würde vielleicht sogar ganz gern hören und verstehen, warum Sie die nachfolgenden Fragen stellen.
Sehr gern. Ich dachte, ich spare uns nur Zeit, weil die Anfrage so lang ist. Aber ich kann das auch verständlich vorlesen. Außerdem bezieht es eindeutig Position zur Höhe dieser Leistungen. Beiträge für die Kindertagespflegepersonen mit und ohne pädagogische Ausbildung dürfen nicht erheblich unter der tariflichen Vergütung des entsprechenden Personals in einer öffentlichen Kindertagesstätte liegen, sonst sind sie nicht leistungsgerecht. Weiterhin weist das Gericht in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das, wenn die tarifliche Vergütung erheblich unter der des Personals in einer öffentlichen Kita liegt, nicht mit der Zielsetzung des Bundesgesetzgebers im Einklang steht, die Kindertagespflege mittelfristig als gleichrangiges, alternatives Förderangebot neben den Tageseinrichtungen zu profilieren. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist es der Stadt Gera möglich, den geförderten Kindertagespflegepersonen mehr laufende Geldleistungen zu bezahlen, auch weil das durch Gesetzesvorgaben und insbesondere durch das aktuelle Urteil des Oberverwaltungsgerichts BerlinBrandenburg geboten wäre? 2. Wäre es der Stadt Gera möglich, eine Dynamisierung der Sachkosten, zum Beispiel entsprechend der Inflation, festzulegen und eine bestehende Dynamisierung der Förderleistung vom jetzigen Stand an die Dynamisierung im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – TVöD – anzupassen? 3. Kann die Stadt Gera ihren Kindertagespflegepersonen trotz Haushaltskonsolidierung die Vorund Nachbereitungszeit vergüten, ohne dass dies durch den Haushaltsgesetzgeber beanstandet werden kann? 4. Inwieweit können Kindertagespflegepersonen aufgrund der Entwicklung der Preise und Gehälter im TVöD Sozial- und Erziehungsdienst Forderungen nach Erhöhung der laufenden Geldleistung rückwirkend geltend machen?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, ich möchte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Reinhardt im Namen der Landesregierung wie folgt beantworten: Gestatten Sie eine Vorbemerkung. Bei der öffentlich geförderten Kindertagespflege handelt es sich um eine familiennahe Form der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern. Zuständig für dieses Angebot sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Landkreise und kreisfreien Städte. Diese nehmen die Aufgabe als Pflichtaufgabe im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung wahr. In der Neufassung des Thüringer Kindergartengesetzes vom 18. Dezember 2017 wurden die vormals landeseinheitlich geltenden Regelungen zur Festlegung der Geldleistungen für die öffentlich geförderte Kindertagespflege aufgegeben und die Zuständigkeit hierfür auf die örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe übertragen, also Landkreise und kreisfreie Städte. In diesem Zusammenhang wurde in § 23 Abs. 1 Thüringer Kindergartengesetz bezüglich des zu erstattenden Sachaufwandes – § 23 Abs. 2 Nr. 1 Sozialgesetzbuch VIII – und des Betrags zur Anerkennung der Förderleistung – § 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII – eine gesetzliche Untergrenze definiert. Nach § 23 Abs. 2 Thüringer Kindergartengesetz sind die Kostenentwicklungen in der öffentlich geförderten Kindertagespflege und damit auch die gewährten Geldleistungen der örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gegenüber den Kindertagespflegepersonen durch das Ministerium regelmäßig zu prüfen. Dem Thüringer Landtag ist über das Ergebnis der Prüfung mindestens alle zwei Jahre zu berichten. Im Jahr 2020 erfolgte diesbezüglich eine Umstellung von einem analogen auf ein onlinebasiertes Verfahren. Hierdurch und durch die Coronapandemie kam es sowohl für das Berichtsjahr 2019 als auch 2020 zu erheblichen Melde- und Auswertungsverzögerungen. Für das Jahr 2021 wurde die Kostenerfassung für die Kindertagespflege in Thüringen bereits eingeleitet. Die Rohdaten für das Jahr 2021 bezüglich der Kosten für die Kindertagespflege in Thüringen dürften im III. Quartal 2022 vorliegen. Damit zu Frage 1 – ich wiederhole die Frage noch einmal akustisch, weil sie möglicherweise nicht jedem direkt zugänglich war –: Ist es der Stadt Gera möglich, den geförderten Kindertagespflegepersonen mehr laufende Geldleistungen zu bezahlen, auch weil das durch Gesetzesvorhaben und insbesondere durch das aktuelle Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg geboten wäre? Und Frage 2: Wäre es der Stadt Gera möglich, eine Dynamisierung der Sachkosten zum Beispiel entsprechend der Inflation festzulegen und eine bestehende Dynamisierung der Förderleistung vom jetzigen Stand an die Dynamisierung im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst anzupassen? Zu beiden Fragen zusammen: Nach § 23 Abs. 2a SGB VIII in Verbindung mit § 23 Abs. 1 Thüringer Kindergartengesetz wird die Höhe der laufenden Geldleistungen von der Stadt Gera als örtlich zuständiger Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung eigenverantwortlich festgelegt. Die in § 23 Abs. 1 Thüringer Kindergartengesetz festgelegten Untergrenzen dürfen nicht unterschritten werden. Des Weiteren muss der jeweiligen Festlegung bezüglich der laufenden Geldleistungen gegenüber der öffentlich geförderten Kindertagespflege eine Kalkulation zugrunde liegen, da es anderenfalls nicht möglich ist, die Festlegung des Leistungsentgelts im Hinblick auf dessen Leistungsgerechtigkeit zu prüfen – vergleiche das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 02.11.1021. In diesem Zusammenhang ist auch die Frage von Anpassungsbedarfen des Leistungsentgelts aufgrund der Inflationsentwicklung – hier die Sachkosten nach § 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII in Verbindung mit § 23 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Kindergartengesetz – oder Tarifentwicklung – hier Förderleistung nach § 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII in Verbindung mit § 23 Abs. 1 Satz 3 Thüringer Kindergartengesetz – durch die Stadt Gera eigenverantwortlich zu erörtern und zu prüfen. Frage 3: Kann die Stadt Gera ihren Kindertagespflegepersonen trotz Haushaltskonsolidierung die Vor- und Nachbereitungszeit vergüten, ohne dass dies durch den Haushaltsgesetzgeber beanstandet werden kann? Da Vor- und Nachbereitungszeiten nicht in dem Katalog des § 23 Abs. 2 SGB VIII in Verbindung mit § 23 Abs. 1 Thüringer Kindergartengesetz enthalten sind, besteht im Thüringer Kindergartengesetz grundsätzlich keine Rechtsgrundlage zur Vergütung dieser Leistung, unabhängig von dem Umstand, ob sich die Stadt Gera in der Haushaltskonsolidierung befindet oder nicht. Frage 4: Inwieweit können Kindertagespflegepersonen aufgrund der Entwicklung der Preise und Gehälter im TVöD – Sozial- und Erziehungsdienst – Forderungen nach Erhöhung der laufenden Geldleistung rückwirkend geltend machen? Den Kindertagespflegepersonen steht es grundsätzlich frei, die Höhe ihrer laufenden Geldleistungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Da es sich bei der laufenden Geldleistung nach § 23 Abs. 2 und 2a SGB VIII nicht um eine Sozialleistung im Sinne des § 11 SGB I handelt, gilt gemäß § 61 Satz 2 SGB X in Verbindung mit § 95 BGB hier die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren, wiederum: vergleiche Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 2. November 2021. Vielen Dank.
Gibt es Nachfragen? Keine. Auch nicht aus den Reihen der Abgeordneten. Dann herzlichen Dank. Wir kommen zur dritten Frage, Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Hoffmann in der Drucksache 7/5492.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Weitere Fragen zur Biokraftstoffproduktion in Thüringen Im Anschluss an meine Kleine Anfrage 7/3136 mit dem Titel „In Thüringen genutzte Flächen für den Anbau von Pflanzen für die Biokraftstoffproduktion“ und ihre Beantwortung durch die Landesregierung in Drucksache 7/5475 haben sich für mich weitere Fragen ergeben. Ich frage die Landesregierung: 1. Plant die Landesregierung eine Erhebung für den Freistaat darüber, welche Flächen für den Anbau von Pflanzen zur Biokraftstoffproduktion genutzt werden? 2. Falls ja: Wann, auf welcher Datengrundlage? Und falls nein: Aus welchen Gründen nicht? 3. Welche Menge welcher Biokraftstoff-Rohstoffe wurde seit 2015 zur Verwendung zur Biokraftstoffproduktion aus welchen Ländern importiert – bitte nach Jahren aufschlüsseln –? 4. Welche Maßnahmen sieht die Landesregierung – auch auf Bundesebene – als geeignet an, um eine Flächenkonkurrenz von Anbauflächen für die Lebensmittelherstellung und Anbauflächen zur Biokraftstoffproduktion zu vermeiden bzw. zu verringern?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hoffmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2 – die beiden Fragen werde ich aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantworten –: Die Landesregierung plant keine Erhebung darüber, welche Flächen für den Anbau von Biokraftstoffprodukten genutzt werden. Ein Anbau von landwirtschaftlichen Kulturen mit dem bereits bei der Aussaat feststehenden Ziel der Verwendung als Rohstoff für die Biokraftstoffproduktion findet üblicherweise nicht statt. Die Vermarktung der Ölfrüchte und des Getreides durch die Landwirtschaftsunternehmen erfolgt zumeist über den Landhandel, gegebenenfalls auch direkt an Verarbeitungsunternehmen. Das Landwirtschaftsunternehmen, welches den Rohstoff produziert hat, weiß dabei in der Regel nicht, in welcher Vermarktungsschiene, ob Food oder Non-Food, dieser landet. Der Landhandel wiederum vermarktet Rohstoffpartien entsprechend der Mengen- und Qualitätsanforderung der Käufer/-innen und Verarbeiter/-innen. Es ist deshalb nicht ausgeschlossen, dass Erntemengen von ein und derselben Fläche anteilig sowohl in die Food- als auch in die Non-Food-Verwertung gehen können. Das macht deutlich, dass eine Erhebung von Anbauumfängen bestimmter Kulturen für eine bestimmte in der Zukunft liegende Verwertung beim Erzeuger weder praxisgerecht noch mit vertretbarem Aufwand für die Beteiligten zu leisten wäre. Das bedeutet aber nicht, dass hierzu keinerlei Daten erhoben werden. Diese haben jedoch bilanziellen Charakter und werden nach Rückrechnung im Zuge der An- und Abrechnungsverfahren zur Ermittlung der Einhaltung der Treibhausgasquote bei Kraftstoffen und anhand der hervor erforderlichen Zertifizierungsnachweise und Erklärungen der Teilnehmer/-innen entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Biokraftherstellung ermittelt. Zu Frage 3: In Thüringen existiert keine Bioethanolproduktionskapazität. Die ehemals hier vorhandenen Biodiesel- oder/und Pflanzenölproduktionskapazitäten wurden abgebaut oder stillgelegt. Sollte sich die Frage auf Rohstoffimporte nach Deutschland insgesamt beziehen, welche in die Biokraftstoffproduktion gehen, so gibt hierüber der jährlich erscheinende Evaluations- und Erfahrungsbericht zur Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung und zur Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Aufschluss. Die gewünschte Aufschlüsselung der Rohstoffe nach Herkunft und Jahresscheiben würde aufgrund der Vielzahl sowohl der Ausgangsstoffe als auch der Kraftstoffarten, welche daraus hergestellt werden, den Rahmen dieser Fragestunde deutlich sprengen. Vielleicht so viel: Die aktuellsten vorliegenden Zahlen für Deutschland sind die des Jahres 2020. Die Rohstoffe für die Biokraftstoffproduktion stammen zu 47 Prozent aus Europa und zu 42 Prozent aus Asien. 72 Prozent stammten aus AnbauBiomasse, 28 Prozent aus Abfall und Reststoffen. Und schließlich zu Frage 4: Mit Blick auf die Erfüllung der Treibhausgasminderungsverpflichtung, aber auch hinsichtlich der Teller-Tank-Diskussion haben die gesetzlichen Regelungen unter anderem des Biokraftstoffquotengesetzes und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung eine Lenkungswirkung sowohl hinsichtlich der maximalen physischen Beimischungsmengen als auch hinsichtlich der nachhaltigen Erzeugung der Biomasse. Dazu kommt, dass ein signifikanter Anteil des in Deutschland produzierten Biokraftstoffs aus Abfällen und Reststoffen hergestellt wird. Eine Flächenkonkurrenz zwischen Lebensmittel- und Biokraftstoffproduktion ist deshalb eher unwahrscheinlich. Zudem ist die Verwertung der erzeugten Anbaubiomasse grundsätzlich sowohl im Lebensmittel- als auch im Biokraftstoffbereich möglich. Darüber hinaus stehen die Koppelprodukte der Biokraftstoffproduktion, unter anderem hochwertiges Eiweißfutter und wichtige Basischemikalien, ebenfalls für die Ernährungssicherung zur Verfügung. Hinzu kommen die Marktmechanismen. Die Nachfrage der Biokraftstoffwirtschaft nach Rohstoffen wie zum Beispiel Rapsöl sinkt automatisch, wenn die Mineralölwirtschaft in größerem Maße Biokraftstoffe aus Rohstoffen mit einer höheren Treibhausgasminderungseffizienz wie zum Beispiel Altfette verwendet. Das Gleiche gilt, wenn der Rapspreis ein hohes Preisniveau erreicht, wie es aktuell der Fall ist. Die Rohstoffe gehen dann in den Nahrungsmittelsektor. Die Unternehmen der Mineralwirtschaft leisten stattdessen lieber die Strafzahlung für die Nichterfüllung der Treibhausgasminderungsvorgaben, als den teureren Biokraftstoff für die Anrechnung auf die Treibhausgasquote einzusetzen, oder nehmen eine andere Erfüllungsoption des Treibhausgasquotengesetzes wie die Anrechnung der in Elektromobilität eingesetzten Strommenge in Anspruch. Vielen Dank.
Gibt es Nachfragen? Die gibt es nicht. Dann herzlichen Dank. Wir kommen weiter zur Frage 4. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Kowalleck in der Drucksache 7/5495. Bitte.
Aktuelle Situation an den Grundschulen in Leutenberg und Lehesten Die kleinen Grundschulen in Thüringen leisten einen wichtigen Beitrag für die Gewährleistung eines wohnortnahen Bildungsangebots im ländlichen Raum. In den vergangenen Jahren war es in den Grundschulen in Leutenberg und Lehesten immer wieder eine Herausforderung, den laut Lehrplan vorgeschriebenen Unterricht in vollem Umfang zu gewährleisten und die Hortbetreuung sicherzustellen. Ursache hierfür ist die schwierige Gewinnung von Fachpersonal für Schulen im ländlichen Bereich. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist die aktuelle Situation an den Grundschulen in Leutenberg und Lehesten hinsichtlich des zur Verfügung stehenden Lehr- und Hortpersonals und der damit einhergehenden Gewährleistung des Unterrichts und der Hortbetreuung? 2. Inwieweit wird die Hortbetreuung an den Grundschulen in Leutenberg und Lehesten in den Sommerferien 2022 sichergestellt? 3. Inwieweit steht nach aktuellem Planungsstand an den Grundschulen in Leutenberg und Lehesten ausreichend Lehr- und Hortpersonal zum Beginn des neuen Schuljahres 2022/2023 zur Verfügung? 4. Welche Maßnahmen werden vonseiten der Landesregierung ergriffen, damit zukünftig genügend Lehr- und Hortpersonal für die Grundschulen in Leutenberg und Lehesten zur Verfügung steht?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kowalleck beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: An der Grundschule Leutenberg lernen 69 Schülerinnen und Schüler in zwei altersgemischten Klassen 1/2 mit insgesamt 40 und zwei altersgemischten Klassen 3/4 mit insgesamt 29 Schülerinnen und Schülern. Zum Stammpersonal der Schule gehören sechs Lehrerinnen und drei Erzieherinnen. Drei Lehrerinnen und eine Erzieherin stehen im Moment für eine Lehrtätigkeit nicht zur Verfügung. Seit 1. Juni 2022 befindet sich eine der vorgenannten Lehrerinnen teilweise wieder im Dienst. Zusätzlich unterstützt eine abgeordnete Lehrerin die Schule mit 27 Wochenstunden. Durch Erhöhung des Beschäftigungsumfangs der Erzieherinnen auf 100 Prozent können zusätzlich fünf Sportstunden erteilt werden. Somit stehen für den Unterricht der vier Klassen sechs Personen bereit, der Unterricht kann damit abgesichert werden. Für den Schulhort sind 58 Kinder angemeldet, anwesend sind täglich ca. 50 Hortkinder, die derzeit in zwei Hortgruppen betreut werden. Die Betreuungssituation entspannt sich durch unterschiedliche Anmeldezeiten. Ab 14.00 Uhr sind nur noch insgesamt 25 bis 30 Kinder in der Betreuung. Durch das offene Hortkonzept können sich beide Erzieherinnen gegenseitig unterstützen. Für die Grundschule Leutenberg war die Abordnung einer Erzieherin geplant; diese Erzieherin ist leider erkrankt. Zur gemeinsamen Gestaltung des Schulvormittags stehen der Schule aus dem Erzieherbereich laut Verwaltungsvorschrift zur Organisation des Schuljahrs 2021/2022 17 Stunden zur Verfügung. Grundschule Lehesten: An der Grundschule lernen 43 Schülerinnen und Schüler in einer altersgemischten Klasse 1/2 mit 17 und einer altersgemischten Klasse 3/4 mit 26 Schülerinnen und Schülern. Zum Stammpersonal der Schule gehören fünf Lehrerinnen und zwei Erzieherinnen. Davon steht eine Lehrerin für die Lehrtätigkeit nicht zur Verfügung. Eine Lehrerin befindet sich in Abordnung an der Grundschule in Leutenberg. Für die zwei Klassen stehen derzeit drei Lehrerinnen zur Verfügung, der Unterricht wird abgesichert. Für den Schulhort sind 35 Kinder angemeldet. Es werden 18 und 17 Kinder in zwei Hortgruppen betreut. Zur gemeinsamen Gestaltung des Schulvormittags stehen der Schule aus dem Erzieherbereich laut Verwaltungsvorschrift für das Schuljahr 2021/2022 elf Stunden zur Verfügung. Zu Frage 2: An beiden Grundschulen stehen anhand der Hortkinderzahlen, die erfahrungsgemäß in den Sommerferien 30 bis 40 Prozent der Gesamthortkinderzahl betragen, genügend Erzieherstunden zur Verfügung. Sollten hier wegen Krankheit des Erzieherpersonals nicht genügend Betreuungsstunden vorhanden sein, können die Ferienzentren der umliegenden Schulen in Anspruch genommen werden. Die Abfrage der Ferienhortbetreuung für die Sommerferien erfolgt ca. vier Wochen vor Ferienbeginn. Zu Frage 3, Vorabplanung an der Grundschule Leutenberg für das Schuljahr 2022/2023: An der Grundschule werden im Schuljahr 2022/2023 laut Vorabstatistik 67 Schülerinnen und Schüler betreut. Es werden zwei altersgemischte Klassen 1/2 mit insgesamt 32 und zwei altersgemischte Klassen 3/4 mit insgesamt 35 Schülern an der Grundschule lernen. Die Unterrichtsabsicherung ist in Planung. Zum Schuljahresende 2021/2022 scheidet die Schulleiterin aus dem Schuldienst aus. Die Ausschreibung der Funktionsstelle erfolgte im Amtsblatt 3/2022. Es liegen hierzu jedoch keine Bewerbungen vor. Zu Beginn des Schuljahres 2022/2023 gehören daher nach aktuellem Stand fünf Lehrerinnen und drei Erzieherinnen dazu. Drei Lehrerinnen und eine Erzieherin stehen für eine Lehrtätigkeit oder den Hort nicht zur Verfügung. Eine der vorgenannten Lehrerinnen wird bis zum 30. September 2022 teilweise und nach Möglichkeit ab Oktober 2022 wieder voll für die Lehrtätigkeit an der Schule zur Verfügung stehen. Für die zukünftigen vier Klassen stehen dann voraussichtlich drei Lehrerinnen zur Verfügung; die vorgenannte Lehrerin einbezogen. Geplant sind Abordnungen, um den vorhandenen Stundenbedarf zu decken. Durch Erhöhung des Beschäftigungsumfangs der Erzieherinnen auf 100 Prozent können zusätzlich fünf Sportstunden erteilt und die Stunden für den Schulvormittag ausgeschöpft werden. Es werden voraussichtlich 56 Kinder den Hort besuchen. Die Stelle einer Erzieherin oder eines Erziehers ist schon seit längerer Zeit im Karriereportal ausgeschrieben. Aufgrund der Bewerberlage konnte die Stelle noch nicht besetzt werden. Vorabplanung für die Grundschule in Lehesten für das Schuljahr 2022/2023: An der Grundschule Lehesten werden laut Vorabstatistik 37 Schülerinnen und Schüler in einer altersgemischten Klasse 1/2 mit 21 Schülerinnen und Schülern und einer altersgemischten Klasse 3/4 mit 16 Schülerinnen und Schülern beschult. Zum 31. August 2022 scheidet die Schulleiterin aus dem Schuldienst aus. Eine aktuell nicht für eine Lehrtätigkeit zur Verfügung stehende Lehrerin soll aus Fürsorgegründen in das Schulamt Ostthüringen versetzt werden. Zum Schuljahresbeginn gehören daher nach aktuellem Stand drei Lehrerinnen und zwei Erzieherinnen zum Stammpersonal der Grundschule Lehesten. Für die zukünftigen zwei Klassen stehen zum jetzigen Zeitpunkt aus dem Lehrerteam drei Personen zur Verfügung. Der Unterricht wird abgesichert. Es werden voraussichtlich 29 Kinder den Hort besuchen. Es werden 15 und 14 Kinder in zwei Hortgruppen betreut. Die Hortbetreuung ist abgesichert. Zu Frage 4: Im Jahr 2019 startete der Freistaat Thüringen die Lehrergewinnungskampagne „Erste Reihe“, um dem gestiegenen Einstellungsbedarf Rechnung zu tragen. Diese Kampagne fußte auf einem ganzheitlichen Ansatz, der neben der Erhöhung der Einstellungszahlen aus der Anpassung der Rahmenbedingungen – Wiedereinführung der Verbeamtung, Besoldungserhöhung für Regel- und Grundschullehrkräfte auf A13/E13, Öffnung des Seiteneinstiegs für allgemeinbildende Schulen, Wiedereinsatz von Horterzieherinnen und -erziehern mit DDR-Lehrbefähigung im Unterricht an Grundschulen und der Professionalisierung des Personalmarketings für Lehrkräfte – besteht. Seit dem Kampagnenstart konnten mehr als 280 Einzelmaßnahmen realisiert werden. Diese reichen von Anzeigenschaltung zur Berufsorientierung in Fachzeitschriften und Berufswahlmagazinen sowie Informationsveranstaltungen mit Thüringer Lehrkräften und die Präsentation bei einschlägigen Messen wie der größten deutschen Bildungsmesse didacta oder der Berufsmesse Meiningen über gezielte Social Media Formate bis hin zu filmischen Schulportraits zur Bewerbung schwer zu besetzender Stellen. Zuletzt wurde hierfür an der Staatlichen Regelschule Floh-Seligenthal gedreht. Das Video ist unter nachfolgendem Link einzusehen: www.erste-reihe-thueringen.de/stellenangebote. Lehrerinnen und Lehrer für den ländlichen Raum in Thüringen zu gewinnen, steht im Fokus der Kampagnenkommunikation. Sämtliche Maßnahmen, die geplant und umgesetzt werden, präsentieren den ländlichen Raum als attraktiven Arbeitsstandort. Zudem wurden 2021 die Kampagnenmotive überarbeitet und neue Lehrkräfte aus dem ländlichen Thüringen auch für die Bewerbung des Berufs als Lehrerin bzw. Lehrer gewonnen. Die Landgangmotive sind unter anderem auf Thüringer Überlandbussen zu sehen. Ein Meilenstein der Lehrergewinnung auch im bundesweiten Wettbewerb stellt das neue digitale Einstellungsverfahren für den Thüringer Schuldienst dar. Das im Herbst 2021 in Betrieb genommene Schulportal www.schuldienst.thueringen.de ermöglicht schnelle, einfache und zielgerichtete Bewerbungen und gibt auch Seiteneinsteigerinnen sowie -einsteigern die Möglichkeit, ihre individuelle Bildungsbiografie vollständig abzubilden. Vielen Dank.
Herr Staatssekretär, zunächst erst einmal vielen Dank für die Beantwortung der Fragen. Sie haben ja auch dargestellt, wo die Problemlagen liegen bei der Gewinnung von Fachpersonal und Krankenstand sowie auch der Abordnung von Lehrkräften. Inwieweit sind Ihnen denn ähnliche Fälle an Grundschulen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt bekannt, wo ebenso Probleme mit Personal auftreten?
Tatsächlich haben wir an mehreren Schulen Probleme. Das wissen Sie, das ist nichts Neues. Aber in dem Umfang kann ich jetzt aus dem Bauch heraus nichts sagen, das müsste ich recherchieren, ob es in dem Umfang vergleichbare Probleme gibt, was die Zahlen nicht zur Verfügung stehender Lehrerinnen und Lehrer angeht bezogen auf die Gesamtzahl der dort angestellten Lehrerinnen und Lehrer.
