Thomas Hartung
Thüringer Gesetz zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat Thüringen (Thüringer Musik- und Jugendkunstschulgesetz)
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ja, lieber Jörg Kellner, heute ist ein guter Tag für die Musik- und Jugendkunstschulen. Wir werden jetzt konkrete Anforderungen an die Musik- und Jugendkunstschulen einführen, was die Qualität des Angebots, was den Umfang des Angebots angeht, was die Beschäftigungsverhältnisse angeht, und wir werden diese Anforderungen mit einem Versprechen verknüpfen, nämlich die entsprechende Landesförderung mit einem Mindestbetrag in ein Landesgesetz hineinzuschreiben. Das ist ein Quantensprung zu früheren Regelungen. Insofern kann ich uns beglückwünschen, uns alle zusammen, die wir an diesem Gesetz gearbeitet haben, dass wir das jetzt heute auf den Weg bringen, dass wir es heute beschließen. Das ist ein guter Tag. Dass das Ganze eine Weile gedauert hat – elf Monate, ich habe noch mal nachgeschaut, mir kommt es viel länger vor, egal, es sind elf Monate gewesen, zwei Anhörungen –, daraus kann man erkennen – wir waren vorhin beim Urheberrecht, es haben ja nicht die Verbände geschrieben, wir haben es nicht erfunden, sie haben es euch nur zugeschickt –, es stammt aus Brandenburg. Man merkt, wenn man diesen Entwurf gelesen hat, Brandenburg ist halt nicht Thüringen. Das haben wir ja verschiedentlich festgestellt, dass Thüringen hier ein …
(Beifall SPD, Gruppe der FDP)
(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP:
Das ist auch gut so!) Ja, natürlich ist es gut so, sonst würde ich jeden Tag viel länger fahren müssen. – Aber das Problem ist natürlich, dass wir diese Kulturlandschaften nicht eins zu eins vergleichen können. Es hat uns sehr viel Zeit gekostet in den Beratungen, ein Brandenburger Gesetz auf Thüringer Verhältnisse umzuschreiben, auch zu schauen, was sind denn die tatsächlichen Bedarfe. Jetzt sind wir so weit, dass wir in einer Zusammenarbeit der genannten Fraktionen – es haben dabei alle demokratischen Fraktionen gut miteinander gearbeitet – einen solchen Entwurf ausgearbeitet haben. Hier ist verschiedentlich schon gedankt worden. Ich möchte auch danken, nämlich den Vertretern der Staatskanzlei und des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales, die uns dabei geholfen haben, dieses Gesetz rechtssicher zu formulieren. Ich glaube, der größte Gewinn ist, dass wir die Musik- und Jugendkunstschulen aus Haushaltsnotlagen heraushalten, die die Kommunen betreffen, aber auch aus Landeswillkür – sage ich jetzt mal in Anführungsstrichen –, indem wir in einem Landesgesetz festlegen, was diese Einrichtungen erwarten dürfen. Insofern glaube ich, dass wir mit diesem rein Thüringer – nicht Brandenburger – Gesetz einen guten Schritt machen. Ich bin überzeugt, dass eine breite Mehrheit dieses Hauses dieses Gesetz beschließen wird. Vielen Dank.
(Beifall SPD)
