Jonas Urbach
Beratung des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien; KOM (2022) 156 endg. – gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Drucksachen 7/5636, 7/5651 und 7/5653)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach der großen Einmütigkeit, die wir eben hier erzielen konnten, freue ich mich, dass wir über ein weiteres wichtiges Thema sprechen können. Die Fraktion der CDU beantragt zu dem im Frühwarndokument vorliegenden Vorschlag – die Richtlinie wurde genannt –, Verhältnismäßigkeitsbedenken geltend zu machen. Für die Ausübung der Zuständigkeit der Europäischen Union gilt neben dem Grundsatz der Subsidiarität zugleich auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der das Handeln der EU-Organe beschränken soll. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sollen die von der EU vorgesehenen Maßnahmen nicht über das zur Erreichung bestimmter Ziele der Verträge erforderliche Maß hinausgehen. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit ist in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union festgeschrieben – ich darf zitieren –: „Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehen die Maßnahmen der Union inhaltlich wie formal nicht über das zur Erreichung der Ziele der Verträge erforderliche Maß hinaus.“ Herr Kollege Gleichmann hatte im Ausschuss dazu auch verschiedene Ausführungen gemacht. Um nicht mehr und nicht weniger geht es. Aufgrund der ambitionierten Zielvorgaben, des enormen Umfangs der umzusetzenden Maßnahmen sowie auch wegen der absehbaren enormen Kosten und des auch absehbaren bürokratischen Mehraufwands für die betroffenen Bereiche von Landwirtschaft und Industrie werden erhebliche Bedenken gegenüber der Einhaltung des oben genannten Verhältnismäßigkeitsprinzips nach Artikel 5 gesehen. Mit dieser Erkenntnis steht die CDU-Fraktion ganz offenkundig nicht allein. Sie wird nicht nur außerhalb Thüringens in anderen Bundesländern geteilt, sondern ebenfalls von einer Mehrheit der Fachexperten diesen Hohen Hauses in den Fachausschüssen für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten sowie für Umwelt, Energie und Naturschutz und des Thüringer Wirtschaftsministeriums, die jeweils im Ergebnis ihrer Beratungen Bedenken hinsichtlich der Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes geltend gemacht haben – im Übrigen, Frau Kollegin Henfling, im Wirtschaftsausschuss sogar einstimmig. Auch dort gab es anderslautende Äußerungen in der Diskussion im Ausschuss. Wir haben da noch mal nachgeforscht. Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund dieses eindeutigen Votums der Experten in den mitberatenden Fachausschüssen sowie der Landesregierung halten wir eine abschließende Beratung des genannten EU-Richtlinienvorschlags im Plenum des Thüringer Landtags für zwingend erforderlich, um auf dessen negative Auswirkungen für unser Land und insbesondere die Menschen aufmerksam zu machen, aber auch um Änderungen anzuregen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