Weitere Nachfragen aus den Reihen der Abgeordneten gibt es nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Mühlmann in der Drucksache 7/5497.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich frage zur Modernisierung des Sirenennetzes in Thüringen: 1. In welcher Höhe hat der Freistaat Thüringen bisher finanzielle Mittel aus dem landeseigenen Sirenenförderprogramm ausgezahlt oder zugesagt und wie viel verbleibt dadurch im Haushaltstitel? 2. In welchem Umfang hat der Freistaat Thüringen bisher die für das Jahr 2022 zugesagten Mittel aus dem Sirenenförderprogramm des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe abgerufen und entsprechend förderfähigen Anträgen zugesagt? 3. Werden die Thüringer Kommunen nach aktuellem Antragsbestand die für das Jahr 2022 zugesagten Mittel aus dem Sirenenförderprogramm des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ausschöpfen? 4. In welcher Form informiert der Freistaat Thüringen die Kommunen über die Möglichkeit der Kombination der Zuwendungstatbestände aus der Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen für die Förderung des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe, also dem Sirenenförderprogramm des Landes und dem Sirenenförderprogramm des Bundes?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mühlmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Im Jahr 2021 wurden für 544 Sirenen Förderanträge gestellt. Davon konnten insgesamt 433 Sirenen im Bereich der Umrüstung zur Ansteuerung über das TETRA-BOS-Digitalfunknetz gefördert werden. 22 Sirenen wurden neu errichtet. Insgesamt wurden im Jahr 2021 Zuwendungen in Höhe von 673.415,07 Euro für Sirenenumrüstung und 53.702,65 Euro für die Errichtung von neuen Sirenen bewilligt. Über die Höhe der bereits ausgezahlten Mittel in diesem Jahr kann aufgrund der Kurzfristigkeit der Anfrage und des höheren Rechercheaufwands keine Aussage getroffen werden. Entsprechende Informationen kann ich Ihnen bei Bedarf aber schriftlich nachreichen. Da die Zuwendungen für Sirenen in einem gemeinsamen Haushaltstitel – Kapitel 03 18 Titel 883 03 – mit den Zuwendungen für Feuerwehrhäuser, Fahrzeuge und Uniform bewirtschaftet werden, kann der verbleibende Haushaltsrest nicht auf einzelne Maßnahmen spezifiziert werden. Zu Frage 2: Der Bund hat im Rahmen einer Bund-Länder-Vereinbarung ein Sirenenförderprogramm gestartet, welches rückwirkend zum 01.01.2021 bei Maßnahmen zur Sirenenumrüstung und zum Sirenenneubau berücksichtigt werden konnte und für eine Mittelbindung bis 2023 zur Verfügung steht. Für Thüringen wurden vom Bund insgesamt 2.263.614 Euro zur Verfügung gestellt. Davon wurden über Zuwendungsbescheide 2.258.051,14 Euro gebunden. Zur Auszahlung kamen davon bisher 81.351,14 Euro. Aufgrund von Liefer- und Montageengpässen konnten bisher nicht alle Maßnahmen umgesetzt werden, sodass noch kein vollständiger Abfluss der Mittel erfolgen konnte. Daher wurden die noch nicht ausgezahlten Bundesmittel im Haushalts- und Kassenverfahren des Bundes festgelegt, sodass diese auch über den 30.06.2022 hinaus für Thüringen verfügbar bleiben. Die Antwort zu Frage 3: Ja, alle vom Bund zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wurden per Bescheid an die kommunalen Aufgabenträger bzw. Antragsteller gebunden. Die Antwort zu Frage 4: Mit Erlass des Landesverwaltungsamts vom 1. September 2021 wurden die Landkreise und kreisfreien Städte über sämtliche Fördermöglichkeiten des Landes und des Bundes zur Umrüstung bzw. zum Neubau von Sirenenanlagen informiert. Dabei wurden insbesondere das Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie die verschiedenen Fördermittelkombinationen übersichtlich dargestellt. Die Landkreise wurden zudem darum gebeten, die Gemeinden unverzüglich über diese Fördermöglichkeiten zu informieren. Zu häufig gestellten Fragen konnte ein FAQ-Katalog unter Beteiligung von Bund, Thüringer Innenministerium und Thüringer Landesverwaltungsamt erarbeitet werden, der den Antragstellern vor Ort zur Verfügung steht. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Nur eine kurze Nachfrage. Zu Frage 1 hatten Sie eben ausgeführt, dass Sie die Zahlen für 2022 noch nicht sagen können. Die würden mich aber insbesondere interessieren. Daher würde ich darum bitten, wie von Ihnen angeboten, das auch zu erfüllen. Danke.
Danke, Frau Präsidentin. Planungsstand zum Umbau der Bundesstraße B 92 im Abschnitt Weida-Hohenölsen Im Rahmen der Beratungen des Petitionsausschusses zur Petition E-209/17 wurden Möglichkeiten diskutiert, die Situation im Kreuzungsbereich der B 92 und B 175 nahe Weida, bekannt als FortunaKreuzung, zu entschärfen sowie die B 92 im weiteren Verlauf für die Verkehrsteilnehmer sicherer zu gestalten. Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Planungsphase befindet sich derzeit der Umbau der Fortuna-Kreuzung und wie ist der Zeitplan – mit Zielterminen – für die nächsten Leistungsphasen? 2. Im Januar 2020 wurde dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eine ergänzende Voruntersuchung zur Bestätigung vorgelegt. Ist diese Bestätigung erfolgt und in welcher Bauform soll nun die finale technische Umsetzung des Umbaus der Kreuzung erfolgen? 3. In Drucksache 7/414 wird darauf verwiesen, dass zur Erlangung des Baurechts eine einheitliche Bearbeitung des gesamten Streckenabschnitts WeidaHohenölsen auf der B 92 erfolgen soll. Wie weit ist die Planung hierbei vorangeschritten und welche weiteren Schritte sollen bis wann erfolgen? 4. Ist inzwischen abzusehen, ob die Maßnahme abschnittsweise oder als Gesamtmaßnahme erfolgen soll, und liegt bei einer abschnittsweisen Umsetzung die Priorität im Bereich der Fortuna-Kreuzung?
Sehr verehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Emde beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Planung für den Um- und Ausbau des Knotenpunktes zwischen der Bundesstraße B 92 und der Bundesstraße B 175, die sogenannte Fortuna-Kreuzung, befindet sich in der Leistungsphase 02, der Vorplanung. Nach gegenwärtigem Stand ist vorgesehen, die Vorplanung als notwendige Grundlage für die dann folgenden weiteren Planungsschritte im IV. Quartal dieses Jahres abzuschließen. Nach Abschluss der Vorplanung sollen die nächsten Leistungsphasen 03 und 04 beauftragt werden. Ein konkreter Zeitplan oder definierte Zieltermine für die Beauftragung, die Realisierung oder den Abschluss der folgenden Leistungsphasen der Planung sowie eine Erlangung des Baurechts als auch eine anschließende bauliche Umsetzung können gegenwärtig nicht genannt werden. Die wesentlichen Ursachen hierfür liegen sowohl in der andauernd schwierigen Personalsituation in der Thüringer Straßenbauverwaltung als auch in den im Bauwesen tätigen Ingenieurbüros. Zu Frage 2: Durch das zuständige Bundesministerium für Digitales und Verkehr wurde in einer von der Thüringer Straßenbauverwaltung entwickelten Variante für die bauliche Ausbildung des Knotenpunktes zwischen der B 92, der B 175 sowie einer Kreis- und einer Gemeindestraße zugestimmt. Die B 92 wurde dabei entsprechend der Bestätigung des Bundesverkehrsministeriums mit zwei Brückenbauwerken über einen Kreisverkehr geführt. Der Anschluss der B 92 an den Kreisverkehr erfolgt über Rampen. Die B 175 und eine Gemeindestraße werden an den Kreisverkehr angeschlossen. Die Kreisstraße K 523 wird nach wie vor an die B 175 angeschlossen bleiben, die Trassierung im Anschlussbereich jedoch verbessert. Zu Frage 3: Die Planung für den Knotenpunkt Fortuna-Kreuzung erfolgt gemeinsam mit der Planung für den Streckenverlauf der B 92 zwischen Weida und Hohenölsen. Insofern liegt für die Planung der Strecke derselbe Planungsstand vor. Zu Frage 4: Gegenwärtig ist vor dem Hintergrund des aktuellen Planungsstands noch nicht abzusehen, ob eine zukünftige bauliche Umsetzung als eine Gesamtmaßnahme oder in einzelnen Bauabschnitten erfolgen sollte. Festlegungen hierzu wären Ergebnisse der noch folgenden Planungsphase. Es ist jedoch noch davon auszugehen, dass bei einer eventuellen abschnittsweisen baulichen Umsetzung die Priorität beim Knotenpunkt FortunaKreuzung liegen würde. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich habe zwei Nachfragen. Die erste Nachfrage: Sie haben gesagt, derzeitig wäre die Leistungsphase 2, also die Vorplanung, in Arbeit, haben aber schon die Vorzugsvariante benannt. Normalerweise ist ja der Variantenvergleich Gegenstand der Leistungsphase 2. Ist also der Variantenvergleich bereits abgeschlossen? Das ist die erste Frage. Die zweite Frage ist: Sie haben gesagt bzw. aus der Frage vom Kollegen Emde ging hervor, dass die gesamte Strecke zwischen Weida und Hohenölsen betrachtet wird. Wird dabei auch der Knotenpunkt der B 92 mit der Landesstraße 1083 in Richtung Zeulenroda betrachtet? Danke.
Also den letzten Teil reiche ich nach, weil ich das schlicht nicht weiß. Zum ersten Punkt: Es ist genau so, dass wir vom Prinzip da die Variantenprüfung vorgezogen haben, in Abstimmung mit dem Bundesministerium, und deshalb zu dieser Variante jetzt kommen. Genau.
Weitere Nachfragen gibt es nicht. Dann kommen wir zur siebten Frage. Frau Abgeordnete Güngör ist unsere nächste Fragestellerin in der Drucksache 7/5533.
Danke schön. Erntehelfer/Erntehelferinnen in der Landwirtschaft Laut einem Bericht des MDR vom 19. März 2022, der sich auf Angaben der Thüringer Agentur für Arbeit und des Agrarministeriums berufen hat, stehen für die kommende Erntesaison 5.000 Saisonarbeitskräfte zur Verfügung. Die Arbeiter/-innen kommen besonders bei der Spargelernte und dem Obstbau zum Einsatz. Ich frage die Landesregierung: 1. Aus welchen Ländern mit welchem Anteil kamen die Erntehelfer/-innen in den Jahren 2019, 2020 und 2021 – Anteile bitte in Prozent aufschlüsseln –? 2. Wie viel Prozent der Erntehelfer/-innen mit welchen Angaben zum Versicherungsstatus fielen unter die Bezeichnung „kurzfristige Beschäftigte“ und falls keine Angaben zum Versicherungsstatus, insbesondere zu privaten Versicherungen, erfasst wurden, warum nicht? 3. Wie viele Kontrollen wurden in den Jahren 2019, 2020 und 2021 in Thüringen bezüglich Einhaltung von Arbeitsschutz und Unterbringung in der Landwirtschaft durchgeführt und falls keine Kontrollen erfolgten, warum nicht? 4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung auf Landes- und Bundesebene die Situation von Erntehelfer/-innen aus arbeitsrechtlicher Sicht zu verbessern? Danke schön.
Für die Landesregierung antwortet stellvertretend für das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Staatssekretär Weil vom Infrastruktur- und Landwirtschaftsministerium.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Güngör wie folgt: Die Fragen 1 und 2 möchte ich gern aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantworten. Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Daten vor, wir beziehen uns deshalb auf Daten, die die Regionaldirektion Sachsen ‑ Anhalt/Thüringen der Bundesagentur für Arbeit bezüglich der Daten der Beschäftigungsstatistik erhebt. Zumeist handelt es sich bei Saisonarbeitskräften um sogenannte kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer/-innen. Die Bundesagentur für Arbeit hat mit Stand März 2022 eine gesonderte Auswertung für alle Bundesländer erstellt. Diese Auswertung ist im Internet in der Statistik der Arbeitsagentur zu finden und die würden wir dann auch schriftlich in Ergänzung meiner Antwort übermitteln. Da die Daten monatlich aufgelistet sind und Beschäftigte in der Wirtschaftsabteilung 1, Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeit, also nicht nur nachgefragte Erntehelfer/-innen ausweisen, kann ich hier nur beispielhaft Daten vorstellen. So waren entsprechend dieser Statistik in Thüringen im Monat Mai 2019 insgesamt 1.011, darunter 936 aus EU-Staaten, Ausländer/-innen in diesem Wirtschaftsbereich sozialversicherungspflichtig tätig. Darunter waren weitere 799 Ausländer/-innen, 798 davon aus EU-Staaten, sozialversicherungspflichtig kurzfristig beschäftigt. Im Mai 2020 waren insgesamt 905, 825 aus EU-Staaten, Ausländer/innen sozialversicherungspflichtig beschäftigt und darunter 588, 586 aus EU-Staaten, sozialversicherungspflichtig kurzfristig beschäftigt. Im Mai 2021 waren insgesamt 940, 844 aus EU-Staaten, Ausländer/-innen sozialversicherungspflichtig beschäftigt und darunter 724, 717 aus EU-Staaten, sozialversicherungspflichtig kurzfristig beschäftigt. Die meisten kamen aus Polen und Rumänien. Ausländer/-innen aus Drittstaaten – also nicht EULändern – spielen in dieser Statistik zahlenmäßig nur eine sehr geringe Rolle. Zu Frage 3: Für Arbeitsschutzkontrollen in Thüringen ist das Landesamt für Verbraucherschutz, TLV, zuständig. Das TLV hat in landwirtschaftlichen Einrichtungen Arbeitsschutzkontrollen wie folgt durchgeführt, wobei Betriebe mit Saisonarbeitnehmern und Saisonarbeitnehmerinnen grundsätzlich nicht gesondert erfasst wurden: Im Jahr 2019 wurden insgesamt 81 Kontrollen durchgeführt, im Jahr 2020 73 Kontrollen und im Jahr 2021 156 Kontrollen. Im Jahr 2020 wurde durch das TLV die Umsetzung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards im Rahmen einer Schwerpunktaktion unter anderem auch in Betrieben der Landwirtschaft überprüft. Somit war eine zusätzliche Auswertung für 2020 möglich. Bei dieser Schwerpunktaktion hat das TLV acht von insgesamt zwölf Thüringer Betrieben mit Erntehelfern/Erntehelferinnen in der Landwirtschaft kontrolliert. Die Zahl der Erntehelfer/ ‑ innen pro kontrolliertem Betrieb wurde mit zehn bis 320 angegeben in Abhängigkeit vom Arbeitskräfteangebot und den zu erntenden Früchten. Unterkünfte wurden nicht von jedem Betrieb zur Verfügung gestellt; sie müssen von den Erntehelfern/Erntehelferinnen gegebenenfalls gegen Entgelt gemietet werden. Wo es die Möglichkeit gab, wurden die Unterkünfte kontrolliert. Zu Frage 4: Das Arbeitsrecht ist bundesrechtlich geregelt, sodass die Landesregierung nicht unmittelbar Einfluss auf die Gesetzgebung hat. Erntehelfer/ ‑ innen stammen sowohl aus der Bundesrepublik selbst als auch aus dem Ausland. Alle Erntehelfer/innen mit einem Arbeitsvertrag nach deutschem Rechtsstatus unterliegen den Verpflichtungen, die einheitlich in der gesamten Bundesrepublik gelten. Sie unterliegen damit zum Beispiel dem Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes. Seit dem 01.01. dieses Jahres beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,82 Euro brutto. Zum 01.07.2022 erfolgt eine weitere Erhöhung auf 10,45 Euro brutto und zum 01.10. erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn auf 12,00 Euro brutto. Werden Erntehelfer/-innen, die mit einem ausländischen Unternehmen einen Arbeitsvertrag nach ausländischem Recht abschließen, in Deutschland eingesetzt, dann gelten für sie die Mindestarbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. So sind der gesetzliche Mindestlohn zu zahlen, die Einhaltung von Arbeitsschutzregeln zu beachten oder gesetzliche Höchstarbeitszeiten einzuhalten. Auch im Jahr 2022 sind Schwerpunktaktionen im Arbeitsschutz des TLV geplant. Zum Teil resultieren Benachteiligungen und diesbezügliche Probleme für ausländische Beschäftigte aus der fehlenden Kenntnis der deutschen Sprache und des deutschen Arbeitsrechts. Aus der Arbeit der Anlauf- und Beratungsstelle „Faire Mobilität in Thüringen“, einem Projekt in Trägerschaft des DGB Bildungswerks Thüringen, ist bekannt, dass Unterstützungsangebote zum Arbeitsrecht und zum Arbeitsschutz für Arbeitskräfte aus dem Ausland dringend gebraucht werden. Insbesondere auf Bundesebene wird hier deutlicher Handlungsbedarf gesehen. Die Position der Überwachungsbehörden muss weiter gestärkt werden. Ein verpflichtendes System der elektronischen und manipulationssicheren Aufzeichnung der Arbeitszeit ist dringend einzuführen. Datenschutzrechtliche Bestimmungen dürfen nicht dazu führen, dass in Aufsichtsbehörden Informationen und Unterlagen zu Arbeitsbedingungen verweigert werden können. Informationen zu Beschäftigten aus dem Ausland sind den Arbeitsschutzbehörden zurzeit kaum zugänglich. Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz vom 22. Dezember 2020 wurden allerdings erste Weichen gestellt, diese Situation zu verbessern. Die Landesregierung wird sich weiterhin für gute Arbeit und den Arbeitsschutz sowohl im Bundesrat als auch in den entsprechenden Bund-Länder-Gremien starkmachen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Danke. Vielen Dank für die ausführliche Beantwortung und für die Zusendung der Online-Auswertung zu den Fragen 1 und 2. Ich habe zwei Rückfragen zu den Fragen 3 und 4. Bei Frage 3 haben Sie zu den Kontrollen ausgeführt. Wie viele Verstöße sind denn aufgrund der Kontrollen festgestellt worden und wie wurden die geahndet? Bei Frage 4 haben Sie korrekterweise noch einmal auf die Höchstarbeitszeiten hingewiesen und die Problematiken, die dort vorliegen. Können wir denn sagen, inwiefern auch die Arbeitszeiterfassung bei den Kontrollen eine Rolle gespielt hat? Danke schön.
Da ich das zuständige Ministerium nur vertrete, werde ich die Antwort auf die Frage, welche Verstöße festgestellt wurden, gern nachreichen lassen oder das TMASGFF wird das nachreichen. Zur Frage 4 ergibt sich aus dem sachlichen Zusammenhang mit der Zuständigkeit des TLV, dass natürlich auch die Arbeitszeiteinhaltung kontrolliert wird. Inwiefern es da Verstöße gab, das wird Ihnen dann sicherlich, auf jeden Fall zugearbeitet.
Vielen Dank. Planungen Ortsumgehung Meiningen-Helba im Zuge der B 19 Thüringen hat eine Ortsumgehung um Meiningen im Zuge des Autobahnzubringers zur B 19 geplant. Aufgrund von Verfahrensfehlern wurde die Planung zurückgezogen. Diese bezogen sich laut Medienberichten vor allem auf umweltrechtliche Fehler. Im Zuge der Planung wurden Zielkonflikte sehr deutlich. So müssen die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner mit den Belangen des Umwelt- und Naturschutzes in Einklang gebracht werden. Das ist offensichtlich bislang nicht gelungen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie sieht der aktuelle Planungsstand bezüglich der Ortsumgehung Meiningen-Helba aus? 2. Legitimieren die tatsächlichen Verkehrszahlen aus Sicht der Landesregierung eine Ortsumgehung und – wenn ja – in welcher Dimensionierung? 3. Welche Alternativen zu einer Ortsumgehung gibt es aus Sicht der Landesregierung? 4. Warum wurde die derzeitige Ortsdurchfahrt in Meiningen-Helba nicht durchgängig auf Tempo 30 beschränkt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Henfling beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Planfeststellungsbehörde hat mit Schreiben vom 19. April 2022 alle, denen der Beschluss gemäß § 74 Abs. 4 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz zugestellt wurde, formal über die Rücknahme des Planfeststellungsbeschlusses für die B 19-Ortsumgehung Meiningen informiert. Die Ortumgehung Meiningen als Bestandteil der großräumigen Verbindung A 4-Eisenach-Bad Salzungen-Meiningen-A 71 ist im vordringlichen Bedarf des aktuellen Bedarfsplans für Bundesfernstraßen enthalten. Dieser ist Anlage des Fernstraßenausbaugesetzes, sodass ein gesetzlicher Planungsauftrag besteht. Die Planungen für die Ortsumgehung Meiningen müssen jetzt ab der Entwurfsplanung neu aufgenommen werden. Die derzeit geltenden Regelwerke sind zur Anwendung zu bringen. Die notwendigen organisatorischen Vorbereitungen zur Wiederaufnahme der Planungen sind im Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr eingeleitet. Zu Frage 2: Die B 19-Ortsumgehung Meiningen ist Bestandteil des Bedarfsplans für Bundesfernstraßen, der Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz ist. Damit – das habe ich gerade schon gesagt – besteht ein gesetzlicher Planungsauftrag. Die Planung einer Bundesfernstraße orientiert sich dabei nicht an tatsächlichen Verkehrszahlen, sondern unter anderem an den auf Ist-Zahlen aufbauenden Prognosen. Darüber hinaus ist der Netzzusammenhang zu berücksichtigen sowie das Nutzen-KostenVerhältnis zu beachten. Neben dem gesetzlichen Auftrag sind sowohl die Prognosen als auch die Bedeutung des Abschnitts im Netz und das Nutzen-Kosten-Verhältnis Grundlage der Planrechtfertigung. Das Vorhaben ist als leistungsfähiger Abschnitt einer großräumigen, bedeutsamen Straßenverbindung für die Abwicklung des Verkehrs und die Entwicklung des Raums Südwestthüringen mit hohem Erreichbarkeitsdefiziten weiterhin erforderlich. Die Realisierung wird in der Region berechtigterweise nachdrücklich gefordert. Die Dimensionierung ergibt sich aus dem Regelwerk des Bundes und ist Gegenstand der Entwurfsplanung. Zu Frage 3: Die Ziele der Herstellung einer leistungsfähigen großräumigen Straßenverbindung bei gleichzeitiger Entlastung der Ortsdurchfahrt Meiningen lassen sich aus Sicht der Landesregierung nur durch den Bau der Ortsumgehung erreichen. Zu Frage 4: Nach Auskunft der Stadt Meiningen bezieht sich die jetzige Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 entsprechend der noch gültigen verkehrsrechtlichen Anordnung vom 5. August 2014 auf den Bereich, in dem eine Gefahrenlage tatsächlich festgestellt wurde. Der übrige Bereich der Ortsdurchfahrt, in welchem zurzeit noch Tempo 50 gilt, verfügt demnach über ausreichende Fahrbahn-, Gehweg- und Seitenstreifenbereiche. Eine konkrete Gefahrenlage, welche für eine Geschwindigkeitsreduzierung nach den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung erforderlich ist, bestand hier seinerzeit nicht. Aufgrund der aktuellen Sachlage wurde jetzt durch die Stadt Meiningen eine Antragstellung auf eine durchgängige Geschwindigkeitsreduzierung beim zuständigen Landratsamt Schmalkalden-Meiningen avisiert. Die zuständige untere Straßenverkehrsbehörde wird den Antrag nach Eingang prüfen und entsprechend den rechtlichen Rahmenbedingungen entscheiden.
Ich hätte zwei Nachfragen. Unter 1. haben Sie gesagt, dass Sie jetzt noch mal in die Entwurfsplanung gehen müssen. Das ist ja noch mal ganz vorn vorne. Die Frage stellt sich mir, ob es dazu schon einen Zeitplan gibt, zumindest grob. Die zweite Frage: Hat denn das Landratsamt Meiningen signalisiert, wann sie den Antrag in Bezug auf das durchgängige Tempo 30 dort tatsächlich positiv bescheiden werden? Das wäre auch gut.
Zu Frage 1: Wir haben zwar keinen konkreten Zeitplan, aber wir haben natürlich den Zeitaufwand abgeschätzt. Und der ist so, dass wir davon ausgehen, dass wir für die Planung bei störungsfreiem Planungsverlauf mindestens drei Jahre bis zur neuen Aufstellung des Entwurfs benötigen, also bis zur erneuten Einreichung der Unterlagen an die Landesanhörungsbehörde, das Landesverwaltungsamt in Weimar. Insofern können wir noch keine Aussage dazu treffen, wann belastbar mit einem Baubeginn zu rechnen ist. Zu Ihrer zweiten Nachfrage: Da gibt es einen kleinen Widerspruch, also nicht in Ihrer Frage, sondern in dem, was ich Ihnen sage. Wir haben von der Stadt Meiningen die Auskunft bekommen, dass der Antrag bereits gestellt wurde. Aber die Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt SchmalkaldenMeiningen hat uns mitgeteilt, dass es bisher noch keine Antragstellung gab. Deswegen habe ich in meiner Antwort vorhin diplomatisch von „avisiert“ gesprochen. Das müssen die beiden Behörden, glaube ich, miteinander mal besprechen, wo der Antrag gerade liegt.
Weitere Nachfragen gibt es nicht. Wir beenden damit die Fragestunde für heute. Nach unserer neuen Pausenregelung steht jetzt die zweite Lüftungspause an – einmal um 11.00 Uhr und einmal um 16.00 Uhr. Jetzt ist es 16.04 Uhr, weshalb wir uns um 16.24 Uhr hier wieder in diesem schönen Rund treffen. Bis gleich.
Ich rufe erneut die Tagesordnungspunkte 14 und 17 bis 21 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5626 Abgegebene Stimmen 87, ungültige Stimmen 0, damit gültige Stimmen 87. Auf den Wahlvorschlag entfallen 31 Jastimmen, 53 Neinstimmen und es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5627 Abgegebene Stimmen 87, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 87. Auf den Wahlvorschlag entfallen 27 Jastimmen, 59 Neinstimmen und es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5628 Abgegebene Stimmen 87, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 87. Auf den Wahlvorschlag entfallen 25 Jastimmen, 60 Neinstimmen und es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Wahlvorschläge der Fraktionen DIE LINKE, der CDU und der AfD - Drucksachen 7/5537/5565/5566 Abgegebene Stimmen 87, ungültige Stimmen 3, gültige Stimmen somit 84. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke entfallen 40 Stimmen, auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU entfallen 26 Stimmen und auf den der Fraktion der AfD 18 Stimmen. Es liegen keine Enthaltungen vor. Daraus ergibt sich, dass auf die vorschlagenden Fraktionen folgende Anzahl an Vertrauensleuten und Vertreterinnen bzw. Vertretern entfällt: Fraktion Die Linke vier Vertrauensleute und Vertreterinnen bzw. Vertreter, Fraktion der CDU zwei Vertrauensleute und Vertreterinnen bzw. Vertreter, Fraktion der AfD eine Vertrauensperson und Vertreter. Damit wurden die durch die Fraktionen Die Linke und der CDU vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten als Vertrauensleute sowie Vertreterinnen und Vertreter gewählt. Aus dem Wahlvorschlag der Fraktion der AfD wurde ausschließlich Herr Marcus Cebulla als Vertrauensperson und Herr Sven Röbbenack als Vertreter gewählt. Da die Fraktion Die Linke nur drei Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber vorgeschlagen hat, bleibt ein Wahlamt vakant. Ich gratuliere den Gewählten und gehe davon aus, dass sie die Wahl annehmen. Da ich keinen Widerspruch dazu höre, ist das so. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5629 Abgegebene Stimmen 87, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen somit 87. Auf den Wahlvorschlag entfallen 37 Jastimmen, 47 Neinstimmen und es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5630 Abgegebene Stimmen 87, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 87. Auf den Wahlvorschlag entfallen 38 Jastimmen, 48 Neinstimmen und es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Ich frage in Richtung der Fraktion der AfD: Wird eine Wiederholung der Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 14, 18, 19 – bezogen auf den verbleibenden Wahlvorschlag –, 20 und 21 mit den vorgeschlagenen Wahlbewerbern in der morgigen Plenarsitzung gewünscht?
Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)
Das ist der Fall. Aufgrund der Zustimmung durch die Fraktion der AfD werden demzufolge die genannten Wahlen in der morgigen Plenarsitzung nach der Mittagspause erneut aufgerufen. Ich schließe für heute diesen Tagesordnungspunkt. Meine Damen und Herren, ich rufe auf den TagesGesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/5550 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Jawohl. Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, das Thüringer Landesplanungsgesetz regelt das Verfahren zur Aufstellung von Raumordnungsplänen in Thüringen. Wie Sie alle wissen, befinden sich die Regionalpläne nach wie vor in der Fortschreibung und auch das Landesentwicklungsprogramm wird fortgeschrieben. Mit diesen Plänen werden Weichenstellungen für die Zukunft des Freistaats Thüringen vorgenommen. Wir alle kennen die Diskussionen um den Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere die Windenergienutzung und die Bestimmung der Zentralen Orte, um nur einige Beispiele zu nennen. Damit die mit diesen Regelungen einhergehenden Diskussionsprozesse gelingen können, benötigen wir zeitgemäße Verfahrensregelungen. Mit dem vorgelegten Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes sollen diese zeitgemäßen Verfahrensregeln geschaffen werden. Betroffen von den Änderungen ist vor allem § 3 des Landesplanungsgesetzes, der die Beteiligung bei der Aufstellung des Landesentwicklungsprogramms der Regionalpläne regelt. Hier rückt der Zugang zu Informationen im Internet in den Vordergrund. Während bisher bei der Fortschreibung von Programmen und Plänen sämtliche Unterlagen in Papier auszulegen waren, wird nun die Veröffentlichung der Planungsunterlagen im Internet vorgeschrieben. Diesen zeitgemäßen Informationszugang erwarten Bürgerinnen und Bürger zu Recht von uns als Verwaltung. Bisher sind bei der Aufstellung von Regionalplänen die Unterlagen bei sämtlichen Landkreisen, kreisfreien Städten und Mittelzentren der jeweiligen Planungsregion auszulegen. Im Vorfeld muss hierüber eine Bekanntmachung erfolgen. Diese Bekanntmachung erfolgt in den Amtsblättern der Landkreise, kreisfreien Städte und Mittelzentren – im Jahr 2022 ein Verfahren, welches aus meiner Sicht nicht mehr geeignet ist, die breite Masse der Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, und ein Verfahren, welches außerdem alles andere als verfahrensökonomisch ist. Veröffentlichungstermine der verschiedenen Amtsblätter müssen bisher aufeinander abgestimmt werden, damit auch in allen Amtsblättern eine fristgerechte Information erfolgt. Mit dem Verzicht auf diese althergebrachten Bekanntmachungserfordernisse werden bürokratische Hürden abgebaut und Verfahren hoffentlich beschleunigt. Die Planungsentwürfe werden sodann im Internet veröffentlicht. Auf diese Weise wird ein unkomplizierter, niedrigschwelliger Zugang und damit mehr Transparenz und letztlich Akzeptanz der Planaufstellungsverfahren erreicht. Bürgerinnen und Bürger sind nicht mehr von den Öffnungszeiten der Amtsräume, in denen die Auslegungen stattfinden, abhängig. Insbesondere die Zeiten der Kontakt- und Zugangsbeschränkungen während der Pandemie haben uns vor Augen geführt, wie problematisch das mitunter sein kann. Bei all dem verlieren wir aber selbstverständlich nicht diejenigen Bürgerinnen und Bürger aus dem Blick, die – aus welchen Gründen auch immer – das Internet nicht nutzen wollen oder können. Die Zahl der Stellen, an denen die Unterlagen in Papierform ausgelegt werden, wird zwar reduziert, es findet aber keine gänzliche Verlagerung in das Internet statt. Es ist mir wichtig, das deutlich zu machen. Der Bund hat zur Vorbereitung seines sogenannten Sommerpakets auch Änderungen am Bundesraumordnungsgesetz vor. Diese sehen nach dem aktuellen Zwischenstand eine gänzliche Verlagerung der Öffentlichkeitsbeteiligung in das Internet vor. Das wollen wir nicht. Wir wollen Digitalisierung zugunsten der Menschen. Wir wollen insgesamt ein Mehr an demokratischer Teilhabe ermöglichen, ohne auf der anderen Seite Menschen abzuhängen. Die für die Planungsstelle zuständige Stelle – bei den Regionalplänen ist das die Regionale Planungsgemeinschaft – hat daher weiterhin eine Auslegung in Papierform anzubieten. Darüber hinaus weist der Gesetzentwurf explizit darauf hin, dass es möglich ist, weitere Informationsangebote zu schaffen. Beispielhaft wird etwa die Versendung von Unterlagen auf Anfrage genannt. Ich bin überzeugt, dass der vorgelegte Entwurf insoweit sehr ausgewogen ist. Durch die Digitalisierung erfolgt einerseits eine zeitgemäße Modernisierung der Planungsbeschleunigung. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass alle Bürgerinnen und Bürger in den Blick genommen werden. Auch die in Kraft getretenen Regionalpläne und das Landesentwicklungsprogramm sind selbstverständlich zukünftig im Internet zu veröffentlichen. Dies erfolgte bereits bisher, wird nun aber verbindlich gesetzlich vorgeschrieben. Auch bezüglich der Raumordnungsverfahren werden Anpassungen vorgenommen. Es handelt sich dabei um ein Verfahren, in dem die Raumwirkungen konkreter Projekte untersucht und landesplanerisch beurteilt werden. Diesbezüglich möchte ich den Verzicht auf das Schriftformerfordernis in § 10 Abs. 4 Thüringer Landesplanungsgesetz exemplarisch nennen. Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen von Raumordnungsverfahren bedurften bisher der Schriftform. Das ist künftig nicht mehr der Fall. Stellungnahmen können zukünftig also auch einfach per E-Mail, ohne dass hierfür eine elektronische Signatur erforderlich wäre, abgegeben werden. Das war bisher bei der Aufstellung des Landesentwicklungsprogramms und der Regionalpläne schon der Fall und soll nunmehr auch für Raumordnungsverfahren gelten. Zusammenfassend möchte ich feststellen: Der Gesetzentwurf ist auf das Wesentliche beschränkt, eine zeitgemäße und ausgewogene Anpassung der Verfahrensregelungen. Diese zeitgemäße und ausgewogene Anpassung der Verfahrensregeln ist bei der Abstimmung mit den Regionalen Planungsgemeinschaften sowie den kommunalen Spitzenverbänden im Zuge der Erarbeitung des Gesetzentwurfs auf breite Zustimmung gestoßen. Wie ich eingangs sagte, wir brauchen für eine tragfähige Planung die entsprechenden Rahmenbedingungen. Der Gesetzentwurf schafft die entsprechenden verfahrenstechnischen Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige, transparente und zügige Fortschreibung unserer Raumordnungsplanung. Ich freue mich auf die anschließende Beratung im Fachausschuss und die dort sicherlich auch noch erfolgenden Anregungen zur Verbesserung des Gesetzentwurfs. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich eröffne die Aussprache. Mir liegt aus den Reihen der Abgeordneten bisher eine Wortmeldung vor. Frau Hoffmann, bitte schön.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream und hier oben auf der Tribüne, mit diesem Gesetzentwurf liegt uns eine weitere Pro-Windkraft-Initiative der Landesregierung vor. Diesmal greift man die Wurzeln an, die Raumordnungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren, im Zuge des schwarz-roten Investitionsbeschleunigungsgesetzes, das unter anderem Umweltverträglichkeitsprüfungen erleichtert. Unter dem Deckmantel „Corona“ und hinter dem Begriff „Fokus auf Internetbekanntmachungen“ verbirgt sich indes die Aushebelung demokratischer Beteiligung der Bürger.
(Beifall AfD)
Ich zitiere dazu aus der Begründung: „Bisher erfolgte die öffentliche Auslegung des Entwurfs von Raumordnungsplänen für das Landesentwicklungsprogramm bei den Landesplanungsbehörden, Landkreisen und kreisfreien Städten, für den Regionalplan bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und Mittelzentren. Zusätzlich sollte die öffentliche Auslegung des jeweiligen Raumordnungsplanungsentwurfs im Internet erfolgen. Diese bisherige SollVorschrift ist nun eine Muss-Vorschrift.“ Weiter: „Die Einsichtnahme vor Ort erfolgt zukünftig nicht mehr bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und gegebenenfalls Mittelzentren, sondern bei der für die Aufstellung des Raumordnungsplans zuständigen Stelle selbst. Der Verzicht auf eine öffentliche Auslegung bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und gegebenenfalls Mittelzentren verringert den bürokratischen Aufwand, der auch in der bisherigen Praxis nicht mehr im angemessenen Verhältnis zu dem dadurch erzielten Nutzen gestanden haben dürfte.“ Und weiter: „Auch die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung erfolgt zukünftig auf den Internetseiten der für die Aufstellung des Raumordnungsplans zuständigen Stelle. Daneben erfolgt sie weiterhin im Thüringer Staatsanzeiger. Die bisherige öffentliche Bekanntmachung der Auslegung durch Landkreise, kreisfreie Städte und gegebenenfalls Mittelzentren in der nach deren Hauptsatzung festgelegten ortsüblichen Form, das heißt in der Regel im Amtsblatt, entfällt.“ Das bedeutet nichts anderes, als dass der Teil der Bevölkerung, der sich – aus welchen Gründen auch immer – nicht über das Internet informieren will, der auf kommunale Ämter geht, das Amtsblatt liest, um sich zu informieren, dass dieser Teil ausgeschlossen wird. Und es bedeutet, dass der Bürger zur Planungsstelle fahren müsste, wenn er wissen will, ob in seinem Landkreis zum Beispiel Windkraftanlagen möglich oder geplant sind. Die Bürger erfahren nicht einmal mehr die Ankündigung der Auslegung aus dem Amtsblatt. Und während das Bundesgesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie das Planungssicherstellungsgesetz nur öffentliche Bekanntmachungen mit einer Bekanntmachungsfrist bis zum Ablauf des Jahres – 31. Dezember 2022 – durch Veröffentlichungen im Internet ersetzt, hat die Thüringer Landesregierung die Regelungen zur Internetbekanntmachung und der entfallenen Auslegung der Planentwürfe in Gebietskörperschaften in ihrem Gesetzentwurf nicht zeitlich befristet. Das Planungssicherstellungsgesetz des Bundes sagt in § 2 übrigens auch – ich zitiere –: „Zusätzlich hat zumindest eine Bekanntmachung in einem amtlichen Veröffentlichungsblatt“, also Amtsblatt, „oder einer örtlichen Tageszeitung zu erfolgen.“ Das ist mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung nicht der Fall. Immer wieder werden Verfahren wegen fehlerhafter Bekanntmachung eingeleitet. Öffentliche Beteiligung sollte bei Planungs- und Genehmigungsverfahren Achtung genießen.
(Beifall AfD)
Die Wichtigkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Gesetzentwurf der Landesregierung aber ignoriert, vermutlich, um die Windkraftindustrie voranzutreiben. Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist eine Politik gegen Bürgerinteressen, gegen Bürgerbeteiligung, gegen den ländlichen Raum. Er ist Scheindemokratie.
(Beifall AfD)
Und das Argument der Bürokratie ist in diesem Fall nicht glaubwürdig. Denn wie wir heute bei TOP 8 a gesehen haben, finden Sie, verehrte Vertreter der Landesregierung, EU-Bürokratie ja gar nicht so schlimm. Wir werden diesem Gesetzentwurf jedenfalls nicht zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes
Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Drucksache, die uns vorliegt, mit der Nummer 7/5550 als Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landesplanung hat zum Ziel, Raumordnungsverfahren für Investitionen in erster Linie zu beschleunigen. Ich sehe darin nicht die Nichtbeteiligung der Bevölkerung. Denn jeder Bürger, so wie es der Staatssekretär Herr Weil gesagt hat, hat das Recht auf Zuschicken von Unterlagen. Man muss dann schon mal ein bisschen zuhören und nicht nur aus der ideologischen Ecke von ganz rechts alles kritisieren, was hier durch die Landesregierung vorgestellt wurde. Landesplanung ist sicherlich ein breiter Bereich und umfasst viele Bereiche der Gesellschaft, wenn man nur an Transport und Straßen denkt. Wenn man den Transport einmal aufschlüsselt, so geht es um mehr als nur um Straßen und Schienen. Es geht um die Luft, es geht um das Wasser und vor allen Dingen geht es darum, sichere und ordentliche Lebensverhältnisse in unserem Land zu schaffen. Das soll entbürokratisiert werden. Sicherlich gab es dort eine ganze Reihe von Übergangsregelungen, die der Bundesgesetzgeber in der Coronapandemie ganz einfach nicht anders regeln konnte, da in Präsenzsitzungen viele Fragen oft gar nicht erlaubt oder möglich waren. Wir reagieren mit diesen Änderungen der Thüringer Landesplanung auf diese Situation und wollen Übergangsregelungen in das Gesetz einfließen lassen. Wir sehen die Notwendigkeit der Digitalisierung, wollen aber eine breite Beteiligung aller Bevölkerungsschichten, von Vereinen, Verbänden und kommunalen Gebietskörperschaften. Dieser Punkt wird uns sicherlich in den nächsten Wochen und in den nächsten Monaten weiter begleiten und wir werden uns mit der Landesplanung und dem Landesplanungsgesetz auch in Zukunft noch öfters auseinandersetzen müssen. Wir sehen durchaus die Situation, dass ein Teil der Bevölkerung im Moment vom Zugang zum Internet ausgeschlossen ist, manchmal durch technische Probleme, manchmal aber auch durch den eigenen Bildungsstand, dass man ganz einfach diese Technik nicht nutzen kann. Deshalb setzen wir auf eine ganz breite Öffentlichkeit in dem Bereich zur Auslegung dieser Unterlagen und zur Beteiligung der Bevölkerung. Denn wir sehen nicht nur den Diskussionsbedarf, sondern die Beteiligung – so wie ich sie aufgezählt habe – von vielen in dieser Gesellschaft als unser oberstes Ziel. Ich beantrage die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Forsten und Landwirtschaft und denke, wir werden dort vernünftige Lösungen finden, um breiteste Kreise der Bevölkerung in die Landesplanung einzubinden. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes
Vielen Dank, Herr Kollege Kalich. Weitere Wortmeldungen gibt es jetzt keine. Die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten ist beantragt worden. Werden weitere Ausschüsse beantragt? Das ist nicht der Fall. Damit lasse ich über die Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten abstimmen. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Zustimmung aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion, von Frau Dr. Bergner. Dann frage ich nach Gegenstimmen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Enthaltungen? Keine. Damit ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss überwiesen und ich schließe für heute diesen Tagesordnungspunkt. Damit rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 9 *) Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/1138 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/5397 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/5656 Das Wort hat Abgeordneter Dr. Lauerwald aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zur Berichterstattung. Bitte schön, Herr Dr. Lauerwald.
Geschlechtervielfalt anerkennen und schützen – Erfordernis von Personenstandsangaben überprüfen, Transsexuellengesetz abschaffen
Danke schön, Herr Präsident. Werte Kollegen Abgeordnete, der Antrag der ehemaligen Fraktion der FDP, „Geschlechtervielfalt anerkennen und schützen – Erfordernis von Personenstandsangaben überprüfen, Transsexuellengesetz abschaffen“, in der Drucksache 7/1138 vom 2. Juli 2020 und der Alternativantrag von Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, „Geschlechtervielfalt anerkennen und schützen – Transsexuellengesetz abschaffen – zeitgemäßes Selbstbestimmungsgesetz einführen“, Drucksache 7/2216 vom 02.12.2020 wurden in der 44. Sitzung des Landtags am 23. April 2021 beraten. Die Überweisung beider Anträge wurde an den federführenden Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung sowie an den Innenund Kommunalausschuss beschlossen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat den Antrag in seiner 27. Sitzung am 27. Mai 2021, in seiner 28. Sitzung am 4. Juni 2021, in seiner 32. Sitzung am 15. Juli 2021, in seiner 36. Sitzung am 14. Oktober 2021, in seiner 39. Sitzung am 11. November 2021, in seiner 47. Sitzung am 10. März 2022 und in seiner 48. Sitzung am 28. April 2022 beraten sowie ein mündliches Anhörungsverfahren durchgeführt. In dieser Anhörung plädierten mehrere Betroffenenverbände für den Antrag. Andererseits warnte der Experte für Geschlechtsdysphorie, Herr Dr. Korte, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, Sexualmediziner, Master im Fach Psychoanalytische Kulturwissenschaften sowie Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Sexualmedizin, Sexualtherapie und Sexualwissenschaft, vor der Abschaffung des bestehenden Transsexuellengesetzes. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat in seiner 39. Sitzung am 11. November 2021 beschlossen, den Innen- und Kommunalausschuss um Mitberatung zu ersuchen. Der mitberatende Innen- und Kommunalausschuss hat den Antrag in seiner 32. Sitzung am 28. April 2022 beraten und empfahl, den Antrag des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung mit den von diesem empfohlenen Änderungen anzunehmen. Am 26. April 2022 hat die Parlamentarische Gruppe der FDP zusammen mit Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen einen Änderungsantrag in Vorlage 7/3677 eingereicht. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beschloss in der 48. Sitzung am 28.04.2022, die Annahme dieses Änderungsantrags zu empfehlen. Die Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben ihren Alternativantrag in Drucksache 7/2216 vom 02.12.2020 in der gleichen Ausschusssitzung zurückgezogen. Weiterhin beschloss der Ausschuss mit knapper Mehrheit, die Annahme des Antrags in Drucksache 7/1138 unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zum Änderungsantrag in Vorlage 7/3677 zu empfehlen. Auszugsweise wähle ich von den 15 Antragspunkten nur exemplarisch drei Punkte aus: „I. 5 Die Reformierung des § 45b des Personenstandsgesetzes ist dringend notwendig, damit alle Menschen eine Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei einem Standesamt abgeben können. [...] III. Die Landesregierung wird aufgefordert, auf Bundesebene auf die nötige Abschaffung des Transsexuellengesetzes und eine Novellierung des Personenstandsgesetzes hinzuwirken. […] Hierbei soll ‚die dritte Option‘ gleichbehandelt werden wie die beiden Geschlechter ‚männlich‘ und ‚weiblich‘, wobei ‚divers‘ nicht länger nur intersexuelle Menschen beinhaltet, sondern alle Menschen, die sich selbst auf dem Kontinuum der Geschlechtsidentitäten nicht als ‚männlich‘ oder ‚weiblich‘ verorten.“ Gestern kam noch ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Parlamentarischen Gruppe der FDP zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hinzu. Die Änderung betrifft Ziffer II. Nr. 3 – ich zitiere –: „in Zukunft soll in Dokumenten, in denen das Geschlecht verpflichtend abgefragt wird, begründet werden, wofür die Information gebraucht wird; hierbei soll insbesondere nicht als Begründung anerkannt werden: Vereinfachung des Briefverkehrs durch die Automatisierung der Anrede“. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Geschlechtervielfalt anerkennen und schützen – Erfordernis von Personenstandsangaben überprüfen, Transsexuellengesetz abschaffen
Vielen Dank, Herr Dr. Lauerwald. Es ist für den Änderungsantrag keine Begründung angezeigt. Damit kommen wir dann zur Aussprache. Dann habe ich als erste Wortmeldung in der Aussprache Frau Abgeordnete Meißner für die CDU-Fraktion.
Geschlechtervielfalt anerkennen und schützen – Erfordernis von Personenstandsangaben überprüfen, Transsexuellengesetz abschaffen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, werte Zuschauer, ich möchte es gleich vorwegsagen, dass wir als CDU-Fraktion den vorliegenden Antrag ablehnen werden. Er nützt aus unserer Sicht den Betroffenen nicht, ist obendrein auch noch unwissenschaftlich, nicht verhältnismäßig, teuer und baut Bürokratie auf.
(Beifall CDU)
Der gesamte Tagesordnungspunkt ist aus unserer Sicht eine Placebo-Debatte. Das haben wir auch im Ausschuss gemerkt, denn dieser Beschluss des Antrags hat keinerlei Effekte auf eine eventuelle Abschaffung des Transsexuellengesetzes auf Bundesebene. Darüber entscheiden einzig und allein die hier ebenfalls antragstellenden Parteien auf Bundesebene, die sich mit diesem Antrag quasi selbst auffordern, das entsprechende Gesetz abzuschaffen. Denn Verfahren zur Änderung des Namens und des Geschlechts sind bundeseinheitlich geregelt und sie müssen das dann entsprechend eben auch auf dieser Bundesebene regeln. Die Einflussmöglichkeit des Thüringer Parlaments bei der Verwirklichung des vorgelegten Ziels tendiert gegen null. Statt Empörung im Landtag zu provozieren, wäre also ein eigenes Handeln und das Gespräch mit den entsprechenden handelnden Personen auf Bundesebene angezeigt, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen. Ich möchte aber dennoch auch etwas zum Inhalt sagen. Im Antrag fordern Sie, die Diskriminierung Transsexueller in Verwaltungsverfahren dadurch zu reduzieren, dass auf die Angabe des Geschlechts und geschlechtsspezifischer Anreden in Verwaltungsverfahren, Gesetzen und Ähnlichem grundsätzlich verzichtet werden soll. Ich halte das für überzogen und nicht für verhältnismäßig, denn das bedeutet die Neuausstellung beinah aller Unterlagen und Vorlagen in der Bundesrepublik Deutschland. Auch die Praxiseffekte der Freiheit des Geschlechterwechsels sind in keiner Weise durchdacht, worauf auch in den Anhörungen, unter anderem in der Stellungnahme der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie Jena hingewiesen wurde. Denn wenn die Möglichkeit gegeben wird, sich ohne Gutachten und Befragung für ein neues Geschlecht zu entscheiden, dann muss diese Möglichkeit auch mit Blick auf den entwicklungspädagogischen Zeitpunkt, zu welchem diese Entscheidung stattfindet, auch mehrmals, ja theoretisch sogar mehrmals am Tag gegeben werden. Dadurch entstehen, wie Sie sich sicherlich alle denken können, verwirrende Situationen und werden übrigens auch gängige Modelle, beispielsweise zur Förderung von Frauen ad absurdum geführt. Die persönlichen und psychischen Langzeitfolgen wären ebenfalls nicht absehbar. Auch das war Inhalt der Stellungnahmen in der durchgeführten Anhörung im Ausschuss. Ich möchte es an einem Beispiel versuchen: Hegt eine Frau den Wunsch, sich sterilisieren zu lassen, so kann dieser Wunsch durch den Operateur verweigert werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich um junge Frauen handelt, da in diesem Fall davon ausgegangen wird, dass sich im weiteren Lebenslauf die Entscheidung durchaus noch ändern kann und dieser irreversible Eingriff später bereut wird. Wir kennen die gesellschaftliche Debatte über diese Regelung. Es gibt aber durchaus Aspekte, die dafür sprechen, hier zumindest die Beweggründe zu hinterfragen und Menschen vor Entscheidungen zu schützen, die sie später vielleicht bereuen werden. Selbst in Fragen von visuellen Veränderungen des Körpers, beispielsweise von Tätowierungen, gibt es eine Altersgrenze von 16 Jahren, da davon ausgegangen wird, dass die Folgen dieser Entscheidung vorher noch nicht in Gänze abgeschätzt werden können. Wir haben in der Anhörung zu diesem Antrag im Ausschuss auch gehört, welche Folgen nicht gelöste Identitätskonflikte auch hinsichtlich der sexuellen Identität für Menschen haben können. Und Sie können es mir glauben: Auch mich macht das persönlich betroffen, wie Menschen unter starren Rollenbildern und Strukturen leiden, die für ihre Identität keinen Platz haben. Aber nichtsdestotrotz bin ich der festen Ansicht, dass man der Entwicklung der Identität Zeit geben muss. Diese Entwicklung braucht auch Moderation und sie ist aus meiner Sicht nicht in jenem jungen Alter abgeschlossen, in dem wir es Kindern und Jugendlichen nicht zutrauen, beispielsweise über die Verfärbung ihrer Haut zu entscheiden. Auch das finden Sie übrigens in den Stellungnahmen, wo seitens der Universitätsklinik in Jena unter anderem erklärt wird, dass es keine Evidenz über die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche in sensiblen Lebensphasen gibt und dies bei Entscheidungen, die teilweise unumkehrbar sind. Die von FDP und Rot-Rot-Grün in dieser Frage propagierte Freiheit des Geschlechterwechsels halte ich jedenfalls für zu kurz gesprungen,
(Beifall CDU)
auch weil es sich eben um ein sehr sensibles Thema handelt, für welches solch einfache Antworten keinen tragfähigen gesellschaftlichen Konsens bilden können. Deshalb befürwortet meine Fraktion zumindest eine psychologische Begleitung und Einordnung. Sehr geehrte Damen und Herren, aus den genannten Gründen werden wir den Antrag ablehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Geschlechtervielfalt anerkennen und schützen – Erfordernis von Personenstandsangaben überprüfen, Transsexuellengesetz abschaffen
Herr Präsident, liebe Kolleginnen/Kollegen und Zuschauer/-innen, als Thüringer Landtag setzen wir heute ein klares Signal für Akzeptanz von geschlechtlicher Vielfalt und halten fest: Das sogenannte Transsexuellengesetz gehört endlich abgeschafft und durch ein zeitgemäßes Selbstbestimmungsgesetz ersetzt.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Den beteiligten Fraktionen will ich ausdrücklich für die konstruktive Beratung zu diesem Antrag danken. Ich freue mich, dass wir der bereits im Koalitionsvertrag der Ampel vereinbarten Abschaffung des Transsexuellengesetzes Rückenwind geben. Es ist ein längst überfälliger Schritt, denn das Bundesverfassungsgericht hat dieses Gesetz bereits sechsmal in Teilen für verfassungswidrig erklärt, weil es die Würde und die Persönlichkeitsrechte von Transpersonen massiv verletzt. Demnach wird die Geschlechtszugehörigkeit einer Person eben nicht allein durch körperliche Geschlechtsmerkmale bestimmt, sondern wesentlich auch durch die geschlechtliche Identität. Transpersonen erleben nach wie vor nach einem Coming-out in vielen Lebensbereichen starke Nachteile, insbesondere Transfrauen sind von massiver Diskriminierung am Arbeitsmarkt betroffen. Das belegen aktuelle Studien im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes oder des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung und sind nur ein paar Beispiele für die vielen Diskriminierungen, denen Transpersonen, aber auch queere Personen, insgesamt leider in unserer Gesellschaft immer noch ausgesetzt sind. Das ist einer pluralen Demokratie nicht würdig. Übrigens schaden eben enge Geschlechtervorstellungen und damit verbundene Rollenerwartungen nicht nur Transpersonen mit der Zuschreibung von Geschlecht bei Geburt und der Einordnung als Junge oder Mädchen. Zum Beispiel wird von frühester Kindheit an bestimmtes Verhalten gutgeheißen oder kritisiert, belohnt oder bestraft. Wenn größere Spielräume entstehen, wie Geschlecht gelebt werden kann, führt das zu mehr Selbstbestimmung und Freiheit für alle Personen. Davon bin ich überzeugt. Ich bin froh, dass wir deswegen heute auch einen Schritt in diese Richtung machen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Es ist klar – auch das wurde in der Anhörung sehr deutlich, Frau Meißner, denn nur eine anzuhörende Institution hat Ihre Auffassung vertreten –, die meisten Verbände, die Transpersonen, queere Personen vertreten, haben klargemacht, dass das Transsexuellengesetz und vor allem die damit verbundene Begutachtung von Personen ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte ist. Denn es gibt Dutzende von Erfahrungsberichten, die sagen, dass Menschen schamlose Fragen gestellt werden wie „Wie häufig wird masturbiert?“ – keine Ahnung. Eben solche intimen Dinge werden gefragt und das ist nicht okay. Denn wenn eine Person die geschlechtliche Identität selbst bestimmen will, dann sollte sie das auch können und da hat der Staat einfach nicht mitzumischen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Fakt ist auch, dass Menschen nach wie vor an vielen Stellen mit der angeblichen Binarität der Geschlechter konfrontiert werden, wo dies überhaupt nicht notwendig ist. Deshalb freue ich mich sehr, dass wir mit diesem Antrag einen Prozess starten werden, der insbesondere in Verwaltungsprozessen überprüfen soll, wo sind Geschlechtsangaben überhaupt notwendig und wo kann darauf problemlos verzichtet werden. Da müssen wir auch nicht überbordende Bürokratie befürchten, sondern die Landesregierung ist aufgefordert, eine Verwaltungsvorschrift auszuarbeiten. Man wird da sehr genau abwägen können, in welchen Bereichen ist das sinnvoll, wie gestalten wir diesen Prozess aus. Aber zum Beispiel bereits durch die Änderung des Personenstandsgesetzes und die Aufnahme der Kategorie „Divers“ sind da auch ja teilweise schon Formulare angepasst worden. Ich glaube, dieser Bürokratieaufwand steht in keinem Verhältnis dazu, dass wir auch an dieser Stelle endlich Menschenrechte umsetzen und allen Menschen garantieren, in der geschlechtlichen Identität leben zu können, die sie haben. Sie werden nichtsdestotrotz bemerkt haben, dass wir eine kleine Änderung vorgenommen haben an dem Antrag und den Punkt zu statistischen Erhebungen aus dieser Verwaltungsvorschrift rausgestrichen haben. Denn tatsächlich hätten wir mit der vorherigen Formulierung ungewollt die Erhebung von statistischen Daten zu Geschlecht für die Verwaltung unmöglich gemacht. Die Erhebung von statistischen Daten ist aber notwendig, um an manchen Stellen überhaupt geschlechtsabhängige Unterschiede aufdecken und erkennen zu können. Das betrifft sowohl Cis-Männer wie auch Cis-Frauen als auch queere Personen, und deswegen haben wir diesen Punkt gestrichen. Damit sind auch statistische Abfragen nach wie vor weiterhin möglich. Abschließend muss man feststellen, es wäre wünschenswert, dass Geschlecht keine maßgebliche Rolle mehr bei Chancen und Möglichkeiten im Leben spielt.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Aber aktuell tut es das noch, und in Fällen wie dem Transsexuellengesetz auf höchst diskriminierende Weise. Deshalb ist es wichtig, dass wir heute in Thüringen einen kleinen Schritt machen, der Diskriminierung abbaut und Vielfalt, Toleranz und Menschenrechte stärkt. Und dafür danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP)
Geschlechtervielfalt anerkennen und schützen – Erfordernis von Personenstandsangaben überprüfen, Transsexuellengesetz abschaffen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und im Netz, wir dürfen heute hier das Hohe Haus mit einem Änderungsantrag, der in der Sache vereinten rot-grün-gelben Fraktionen des Thüringer Landtags beschäftigen, der sich mit den echten und mit den vermeintlichen Rechten einer sehr überschaubaren Minderheit der Thüringer Bevölkerung befasst. Laut Überschrift des Antrags geht es um die sogenannte Geschlechtervielfalt,
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Schon mal was von Menschen gehört?!) deren Anerkennung und Schutz, die Erforderlichkeit von Personenstandsangaben und am Ende in Bausch und Bogen um die Abschaffung des Transsexuellengesetzes, was aber in die Regelungskompetenz des Bundes fällt. Wir sind hier in den letzten Jahren von der FDP schon einiges gewöhnt gewesen, was Prinzipienlosigkeit und Flexibilität anging. Mit diesem hier vorgelegten Werk hat sich die Gruppe der FDP im Thüringer Landtag bezüglich ihrer Biegsamkeit und der nahezu beliebigen Denkbarkeit aller Begriffe nochmals deutlich übertroffen.
(Beifall AfD)
Der hier vorgelegte gemeinsame Änderungsantrag von Links-Gelb-Grün wurde im Ausschuss debattiert und gegen die Stimmen der Oppositionsparteien zur Entscheidung ins Plenum verwiesen. Schauen wir also einmal näher hin und versuchen zu ergründen, was vor allem die Parlamentarische Gruppe der FDP dazu bewogen hat, hier den Versuch zu unternehmen, biologische Grundtatsachen außer Kraft zu setzen,
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Falsch!) und an deren Stelle Gefühle, die individuell sehr unterschiedlich sein können, zur Grundlage der Rechtsprechung zu erklären. Der Antrag strotzt vor Behauptungen, vor falschen Zuordnungen von beispielsweise Transpersonen und intersexuell diagnostizierten Personen, die mit denselben gesetzlichen Regelungen bedacht werden sollen wie die Gruppe der intersexuellen Menschen. Intersexualität ist ein biologischer Sachverhalt, der sich von allen anderen hier behandelten Sonderformen völlig unterscheidet. Aber nicht nur das haben die Antragsteller generös ignoriert, sondern auch die vielen vernünftigen, sachlich gut begründeten und völlig ideologiefreien Hinweise zahlreicher angehörter Sachverständiger und gesellschaftlicher Organisationen. Bei den gewünschten und geforderten Vereinfachungen und tiefgreifenden Änderungen des Personenstandsgesetzes gab es viele Einwände, beginnend bei der geplanten Änderung des Geschlechtseintrags per Sprechakt auf einem Standesamt, möglichst online. Das heißt, der infrage kommende Bewerber um diesen Verwaltungsakt muss oder soll noch nicht einmal mehr persönlich in Augenschein genommen werden. Die Sachverständigen verwiesen an vielen Stellen darauf, dass sich mit dem geforderten Verzicht auf den Geschlechtseintrag in amtlichen Dokumenten zahlreiche Folgeprobleme ergeben würden. Arbeitgeber sollen beispielsweise kein Geschlecht mehr bei den Bewerbern erfragen dürfen. Heißt das in der Konsequenz, dass ein reiner Frauenbetrieb mit den entsprechenden Sozialräumen und Hygieneeinrichtungen schlimmstenfalls dulden muss, dass sich in seinem Nahbereich beim Umkleiden, beim Duschen ein lediglich zur Frau umdeklarierter Mann aufhält und ihnen den Anblick seines Männerkörpers aufnötigen darf? Wollen wir die Schutzräume für Frauen, die es ja nicht ohne Grund gibt, wirklich abschaffen? Institutionen wie die Landeszahnärztekammer wiesen darauf hin, dass es nicht nur eine Form tradierter Höflichkeit ist, Menschen mit Herr Y oder Frau X anzusprechen, sondern auch der jeweiligen Identität des Angesprochenen Aufmerksamkeit und Respekt gezollt wird. Auch für die Versorgungssicherheit spielt es eine Rolle, wie viele Frauen in der Medizin arbeiten, denn nur diese werden schwanger und bleiben zur Kinderpflege eine Weile zu Hause. Überhaupt geht der hier vorgelegte Antrag mit keinem Wort auf die Bedürfnisse aller übrigen Menschen ein. All derer nämlich, die sich in ihrem biologischen Geschlecht wohl- und zu Hause fühlen
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Für die ändert sich ja auch nichts!) und die sich nach allen vorgelegten Statistiken – Herr Montag – in der weit überwiegenden Mehrheit befinden. Weitere Schwachstellen offenbart diese als Verbesserung getarnte Attacke auf den gesunden Menschenverstand und auch auf die Interessen derer, die damit gewürdigt und geschützt werden sollen. Minderjährige pubertierende Menschen dürfen gern entscheiden, welches Smartphone sie zum Geburtstag vom Taschengeld kaufen wollen. Lebens- und körperverändernde einschneidende Maßnahmen als Reise ohne Wiederkehr gehören nicht in den Ermessensspielraum dieser hormonund krisengeschüttelten Jugendlichen.
(Beifall AfD)
Daher lehnen wir die Freigabe von Pubertätsblockern
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
ab dem 14. Geburtstag sowie frühzeitige operative Eingriffe ohne ärztliche und psychologische Gutachten vollständig ab. Die FDP offenbart mit diesem Antrag in unseren Augen vor allem eins: Das Schicksal der von Geschlechtsdysphorie Betroffenen ist Ihnen völlig egal. Gleichgültigkeit ist an die Stelle aufgeklärter Verantwortung getreten. Wir hoffen sehr, dass sich auf Bundesebene noch etwas mehr naturwissenschaftlicher Sachverstand und Verantwortungsgefühl gepaart mit dem erforderlichen Maß an Empathie für die betroffenen Menschen finden lässt, um dieses hochkomplexe Thema angemessen abzuhandeln. Die AfD-Fraktion lehnt diesen Antrag hier und heute ab. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Geschlechtervielfalt anerkennen und schützen – Erfordernis von Personenstandsangaben überprüfen, Transsexuellengesetz abschaffen
Schönen guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren, Herr Präsident! Ich möchte jetzt gar nicht so sehr auf meine Vorredner eingehen, sondern vielleicht zunächst noch mal auf den Anfang unserer Überschrift, den Titel unseres Antrags. Der lautet: „Geschlechtervielfalt anerkennen und schützen“. Ich hoffe, wir sind uns in dem Punkt einig, dass natürlich der Schutz und die Anerkennung des Geschlechts eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte und dass das ein grundlegendes Menschenrecht ist.
(Beifall DIE LINKE)
Trotz allem ist das eben nicht einfach so ohne Wenn und Aber möglich. Das haben wir, glaube ich, auch schon bei den Vorrednern rausgehört, da die Welt eben neben schwarz und weiß viele andere Bereiche kennt – ich möchte jetzt gar nicht auf die unterschiedlichen Graubereiche eingehen –, und genauso ist es bei der Geschlechtsidentität. Auch das haben meine Vorredner gesagt. Es gibt eben mehr als nur männlich und weiblich. Die Selbstbestimmung in dieser Frage, der Frage, welches Geschlecht man ist, diesem Grundrecht eines jeden Menschen, egal, ob hormongeschüttelt oder nicht, dieses Selbstbestimmungsrecht ist unantastbar. Trotz allem – und das hat gerade meine Vorrednerin von den Grünen gesagt – ist die Wahl, wenn man zum Beispiel dieses Grundrecht ausüben möchte, manchmal – insbesondere in Deutschland – extrem erschwert durch diverse Gutachten, durch Richterentscheidungen und eben auch durch sehr viel Verwaltungsbürokratie. Unserer Meinung nach ist es nicht nur unnötig erschwert. Die AfD sagt, es ist eine deutsche Tugend, die CDU sagt, das ist nicht unnötig, sondern dient dem Schutz des Menschen. Wir als SPD schließen uns da eher dem Bundesverfassungsgericht an. Wir sind der Meinung, dass dieses Prozedere im Moment, so wie es hier auf der Grundlage des Transsexuellengesetzes gehandhabt wird, verfassungswidrig ist. Wenn etwas verfassungswidrig ist – die Verfassung ist uns schon ein sehr hohes Gut und quasi heilig –, dann sollten wir als Politiker auch handeln und uns dem stellen. Deshalb danke ich an dieser Stelle allen Beteiligten im Anhörungsverfahren, dass wir uns wirklich so viel Zeit genommen haben. Herr Dr. Lauerwald hat die ganzen Termine aufgeführt, wie oft wir uns mit diesem Thema beschäftigt haben. Wir haben außerhalb der Ausschusssitzungen, auch außerhalb dieses Raums, des Plenums uns mehrfach getroffen, haben es geschafft, gemeinsam jetzt diesen Antrag auszuarbeiten, den wir Ihnen heute zur Abstimmung vorlegen. Natürlich – so viel Selbstkritik muss sein, da haben Sie recht – ist ein Teil unseres Antrags appellatorischer und symbolischer Natur, da sich die Forderungen an den zuständigen Bundesgesetzgeber richten. Das stimmt. Dazu gehören eben die Forderungen, dass Vornamens- und Personenstandsänderungen ohne Atteste und ohne Gutachten beim Standesamt möglich sein sollten, dass es die sogenannte dritte Option geben sollte für Menschen, die sich eben nicht als männlich oder weiblich identifizieren können. Aber neben den genannten Fragen auf Bundesebene sollten in unserem Bundesland ganz konkret alte, bürokratische Strukturen und Regularien überprüft und uns als Parlament in einem Entwurf einer neuen Verwaltungsvorschrift zum Themenfeld „Anerkennung und Schutz der Geschlechtervielfalt“ bis Mitte des nächsten Jahres vorgelegt werden. Hierbei sind mir insbesondere neben der Reduktion von Bürokratie und – das ist manchmal der Unterschied, wie manche Menschen das sehen, die CDU sagt, das ist mehr Bürokratie, ich glaube, es geht hier um Reduktion von Bürokratie. Es geht aber auch um die Stärkung von Transparenz, was mir wichtig ist, und eine stärkere Berücksichtigung von den Belangen von Trans-, Inter- und queeren Personen. Und mir ist dabei ganz besonders wichtig, dass wir da den Fokus auch auf die medizinische Aus- und Fortbildung legen, denn – und das wurde auch angesprochen – gerade Beratungsangebote, gerade mehr Kommunikation, mehr Wissen, das kann alles nur die Akzeptanz und die wahre Freiheit und Gleichstellung aller Menschen, egal welchen Geschlechts, in Deutschland befördern. Deshalb hoffen wir als SPD, dass Sie sich unserer Meinung anschließen und diesem Antrag Ihre Zustimmung geben. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Geschlechtervielfalt anerkennen und schützen – Erfordernis von Personenstandsangaben überprüfen, Transsexuellengesetz abschaffen
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, der Wert eines Menschen hängt nicht von seinem Geschlecht ab. Und genau deshalb sollten wir in der Lage sein, unsere Wertschätzung füreinander auszudrücken, egal ob männlich, weiblich, transgender, bigender oder was auch immer. Das Geschlecht und die sexuelle Ausrichtung sind in meinen Augen reine Privatsache. Geben wir jedem Menschen die Freiheit, sich so zu fühlen und zu verhalten, wie es ihm genehm ist. Dazu brauchen wir unsere Sprache nicht durch unsägliches Gendern zu verunstalten. In vielerlei Belangen des gesellschaftlichen Lebens spielt das Geschlecht überhaupt keine Rolle und am allerwenigsten bei der Administration von Menschen. Genau deshalb ist der Bedarf der Geschlechterangabe in Verwaltungsverfahren oder in administrativen Erhebungen verzichtbar. Anders sieht es aus, wenn wir auf biologisch bedingte Unterschiede angemessen reagieren wollen oder müssen. Da geht es um die Fortpflanzung, um Anfälligkeiten bei Krankheiten oder die Ausprägung der Muskelkraft, die durch Hormone anders entwickelt sind, um nur einige Beispiele zu nennen. Meine Sorge gilt in diesem Zusammenhang auch unserer Sprache. Dabei beziehe ich mich nicht ausschließlich auf die diesbezüglich steigende Verwendung von neutralen Anreden. Dass in Zukunft allerdings vorgeschrieben wird, Gesetze und Verordnungen geschlechtsneutral zu formulieren, empfinde ich als unnötiges Übel und ein Vergehen an unserer Sprache als Kulturgut. Ich stimme dem Antrag der Gruppe der FDP zu. Danke.
Geschlechtervielfalt anerkennen und schützen – Erfordernis von Personenstandsangaben überprüfen, Transsexuellengesetz abschaffen
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, werte Zuhörer auf der Tribüne oder am Livestream, ich fange mal mit einem kurzen Rückblick auf Frau Herold an. Ich glaube, darauf haben Sie auch gewartet und der ist so richtig. Frau Herold, Hass tötet. Hass tötet! Und was Sie hier an dem Pult vor wenigen Minuten gesagt haben, ist purer Hass.
(Beifall DIE LINKE)
Der durch Sie geäußerte pure Hass Transgendermenschen gegenüber bringt unter anderem folgende Ereignisse zum Tragen, dass sie von anderen, anderslebenden Menschen gehasst und zum Teil totgetreten werden. Ein Beispiel ist Jess, ein 15jähriger Junge, der im falschen Körper geboren wurde. Er ist in Herne durch andere Jugendliche niedergetreten worden, sodass er wochenlang im Koma lag und ums Leben gerungen hat. Genau solche Reden, wie Sie hier im Thüringer Landtag zu dieser Thematik von sich geben, bringt den Hass in der Gesellschaft immer wieder auf den Punkt und bringt natürlich auch ganz viel Frust und Nichtakzeptanz von anderen Lebensweisen, der einfach an der Stelle noch mal deutlich artikuliert werden muss.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Was
ist medizinischer Sachverstand gegen Ideologie?) Ihren begrenzten Horizont an der Stelle will ich noch mal eindeutig formulieren. Ich habe mir die Mühe gemacht – und ich sage, ich lege meine Rede zur Seite und werde aus der Zeitschrift „an.schläge“ einige Dinge artikulieren, denn besser geht es nicht. „Kaum sind wir geboren“, sagte Alexa Michelle Schwarz – sie ist Transgenderaktivistin im Vorstand des Transgendervereins TransX und leitet einen trans*Support in der Trans-Selbsthilfegruppe und Beratungsstelle Courage. „Kaum sind wir geboren, nimmt uns das Geschlecht in Geiselhaft. Jemand Fremdes trifft mit seinem Blick zwischen unsere Beine eine schlichte Vorbestimmung auf unser Leben. Weiblich oder Männlich. Damit haben wir unseren Platz in der heteronormativen Gesellschaft samt Erwartung bereits bekommen und uns wird natürlich eine gewisse Erwartungshaltung gegeben. Transgender sind Menschen, die jenseits dieser heterogesellschaftlichen Norm über das herkömmliche Verhältnis von Geschlecht hinaus leben. Denn ihr Geschlecht ist nicht jenes, welches ihnen bei der Geburt fremdbestimmt zugewiesen wurde, tatsächlich ist es entweder das jeweilige andere oder die transexzeptionelle Kategorie Mann oder Frau.“ Genau das ist das Thema, das muss man sich genau anschauen und akzeptieren. Weiterhin sagte Miriam – sie ist ebenfalls Transgender und sie schrieb einen Artikel gegen die Verachtung –: „Die meisten Menschen“ – Frau Herold, dazu gehören Sie –, „die über Transgender-Personen diskutieren, machen sich wenig Mühe, unsere Lebensrealität und unser politisches Anliegen zu begreifen und konkrete Darstellungen. Stattdessen werden wir entweder zu armen Geisteskranken mit schweren Schicksalen oder zu schrillen aufmüpfigen Minderheiten mit völlig absurden Forderungen erklärt. Ich bin lesbisch, Mutter eines Kindes, ich arbeite als Softwareentwicklerin, ich spiele in meiner Freizeit gern Videospiele und ich bin trans“, sagt sie, „und ich finde mein Leben, so wie es ist, ziemlich gut, in allen Dingen. Denn durch meine Existenz stelle ich die Frage, das Geschlecht ist nicht an ein bestimmtes Aussehen, es ist nicht eine bestimmte Körperform und es ist nicht an ein bestimmtes Organ gebunden.“ Genau diese Themen, werte Kolleginnen und Kollegen, haben wir in der bereits mehrfach erwähnten Anhörung ganz oft gehört. Wir haben bereits gehört, dass wir uns zwei Jahre als Ausschuss gemeinsam mit den Fraktionen der FDP, der CDU und natürlich Rot-Rot-Grün inhaltlich zu diesem Thema verständigt haben. Ich finde es sehr gut, dass wir heute endlich einen Antrag verabschieden, der sowohl noch mal bestimmte Grundsätze darlegt, der die Landesregierung auffordert, eine Verordnung auf den Weg zu bringen, aber auch eine Bundesratsinitiative. Ich finde, es ist schon ein Stückchen – ich will sagen – Pionierarbeit, dass wir es geschafft haben, bei dieser Thematik, so hoffe ich, eine ausreichende Mehrheit hinzubekommen. Ich möchte an der Stelle noch mal, wie es bereits Vorrednerinnen und Vorredner gemacht haben, aus den Stellungnahmen einiger Anzuhörender zitieren. Ich zitiere hier aus der Stellungnahme des Bundesverbands Trans* zu unseren beiden Anträgen, die Ursprungsanträge waren. Da wurde uns mitgeteilt: „[Es] geht um Grundrechte, die aktuell nicht ausreichend geschützt sind. Bei den Anträgen handelt es sich um richtungsweisende Vorschläge“. Ich zitiere weiterhin aus der Stellungnahme von QueerWeg e. V.: „In den 40 Jahren seines Bestehens ist das [Transsexuellengesetz] ferner eine Rechtsnorm der Fremdbestimmung und Pathologisierung: So mussten sich Personen lange Zeit vor einem [Transsexuellenverfahren] fortpflanzungsunfähig machen und scheiden lassen. Auch heute noch müssen sich trans* Menschen zwingend von Psycholog_innen und Ärzt_innen zu ihrer Geschlechtsidentität begutachten lassen […]. Dieses Begutachtungs- und Gerichtsverfahren ist dabei nicht nur kosten- und zeitintensiv, sondern wird von trans* Personen als fremdbestimmt […] empfunden.“ Und ich denke, werte Kolleginnen und Kollegen, die nachher diesem Antrag zustimmen: Das hat nichts mit Selbstbestimmung zu tun, sondern das ist Diskriminierung in einer sehr hohen Form.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich will als Letztes noch den Lesben- und Schwulenverband Thüringen hier kurz benennen. Der fordert uns auf, den Antrag auf den Weg zu bringen, die Antragslösung, das heißt, die Änderung der Vornamen oder des rechtlichen Geschlechts soll endlich abgeschafft werden. Ich fände, wir machen einen ersten Schritt mit einer Verordnung und das ist endlich auf den Weg zu bringen mit der Verordnung bis nächstes Jahr. Ein Letztes ist die Deutsche Gesellschaft für Transintensität und Sexualität e. V.: Über die Geschlechtszugehörigkeit kann nur jeder Mensch selbst entscheiden und sprechen. – An dieses Wort sollten wir uns erinnern. Danke schön. Ich bitte um Zustimmung im Namen der Fraktion Die Linke zu dem heute vorliegenden Antrag.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Geschlechtervielfalt anerkennen und schützen – Erfordernis von Personenstandsangaben überprüfen, Transsexuellengesetz abschaffen
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist richtig, ich freue mich sehr, dass es gelungen ist, jetzt nach zwei Jahren mit der Vorlage zunächst unseres Antrags, dann, ich glaube, fünf Monate später, im Herbst, auch von Rot-Rot-Grün eine gemeinsame Position zu finden und sie tut not. Ich will, bevor ich zum Inhalt des Antrags komme, ganz kurz noch etwas sagen zu Frau Herold. Ich mag ja parlamentarische Debatten. Aber eine Grundvoraussetzung ist, dass man sich wenigstens auf den Tagesordnungsgegenstand einigt. Ich weiß nicht, wozu Sie geredet haben oder worüber, aber es war nicht zu diesem Tagesordnungspunkt und zu dem Inhalt dieses Antrags. Das muss ich Ihnen mal so sagen. Es wundert mich ein bisschen. Ich meine, gut ist ja, dass Sie sehr deutlich gemacht haben, dass wir sozusagen die Frage auch vom Individuum her denken in der Gesellschaft, Sie schon ein bisschen von der Mehrheit ausgehen. Das ist ein Unterschied, der sehr tragbar und hier auch spürbar wird. Es ist nicht aus der Luft gegriffen, dass sich hier eine Mehrheit dazu findet, das Transsexuellengesetz abschaffen zu wollen. Das hat auch nichts mit operativen Eingriffen zu tun usw. Das geht dann alles in das Selbstbestimmungsgesetz rein, das muss ich Ihnen vielleicht erklären. Wenn Sie sich informieren, wissen Sie das auch. Sondern es geht darum, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Wenigstens da sollte man doch einen gemeinsamen Konsens finden, dass dieser Punkt hier Einigkeit im Haus ist, dass ein Urteil unseres höchstens Gerichts dazu führt, dass Politik sich bewegt; das tat es bisher nicht. Also, worum geht es im Antrag: Bekenntnis des Freistaats Thüringen zur Abschaffung des Transsexuellengesetzes, Verzicht auf unnötige Erfassung der Information über das Geschlecht bei Verwaltungsvorgängen – sogenannte Datensparsamkeit des Datums, Geschlecht –, nur dann, wenn es tatsächlich notwendig ist, und Sensibilisierung von medizinischem Personal etc. Aber warum ist die Anpassung des TSG bzw. die Abschaffung notwendig? Seit 2011 hat das Verfassungsgericht die Kritikpunkte gut und dezidiert herausgearbeitet, dass unter anderem der OP-Zentrismus – Frau Stange hat das auch gesagt – nicht mehr zeitgemäß ist. Denn um den Personenstand zu ändern, das Geschlecht zu ändern, ist eben vorher tatsächlich der Beschluss eines Gerichts notwendig mit Begutachtung usw., was auch von den Betroffenen selber bezahlt werden muss. Das ist einfach auch ein Stück weit aus der Zeit gefallen, auch aufgrund der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts. Und warum? Das will ich Ihnen sagen: Hier sah nämlich das Bundesverfassungsgericht Artikel 1 und 2 Grundgesetz verletzt, ein Urteil, dass zur persönlichen Entfaltung dazugehört, auch ohne Operation eine Personenstandsänderung durchzuführen. Und noch mal in der Begründung, nämlich, dass die in § 8 und in § 4 des Transsexuellengesetzes normierten Voraussetzungen mit dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung aus Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz sowie dem Recht auf körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 Abs. 2 Grundgesetz nicht vereinbar sind. Und das ist ziemlich deutlich die Aufforderung an die Politik, das Transsexuellengesetz abzuschaffen. Passiert ist bislang nichts. Andere Länder sind da längst weiter. 2015 gab es entsprechend eine Resolution im Europarat. Dort ist der Geschlechtseintrag bei Personalausweis- und Verwaltungsvorgängen sehr viel einfacher, schnell, transparent und leicht zugänglich. Deutschland hat dem zwar zugestimmt, selbst aber keine Regelung entsprechend erlassen. Insofern sollten wir uns da auf den Weg machen. Deswegen sind die zentralen Inhalte hier richtig. Ich kann aus eigener Erfahrung, zumindest aus der Zeit bisher bei der Ampel, sagen, dass es gut ist, die Kollegen in Berlin immer mal darauf hinzuweisen, worauf sie sich geeinigt haben. Wenn hier jetzt Tempo in die Debatte kommt, freut mich das, wenn von Thüringen aus gemeinsam das Signal ausgeht, umso besser. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Geschlechtervielfalt anerkennen und schützen – Erfordernis von Personenstandsangaben überprüfen, Transsexuellengesetz abschaffen
Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt hier keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Landesregierung hat sich Herr Staatssekretär Götze zu Wort gemeldet.
Geschlechtervielfalt anerkennen und schützen – Erfordernis von Personenstandsangaben überprüfen, Transsexuellengesetz abschaffen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, unsere Gesellschaft hat in den letzten Jahren einen großen Wandel erfahren, und zwar gegenüber Menschen, die sich nicht heterosexuell oder gleichgeschlechtlich einordnen lassen wollen. Dabei geht es um die eigene Identität, die man für sich selbst erkennt, und darum, selbstbestimmt leben zu können. Es besteht ein breiter gesellschaftlicher Konsens, noch immer bestehende Diskriminierungen abzubauen. Die Fortschreibung der rechtlichen Rahmenbedingungen in den letzten Jahren, wie die Öffnung der Ehe für Paare gleichen Geschlechts oder die dritte Option beim Geschlechtseintrag, führte zu einer großen Sichtbarwerdung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Trotz allem bleibt die Gruppe der trans- oder intergeschlechtlichen Menschen als vulnerable Gruppe in Teilen der Gesellschaft weiterhin Diskriminierung und Ausgrenzung ausgesetzt. Dem Plenum liegt nun ein gemeinsamer Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP sowie der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor, der im federführenden Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beraten und im Innen- und Kommunalausschuss mitberaten wurde. Der Antrag hat vor allem zum Ziel, auf Bundesebene die Abschaffung des Transsexuellengesetzes und auf eine Novellierung des Personenstandsgesetzes hinzuwirken, sodass künftig eine Vornamensänderung sowie eine Personenstandsänderung allein durch Erklärung beim Standesamt ohne Vorlage von ärztlichen Gutachten oder Beratungsnachweisen oder Ähnlichem möglich werden. Das Bundesverfassungsgericht hat – das wurde von den Vorrednern bereits erwähnt – bereits in seinem Beschluss vom Oktober 2017 herausgestellt, dass die gleichgeschlechtliche Identität ein zentraler Aspekt der eigenen Persönlichkeit ist und die Kennzeichnung des Geschlechts eine identitätsstiftende und ausdrückende Wirkung habe. Der Geschlechtseintrag hänge demnach wesentlich von dem Geschlechtsempfinden eines Menschen ab. Die geschlechtliche Identität aller Menschen sei, so das Bundesverfassungsgericht, zu schützen. So hat der Deutsche Bundestag auf den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts reagiert und eine dritte Option beim Geschlechtseintrag mit „divers“ mit der Änderung des Personenstandsgesetzes zum 1. Januar 2018 geschaffen. Trotz der veränderten Rahmenbedingungen und einer wachsenden gesellschaftlichen Akzeptanz zeigt sich aber, dass die Umsetzung der sogenannten dritten Option allein keine echte Wahlmöglichkeit für den betroffenen Personenkreis darstellt. Die Landesregierung sieht sich daher der Aufgabe verpflichtet, die Akzeptanz und Gleichstellung aller Lebensweisen zu befördern. Homosexuelle, bi- und transsexuelle, transgender und intergeschlechtliche Menschen sollen diskriminierungsfrei und gleichberechtigt leben können und weder im Alltag noch durch Verwaltungshandeln benachteiligt werden. Die Landesregierung unterstützt daher die Forderungen des vorliegenden Antrags, das bestehende Transsexuellengesetz durch ein zeitgemäßes Gesetz zur Anerkennung der selbstbestimmten Geschlechtsidentität zu ersetzen und den § 45 des Personenstandsgesetzes dahin gehend zu reformieren, dass künftig alle Menschen eine Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei einem Standesamt abgeben können. Das Personenstandsrecht unterliegt wie auch das Transsexuellenrecht der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes. Es ist unzweifelhaft Aufgabe der Politik, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, um noch vorhandene Diskriminierungen abzubauen. Die persönlichen Entscheidungen im Leben sind oft die wichtigsten. Jeder Mensch soll die Möglichkeit haben, seinen Lebensentwurf zu verwirklichen. Hierfür bedarf es der Stärkung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Der federführende Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat zu diesem Thema am 15. Juli 2021 eine Sachverständigenanhörung durchgeführt. Die Anhörung hat im Ergebnis gezeigt, dass umfassender Handlungsbedarf in diesem Bereich besteht. Es besteht überwiegend Einigkeit, dass die Reformierung des § 45b des Personenstandsgesetzes notwendig ist und damit alle Menschen eine Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei einem Standesamt abgeben können. Ziel ist es, die Gleichheit aller Menschen und der Geschlechter zu erreichen und auf ein selbstbestimmtes Leben im alltäglichen Zusammenleben hinzuwirken. Dieses Anliegen wird die Bundesregierung entsprechend der Gesetzgebungskompetenz für das Personenstandsrecht sowie für das Transsexuellenrecht in dieser Legislaturperiode entsprechend der Vereinbarung des Koalitionsvertrags aufgreifen. Es ist zu erwarten, dass die Bundesregierung dazu bald eine entsprechende Gesetzesinitiative ergreifen wird. Das Bundesfamilien- und Bundesjustizministerium sollen laut Presseinformation den Gesetzentwurf gemeinsam angehen. Eckpunkte des Selbstbestimmungsgesetzes sollen laut dem Bundesjustizminister noch vor der parlamentarischen Sommerpause festgelegt werden. Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales wird im Rahmen seiner Zuständigkeit bei dem zu erwartenden Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene seinen Beitrag im Rahmen der Mitwirkungsmöglichkeiten der Länder dazu leisten. Der Freistaat Thüringen hat sich in den letzten Jahren sowohl in Fachministerkonferenzen als auch im Bundesrat für die Aufhebung des Transsexuellengesetzes sowie für gesetzliche Regelungen zum Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechtsidentität eingesetzt und wird dies auch weiterhin fortsetzen. Die Landesregierung wird nun prüfen, ob und inwieweit der Aufforderung zur Vorlage der geforderten Verwaltungsvorschrift entsprochen werden kann. Dazu bedarf es einer Abstimmung mit allen Ressorts. Die beteiligten Ressorts der Landesregierung werden das hierzu Notwendige veranlassen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Geschlechtervielfalt anerkennen und schützen – Erfordernis von Personenstandsangaben überprüfen, Transsexuellengesetz abschaffen
Vielen Dank. Dann würden wir jetzt zur Abstimmung kommen, zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/5656. Wer für diesen Änderungsantrag stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Gruppe der FDP sowie die fraktionslose Abgeordnete Dr. Bergner. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Fraktion der CDU und die Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Das ist die fraktionslose Abgeordnete Kniese. Damit ist der Änderungsantrag angenommen. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung in der Drucksache 7/5397 unter der Berücksichtigung des eben beschlossenen Änderungsantrags. Wer also für diese Beschlussempfehlung stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Auch das sind die Koalitionsfraktionen und die Gruppe der FDP sowie die fraktionslose Abgeordnete Bergner. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? Auch das ist die fraktionslose Abgeordnete Kniese. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/1138 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP und die fraktionslose Abgeordnete Bergner. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die AfDFraktion und die CDU-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? Das ist die fraktionslose Abgeordnete Kniese. Damit ist der Antrag angenommen, und wir können diesen Tagesordnungspunkt schließen. Wir kommen dann zum Tagesordnungspunkt 10 Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2041 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/4579 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/5563 Neufassung Das Wort hat Frau Abgeordnete Pfefferlein aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung für die Berichterstattung.
Garantiert gut versorgt – Medizinische Leistungen in ganz Thüringen sichern
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, „Garantiert gut versorgt – Medizinische Leistungen in ganz Thüringen sichern“, dieser Antrag mit der Drucksachennummer 7/2041 wurde in der 52. Sitzung des Landtags am 2. Juli 2021 eingebracht. Es wurde Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt. Durch Beschluss des Landtags in seiner 52. Sitzung am 2. Juli 2021 wurde der Antrag ohne Gegenstimmen und Enthaltungen an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung behandelte den Antrag in seiner 32. Sitzung am 15. Juli 2021 laut Tagesordnung. Der Ausschuss beschloss, eine mündliche Anhörung durchzuführen und über das weitere Verfahren in der Sitzung am 16.09.2021 zu beraten. In der 34. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 16. September 2021 wurde als Termin für die Anhörung der 11.11.2021 festgelegt. In der 36. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 14. Oktober 2021 wurde festgestellt, dass auf Grundlage der 36. sowie der Beratung im Rahmen der 34. Sitzung alle zu den Anträgen in Drucksache 7/2041 eingereichten Anzuhörendenlisten beschlossen seien und die Anzuhörenden gemeinsam zur mündlichen Anhörung zu den vorgenannten Anträgen eingeladen wurden. In der 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 11. November 2021 fand das umfangreiche mündliche Anhörungsverfahren statt. Auch 26 Zuschriften gingen dem Ausschuss zu. In seiner 41. Sitzung am 9. Dezember 2021 wertete der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung die Anhörung aus. Im Ausschuss wurde die Annahme des Antrags in Drucksache 7/2041 mit den Stimmen der CDU und der AfD mehrheitlich empfohlen. Diese Beschlussempfehlung liegt hier in der Drucksache 7/4579 vor. Auf der Tagesordnung des diesjährigen März-Plenums stand die Drucksachennummer 7/2041 unter Tagesordnungspunkt 11. Im Vorfeld der 74. Sitzung des Landtags am Mittwoch, dem 16.03.2022, hatte die Fraktion der CDU darum gebeten, die Beratung zu dem Antrag in der Drucksache 7/2041 zu Tagesordnungspunkt 11 in der nächsten Plenarsitzung aufzurufen. Da es keinen Widerspruch gab, galt diese Verschiebung als beschlossen. Der Antrag wurde auf die vorläufige Tagesordnung der nächsten Plenarsitzung genommen. Heute nun behandeln wir den Änderungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/5563 zu Drucksache 7/4579 – Neufassung – vom 01.06.2022, zu dem Antrag der Fraktion der CDU „Garantiert gut versorgt – Medizinische Leistungen in ganz Thüringen sichern“, Drucksache 7/2041. Ich hoffe, ich habe alles richtig gemacht. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Zwischenruf aus dem Hause: Hervorra-
gend!)
Garantiert gut versorgt – Medizinische Leistungen in ganz Thüringen sichern
Ich fürchte, ich kann das nicht beurteilen, aber die Mitglieder des Sozialausschusses hoffentlich. Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit würde ich jetzt die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt eröffnen. Gemäß § 60 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung analog wird über den Änderungsantrag hier auch mit abgestimmt, sodass wir eine gemeinsame Beratung aller Anträge vornehmen. Als Erstes hat sich Abgeordneter Zippel für die CDU-Fraktion zu Wort gemeldet.
Garantiert gut versorgt – Medizinische Leistungen in ganz Thüringen sichern
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben es gehört – Frau Kollegin Pfefferlein, es war nach meinem Dafürhalten alles richtig vom historischen Ablauf her –, dieser Antrag hat einen langen Weg hinter sich: im Juli 2021 erstmals im Plenum, es gab eine mündliche Anhörung im Sozialausschuss und es gehört zur Genese dieses Antrags dazu, dass einige Punkte im Laufe der Zeit in anderen Anträgen gelöst worden sind,
(Beifall DIE LINKE, SPD)
zum Beispiel die Krankenhausplanung in den haushaltsbegleitenden Gesetzen. Zur Niederlassungsförderung für Apotheker und Zahnärzte gab es einen Antrag der FDP und es gab auch darüber hinaus zahlreiche fraktionsübergreifende Gespräche. Wir haben außerdem noch Teile des Antrags im Innenausschuss zum Thema „Rettungsdienst“. Ich sage auch: Die Gespräche, die im Rahmen dieses Antrags geführt worden sind, waren wirklich gute Gespräche, denn eine Einigung war lange Zeit greifbar. Denn es gab und aus meiner Sicht gibt es hier immer noch einen breiten Konsens darüber, dass wir diese Fragen lösen können, aber vor allen Dingen auch sollten. Wie vor allem die Kolleginnen und Kollegen wissen, die im ländlichen Raum politisch verankert sind: Es gibt Unterschiede zwischen Stadt und Land bei der medizinischen Versorgung und diese Unterschiede werden immer größer. Das gilt auch für die Notfallversorgung und ebenso für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Hier müssen wir dringend gegensteuern, bevor die Schere noch weiter auseinandergeht. Der vorliegende Antrag ist aber ausdrücklich nicht „the best of the rest“, sondern es sind drei Themen, die wir für die Zukunft der medizinischen Versorgung in Thüringen für zentral erachten, und auf die will ich im Einzelnen noch mal betont eingehen: Es handelt sich hierbei um den Aspekt der Telemedizin, es geht um Vernetzung medizinischer Leistungen und drittens um Nachwuchs und Fachkräftegewinnung. Zum ersten Punkt, der Telemedizin: Hier ist mir wichtig, zu betonen, dass es ausdrücklich um eine Praxisregion geht, keine Testregion. Wir brauchen keine weiteren Modellprojekte, um zu sehen, dass Telemedizin eine gute Idee ist und funktioniert. Das Gleiche gilt für den Telenotarzt nach bayerischem Vorbild. Thüringen ist doppelt prädestiniert für solche innovativen Lösungen. Wir sind ein Flächenland und wir haben eine lebendige Startup-Szene. Das Land muss gezielt und koordiniert fördern, zum Beispiel mithilfe von EU-Mitteln. Wir sind fest davon überzeugt, dass Dinge, die sich in anderen Bundesländern bewährt haben, mit ähnlichen Strukturen in Thüringen eingeführt und hier direkt in die praktische Umsetzung geführt werden können.
(Beifall CDU)
Zu Punkt 2, der Vernetzung der medizinischen Leistungen: Dieser Prozess – ich will das Stichwort „Zukunftsbild“ einmal nennen, die Zukunftswerkstätten deuten sich schon an – läuft ja bereits. Wir hätten es etwas anders geplant, aber gut, wir sind froh, dass überhaupt geplant wird. Ein Thema, das mir besonders am Herzen liegt, ist dabei das Arzttransportmodell analog zum Schülertransport. Gerade auf dem Land ist es ein zunehmendes Problem: Wie kommt die Patientin, wie kommt der Patient zum Arzttermin? Gerade bei Hochaltrigen oder Menschen mit Handicaps keine leichte Frage. Deshalb geht es in unserem Antrag um die Einführung des Arzttransportmodells, dies gemeinsam mit den Krankenkassen zu prüfen. Ich will noch einmal betonen, dass wir an dieser Stelle auch keine Dopplungen haben zu den bereits beschlossenen Dingen. Dinge, die ich gerade aufgezählt habe, sind noch andere oder separat zu sehende Aspekte, die nichts mit den bereits stattgefundenen Einigungen, aber auch nichts mit dem laufenden Krankenhausplanungsprozess, dem Thema „Zukunftsbild und Zukunftswerkstatt“ zu tun haben. Zu Punkt 3, Nachwuchsförderung und Fachkräftezuwanderung: Wir haben hier schon oft darüber gesprochen, dass wir mehr Studienplätze an der FSU Jena für Pharmazeuten und Zahnmediziner brauchen. Diesen Kapazitätsaufbau müssen wir endlich entschlossen voranbringen. Auch die Landarztquote muss erhöht werden. Beim Thema „Lehrkrankenhäuser“ sollten wir aktiver werden. Wir müssen die Stiftung zur Förderung ambulanter ärztlicher Versorgung finanziell und organisatorisch stärken. Diese Stiftung gilt es weiterzuentwickeln zum ersten Ansprechpartner und Koordinator für Absolventen einerseits und arztsuchende Kommunen andererseits. Schließlich gilt es, Pflegekräfte von Bürokratie und Dokumentationspflichten zu entlasten. Sie sehen, es handelt sich um einen breiten Strauß von Themen, die man eben nicht so ohne Weiteres wegwischen kann, wo man nicht sagen kann, das wird schon alles irgendwie werden und es wird schon alles in irgendeiner Art und Weise in einer Zukunftswerkstatt abgearbeitet. Nein, das sind Dinge, die wir als separate Thematiken in diesem Antrag als lösungsnotwendig ansehen. Meine Damen und Herren, ich denke, all diese Punkte sind eindeutig nicht ideologisch. Die Frage ist hier nicht links oder rechts, sondern: Bekommen wir es hin, die medizinische Versorgung im Freistaat zukunftsfest zu machen, oder nicht? Das ist eine Frage, die jede und jeden in Thüringen betrifft, und es ist eine jener Fragen, von denen das Vertrauen der Menschen in den Staat abhängt. Bekomme ich einen Facharzttermin zeit- und wohnortnah? Gibt es eine Apotheke in meinem Ort? Wie lange dauert es, bis im Notfall ein Rettungswagen oder eben ein Rettungshubschrauber eintrifft? „Garantiert gut versorgt“ ist eben nicht nur der Titel dieses Antrags, das ist auch der Anspruch, den wir als Gesundheitspolitiker, als Politiker, die für dieses Land Verantwortung tragen, haben sollten.
(Beifall CDU)
Der Zugang zu qualitativ hochwertiger medizinischer Versorgung muss überall in Thüringen gewährleistet sein. Das ist uns als CDU besonders wichtig. Ich denke auch, viele andere Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus sehen das genauso. Das entnehme ich zumindest den verschiedenen Signalen aus den Fraktionen. Und ich nehme auch wahr, dass es noch Gesprächsbedarf zu diesem Antrag gibt. Ich will ganz ehrlich sein: Ich bin mir dieses Antrags sehr sicher und fest davon überzeugt, dass der Antrag ein hochqualitativer Antrag ist, insbesondere, weil er in der Zeit, in der er schon diskutiert wurde, viele Wandlungen vollzogen hat, vieles herausgelöst wurde, vieles sich weiterentwickelt hat, auch in den fraktionsübergreifenden Gesprächen, viele Formulierungen aus Gesprächen übernommen worden sind. Man kann so ehrlich sein: Vieles von dem, was jetzt hier in diesem Antrag steht – auch in unserem Änderungsantrag –, sind Formulierungen, die bei Rot-Rot-Grün in Gesprächen mit uns gewachsen sind. Von daher hätte ich davon ausgehen können, dass dieser Antrag hier Zustimmung findet. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt. Deswegen darf ich im Namen der CDU-Fraktion den Antrag stellen, diese Anträge noch einmal an den Ausschuss für Soziales und Gesundheit zurückzuüberweisen, um die Hoffnung aufzubringen, dass wir hier zu einer gemeinsamen Einigung kommen. Wir hoffen, dass wir diesen Antrag am Ende gemeinsam mit einer breiten Mehrheit beschließen können. Bitte lassen Sie mich diese Hoffnung nicht umsonst haben. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Garantiert gut versorgt – Medizinische Leistungen in ganz Thüringen sichern
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Zuhörende, ich möchte gern erklären, warum diesem vorliegenden Antrag der CDU, der auch noch einmal Änderungen durch Sie erfahren hat, nicht zugestimmt werden konnte und nicht zugestimmt werden kann. Der Antrag enthält weiterhin sehr viel Prosa und in nahezu allen Punkten bereits überholte und beschlossene Forderungen – ich komme dazu gleich später noch einmal. Aber ich bin dankbar, dass das sozusagen von der antragstellenden Fraktion eigentlich selbst so gesehen wird.
(Beifall DIE LINKE)
Ich möchte zunächst gern auch noch etwas zum Verfahren sagen, wie das gelaufen ist und wie die CDU mit diesem Antrag bisher umgegangen ist. Frau Pfefferleins Schilderungen waren korrekt. Wir hatten eine intensive, ganztägige mündliche Anhörung zu diesem Potpourri aus Themen der Gesundheitsversorgung. Die rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen haben signalisiert, dass sie bereit sind, sich in den Dialog zu begeben mit der CDU, nachdem der Gesundheitsausschuss sehr rasch nach der ausführlichen mündlichen Anhörung zusammengekommen ist. Aber leider hat die CDU einen Beschluss im Ausschuss erzwungen, da sie mit den Stimmen der AfD eine Mehrheit gebildet hat, ohne jeden politischen Anstand und ohne jeden politischen Abstand. Das ist insofern bedauerlich, da es trotz aller Schwierigkeiten und Differenzen gerade in der Gesundheitspolitik oft möglich war, Kompromisse zu finden. Ich setze das bei allen demokratischen Fraktionen und bei allen demokratischen Gruppen voraus, dass es ein Interesse gibt, die Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung in Thüringen zu meistern, um den Menschen im Freistaat weiterhin eine gute medizinische Versorgung zu bieten. Und deswegen sind wir in weitere Gespräche zum Thema gegangen, an dessen Ende ein gemeinsamer Entschließungsantrag zum Haushalt stand. Dieser hat einige Punkte geeint, was die Gesundheitsversorgung der Menschen in Thüringen sichert und in Perspektive verbessert. Ich möchte es gern konkret machen. In ihrer Neufassung des Antrags hat die CDU weitere Forderungen dargestellt, deren Inhalt zum Beispiel eine Zukunftswerkstatt der Gesundheitsversorgung ist. Ich möchte gern aus dem von Rot-Rot-Grün und CDU getragenen gemeinsamen Beschluss, der haushaltsbegleitend war, zitieren: „Der Landtag stellt fest, dass die Krankenhausplanung ein zentraler Baustein der medizinischen Versorgung in Thüringen ist. Der Landtag fordert daher die Landesregierung auf, […] spätestens im III. Quartal des Jahres 2022 unter intensiver parlamentarischer Einbindung in einer offenen ‚Zukunftswerkstatt‘ mit den genannten Akteuren und weiteren Beteiligten der Gesundheitsversorgung in einem transparenten Diskussionsformat zielgerichtet ein Leitbild ‚Zukunft der Gesundheitsversorgung in Thüringen‘ zu erarbeiten, welches als Ansatz zur Erstellung des 8. Thüringer Krankenhausplanes dienen kann;“. Lassen Sie mich kurz etwas zur Dialogwerkstatt „Zukunft. Gesundheit. Thüringen. 2030.“ sagen. Dort hat der Prozess bereits begonnen und es wird intensive Arbeit bei allen im medizinischen Bereich vertretenen Institutionen und Landesstrukturen geben auch unter Einbeziehung von Vertretungen von Beschäftigten und auch Vertretungen der Bürgerinnen und Bürger. Die Einbeziehung der Zivilgesellschaft ist enorm wichtig, um notwendige Reformen in der medizinischen Versorgung erklärbar und vertretbar zu machen. Auch die Einbeziehung von Abgeordneten des Thüringer Landtags ist abgesichert. Das Ziel dieser Dialogwerkstatt ist der Erhalt einer hochwertigen Gesundheitsversorgung in Thüringen, also sind wir bereits im Prozess und brauchen daher solche Beschlusspunkte, wie sie von der CDU in diesen Antrag eingebracht sind, nicht.
(Beifall DIE LINKE)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, konkret zurück zu dem heute vorgelegten Antrag in der Neufassung. Die Wiederholungen und Dopplungen zu bereits existierenden Beschlusslagen ziehen sich über den gesamten Antrag. Es gibt wortgleiche Formulierungen, welche bereits Beschlusslage hier im Hohen Haus sind. Als Beispiele seien genannt: ein Zukunftsbild zur Krankenhausplanung, eine Projektgruppe für einen offenen Dialogprozess zur Gesundheitsversorgung, Bedarfsanalysen der medizinischen Versorgung, Qualitätssicherung in der medizinischen Versorgung, Einrichten einer Zukunftswerkstatt, Entwickeln eines Leitbildes zur Gesundheitsversorgung in Thüringen, Schnittstellenoffenheit zur Unterstützung der Telemedizin, Datensicherheit bei dem Ausbau der Telemedizin und die Stärkung der Tele-VERAHs, also die speziell geschulten und ausgerüsteten Versorgungsassistenten, an die der Hausarzt Hausbesuche delegieren kann. Es gibt auch Beschlusspunkte, die zum Beispiel wollen, dass noch zu beschließende Anträge nach mehrheitlicher Zustimmung umgesetzt werden. Na was denn sonst? Solche Antragspunkte sind einfach überflüssig. Werte Zuhörende, das ist neben diesem gerade jetzt noch mal ausgeführten Entschließungsantrag zum Landeshaushalt auch der Beschluss „Medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen“. Auch hier sind wir in den jeweiligen Fachausschüssen über den aktuellen Stand informiert worden. Die Erhöhung der Studienplätze in Jena im Bereich der Humanmedizin ist umgesetzt und die Planungen für den weiteren Ausbau des Universitätsstandorts Jena laufen. Oder beispielsweise der Beschluss „Pharmazeutische und zahnmedizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen“, der durch Rot-Rot-Grün und die FDP eine parlamentarische Mehrheit fand. Dieser hat der in Ihrem Antrag aufgemachten Forderung nach einer Stärkung von Niederlassungen bereits Rechnung getragen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind uns innerhalb der rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen einig, dass aus den eben genannten Gründen der Antrag abzulehnen ist, auch in der am 01.06. noch mal vorgelegten Neufassung. Scheinbar – und das begrüße ich tatsächlich – ist die CDU noch mal in sich gegangen und hat sich überlegt, mit welchen politischen Kräften sie sich, ob gewollt oder ungewollt, gemein macht, wenn es um die Bildung von Mehrheiten bei Beschlüssen hier im Landtag geht, erst recht, wenn sie diese mit bestehenden Beschlusslagen oder Allgemeinplätzen beschließen wollen. Daher tragen wir als Koalitionsfraktionen eine Rücküberweisung in den Ausschuss mit und schauen, was zu retten ist. Das Thema der Gesundheitsversorgung der Menschen in Thüringen ist einfach zu wichtig. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Garantiert gut versorgt – Medizinische Leistungen in ganz Thüringen sichern
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Christoph Zippel, vielen Dank für deine Rede, auch dafür, dass wir jetzt noch einmal über den Antrag sprechen können. Du weißt, ich bin da etwas skeptisch. Nach der Debattenlage im Ausschuss, auch hier im Parlament, auch bei den Dingen, die wir gemeinsam im Ausschuss verfolgen und ansprechen, sollte eins zumindest klar sein, dass 39 Spiegelstriche zwar Forderungen skizzieren hier im Antrag, die es auch ohne Frage anzugehen gilt, aber es braucht eben en détail ganz konkret skizzierte Lösungen. Die muss man definieren, die muss man einfordern. Ich will mal so sagen, dann wird es auch eine konstruktive Oppositionsarbeit, weil wir ja spüren, dass der Landesregierung selbst allzu wenig zu diesen Fragen selber einfällt. Da denke ich vor allen Dingen daran – das kritisieren wir gemeinsam –, beispielsweise – dringend notwendig – die krankenbedarfsgerechte Krankenhauslandschaft endlich zu schaffen, die Überwindung der Sektorengrenzen zumindest mit Modellprojekten thüringengerecht auszugestalten oder die Herausforderungen der Digitalisierung gerade im Gesundheitswesen hier anzunehmen und voranzugehen. Was meine ich damit, mit den Punkten? Dass es eben nicht ausreicht, beispielsweise bei der Frage „Digitalisierung im Gesundheitswesen“ Unterstützungsangebote im Rahmen einer E-HealthStrategie zu fordern, die es aktuell seitens der Landesregierung gar nicht gibt. Wir wissen, es gibt eine Vorlage. Wir selber haben ja auch als Freie Demokraten, als FDP etwas vorgelegt. Und es reicht in dem Zusammenhang auch nicht aus, die Förderung digitaler Gesundheitsprodukte einzufordern, ohne ganz konkret zu sagen, wie beispielsweise die Universitäten, die Start-ups als Basis des zugrunde liegenden Know-hows umfassend in den Blick genommen werden müssen. Ich sage das natürlich nicht ohne Grund, auch so dezidiert, weil dazu lagen dem Hohen Haus ja vier Anträge vor. Ich erinnere: Keiner hatte die notwendige Mehrheit gefunden, im zuständigen Fachausschuss beraten zu werden. Aber da standen eben ganz konkrete Fragestellungen drin: Wie wollen wir in dem doch besonderen Bereich des Gesundheitswesens gemeinsam langfristige Projektstrukturen aufbauen, sodass die Dinge, die uns aus der Forschung erreichen, marktfähig umgesetzt tatsächlich den Patienten auch am Ende der Leitung – nun hoffen wir mal nicht, dass es eine lange ist – erreichen können?
(Beifall Gruppe der FDP)
Das ist die Frage. Gute Politik heißt, konkrete Ideen zu haben. Da, glaube ich, ist es wichtig, dass man dranbleibt. Gerade im Bereich – das sage ich jetzt weniger an die Adresse der CDU, sondern eher noch einmal an die Adresse der Landesregierung – „Wirtschaft“ sind eben, was Medtech, die E-HealthIndustrie bzw. Start-up-Szene betrifft, sind die kleinen Pflänzchen in manchen Fällen gar nicht mehr so klein, wenn man mal nach Jena schaut, die hier in Thüringen, aus Thüringen wachsen. Was das für ein Markt, für ein Chancenmarkt ist, statt sich – sage ich mal – darum zu kümmern, in einem Stuhlkreis – ich weiß, gleich quiekt es wieder bei Herrn Schubert –, beim Automotive-Bereich Großkonzerne beraten zu wollen. Wir müssen auf die eigenen Stärken in diesem Land gucken! Ich glaube, dann wird auch langfristig aus dem kleinen Leuchtturm, aus diesem Glimmen in diesem Bereich ein starkes Leuchten. Thüringen ist nicht so groß, dass nicht alle davon am Ende profitieren könnten. Was sind denn die Chancen in diesem Markt? Die Zahlen von 2021: 34 Milliarden Euro Umsatz, 235.000 Beschäftigte in der Bundesrepublik, 13.000 Kleinstunternehmen – also 93 Prozent mit weniger als 250 Mitarbeitern. Das sind die Geburtsstätten der guten Arbeitsplätze, die Sie im Nachhinein immer versuchen, regulatorisch zu organisieren. Aber aus guten Ideen entsteht eben gute Arbeit.
(Beifall Gruppe der FDP)
Aber ich will das abkürzen. Sektorübergreifende Versorgung: Natürlich, wir brauchen da endlich auch Bewegung im Bund. Das sage ich auch ganz klar dazu. Da ist die Verantwortung aktuell natürlich bei der Ampel. Aber wir brauchen doch hier die thüringengerechten Modelle beispielsweise sektorübergreifender Versorgungsideen. Die gibt es auch, Ralf, und das weißt du auch, und zwar nicht nur von KBV, nicht nur krankenhausseitig, sondern wir haben auch schon Partner. Ich selbst spreche jeden Tag mit Leuten, die Lust darauf haben, beispielsweise einen in Schieflage geratenen Krankenhausstandort gemeinsam weiterzuentwickeln zu einem Gesundheitsstandort, der als Intermediärstruktur zwischen ambulanter und stationärer Versorgung organisieren hilft.
(Beifall Gruppe der FDP)
In dem Fall sehe ich wohl, dass man die Themen alle aufgezählt hat. Allein mir fehlen zu den Themen die Ideen. Das macht auch nicht eine nochmalige ...
Garantiert gut versorgt – Medizinische Leistungen in ganz Thüringen sichern
Jawohl, ich sehe es, es blinkt rot. Das ist ja immer für mich ein Achtungszeichen in jeder Hinsicht. Aber auch in dieser Frage gilt es: Was bringt es? In dem Fall habe ich keine große Hoffnung, deswegen ...
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Na ja, es ist tatsächlich gelb, also das Display funktioniert nach einer Ampel. Das müsste zumindest einem Teil hier im Hause geläufig sein. Wenn es grün ist, haben Sie noch viel Redezeit, wenn es gelb ist, haben Sie nur noch sehr wenig, und wenn es rot ist, haben Sie gar keine mehr. Doch, es ist gelb. Vielleicht haben wir da Farbsehschwierigkeiten. Das ist dann noch mal eine andere Frage. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dann habe ich noch eine Wortmeldung des Abgeordneten Lauerwald für die AfD-Fraktion.
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Sehr geehrte Frau Vorsitzende, werte Kollegen Abgeordnete und Zuhörer am Livestream, im Antrag der CDU werden vier Hauptanliegen vorgebracht und dazu insgesamt 34 Unterpunkte aufgeführt. Als Erstes möchte ich auf das Problem der unzureichenden Fachkräftesituation eingehen. In der Anhörung im Gesundheitsausschuss stellt der Gutachter Prof. Dr. Boris Augurzky fest, dass ein Zielbild einen realistischen Blick auf die zukünftig zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen einnehmen muss. Zitat: „Es hilft nichts, eine großzügige Versorgungslandschaft zu skizzieren, wenn schon heute klar ist, dass die gewünschten Versorgungsangebote kaum vollständig personell besetzt werden können.“ Weiterhin stellt er fest, dass es wünschenswert wäre, wenn das Gesundheitswesen einen größeren Anteil unseres Nachwuchses als in der Vergangenheit für sich rekrutieren könnte, denn gleichermaßen konkurrieren das Handwerk, die Logistikbranche und viele andere Berufsgruppen um die jungen Auszubildenden. Liebe Kollegen von der CDU, Sie wollen weiterhin eine Fachkräftezuwanderung, obwohl jetzt bereits jeder vierte Klinikarzt aus dem Ausland kommt. Die fachlichen und sprachlichen Barrieren sind bekannt. Eine weitere Ursache des Fachkräftemangels – und da helfen mehr Ausbildungs- und Studienplätze nur bedingt – ist die Tatsache, dass ca. 50 Prozent der Absolventen Thüringen verlassen. Mein Vorschlag wäre, solch starke Anreize für Thüringen und besonders den ländlichen Raum zu setzen, dass die Fachkräfte nach Thüringen wollen und in Thüringen bleiben werden. Seit Jahren suchen sich Millionen Migranten Deutschland aus, weil es hier die größten Honigtöpfe gibt. Werte Landesregierung, stellen Sie doch bitte auch einen bescheidenen Honigtopf für medizinische Fachkräfte in Thüringen auf, und der Erfolg wird kommen.
(Beifall AfD)
Das Geld dafür liegt in Thüringen ausreichend in millionenschweren Ideologieprojekten, die niemand braucht, bereit. Ein weiterer Aspekt, den ich schon bei der Einbringung Ihres Antrags, liebe CDU-Fraktion, erwähnte, ist eine leistungsgerechte Vergütung. Meine Empfehlung für den niedergelassenen Bereich: Setzen Sie sich im Bundestag für die Abschaffung der Budgetierung ein. Das macht den Arztberuf wieder attraktiv. Leistung lohnt sich dann endlich wieder. Angebot und Nachfrage werden die ambulante Versorgung mit ausreichend Ärzten auch auf dem Land dauerhaft sichern. Die Nachfrage zur Ausbildung für Arbeitsplätze beim mittleren medizinischen Personal wird die Folge sein. Auch die Kliniken müssen dauerhaft ausreichend finanziert werden. Die Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen e. V. äußert in ihrer Stellungnahme im Ausschuss – ich zitiere –: „Sollten sich allerdings die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Krankenhäuser nicht nachhaltig verbessern, droht auch in Thüringen ein Krankenhaussterben mit einschneidenden Folgen für die wohnortnahe Versorgung, nicht nur im stationären Bereich. […] Die Krankenhausfinanzierung muss dahingehend weiterentwickelt werden, dass erforderliche Personalkosten, künftig nicht nur in der Pflege, vollständig refinanziert werden.“ Das Gesundheitsministerium der Landesregierung ist seit Jahren seiner Pflicht nicht nachgekommen. Aber Hauptsache, die Honigtöpfe der Landesregierung für wirkungslosen Klimaschutz, Endloscoronamaßnahmen und Kampf gegen rechts sind übervoll. Kritik am Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung wird auch von der Landesärztekammer geäußert. Diese kritisiert, dass das Thema „Gesundheit“ thematisch nicht die erforderliche Priorität erhält und die personelle Ausstattung im Ministerium deutlich unter derjenigen vergleichbarer Bundesländer liegt. Eine politisch bis zur Ohnmacht durchgepeitschte Maßnahme wider besseres Wissen ist die weiterhin geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen das Coronavirus.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das
ist ein Bundesgesetz!) Hiermit wird ein nicht abschätzbarer Aderlass von Fachkräften provoziert, der die jetzt schon sich am Limit befindliche medizinische Versorgung hochgradig und verantwortungslos auf das Spiel setzt. Ihr Antrag, liebe Kollegen von der CDU, hat verschiedene gute Ansätze, aber wenn die Exekutive wie bisher kaum oder nicht und jetzt sogar kontraproduktiv reagiert, ist es vertane Mühe. Nun zum Thema B des Antrags der CDU, zur Förderung telemedizinischer Versorgung: Telemedizin und Digitalisierung sind sicher eine Möglichkeit, weitere Ressourcen zu erschließen. Sie ersetzen aber nicht den Arzt vor Ort. Die Landeskrankenhausgesellschaft stellt fest, dass die Telemedizin auf absehbare Zeit den direkten Arzt-PatientenKontakt nur in Einzelfällen ersetzen kann. Wir wissen alle, dass ohne ein schnelles, flächendeckendes Internet in Thüringen diesbezüglich gar nichts läuft. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Thüringen stellt dazu fest, dass eine verpflichtende Telematikinfrastruktur durch fehlende stabile Internetverbindungen erschwert und zeitweise unmöglich gemacht wird. Hohe Kosten und übertriebener bürokratischer Aufwand kommen noch erschwerend hinzu. Der Verband kommunaler Gesundheitseinrichtungen e. V. meint sogar – Zitat –: „Die Idee, man könnte mit Telemedizin die Lücken im System stopfen, erscheint uns zumindest zum jetzigen Zeitpunkt und auf längere Sicht ein nicht erfüllbarer Wunsch. Die enormen Schwierigkeiten im Rahmen der Umsetzung der Telematikinfrastruktur sollten hier ein mahnendes Beispiel sein, dieses Thema als Heilsbringer nicht über zu bewerten und damit den jetzt notwendigen Maßnahmen zur Behebung des Personalmangels die notwendige Aufmerksamkeit zu entziehen.“ Kritisch äußert sich ebenfalls die Landesärztekammer. Die Industriepartner haben die an sie gestellten Forderungen nicht erfüllt, die Anwendungen wurden nicht ausreichend auf Praxistauglichkeit geprüft, aber die Politik macht kurzerhand die Ärzteschaft verantwortlich und erlässt Sanktionen. Solche Fehlentwicklungen führen zu erheblichen Akzeptanzproblemen. Es braucht Fachexpertise und die Einbindung der Betroffenen und Beteiligten und keine politischen Basta-Entscheidungen vom grünen Tisch. Des Weiteren wird die immer älter werdende Landbevölkerung genauso wenig flächendeckend telemetrieaffin werden wie die jetzige Generation über 70 computeraffin ist – so viel zur Telemedizin. Zusammenfassend kann man feststellen, dass im CDU-Antrag wichtige Aspekte benannt werden, die aber nicht neu sind, dass einige auch schon von der AfD im Plenum beantragt, aber – wen wundert es – sämtlich abgelehnt wurden, so beispielsweise das Landarztquotegesetz zur Sicherung des medizinischen Nachwuchses im ländlichen Raum und im öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen, das Thüringer Landarztgesetz, weiterhin Reform der Ausbildungsfinanzierung in den Gesundheitsfachberufen, „Schulgeld für alle Gesundheitsfachberufe in Thüringen jetzt abschaffen“ – das hatten wir gestern erst – sowie „Die Situation der Apotheken in Thüringen – Apothekensterben im ländlichen Raum verhindern“. Mein Fazit: Solange nur an kleinen Stellschrauben gedreht, im Gesundheitswesen statt sozialer Marktwirtschaft eine sozialistische Planwirtschaft, sprich Mangelwirtschaft, befördert wird und andererseits global agierende Gesundheitskonzerne Renditen auf Kosten der Allgemeinheit erwirtschaften dürfen, wird es keine ausreichende Trendwende in der Gesundheitsversorgung geben können. Erschwerend kommen die mangelnde fachliche, finanztechnische und personelle Unterstützung sowie Begleitung seitens des Gesundheitsministeriums dazu. Eine gravierende Fehlleistung der Bundes- und Landesregierung stellt nicht zuletzt das Festhalten an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitswesen dar. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Garantiert gut versorgt – Medizinische Leistungen in ganz Thüringen sichern
Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich bin jetzt doch noch mal nach vorn gegangen nach der Rede vom Kollegen Plötner. Ich will noch mal kurz erklären: Unser Gesundheitsantrag „Garantiert gut versorgt […]“ war ein ganzheitlicher Gesundheitsantrag, der alle Facetten der gesundheitlichen Versorgung hier in Thüringen betrachtet hat. So was machen die anderen, machen die Koalitionsfraktionen nicht, macht auch die Regierung nicht, sondern es werden immer nur Teile herausgegriffen. Wir haben hier eine ganzheitliche Betrachtung gemacht, die natürlich dann auch im Umfang anders aussieht und auch einer anderen Beratung bedarf, dass man Teilaspekte hier herauslöst.
(Beifall CDU)
Aber was uns bei allem sehr, sehr wichtig war, ist, dass wir über den Inhalt dieses Antrags reden und nicht über Abstimmungsverhalten im Ausschuss, das eigentlich nicht öffentlich ist. Aber weil Sie es schon angesprochen haben, muss man sagen, dass es im Ausschuss für unseren Antrag keine Mehrheit gab, weil eine Oppositionsfraktion diesem Antrag nicht zugestimmt hätte. Warum es doch eine Mehrheit für unseren Antrag gab, das lag einzig und allein an der Minderheitskoalition, die im Ausschuss nicht vollzählig war. Das gehört auch zur Wahrheit.
(Beifall CDU)
Ich denke, das ist eine gute Grundlage, warum wir jetzt wieder zur inhaltlichen Diskussion zurückkehren sollten. Denn der Antrag ist gut. Die Punkte, die angesprochen sind, sind gut. Ich rufe Sie dazu auf, zum Inhalt zu kommen und dass wir hier eine vernünftige Lösung für diesen guten Antrag finden. Danke schön.
(Beifall CDU)
Garantiert gut versorgt – Medizinische Leistungen in ganz Thüringen sichern
Danke schön, Frau Präsidentin. Ich wollte noch mal kurz reagieren. Herr Dr. König, zu den parlamentarischen Gepflogenheiten gehört aber auch, dass sie in einem Ausschuss dargestellt und respektiert werden, auch wenn man die parlamentarischen Mehrheiten in dem exakten Moment mal nicht darstellen kann. Deshalb war das wirklich ein mehr als unglückliches Verfahren. Aber, ich denke, mit dieser gemeinsamen heutigen Ausschussüberweisung, die wir jetzt anpeilen, sollten wir das alles retten können. Ich freue mich auf die weiteren Ausschussberatungen inhaltlicher Natur. Ich sehe dem frohen Mutes entgegen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Garantiert gut versorgt – Medizinische Leistungen in ganz Thüringen sichern
Gibt es jetzt noch Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das sehe ich nicht. Die Landesregierung verzichtet auch auf einen Wortbeitrag. Wir haben eine Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung gehört. Gibt es sonst noch Überweisungen an irgendeinen Ausschuss, die hier beantragt werden? Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir jetzt über diese Ausschussüberweisung ab. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion der CDU und die Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Das ist die Gruppe der FDP und die Abgeordnete Meißner. Damit ist der Antrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen und wir können den TOP schließen. Wir kommen jetzt zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 11 in den Teilen Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2168 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/5584 dazu: Gesundheit und Wohlbefinden von Risikogruppen auch in Extremsituationen schützen Alternativantrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5641 Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3728 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/5585 Das Wort erhält Abgeordneter Dr. König für die Berichterstattung aus dem Ausschuss.
b) Lebensqualität von Seniorinnen und Senioren, pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderungen auch in der Corona-Pandemie sichern
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, die Anträge „Schutz des Lebens und seelischen Wohlbefindens von Seniorinnen und Senioren und anderen Risikogruppen während der Corona-Pandemie“ der CDU-Fraktion und „Lebensqualität von Seniorinnen und Senioren, pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderungen auch in der Corona-Pandemie sichern“ wurden durch Beschluss des Landtags in seiner 55. Sitzung am 23. Juli 2021 an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat beide Anträge in seiner 36. Sitzung am 14. Oktober 2021, in seiner 37. Sitzung am 21. Oktober 2021, in seiner 41. Sitzung am 9. Dezember 2021, in seiner 44. Sitzung am 27. Januar 2022 und in seiner 49. Sitzung am 2. Juni 2022 beraten. In seiner 41. Sitzung, also am 9. Dezember 2021, hat der Ausschuss eine mündliche Anhörung durchgeführt. Außerdem hat der Ausschuss zu dieser Zeit auch ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Wir waren in der Coronapandemie und haben die Zahl der Anzuhörenden, die vor Ort waren, begrenzt gehabt. Trotzdem hatte jeder, der angehört werden sollte, die Möglichkeit, sich auch schriftlich zu äußern. In der Ausschusssitzung am 2. Juni 2022 wurde über beide Anträge abgestimmt und beide Anträge wurden vom Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung abgelehnt.
(Beifall CDU)
b) Lebensqualität von Seniorinnen und Senioren, pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderungen auch in der Corona-Pandemie sichern
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, werte Zuschauer und vielleicht liebe Seniorinnen und Senioren an den Bildschirmen, wir haben heute hier einen Antrag auf der Tagesordnung, der eine ziemlich lange Genese hat und den wir hier im Plenum, aber auch im Ausschuss sehr intensiv beraten haben. Ursprünglich lag dem ein Antrag der AfD zugrunde, der sich mit der Einsamkeit von Seniorinnen und Senioren während der Coronapandemie beschäftigte, den die AfD-Faktion aber im Laufe der Beratung zurückgezogen hat, sodass es am Ende nur noch die Anträge der CDU-Fraktion und dann einen Alternativantrag der rot-rot-grünen Fraktionen gibt, die sich mit diesem durchaus wichtigen und auch sensiblen Thema beschäftigen. Wir haben uns im Sozialausschuss – Sie haben es gerade in der umfangreichen Berichterstattung gehört – im Rahmen einer Anhörung mit dem Inhalt der Schutzmaßnahmen während der Coronapandemie für Seniorinnen und Senioren in Thüringen beschäftigt. Ich kann Ihnen aus meiner langjährigen Erfahrung hier im Thüringer Landtag sagen, dass das eine der Anhörungen war, die wirklich besonders herzergreifend waren, weil hier auch Betroffene und viele, die mit den Betroffenen direkt in Kontakt standen, über ihre Erfahrungen während der Coronapandemie gesprochen haben. Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich diese Anhörung noch einmal zu Gemüte zu führen, denn ich glaube, da wurde sehr gut deutlich, was Fehlentscheidungen waren und was letztlich auch politische Entscheidungen mit Menschen in dieser sensiblen Altersphase machen. Ich will vielleicht beispielhaft zwei Dinge nennen. Zum einen hat die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte für Menschen mit Behinderungen uns verdeutlicht, wie sich Menschen mit Behinderungen während der Coronapandemie durch die Einschränkungen gefühlt haben. Ich glaube, viele von Ihnen wissen, welche Bedeutung ein geregelter Tagesablauf und vor allen Dingen soziale Kontakte für Menschen mit Behinderungen haben. Das ist während der Coronapandemie komplett weggebrochen und teilweise hatte das dann auch Auswirkungen auf die Familien, die ihre erwachsenen Kinder dann zu Hause betreuen mussten. Das ging bei vielen an die Substanz. Darüber hinaus gab es auch Berichte beispielsweise der Evangelischen Kirche, die darüber berichtete, dass es eben gerade in der letzten Lebensphase für Seniorinnen und Senioren, die beispielsweise in einem Heim sind, keine Möglichkeit gab, einen Zugang zu finden. Die Seelsorger mussten sich ihren Zugang erklagen. Oftmals konnten sich – aber das wissen Sie auch – Sterbende nicht von ihren Angehörigen verabschieden bzw. andersherum. Die Katholische Kirche schätzte im Rahmen der Anhörung ein, dass 80 Prozent der Pflegefälle während der Coronapandemie überhaupt nicht beachtet wurden und still litten. Auch die Lebenshilfe berichtete, wie Eltern mit Kindern mit Behinderungen teilweise alleingelassen oder überfordert waren. All das sind Erfahrungsberichte, die uns als CDUFraktion dazu gebracht haben, sich zu überlegen, wie wir mit diesen beiden Anträgen hier im Parlament umgehen. Diese Anhörung war für uns als Parlament ein wichtiger Spiegel dessen, dass uns das zweifellos richtige Argument des Schutzes der Schwächsten unserer Gesellschaft nicht derart aus den Augen verlieren lassen darf, dass sie gezwungen waren, ihre grundlegendsten Bedürfnisse, wie beispielsweise ihre Kontakte, komplett zurückzustellen. Vor diesem Hintergrund wollten wir aber insbesondere den mahnenden Worten im Rahmen der Anhörung Rechnung tragen. Beispielsweise sagte die AWO Thüringen: Wir haben keine Zeit und keine Lust für Parteiengeplänkel, vor allen Dingen, weil wir nicht wissen, wie die Coronapandemie weitergeht. Oder die Evangelische Kirche gab uns mit: Parteipolitische Profilierungen oder das Hin- und Herschieben von Schwarze-Peter-Karten sind nicht erwünscht. Ich denke, vor dem Hintergrund dessen, was ich Ihnen berichtet habe, ist das durchaus berechtigt. Deswegen haben wir uns als CDU-Fraktion dazu entschlossen, unseren Antrag und den Antrag von Rot-Rot-Grün nebeneinanderzulegen und gemeinsam zu schauen, welche die Dinge sind, in denen wir uns einig sind, wie wir aus dieser Situation gemeinsam lernen können, damit es am Ende den Betroffenen hilft. Deswegen bin ich froh, dass es möglich war, mit Rot-Rot-Grün in diesem Fall einen gemeinsamen Antrag zu formulieren, der Ihnen gestern hier als Alternativantrag vorgelegt wurde. Vor diesem Hintergrund möchte ich erklären, dass wir als CDU-Fraktion unseren Antrag zurückziehen und dafür werben wollen, dass dieser neue Antrag Zustimmung hier im Hohen Hause findet. Ich möchte ganz konkret ein paar Punkte aus diesem Antrag herausgreifen, die auch schon Inhalt unseres Antrags waren und die wir jetzt auch wieder verankern konnten: zum einen, dass auch zukünftig in ausreichendem Maße Besuche von Angehörigen und Freunden sicher ermöglicht werden sollen, dass die Impfquote und das Impfgeschehen besonders unter vulnerablen Gruppen – insbesondere Hochaltrigen – erfasst wird, dass das Pflegepersonal bei Feststellung einer Notlage und Personalknappheit von Dokumentationspflichten entlastet werden kann und dass es eine Befragung zu den Auswirkungen der Maßnahmen zur Bewältigung der Coronapandemie auf Pflegebedürftige in Zusammenarbeit mit dem Landesseniorenrat gibt, zum anderen aber auch die Feststellung, dass die Mitwirkungsrechte aus dem Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetz bei den Coronaverordnungen nur unzureichend durch die Landesregierung wahrgenommen wurden. Das muss künftig ernster genommen werden, darauf sollten wir alle achten. Wichtig ist mir letztlich noch ein weiterer Aspekt, der auch in der Anhörung besonders herzergreifend geschildert wurde, nämlich die Situation von pflegenden Angehörigen bzw. von ihren Liebsten, die zu Hause auf die Pflege ihrer Verwandten angewiesen sind. Was hier während Corona geleistet wurde – das möchte ich an dieser Stelle noch mal betonen –, war wirklich unglaublich. Wahrscheinlich können wir uns alle nur ansatzweise vorstellen, was die Angehörigen in dieser Situation durchgemacht haben. Deswegen bin ich froh über die Feststellung in unserem Antrag, dass diese gesellschaftlich bedeutende Arbeit mehr Anerkennung und Unterstützung durch die Gemeinschaft benötigt – und das nicht nur während der Coronapandemie.
(Beifall SPD)
Deswegen geht nun ein Prüfauftrag an die Landesregierung und dazu gehört aus Sicht der CDU-Fraktion auch, dass weitere Plätze in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege geschaffen werden. Ich bitte aufgrund dieser vorgenannten Argumente um die Zustimmung zu diesem gemeinsamen Antrag. Danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
b) Lebensqualität von Seniorinnen und Senioren, pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderungen auch in der Corona-Pandemie sichern
Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, ich möchte an die Worte von Frau Abgeordneter Meißner nahtlos anschließen. Sie hat in allererster Linie eine Anhörung geschildert, die wir im Sozialausschuss zu verschiedensten Anträgen durchgeführt haben und die an einigen Stellen tatsächlich unter die Haut ging. Es wurden hier Situationen geschildert, die in den letzten zwei Jahren zu großen Verwerfungen geführt haben, nicht nur aufgrund des tödlichen Virus, das wir als Gesellschaft gemeinsam bekämpfen, sondern auch aufgrund der Vereinsamung und der Maßnahmen, die wir getroffen haben, die im Einzelfall tatsächlich auch Leid zugefügt haben. An dieser Stelle will ich deswegen an die Worte von dem ehemaligen Bundesgesundheitsminister Spahn erinnern, der relativ zu Beginn der Pandemie sagte, wir werden uns nach der Pandemie viel verzeihen müssen. Jetzt sind wir noch nicht am Ende dieser Pandemie, das soll bitte auch nicht so klingen. Wir wissen nicht, welche Auswirkungen der nächste Herbst oder auch die Sommerwelle haben werden, wie sich das Virus weiter entwickeln wird. Aber wir sollten noch mal sehr klar haben: zum einen, dass es eine Situation gab, auch für die Politik, die zuvor so noch nie dagewesen ist. Es gab keine Blaupause dazu. Dieses Thema „Entschuldigung und demütiger Umgang in der Folge dieser Pandemie“ und auch in der Aufarbeitung der Maßnahmen sind zentrale Punkte. Deswegen bin ich sehr froh, dass infolge der Anhörung – und Frau Meißner hat es gerade geschildert, wie verschiedenste Akteure deutlich gemacht haben, welche Kritik sie auch an der Politik haben und hatten und welche Erwartungshaltung sie auf der anderen Seite auch haben – es uns gelungen ist, doch hier koalitionsübergreifend einen gemeinsamen Antrag vorzulegen, der diese Kritik ernsthaft reflektiert und aufnimmt und in die Zukunft hinein Verbesserungen sieht, wobei ich gleich eingangs sagen möchte, dass dieser Antrag und auch das Anhörungsverfahren natürlich nur ein Ausschnitt sein kann von dem, was insgesamt die Coronapolitik bedeutet und bedeutet hat für die Gesellschaft, und es, glaube ich, großer Anstrengungen auch im politischen Raum bedarf, das zu bewerten, auszuwerten und für die Zukunft zu verbessern. Was meinen wir also, wenn wir davon sprechen, dass wir Gesundheit und Wohlbefinden von Risikogruppen auch in Extremsituationen schützen wollen: Menschen, die zu diesen Risikogruppen gehören, das sind Hochaltrige, das sind Kinder und Jugendliche, das sind Menschen mit Behinderungen, Pflegebedürftige, Menschen mit geschwächtem Immunsystem. All die haben Anspruch auf einen besonderen Schutz durch die Gesellschaft. Politik, aber auch Angehörige, Betreuer, Pflegerinnen und Pfleger dieser Menschen haben eine besondere Verantwortung, für diesen Schutz die notwendigen Entscheidungen zu treffen, Entscheidungen in der Pandemie, die unter hohem Druck und vor allem anfangs bei großer Unsicherheit getroffen wurden und bei denen es immer um die Abdeckung von den Interessen einerseits dieser Menschen und andererseits der Schutzgüter ging, größtmöglicher Schutz vor Infektionen und einem möglichen tödlichen Verlauf und auf der anderen Seite geringstmögliche Einschränkungen dieser Güter, wie Einkommenserzielung, soziale Kontakte, Alltagsstruktur, Sinnstiftung und Kultur, all diese Einschränkungen, die wir erlebt haben. Jetzt möchte ich ein Stück weit noch mal sehr konkret auf den gemeinsamen Antrag eingehen, der – wie gesagt – ein Ausfluss der Anhörung ist nach der politischen Diskussion, der wir uns im Sozialausschuss gestellt haben. Frau Meißner hat es schon angedeutet, ich will es auch noch mal bestärken: Natürlich war ein zentrales Element, dass die Angehörigen von Risikogruppen vor allem von starken Kontaktbeschränkungen oder reduzierten Besuchsmöglichkeiten betroffen waren, was große Gefahren der Vereinsamung mitbrachte. Deswegen sagen wir: Auch dann, wenn in Extremsituationen Kontaktbeschränkungen notwendig sind, müssen insbesondere im ausreichenden Maße Besuche von Angehörigen und Freunden möglich sein. Dazu gehört es auch, dass wir in besonderen Momenten des Lebens, wie der Geburt eines Kindes oder dem Sterben oder der Beerdigung eines Menschen, nicht die Begleitung durch nächste und nahe Angehörige und Freunde untersagen. Ein zweiter Aspekt, den unser Antrag darstellt, ist, um insbesondere auf junge Menschen und ihre Familien noch mal einzugehen, denn sie haben unter den Einschränkungen der Pandemiebekämpfung auch besonders gelitten, das wissen wir durch Studien, das wissen wir durch Fallbeispiele, das wissen wir durch Erzählungen und aus den Erfahrungen in eigenen Familien: Junge Menschen haben nicht nur den Dank und die Anerkennung verdient, sondern müssen in Zukunft noch stärker mitreden können, beteiligt werden können und gefördert werden. Auch mit dem Thüringer Gesetz zur Stärkung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Seniorinnen und Senioren haben wir im Freistaat eine Vertretung der Seniorinnen und Senioren, den Landesseniorenrat und die Seniorenbeiräte vor Ort. Wir haben ihnen mit diesem Gesetz auch eine echte Mitsprache zugesichert. Doch gerade in der Coronapandemie wurden diese Gremien oftmals wenig oder gar nicht beteiligt oder eben erst dann, wenn sie gar nichts mehr beeinflussen konnten. Ich bin vor allem der Landesvorsitzenden Frau Hannelore Hauschild sehr dankbar für ihre klaren und offenen Worte in dieser Frage, die sie nicht nur in der Anhörung deutlich gemacht hat, sondern auch im Vorfeld der Diskussion, wie wir das in Zukunft verbessern können. Das führt mich dazu, dass wir aufpassen müssen, gerade in der Diskussion im Zusammenhang mit Corona, aber auch in der Frage Beteiligung in Gänze, dass wir das Stichwort Beteiligung und Mitbestimmung nicht zu einem hohlen Vogel machen, also zu einer leeren Hülle, wo die tatsächliche Beteiligung und Mitbestimmung nicht mehr stattfinden, sondern nur noch formal versucht wird, die Gremien abzuarbeiten. Ich glaube, hier gilt es, einiges an Beteiligungskultur in Thüringen weiterzuentwickeln. Auch ist deutlich geworden, dass wir bessere Informationen über die Lebenslagen und Bedürfnisse von Senioren brauchen, um sie besser politisch einordnen und Folgen daraus ziehen zu können. Deswegen bin ich hoffnungsfroh, dass wir bald über den 2. Thüringer Seniorenbericht sprechen können. Ich gehe davon aus, dass wir durch die Forderung, eine Umfrage, eine Studie gemeinsam mit dem Landesseniorenbeirat und dem Landesbehindertenbeirat und damit auch eine qualitative Befragung von besonders betroffenen Gruppen zu ihren Erlebnissen in der Coronapandemie zu machen, Aufklärung bekommen und das in Zukunft auch in die Qualität von Einrichtungen wie Pflegeeinrichtungen, aber auch Betreuungsangebote einfließen lassen. In Thüringen werden vier von fünf Pflegebedürftigen daheim gepflegt. Frau Meißner, Sie haben es schon angesprochen, auch ich will das noch mal sehr betonen: In der Öffentlichkeit kommen deren Interessen und die der pflegenden Angehörigen oft zu kurz. Gleichzeitig waren diese in der Pandemie teilweise besonders betroffen, weil Entlastungsangebote wie Tagespflegen geschlossen waren, mitunter auch über Zeiträume hinweg, die wir auch hier im Parlament nicht mehr verstanden haben. Sie erinnern sich an die Debatten, die wir zu den verschiedenen Verordnungen geführt haben. Deswegen ist es wichtig, dass wir uns in der nächsten Zeit intensiver mit der Frage von Entlastungsangeboten für häuslich Gepflegte, mit mehr Beratungsangeboten für pflegende Angehörige, mit mehr Anerkennung für Haushaltshilfen und mit dem Ausbau der Kurz- und Verhinderungspflege beschäftigen. Ein gutes Programm in diesem Zusammenhang ist AGATHE. Das haben auch alle Anzuhörenden bestätigt. „Älter werden in Gemeinschaft“, Thüringer Initiative gegen Einsamkeit ist ein geeignetes Instrument. Hier sind wir uns einig. Wir wollen es ausbauen, wir wollen es verstetigen, insbesondere mit den Kommunen in allen Städten und Gemeinden Angebote in diesem Zusammenhang schaffen. Ein Aspekt, den wir in diesem Antrag gar nicht in aller Gänze und Breite darstellen können, ist natürlich die Situation der Altenpflege, insbesondere der stationären Altenpflege. Hier kann man in einem Satz sagen: Natürlich muss die Situation weiter verbessert werden. Es braucht bessere Arbeitsbedingungen und die Vergütung der Pflegerinnen und Pfleger in den Altenheimen muss weiter steigen. Gute Pflege kostet Geld. Deshalb brauchen wir eine stärkere und solidarische Finanzierung der Pflege. Auch hier gab es verschiedenste Forderungen in den letzten Tagen im Vorfeld des Sozialgipfels, der am 14. Juni stattfinden soll. Darauf haben ja auch die Verbände und Interessensvertretungen sehr deutlich aufmerksam gemacht. Ein weiterer Aspekt, der in der Bekämpfung der Coronapandemie sehr deutlich wurde: Obwohl die Wirksamkeit der Impfungen unbestritten ist, hat Thüringen eine der deutschlandweit niedrigsten Impfquoten. Deswegen bitten wir die Landesregierung, die bisherige Impfkampagne zu evaluieren und für die nächste Welle klare Konzepte zu entwickeln, wie gerade auch Angehörige der Risikogruppen und die sie Betreuenden noch besser erreicht werden können. Ein paar Aspekte, die mir noch besonders wichtig sind und die unter diesem Eindruck der doch sehr klar auch geschilderten – Frau Meißner hat es gerade angesprochen – Aspekte insbesondere auch der Vertreter der Evangelischen und Katholischen Kirche stehen: Ein wesentlicher war – Sie hatten die AWO zitiert, man kann aber auch genauso gut den Vertreter der Evangelischen Kirchen zitieren, der sehr deutlich sagte, dass das politische Gezänk um die Bekämpfung der Coronapandemie für alle außerhalb von Politik nur eine weitere Erschwernis war und keine Klarheit gebracht hat. Darauf müssen wir Rücksicht nehmen. Das müssen wir berücksichtigen und es ist zu vermeiden, dass wir politisches Kapital aus dieser Krise schlagen wollen. Wir sehen, dass Familienverbände, Verbände der pflegenden Angehörigen nicht mehr darauf warten sollen, gefragt zu werden, sondern dass wir sie stärker und systematischer einbinden wollen. Dazu braucht es neue Beteiligungsformate. Insgesamt wird in der Öffentlichkeit und bei den Vereinen, Verbänden und Interessenvertretern eine mangelnde Kommunikation in der Coronapandemie beklagt. Es ist schwer verständlich, es gab ständig Veränderungen. Mitunter war eine Konfusion bei den verschiedenen Akteuren der Ebenen spürbar. Geltungsbereiche und Geltungszeiträume waren für verschiedene Akteure nicht mehr nachvollziehbar. Deswegen ist es wichtig, dass für die künftige Kommunikation in der Coronapandemie Prämissen aufgestellt werden: schnelle Verfügbarkeit, leicht verständliche Fassung aktueller Regelungen, mehr Stringenz und weniger Varianz bei Regelungen auf staatlicher Ebene. Es braucht vor Ort einen Ermessensspielraum und Pragmatismus auf der Ebene einzelner Einrichtungen, um bei einzelnen Menschen mehr Lebensnähe und Empathie zu ermöglichen, statt zu versuchen, alles in juristischer Klarheit und Eindeutigkeit zu formulieren. Wie es ein Vertreter sagte: Aus Vorsicht oder Angst etwas falsch zu machen, wofür man dann haftbar gemacht werden könnte, wurde dann noch viel mehr geregelt. Ich glaube, das ist etwas, was wir uns in die Zukunft hinein auch merken sollten. Alles in allem will ich festhalten, der Antrag greift viele zentrale Punkte auf und bringt wichtige Aufträge mit, darf aber noch nicht das Beschäftigen mit den Maßnahmen und den Folgen zur Bekämpfung der Coronapandemie als beendet erklären. Wir brauchen eine größere Aufarbeitung des Pandemiemanagements und geeignete Maßnahmen für den weiten Umgang der Pandemie. In diesem Zusammenhang möchte ich deutlich machen, dass ich es richtig finde, dass es hier einen gemeinsamen Antrag von CDU, Linken, SPD und Grünen gibt, um in die Zukunft hinein gemeinsame Leitplanken festzulegen. Ich möchte Sie bitten, diesem Antrag zu folgen und ziehe damit den Antrag von Linken, SPD und Grünen in der Drucksache 7/3728 zurück. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Lebensqualität von Seniorinnen und Senioren, pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderungen auch in der Corona-Pandemie sichern
Das brauche ich dieses Mal nicht. Ich habe dieses Mal 10 Minuten Zeit. Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt gucken Sie so skeptisch.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Es geht
auch kürzer!) Es ist doch ein durchaus zentrales, wichtiges Thema. Vielen Dank all denen, die das heute als geeinten Antrag vorgelegt haben. Es ist richtig, nach eigenen Verfehlungen zu gucken, eben auch in der Coronapandemie, nicht zuletzt von der Politik, die lange Zeit auch unwissend ein Stück weit im Dunkeln oder im Nebel der Unkenntnis getappt ist, bis man Stück für Stück die Wirkung der eigenen Maßnahmen gespürt hat. Insofern ist es richtig, gerade den vulnerablen Gruppen Raum zu geben, auch darüber in den Diskurs einzutreten, was eigentlich die Maßnahmen sind, damit die Belastungen bei nächsten pandemischen Ereignissen oder in Hotspotregionen usw. usf. tatsächlich minimiert werden können. Da steht viel in diesem Antrag, und wir haben eine Anhörung gehabt, die mir noch sehr im Sinn ist, nicht nur, weil eindrücklich beschrieben worden ist, was auch Frau Meißner hier zitiert hat, was Denny Möller hier zitiert hat, sondern eben auch in ihrer Länge. Es waren nicht nur wenige, sondern sehr viele, die auch viel zu sagen hatten. Insofern ist, was in den Feststellungen, was bei der Frage Aufforderung an die Landesregierung steht, Impfkampagne usw., alles richtig. Aber was mir oder was uns hier an diesem Antrag fehlt, ist das, was auch schon vor der Coronapandemie problematisch war. Man hört allenthalben, Corona habe wie ein Brennglas gewirkt und noch mal die Schieflage, in der gerade unsere Versorgungssysteme schon vor der Pandemie gewesen sind, noch mal sehr viel deutlicher herausgearbeitet. Da fehlen mir tatsächlich hier konkrete Ansätze, was man wirklich besser machen möchte, denn das Problem „Vereinsamung in der Gesellschaft“ ist kein neues Problem. Die Frage der daraus folgenden psychologischen Betreuung, die Kapazitäten für diese Betreuung ist kein neues Problem, ist kein Problem, was in der Coronapandemie plötzlich gegenwärtig wurde, sondern eins, womit wir uns auch schon zumindest in der Gesundheitspolitik vorab befasst haben. Das ist eben nicht nur eins, was Mental Health, die Betreuung, der Akutversorgung betrifft, und zwar nicht nur der Älteren unter uns, weil sie einsam sind, weil sie vielleicht besonders belastet sind, sondern gerade auch Jüngere betrifft. Da fehlt mir die einfachste Möglichkeit, wie man so etwas regeln kann, nämlich auf die Partner, die für die Versorgung in diesem Land zuständig sind – in dem Fall auf die Kassenärztliche Vereinigung – zuzugehen und eben mehr Sitze freizumachen, notfalls für Sonderbedarfszulassung, damit man überhaupt die Kapazitäten hat, die heute schon so gering sind. Was wir bei der Frage haben, das weiß auch jeder von uns, wenn im Umfeld oder bei Bürgern Betroffenheit da ist, dass man im Akutfall tatsächlich einen Termin zeitnah hat und nicht ein halbes/dreiviertel Jahr warten muss, bis man Betreuung hat, weil auch psychische Krankheiten am Ende das sind, was schon im Namen steckt, nämlich Krankheiten, die einer Behandlung bedürfen. Trotzdem, Beteiligungsformate sind okay, überhaupt keine Frage, auch Evaluierung ist völlig in Ordnung. Aber einen kritischen Punkt will ich auch noch mal ansprechen, der jetzt hier noch nicht drinsteht, wahrscheinlich auch bewusst nicht drinsteht. Das ist: Wie können wir eigentlich nicht nur in der psychischen Behandlung bei Akut- und Therapieressourcen besser werden, sondern wie können wir mehr Personal in den pflegenden Berufen bekommen, die ja dann den Job machen in den stationären Einrichtungen, von denen wiederum hier im Antrag die Rede ist oder war? Da halte ich den Vorschlag für sehr problematisch, den die Kolleginnen und Kollegen der SPD gemacht haben, hier einfach auf eine Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden zu gehen bei vollem Lohnausgleich. Das klingt erst mal schön für den einzelnen Betroffenen, das ist auch schön, aber es ist halt nicht klug. Das ist deswegen nicht klug, weil die Forderung noch nicht mal durch die Beschäftigten aufgemacht wird, weil genau das zu einem führen würde – das ist eine Frage der Mathematik, die lässt sich auch politisch nicht überwinden; ich weiß, bei manchen gibt es eine politische Mathematik, die weicht davon ab –: Wenn Sie einen Personalkörper mit einer gesamtpotenziellen Stundenkapazität haben und sie reduzieren den um einen Faktor, in dem Fall um den Faktor 10, um den Faktor 8 oder 5 auf 30 Stunden, dann fehlen Ihnen sofort nicht nur 100.000, sondern 150.000 Pflegefachkräfte.
(Zwischenruf Abg. Merz, SPD: Deshalb
macht man das ja stufenweise!) Dass man das noch über einen vollen Lohnausgleich machen will, ist das eine. Aber was brauchen wir denn, wenn wir mal den Beschäftigten zuhören? Die wollen nicht weniger arbeiten, sondern sie wollen weniger häufig arbeiten müssen, und zwar muss die Belastung sinken, indem ein Kollege dazukommt. Das ist übrigens das, was die Kolleginnen und Kollegen aus Krankenhäusern und stationären Einrichtungen sagen. Sie selbst arbeiten nicht zu viel an Stunden, sondern zu häufig und dann immer an den Wochenenden und an den Feiertagen.
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Was ist denn
zu viel? Zu häufig, oder zu viel?) Nein, es gibt ein Arbeitszeitgesetz, es ist nicht zu viel. Ganz so einfach ist es eben nicht. Das wissen Sie doch auch. Es wird über Zeitarbeitsfirmen Personal zugekauft, das ist doch überhaupt keine Frage, aber nicht an den kritischen Tagen, sondern zur Absicherung der Stundenkonten.
(Beifall DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Sie reden, als wären es Waren. Das sind Menschen! Das ist keine Ware!)
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das
ist ja bei der FDP nichts Neues!) Ich habe nicht gehofft, dass es eine intellektuell hochwertige Debatte wird. Sie zeigen, dass ich damit recht hatte. Die Frage ist, wie machen wir den Beruf interessanter. Und auch da gibt es Forderungen, die aus der Pflege kommen. Das ist nämlich die Frage der Delegation ärztlicher Leistungen. Das ist das, dass die Kolleginnen und Kollegen dort eingesetzt werden können, was sie auch in ihren Funktionen können, was sie gelernt haben, was sie auch über Erfahrungswerte abbilden können.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Ist
da auch die Bezahlung angemessen?) Das ist eine sehr lange Forderung und ich hätte mir sehr gewünscht, dass genau diese hier auch wieder kommt, damit wir den Beruf tatsächlich attraktiv machen und nicht nur über eine Attraktivität des Berufsbilds sprechen, wenn wir über Akademisierung sprechen. Wir brauchen nicht mehr Führungskräfte, sondern wir brauchen mehr Menschen am Patienten. Der Job ist herausfordernd, der Job kann aber Spaß machen, wenn die eigene Kompetenz entsprechend wertgeschätzt wird. Dazu gehört auch eine angemessene Vergütung. Aber es gehört auch dazu, die Kompetenz anzuerkennen, die die Kolleginnen und Kollegen jeden Tag vor Ort beweisen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Insofern sind das die beiden Punkte, die uns an diesem Antrag als konkrete Punkte fehlen. Das wird uns aber nicht davon abhalten, diesem Antrag unsere Zustimmung zu geben. Insofern freue ich mich, dass in dem Fall noch grün ist, das heißt, ein bisschen Redezeit ist noch übrig. Vielen Dank.
b) Lebensqualität von Seniorinnen und Senioren, pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderungen auch in der Corona-Pandemie sichern
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben jetzt schon sehr viel über die beiden Anträge von CDU und von Rot-Rot-Grün gehört, ich will das an der Stelle nicht noch mal wiederholen, das war ja auch in der Berichterstattung schon zu hören, warum das so ist, dass der gemeinsame Antrag mit dem Namen „Gesundheit und Wohlbefinden von Risikogruppen auch in Extremsituationen schützen“ entstanden ist. Das finde ich gut und richtig. Denn wir müssen für den Herbst – und keiner weiß, wie die pandemische Situation im Herbst ist – gerüstet sein; die Interessen gerade der Pflegebedürftigen, Behinderten und Älteren sind zu berücksichtigen und die sozialen Folgen müssen gerade hier besser abgefedert werden. Dass Einsamkeit und fehlende soziale Teilhabe ein Riesenproblem ist, haben wir gerade in der Pandemie gemerkt, wo sich das dramatisch zugespitzt hat. So notwendig die kontaktbeschränkenden Maßnahmen in den Coronawellen waren, um Leben zu schützen, so schwer erträglich waren sie aber auch für diejenigen, die besonderen Schutz benötigten. Unser gemeinsamer Antrag fasst zusammen, was wir jetzt für besonders notwendig halten, was wir meinen aus der Pandemie gelernt zu haben und was wir von der Landesregierung fordern und erbitten. Im besten Fall befinden wir uns in einer Übergangsphase vom pandemischen in ein endemisches Geschehen, haben sozusagen gerade eine kleine Atempause. Aber wir wissen halt nicht, wann Corona wirklich keine flächendeckende Bedrohung mehr sein wird, und wir müssen für den Fall des Auftretens ähnlicher lebensbedrohlicher Szenarien gewappnet sein. Dazu brauchen wir gute, kurzfristig greifende Maßnahmen ebenso wie einen wirklichen Aufbruch, der langfristige Ziele setzt. Ich möchte einige nennen. Unsere Landesprogramme müssen weiterentwickelt und weiter gut finanziell ausgestattet werden. Die Unterstützungsstrukturen für pflegebedürfte Menschen, die Interessenvertretungen für pflegende Angehörige müssen ausgebaut werden, auch mehr Angebote für die fachkundige Beratung müssen her. Und wir müssen bei unserer Planung die Interessen der Thüringer Seniorinnen und Senioren besser mitdenken, wie die in der heranwachsenden Generation. Um das zu bewältigen und damit wir aus den vergangenen beiden Jahren auch lernen, möchten wir die Auswirkungen der Pandemie untersuchen lassen und brauchen dazu auch die Expertise, Mitwirkung und Beteiligung der Interessenvertretungen. Wir wissen inzwischen um die Gefährlichkeit der Pandemie für die körperliche und psychische Gesundheit und um die Folgen der Kontaktbeschränkungen für die körperliche und kognitive Funktionsfähigkeit und Teilhabe. Soziale Isolation, Einsamkeit, verringerte körperliche Aktivität und mangelnde Versorgungskontinuität sind Gesundheitsrisiken. Wir wissen um die Notwendigkeit, aber auch um die Chancen der gesellschaftlichen Sensibilisierung für die Bedarfslagen von Menschen in den verschiedenen Lebenskontexten. Gestatten Sie mir deshalb, an dieser Stelle noch einmal die ins Wort zu heben, die nicht vergessen werden dürfen und die sich eben nicht über die Lockerungen der Coronaschutzmaßnahmen freuen können. Es gibt immer Menschen, die sich vergessen fühlen, die sich selbst nicht ausreichend schützen können und die stärker wie wir alle auf die Vorsichts- und Rücksichtnahme anderer angewiesen sind. 36,5 Millionen Menschen in Deutschland haben laut Robert Koch-Institut ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf, 21,6 Millionen Menschen ordnet das RKI der Hochrisikogruppe zu. Für manche dieser Menschen fühlt sich der Wegfall vieler Coronaregeln eben nicht nach Freiheit an, sondern bedeutet wieder mehr Einschränkung und mehr Rückzug. Diese Menschen sind auf unsere Solidarität angewiesen, für die ich hier noch einmal werben möchte. Deshalb bin ich froh, dass unser Antrag die Landesregierung auch auffordert, die bestehende Impfkampagne und bei einer eventuell weiteren Pandemiewelle die Teststrategie und Priorisierung fortlaufend zu evaluieren und dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend Testmöglichkeiten existieren und ein lückenloser Impfschutz möglich ist. Denn was uns schützt, das schützt auch die, die sich nicht selbst ausreichend schützen können. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Lebensqualität von Seniorinnen und Senioren, pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderungen auch in der Corona-Pandemie sichern
Vielen Dank. Ich würde dann noch einmal um ein wenig Ruhe bitten, es ist gerade wieder sehr laut und hier vorne für die Rednerinnen und Redner nicht einfach, wenn es so laut ist. Als Nächstes erhält für die Fraktion Die Linke Abgeordnete Eger das Wort.
b) Lebensqualität von Seniorinnen und Senioren, pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderungen auch in der Corona-Pandemie sichern
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, wir alle können uns an die notwendigen Beschränkungen und Einschränkungen der Kontakte in Pflegeheimen, in der häuslichen Pflege und in Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen erinnern. Die Pandemie hat mit diesen effektiven Mitteln zum Schutz vor einer Erkrankung an COVID-19 vor allem ältere, vorerkrankte Menschen und Menschen mit Behinderungen vor besondere Herausforderungen gestellt. Es war ein Leben einerseits mit strengen Einschränkungen und der Angst vor einer Ansteckung und auf der anderen Seite das Bedürfnis nach persönlichen Gesprächen und Besuchen durch die Familie oder Freunde. Deshalb haben wir auch während der zweiten bzw. dritten Pandemiewelle einen Antrag der Koalitionsfraktionen eingebracht, der sich intensiv mit dem für uns wichtigen Thema der Sicherung der Lebensqualität von Seniorinnen und Senioren, pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung in der Coronapandemie beschäftigt. Nach einer umfangreichen Anhörung zum Antrag und der Entwicklung des Pandemiegeschehens wollen wir mit dem nun neu eingebrachten Alternativantrag der Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion in Drucksache 7/5641 gemeinsam ein Zeichen setzen. Deshalb bin ich sehr dankbar, auch der CDU-Fraktion gegenüber, dass wir hier eine gemeinsame Lösung gefunden haben. Mit den Inhalten und Forderungen des neuen Antrags an die Landesregierung sind wir gut vorbereitet für die nächste Welle der Pandemie. Unsere Fraktion hat sich im Ausschuss zu unserem ursprünglichen Antrag enthalten, weil er sich zum einen nicht auf das aktuelle Pandemiegeschehen bezog und zum anderen wollten wir den Weg frei machen, einen aktuellen und qualifizierten Alternativantrag beschließen zu können. Für uns Linke ist es wichtig, mit dem vorliegenden Alternativantrag den Fokus weiterhin auf die vulnerablen Gruppen zu richten, aus der Coronapandemie der letzten Jahre zu lernen und die Weichen für die Rahmenbedingungen künftigen Pandemiemanagements zu stellen mit dem deutlichen Signal, der Verantwortung gegenüber diesen Gruppen gerecht zu werden und vor allen Dingen auch Vereinsamung vorzubeugen. Denn gerade das Problem der Einsamkeit in Pflegeheimen, in der häuslichen Pflege oder in Wohnheimen hat sich während der Pandemie erheblich verschärft. Dies zeigen nicht nur die persönlichen Gespräche mit betroffenen Menschen, mit Vereinen und Verbänden, sondern auch eine Studie zur Situation der häuslichen Pflege des VdK-Bundesverbands. Das künftige Pandemiemanagement muss deshalb sensibilisiert werden und soll vor allem Vereinsamung vorbeugen. Aus den zahlreichen schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen der Anhörung haben wir sehr gute Anregungen in Bezug auf die Ausgestaltung des Pandemiemanagements mitgenommen, die wir in dem vorliegenden Antrag aufgreifen wollen. Ich möchte nur einige Beispiele nennen, die wir mit dem vorliegenden Antrag angehen wollen und die uns als Fraktion Die Linke von besonderer Bedeutung sind. Ich möchte diese Forderungen noch einmal erwähnen, auch wenn sie von meinen Kolleginnen und Kollegen bereits benannt wurden. So braucht es zum einen einen anderen Einbezug der Belange der Seniorinnen und Senioren in das Management, beispielsweise durch eine gute Zusammenarbeit mit dem Landesseniorenrat. Zum anderen sollen die Auswirkungen der Maßnahmen der Pandemie auf die Lebensqualität von Seniorinnen und Senioren und Menschen mit Behinderung durch eine Befragung umfassend evaluiert werden, denn sie haben diese Situation ganz unterschiedlich erlebt. Und wir brauchen Rückschlüsse auf gesundheitliche und soziale Folgen, um daraus angepasste Maßnahmen ableiten zu können. Außerdem wollen wir mit dem neuen Antrag weitere Schritte zur Entlastung der pflegenden Angehörigen und Beratungsstrukturen und Angebote für sie überprüfen – eine Forderung, die wir hier schon mehrfach gehört haben, eben, weil sie so wichtig ist. Das haben auch die Stellungnahmen des VdK, des Landespflegerats und des Vereins wir pflegen e. V. in der Anhörung sehr deutlich gemacht. Weiterhin soll der vorliegende Alternativantrag aufzeigen, dass bereits vorhandene Programme der Landesregierung wie das Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben der Generationen oder das Programm AGATHE auch gerade im Pandemiegeschehen gegen Vereinsamung wirkten und wirken und dass die Programme in ganz Thüringen umgesetzt werden sollen. An dieser Stelle, Herr Montag, möchte ich Sie korrigieren: Wir haben bereits ein Programm gegen Einsamkeit und Vereinsamung älterer Menschen, und das ist auch sehr wichtig. Bevor ich zum Ende komme, noch eine Anmerkung: Fest steht, die Coronapandemie hat die Landesregierung mit neuen, vorher nie dagewesenen Fragen und Aufgaben konfrontiert, auf die es schnell zu reagieren galt. An dieser Stelle möchte ich mich für das Pandemiemanagement der Landesregierung der letzten Jahre bedanken, die versucht hat, in den schwierigen Lagen stets besonnen und mit geeigneten Maßnahmen zu reagieren.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich bin sicher, der vorliegende Alternativantrag zeigt, auch im aktuellen Stadium der Pandemie nehmen wir die Belange der vulnerablen Gruppen sehr ernst und haben gute Vorschläge zum Schutz dieser Risikogruppen für die nächste Welle in der Pandemie. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Lebensqualität von Seniorinnen und Senioren, pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderungen auch in der Corona-Pandemie sichern
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Coronamaßnahmen haben in unserer Gesellschaft zu erheblichen Härten geführt, egal, ob in der freien Wirtschaft, ob bei Kindern, die beispielsweise im überwiegenden Maße im Vergleich zu vorher an Übergewicht leiden, Auszubildenden oder Studenten. Keine gesellschaftliche Gruppe war ausgenommen von diesen Härten, die die Coronamaßnahmen hervorgerufen haben. Und eben auch die Senioren: Die Senioren hat es ganz besonders hart getroffen. Dies zeigte auch unsere Anhörung im Ausschuss. Ich möchte einige Zuschriften zitieren, damit Sie einen Eindruck bekommen, was es an Auswirkungen gab, zum Beispiel von der Marie-Seebach-Stiftung Weimar – Zitat –: „Ein relativ kurzer Lockdown in einem Teil des Heimes hat erneut zu einer sichtbaren Unterversorgung der Pflegebedürftigen mit sinnstiftenden Angeboten geführt. Jede ‚Absonderung‘, einzeln oder etagenweise, jedes Besuchsverbot bringt eine essentielle Unterversorgung mit sich, die viel weniger beachtet wird als die rein physischen Elemente des sogenannten ‚täglichen Lebens‘. Menschen in Absonderung oder mit Besuchsverbot, einzeln oder in Gruppen, leiden extrem unter dieser Isolation. Diese Vereinsamung wirkt sich psychisch und physisch aus, z.B. sichtbar durch Bewegungsmangel, Appetitlosigkeit, allgemeine Schwäche, depressive Stimmungslage, Resignation. Ein Mensch in Absonderung wird zusätzlich zu hygienisch notwendigen Trennungen auch sonst gemieden, im Tagesablauf ‚rationalisiert‘, die Häufigkeit an Begegnung, Gespräch und Beziehung sinkt. Ohne das restlos beweisen zu können, erhöht dieser Prozess möglicherweise sogar die Sterberate. Auch Mitarbeiter erleben Angst, Anspannung, Schlafmangel, Sorge um die eigene Familie, Zweifel an der Fähigkeit, die Situation zu meistern usw. Die Phase solcher Erlebnisse dauert nun bereits rund 20 Monate.“ – Die Zuschrift stammt aus dem November 2021. – „Die Fokussierung auf eine Impfpflicht für die Berufsgruppe als ‚einzige Lösung‘ der Krise könnte den negativen Druck erhöhen. Anstelle der ‚moralischen Keule‘ vermisse ich“ – also aus Sicht der Stiftung geschrieben – „wirkliche Aktivitäten der wissenschaftlich fundierten Aufklärung des Personals durch die Politik.“ Auch andere Zuschriften belegen diesen Eindruck, beispielsweise die Alzheimer Gesellschaft Thüringen: „[...] aus unserer Sicht haben gerade Demenzkranke unter fehlenden Kontakten sehr gelitten, – sie benötigen vor allem Kontakte auf emotionaler Ebene mit Angehörigen, – es wurden sogar Ehepaare monatelang getrennt, – in der Sterbephase war eine Begleitung in vielen Fällen nicht möglich.“ Und jetzt am Ende: „Aus unserer Sicht/den Rückmeldungen aus unseren Beratungen [...] haben die Besuchsbegrenzungen sehr zur Einsamkeit beigetragen. Bedauerlicherweise tun sie das immer noch:“ – wie gesagt, aus dem November 2021 – „Konkretes Bsp.: (Erfurt): Mutter zweifach geimpft im Pflegeheim, Tochter, 3-fach geimpft. Trotzdem durfte die Tochter ihre Mutter nicht besuchen.“ Diese schrecklichen Schicksale haben die Coronamaßnahmen verursacht und darum lehnen wir sie vollumfänglich auch für die Zukunft ab, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD)
Und weil das für uns in der Coronaphase schon sehr früh erkennbar war, was hier in die falsche Richtung geht, haben wir bereits am 4. November 2020 unseren Antrag „Vereinsamung und Erkrankungen von Senioren durch Corona-Einschränkungen verhindern“ eingebracht. Eine Forderung damals war unter Punkt II.4., „dass die Bewohner von Alten- und Pflegeheimen unter Einhaltung der Hygienevorschriften uneingeschränkt Besuch empfangen können.“ Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Zuschriften bestätigen unsere Position von damals.
(Beifall AfD)
Es wäre viel Leid verhindert worden, hätte man damals auf uns gehört. Nun, der Antrag zog sich eine ganze Weile hin, er wurde aufgrund der umfangreichen Tagesordnung nicht im Plenum behandelt, sodass wir ihn dann veraltet im Sommer 2021 zurückgezogen haben. In der Zwischenzeit gab es Alternativanträge von CDU und Rot-Rot-Grün. Dazu gab es eben wie angesprochen die Anhörung, in der dann zu Ihren einzelnen Alternativanträgen Stellung genommen wurde. Ich möchte auch aus diesen Stellungnahmen einmal zitieren, zum Beispiel vom Landesseniorenverband Thüringen e. V. – Zitat –: „[Der] Landesseniorenverband Thüringen e.V. begrüßt die Tatsache, dass sich der Landtag mit seinen Ausschüssen mit den seelischen Wohlbefinden und Impfungen und Pflege befasst. Leider lösen die die Anträge und Befragungen das Problem nicht. […] Die Pfleger/innen sind an der Belastbarkeitsgrenze und die Patienten haben nervliche Belastungen, weil Kontaktbeschränkungen dadurch entstehende Einsamkeit nicht durch irgendwelche Programme und Angebote ausgeglichen werden […].“ Stellungnahme von wir pflegen! Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e. V. – Zitat –: „Ich möchte […] [weitere] Fragen aufzeigen, auf die es […] keine [konkreten] Antwort[en] gab: Was passiert, wenn der Pflegedienst wegen Quarantäne nicht mehr kommt? Wer macht die Wundversorgung und setzt Spritzen am Tag, an dem der Anruf gekommen ist und an den nächsten Tagen? Wie kann man seiner Berufstätigkeit nachgehen, wenn die Tagespflege über Monate geschlossen ist? Wann kann man mal kurz Luft holen oder auch nur Lebensmittel einkaufen gehen oder selbst zum Arzt?“ Weder in den zwei Einzelanträgen noch in dem gemeinsamen Antrag dazu bisher ein Wort. Dann ein weiteres Zitat aus ebendieser Zuschrift: Es sei wichtig, „dass die Auswirkungen auf die psychische [und physische] Gesundheit pflegebedürftiger Menschen thematisiert werden sollen.“ Das steht auch so in Ihrem gemeinsamen Antrag und das wird in dem gemeinsamen Antrag auch so getan. Aber: „Aus unserer Sicht sollte dabei aber beachtet werden, dass es bei dieser Gruppe nicht nur um Senioren geht, da Pflegebedürftigkeit häufig ausschließlich in Verbindung mit Alter gesehen wird. Ähnlich wie bei Berichten über die Situation von Kindern, bei denen auch die Folgen für die Eltern thematisiert werden, müssten auch hier die sorgetragenden Angehörigen einbezogen werden.“ Dies geschieht in Ihrem gemeinsamen Antrag und in den Einzelanträgen nicht. Zuschrift Alzheimer Gesellschaft e. V.: „pflegende Angehörige von Demenzerkrankten wurden bisher eher vergessen“, so auch in Ihrem gemeinsamen Antrag. Auf die Frage, wie in der Pflegeeinrichtung sichergestellt werden kann, dass unter Pandemiebedingungen die Selbstbestimmungsfähigkeit pflegebedürftiger Menschen erhalten bleibt, wird von der Alzheimer Gesellschaft der Wunsch geäußert: „Besuche weiterhin ermöglichen“. In Ihrem Antrag steht: Besuche „in ausreichendem Maße“ ermöglichen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist für uns nicht akzeptabel. Was „in ausreichendem Maße“ bedeutet, müssen schon die Angehörigen und die Betroffenen selbst entscheiden und nicht die Politik, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD)
Und zu guter Letzt der Beauftragte der Evangelischen Kirche beim Landtag: „verordnete Einsamkeit sowie ein einsames Leiden und Sterben ohne sozialen Kontakt zu nahen Angehörigen tangiert elementar die Menschenwürde sowohl des Pflegebedürftigen als auch seiner Angehörigen“ – auch dazu nichts in Ihrem Antrag. Es gibt aber durchaus auch positive Aspekte, beispielsweise, dass endlich dafür eingetreten wird, dass Interessenverbände und Interessenvertretungen mitbestimmen können/sollen, beispielsweise im Landespflegeausschuss und über den Verband Thüringen für gute Pflege. Darum werden wir diesem Alibiantrag zwar nicht zustimmen, aber wir werden uns der Stimme hier enthalten, weil uns ein ganz bestimmtes und wichtiges Bekenntnis in Ihrem Antrag fehlt, nämlich das Bekenntnis dazu: nie wieder Lockdown und nie wieder Kontaktbeschränkungen in Seniorenheimen. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall AfD)
b) Lebensqualität von Seniorinnen und Senioren, pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderungen auch in der Corona-Pandemie sichern
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordneten, liebe Zuhörer, wir Menschen sind alle soziale Wesen, sozialer Kontakt ist ein wichtiges Lebenselixier. Viel Leid ist durch die Maßnahmen entstanden. Ich finde es schade, dass meine Vorschläge aus dem Juni 2020, die ich dem Sozialministerium unterbreitet habe, kein Gehör gefunden haben. Denn genau diese Vorschläge hätten viel Leid verhindert. Diese Vorschläge habe ich mit Fachleuten erarbeitet, die nicht dem Mainstream der sozialen Kontaktbeschränkungen entsprachen. Es ist aber gut, dass hier eine Lernfähigkeit einsetzt und die Einsicht kommt. Nur für manche Leute kommt es zu spät. Hier werden jetzt andere Rahmenbedingungen gesetzt. Das ist gut, das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Aber auch in diesem Vorschlag bleiben noch viele Wünsche offen. Ich werde an dieser Stelle nicht müde, erneut einzufordern, dass gerade in Alten- und Pflegeheimen eine regelmäßige Vitamin-D-Kontrolle stattfinden sollte und durch Sublimierung oder UVB-Bestrahlung der Spiegel der Bewohner aufgebessert wird. Wir wissen, dass ca. 75 Prozent der Heimbewohner unter akutem Vitamin-D-Mangel leiden. Die Immunität dieser Menschen muss gestärkt werden. Das mit dem Vitamin-D taucht auch in Pflegehinweisen der KV aus dem November 2020 auf. Ich würde mir wünschen, dass das konsequenter umgesetzt wird. Ich nehme das auch zum Anlass, auch bei anderen Maßnahmen kritische Stimmen mehr ernst zu nehmen, das anzumahnen, um nicht in ein bis zwei Jahren wieder zu sagen: Ach, wir müssen viel verzeihen. Mehr Offenheit gegenüber kritischen Stimmen würde viel Leid vermeiden. Vielen Dank.
b) Lebensqualität von Seniorinnen und Senioren, pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderungen auch in der Corona-Pandemie sichern
Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor, auch die Landesregierung hat sich nicht zu Wort gemeldet, sodass wir jetzt abstimmen.
(Beifall DIE LINKE)
Ich will noch mal ganz kurz zusammenfassen: Es gab jetzt zwei Anträge, die zurückgezogen wurden. Das ist einmal der Alternativantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/2168. Damit fällt auch die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/5584 zu diesem Alternativantrag weg. Und zurückgezogen ist der Antrag der Koalitionsfraktionen in der Drucksache 7/3728. Damit fällt auch die Beschlussempfehlung dazu in der Drucksache 7/5585 weg, sodass wir nur noch über den Alternativantrag der Koalitionsfraktionen und der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/5641 abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP und die CDU. Frau Abgeordnete Bergner stimmt dem Antrag auch zu. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Gibt es Enthaltungen? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist diesem Antrag stattgegeben und zugestimmt.
(Beifall SPD)
Wir können dann diesen Tagesordnungspunkt schließen und damit auch die heutige Plenarsitzung. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend. Wir setzen morgen fort um 9.00 Uhr mit Tagesordnungspunkt 12.